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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 4

1847 - Berlin : Reimer
4 ihm von Gott verliehene geistige Ausrüstung, die ihn allein unter allen Geschöpfen der Erde zur Sprache und Religion, zum selbstbewußten Denken und selbstbewußten Handeln befähigt, von der Thierwelt, der er nur mit seinem sterblichen Leibe an- gehört. — 2. Die gesammte Menschheit bildet daher, — der nach ihren Organisations-Verschiedenheiten in zahlreiche Klassen und Ord- nungen, Gattungen und Arten zerfallenden Thierwelt gegenüber, — eine untrennbare Einheit, eine einzige Gattung. — 3. Dennoch ist kein Mensch dem andern vollkommen gleich, weder in Bezug auf die geistige Ausstattung, noch in Bezug auf die körperliche, — auf Gestalt, Gesichtsbildung, Haut- und Haarfarbe rc. rc. Innerhalb dieser großen Mannigfaltigkeit begegnet man indeß so großen Aehnlichkeiten und zugleich so auffallenden Verschieden- heiten, daß man, — indem man vorzugsweise die körperlichen Eigenthümlichkeiten, als die augenfälligsten, ausfaßt, — zu einer Klassisizirung des Menschengeschlechts veranlaßt worden ist, die man die „Racen-Eintheilung" zu nennen pflegt. — Weil aber jene Verschiedenheiten eine große Mannigfaltigkeit der Erscheinungen dar- bieten, so hat man bald eine größere, bald eine geringere Zahl von Gegensätzen zu entdecken geglaubt, und deshalb, — ziemlich willkührlich, — bald mehrere, bald wenigere „Racen" oder (besser) Abarten (Varietäten) gezählt, und zwar nach Blumenbach fünf: nach Cuvier drei: 1) Die kaukasische oder indisch- 1) die kaukasische, die weiße, europäische, 2) die mongolische od. asiatische,\ 3) die malayische od. australische,! 2) die asiatisch-amerikanische, 4) die amerikanische, ) die braune, 5) die äthiopische oder Neger- 3) die äthiopische, Race. die schwarze. 4. Die kaukasische Race hat eine fleischbarbige, auch bräunliche Haut, verschieden gefärbte, lange, dichte, weiche, zuwei- len gelockte Haare, starken Bart, ein länglich-rundes Gesicht, einen eiförmigen Schädel und einen ebenmäßigen, kräftigen, oft hohen Wuchs. 5. Die mongolische Race, mit weizengelber oder schmutzig- brauner Hautfarbe, dünnem, struppigem, schwarzem Haar und Bart, schrägstehenden, eng-geschlitzten, kleinen Augen, plattem

2. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 12

1847 - Berlin : Reimer
12 Vi. Von der Verschieden heit des gesellschaftlichen Zustandes und den Staatsverbindungen. Die Wandervölker leben in dem engen Kreise der Familie oder des Stammes, unter der pratriarchalischen Leitung des natürlichen Familienältesten, des Stammeshäuptlings; für sie bedarf es keiner weiteren, mächtigeren Verbindungen. Was außer der Familie oder dem befreundeten Stamme, ist feindlich; — alle Berührungen mit Fremden daher gewöhnlich kriegerische; sie führen unter Jäger- u. Fischer-Völkerschaften zum Vernichtungs- kampfe, unter Nomaden zunächst zu dem durch den Sieg festge- stellten Verhältniß von Herren und Sklaven, welches zuletzt auszuarten pflegt in die willkührliche Alleinherrschaft eines Einzi- gen — des Despoten, — dem gegenüber alle Uebrigen Skla- ven sind. — (Gründe aller dieser Erscheinungen!) Die ansäßigen, ackerbauenden Völker sind an die Heimath, an die Felder, die ihr Fleiß baute, an ihre Vorräthe gebunden; sie be- dürfen für ihr unbewegliches Eigenthum eines kräftigen Schutzes gegen Außen, eines nach gegenseitigen Rechten und Pflichten ab- gewogenen, durch Gesetze festgestellten gesellschaftlichen Zustandes nach Innen, — überhaupt eines geordneteren Daseyns, als die rohen Familien- oder Stammvereine gewähren; — sie bedürfen des Staates. Die Art und Weise, die Form, in welcher sich dieser Zustand, durch historische Verhältnisse, durch Herkommen oder Uebereinkunft ausgeprägt hat, bildet im Allgemeinen die „Verfassung" oder „Konstitution" des Staates. — Große Verschiedenheit der Staatsverfassungen: Einherrschaft oder Monarchie (die Autokratie, die absolute, wahre oder reine, dieständische Monarchie), — Viel herrsch« ft (Polyarchie), entweder mit monarchischen Formen (sogenannte konstitutionelle Monarchie) oder mit republikanischen, die ans verschiedene Weise ausgeprägt seyn können (Aristokratie und Demokratie mit ihren Ausartungen: Oligarchie und Ochlokratie). — Vii. Von den Religionen und ihrer Verbreitung. 1. Das innere Leben, der Charakter der Völker spricht sich nicht allein in der Verschiedenheit der Sprache, der Lebensweise und des gesellschaftlichen Zustandes, oder — mit andern Worten — nicht allein in dem Verhältniß des Menschen zur heimathlichen Na- tur und zu den Mitmenschen, sondern noch viel bezeichnender in

3. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 100

1847 - Berlin : Reimer
100 mehr noch als die West-Malayen, besonders aus den Sandwichs-, Gesellschaft?-, Freundschafts- und neu-seeländischen Inseln, dem Christenthum und europäischer Civilisation, aber auch europäischen Lastern zugänglich geworden. — Die nahe Verwandtschaft ihrer Sprachen unter einander und mit den west-malayischen, ihre einstigen weiten Seefahrten, die Künstlichkeit ihres Zahlen-Systems, ihrer feuda- len, mehr oder minder verfallenen Staatsversassungen u. s. w. beweisen, daß sie einst auf einer höheren Gesittungsstufe stauden und erst nach und nach verwildert sind. — 6. Papuas, Haraforas u. Negritos. — Auf d. äußeren australischen Jnselreihe, v. Neu-Guinea bis zu den neuen Hebriden, ja schon aus Celebes re. wohnen rohe, schüchterne Völkerschaften v. schmutzig-dunkler Farbe u. krausem od. schlichtem Haar, die Papuas u. Haraforas, die mau als Uebergänge zwischen den dunkelfarbigen polynesischcn u. den Negritos-Stämmen zu betrachten hat. Ueberall, wo sie mit hellfarbigen Völkerschaften gemcinschastlich dieselben Inseln bewohnen (s. oben!), sind sie schwächer und daher geknechtet oder in die Schlupfwinkel der Gebirge und Wälder zurückgescheucht. — Die Negritos, mit dunkler, ja schwar- zer Hautfarbe und schwarzem, krausem, selbst wolligem Haar und deshalb den Negern ähnlich, unterscheiden sich von ihnen durch den Schädel- und Körperbau; es sind die rohesten und häßlichsten Völker der Malahen-Nace. — Träge und thierisch, aber zugleich genügsam, harmlos, srohsinnig, muthig und auffassungs- fähig, scheinen sie dennoch zu ewiger Rohheit verdammt zu seyn. Von der ar- men Natur des australischen Festlandes, die ihnen weder Wild, noch Fische, noch eßbare Früchte in ausreichender Menge, ja nicht einmal überall Trinkwasser bietet, zu immerwährendem Umherschweisen, familienweise oder in schwachen Horden, ge- zwungen; ohne andere Hausthiere als den Hund, ohne Kleidung und feste Woh- nungen ist ihr Daseyn nur durch den Besitz des Feuers u. die Abwesenheit jedes Raubthieres möglich geblieben. — Aber auch bei ihnen finden sich Spuren eines früheren, glücklicheren Zustandes. — A m e r i k a. I. Allgemeine Verhältnisse. 1. Nach den vielfältigen Bedrückungen und Verfolgungen, blutigen Kriegen und sittlichen Herabwürdigungen, welche die Eu- ropäer über die Ureinwohner von Amerika gebracht haben; nach den zahlreichen Kolonisationen, welche Jahrhunderte hindurch von Eu- ropa und auf zwanghafte Weise auch von Afrika aus in Amerika statt gefunden haben, bilden die Ureinwohner im Ganzen wenig mehr als den vierten Theil der Bevölkerung, und kaum in Süd- Amerika die Mehrzahl der Einwohner, während in Westindien die

4. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 49

1847 - Berlin : Reimer
49 Daneben in den höheren Volksklassen, besonders in England und Süd «Schott- land, ein hoher Grad von Bildung und Humanität, befördert durch eigenthüm- lich eingerichtete Schulanstalten und die Universitäten zu London, Orford, Cambridge, Dublin, Edinburgh, Glasgow, St. Andrews und die katholische zu New-Abcrdeen. — Merkwürdiger und heilsamer Gegensatz entschieden humanistischer Schul-Tendcnzxn und eben so entschieden realistischer Lebcnsrichtungen. — Der durchaus praktische und unternehmende, zugleich aber ebenso spekulative und be- sonnene Volksgcist der Briten hat sehr wesentlich dazu beigctragen, ihnen, in al- len Beziehungen des äußeren Lebens, vor allen anderen Nationen, eine Welt- bedeutung und den ersten Rang unter den Industrie- und Handelsvölkern der Erde zu. verleihen. — Verschiedenheit in. National - Charakter der Engländer, Schotten und Iren. — 73. N ahrun g s g uelle n. Es gibt kein Volk, welches alle Hülfsquellen seines reichen Landes in höherem Grade auögcbcutet, und zugleich kaum ein Land, welches den verschiedenartigsten Bestrebungen seiner thätigcn Bewohner in reicherem Maaße entsprochen hat. Ueber- und unterirdischer Reichthum des Bo- dens. Daher hier alle Zweige der physischen wie der technischen Kultur auf der höchsten Stufe der Ausbildung. Englische Landw irthschaft und Industrie und die Produkte der einen wie der andern sind fast gleich berühmt. — Vor- zügliche Pferde, Schafe, Rinder und die Erzeugnisse jeder Art von Gcwcrbthä- tigkeit haben einen Weltmarkt, begünstigt durch den Welthandel der Englän- der (Handels-Marine zählt über 25,000 Schiffe und beschäftigt mehr als 170000 Seeleute). — Doch neben diesem hellen Lichte tiefer Schatten. Die Erzeugnisse des Bodens reichen in der Regel für die dichte Bevölkerung nicht aus; der Be- sitz des beweglichen wie des unbeweglichen Kapitals ist in verhältnißmäßig wenigen Händen; der Erwerb der Mehrzahl entspricht nicht der Menge der Bedürfnisse. Daher, neben ungemeffenem Reichthum die bitterste Armuth, namentlich in den Manufaktur-Bezirken und großen Städten, vorzüglich aber in Jreland. — 74. Staatseinrichtungen. Die englische Verfassung ist eine Frucht von Jahrhunderten, ist mit der Nation erblüht und gereift, — gealtert und er- neuert. Der König (oder die Königin), dem die ausübende Gewalt zusteht, theilt die gesetzgebende mit dem Parlament (Häuser der Gemeinen und der Peers). Neben bedeutenden, fast republikanischen Gerechtsamen des Geringsten, strenge Bewahrung der Privilegien jedes Höherstehenden bis hinauf zum Throne. Ein großer Neichthu», organischen Lebens in allen öffentlichen Verhältnissen be- seitigt alles Erstorbene. Beständiger Partheienkampf begünstigt hier nicht bloß egoistische Tendenzen, sondern auch das öffentliche Wohl. Das Verwaltungs- System, die Justiz- und Kriegsverfassung: jegliches ist auf die Landesge- schichte, aus Herkommen und Praxis, nicht auf Theoreme gegründet. Daher, un geachtet eines gewissen Mechanismus, ungemeine Mannigfaltigkeit aller Erschei- nungen und Verhältnisse des öffentlichen Lebens. — Die Finanzen zeigen eine unerschöpfliche Fülle von Hülfsmitteln neben einer unerschwinglichen Schuldenlast. — Das Land Heer, nicht zahlreich (c. 100000 M.), ohne systematische Orga- nisation, großentheils aus Brodlosen und Arbeitsscheuen gebildet, entspricht den- noch, vom Nationalgeiste getragen, den allerverschiedensten und schwierigsten An- forderungen, während die Blüthe des Volkes den Dienst verschmäht und die alte Milizverfassung (Beomanry) fast bedeutungslos geworden ist. — Die Seemacht, Iii. 7tk Aufl. 4

5. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 58

1847 - Berlin : Reimer
58 von Flamländern und anderen Deutschen, die westlichen und südlichen mehr von dem celtisch-französischen Mischlingsvolle der Wallonen bewohnt sind. — Die höheren Stände Belgiens sprechen französisch, — was zugleich die ofsi- zielle Sprache des Staats ist, — die unteren wallonischen Volöklafsen ein eigen- thümliches Gewalsch, welches weder von Franzosen noch von Deutschen verstan- den wird. — Der herrschende Dialekt des niederländischen Königreichs ist der, auch als Schriftsprache ausgebildete holländische, dem eine nicht ganz unbe- deutende Literatur angehört. — 80. Kirchliche Verhältnisse. — Im nördlichen Theile der Nieder- lande ist die resormirte Kirche die entschieden vorherrschende; ihr gehört im holländ. Königreiche nur etwa die größere Hälfte der Einwohnerschaft an. In Nord- und Süd-Brabant, Limburg, Luremburg und ganz Belgien ist die ka, tholische Kirche die fast ausschließliche und die Zahl der Nicht-Katholiken äu- ßerst gering. — Jansenistische „Kirche von Utrecht." — 81. Volksthümlichkeit und Gesittung. — Der Charakter der Nord- Niederländer (Holländer) eine durch die Lage, Physik und Geschichte des Landes modifizirte Schattirung des deutschen. Auch in Betreff der Gesittung stehen sie nicht hinter den übrigen Deutschen. Zahlreiche, wohleingerichtete Volksschulen. Universitäten zu Leyden, Utrecht, Gröningen und Franeker. — In Belgien da- gegen vernachlässigte Volkserziehung, besonders in den wallonischen Provinzen; Bigotterie in den unteren, Freidenkerei in den oberen Schichten der Gesellschaft, für deren Bildung mehr, wenngleich wohl nicht durchweg aus die rechte Art, gesorgt ist. Universitäten zu Brüssel, Löwen, Gent und Lüttich. Uebrigens sind die Belgier, Flamländer wie Wallonen, ein regsames, erwerbrüstiges Geschlecht, welches für die Kultur der materiellen Interessen stets sehr geschickt und streb- sam gewesen ist. — 82. Nahrungs quellen. In Belgien daher großer Reichthum an na- türlichen und industriellen Produkten; gartenmäßige Bodenwirthschaft, na- mentlich in Flandern, Hcnncgau, Brabant, Antwerpen; bedeutender Eisen- und Kohlengewinn in und an den Ardennen; berühmte Gewerbthätig keit in fast allen Zweigen der technischen Kultur, namentlich in leinenen und allen anderen Geweben, Spitzen, Papier, Tapeten, Leder, Waffen u. a. Metallwaaren; lebhaf- ter, durch die Lage und alle Mittel der sorgfältigsten Pflege begünstigter Han- del.— Nord-Niederland ist dagegen mehr auf Handel und Schiff- fahrt, Viehzucht und Gartenkultur, weniger auf Ackerbau im Großen angewiesen. Daher weniger Getreide-, nichr Gemüse- und Blumenbau, wichtige Käsebereitung, Fischfang und (in den westl. Provinzen) Industrie in Leinen- und Seidenwaaren, Papier, Leder rc. — In Holland wie in Belgien großer Reich- thum neben großem Eiend. — 63. Staatöeinrich tung. Holland und Belgien bilden beschränkte Mo- narchien. Dort haben die „General- und Provinzialstaaten," hier zwei aus er- wählten Deputirten bestehende Kammern (Senatoren und Repräsentanten) groß- ßen Theil an der Gesetzgebung; verantwortliche Minister; — die Kronen sind erblich. — Belgiens Kriegsverfassung aus französischem Fuße, seine See- macht unbedeutend; eine große Zahl von Festungen und die durch Staats- verträge garantirte Neutralität versprechen die Fortdauer politischer Selbst- ständigkeit. — Holland ist ein Handels-, kein Militair-Staat, daher nur eine

6. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 63

1847 - Berlin : Reimer
63 gründliche Bildung, — im Allgemeinen sehr wenig unterrichtet. Gelehrsamkeit bedeutend, doch auf Wenige beschränkt (Institut von Frankreich); die Zahl der Studirenden auf den 23 Spezial- und 2 vollständigen Universitäten (Paris und Straßburg) verhältnißmäßig klein; die Spezial-Universitäten sind meist nur ge- lehrte Schulen; Straßburg allein gleicht den deutschen Univ.; die Pariser Univ. ist mehr Aufsichts-Behörde, als Lehranstalt. Das Streben der Mittelstände nach realistischen, sogenannten „nützlichen" Kenntnissen allgemeiner, als nach rein- menschlicher Bildung: eine Erscheinung, welche mit der schlimmeren, der Entsitt- lichung des Volks, zusammenhängt. — Die Franzosen nennen sich die „gebil- detste" und ausschließlich: „die große Nation;" andere haben sie die liebens- würdigste genannt. Aus der anderen Seite werden dagegen mit Recht Eitelkeit, Selbstsucht, Leichtsinn und Mangel an Pietät als Nationalfehler gerügt. Die Franzosen haben sich (besonders im S. des Landes) der Bigotterie nicht begeben und auf der andern Seite, unter dem Vorwände den Aberglauben zu vernichten, zum Thcil jede christlich-religiöse Ueberzeugung unter die Füße getreten. Daher Kultus der materiellen Interessen entschiedener als in der Schweiz und mit mehr Bewußtseyn als in Belgien. 11. Nahrungszweige. Der mit geringen Ausnahmen (Landes, Marais, la Crau, Champagne pouilleuse, die höheren Gcbirgs-Kantone der Alpen, Pyrenäen, Sevenncn und Corsica's) fruchtbare Boden begünstigt alle ländlichen Gewerbe; dennoch sind sie nicht auf der Stufe der Vollkommenheit, welche sie in England, der nördlichen Schweiz, Theilen von Deutschland und Belgien er- stiegen haben. Nachtheiliger Einfluß der übergroßen Theilung des Grundeigen- thuniö. Ack erb a u, O bst-Ku l t ur und Viehzucht nur in den nördlichen Pro- vinzen bedeutend; Wein- und Seidenbau in den mittleren und südlichen. — Dagegen hat man sich, begünstigt durch die vortheilhafte Handelslage, durch natürlichen Reichthum an Kohlen, Eisen, Farbekräutern, Wolle u. s. w., so wie durch die nationelle Unternehmungslust, mit großem Erfolge auf die Erzeugung von Kunftprodukten (Glaö-, Stahl-, Bijouterie-, Baumwollen-, Wollen- und Seidenwaaren) und auf den Handel geworfen. — Daher großer Reichthum, aber, bei der Theuerung der ersten Lebensbedürfnisse, auch bittre Armuth; daher zu- gleich viel Lurus, ohne allgemeinen Wohlstand; daher auch häufig Glücksritterci und Schwindelgeist, an Stelle kaufmännisch-solider Speculationslust. 12. Staatseinrichtung. Frankreich ist die Heimath der modernen „con- stitutionellen Monarchie," gegründet auf die „charte-vérité," auf die sogenannte Souverainctät des Volks, das Zweikammer-System ohne Aristokratie, das soge- nannte Gleichgewicht der Gewalten, der Unverletzlichkeit des erwählten (doch erb- lichen) Königs und die Verantwortlichkeit der Minister: eine verzerrte Nachbil- dung der englischen Verfassung, mit allen Nachtheilen, welche der nationelle Mangel an Pietät und der der Selbstsucht gelassene größere Spielraum herbei- führen mußten. Daher fieberhafte politische Bewegungen ohne Ende, Unsicher- heit des gesellschaftlichen Zustandes, Stellenjägerei u. a. Phänomene. — Daher auch Verschlimmerung des Finanz Zustandes und bleibende Mängel in der sonst sehr achtbaren K ri eg s ver fa ssu ng (allgemeine Wehrpfiichtigkcit, National- garde, Rekrutirung durch Conscription, Stellvertreterwesen, Beurlaubungs-Sy- stem, siebenjährige Dienstzeit); — die ansehnliche Seemacht hat ihre alte Be- deutung noch nicht wiedergewonnen. —

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 73

1847 - Berlin : Reimer
73 Landhccr scheint nencrdings an Bedeutung ;u gewinnen. Die Scemacht hier wic in Sardínien und ini Klrchenstaat unbetráchtlich. (Bergleich Jtaliens mit Grofchriianaien in Bezug auf die Lage und bic See- und Handelsmacht beider Lándcr). V. G r i e ck> e n l a n b. ■ A. Topifche Verháltnisse. 31. Lage, Grenzen, und natmliche Beschaffenheit (Be- handlung wie oben angedeutet!) 32. Der Flacheninhalt des Konigreichs betrágt 868 seine vorzüglichsten B esta ndtheile sind: а) das Festland von Hellas (Li vadi en), 7provinzen; Athen, Hptstdt., Ii., F., H., Livadia, Theben (Thiva), Missolnnghi, F., Lepante, F.,H. б) Peloponnes (Morca), 11 Prov.; — Nauplia, F., H., Misi- tra, F., Korinth, F., Koron, F., H., Navarino, F., H., Tripolitza, Patras, F., H. e) Die Jnseln (6 Prov.), námlich Chalkis (Euboa oder Ne- groponte) mit dcrstdt. gl. R., F.; die westlichcn Spora den, und die nordlichen Cykladen; wichkig Hydra mit der gleichnamigen Stadt, und Syra mit Her Ni op o l i s. 6. Staats- und Volksverháltnisse. 33. Bevolkerung — 856000m.; daher 987 auf I suml.; die Hálfte der Bevolkerung im Peloponnes; am schlechtcsten bcwohnt Hellas, am besten die Jnseln. — 34. Abstammnng und Sprache. Die Mehrzahl der Bcwohuer sind Neu-Griechen, námlich Abkomm.linge der Alt-Gricchen mit slavischer n. a. Beimischung, doch so, da^ das ursprüngliche gricchische Geprágc in Sprache, Blnt und Sitten entschieden vorwaltet. Austcrdem cine erhebliche Zahl von Al- b anesern (Arnauten, Skipetaren, Thraziern), Bu lgaren und W lachen, die in Helias und im Peloponnes vorhcrrschen folien; sodann cine beschrankte von Türkcn (anf Euboa) und von dcutschen Kolonisten. 35. Religión und Gesittung. Die griechische Kirche ist die herrschende; alie übrigen sind geduldet. — Das durch cinc mchrhnndertjáhrige harte Skla- vcrci herabgewürdigte Bolk erwartet seine sittliche Wiedergcburt von der ncuen Ordnung der Dinge; bis jetzt nnr er'st Kcime des,Gnten, — ob sie Früchte briugen werden, fteht dahin; namcntlich in den Seestádten und Küstengegcnden ist die Entsittlichnng fehr writ gediehen; im Jnncrn Rohheit, abcr auch Kraft. 36. Nahrungszweige. Der Landban und alle Zwcige der physischcn Kultur (Ob>t-, Del- und Weinbau, Seidenzucht re.) sind vieler Berbefferungen und grotzer Erweiterungen sahig; die Biehzucht im Landinnern, Handel und Schiffsahrt auf den Küsten und Jnseln Haupterwerbsqnellcn. — 37. S taatseinrichtung en. Ein von den Schutzmáchten eingesetzter Konig ans dcutschem Blute theilt die gesetzgebende Gewalt mit den Bolksver- tretern; die Krone kann nnr ein Thronfolger griechischer Konfession erben. Die

8. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 19

1824 - Bonn : Weber
19 Kriegsgefangene ober deren Nachkommen, mußten ge- gen ein gewisses Eigenthum, das ste erblich besaßen, ihren Herren Abgaben entrichten, und gewisse Dienste leisten. Als die Germanen ihre ursprünglichen Wohnsitze verließen, und in den eroberten Landern des zertrüm- merten Nömerreiches neue Staaten gründeten, ent- wickelte sich aus dieser Verfassung und dieser Eintheilung des Volkes, so wie aus dem Verhaltniß der Eroberer zu den unterjochten Einwohnern, eine bisher nicht be- kannte Einrichtung des staatsbürgerlichen Lebens, welche den Namen des Lehen (Feudalwesens) führt. Edle hatten sich nämlich unter die Anführung eines Fürsten und die Freien unter die Leitung von Edlen be- geben, wenn ein Volk zur Eroberung eines Landes^ aus- zog. Die Eroberung des Landes selbst führte zur Thei- lung unter die Sieger, nach Verhaltniß des Ranges und der Dienste, die ein jeder geleistet hatte, wobei jedoch den Unterjochten ein Theil ihres Eigenlhums, wie zwei Drittheile bei den Ostgolhen, und ein Drit- theil bei den Burgundern und Westgothen, blieb. Der Fürst, in den eroberten Landern König genannt, er- hielt natürlicher Weise den größten Theil, darauf ein jeder der Edlen den seini'gen nach der Größe seines Ge- leites. Dieses durch das Loos erhaltene Gut war völlig freies Grundeigenthum und wurde O dal gut (von all ganz und obd Gut) aljodium genannt, zu ihm gehörte das Land nebst seinen Bewohnern, die bald bei dem größeren oder geringeren Druck der Sieger in das Verhaltniß der Freigelassenen oder Leibeigenen versetzt wurden. Aus dieser Theilung ging eine zweite hervor, indem Könige und Edle auch die ihnen gefolgten Freien versorgen und ihnen deßhalb Stücke ihres Allodiums abtreten mußten, welche sie gleichfalls als völliges Ei» genthum besaßen, und wodurch ste freie Gutsbesttzec wurden, wie die Edlen, nur mit geringerer Macht. Aber in dem größeren Allodium des Königes und der Edlen erössnete sich ihnen eine Quelle zur Ausdehnung ihres Einflusses. Es geschah, d.:ß sie swas bei dem Mangel an baarem Gelde nicht anders geschehen konn- te) denen, welche in ihre Dienste traten, gewöhnlich jüngere Söhne der Grundeigenthümer, einzelne Theike

9. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 38

1824 - Bonn : Weber
38 ab, und das Volk erlitt von den Großen und dein Adel einen bisher nicht gekannten Truck. 2. Die sächsischen Kaiser bis 1024. Beim Aussterben des karolingischen Hauses waren in Deutschland fünf Hauptstämme: Franken, Bay- ern, Schwaben, Thüringer und Sachsen, deren Herzoge ein so schwaches Band der Vereinigung um. schlang, daß vielleicht nur der vaterländische- Sinn des weisen Herzoges von Sachsen, Otto des Erlauch- ten das Zerfallen des deutschen Reiches in mehrere Staaten verhinderte. Er verschaffte die Krone dem wackern Frankenherzoge Koncad, dessen größtes Ver- dienstes war, mit edler Selbstverleugnung seinen Feind, Heinrich von Sachsen, jenes Otto des Erlauchten Sohn, als den würdigsten zuin Nachfolger zu ernen- nen (9l8> Heinrich I. (der Finkler)^, mit dem die Reihe der sächsischen Kaiser beginnt, gehörte zu den größten Beherrschern Deutschlands, der dieses, durch ehrgeizige Große im Inneren verw rrte und von aus- sen durch Normanner, Slaven und Ungarn bedrohete Reich, zur ersten Macht der Christenheit emporhob. Ec legte den Grund zu Deutschlands Städten und da- durch zur Cultur seines Volkes, indem er, um die Ein. falle der Ungarn aufhalten za können, die Flecken mit Mauern urngab, und den neunten Mann aus jedem Gau hincinzuziehen nörhizte. Ihm verdankt Deutsch, land außerdem die Entwickelung des Rittecgeistes, in- den, er um eine tüchtige Reuterei in seinem Volke zu bilden, kriegerische Uebungen und Spiele zu Pferde ein- führte, wenn er auch nicht als Erfinder der Turniere betrachtet werden kann. Mit derselben Kraft, womit Heinrich im Inneren für bte Wohlfahrt stines Reiches wirkte, überwand er auch den auswärtigen Feind. Ec erwarb im Kriege mit den Wilzen und Sorben die Mark Nordsachsen und Meißen, machte Böh- men zinsbar, gründete in dem von Dänemark er- oberten Lande die Markgrafschaft Schleswig, und schlug den furchtbarsten Feind die Ungarn bei Mer- seburg so entscheidend, daß ste auf lange Zeit aus Deutsch«

10. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 39

1824 - Bonn : Weber
39 land verschwanden. Jhin folgte sein würdiger Sohn, Otto I. der Große (936), dessen gewaltiger Arm alle innere Feinde, denen sich selbst seine Brüder und Binder beigesellten, zerschmetterte, der neue Siege über Dänen und Slcroen erfocht, durch den Sieg auf dem Lechfelde (955) den Einfällen der Ungarn für immer ein Ende machte, und durch seine Vermählung mit der Königin Adelheid Italien mit Deutschland vereinigte (951). Zugleich erwarb Otto die römische Kaiserkrone, besetzte den durch Johannes Xi!. La- ster befleckten päpstlichen Stuhl mit einem würdigeren Papste, und zwang die Nlmer ihm eidlich zu geloben: nie einen Papst ohne seinen und seiner Nach- folget Willen zuecwählen. Niemals jedoch faßte die deutsche Herrschaft jenseits der Alpen festen Fuß, den'g zu groß war der Abstand der Sitten und der Haß der Italiener gegen Fremde. Schon Otto.i. hatte mit Empörungen zu kämpfen; noch mehr sein Sohn Otto Ii. (973) und Enkel Otto Iii. (983), denen die Vereitelung ihrer, auf Unterjochung der ganzen Halb- insel gerichteten, aber nicht von gehöriger Einsicht unter- stützten, Entwürfe em frühes Grab bereitete. Hein- rich Ii. (1002) hatte in Deutschland an dem Herzoge von Polen Boleslav und in Italien an dem Mark- grafen Harduin von Ivrea gefährliche Gegner, und nur mit großer Mühe konnte er. des ecsteren Fortschritte hemmen, und die Rechte des Kaisers gegen die Italie- ner behaupten. Am wenigsten gelang ihm dieß mit dein Papste, dem Heinrich nicht allein auf das von Otto I. erworbene Bestätigungsrecht Verzicht leistete, sondern auch zugab, daß kein Oberhaupt der Deutschen sich Kaiser nennen dürfte, bevor es nicht der Papst für tüchtig be- funden und gekrönt habe. Mit ihm erlosch der Stamm der sächsischen Kaiser (4024.) Die fränkischen Kaiser 1024 — 1125. Unter den Regenten dieses Hauses, deren Reihe Kvnrad Ii. eröffnet erreichte Deutschland den Gipfel seiner Machte Konrad vergrößerte dasselbe durch Erwer- bung des Königreichs Burgund (1032), besiegte die Obotriten und Polen, und arbeitete an dem Plane durch Einziehung der großen Herzozkhümer die Macht
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