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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Badnerland - S. 100

1911 - Weinheim [u.a.] : Ackermann
Km) Die Regierungsarbeit ist sehr schwer und vielseitig; bcmun braucht der Großherzog noch tüchtige Männer, die ihm bei seinein schweren Berufe helfen. Solche Männer (Staatsmänner) sind die Minister. Auch diese haben wieder viele Mitarbeiter, die man „Beamte" nennt. So sorgt z. V. der eine Minister nämlich der Finanzminister, der für Einnahmen und Ausgaben verantwortlich ist, für das Geld, das man zur Verwaltung des Landes braucht. (Steuer; Akzisor!) Eiu anderer Minister hat darüber zu wachen, daß die Jugend etwas Tüchtiges lernt. Er sorgt für Kirchen, Volks- und Mittelschulen. Kunstschulen, sowie Hochschulen, für Ausbildung der Lehrer, Professoren, Geistlichen usw. Wieder ein Minister hat darauf Bedacht 311 nehmen, daß die Bewohner in Ruhe und Sicherheit leben können. Die Amtmänner, die an der Spitze jedes Amtsbezirkes stehe», helfen ihm bei der Arbeit. Sie sorgen, daß in jeder Gemeinde alles nach den bestehenden Vorschriften oder Gesetzen verwaltet wird. Ihnen stehen die Bürgermeister, Gemeinderäte, Polizei und Gendarmerie zur Seite. Die Gerichte: Schöffengerichte, ..Strafkammer schaffen dem Bedrängteil Recht und bestrafen den Übeltäter. Die Gesetze oder Vorschriften, nach denen alle Bewohner sich zu richten haben, werden von den Ministern und den vom Volk gewählten Abgeordneten (Abgeordneter deines Bezirks!) be- raten und dem Großherzog zur Genehmigung vorgelegt. Ist dieser damit einverstanden, so unterschreibt er das Gesetz; es muß dann im ganzen Land genau befolgt werden. So sehen wir, wie dieser gesegnete Garten Dentschlands von unserem Großherzog treu beschützt und behütet wird; deshalb sind wir dem Landesvater auch Dauk schuldig. Dankbar können wir uns am besten zeigen, wenn wir die Gesetze befolgen und ihm für feine Treue und Liebe auch Treue und Liebe entgegen bringen. Zum Geburtstag des Landesvaters: Preise, du Land, das der Rheinstrom umrauschet, Preise, mein Volk, deinen edelsten Sohn! Fröhlich er heut' deiner Festhymne lauschet; Fromm laß sie dringen zum glücklichsten Thron! „Liebe um Liebe und Treue um Treue! Das bleibt uns allzeit der heiligste Sang!" e>o schwöret, Friedrict), dein Volk dir aufs Neue. Gott möge segnen dem Leben noch lang! (August Göller.)

2. Geschichte des Altertums - S. 284

1889 - Wiesbaden : Kunze
284 Dritter Abschnitt.' Dritter Zeitraum. Um sich die günstige Stimmung des Volkes zu erhalten, sah er von dem verhaßten Königstitel ab und ließ sich von dem Senat den Namen Augustus, d. H. der Erhabene, beilegen. Dem Scheine nach behielt er die republikanischen Formen bei, ließ sich aber von dem Senat nach und nach alle wichtigen Staatsämter übertragen und von Zeit zu Zeit erneuern. Als Imperator hatte er den Oberbefehl über alle Streitkräfte zu Wasser und zu Land und die Entscheidung über Krieg und Frieden; als Prinzeps (Fürst) hatte er den Vorsitz im Senat und in dem Staatsrat, der aus 15 Mitgliedern desselben gebildet war, sowie die Leitung der Gesetzgebung und des Gerichtswesens; als Inhaber der Tribunengewalt mit der Befugnis, seine Kollegen selbst zu wählen, war er Volksvertreter; als Aufseher über die Sitten wirkte er auf das Privatleben ein, und als Oberpriester hatte er die Aufsicht über Religion und Kultus; als ständiger Konsul und Prokonsul mit der Vollmacht, seine Stellvertreter und Amtsgenossen vorzuschlagen oder zu ernennen, hatte er die Verwaltung Roms und der Provinzen in feinen Händen. Den Senat reinigte er von den ihm mißliebigen Personen und beschränkte ihn auf 600 Mitglieder, die sein gefügiges Werkzeug bildeten; die Volksversammlung berief er nur noch der Form wegen, um die Beamten wählen zu lassen. Unter Festen, Spielen und Getreidespenden wurde das Volk über den Verlust seiner Freiheit hinweggetäuscht. Übrigens verfuhr Augustus nicht bloß mit Klugheit, sondern auch mit Milde und vermied sorgfältig jeden äußeren Schein eines Machthabers. Wohlwollend und freundlich gegen Vornehm und Gering, zeigte er sich nur in der Tracht eines Senators und gab durch die Einfachheit, die in feinem Wohnhaus aus dem Palatinus (daher Palast) herrschte, sowie durch seine Mäßigkeit im Essen und Trinken den prunkenden und üppigen Römern ein heilsames Vorbild. Das römischeweltreich erstreckte sich unter seiner Regierung über alle Länder, die um das Mittelmeer lagen. Es reichte vom atlantischen Meere bis zum Euphrat, vom Rhein und dem schwarzen Meere bis zu den Wüsten Afrikas und Arabiens, zählte 25 Provinzen und etwa 120 Millionen Menschen der verschiedensten Abstammung. Augustus hielt in diesem großen Reiche durch stehende Heere den Frieden aufrecht und sorgte für eine geregelte Verwaltung. In den Grenzprovinzen ließ er für die Krieger feste Standlager errichten, aus welchen sich allmählich Städte entwickelten. Um die Provinzen vor der Aussaugung durch habgierige Beamte zu bewahren, setzte er Statt-

3. Geschichte des Altertums - S. 309

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 60. Die christliche Kirche. 309 die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern ging verloren. Rom selbst wurde mehrere male erobert und ausgeplündert. (Teil Ii, §. 5). Nomulus war Roms Gründer und erster König gewesen; ein Romulus Augustulus war der letzte weströmische Kaiser. Ihn stürzte Odoaker, ein Anführer deutscher Söldner, und bereitete dem weströmischen Reich 476 den Untergang, indem er eine germanische Herrschaft an seine Stelle setzte. Das oströmische Kaisertum erhielt sich länger; erst 1453 entrissen die vordringenden Türken dem letzten Konstantin sein Land und seine Hauptstadt. §. 60. Die tfmftlmß üutfie. Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert über v alle Provinzen des römischen Weltreichs verbreitet, und die Verfolgungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmählich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Kultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Predigt, zu dessen Führung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Ä l t e st e (Presbyter) bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben D iakonen (bei den Frauen Diakonissinnen) die Armen- und Krankenpflege, die jedoch auch an der Seelsorge teil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Ältesten die Leitung und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten übertragen und ihm der Titel Bischof beigelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermögens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. Zn der Folge entwickelte sich der geistliche Stand aus den Gemeindegliedern, und man unterschied in der Christenheit Klerus und Laien. Auch in dem Verhältnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegründet waren, allmählich ein Aufseherrecht über die übrigen erlangten; ihre Bischöfe erhoben sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz und übten dieses Amt durch Berufung der Bischöfe und Leitung der Versammlungen (Synoden) aus. Die angesehensten Bischöfe waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vorzüglich der zu Rom. Die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man ebenfalls zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch äußerlich durch Überein-

4. Geschichte des Altertums - S. 127

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Die Perserkriege: Der Aufstand der Ionier. 127 Adels zu Gunsten des Volkes vollends gebrochen wurde. Die vier Stämme (Phylen), in welche das athenische Volk bis jetzt zerfiel, hob er auf, und bildete nach völliger Vermischung derselben zehn Bezirke oder Stämme. Jeder Bezirk hatte 50 Mitglieder in den Rat zu wählen, sodaß derselbe statt 400 jetzt 500 Mitglieder zählte. Die Beratungen desselben mußten fortan öffentlich stattfinden ; die Archonten wurden aus der Zahl der Bewerber durch das Los festgestellt. Damit eine Tyrannis in dem athenischen Staate in Zukunft nicht wiederkehre, wurde der Ostrazismus oder das Scherbengericht eingeführt, wodurch ein Bürger auf zehn Jahre aus dem Staate verbannt werden konnte. Schien weiterhin der Einfluß eines Bürgers dem Staate gefährlich, so hatte der Rat bei der Volksversammlung anzufragen, ob der Ostrazismus vorzunehmen sei. Wurde die Frage bejaht, so wurde der Tag für das Scherbengericht festgesetzt. Jeder Teilnehmende erhielt dann ein Täfelchen (Ostrakon oder Scherbe), auf welches der Name des Staatsgefährlichen zu schreiben war. Hatte der dritte Teil der Bürgerschaft (6000) den Namen desselben auf die Täfelchen gesetzt, so war dieser für die vorgeschriebene Zeit verbannt und mußte den Staat verlaßen, ohne jedoch seiner Ehre und seines Vermögens dabei verlustig zu gehen. Die Adeligen in Athen riefen gegen diese Verfassungsänderungen zwar die Spartaner zu Hilfe, allein vergeblich. Als die Spartaner hierauf den Hippias nach Athen zurückführen wollten, versagten ihnen die eigenen Bundesgenossen den Beistand. Zweiter Zeitraum. Vom Beginn der Perserkriege bis zur Entstehung der makedonischen Weltherrschaft durch Alexander den Großen 500-336 v. Chr. §. 20. Die Perserkriege 500—449. 1. Der Aufstand der Ionier. 1)ie griechischen Kolonien an der Westküste Kleinasiens waren durch ihren Handel frühzeitig zu großem Wohlstand gelangt, verloren aber ihre Unabhängigkeit an die Lyder und wurden dann mit Lydien durch Cyrus dem Perserreiche eingefügt. Nachdem der Zug des Perserkönigs Darius I. gegen die Skythen in Europa (§. 7, 2) mißglückt war, hofften die Ionier auf Befreiung von dem Perserjoch und ließen sich deshalb durch Histiäus zu einer Erhebung bewegen. Histiäus hatte nämlich die Landschaft am unteren Strymon in

5. Geschichte des Mittelalters - S. 8

1888 - Wiesbaden : Kunze
s Aus der deutschen Vorzeit. Die erste Gemeinschaft der Germanen bildete die Familie. An der Spitze derselben stand der Vater als Oberhaupt und sorgte für Recht und Schutz der Glieder seines Geschlechts (der Sippe). Wurde ein Glied verletzt oder getötet, so waren die übrigen zur Rache, selbst Blutrache verpflichtet, die nur durch öffentliche Unterwerfung zu einer Buße, dem Wergeld, abgewandt werden konnte. Mehrere benachbarte, freie Grundbesitzer bildeten eine Gemeinde oder Markgenossenschaft und befanden sich im Genusse des Gemeindelandes, dem Allmend. Aus mehreren Gemeinden wurde ein Gau, die erste politische Gemeinschaft, gebildet. In jedem Gau wurden zur Neu- oder Vollmondszeit an einem geweihten Orte, der Malstatt, Versammlungen abgehalten, zu welchen jeder freie Mann in Waffen erschien. An der Spitze der Gauversammlung stand ein Fürst oder Gaugraf, wozu die erfahrensten und angesehensten Männer der edeln Geschlechter gewählt wurden. Der Fürst hatte die Versammlungen und Gerichte zu leiten und war außerdem Führer im Kriege. In dieser Versammlung wurde der freie Jüngling wehrhaft gemacht; hier wurde Recht gesprochen über alles, was Leben und Eigentum anging. Konnte die Versammlung in einer Sache das Recht nicht finden, so nahm sie ihre Zuflucht zum Gottesurteil, zumeist zum Zweikampf, wobei dem Sieger das Recht zugesprochen wurde. Vereinigten sich mehrere Gaue zu einem Kriege, so wurde der tapferste Fürst oder Freie zum Herzog gewählt, der für die Dauer des Krieges den Oberbefehl führte und nach Beendigung desselben in seine frühere Stellung zurücktrat. Die Vereinigung aller Kämpfer bildete den Heerbann. Dieser wurde durch Boten oder den Heerpfeil, der Tag und Nacht von Hof zu Hof gebracht wurde, einberufen, und Priester brachten aus den geheiligten Hainen die Götterbilder herzu. Vor dem Beginn der Schlacht stimmten die Kämpfer feurige Schlachtgesänge an, in welchen sie ihre Götter und Helden feierten, und wobei sie aus der Fülle der Klänge aus den Ausgang des Kampfes schlossen. Sie verstärkten den Ton, indem sie den Schild (altnordisch bardhi) vor den Mund hielten, woher diese Sangesweife den Namen Barditus erhielt. Die Kämpfer waren in keilförmiger Schlachtordnung aufgestellt. Frauen und Kinder, die auf den Wanderzügen zugegen waren, blieben während des Kampfes in der „Wagenburg", von wo die Frauen dem Kampf folgten und die Wankenden anfeuerten. Vom Platze zu weichen galt, wenn man zum Kampfe wieder zurückkehrte, mehr für klug als feige. Wer den Schild in Feindeshand ließ, wurde von Opfern und Volksversammlungen aus-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 9

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 1. Land und Volk der Germanen. 9 geschlossen. Eine Schande war es, die Schlacht zu verlassen, wenn der Führer gefallen war. Wie die Führer um den Sieg, so hatte das Gefolge für sie zu kämpfen. Nach dem Siege wurde die Beute zu gleichen Teilen unter die Kämpfer verteilt und ein Teil den Göttern geopfert. Auf Beutezügen und Heerfahrten nach Abenteuern wurde ein Fürst oft von waffenfähigen und kriegsfrohen Jünglingen und Männern begleitet, die sich ihm freiwillig als Gefolge an-schlofsen und im Frieden als Ehrenwache dienten. Während bei den meisten germanischen Völkerschaften die Verfassung eine republikanische war, hatten einzelne germanische Stämme, besonders im Osten, Könige. Wo man einen solchen einsetzte, wählte man den Besten und Tapfersten aus den edeln Geschlechtern und erhob ihn vor dem versammelten Volk auf den Schild. Die übertragene königliche Würde blieb erblich, doch so, daß der Nachfolger vom Volke immer wieder gewählt wurde. Der König führte den Oberbefehl im Krieg und vereinigte im Frieden die weltliche und geistliche Gewalt in seinen Händen. Ihm fiel ein Teil des Wergeides und der Kriegsbeute zu; von den besiegten Feinden empfing er Abgaben, von seinen Untergebenen Geschenke. Unter den Königen gewann das Gefolge besondere Bedeutung; sie konnten ihren Dienern höhere Ehren und größeren Landbesitz gewähren; aus ihrem Gesolge wählten die Fürsten ihre Beamten, und die Dienstmannen des Königs, der Marschall, der Kümmerer, der Truchseß und Mundschenk, nahmen bald denselben Rang ein, wie die hohen Beamten der römischen Kaiser. Aus dem Gefolge der Könige ging so ein neuer Adel hervor. Aus der Einrichtung des Gefolges entstand bei den Franken, Goten und Langobarden allmählich das Feud al- oder Lehnswesen. Wenn nämlich von diesen ein Land erobert war, so wurde es gewöhnlich in 3 Teile geschieden; einen empfing der König, den zweiten seine Krieger, den dritten durften die Besiegten gegen Entrichtung einer Abgabe behalten. Der Krieger empfing ein freies, erbliches Eigentum (Allod), und er verpflichtete sich dafür, beim allgemeinen Aufgebote dem Heerbanne zu folgen. Um Freie aber an seine Person zu fefseln, überließ ihnen der König einen Teil seines Allods zu zeitweisem oder auch lebenslänglichem Nutz- und Nießbrauchs, Ein solches Gut war ein bewegliches; es konnte vom Lehnsherrn wieder gefordert werden, und der Lehnsträger (Vasall) übernahm damit die Verpflichtung, zu den Getreuen oder Dienstmannen seines Herrn zu gehören und denselben in Krieg und Frieden zu schirmen.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 79

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 15. Karl der Große. 79 Markgrafen übergeben, dem die Verteidigung der Grenzen gegen äußere Feinde oblag, weshalb er auch größere Rechte und mehr Macht besaß. Über die befestigten Plätze oder Burgen waren Burggrafen, über die kaiserlichen Pfalzen oder Paläste Psalzgrafen eingesetzt. Alljährlich zogen in Karls Auftrag zwei Sendgrafen, je ein geistlicher und ein weltlicher in jedem Sprengel, durch die einzelnen Landschaften des Reiches, welche die Beamten beaufsichtigten, Beschwerden entgegennahmen, die Rechte des Königs wahrnahmen und die Teile des Reiches in fester Verbindung mit ihm hielten. Auf den großen Reichsversammlungen im Mai und den kleineren im Herbste hatten sie Bericht über ihre Sendung abzustatten. Die Reichsversammlung bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen, den hohen Hofbeamten, den Bischöfen, Äbten, Grafen und dem königlichen Dienstgefolge. Sie versammelte sich meist in Verbindung mit der großen Herrschau des Maifeldes, um über Gesetze zu beraten. Außer dieser Versammlung bediente sich Karl bei der Gesetzgebung noch des Staatsrates, der nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt war. Die Beschlüsse dieser Versammlungen unterlagen der Genehmigung des Kaisers. Wurde diese erteilt, so waren sie zu Gesetzen erhoben und erhielten infolge ihrer Einteilung in Kapitel den Namen Kapitularien. Sie bildeten das erste Gesetzbuch der Deutschen. Daneben wurden die alten Rechtsgebräuche der Sachsen, Friesen und Langobarden ausgezeichnet und in Kraft belassen. Alle Fäden der Verwaltung und Gesetzgebung liefen in Karls Händen zusammen: er war der höchste Richter, er verfügte über alle Streitkräfte des Reiches, er entschied über Krieg und Frieden. Seine Befehle untersiegelte er mit seinem Degenknopf, auf welchem sein Namenszug eingegraben war. Bei der Ausfertigung eines Befehles an einen starrsinnigen Vasallen pflegte er wohl zu sagen: „Hier ist mein Befehl und hier das Schwert, das Gehorsam schaffen wird." Die bewaffnete Macht Karls bestand aus dem Heerbann und Dem Gefolge. Den Heerbann bildeten alle Freien, welche mindestens vier Hufen Landes besaßen, dann die von mehreren minder Begüterten gemeinschaftlich Ausgerüsteten und die Hintersassen der Freien. Die Geistlichkeit war vorn Kriegsdienst befreit. Das Gefolge bestand aus den Vasallen und ihren Dienstleuten und machte den eigentlichen Kriegerstand aus. Die häufigen Kriege verminderten die 3^hl der Freien, welche, des Kriegsdienstes müde, ihr Eigentum verkauften, um desselben überhoben zu werden, oder es an ange-

8. Geschichte des Mittelalters - S. 109

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Konrad Ii. 109 Griechen bis zur Südspitze Italiens zurück. Dann setzte er die Normannen zu Hütern der südlichen Grenzmark seines Reiches ein. Nachdem die Unterwerfung des Reiches vollendet und die Grenzen gesichert waren, ging Heinrich mit dem Plane um, einen allgemeinen Weltfrieden zu begründen. Da starb er 1024 kinderlos auf seiner Pfalz Grona bei Göttingen. Er wurde in seiner Lieblingsstiftung, in der Domkirche zu Bamberg, beigesetzt, wo später auch seine Gemahlin Kunigunde (§. 23, 5) ihre Ruhestätte fand. Heinrich war ein frommer Fürst und der Kirche bis zu seinem Tode treu ergeben; dabei hat er die kaiserlichen Rechte gewahrt und selbst in Rom die Schirmvogtei mit strenger Hand geübt. Die Kirche hat später (1146) ihn samt seiner Gemahlin heilig gesprochen. Mit Heinrich Ii. erlosch das erlauchte sächsische Kaiserhaus. §. 20. 3)iß frnnfoifcsien oller fatifrfien laifec 1024—1125. 1. Konrad Ii. 1024 — 1039. Nach Heinrichs Ableben versammelten sich im September 1024 die deutschen Völkerstämme unter ihren Herzögen an den Ufern des Rheins zwischen Mainz und Worms zur neuen Kaiserwahl. Man fragte lange hin und her nach dem Tüchtigsten und beschränkte die Wahl auf immer engere Kreise, bis endlich zwei Männer herausgefunden wurden. Beide hießen Konrad, waren Vettern, gleich tüchtig, der eine älter, der andere jünger, und stammten von Otto dem Franken ab. Beide besprachen sich jetzt unter einander und kamen dahin überein, daß der Nichtgewählte die durch die Fürsten vollzogene Wahl des andern gutheißen wolle. Als nun zur Wahl geschritten wurde, gab der Erzbischof von Mainz, welchem die erste Stimme zukam, diese dem älteren Konrad, und alle geistlichen und weltlichen Großen folgten seinem Beispiele. Auch Konrad der Jüngere stimmte bei und nannte ihn seinen Herrn und König. Nachdem die Wahl entschieden war, trat die Witwe Kaiser Heinrichs Ii., die fromme Kunigunde, mit den Reichskleinodien herzu, überreichte sie den Fürsten, und Konrad wurde noch am nämlichen Tage zu Mainz gekrönt. Aus dem Wege zum Dome umdrängten ihn viele Hilfeflehende; die Bischöfe wurden über diesen Verzug unwillig, Konrad aber sprach laut: „Es ist meine erste Pflicht, Gerechtigkeit zu üben, es fei mir bequem oder nicht!" Diesem edlen Grundsätze blieb er allezeit treu. Konrad war eine derbe, kräftige Natur, leutselig gegen die Guten,

9. Geschichte des Mittelalters - S. 184

1888 - Wiesbaden : Kunze
184 Dritte Periode des Mittelalters. Recht der Königsrvahl übten. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz, Brandenburg und Böhmen. Die geistlichen Kurfürsten begleiteten die Kanzlerwürden der drei Reiche Deutschland, Italien und Burgund, die weltlichen die Ämter des Truchseß, Marschalls, Kämmerers und Mundschenks. Die rheinischen Kurfürsten von Köln, Mainz und der Pfalz wählten den Bruder des englischen Königs Heinrichs Iii., den mit den Welfen und Hohenstaufen verwandten Richard von Cornwallis, die übrigen Kurfürsten wählten den weisen Alfons von Kastilien, einen Enkel Philipps von Schwaben. Aber keiner von Leiden konnte allgemeine Anerkennung im Reiche finden. Richard zog einige Male den Rhein hinauf, verschenkte Schätze und Königsrechte an seine Wähler und fand Anhang, bis in Basel seine Mittel erschöpft waren, worauf er verlassen in sein Land zurückkehren konnte. Alfons betrat nie das Reich, dessen König er geworden war. Die Zeit von Wilhelms Tod bis zur Wahl Rudolss von Habsburg (1256—1273) heißt darum Interregnum (Zwischenreich). Es war eine Zeit des Schreckens für das Reich, wo das Recht mit Füßen getreten wurde und die Faust oder das Schwert entschied. Zucht und Ordnung waren gewichen, Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde, die Ritter hausten auf ihren Burgen wie Räuber und Mörder, überfielen die Kaufleute, wenn diese mit ihren Waren zu den Messen und Märkten zogen, trieben Zölle und Brandschatzungen ein und machten Gefangene, wo sie konnten, um Lösegeld zu erpressen. Da in dieser kaiserlosen, schrecklichen Zeit jeder sich selbst Schutz schaffen mußte, so bildete sich das Städtewesen (§. 41) weiter aus: 1254 entstand der rheinische Städtebund, der über 60 Städte den Rhein entlang umfaßte und im 14. Jahrhundert in den schwäbischen Bund (§. 36, 4) überging. In Westfalen suchte das Fehmgericht (§. 41) unter dem Schutze des Erzbischofs von Köln Gesetz und Recht zu wahren; im Norden entfaltete die deutsche Hansa (§. 41) weit über die Grenzen des Reiches hinaus eine bedeutende Macht zu Lande und zu Meere. Aber nur ein thatkräftiger deutscher Kaiser konnte das Reich vor gänzlichem Verfall bewahren. §• 28. Jxan&reitfi, England", Spanien, 1. Frankreich. Die Äapetinger, welche von 987—1328 über Frankreich regierten, hatten anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grafen des Reichs ihnen bis auf den königlichen Titel gleichstanden. Zudem gehörten

10. Geschichte des Mittelalters - S. 188

1888 - Wiesbaden : Kunze
188 Dritte Periode des Mittelalters. Auf Richard folgte sein jüngster Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er war ein geistesarmer Fürst, der seinen Beinamen daher führte, daß ihn sein Vater bei der Erbverteilung leer ausgehen ließ. Sein Neffe, Graf Arthur von Bretagne, wurde von ihm besiegt und ins Gefängnis gebracht. Als er dort starb, wurde der König des Mordes bezichtigt, und der französische König Philipp August forderte hierauf Johann als seinen Vasallen vor Gericht nach Paris. Da er nicht erschien, so erklärte er ihn seiner Lehen verlustig und eroberte seine französischen Besitzungen. Mit dem Papst Innocenz Iii. geriet Johann in Streit, weil er die Wahl des Erzbischofs Lang ton von Canterbury nicht anerkennen wollte. Als er Gewalt gegen diesen gebrauchte, belegte ihn der Papst mit dem Bann und sein Land mit dem Int erdikt. Trotz und Widerstand des Königs waren vergeblich. Philipp August von Frankreich wurde vom Papste aufgefordert, den ungehorsamen Fürsten und seine Unterthanen zu züchtigen und England zu erobern. Schon war dieser gerüstet, da beugte sich Johann, der seinen Vasallen nicht traute, vor dem Papste und rettete seine Krone, indem er England und Irland gegen eine jährliche Abgabe von 1000 Mark Silber vom päpstlichen Stuhle 1213 zu Lehen nahm. Diese Demütigung erregte große Unzufriedenheit in dem Volk; dazu kam, daß er gegen Philipp August bei Bo uv in es unterlag. Jetzt wurde unter der Leitung des Erzbischofs Langton ein Bündnis der Geistlichkeit und der weltlichen Vasallen gegen den König geschlossen und dieser 1215 zur Ausstellung des großen Freibriefes (magna charta), der Grundlage der englischen Verfassung, gezwungen. Darin versprach der König für sich und seine Nachkommen allen Eingriffen in die bestehenden Rechte zu entsagen. Die Steuern wurden genau bestimmt, jede außerordentliche Erhebung wurde von der Zustimmung eines aus Abgeordneten des höheren Adels und der Geistlichkeit zusammengesetzten Parlamentes abhängig gemacht, die Freiheit des Handels ausgesprochen und das Gerichtswesen neu geordnet. Ein freier Mann sollte nur von seinesgleichen gerichtet, die Forsten und Wasser freigegeben werden. Um eine Verletzung des Freiheitsbriefes zu verhüten, sollte der König alle ausländischen Beamten und feine fremden Söldner entlassen. Johann weigerte sich zwar, alle diese Punkte zur Ausführung zu bringen und überfiel den Adel mit Heeresmacht; allein dieser rief den französischen Kronprinzen Ludwig (Viii.) zum König aus; doch noch ehe es zu einer entscheidenden Schlacht kam, starb Johann. Ihm folgte fein Sohn Heinrich Iii. (1216—1272), der die Be-
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