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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 177

1911 - Erfurt : Keyser
— 177 — Kriegssteuer, 100 000 Taler von der Stadl und 50 000 Taler von der katholischen Geistlichkeit, in den vier Tagen nicht zusammengebracht worden war. Reichstruppen und Franzosen in Erfurt: Bald daraus sah Ersurt ein anderes soldatisches Schauspiel. Reichstruppeu und Franzosen quartierten sich in überaus großer Zahl in ihr ein. Der Obergeneral der französischen Truppen, Prinz v. Sonbise, hielt am 25. August 1757 seinen Einzug. Er stieg mit seinem ihm in 5 sechsspännigen Kutschen nachfahrenden Gefolge in der Statthalterei ab. Eine Kompanie kurmaiuzifche Grenadiere besetzte mit fliegender Fahne und klingendem Spiel vor ihr die Wache. Der Prinz wurde von dem Statthalter, einigen Gesandten der kurfürstlichen Regierung und von den Abgeordneten der Universität aufs ehrenvollste „bekomplimentiert" (s. Nr. 58). Abermalige Besetzung der Stadt durch die Preaitzen: Mitte September rückte die Besatzung wieder ab, um den heranziehenden Preußen zu entgehen (s. Nr. 59). Das Jahr 1759 sah abermals eine große Menge Preußen in Erfurts Mauern. An Kriegssteuern wurden diesmal 200000 Reichstaler gefordert. Diese Summe wurde aber aus 100 000 Taler, zahlbar in drei gleichen Raten mit sechswöchigem Abstande, ermäßigt. Außerdem hatte die Stadt 80 vierspännige Wagen, die auf drei Tage mit Futter zu versehen waren, zu stellen. Straßenkampf: In diesem Jahre kam es auch zu einem Straßenkampfe. Gegen Abend des zweiten Weihnachtstages langten einige hannovrische Packwagen an (England, dem Hannover gehörte, war mit Preußen verbündet), und die sie begleitenden hannovrischen Jäger wurden hier einquartiert. Die Bürger übernahmen wie immer, wenn Preußen oder ihnen verbündete Truppen in der Stadt waren, die Wache, während sich die mainzische Besatzung aus die Festung zurückzog. Da sielen am 28. Dezember gegen 11 Uhr vormittags ganz unerwartet zwei Kanonenschüsse vom Petersberg, und sogleich geriet alles in Ausregung. Die Hannoveraner liefen mit ihren Tornistern zusammen und stellten sich in der Gegend der Gasthöfe zum Schlehendorn (Hotel Rheinischer Hos) und Huscisen (Regierungsstraße Nr. 14) aus. Es dauerte auch nicht lange, da kamen kaiserliche reitende Jäger zum Löbertor her-eingesprengt. Sofort schlossen sich die Hannoveraner eng zusammen und feuerten tapfer auf die Reiter. Doch von der Uebermacht hart bedrängt, mußten sie sich auf die Langebrücke zurückziehen. Die kaiserlichen Jäger solgten nach, und es entspann sich ein heftiges Scharmützel. Der Kugelvorrat der Hannoveraner war bald verschossen. Sie mußten sich ergeben und wurden samt ihren Wagen zum Löbertor hinaus nach Arnstadt abgesührt. Während des Gefechtes waren die Einwohner in großer Bestürzung; einen so hitzigen Straßenkampf hatten sie noch nicht erlebt. Aengstlich wurden alle Türen und Fensterläden der Häuser geschlossen, und 12

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 217

1911 - Erfurt : Keyser
— 217 — Am 16. Mai rückten sie in 3 Abteilungen von Erfurt ab. Es waren wenig mehr als 2000 Mann und führten nur 6 Kanonen itnb an 100 Gepäck- und Munitionswagen mit sich. Einige hundert Kranke aber ließen sie in dem Lazarette auf dem Severihofe zurück. Die Zahl der Waffen und die Menge des Schießbedarfs, welche die Preußen in der geräumten Festung fanden, waren noch sehr bedeutende: 175 Kanonen, 9015 Flinten, 2571 Kara- biner usw. Außerdem sielen 130 neue Wagen, ein sehr gut eingerichtetes Spital und sür 2000 Reichstaler Arzeneien m ihre Hände. (Nach Const. Beyer.) 79. flus dem Tagebuch eines Erfurter freiwilligen Sägers. Rheinübergang: Den 25. März (1814) marschierten wir von Groß-Gerau, einem kleinen Landstädtchen, srüh um 7 Uhr ab und zwar in vollem Glanze, weil heute der wichtige Tag war, wo wir den Rhein bei Oppenheim Überschreiten, unser Vaterland verlassen und das französische Reich betreten sollten. Auch glaubten wir, vor dem Herzog von Koburg, dem kommandierenden General des Mainzer Belagerungskorps, Parade machen zu müssen. Um 9 Uhr kamen Wir an der Schiffsbrücke vor Oppenheim an und machten Halt, um unsere Tornister aufzunehmen und uns ein wenig in Ordnung zu bringen. Der Anblick des Rheins, die schöne Lage von Oppenheim, der seltene und schöne Anblick der großen Schiffsbrücke, welche die Größe unserer vaterländischen Langen Brücke hatte und ans einigen 30 Kähnen bestand, welche alle 10 bis 12 Schritte voneinander entfernt waren, die um uns liegenden schönen Täler und Berge mit ihren Dörfern und Städten gewährten ein herrliches Bild. Zu all diesem gesellte sich noch ein einzig schönes Echo, welches jeden Ton unserer Hörner an den jenseitigen Bergen anss deutlichste wiederholte und uns so jeden Gruß, den wir vom deutschen Boden zu dem jenseits des Rheins gelegenen französischen Ufer hinüberschickten, nach einer kurzen Pause zurückgab. Es schien uns einzuladen, unsere vaterländischen Grenzen zu überschreiten, und eine freundliche Aufnahme zuzusichern. Wir alle waren entzückt von diesem Schauspiel und konnten uns nicht genug daran ergötzen. Um 10 Uhr marschierten Wir mit dem Gesang unseres Kriegsliedes über die Schiffsbrücke. Gekommen war nun der wichtige, von vielen mit klopfendem Herzen, von wenigen nur mit ruhiger Gelassenheit entgegengesehene Augenblick, wo wir sozusagen mit einem Schritte ans unserem Vaterlande heraus in ein fremdes Land versetzt werden sollten, wo uns andere Sitten, andere Gebräuche, ja sogar eine fremde Sprache erwarteten. Und dann noch die Frage: „Wie viele und wer von uns wird über diesen Grenzwächter, den Vater Rhein zurückkehren?" Wahrlich, dieser Gedanke ergriff mich und

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 241

1911 - Erfurt : Keyser
— 241 — 89. Einzug in Feindesland, Sammlung der Regimenter: Am 16. Juli 1870 frühmor- gens ging den Erfurter Regimentern (31. u. 71.) der Mobilmachungsbefehl zu. Wie überall in Nord und Süd, so wurde er er auch hier mit lauter Freude aufgenommen. Bald trafen voll Jubel und mit Singen der „Wacht am Rhein" die Reservisten in Erfurt ein. Sie waren zumeist mit dem Erinnerungskreuz an 1866 geschmückt. Nicht übermäßiges Siegesvertrauen erfüllte die Herzen. Mau war sich bewußt, daß ein schwerer Kampf bevorstand. Aber das Vollgefühl der Kraft, das von den alten Mannschaften ausging, entflammte auch die jüngsten Soldaten und erfüllte alle mit sicherem Vertrauen auf den Ausgang des Krieges. Ans der Fahrt nach Mannheim: Zehn Tage später rückten die Regimenter unter dem Jubel der Erfurter Bürgerschaft nach Mannheim zur Ii. Armee ab, deren Führer wieder wie im Jahre 1866 Prinz Friedrich Karl war. Lauter Jubel brauste ihnen auf allen Stationen entgegen. Der Weg führte die Truppen durch Mitteldeutschland. Mit eigenen Augen erblickten sie noch einmal alle die Herrlichkeiten des Vaterlandes, für das sie jetzt Blut und Leben einsetzten. Für ein solches Stück Erde war der Einsatz nie und nimmer zu teuer! Mit nicht endenwollendem Hurra wurde bei Mannheim der stolze Vater Rhein begrüßt. Als dann aber die Regimenter über die Rheinbrücke marschierten, da brach es los aus tausend Soldatenkehlen wie Sturmgebraus, und die Taufende von Mannheimern, die das Geleit gaben, fielen begeistert ein: „Es braust ein Ruf wie Donnerhall, Wie Schwertgeklirr und Wogenprall, Zum Rhein, zum Rhein, zum deutschen Rhein, Wer will des Stromes Hüter fein? Lieb Vaterland, magst ruhig sein, Fest steht und treu die Wacht am Rhein!" Einmarsch in Feindesland: Am 7. August überschritten beide Regimenter mit weithin schallendem Hurra die französische Grenze. Doch ein mißgünstiges Geschick ließ sie diesmal nicht an den ersten, großen Siegen teilnehmen. Seit dem 20. August von der Ii. Armee abgetrennt und der Maas-Armee unter dem Kronprinzen von Sachsen zugeteilt, war ihr Marsch nach Norden aus Chalons gerichtet. Ihre Aufgabe war, im Verein mit der Iii. Armee den Feind, wo er sich auch stellen würde, zu faffen und ihn möglichst von Paris ab nach Norden zu drängen. Doch Tag für Tag ging hin, und kein Feind ließ sich blicken! Nichts weiter als ewiges Marschieren bei glühender Hitze oder strömendem Regen, ewiges Biwakieren, ewiges Vorpostenstehen! Alles zunächst wie 1866, nur kein Feind! Unter den Truppen herrschte darum eine allgemeine Enttäuschung. Man war neidisch aus die Sieger von 16

4. Landeskunde von Thüringen - S. 35

1913 - Breslau : Hirt
4. Sachsen-Altenburg. 35 4. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg. 1324 qkm. Einwohner 216 313. Dichte 163. Staatsform: Konstitutionelle erbliche Monarchie seit 1831. Landesherr: Herzog Ernst seit 1908. Landesregierung: Staatsministerium mit 4 Abteilungen: 1. für An- gelegenheiten des Herzog!. Hauses, für auswärtige und Iollvereinssachen, für Militär- und Kultusangelegenheiten? 2. für Justiz- 3. für das Innere? 4. für die Finanzen. Volksvertretung: die „ Landschaft" aus 30 Abgeordneten auf je 3 Jahre. Innere Verwaltung: 3 Landratsämter zu Altenburg, Ronneburg und Roda. Rechtspflege: Landgerichtsbezirk Altenburg. Schulwesen: 2 Gymnasien in Altenburg und Eisenberg? 1 Realgymnasium in Altenburg? 1 Realschule in Schmölln? 1 Lehrerseminar in Altenburg? 1 Mädchenlyzeum in Altenburg? Mittelschulen in Eisenberg, Gößnitz, Meusel- nütz und Ronneburg. Truppen: In Altenburg das erste und zweite Bataillon des 8. Thüringischen Inf.-Regts. Nr. 153. Altenburg zerfällt in zwei Gebietsteile: den Ostkreis, an der Pleiße? und den Westkreis, an der Saale. Nur dieser gehört Thüringen voll an, der durch reußisches Gebiet abgetrennte Ostkreis fällt hingegen schon in die Leipziger Tieflandsbucht und die letzten Ausläufer des Sächsischen Berglandes zwischen Elster und Pleiße. a) Westkreis. Die Amtsgerichtsbezirke Eisenberg, Roda, Kahla. Reich an Wäldern, daher volkstümlich das „Holzland" benannt. Eisenberg, 10750 Ew., in hoher Lage? Schloß der früher selbständigen Linie Sachsen-Eisenberg? sehr rege Industrie: Etuis-, Zervelatwurst-, Pianoforte-, Leder-, Schamotte- und Porzellanfabriken. Roda, im Tale des gleichnamigen Flüßchens, 4359 Ew. Kahla, malerisch an der Saale gelegenes Städtchen mit Porzellanfabrik, 6396 Ew.? gegenüber die jäh abstürzende Schutthalde des Dohlenstein, entstanden infolge von Bergrutschen aus den Iahren 1740, 1780, 1828 und 1881. Beliebter Ausflugsort ist die Leuchtenburg mit prachtvollem Rundblick. Orlamünde, einst Sitz der mächtigen Grafen von Orlamünde. Von ihrer Burg sind noch Reste vorhanden, besonders die „Kempte", d. i. die Kemnate. b) Ostkreis. Die Amtsgerichtsbezirke Altenburg, Meuselwitz, Schmölln, R onneburg. Größtenteils ausgezeichneter Ackerboden, daher blühende Landwirtschaft, reiche, große Ortschaften, um Meuselwitz auch ein sehr reger Bergbau auf Braunkohlen. Eigentümliche, jetzt bereits im Erlöschen begriffene Tracht. Die Hauptstadt Altenburg (Abbild. 20) 39977 Ew., an der Pleiße, mit mannig- fachen Gewerben. Altertümliches Schloß? über den Prinzenraub (1455) s. S. 20. Hoftheater. Andere Städte sind: Göhnitz an der Pleiße, 5813 Ew., Lucka (Schlacht von 1307), 2086 Ew., Meuselwitz. 8869 Ew., Schmölln, 11346 Cw. (bedeutende Steinnuß- Knopffabriken), und Ronneburg (Bad, Weberei und Wollspinnerei), 6633 Ew.

5. Thüringen - S. 14

1899 - Weimar : Huschke
— 14 — Sizzo Iv. nannte sich nach dem Schlosse Schwarzburg Graf von Schw. 1169 entstanden die Linien Schwarzbnrg und Käfernburg Arnstadt. Graf Günthers Iii. Sohn, Heinrich Iv., gründete die Schwarzburgische Lmie und sein Bruder Günther V. die von Käfernburg Graf Günther Xxi. von Sckwarzburg-Blankenburg wurde 1349 Gegenkaiser Karls Iv., starb aber bald. Die verwitwete Gräfin Katharina die Heldenmütige zu Schwarz- bürg, Gemahlin Heinrichs Xxxiv., bewies dem Herzog Alba gegenüber, der 1547 von Wittenberg nach Rndolstadt kam, männliche Entschlossenheit. („Fürstenblut für Ochsenblut.") 1552 fand eine Teilung in mehrere Linien statt, aus denen die heutigen 2 Hauptlinien: Schwarzburg-(Arnstadt-) Sondershausen, gegründet von Johann Günther, und Schwarzburg-Rudol- stadt, gegründet von Albrecht Vii., hervorgegangen sind. Jenes wurde 1697 Neichsfürstentum, dieses 1710. § 22. V. Das Fürstentum Schwarzhnrg-Rndolstadt. 1. Größe: Es besitzt 17 Quadratmeilen (940 qkm) und 88700 Einwohner. 2. Regierender Fürst: Seine Durchlaucht Fürst Günther seit 1890. 3. a) Verfassung Seit 1854 eine konstitutionelle erbliche Monarchie. — Das Ministerium hat 4 Abteilungen (Inneres; Justiz; Finanzen; Kirche und Schule). — Der Landtag besteht aus 16 Abgeordneten. — Rudolstadt. Königsee und Frankenhausen bilden die 3 Landratsämter. — Im Bundesrat hat es ] Stimme, und in den Reichstag wählt es 1 Ab- geordneten. — Die Truppen sind mit denen von Altenburg vereinigt. — Die Landesfarbe ist blau-weiß. — b) Das Fürstentum hat 1 Gymnasium (Rudolstadt), 2 Realschulen (Rndolstadt, Frankenhausen), 1 Lehrerseminar (Rudolstadt). 4. Das Fürstentum zerfällt in die Oberherrschaft auf dem Thüringer- walde, an der Saale und Ilm und in "die kleinere Unterherrschaft an der Unstrut und Wipper am Kyffhäusergebirge. a. Die Oberherrschaft mit: Rudolstadt, 12000 Einwohner; Schwarzburg, Blankenburg, Köuigsee, Stadt-Jlrn, Keilhau, Volkstedt (Schiller), Paulinenzella, Katzhütte, Scheibe; d. die Unterherrfchaft mit Frankenhausen, 5000 Einwohner; Kysfhausen. Rotenburg. § 23. Vs. Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 1. Größe: Es besitzt fast 16 Quadratmeilen (662 qkm) und 81000 Einwohner.

6. Thüringen - S. 15

1899 - Weimar : Huschke
— 15 — 2. Regierender Fürst: Seine Durchlaucht Fürst Karl seit 1880. 3. a)Versassung:Seit 1857 eine konstitutionelle erbliche Monarchie. — Die Staatsregierung hat 5 Abteilungen (Hof, Mllitär und Äußeres; Inneres; Finanzen; Kirche und Schule; Justiz). — Der Landtag hat 15 Abgeordnete, von denen der Fürst 5 auf Lebenszeit wählt. — Im Bun- desrate hat es 1 Stimme, und in den Reichstag sendet es 1 Abgeordneten. — Die Truppen gehören Zum 3. Thür. Jnfanterie-Regiment Nr. 71. — Die Landesfarbe ist blau-weiß — b) Das Fürstentum hat 2 Gymnasien^und 2 Realschulen (Sondershausen und Arnstadt) und 1 Lehrerseminar (Son- dershausen). 4 Schwarzburg-Sondershausen zerfällt in: a. die Unterh errsch ast mit Sondershausen 7000 E., Greußen; b. die Oberherrschast mit Arnstadt, 13200 E., Plaue, Amt Gehren. C. Die mißlichen Fürstentümer. § 24. Geschichtliches. In früherer Zeit wohnten Sorben in den jetzigen reußischeu Ländern. Nach Unterwerfung dieses Volkes kamen die Lande zur Mark Zeitz. Kaiser Otto Iii. gab sie dem Kloster Quedlinburg, das sie später den Herren von Weida überließ. Als erster dieses Geschlechtes wird Erkenbert (um 1122) genannt. Sein Sohn Heinrich der Reiche wurde 1193 Reichsvogt von Weida, Gera, Greiz, Hof, Plauen. Durch Teilung entstanden die 3 Vogteien: Weida, Gera, Plauen. Die Vogtei Weida erlosch 1532, die Vogtei Gera 1551, die an Plauen kam. Ein Enkel Heinrichs des Neichen, Heinrich von Plauen, hatte längere Zeit unter vielen Abenteuern in Nuß- land gelebt, weshalb er der „Russe" oder „Reuße" genannt wurde. Dieser Name wurde zuerst von der jüngeren Linie des Plaueuschen Hauses (Greiz), später von allen Gliedern dieses Geschleches angenommen und auch auf die Lande übertragen. Die heut regierenden reußischen Fürsten stammen von den Herren und Vögten von Plauen ab. Von den verschiedenen Linien blieben zwei übrig: die ältere, die schon 1572 ausstarb, und die jüngere, in 3 Zweige sich teilende Linie. Die heutige ältere Linie hat Heinrich den Älteren, der 1572 starb, zum Gründer; die heutige jüngere Linie stiftete Heinrich Ii. der Jüngere 1647. Jene Linie nennt sich Reuß-Greiz, diese nach Vereinigung aller ihr zugehörenden Gebietsteile (seit 1848): Reuß-Schleiz-Gera.

7. Thüringen - S. 16

1899 - Weimar : Huschke
— 16 — § 25. Vil Das Fürstentum Reuß ältere Linie oder Neuß-Greiz. 1. Größe: Es besitzt fast 6 Quadratmeilen (315 qkm) und 66500 Einwohner 2. Regierender Fürst: Se. Durchlaucht Fürst Heinrich Xx H. seit 1859 Sämtliche Fürsten führen den Namen Heinrich und zählen bis hundert, um dann von eins wieder zu beginnen 2. a) Verfasfung: Seit 1867 ein konstitutionelles erbliches Fürsten- tum. — Die Regierung besteht aus dem Staatsministerium verbunden mit dem Konsistorium, dem Geheimkabinet und der Kammer in Greiz. — Der Landtag wird von 12 auf 6 Jahre gewählten Abgeordneten gebildet. — Im Bundesrate hat es 1 Stimme, und in den Reichstag wählt es 1 Abgeordneten. — Die Truppen bilden mit denen von Altenburg, Schwarz- burg-Rudolstadt und Reuß jüngere Linie das 96. deutsche, 7. thüringische Infanterie-Regiment. — Die Landesfarbe ist schwarz-rot-gelb. b) Das Fürstentum besitzt 1 Gymnasium mit Realabteilung und 1 Lehrerseminar (Greiz). 4. Orte sind: a. Greiz, 22300 E., Zeulenroda; b. Burgk. § 26. Viii. Das Fürstentum Reuß jüngere Linie oder Renß-Schleiz-Gera. 1. Größe: Es besitzt 15 Quadatmeilen (826 qkm) und 120000 Einwohner. 2. Regierender Fürst: Se. Durchlaucht Fürst Heinrich Xiv. seit 1867. Die Fürsten dieses Landes heißen ebenfalls sämtlich Heinrichs mit Anfang jedes neuen Jahrhunderts beginnt eine neue Zählung derselben von 1 an. 3. a) Verfassung: Seit 1852 ein konstitutionelles erbliches Fürsten- tum. — Das Staatsministerium zu Gera mit 3 Gruppen bildet die höchste Behörde. — Den Landtag bilden 16 Abgeordnete. — Das Land hat 1 Stimme im Bundesrate und wählt 1 Abgeordneten in den Reichs- tag. — Das Militär ist mit dem von Reuß älterer L., dem von Alten- bürg und Rudolstadt vereinigt (96. deutsche, 7. thür. Jnf.-R). — Die Landesfarbe ist schwarz-rot-gelb. — b) Das Fürstentum besitzt 2 Gymnasien (Schlei,z, Gera), 1 Realgymnasium (Gera), 1 Lehrerseminar (Schleiz). 4. Die beiden Teile des Fürstentums sind: a. das Oberland (die Herrschaft Schleiz): Schleiz, 5100 E., Saalburg, Ebersdorf, Lobenstein, Hohenleuben; b. das Unterland (die Herrschaft Gera): Gera, 44000 E., Köstritz.

8. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 162

1913 - Breslau : Hirt
162 Die Zeit vom 2. Pariser Frieden bis zum Regierungsantritt Wilhelms I. 95 Nach langwierigen Beratungen, die sich während des ganzen Jahres 1849 hinzogen, und erneuter Auflsung der Kammer wurde die revidierte" Verfassung von beiden Husern des Landtages angenommen und am 31. Januar 1850 verffentlicht. Seitdem ist Preußen eine konstitutiv-nette Monarchie. 95. Die Verfassung des Preuischen Staates'. Die preuische Verfassung sucht die historischen Rechte des Knigtums mit den Forderungen des heutigen politischen Lebens zu vereinigen. Das Staatsoberhaupt ist der Der König. König. Die Krone ist erblich im Mannesstamme des kniglichen Hauses der Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt; Frauen und in weiblicher Linie Verwandte sind nach dem in ganz Deutschland geltenden Salischen Rechte von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch das frstliche Haus Hohen-zollern ist nicht thronberechtigt. Die Person des Knigs ist unverletzlich, d. h. Angriffe gegen sie werden nach dem Strafgesetzbuche besonders streng bestraft. Er ist auch unverantwortlich, d. h. er kann fr Regierungs- und Privathandlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Seine Regierungs-akte bedrfen daher der Gegenzeichnung eines Ministers, der dadurch die Verantwortung bernimmt. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entlt die Minister, befiehlt die Verkndigung der Gesetze, die dadurch ihre Geltung erhalten, und erlt die zu deren Aus-fhrung ntigen Verordnungen. Er fhrt den Oberbefehl der das Heer und besetzt alle Stellen im Heere sowie in den brigen Zweigen des Staats-dienstes. Er hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Diese bedrfen zu ihrer Gltigkeit der Zustimmung des Landtages ssiehe unten), wenn es Handelsvertrge sind, oder wenn durch sie dem Staate Lasten oder einzelnen Staatsbrgern Verpflichtungen auferlegt werden2. Der König hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Eingeleitete Untersuchungen kann er indessen nicht niederschlagen, also nicht in die richterliche Gewalt eingreifen. Schlielich steht ihm die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen (Titel, Abel) zu. Der König beruft, vertagt und schliet den Landtag; er kann das Abge-ordnetenhans auflsen, doch mssen innerhalb 60 Tagen Neuwahlen und innerhalb 90 Tagen die Wiebererffnung des Hauses stattfinden. Die Ver-tagnng barf ohne Zustimmung des Lanbtages die Zeit von 30 Tagen nicht berschreiten. Zivilliste. Zur Bestreitung seiner Hoshaltung ist dem Könige ein bestimmtes Ein-kommen, die Zivilliste", von Staats wegen sichergestellt. Besonbere Vor-Das König, rechte der Mitglieber des Kniglichen Hauses sinb Freiheit von birekten Steuern, liche Haus. Stempelgebhren, Porto nnb Einquartierungslast sowie ein bevorzugter Gerichtsstaub, besouberer strafrechtlicher Schutz nnb fr die grojhrigen Prinzen Ansprnch auf einen Sitz im Herrenhause3. 1 Vgl. A. Ruppersberg, Kurzgefate Staatslehre fr hhere Lehranstalten und zum Selbstunterricht. 2. Aufl. Breslau 1912. 2 Das Recht der Kriegserklrung und des Friedensschlusses ist jetzt auf das Reich bergegangen; auch Vertrge werden jetzt fast nur von Reichs wegen abgeschlossen. 3 Dieselben Vorrechte wie die Mitglieder des Kniglichen Hauses haben die Standes-Herren, d. h. die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, doch ist die Bc-freiung von der Staatseinkommensteuer gegen Entschdigung aufgehoben.

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 163

1913 - Breslau : Hirt
95 Die Verfassung des Preuischen Staates. 163 Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und Der Landtag, die beiden Kammern des Landtages ausgebt; seit 1855 wird die Erste Kammer Herrenhaus, die Zweite Haus der Abgeordneten genannt. Zu jedem Gesetze ist die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern erforderlich. Das Herrenhaus besteht aus erblichen Mitgliedern und solchen auf Lebenszeit; diese werden vom Könige teils unmittelbar aus beson-derem Vertrauen, teils aus dem hohen Adel, den Magistraten grerer Städte, den Universitten und technischen Hochschulen auf Grund des Prseutations-rechtes dieser Krperschaften berufen. Das Abgeordnetenhaus besteht aus den Vertretern des Volkes, die nach dem Dreiklassensystem" ffentlich und indirekt gewhlt werden. Die Urwhler" whlen die Wahlmnner und diese die Abgeordneten. Urwhler ist jeder Staatsbrger, der das 24. Lebensjahr vollendet hat, die brgerlichen Ehrenrechte geniet und nicht aus ffentlichen Mitteln untersttzt wird. Auf je 250 Seelen entfllt ein Wahlmann. Die Urwhler, die mindestens sechs Monate in der Gemeinde ansssig sein mssen, werden nach den Staatssteuern in drei Klassen geteilt, so da auf jede Klasse ein Drittel der gesamten Steuersumme fllt. Jede Klasse des Wahlbezirks whlt gleich viel (1 oder 2) Wahlmnner. Zum Abgeordneten ist jeder un-bescholtene, selbstndige Preuße whlbar, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und drei Jahre dem preuischen Staatsverbande angehrt. Aktive Militr-Personen haben nur das passive, nicht das aktive Wahlrecht. Kein Abge-ordnetet darf zugleich Mitglied des Herrenhauses sein. Die Abgeordneten (jetzt 443) werden fr die Dauer einer Legislaturperiode von fnf (frher drei) Jahren gewhlt; sie beziehen Reisekostenentschdigung und während der Sitzungszeit Tagegelder. Jedes Gesetz bedarf zu seiner Gltigkeit der Zu-Gesetzgebung, stimmung des Knigs und der Landesvertretung. Diese ist ihrerseits be-rechtigt, Gesetze vorzuschlagen, Adressen an den König zu richten, Bittschriften entgegenzunehmen, die Verwaltung, insbesondere die der Finanzen, zu ber-wachen und demgem von den Ministern Auskunft der Beschwerden zu verlangen und Untersuchungskommissionen zu ernennen. Das Abgeordneten-haus ist auch berechtigt, an dem jhrlich neu aufzustellenden Staatshaus-haltsplane Abstriche oder Zustze zu machen, während das Herrenhaus ihn nur im ganzen annehmen oder ablehnen kann. Die Mitglieder knnen fr ihre uerungen in der Kammer nur auf Grund der von dieser selbst fest-gestellten Geschftsordnung zur Verantwortung gezogen, auch während der Sitzungszeit nicht in Untersuchung verwickelt oder verhaftet werden. Auch mu jedes Strafverfahren während derselben Zeit auf Verlangen des Hauses aufgehoben werden. Auer dem Wahlrecht, durch dessen Ausbung der Staatsbrger auf .Staats-das politische Leben Einflu zu den vermag, ist ihm durch die Verfassung Rechte und einige im Anschlu daran gegebene Gesetze noch eine groe Anzahl anderer Rechte zugesichert. Er geniet fr sich und seine Angehrigen den Schutz der Person und des Eigentums gegen alle widerrechtlichen Hand-lungen, d. h. der Staat verfolgt durch seine gerichtlichen Organe die Urheber solcher Handlungen, hlt sie, wenn mglich, zum Ersatz an und vollzieht an ihnen die gesetzmige Strafe. Dabei gilt kein Ansehen der Person: alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt; auch vom religisen Bekenntnisse ist der Genu der brgerlichen Rechte unabhngig. Die ffentlichen mter sind allen dazu Befhigten gleich

10. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 93

1913 - Breslau : Hirt
55 Frankreich vor der Revolution. 93 bermchtig gewordenen Jesuitenorden auswiese Im weiteren galt es, den Widerstand der Parlamente zu brechen, deren altes Recht, Aufhebung kniglichen Edikten erst durch Eintragung in ihre Register Gesetzeskraft Parlamente, zu erteilen, wieder aufgelebt war. Da tat Ludwig Xv. kurz vor seinem Tode den entscheidenden Schritt: er hob die Parlamente auf und erlie eine neue Gerichtsordnung. Fr eine Regierung, die ernstlich den Willen hatte, die bestehenden Schden durch Reformen abzustellen, war jetzt die Bahn freigemacht. Da aber niemand dem Könige und seinen Ministern diesen ernstlichen Willen zutraute, stellte sich die Nation ganz auf die Seite der Parlamente. Als nach Ludwigs Xv. Tode sein gutmtiger, aber schwacher Enkel Ludwig xvi. Ludwig Xvi. (1774-1792) den Thron bestieg, war es eine femer ersten <1774-1792)-Handlungen, die Parlamente mit allen ihren Privilegien wiederherzustellen. Damit band er seiner Regierung von vornherein die Hnde und machte eine Reformttigkeit unmglich. Es war der fr das Knigtum verhngnisvollste Schritt, der zu ferner endgltigen Niederlage im Kampfe mit den Privilegierten fhrte. Denn da die Parlamente ihre Volkstmlichkeit nur ihrem Widerstande gegen den Hof verdankten, nderten sie nach ihrer Wiederherstellung ihre Haltung nicht. An ihrem Widerspruch scheiterten schlielich alle Reformen, auch die des Ministers Tnrgot, der die Binnenzlle und Znfte abzuschaffen gedachte. Der König aber war nicht entschieden genug, eine bestimmte Richtung der Politik ausschlielich und krftig zu verfolgen. Da zudem seine Gemahlin Marie Antoinette, Marie die Tochter der Kaiserin Maria Theresia, in Frankreich unbeliebt war, Mntmnette-verschlechterte sich die Stellung des ganzen Hofes zur Nation. Nachdem sich sodann noch der Genfer Bankier Necker als Finanzminister bemht Necker und hatte, durch eine sparsame Finanzverwaltung das Defizit zu beseitigen, Caldnne' jedoch gestrzt worden war, berief (1787) fein Nachfolger Calonne, um aus den Geldverlegenheiten herauszukommen, Vertreter des Adels, des Klerus, der Parlamente und der Städte zusammen mit hohen Staats-beamten zu einer Notabelnversammluug und legte ihnen den Plan zu einer allgemeinen, auch die Privilegierten mit einschlieenden Be-steueruug vor. Aber dieser Plan wurde abgelehnt. Auch sein Nachfolger konnte keine Abhilfe schaffen; durch Steuerverweigerungen im ganzen Lande wurde die Ttigkeit des Staates lahmgelegt. Als darauf Necker zum zweitenmal Minister geworden war, genehmigte der König seinen Vor-schlag, die Generalstnde zu berufen, und verlie damit die Bahnen, die die franzsische Monarchie unter Richelieu betreten hatte. Da aber bei der alten Zusammensetzung der Generalstnde die Privilegierten, der Adel und die hohe Geistlichkeit, die Mehrheit gehabt hatten, so entschlo man 1 Schon vorher (1759) hatte sie der portugiesische Minister Pombal aus Portugal ausgewiesen; 1767 folgte Spanien unter Ar and a mit derselben Maregel. Als darauf (1773) Papst Klemens Xiv. den Orden aufhob, wurde er auch aus anderen Lndern vertrieben, während er in Preußen und Rußland eine Freistatt fand. Pius Vii. stellte ihn (1814) wieder her.
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