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Vorwort.
Auf den beiden letzten Textseiten wagte ich den Versuch, dem Quintaner schon einiges Wissenswerte aus der Brgerkunde zu bieten; denn ich meine, da man ihn mit gewissen Einrichtungen im Staatsleben wohl vertraut machen knne. Ich whlte die Beziehungen, die den Knaben zuerst mit dem Staate verknpfen, und folgte dabei einer Anregung, die ich in Schmidt-Breitungs Grundri der Brger-knde" empfangen hatte.
Den Schlu des Buches bildet ein dem Texte angepater Bilder-an hang. Bei Beschaffung einiger Abbildungen zur schsischen Geschichte waren mir in entgegenkommender Weise die Direktionen des Leipziger Stadtgeschichtlichen Museums, der Stadtbibliothek zu Leipzig sowie des Grnen Gewlbes in Dresden behilflich, wofr ich auch hier meinen Dank ausspreche.
Mge das Bchlein Freunde finden!
Fr nderungs- und Verbesserungsvorschlge werde ich stets dank-bar sein.
Leipzig, Mrz 1917.
Seyfert.
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Aus der Brgerkunde.
Der junge Staatsbrger.
Ich bin ein deutscher Knabe und gehre zum Deutschen Reiche,
das am 18. Januar 1871 gegrndet wurde. Damals schlssen sich 25 deutsche Staaten zu einem Bunde zusammen.(durch den Deutsch-Franzsischen Krieg kam das Reichsland Elsa-Lothringen als 26. Staat hinzu) und whlten den König von Preußen zum Vorsitzenden des neuen Bundesstaates; als solcher nahm er den Titel Deutscher Kaiser an. Zur Zeit herrscht Kaiser Wilhelm Ii., ein Hohenzoller.
Der deutsche Einzelstaat, dem ich angehre, ist das Knigreich Sachsen. Sachsen ist mein engeres Vaterland. Hier regiert König Friedrich August Iii. aus dem Hause Wettin.
Seit meinem Eintritt ins Leben bin ich Staatsgesetzen unterstellt.
Als ich geboren war, meldete der Vater meine smtlichen Namen sowie Zeit und Ort der Geburt auf dem Standesamte an. Von dem Beamten wrbe mir der Geburtsschein ausgestellt. Gebumchein.
Nach einigen Wochen wrbe ich getauft. Der Geistliche nahm mich durch die heilige Handlung in die christliche Kirche auf, ich wrbe nebst Eltern und Paten ins Kirchenbuch eingetragen, die Taufe wrbe auf dem Taufschein bezeugt. Der Taufschein.
In meinem zweiten Lebensjahre wrbe ich geimpft. Der Arzt machte mir mit einem scharfen Messer, das vorher in eine giftige Flssigkeit getaucht worben war, brei Einschnitte in den linken Oberarm. Das Gift teilte sich dem Blute mit und schtzte mich eine Reihe von Jahren vor einer anstecfenben Krankheit, den Pocken ober Blattern. der den Ei folg der Impfung wrbe ein Impfschein ausgefertigt. Im Deutschen Reiche ^ Der mu jebes Ktnb geimpft werben (Impfzwang). Im zwlften Lebens-jhre erfolgt, gewhnlich in der Schule, eine zweite Impfung (Wieb er -impfung), die mir fr eine weitre Reihe von Jahren Schutz gewhrt;
auch der die zweite Impfung empfange ich einen Schein.
Als ich im sechsten Lebensjahre stanb, wrbe ich in die Volksschule angemelbet. Im Deutschen Reiche mu jebes Kind zur Schule gehen (Schnlzwang). Bei der Anmelbung legte mein Vater dem Schul-btreftor Geburts-, Tauf- und Impfschein vor.
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Friedrich Friedrich August
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Extrahierte Personennamen: Marius Marius Sklavenkrieg Marius Marius C._Memmius Glaueia Marius Marius Marius Marius Livius_Drusus C._Gracchus
Reichsheer, welches der Reichstag aufbot, wich 1427 bei Mies
1431 (westlich vou Pilsen), ein anderes 1431 bei Taus (Kardinal Cefarini) schmählich zurück, und immer wieder ergossen sich die tschechischen Raubscharen, jetzt mit dem Auswurf aller Länder gemischt, über Ungarn, Österreich, Schlesien, die Lausitzen, Meißen, das Vogtland, Thüringen und Franken bis vor Nürnberg und die Oder hinunter bis Brandenburg, ja bis Pommerellen (Danzig und Oliva) an die Ostsee. Bei der jammervollen Kriegsverfassung des deutschen Reiches war Frieden und Rettung nur noch von der Vermittelung eines Concils zu erwarten.
7. Das noch von Martin V. widerwillig berufene Concil zu Basel (1431—1449), dessen energische und von Sigismund unterstützte Haltung den Papst Eugen Iv. schließlich doch zur Anerkennung nötigte (1433 Kaiserkrönung Sigismunds), brachte
1433 denn auch 1433 ans Grund der „Prager Kompaktsten" (im Anschluß an die vier Prager Artikel) eine Verständigung mit den gemäßigten Calixtinern zu stände. So erhob sich in Böhmen die erste ketzerische und von Rom anerkannte Landeskirche. Die Ta-boriten und Waisen wurden dann durch ihre furchtbare Niederlage bei Böhmisch-Brod (östlich von Prag) gegen die Calix-
1434 tiner 1434 (Tod der beiden Prokope) zur Anerkennung des Vertrages gezwungen. — Die Vernichtung des böhmischen Deutschtums hatte nicht nur die Entfremdung Böhmens, sondern auch einen allgemeinen Niedergang der Kultur und die Erhebung des tschechischen Adels auf Kosten des Königtums wie des leibeigenen tschechischen Landvolkes zur Folge. Sigismund, in Böhmen jetzt aner-
1437 kannt, starb 1437 als der letzte Luxemburger, ohne seine politischkirchlichen Reformpläne durchgeführt zu haben.
4. Der Sieg der Kurie.
1. Der persönlich treffliche, aber allzu habsburgisch gesinnte
1438 Albrecht Ii. von Österreich (1438—1439), vereinigte als Schwiegersohn und Erbe Sigismunds zum ersten Male Ungarn und Böhmen mit der Hauptmasse des habsburgischen Landes. Aber die auf ihn gefetzten Hoffnungen wurden durch feinen frühen
1439 Tod auf einem Türkenzuge 1439 vereitelt (Plan einer Reichsreform des Kardinals Nikolaus Cufanus-Krebs von Cues an der Mosel, die s. g. „Reformation Kaiser Sigismunds", Kreiseinteilung des Kanzlers Kaspar Schlick auf dem Nürnberger Reichstage von 1438).
2. Ebenso wurden aber auch die Erwartungen getäuscht,
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Extrahierte Personennamen: Martin_V. Sigismund Eugen_Iv Eugen Sigismunds Sigismund Albrecht_Ii Albrecht Nikolaus_Cufanus-Krebs_von_Cues Nikolaus Kaspar_Schlick
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stützte. Doch ließ sich der erstere sehr bald zum Verzicht bewegeir (t 1349). Der geringe Widerstand der Städte erklärt sich aus den verheerenden Wirkungen des „schwarzen Todes" und den hiermit zusammenhängenden Judenverfolgungen und Geißlerfahrten (Flagellanten). Nunmehr von allen Kurfürsten anerkannt, begnügte sich Karl Iv. im Reiche die gegebenen Verhältnisse gesetzt lich festzustellen.
15. Das wichtigste Ergebnis dieser seiner Thätigkeit war die 1356 auf den Reichstagen von Nürnberg und Metz 1356 beschlossene
„Goldene Bulle". Dieselbe ordnete: 1) im weiteren Verfolge der Renser Beschlüsse die Königswahl, welche spätestens einen Monat nach dem Ableben des Königs durch die Mehrzahl der Kur--sürsteu zu Frankfurt stattfinden sollte, sicherte 2) die Mitwirkung der Kurfürsten an den Reichsgeschäften, begründete 3. die Landeshoheit der Kurfürsten durch die Festsetzung der Unteilbarkeit der Kurlande, Zuweisung der Regalien in denselben und die Befreiung von der Zuständigkeit des königlichen Gerichts (privilegium de non evocando seu appellando)').
16. Ebenso zurückhaltend zeigte sich Karl Iv. in Italien den bestehenden Verhältnissen gegenüber. Er unternahm 2 Rö-merzüge, den von 1355, um sich in Mailand zum Könige, iit Rom (der „Vvlkstrtbnn" Cola Rienzi 1347—54) von päpstlichen Legaten zum Kaiser krönen zu lassen, bett von 1367 — 69, um Uibait V. nach Rom zurückzuführen uttb bett gewaltthätigen Barnabo Visconti von Mailanb zu bänbigen. Beibe Male aber täuschte er die überschwenglichen Hoffnungen der Ghibellinen (Petrarca) durch nüchterne Finanzgeschäfte.
17. Karls Iv wesentlichste und erfolgreichste Thätigkeit galt seinen Erblanden Böhmen-Mähren, die er durch Einverleibung (Schlesiens, den Kauf des größten Teiles der baierifchen Oberpfalz, Einlösung der von den brandenburgischen Wittelsbachern an Meißen verpfändeten Niederlausitz und endlich durch Erwerbung Brandenburgs selber vom Markgrafen Otto dem
1373 Faulen 1373 im Vertrage von Fürstenwalde bedeutend vergrößerte (Die Luxemburger in den Marken 1373—1415). Durch seine musterhafte Verwaltung im Sinne der Entwickelung deutscher Kultur erhob er sie aus tiefem Verfall zu hoher Blüte (Zer-
*) ^ie goldene Bulle wurde auch der Streit über die Kur zwischen
den Herzogslinien Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg zu Gnnsteir der ersteren, sowie zwischen den bairischen und pfälzischen Wittelsbachern zu Gunsten der letzteren entschieden.
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Extrahierte Personennamen: Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Barnabo_Visconti_von_Mailanb Petrarca Karls Otto
Extrahierte Ortsnamen: Nürnberg Frankfurt Italien Mailand Rom Rom Karls Schlesiens Oberpfalz Niederlausitz Brandenburgs Sachsen-Wittenberg Sachsen-Lauenburg
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Zeit, wahrscheinlich im Frühjahr, eine ordentliche Volksversammlung („echtes" oder „ungebotenes Ding") statt. Daneben wurden in unaufschiebbaren Fällen „außerordentliche" oder „gebotene" Dinge anberaumt und zwar möglichst an den heiligen Tagen des Voll- oder Neumondes.
4. Die Berufung der Dingpflichtigen war Sache des Fürstenrates, in besten engerem Kreise alles im Ding zu Verhandelnde zuvor burchberaten würde. Mehrere Tage verstrichen, bis die Versammlung beschlußfähig war. Dann würde sie vom Priester feierlich durch das Friebensgebot eröffnet, b. H. unter den Schutz und Frieden des Gottes Ziu gestellt, bei* als Kriegsgott zugleich der Gott des Heeres wie des Dinges war. Jebe Störung des Dingfriebens (unlust) war bemnach eine Beleibigung der Gottheit und fiel der Bestrafung durch den Priester anheim. Den Gegenstanb der Verhanblungen bisbeten außer der Wehrhaft« _ machung der herangereiften Jünglinge Wahlen (des Königs, des Herzogs oder der Gaufürsten) und Beschlüsse über Krieg und Frieden; das Ding richtete aber auch als Gerichtsversammlung namentlich über politisch-militärische und todeswürdige Verbrechen (Landesverrat, Übergang zum Feinde, Feigheit). An den Verhandlungen selbst nahmen außer dem Könige und den Fürsten, wenn auch ohne rechtliche Beschränkung der andern, nur die Ältesten und Weisesten teil; die Menge gab die Entscheidung im Sinne der Ablehnung durch Murren, im Sinne der Zustimmung durch Waffengeklirr.
5. Die Rechtspflege lag im übrigen der Hundertschaftsversammlung ob. Auch diese trat an heiliger Stätte zum echten Ding wohl monatlich einmal, dazwischen zu gebotenem Ding und zwar unter dem Vorsitz ihres „Fürsten" (princeps) zusammen. Das Recht war ein ungeschriebenes, eng mit Religion und Sitte verwachsenes Gewohnheitsrecht und darum auch bet den verschiedenen Völkergruppen verschieden. Der Rechtsgang beruhte vor allem auf einem einfachen, aber strengen Formalismus bei der öffentlichen und münblichen Verhanblung. Er bezweckte, soweit es sich um sühnbare Rechtsverletzungen hanbelte, an Stelle des Streites einen Sühnevertrag der Parteien zu setzen. Die Leitung lag nicht in der Hand des Richters, sonbern in der Hand der tlagenben Partei. Das Urteil wurde vom Fürsten, als dem Richter, vorgeschlagen, aber erst durch die Zustimmung (volkort — Vollwert) der Gerichtsversammlung vollstreckbar. Machte jedoch die Verteidigung des Beklagten gegen die Anklage, d. H.
2*
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s... 2- Unter dem Einfluß der reformatorischen Schriften Wy-clrffes begann der humanistisch gebildete Tscheche Johannes Huß
Qul !lm?. fumld)en Böhmen), Universitätslehrer und böhmischer Prediger an der Bethlehemskapelle in Prag, gegen die Verweltlichung des Klerus und gegen die Mißbrauche des Papsttums insbesondere gegen die Anhäufung des Kirchengutes zu eifern Da nun aber die Deutschen an der Universität ihm und seinen tschechischen Anhängern (der Ritter Hieronymus von Prag) als Vorkämpfer kirchlicher Rechtgläubigkeit entgegentraten, so brachte er )eme reformatorischen Gedanken in Verbindung mit dem tiefen nationalen Gegensatze, welcher die Bevölkerung Böhmens und auch die akademischen Kreise Prags zerriß. Begünstigt durch den streit, m den König Wenzel mit den drei fremden „Nationen" der Universität durch seinen Eingriff in die Verfassung derselben genet (Auswanderung der deutschen Professoren und Studenten und Begründung der Leipziger Universität 1409), griff die Bewegung auch im tschechischen Adel und Volke um sich, besonders als Huß durch das Einschreiten des Papstes Johann Xxiii mit dann und Interdikt (Predigt gegen den Ablaß und Verbrennung der päpstlichen Bulle) genötigt wurde die Stadt zu verlassen.
3. Unterdessen hatte der Papst auf Sigismunds Drängen ein allgemeines Concil nach Constanz (1414-1418) berufen, die größte Kirchenversammlung des Mittelalters. Aber obgleich die Reformpartei mit dem König (Peter däilly, Gerfon) gegen die Überzahl der reformfeindlichen italienischen Prälaten eine Abstimmung nach Nationen durchsetzte, so ging das Concil doch gegen den Wunsch Sigismunds und der germanischen Nationen der eigentlichen Reform aus dem Wege. Es begnügte sich mit der Ab-1415 setzung Johanns Xxiii. (1415) und der Wahl Martins V. (Colonna) statt seiner und der beiden andern schismatischen Päpste (1417), indem es allerdings dabei ausdrücklich die Selbständigkeit und höhere Autorität eines allgemeinen Conciliums feststellte. Huß, der gemäß seiner Berufung an ein solches, vom Kaiser dahin be-_ sohlen war, hier aber den geforderten unbedingten Widerruf feiner 1415 Lehren standhaft verweigerte, wurde trotz kaiserlichen Geleits 1415 als Ketzer verurteilt und verbrannt, ebenso im Jahre darauf fein Freunds Hieronymus von Prag. Der neue Papst Martin V. wußte sich dem Verlangen nach einer Reform durch Sonderverträge („Konkordate") mit den einzelnen Nationen zu entziehen, denen einzelne Vorrechte bei Besetzung der Kirchenämter eingeräumt und einige päpstliche Geldsorderungen nachgelassen wurden.
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von Mecklenburg, welche den Dnen Hilfe geleistet, wurden aus ihren Lndern verjagt und das Gebiet des Herzogs von Pommern durch die Truppen Wallensteins geplndert; nur die Hansestadt Stralsund, welche der Schwedenknig Gustav Adolf untersttzte, schlug alle Strme Wallen-steins glcklich ab.
Fr die aufgewandten Kriegskosten erhielt der Kurfürst Maximilian gegen Rckgabe des noch immer verpfndeten Obersterreichs die Oberpfalz mit der Grafschaft Cham, dann die mter der Unterpfalz rechts des Rheines mit Heidelberg und Mannheim und, weil Amberg in der Oberpfalz und Heidelberg das Kurprcipuum (das zur pflzischen Kurwrde gehrige Gebiet) ausmachten, stillschweigend auch die erbliche Kurwrde (1628). Um den König Christian Iv von einer Vereinigung mit den Schweden zurckzuhalten, wurden ihm all seine verlornen Lnder im Frieden zu Lbeck 1629 vom Kaiser zurckgegeben.
Dem Katholizismus suchte der Kaiser das bergewicht im Reiche dadurch zu sichern, da er 1629 durch das Resti-tutions-Edikt alle von den Protestanten seit dem Passauer Vertrage (1552) eingezogenen geistlichen Gilter (gegen 120 an der Zahl) zurckforderte und verordnete, da die Vorteile des Augsburger Religionsfriedens vom Jahre 1555 nur fr die Bekenner der Augs brg er Kon-fession gelten sollten. Als Wallenstein dieses Edikt mit groer Hrte vollzog, wurden wider ihn auf dem Reichstage zu Regensburg, wo des Kaisers Sohn Ferdinand zum rmischen König gewhlt werden sollte, so heftige Klagen ge-fhrt, da ihn der Kaiser entlassen mute. Von den Truppen Wallensteins ging die Mehrzahl auseinander und nahm in der Folge bei den Schweden Dienst, die Minderzahl blieb und ward unter Tilly's Befehl gestellt.
Der schwedische Krieg, 1630 1635.
Die Protestanten faten neuen Mut, als Gustav Adolf im Sommer 1630 auf Usedom (an der Kste Pommerns) landete und die Kaiserlichen aus Pommern vertrieb. Tilly rckte in Begleitung des kaiserlich gesinnten Pappenheim
V
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Extrahierte Personennamen: Gustav_Adolf Gustav Adolf Maximilian Maximilian Christian_Iv Ferdinand Gustav_Adolf Gustav Adolf Tilly
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kaiserliche Armee bei Wittstock davontrug, den Schweden noch einmal das bergewicht in Norddeutschland. Nach dem Tode des Kaisers Ferdinand Ii (f 1637) gab der milde Sinn seines Sohnes und Nachfolgers, Ferdinands Iii, Hoffnung auf Frieden. Aber weder Frankreich noch Schweden wollte denselben. Bernhard von Weimar, der vor Gallas der den Rhein gewichen war, kehrte nach einem Siege bei Rheinfelden 1638 der diesen Strom zurck und nahm mehrere wichtige Pltze, darunter die Festung Breisach, starb aber schon 1639, worauf die Franzosen seine Truppen und Eroberungen an sich zogen. In Norddeutschland fhrte nach Bauers Tod der khne Torstenson den Oberbefehl. Dieser besiegte die Kaiserlichen 1642 bei Breitenfeld und 1645 bei Jankau in Bhmen. Hierauf legte er den Oberbefehl in die Hnde Wrangels.
Als Bayern gegen das Ende des Jahres 1646 neuerdings von den Schweden hart heimgesucht wurde, schlo Kurfürst Maximilian 1647 zu Ulm mit den Franzosen und Schwed eu einen Waffenstillstand, demzufolge Bayern von den Schweden gerumt wurde. Glcklicherweise sah Maxi-miliau bald ein, da der mit den Feinden des Reiches ab-geschlossene Waffenstillstand keineswegs zu einem fr ihn ehrenvollen Frieden führen knne. Er kndigte deshalb den Waffen-stillstand auf und schlo sich wieder an Kaiser Ferdinand Iii an. Nach vielen Unterhandlungen kam am 24. Oktober 1648 der westflische Friede zustande, zu Mnster zwischen Deutschland und Frankreich, zu Osnabrck zwischen dem Kaiser und den Katholiken einerseits, den Schweden und Protestanten anderseits.
In Ansehung der Religion wurde festgesetzt: die Bestimm-uugeu des Passauer Vertrages vom Jahre 1552 und die desaugs burger Religionsfriedens vom Jahre 1555haben nicht blos fr die Katholiken und Protestanten, sondern auch fr die Kalvinisten oder Reformierten Geltung; die Protestanten und Reformierten genieen gleiche Rechte mit den Katholiken; jede dieser drei Konfessionen behlt das Kirchengut. das sie am I.januar 1624 besessen hat; jeder
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Extrahierte Personennamen: Ferdinand Ferdinands Bernhard_von_Weimar Maximilian Maximilian Ferdinand_Iii Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Wittstock Schweden Norddeutschland Ferdinands Frankreich Rhein Rheinfelden Breisach Norddeutschland Breitenfeld Jankau Schweden Schweden Deutschland Frankreich Schweden
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und die des Abtes zu Braunau auf dem Gebiete dieser ihrer geistlichen Herren protestantische Kirchen erbauten, ward die Kirche zu Kloster grab niedergerissen und die zu Braunau geschlossen (1618). Graf Thnrn, dem kurz vorher Kaiser Mathias das Burggrafenamt des Karlstein und die an dieses Amt geknpfte Verwahrung der Reichsinsignien abgenommen hatte, stellte sich aus Ha gegen den Kaiser an die Spitze des aufrhrerischen Adels. Als er gegen sich eine Untersuchung eingeleitet sah, suchte er die eben obschwebende Kirchenangelegenheit in eine allgemeine Beschwerdesache zu der-wandeln. Er berfiel am 28. Mai 1618, dem verhngnisvollen Tage fr Bhmens Freiheit und Glck die kaiser-lichen Statthalter in der kaiserlichen Burg zu Prag und lie zwei derselben, Martinitz und Slavata, nebst dem Geheimschreiber Fabricius aus den Fenstern der Burg in den trocken gelegten Schlograben hinabwerfen.
Auf diese schndliche That, die als bhmische Sitte ent-schuldigt wurde, folgte der offene Aufstand unverweilt nach. Die Aufrhrer bertrugen die Regierungsgewalt dreiig Direk-toren und ernannten die Grafen Thurn und Mansfeld zu Heerfhrern. Bald darauf starb Kaiser Mathias, nachdem er seinen Vetter Ferdinand Ii zum Nachfolger in der kaiser-lichen Wrde bestimmt hatte. Whrend dieser von den Kur-frsten in Frankfurt zum Kaiser gewhlt wurde, erklrte mau ihn zu Prag des bhmischen Thrones verlustig und rief den kalvinischen Kurfrsten Friedrich V von der Pfalz, das Haupt der Union, auf denselben (1519). Von Ehrgeiz getrieben, sagte Friedrich V die Annahme der Krone zu und lie sich in Prag krnen. Herzog Maximilian von Bayern, der seinen Vetter Friedrich angeblich vor der Annahme einer durch die Revolution angebotenen Krone warnte, schlo 1620 zu Ulm mit der Union einen Vergleich, kraft dessen Union und Liga sich verpflichteten, in die bhmischen Hndel sich nicht einzumischen. Dabei behielt er sich freie Hand, um dem Kaiser fr seine Person (nicht im Namen der Liga) zu helfen. Whrend der Kurfürst Johann Georg I von Sachsen dem Kaiser Schlesien samt der Lausitz unter-warf und Spinola mit Spaniern die Kurpfalz angriff,
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