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1. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 7

1912 - Straßburg : Bull
7 nach Norddeutschland wie nach Italien sandten: auch die Kunst fand eine Heimat unter diesen reichen Bürgern. Davon erzählt uns heute noch mancher ehrwürdige, kunstvolle Dom in den Städten; vor allem ist das Münster zu Straßburg ein redender Zeuge dafür. Wohl ist die Bauweise, in der das Münster und noch manches Gotteshaus unseres Landes aufge- führt sind, der gotische Stil, in Nordfrankreich zu Hause. Aber er verdankt doch seine Entstehung den germanischen Einwohnern von Nord- frankreich, deren germanische Abstammung im Mittelalter noch ganz deutlich war. Jedenfalls ist die gotische Bauart durch die Deutschen dem deutschen Charakter gemäß verändert worden. Deutsch sind die weiten Hallen und die hohen Türme. Straßburg hat überhaupt in der Geschichte der deutschen Baukunst sich einen der vornehmsten Plätze gesichert. Damals war die Bau- kunst ein streng gewahrtes Geheimnis der Bauleute, die sich zu einer Art Verein, der „Bauhütte", zusammengeschlossen hatten. 1459 wurde die Straßburger Bauhütte zur obersten in allen deutschen Landen gewählt und hat diese Stellung jahrhundertelang behauptet. Ungefähr zu gleicher Zeit schrieb auf dem Odilienberge die Äbtissin Herrad von Landsperg ihr weltberühmtes gelehrtes Buch, den „Lust und Wonnegarten". In Straßburg entstand um 1400 das erste Geschichtswerk in deutscher Sprache, die „Teutsche Chronik" des Domherrn vom Münster, Jakob Twinger von Königshofen. Weltbekannt wurde um 1500 das Spott- gedicht „Das Narrenschiff", vom Straßburger Stadtschreiber Sebastian Braut verfaßt, und zu gleicher Zeit predigte int Münster der größte Kanzelredner feiner Zeit, der Freund des Kaisers Maximilian I., Johannes Geiler von Kaysersberg (in Schaffhausen geboren). Wieviel Schönes ist sonst noch in unserm Lande geschaffen worden! Das steht alles verzeichnet in jenen Büchern, die allerdings nicht von Kriegen und Schlachten, sondern von Kunstwerken und Künstlern erzählen. Drei Namen aus jener Zeit müssen noch genannt werden: Martin Schongauer, Mathias Grünewald und Hans Baldung, genannt Grien. Zwei davon, Schongauer und Baldung, sind im Elsaß geboren, der erstere in Colmar, der andere in der Nähe von Straßburg; beide sind Söhne eingewanderter Eltern. Mathias Grünewald ist Bayer, hat aber im Elsaß gelebt und ge- wirkt. Schongauer nennt die Kunstgeschichte nicht nur den damals größten Maler Deutschlands, sie erzählt uns sogar von seinem Weltruhm. Das Schongauer-Museum in Colmar ist noch heute eines der wichtigsten für das Studium der Kunstgeschichte jener Zeit. Eine Glanzzeit des Elsaß beginnt ungefähr mit der Neuzeit, zu Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Reiche und Vornehme wollten da-

2. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 46

1912 - Straßburg : Bull
46 heute unser nennen. Auf dem gewonnenen Boden siedelte sich solch eine Hundertschaft in mehreren Dörfern an, die zusammen eine „Markgenossen- schaft" bildeten. Das urbare Land wurde unter die Besitzer verteilt; der Wald war Gemeineigentum, Almende („Olme"). Jeder „Märker" durfte Brenn- und Bauholz hauen nach Belieben oder nach besonderen Vor- schriften, die von der Versammlung der Männer der Markgenossenschaft gegeben wurden. In späterer Zeit, als die freien Männer der Markgenossenschaft unter den Schutz eines Herrn traten, gingen die alten Waldungen teilweise an diese Herren über; den ehemaligen Besitzern blieben oft nur die Nutzungs- rechte, d. h. das Recht auf Bau-, Brenn- und Zaunholz (zum Einzäunen der Felder gegen das Wild) sowie das Recht, die Rinder und Schweine im Walde weiden zu lassen. Solange Elsaß-Lothringen beim deutschen Reiche blieb, wurde an diesem Zustande wenig geändert. Das alte Reich hat sich um das Recht am Walde wenig gekümmert. Mit dem Übergang an Frankreich trat eine segensreiche Änderung ein. Zunächst fielen große Teile der elsaß-lothringischen Wälder an den französischen Staat. Das war vor allem der Waldbesitz der Landgrafen im Elsaß. Als Frankreich 1648 Besitzer der Landgraf- schaft wurde, bekam es auch den Wald derselben. Noch später fiel ihm der Waldbesitz der zahlreichen kleinen Landesherren zu, deren Land an Frankreich überging. In Lothringen bekam es besonders das Waldland der Herzöge, deren Erbe es seit 1766 war. Jetzt lag über das ganze Land verstreut der „Staatswald", Flächen von mächtiger Ausdehnung. In der Revolutionszeit vergrößerte er sich durch die Waldflächen, die man den Klöstern nahm. Von Frankreich wieder hat 1871 der elsaß-lothringische Staat den Staatswald geerbt. Davon gleich noch weiteres. Für unsere Gemeinden besonders wichtig war es aber, daß die fran- zösische Regierung endlich anfing, in den Waldbesitz der Gemeinden Ordnung zu bringen. Noch hatten ja beinahe an jeder Waldstrecke mehrere Ge- meinden ein altes Anrecht. Das führte oft zu Streitigkeiten. Man zwang daher die Gemeinden, ihren Waldbesitz zu teilen, so daß jede über ihren Teil alleiniger Herr war. Einzelne Gemeinden besaßen von alter Zeit her auch noch Rechte an Staatswaldungen. Man kaufte ihnen diese entweder mit Geld ab oder überließ ihnen einen Teil des Waldes zu ausschließ- lichem Besitz und machte den übrigen Teil eben zu Staatseigentum. Die deutsche Regierung hat diese Tätigkeit fortgesetzt, so daß es jetzt nur noch in einzelnen Staatswaldungen Holzrechte der Gemeinden gibt. Dagegen sind noch Waldstrecken vorhanden, in denen der Besitz

3. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 48

1912 - Straßburg : Bull
48 verschwunden. Dagegen hat sich das alte deutsche Recht, das aus den Anfängen unserer Geschichte stammende Recht der Gemeinden an den Wäldern bei uns anscheinend am besten erhalten. Dieses deutsche Recht verschafft unsern Gemeinden ihren Waldbesitz. Zeugen deutscher Vergangenheit sind demnach unsere Wälder. Unsere Privatwaldungen wären noch kleiner, als sie es ohnedies sind, wenn man nicht in der Revolutionszeit Teile des Staatswaldes kurzsich- tigerweise verkauft hätte. (Andere Teile unseres Privatwaldes sind ehe- maliges Kloster- und Kirchengut, das in der Revolutionszeit reiche Leute für wenig Geld erwerben konnten.) Nicht in allen drei Bezirken finden wir Gemeinde- und Staatswald gleichmäßig verteilt. Über 41% aller Gemeindewaldungen liegen im Ober- Elsaß, wo sie über 65% der gesamten oberelsässischen Waldfläche aus- machen. Die starke Hand der Landgrafen vom Ober-Elsaß ist bis auf unsere Zeit in dieser Verteilung zu erkennen. Die Landgrafen haben den oberelsässischen Adel unterdrückt, seiner Unabhängigkeit beraubt. Die Ge- meinden fanden dort am Landgrafen einen Schirmer ihres Waldrechts. So wurde ihr Besitz gewahrt. Verhältnismäßig sehr wenig Gemeindewald findet sich dagegen in Lothringen. Hier herrschte ja ein selbständiger Herzog, und die lothringischen Herzöge haben den größten Teil des Waldes an sich gebracht. Rund 48% der lothringischen Waldfläche sind Staats- wald, stammen also meist aus dem ehemaligen herzoglichen Besitze. (Von den 139 000 Im Staatswald in Elsaß-Lothringen kommen allein 75 000 ha, also weit über die Hälfte, auf Lothringen allein.) Ein weiteres Viertel des lothringischen Waldes ist Privatwald, der wohl aus dem Besitze der einst so zahlreichen Stifter und Klöster des lothringischen Landes herrührt. Nur 271/2 °/o gehören den Gemeinden. Im Unter-Elsaß endlich haben die Gemeinden wieder den größeren Teil inne, rnnd 46°/o der gesamten unter- elsässischen Waldfläche. Dem Staate gehören etwa 26%. Dieser Staats- wald ist das ehemalige Besitztum der kleinen Herren des Unter-Elsaß. — So läßt sich auch an der Waldverteilung innerhalb der drei Bezirke ein Stückchen Landesgeschichte abbuchstabieren. An die wechselvolle Vergangenheit des Landes erinnern die Besitzver- hältnisse unseres Waldes ganz besonders. Was der Wald für die Gegen- wart bedeutet, müssen uns ein paar Zahlen sagen. Auch sie reden uns erfreulicherweise von einem Fortschritt. 1873 sind in den Staats- und ungeteilten Waldungen 464 000 km oder 3,09 km auf 1 ha Holzboden, im Jahre 1909 aber 626 000 km oder 4,07 km auf 1 ha Holzboden gehauen worden. 1873 waren 153 000 km jener Holzmasse Nutzholz; 1909 dagegen

4. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 108

1912 - Straßburg : Bull
108 herumreisen und Ausschau halten könnte. Es muß also irgend jemand anders für ihn den geeigneten Mann suchen. Das besorgen in der Regel die Par- teien. Seiner Partei muß also jeder Wähler schon glauben, daß der Mann, den sie als „Kandidaten" aufstellt, auch würdig sei. Und doch. Auch den Parteien dürfte es schwer fallen, immer die klügsten und tüchtigsten Männer herauszufinden; ganz einfach darum, weil diese Männer sich nicht immer finden lassen wollen. Wer heute in die Zweite Kammer gewählt werden soll, muß tatsächlich eine große Last auf sich nehmen. Wochenlang vor der Wahl schon finden Versammlungen statt. Hier hat der Bewerber um einen Sitz in der Zweiten Kammer zu reden, hier muß er andern Parteien entgegentreten. Das alles bringt Mühe, Arbeit, Zeitverlust, Geldopfer, Aufregung, Verdruß, wohl gar Feindschaft mit sich. Manch einer scheut dies, trotzdem er klug ist und als Volksvertreter in der Kammer viel Gutes wirken könnte; er hält sich lieber in der Stille und überläßt den Kammersitz andern. Es ist klar, daß auf diese Weise der Arbeit im Landtage mancher wirklich taugliche und nützliche Mann vor- enthalten wird. Ferner: Da die Parteien den Kandidaten aufstellen, sieht natürlich jede Partei darauf, daß der Kandidat auch die Meinung der Partei habe. Sie achtet weniger auf Stand und Beruf; obschon sie selbstredend auch diese Dinge nicht unberücksichtigt läßt. Für das Wohl des elsaß- lothringischen Volkes aber ist es von höchster Wichtigkeit, daß in der Ver- sammlung, die in Straßburg mitregiert, möglichst alle Berufe vertreten sind, damit jeder Beruf gewissermaßen seinen Fürsprecher, seinen Anwalt im Landtage habe, der die Wünsche seiner Berufsgenossen vorbringen, der vor allem auch sagen kann, ob ein neues Gesetz diesem Berufe förderlich ist oder nicht. Es kann aber sehr leicht vorkommen, daß in der Zweiten Kammer kein Landwirt, oder kein Fabrikbesitzer, oder kein Handwerker, oder kein Vertreter irgend eines andern wichtigen Berufes sitzt. Diesen und andern Mängeln, die eine Zweite Kammer möglicher- weise haben kann, soll die Erste Kammer vorbeugen. In ihr haben nach dem Gesetz vom 31. Mai 191.1 Sitz und Stimme: die obersten Vertreter der verschiedenen Bekenntnisse, die Bischöfe von Straßburg und Metz und die Präsidenten der beiden evangelischen Bekenntnisse (Augsburger Konfession und Reformierte), dazu der Präsident des obersten elsaß-lothringischen Gerichts, des Oberlandesgerichts in Colmar. Je einen Vertreter dürfen wählen: die Professoren der Universität Straßburg, die israelitischen Konsistorien, die Gemeinderäte von Straßburg, Metz, Colmar, Mülhausen, die Handels- kammern von Straßburg, Metz, Colmar, Mülhausen. Je zwei Ver-

5. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 85

1912 - Straßburg : Bull
85 Herren, dann zahlreiche Grafen, Ritter und Herren, bald sehr reich an Land und Leuten, bald nur Gebieter weniger Dörfer. Außerhalb dieser zahlreichen Herrschaften aber war eine Reihe von Reichsstädten hochgekommen, die sich reichsfrei, „kaiserlich" nannten, die niemanden als Herrn über sich erkannten als den Kaiser selber, deren Häupter schalteten und walteten wie Fürsten des Reiches. Jakob Sturm, dem Bürgermeister der freien Stadt Straßburg, sind wir ja schon begegnet. Anfangs war wohl die Macht all dieser Herren klein. Während aber die deutschen Kaiser in Italien erfolglos um eine fremde Krone kämpften, errangen sich die vielen kleinen Fürsten daheim ein Recht nach dem andern. So erstarkte und wuchs ihre Macht in gleichem Maße, wie die des Kaisers geringer und immer geringer wurde. Dann kam das entscheidungsvolle Jahr 1648. Das setzte den Schluß- punkt hinter die bisherige Geschichte der kleinen deutschen Länder und Herr- schaften. Bis dahin hatten sie ihre Herrschaftsrechte ausgeübt, weil kein Kaiser stark genug war, sie ihnen zu nehmen. Jetzt wurden sie ihnen gesetz- mäßig zugesprochen. Das neue Gesetz hat sie als selbständige Herren an- erkannt. Untereinander oder mit fremden Staaten durften sie Bündnisse schließen, als wären sie gar nicht Teile des Reiches. Nur nicht gegen den Kaiser sollten die Bündnisse gehen. Das war die einzige Bestimmung, die daran erinnerte, daß sie noch zum Reiche gehörten, daß sie wenigstens dem Namen nach dem Kaiser untertan waren, daß das Reich sich noch nicht ganz aufgelöst hatte. Mit 1648 sind sie also wirkliche Staaten geworden. Die zahlreichen Herrschaften unseres Landes aber haben diesen Schritt nicht alle mitgemacht. Jenes Reichsgesetz von 1648 galt nicht mehr für unser ganzes Land. Im gleichen Jahre sind ja große Teile von Elsaß und von Lothringen vom Reiche getrennt und mit Frankreich vereinigt worden. Derselbe Federstrich also, der die Länder und Herrschaften jenseits des Rheins zu Staaten machte, hat es dem größten Teil unseres Landes unmöglich gemacht, jemals auch selbständig zu werden. Denn in Frankreich war für solche Selbständigkeit kein Raum. Dieses Land bildete damals schon einen Einheitsstaat. Einzig und allein die Macht des französischen Königs gebot über alle Gebiete, die sich französisch nannten. Es gab keine Fürsten außer diesem König, und es wurden keine geduldet. Wohl wehrten sich die 1648 abgetretenen Teile unseres Landes gegen die französische Herrschaft. Wohl haben die freien Städte im Ober- und Unterelsaß mehr als einmal dem französischen „Landvogt", der ihr Herr sein wollte, ihre Tore vor der Nase zugeschlagen, haben nach wie vor ihre Abgesandten zu den deutschen Reichstagen geschickt. Und doch galt das Gesetz,

6. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. IX

1912 - Straßburg : Bull
Literatur Das Reichsland Elsaß-Lothringen. Herausgegeben vom Statistischen Bureau des Ministeriums für Elsaß-Lothringen. Straßburg, I. H. Ed. Heitz, 1898—1903, 3 Teile. Statistisches Jahrbuch für Elsaß-Lothringen. Herausgegeben vom Stati- stischen Landesamt für Elsaß-Lothringen. Straßburg, Straßburger Druckerei und Verlagsanstalt, vorm. R. Schultz u. Co. Preis jedes Jahrgangs 1 Mk. Nachrichten des Statistischen Landesamts für Elsaß-Lothringen. Handbuch der Wirtschaftskunde Deutschlands. Herausgegeben vom Deutschen Verbände für das Kaufmännische Unterrtchtswesen. Leipzig, C. G. Teubner, 1904; 4 Bände. Julius Frick, Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Weinbaues und Weinbandels im Elsaß seit 1871. Straßburg, Herder, 1911. Landwirtschaftliche Zeitung für Elsaß-Lothringen. Alexander Tille, Die Mosel- und Saarkanalisation. Heft 8 und Heft 13 der „Südwestdeutschen Wirtschaftsfragen". Saarbrücken, C. Schmidtke, 1907. Die Verhandlungen über Mosel- und Saarkanalisation im preußischen Abgeordnetenhause. Heft 7, 11, 14 der „Südwestdeutschen Flugschriften". Saarbrücken, C. Schmidtke, 1909, 1910, 1911. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom Kais. Statistischen Amte. Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht. Hermann Rehm, Das Reichsland Elsaß-Lothringen. Vorträge der Gehestiftung. Band 4, Heft 1. Leipzig, C. G. Teubner. F. F. Heim. Das Elsaß-Lothringische Verfassungsgesetz vom 31. Mai 1911. Straßburg, Karl I. Trübner, 1911. Alfred Schulze, Die Verfassung und das Wahlgesetz für Elsaß-Lothringen. Gebweiler, I. Boltze, 1911. A. Leoni und K. Mandel, Das Verwaltungsrecht von Elsaß-Lothringen. Freiburg, I. B. C. Mohr, 1895. E. Bruck, Die Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen. Straßburg, Karl I. Trübner, 1905. Dionysius Will, Die neueste Steuerreform in Elsaß-Lothringen. Straßburg, Verlag des „Elsässer", 1903. R. van der Borght, Finanzwissenschaft I. u. Ii. Leipzig, Göschen, 1908. R. van der Borght, Die Entwickelung der Reichsfinanzen. Leipzig, Göschen, 1908. Emerich. Vom neuen Recht. Straßburg, Schultz, 1903. von Reichlin, Die Gemeindegesetzgebung in Elsaß-Lothringen. Straßburg, Karl I. Trübner, 1885.

7. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 36

1912 - Straßburg : Bull
36 ladungen nach Norden zu, um über das Meer in die nordischen Länder gebracht zu werden. Straßburgs berühmter Handel im Mittelalter be- schäftigte sich hauptsächlich mit dem Verkaufe des Elsässer Weines, und die Kölner Kaufleute sahen den Vertrieb desselben als das gewinnbringendste und bestlohnendste unter allen ihren Geschäften an. An solchen Glanz ist der elsässische Winzer von heutzutage nicht mehr gewöhnt. Das alles mag ihm wie eine schöne Sage klingen. Damals aber zog man auch nur die edelsten Sorten. Klöster, Stifter und einzelne vornehme Herren des Landes waren die Weinberg- besitzer. Was kundige Winzerhände in dieser Zeit pflanzten und kelterten, sollte nur den vornehmen Gaumen letzen. Der berühmte Rangen- berg bei Thann gehörte dem Domkapitel, und der Sonnenberg bei Reichenweier den Grafen von Württemberg. (Württemberg hatte ja im Oberelsaß Besitzungen.) Die alte deutsche Zeit mit ihren vornehmen und edeln Äbten, Domherren, Grafen und Rittern ist die Zeit des Edelwein- baues im Elsaß gewesen. Dann kam die Revolution. Neue Berggelände wurden von bäuer- lichen Besitzern mit Wein bepflanzt. In des Besitzers Wirtschaft selber sollte der Wein verbraucht oder vom einfachen Handwerker und Arbeiter in der Stadt genossen werden. Man zog deshalb nicht mehr so viele feine Sorten. Bald kam ein Zwang von außen dazu, so daß die edeln Weine die Ausnahme, die gewöhnlichen die Regel wurden. Diesen Zwang brachten Südfrankreich und die Eisenbahnen. Die billigen südfranzösischen Weine fingen an, in Elsaß-Lothringen viele Käufer zu finden. An Edel- weinen hatte aber Frankreich selber genug. Die elsässischen durften also nicht auf einen Verkauf nach Frankreich zählen. So mußten denn die elsässischen Winzer danach trachten, auch möglichst billige Weine zu ziehen, um wenigstens ihre Käufer im eigenen Lande nicht zu verlieren. Nur einzelne Besitzer hielten den Bau von Edelwein aufrecht. — So standen die Dinge, als unser Land wieder deutsch wurde. Mit Edelweinen konnte also unser Winzer nach 1870 auf dem deutschen Markte nur in sehr beschränktem Maßstabe auftreten. Es blieben in der Hauptsache die billigeren Sorten. Wenn wir nun daran Üb er fl uß gehabt hätten, so hätte sich doch ein Verkauf von Elsässer Wein nach Altdeutschland entwickeln können. Aber auch von Überfluß war keine Rede. Oft herrschte sogar empfindlicher Mangel. Auch zu französischer Zeit hat das Elsaß seinen Bedarf an Wein nicht selbst erzeugen können; ganz ist daher die Einfuhr der südfranzösischen Weine nie zu entbehren gewesen. Zwei Hindernisse standen somit dem elsässischen Winzer schon im

8. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 396

1854 - Münster : Aschendorff
396 bannung gebracht, und sein in ungerechten Kriegen er- worbenes Reich fiel auseinander. Gerecht ist der Herr, und gerecht sind seine Gerichte! 33. Die letzten Fürstbischöfe von Münster. Unser Münsterland war ungefähr 600 Jahre hindurch ein Fürstbisthum, d. h. der Bischof war zugleich der weltliche Re- gent des Landes. Gegen das Ende des 12. Jahrhunderts näm- lich erhielt der 24ste Nachfolger des h. Ludgerus, der Bischof Hermann Ii., vom Kaiser Friedrich Barbarossa, den er auch auf dem Zuge nach Jerusalem begleitete, für sich und alle seine Nachfolger die Fürstenwürde. —Der mächtigste unter den Mün- sterschen Fürstbischöfen ist ohne Zweifel der 60ste in der Reihe der Bischöfe, der Fürstbischof Clemens August, Herzog von Baiern, gewesen. Er war zugleich Kurfürst von Köln und Fürstbischof von Hildesheim, Paderborn, Osnabrück, und Groß- meister des Deutschherren-Ordens. Unter seiner Regierung, vom I. 1719—1761, wurde Münster im siebenbenjährigen Kriege von den vereinigten hannoverschen und^englischen Truppen unter Anfüh- rung des Grafen Wilhelm von Schaumburg-Lippe belagert und be- schossen, um die Franzosen aus der Stadt zu vertreiben. Am 23. November 1759 zog der Graf in die Stadt ein; die Franzo- sen erhielten freien Abzug; aber der Thurm der Pfarrkirche zum h. Martinas, das lotharingsche Nonnenkloster und 200 Häuser des Martini-Kirchspiels lagen in Asche. — Clemens Au- gust hielt einen glänzenden Hofstaat, aber er zeigte sich auch gegen Wittwen und Waisen, Kirchen und Klöster außerordent- lich freigebig. Seine Kunstliebe und seine Baulust beweisen die vielen von ihm ausgeführten geschmackvollen Bauten und nützlichen Anlagen. Dahin gehört das Jagdschloß Klemenswerth mit dem Kapuziner-Kloster bei Sögel im Amte Meppen, die Klemens-Kirche mit dem Hospital, die Dominikaner-Kirche und das Zuchthaus in Münster, sowie der von dort nach Marhafen führende, in neuester Zeit außer Gebrauch gesetzte und verkaufte Kanal. Er war auch Willens, auf dem Domplatze ein Schloß zu bauen; der Ankauf der Häuser zur Gewinnung des nöthigen Rau- mes fand aber große Hindernisse. Dies verdroß ihn so sehr, daß er am Ende seiner Regierung sich selten zu Münster aufhielt. Noch während des siebenjährigen Krieges am 6. Februar 1761 segnete er das Zeitliche zu Koblenz. Das ganze Land war um diese Zeit erschöpft, und von den Hannoveranern be- setzt. Diese verhinderten auch über anderthalb Jahre bte Bi- schofswahl ; erst den 16. September 1762 wurde der Erzbischof und Kurfürst von Köln, Maximilian Friedrich, ein Graf von Königsegg-Nottenfels aus Schwaben, auch zum

9. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 397

1854 - Münster : Aschendorff
397 Fürstbischof von Münster gewählt. Der neue Bischof fand das Münsterland in einem sehr kläglichen Zustande. Er hatte nun keine andere Sorge, als die, dem völlig gesunkenen Lande wieder aufzuhelfen. Da wandte er seinen Blick, ge- wiß nicht ohne höhere Leitung, auf den Domherrn Franz Freiherrn von Fürstenberg, in welchem er außeror- dentliche Geisteskräfte zu entdecken glaubte, und der ihm zum Netter des Landes berufen zu sein schien. Diesen stellte er, indem er ihn zum geheimen Konferenzraih, Generalvikar und Kurator der höheren Lehranstalten ernannte, als seinen Mi- nister an die Spitze aller Angelegenheiten des Landes. Nie konnte eine glücklichere Wahl getroffen werden. — Als nun im folgenden Jahre durch den Hubertsburger Frieden der sie- benjährige Krieg beendigt wurde, fing das Hochstift Münster unter Fürstenbergs Verwaltung bald an, neu aufzuleben. Viel Gutes geschah überhaupt während der 18jährigen Verwaltung dieses vortrefflichen Mannes, dem das Münsterland für alle Zeiten zu hohem Danke verpflichtet bleibt. Es wurden Haiden und Moräste urbar gemacht, so sehr sich auch anfangs der Bauern- stand widersetzte, Ackerbau, Handel und Gewerbe gefördert, die langwierigen Prozesse abgekürzt, eine gute Polizei einge- führt, und in kurzer Zeit war der Wohlstand so gestiegen, daß mau in keinem Lande der Nachbarschaft für so geringe Zinsen Geld geliehen bekommen konnte, als im Münsterlande. Die Festungswerke der Stadt Münster wurden niedergerissen, und schattige Spaziergänge, die jetzigen Promenaden, um die Stadt angelegt. Der Platz der Citadelle wurde zu einem Schlosse und Schloßgarten bestimmt; den 26. August 1767 legte der Kurfürst den ersten Stein zu dem neuen Schlosse. Im Krum- men-Timpen wurde für 50 Kadetten das sogenannte Garde- hotel gebauet, um tüchtige Offiziere zu bilden. Aus dieser Anstalt sind Männer hervorgegangen, die auch im Auslande ihre Kriegstalente bewiesen. Johann Kleber, aus dem Elsaß, der unter Bouaparte den Zug nach Egypten mitmachte, und nach der Flucht dieses Obergenerals das ganze französische Heer in Egypten anführen mußte, war in der Militärschule zu Münster gebildet. — Auch der Unterricht erhielt eine heilsame Verbesserung. Im I. 1770 erschien die neue Schulverordnung für die Gymnasien. Eine Universität wurde zu Münster errich- tet aus den Mitteln des Nonnenklosters Ueberwasser, welches deshalb eingezogen wurde, und aus den Gütern der Jesuiten, deren Orden der Papst im I. 1773 aufhob. Fürftenberg, wel- cher selbst trefflich in den Wissenschaften bewandert war, und dieselben als seine Erholung ansah, wohnte persönlich den Prü- fungen der höheren Schüler bei, und weckte Lehrer und Schü- ler durch sein Beispiel. Das Kloster Ueberwasser wurde in

10. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 399

1854 - Münster : Aschendorff
399 Maximilian Friedrich starb im April 1784. Sein Nach- folger, Maximilian Franz, Erzherzog von Oesterreich, Bruder des römischen Kaisers, war schon 4 Jahre vorher gewählt. Er war zugleich Erzbischof und Kurfürst von Köln, zu Münster der 62. Bischof und letzte Fürstbischof. (Lo hoch seine Herkunft war, so einfach war seine Lebensart, und so herablassend sein Umgang. Wenn er zu Münster war, so be- wohnte er selten das Schloß, sondern gewöhnlich ein Haus auf dem Domplatze, welches er sich hatte bauen lassen. Hier sah man ihn zuweilen auf einem Stein vor der Thür sitzen, umgeben von Bittenden, deren Klagen er hörte oder schriftlich annahm. Oft ging er allein, ohne Dienerschaft, durch die Straßen, und ließ sich mit den Geringsten des Volkes in ein Gespräch ein. Die Wissenschaften beförderte er wie seine Vor- gängen Fürstenberg, den er hoch verehrte, mußte ihm in allen Schulsachen Rathgeber sein. Das Gymnasialgebäude zu Münster, welches fast keine ganze Wand mehr hatte, ließ er auf eigene Kofteu herrlich wieder herstellen, ihm ein blei- bendes Denkmal. e>eine Regierung war milde. Die letzten acht Jahre derselben waren für ihn selbst sehr herbe. Sein Schwager, Ludwig Xvi., König von Frankreich, wurde von seinen Unterthanen öffentlich als Verbrecher hingerichtet. Maxi- milian Franz benahm sich bei der Kunde davon mit christ- licher Fassung, und wohnte selbst dem Trauergottesdienste bei, welches er dem gemordeten Könige in unserm Dom veran- stalten ließ. In dem nämlichen Jahre mußte er noch die Nachricht vernehmen, daß seine Schwester Maria Antonia, die Königin von Frankreich, auf gleiche Weise gemordet sei. Bald darauf drangen die wüthenden Franzosen bis an den Rhein vor, nahmen Köln, und kamen dann auch über den Rhein. Maximilian Franz mußte aus einer Stadt in die andere fliehen. Endlich ging er nach Oesterreich, und starb auf dem Schlosse Hetzendorf bei Wien um Mitternacht den 27. Juli 1801. In der kaiserlichen Gruft bei den Kapuzinern in Wien wurde seine Leiche den 29. Juli beigesetzt. Am 3. August erfuhr Münster seinen Tod. Zu seinem Nachfolger wählte das Domkapitel abermals einen Erzherzog von Oesterreich, Anton Victor, der aber die auf ihn gefallene Wahl ablehnte, weil durch den Lüne- viller Friedensschluß der größte Theil des Hochstiftes an die Krone Preußens gefallen war zur Entschädigung für ihre an die Franzosen abgetretenen Besitzungen am linken Rheinufer. Am 3. August 1802 rückten deswegen 4000 Mann preußische Truppen in Münster ein und besetzten den östlichen Theil des Landes; General Blücher wurde zum Gouverneur der Stadt ernannt.
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