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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 53

1911 - Erfurt : Keyser
— 53 — Erzbischofs, der Truchseß und der Schenk, die mit der Guisver--waltuug beschäftigt waren, und der Marschall, der neben der Aussicht über die Wiesen und Weiden auch ein militärisches Amt in der Stadt besaß. Besonders wichtig war das Amt des Markt-meisters, der für den Frieden des Marktes, sür die richtige Zollerhebung und für die Ordnung auf den Verkehrsstraßen zu sorgen hatte. Der Münzmeister endlich prägte alljährlich um Jakobi (25. Juli) mit seiner Innung, den .Hausgenossen, die neuen Groschen. Er saß auf dem Markte am Wechseltische, um alte Münzen gegen die neu geprägten umzutauschen, wobei auf den Erzbischos die Abgabe des Schlägeschatzes eutsiel. Als Beamte galten auch der Schultheiß im Brühl, welcher Richter im erzbischöflichen .Hofgericht war, und der Stadtschultheiß, der Stellvertreter des Vogts im Stadtgericht. Eine besondere Stellung hatte der Stadtvogt inne. Obwohl er nicht Beamter des Erzbischofs war, war er doch von ihm abhängig. Die Vogtei war von altersher im erblichen Besitz der Grafen von Gleichen oder Tonna. Sie waren wohl die Grafen der Hundertschaft gewesen, in der Erfurt gelegen hatte. Die Grafen waren in der Stadt selbst und deren Umgebung reich begütert. An sie erinnert heute noch die Grafengasse, an deren Ecke am Anger sie den großen Hof zum Steinsee besaßen. Nachdem Erfurt mit einer Mauer umgeben war, versahen sie auch das Anit eines obersten Stadtkommandanten, also des Burggrafen. Sie hatten für den Schutz und die Verteidigung der Stadt zu sorgen und mußten mit den erzbischöflichen und anderen ritterlichen Ministerialen die Tore überwachen. Das Lauentor, am Ende der Lauengasse hinter der heutigen Gewehrfabrik gelegen, unterstand ihrem besonderen Schutze. Es führte seinen Namen nach dem an ihm angebrachten Gleichenschen Wappenlöwen. Die Grafen besaßen das Recht des freien Ein- und Ausrittes durch dieses Tor bei Tag und Nacht, ein Recht, das der Stadt sehr gefährlich werden konnte. Durch Zumauerung des Tores (um 1324) wurde der Gefahr ein Ende gemacht. Außerdem besaßen die Gleichengrafen auch die Vogtei des Petersklosters, in welchem sie eine Herberge und ihre Grabstätte hatten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts ging die Vogtei der Stadt ans das Mainzer Erzstist selbst über. Die Grafen blieben nur noch Vögte des Petersklosters und Bürger der Stadt, in welcher sie ihren reichen Besitz an andere Bürger zu Lehen gaben. Einrichtung des Rates und Einsetzung der Vierherren: Urkunden des 12. Jhrhdts. nennen bereits Bürger als Zeugen neben den mainzischen Beamten, und 1203 beklagt sich der Erzbischof, daß die Erfurter Bürger bestrebt seien, seine Rechte zu kümmern. 1212 steht den erzbischöflichen Ministerialen ein bürgerlicher Beirat zur Seite; eine Urkunde aus diesem Jahr nennt 23 Bürger als Gemeindevertreter (consiliarii) neben den mainzischen Beamten (iudices). Zu dieser Zeit hatte also die Bürger-

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 56

1911 - Erfurt : Keyser
- 56 — dem Erfurter Waibmarkt, Nr. 33, 3. Erfurt als Hanbels- und Marktstabt, Nr. 34; Weitergasse = Waibgasse). Erwerbung eines ausgedehnten Landgebietes: Auf Grund ihres Reichtums war es der Stadt möglich, sich ein großes Laub-gebiet zu erwerben. Das erste auswärtige Torf, das in Erfurter Besitz kam, war Stotternheim. Es würde 1268 erobert und mit Erlaubnis des Lanbgraseu Albrecht behalten. Ritter Lubolf von Stotternheim kaufte sich für bte erhaltene Summe Gruubftücke in Erfurt. Seine Nachkommen haben lange als eine der angesehensten Patrizierfamilie der Stadt geblüht und das prächtigste Gebäube Erfurts, den Stotternheimschen Palast, gebaut (1612, Anger 65 und Schlösserstraße 1—8; abgebrannt 1660). 1270 verpfänbete Laubgraf Albrecht die Grafschaft an der Schmalen Gera an bte Stadt. 1343 kaufte Erfurt von bett Grafen von Gleichen die Grafschaft Vieselbach mit 19 Dörfern, barunter Vieselbach, Kerspleben, Liuberbach, Winbifchholzhaufen, Urbich, Nieberniffa u. a.; 1346 erftanb es auf Wieberkauf die festen Schlösser Tonn borf und Mühlburg (s. Auf der Mühlburg, Nr. 25), 1348 das Amt Kapellenborf, bestehenb aus dem Schlosse gleichen Namens und 13 Dörfern, 1385 Groß-Vargnla und 1387 Schloß Vippach. — Kapellenborf, Vippach, Vargula und Vieselbach waren der Stolz der ^tabt, ihre Herrschaften und ihr persönliches Eigentum, andere Besitzungen bagegen waren ihr nur vom Reich, von bett Erzbischöfen tt. a. zu Lehen gegeben. Bei einigen teilte sie ihre Rechte gar mit attberen Besitzern nnb bei vielen besaß sie nur das Anrecht am Gericht und an dessen Gefälle. Die Wappen1) der vier genannten Orte würden mit in das Stabtwappen gefetzt, wie wir es noch im Rathaushof erblicken. — Die Erwerbungen hatten vor allem den Zweck, eine allzeit hinreichend, von frember Znfnhr unabhängige Nahritngsversorgnng zu ermöglichen; benn in kriegerischen Seiten war oft jebe Ernte in Frage gestellt. Da war es bettn von großem Nutzen, wenn die Speicher der Stadt gefüllt waren, und tatsächlich haben die aufgehäuften Vorräte oft genug die Bürger vor Hunger und Entbehrungen geschützt. — Einige der Erwerbungen bienten auch militärischen Zwecken, z. B. die Schlösser Kapellenborf, Tonnborf, Mühlberg, Vippach und Var-gula. Sie waren in frieblichen Zeiten von einem Vogt und einer geringen Zahl Knechte bewohnt. In kriegerischen Zeiten bagegen waren sie stark mit Bürgern und Sölbnern besetzt. Zu jeber Zeit aber stauben sie den Kaufleuten offen. — Anwerbern hatte die Stadt zu ihrem Schutze rings um ihr Gebiet Wachttürme errichten ’) Kapellenborf — drei schwarze senkrechte Balken in silbernem Feld; Vieselbach — ein silberner, mit roten Balken belegter Abler auf blauem Grunb; Vippach — sechs schachbrettartig geordnete, abwechselnb rote und silberne Felber; Vargula — ein schwarzes Rab in silbernem Felb.

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 164

1911 - Erfurt : Keyser
— 164 — Das Unkraut überwucherte die Fluren, und die Wölfe wurden auch bei uns auf dem Lande so gemein, daß sie des Abends auf den Höfen und unter den Fenstern umhergingen und Speise suchten wie die Hunde. Niemand durfte dann allein ausgehen, um nicht von ihnen angefallen zu werden. Auch die wilden Schweine liefen im Felde umher, als ob sie geweidet würden. Roheit der Jugend und Aberglaube: Besonders schlimm stand es um Kirche und Schule. Die Schuljugend lies auseinander und blieb ohne Unterricht. Ein ganzes Geschlecht wuchs in dieser fried- und ruhelosen Zeit fast ohne Unterweisung auf, zumal auf den Dörfern. An die Stelle von Bildung traten Unkenntnis und Roheit, an die Stelle von Glauben Unglaube und Aberglaube. So lesen wir in der Chronik von Falckenstein: „Anno 1641 liess sich im Junio zwischen der Stadt Erffurth und der Cyriakus-Burg, in einem stehenden Quell-Wasser Blut sehen, dergleichen zur Ankunft des Königs in Schweden, und als der General Baner die Stadt occupirt, an selbigen Ort auch gesehen worden. Der damahlige Kommandant liess es biss auf den Grund ausschöpfen, und den Ort bewachen; es wurde aber nichts destoweniger andern Tages in vieler Leute Gegenwart, und noch öffters hernach Blut gesehen.“ Erfurts Niedergang: Großes Elend herrschte aus den Dörsern und bitterste Not in der Stadt. Die mehrere Millionen Taler betragenden Kriegsabgaben, welche an Freund und Feind, an die Schweden und Kaiserlichen und vor allem an den Landesherrn, den Kurfürsten von Mainz, geleistet werden mußten, hatten das Vermögen der Stadt und ihrer Bewohner verschlungen. Die Kassen füllten sich auch nicht wieder. Bei der Unsicherheit der Straßen und dem Mangel einer kaufkräftigen Bevölkerung war in den 30 langen Kriegsjahren der Erfurter Handel zugrunde gerichtet worden, und mit dem Gelde hatten die Erfurter Kaufleute auch den Mut und die Lust zu neuen Unternehmungen verloren. Aus der reichen Handelsstadt, die Erfurt noch vor dem Kriege gewesen war, war eine einfache Landstadt geworden. Selbst den einzigen Vorteil, den die Stadt beim Friedens^ schluß erhofft hatte, erlangte sie nicht. Die eifrigen Bemühungen des Rates, Erfurt zur freien Reichsstadt zu machen, blieben ohne Erfolg, trotzdem sie von den Schweden kräftig unterstützt wurden. Schuld daran hatten die beiden alten Nebenbuhler um den Besitz der thüringischen Hauptstadt, Mainz und Sachsen ls. S. 116). Dieses bekämpfte sowohl Erfurts Bestrebungen, als auch die Ansprüche des Mainzer Erzstifts, jenem aber stand der schlaue Staatsmann Johann Philipp von Schönthal vor, der allmächtig beim Kaiser war. Seinen Bemühungen gelang es, daß Erfurt mainzisch blieb. (Nach Prof. A. Kirchhoff.)

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 4

1911 - Erfurt : Keyser
auch einen Reichsiug abhielt; in kirchlichen Angelegenheiten aber unterstand sie schon dem Erzbischof von Mainz. Unter Ludwigs Nachfolgern brachen die Ungarn in Deutschland ein und raubten und mordeten schonungslos. Sie kamen auch bis Erfurt, welches damals seine erste Befestigung erhielt. Es war ein einfacher Palisadenzaun, der vielleicht hinter dem Bergstrom und dem Breitstrom verlief und durch einen niedrigen Erdwall geschützt war. Die rechts des Breitstromes liegenden Stadtteile blieben ungeschützt. Ihre Bewohner flüchteten in Zeiten der Not durch die Furt hinter den Wall und fanden gleich den ferner wohnenden Bauern mit ihrem Vieh und ihrer Habe hinreichenden Schutz. So war alfo Erfurt zurzeit Heinrichs I. eine Burg geworden, in welcher er 932 eine Kirchenversammlung abhielt und auch seine letzte Herrschertätigkeit ausübte. Er ließ hier seinen Sohn Otto von den deutschen Fürsten zu seinem Nachfolger wählen. Unter den späteren Ottonen wurde die Stadt mainzisch. Möglich ist, daß schon Ottos I. Sohn Wilhelm, der 954 in Arnstadt zum Erzbischof von Mainz gewählt worden war, einen Teil von Erfurt besaß, vielleicht ist aber erst Otto Iii. der Schenker und Erzbischof Willegis von Mainz, dem der König zu großem Danke verpflichtet war, der Beschenkte gewesen. Von Otto Ii. wissen wir, daß er in den Jahren 973, 974 und 975 in Erfurt weilte „zur großen Freude der Bürger, die bei solchen Gelegenheiten viel Augenweide hatten, viel Neues aus der Welt erfuhren und auch manchen Solidus an den vornehmen Gästen verdienten" (Heinrich- u. Ottostraße). Das geitaue Jahr der Schenkung Erfurts an Mainz ist unbekannt. Ungefähr feit dem Jahre 1000 gehörte die Stadt dem Mainzer Erzbischof, dessen Wappen sie annahm: ein silbernes Rad im roten Felde. Das alte Stadtsiegel, das gleichfalls dem Mainzer nachgebildet war, zeigte den heiligen Martin (Bild im Ral-hausfaal),i) sitzend in einem Tor, das mit Türmen geziert ist. Die Umschrift heißt: Erfordia fidelis est filia Moguntiae sedis Erfurt ist die getreue Tochter des Mainzer Stifts. Durch Erfurt gewannen die Mainzer Erzbischöfe einen großen Einfluß auf Thüringen, wie es durch die Geschichte der folgenden fünf Jahrhunderte zur Genüge bewiesen wird. (Nach Pros. Dr. Carl Beyer, Dr. Zschiesche n. Dr. E. Devrient.) ') An den heiligen Martin erinnert noch die Ritterfigur unserer sogenannten «Rolandssäule". Sein Standbild krönt auch die Giebel des Rathauses und der Häuser »zum roten Ochsen" und „zum breiten_ Herd". Ferner sehen wir ihn über dem Tor des Martinsstiftes und im Giebelfeld des Packhofes zu Pferde, seinen Mantel teilend. Dem heiligen Martin waren in Erfurt zwei Kirchen geweiht: Martini extra muros (außerhalb der Mauern im Brühl) und Martini intra muros (innerhalb der Mauern). Erstere steht heute noch, letztere wurde 1736 abgerissen. Sie stand am Langen Steg, der heutigen Schlösserbrücke.

5. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 45

1911 - Erfurt : Keyser
— 45 — und salbte den Kaiser, wenn die Krönung in seinem Gebiete geschah. Sein weltliches Gebiet umfaßte die fruchtbarsten Gaue Deutschlands und sein geistliches erstreckte sich weit über die Grenzen seines weltlichen. Aus allen diesen bedeutenden Stellungen des Kurfürsten und dem ihm gezollten hohen Ansehen ist es erklärlich, daß sein Wappen, das Rad, von jeher die Aufmerksamkeit der Geschichtsforscher und Wappenkundigen erregt und mancherlei Deutungen erfahren hat. Besonderen Beifall unter den Laien fand die nachstehende, romantische Sage: Im Jahre 975 wurde Willegis, ein frommer und gelehrter Mann, zum Erzbischof von Mainz gewählt. Er war von geringer Herkunft und eines armen Wagners Sohn aus Schöuiugeu im Braunschweigischen. Deshalb haßten ihn die adligen Domherren und Stiftsgenossen, nahmen Kreide und malten Räder an die Wände und Türen feines Schlosses. Sie gedachten, ihm damit eine Schmach anzutun. Als der fromme Bischof ihren Spott vernahm, ließ er einen Maler rufen und befahl ihm, in alle Gemächer weiße Räder in rote Felder zu malen und dazu den Reim zu setzen: „Willegis, Willegis, erinnere dich, Wer du bist und woher du gekommen bist." Seit dieser Zeit haben dann alle Erzbischöfe zu Mainz weiße Räder im roten Felder geführt. Andere Berichte fügen noch hinzu, Willegis habe seitdem aus Demut an seiner Bettstatt ein hölzernes Pflugrad hängen gehabt. Eine andere Deutung des Wappens geht dahin, daß dieses überhaupt kein Rad, sondern ein Kreuz mit einem darauf gelegten Andreaskreuz vorstelle, die durch einen Ring miteinander verbunden seien. Das Rad wäre somit ein altes Christenzeichen, wie man es öfters als ein Weihezeichen in Kirchen antrifft. Diese Meinung hat man auch beim Entwurf des großen Königlich Preußischen Wappens als die richtige ausgestellt, denn in der Verordnung wegen des Königlichen Titels und Wappens vom 9. Januar 1817 wird verfügt, daß wegen Erfurt „im roten Felde ein silberner Zirkel und in diesem ein gewöhnliches und ein Andreaskreuz geführt werden soll." Die Farben des Wappens sind Silber (Weiß) und Rot. Ueber ihren Ursprung ist folgende Meinung verbreitet: Die fränkischen Herren hatten die Gewohnheit, ihre Schilde rot und weiß anstreichen zu lassen, und da nun das Erzbistum Mainz zu Franken gehörte, ja die erzbischöfliche Residenz Mainz die alte Hauptstadt des Landes war, fo ließen auch die Erzbischöfe diese Farben anwenden. Zugleich nahmen sie das ihnen zuständig gewesene Sinnbild, das Rad, ins Wappenbild auf. (Nach K. Herrmann.)

6. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

7. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 121

1911 - Erfurt : Keyser
— 121 — war im Rat die Hoffnung gekeimt, daß Erfurt doch noch eine Reichsstadt werden könne. Aber trotz aller Anstrengungen der Er-surter Abgesandten brachte der Friedensschluß zu Münster 1648 nicht die Erfüllung dieser Hoffnung. Erfurt blieb beim Mainzer Stift, dessen staatskluger Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die Stadt bald ganz unter seine Herrschaft zwang. Restitution (Mainz erlangt seine alten Rechte zurück): Die durch die Lasten des 30jährigen Krieges und die Stockung von Handel und Gewerbe verarmte Bürgerschaft geriet wie vor 150 Jahren in einen heftigen Streit mit dem Rat, dem sie Ueber-schreitung seiner Befugnisse, Uebermut gegen die Bürger und Mißbrauch der allgemeinen Not zu eigenem Vorteil zum Vorwurf machte. Sie verlangte wie damals (1309) die Einführung der Vierherren-Wahl und eine Stadtregiernng, wie sie die sogenannte Regimentsverbesserung von 1510 vorgesehen hatte. Es war nämlich im Laufe des Krieges üblich geworden, neben den alljährlich wechselnden Räten eine Anzahl der vornehmsten Mitglieder, die sogenannten Aeltesten, beizubehalten. Man wollte stets Männer an der Spitze haben, die in den schweren Zeiten mit dem Gange der Geschäfte vertraut waren. Die Aeltesten hatten aber zuletzt die Herrschaft ganz an sich gerissen und schalteten und walteten ausschließlich nach eigenem Ermessen. Anfangs widersetzte sich der Rat den Forderungen der Bürger. Später aber gab er zu, daß Abgeordnete gewählt wurden, die an der Regelung der öffentlichen Verhältnisse teilnehmen sollten. Ferner erhielt der kaiserliche Ausschuß den Auftrag, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu schlichten. Er war auf Verlangen des Erzbischofs zur Berichtigung seiner Ansprüche, die er auf Grund der Restitution an Erfurt gestellt hatte, eingesetzt worden. Es gelang ihm auch, die Streitigkeiten zu beseitigen und eine Vierherrnwahl zu Gunsten der Bürgerschaft herbeizuführen (Wahl des ehemaligen Rektors der Andreasschule, Volkmar Limprecht, zum Obervierherrn). Aber bald loderte die Flamme der Zwietracht von neuem empor. Die Forderung des Erzbischofs um Ausnahme in das Kirchengebet bildete den Zündstoff für den neuen Streit, der zum zügellosesten Volksaufruhr wurde, und in dem wie ehemals einzelne für Mainz, andere für Sachsen Partei ergriffen. Obervierherr Limprecht, bislang ein Liebling des Volkes und Parteigänger des Erzbischofs, wurde ins Gefängnis geworfen und nach greulichen Mißhandlungen vor dem Rathaufe enthauptet. Der Stadtfvndikus (Rechtsrat) Abianus und andere, die auf der Seite Sachsens standen, konnten sich vor gleichem Schicksal nur durch die Flucht retten, während das Volk ihre Häuser und Gärten zerstörte. Sogar ein kaiserliches Friedensgebot blieb ohne Wirkung. Da traf die Stadt die Reichsacht. Statt aber die Bürger zu beruhigen, erregte die Achterklärung ihre Wut noch höher. Sie vergaßen sich soweit, den kaiserlichen Herold zu verhöhnen und

8. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 123

1911 - Erfurt : Keyser
Staates betroffen, da er von Sachsen bequem zu erreichen war. Das merkwürdigste Ereignis jener sieben Kriegsjahre war der Einzug des großen Königs in Erfurt und sein Aufenthalt in mehreren Dörfern des städtischen Gebietes (s. Nr. 58, 59, 60 u. 61). Dalbergsche Zeit: Nach dieser schlimmen Zeit (seit 1772) war der Statthalter v. Dalberg unserm Erfurt ein treuer Helfer und Berater. Er war besonders ein eifriger Förderer der Künste und Wissenschaften, so daß unter seiner Statthalterschaft sogar die Universität noch einmal für kurze Zeit aufzublühen begann. Hervorragende Männer, die Brüder Humboldt, Schiller und Goethe, weilten damals häufig als Gäste in Erfurt, das die großen Naturforscher Trommsdorff, Bernhardt und Bucholz zu den Seinen zählte. Heute noch gilt die Dalbergsche Zeit als eine für die Stadt reich gesegnete, obwohl gesagt sein muß, daß es auch Dalberg nicht gelungen ist, einen dauernden Aufschwung herbeizuführen (s. Nr. 62 u. 63). Damals umfaßte der erfurtifche Teil des Mainzer Gebietes das Fürstentum Erfurt mit 2 Städten (Erfurt und Sömmerda), drei Marktflecken, 72 Dörfern und 4 Schlössern und die Grafschaft Blankenhain (seit 1794) mit 1 Stadt, 1 Marktflecken, 19 Dörfern und 1 Schloß. Die Landesregierung befand sich in Mainz, während in Ersurt besondere Ortsbehörden errichtet waren. Das Erfurter Gebiet war in folgende neun Aemter geteilt: Vargnla, Azmannsdorf, Tonndorf, Vippach, Großsömmerda und die für den jetzigen Landkreis in Betracht kommenden Aemter Mühlberg, Gispersleben, Alach und endlich das Stadtamt. Die Grafschaft Blankenhain iuntergleichen) mit Wandersleben verwaltete ein Regierungsrat in Erfurt. Der Ortsvorstand der einzelnen Gemeinden bestand aus dem Oberheimbürgen und 5 bis 8 Ortsvormunden, welche durch Stimmenmehrheit von der Gemeinde in der Regel auf Lebenszeit gewühlt und vom Kurfürstlichen Amt bestätigt und vereidigt wurden. Der Oberheimbürge war der erste Vorgesetzte der Gemeinde. Erfurt wird preußisch: Werfen wir nun wieder einen Blick auf die geschichtlichen Ereignisse am Ausgang des 18. Jahrhunderts. In dem wegen der französischen Revolution aufbrechenden ersten Bundeskriege wurde der rheinische Teil des Mainzer Gebietes hart betroffen. Die Hauptstadt Mainz selbst wurde von den Franzosen erobert, und der Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Ehrthal, dem die Erfurter zum Gedächtnis seines Aufenthaltes in ihrer Stadt (1777) den Obelisken vor den Graden (Friedrich Wilhelmsplatz) errichtet hatten, sah sich zur Flucht nach hier gezwungen. Auch viele französische Flüchtlinge fanden in Erfurt ein sicheres Unterkommen (f. Französische Emigranten in Ersurt, Nr. 64). Der dem zweiten Bundeskriege folgende Friede von Lüneville (1801) bestätigte die schon im Frieden von Eampoformio (1797) beschlossene Abtretung des linken Rheinusers. Er gab den Welt-

9. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

10. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 51

1911 - Erfurt : Keyser
— 51 — dem Petersberge seinen Sitz fyatte, verwaltet worden. Er nahm die Zinsen und Abgaben in Empfang und regelte die mancherlei Dienste, zu denen die Ortschaften verpflichtet waren. An seine Stelle trat unter der neuen Regierung ein erzbischöflicher Beamter, der Viztum (vice dominus). Er schlug seinen Sitz nach Vollendung der erzbischöflichen Burg (Krummhaus) in dieser auf. Der Erzbischof besaß in dem neuen Gebiete auch die Rechte eines Grafen. Mit ihrer Ausübung betraute er einen Vogt und ernannte dazu die Grafen von Tonna oder Gleichen. Ihnen wurde vom Kaiser zugleich der Blutbann oder die hohe Gerichtsbarkeit (das echte oder ungebotene Ding) übertragen. Die niedere Gerichtsbarkeit (das unechte oder gebotene Ding) übte der Vom Erzbischof ernannte Stadtschultheiß aus. Aus dem gebotenen Ding entwickelte sich wie in anderen Städten das Marktgericht. Es wurde nur mit Bürgern oder, was dasselbe war, mit Kaufleuten besetzt, weil die bäuerlichen Schöffen nichts von kaufmännischen Geschäften verstanden. Als die Stadt später eine eigene Hundertschaft bildete, verfchmolz das Vogtsding mit dem Marktgericht zum Stadtgericht. Seine Vorsitzenden Richter blieben die Grafen Gleichen. Sie ließen sich aber, wenn es sich nicht um Fälle des Blutbannes (Kriminalsachen) handelte, vom Stadtschultheißen oder auch vom Viztum vertreten. Die Schöffen wurden aus den reichen Bürgern gewählt. Aus ihnen ging später der Rat hervor. Das Stadtgericht war schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts vollständig ausgebildet. Es war zuständig für alle Bürger in allen bürgerlichen Angelegenheiten. Besiedlung der Stadt: Der Vertreter des Erzbifchofs, der Viztum, ließ sich das Wohl Erfurts sehr angelegen fein. Er sorgte besonders für die Besiedlung des städtischen Grund und Bodens. Dadurch wurde der Marktverkehr belebt und dem Erzstift eine bedeutende Einnahme an Marktzoll zugeführt. Gegen eine geringe jährliche Abgabe von unveränderlicher Höhe, einen Erb-zins, konnte jeder eingewanderte Fremde in Erfurt zum freien Manne werden. Der Zins wurde, da er am Martinstag fällig war, Martinszins genannt. Seine Einnahme gehörte zu den Geschäften des Schultheißen im Brühl, eines noch außerhalb der Stadtmauern gelegenen mainzischen Dorfes. Infolge der überaus günstigen örtlichen Verhältnisse Erfurts ging die Besiedlung schnell vor sich. Angelockt durch die fruchtbare Umgebung, den Wasserreichtum und die gute Handelslage an einer Furt im Kreuzpunkt zweier wichtiger Straßen (s. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32) kamen Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute in großer Zahl herbei. Schon um die Wende des 12. Jahrhunderts fehlte es dem Erzbischof an Grund und Boden für seine Ministerialen, d. s. unfreie Leute im erzbischöflichen Dienst. Auch ihnen gab er gegen die geringe Abgabe des Freizinfes die Erlaubnis zur Ansiedlung. Sie wurden dadurch für ihre Person und ihren Besitz innerhalb der Stadt frei.
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