Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Elsaß-Lothringen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
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nach Norddeutschland wie nach Italien sandten: auch die Kunst fand eine
Heimat unter diesen reichen Bürgern. Davon erzählt uns heute noch
mancher ehrwürdige, kunstvolle Dom in den Städten; vor allem ist das
Münster zu Straßburg ein redender Zeuge dafür. Wohl ist die Bauweise,
in der das Münster und noch manches Gotteshaus unseres Landes aufge-
führt sind, der gotische Stil, in Nordfrankreich zu Hause. Aber er
verdankt doch seine Entstehung den germanischen Einwohnern von Nord-
frankreich, deren germanische Abstammung im Mittelalter noch ganz deutlich
war. Jedenfalls ist die gotische Bauart durch die Deutschen dem deutschen
Charakter gemäß verändert worden. Deutsch sind die weiten Hallen und
die hohen Türme. Straßburg hat überhaupt in der Geschichte der deutschen
Baukunst sich einen der vornehmsten Plätze gesichert. Damals war die Bau-
kunst ein streng gewahrtes Geheimnis der Bauleute, die sich zu einer Art
Verein, der „Bauhütte", zusammengeschlossen hatten. 1459 wurde die
Straßburger Bauhütte zur obersten in allen deutschen Landen gewählt und
hat diese Stellung jahrhundertelang behauptet.
Ungefähr zu gleicher Zeit schrieb auf dem Odilienberge die Äbtissin
Herrad von Landsperg ihr weltberühmtes gelehrtes Buch, den „Lust und
Wonnegarten". In Straßburg entstand um 1400 das erste Geschichtswerk
in deutscher Sprache, die „Teutsche Chronik" des Domherrn vom Münster,
Jakob Twinger von Königshofen. Weltbekannt wurde um 1500 das Spott-
gedicht „Das Narrenschiff", vom Straßburger Stadtschreiber Sebastian Braut
verfaßt, und zu gleicher Zeit predigte int Münster der größte Kanzelredner
feiner Zeit, der Freund des Kaisers Maximilian I., Johannes Geiler von
Kaysersberg (in Schaffhausen geboren).
Wieviel Schönes ist sonst noch in unserm Lande geschaffen worden!
Das steht alles verzeichnet in jenen Büchern, die allerdings nicht von Kriegen
und Schlachten, sondern von Kunstwerken und Künstlern erzählen. Drei
Namen aus jener Zeit müssen noch genannt werden: Martin Schongauer,
Mathias Grünewald und Hans Baldung, genannt Grien. Zwei davon,
Schongauer und Baldung, sind im Elsaß geboren, der erstere in Colmar,
der andere in der Nähe von Straßburg; beide sind Söhne eingewanderter
Eltern. Mathias Grünewald ist Bayer, hat aber im Elsaß gelebt und ge-
wirkt. Schongauer nennt die Kunstgeschichte nicht nur den damals größten
Maler Deutschlands, sie erzählt uns sogar von seinem Weltruhm. Das
Schongauer-Museum in Colmar ist noch heute eines der wichtigsten für das
Studium der Kunstgeschichte jener Zeit.
Eine Glanzzeit des Elsaß beginnt ungefähr mit der Neuzeit, zu Ende des
15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Reiche und Vornehme wollten da-
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heute unser nennen. Auf dem gewonnenen Boden siedelte sich solch eine
Hundertschaft in mehreren Dörfern an, die zusammen eine „Markgenossen-
schaft" bildeten. Das urbare Land wurde unter die Besitzer verteilt; der
Wald war Gemeineigentum, Almende („Olme"). Jeder „Märker" durfte
Brenn- und Bauholz hauen nach Belieben oder nach besonderen Vor-
schriften, die von der Versammlung der Männer der Markgenossenschaft
gegeben wurden.
In späterer Zeit, als die freien Männer der Markgenossenschaft
unter den Schutz eines Herrn traten, gingen die alten Waldungen teilweise
an diese Herren über; den ehemaligen Besitzern blieben oft nur die Nutzungs-
rechte, d. h. das Recht auf Bau-, Brenn- und Zaunholz (zum Einzäunen
der Felder gegen das Wild) sowie das Recht, die Rinder und Schweine
im Walde weiden zu lassen.
Solange Elsaß-Lothringen beim deutschen Reiche blieb, wurde an
diesem Zustande wenig geändert. Das alte Reich hat sich um das Recht
am Walde wenig gekümmert. Mit dem Übergang an Frankreich trat eine
segensreiche Änderung ein. Zunächst fielen große Teile der elsaß-lothringischen
Wälder an den französischen Staat. Das war vor allem der Waldbesitz
der Landgrafen im Elsaß. Als Frankreich 1648 Besitzer der Landgraf-
schaft wurde, bekam es auch den Wald derselben. Noch später fiel ihm
der Waldbesitz der zahlreichen kleinen Landesherren zu, deren Land an
Frankreich überging. In Lothringen bekam es besonders das Waldland
der Herzöge, deren Erbe es seit 1766 war. Jetzt lag über das ganze
Land verstreut der „Staatswald", Flächen von mächtiger Ausdehnung. In
der Revolutionszeit vergrößerte er sich durch die Waldflächen, die man den
Klöstern nahm. Von Frankreich wieder hat 1871 der elsaß-lothringische
Staat den Staatswald geerbt. Davon gleich noch weiteres.
Für unsere Gemeinden besonders wichtig war es aber, daß die fran-
zösische Regierung endlich anfing, in den Waldbesitz der Gemeinden Ordnung
zu bringen. Noch hatten ja beinahe an jeder Waldstrecke mehrere Ge-
meinden ein altes Anrecht. Das führte oft zu Streitigkeiten. Man zwang
daher die Gemeinden, ihren Waldbesitz zu teilen, so daß jede über ihren
Teil alleiniger Herr war. Einzelne Gemeinden besaßen von alter Zeit her
auch noch Rechte an Staatswaldungen. Man kaufte ihnen diese entweder
mit Geld ab oder überließ ihnen einen Teil des Waldes zu ausschließ-
lichem Besitz und machte den übrigen Teil eben zu Staatseigentum. Die
deutsche Regierung hat diese Tätigkeit fortgesetzt, so daß es jetzt nur noch
in einzelnen Staatswaldungen Holzrechte der Gemeinden gibt.
Dagegen sind noch Waldstrecken vorhanden, in denen der Besitz
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verschwunden. Dagegen hat sich das alte deutsche Recht, das aus den
Anfängen unserer Geschichte stammende Recht der Gemeinden an den
Wäldern bei uns anscheinend am besten erhalten. Dieses deutsche Recht
verschafft unsern Gemeinden ihren Waldbesitz. Zeugen deutscher Vergangenheit
sind demnach unsere Wälder.
Unsere Privatwaldungen wären noch kleiner, als sie es ohnedies sind,
wenn man nicht in der Revolutionszeit Teile des Staatswaldes kurzsich-
tigerweise verkauft hätte. (Andere Teile unseres Privatwaldes sind ehe-
maliges Kloster- und Kirchengut, das in der Revolutionszeit reiche Leute
für wenig Geld erwerben konnten.)
Nicht in allen drei Bezirken finden wir Gemeinde- und Staatswald
gleichmäßig verteilt. Über 41% aller Gemeindewaldungen liegen im Ober-
Elsaß, wo sie über 65% der gesamten oberelsässischen Waldfläche aus-
machen. Die starke Hand der Landgrafen vom Ober-Elsaß ist bis auf
unsere Zeit in dieser Verteilung zu erkennen. Die Landgrafen haben den
oberelsässischen Adel unterdrückt, seiner Unabhängigkeit beraubt. Die Ge-
meinden fanden dort am Landgrafen einen Schirmer ihres Waldrechts. So
wurde ihr Besitz gewahrt. Verhältnismäßig sehr wenig Gemeindewald
findet sich dagegen in Lothringen. Hier herrschte ja ein selbständiger
Herzog, und die lothringischen Herzöge haben den größten Teil des Waldes
an sich gebracht. Rund 48% der lothringischen Waldfläche sind Staats-
wald, stammen also meist aus dem ehemaligen herzoglichen Besitze. (Von
den 139 000 Im Staatswald in Elsaß-Lothringen kommen allein 75 000 ha,
also weit über die Hälfte, auf Lothringen allein.) Ein weiteres Viertel
des lothringischen Waldes ist Privatwald, der wohl aus dem Besitze der
einst so zahlreichen Stifter und Klöster des lothringischen Landes herrührt.
Nur 271/2 °/o gehören den Gemeinden. Im Unter-Elsaß endlich haben die
Gemeinden wieder den größeren Teil inne, rnnd 46°/o der gesamten unter-
elsässischen Waldfläche. Dem Staate gehören etwa 26%. Dieser Staats-
wald ist das ehemalige Besitztum der kleinen Herren des Unter-Elsaß. —
So läßt sich auch an der Waldverteilung innerhalb der drei Bezirke ein
Stückchen Landesgeschichte abbuchstabieren.
An die wechselvolle Vergangenheit des Landes erinnern die Besitzver-
hältnisse unseres Waldes ganz besonders. Was der Wald für die Gegen-
wart bedeutet, müssen uns ein paar Zahlen sagen. Auch sie reden uns
erfreulicherweise von einem Fortschritt. 1873 sind in den Staats- und
ungeteilten Waldungen 464 000 km oder 3,09 km auf 1 ha Holzboden, im
Jahre 1909 aber 626 000 km oder 4,07 km auf 1 ha Holzboden gehauen
worden. 1873 waren 153 000 km jener Holzmasse Nutzholz; 1909 dagegen
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herumreisen und Ausschau halten könnte. Es muß also irgend jemand anders
für ihn den geeigneten Mann suchen. Das besorgen in der Regel die Par-
teien. Seiner Partei muß also jeder Wähler schon glauben, daß der Mann,
den sie als „Kandidaten" aufstellt, auch würdig sei.
Und doch. Auch den Parteien dürfte es schwer fallen, immer die
klügsten und tüchtigsten Männer herauszufinden; ganz einfach darum, weil
diese Männer sich nicht immer finden lassen wollen. Wer heute in die
Zweite Kammer gewählt werden soll, muß tatsächlich eine große Last auf sich
nehmen. Wochenlang vor der Wahl schon finden Versammlungen statt. Hier
hat der Bewerber um einen Sitz in der Zweiten Kammer zu reden, hier
muß er andern Parteien entgegentreten. Das alles bringt Mühe, Arbeit,
Zeitverlust, Geldopfer, Aufregung, Verdruß, wohl gar Feindschaft mit sich.
Manch einer scheut dies, trotzdem er klug ist und als Volksvertreter in der
Kammer viel Gutes wirken könnte; er hält sich lieber in der Stille und
überläßt den Kammersitz andern. Es ist klar, daß auf diese Weise der
Arbeit im Landtage mancher wirklich taugliche und nützliche Mann vor-
enthalten wird.
Ferner: Da die Parteien den Kandidaten aufstellen, sieht natürlich
jede Partei darauf, daß der Kandidat auch die Meinung der Partei
habe. Sie achtet weniger auf Stand und Beruf; obschon sie selbstredend
auch diese Dinge nicht unberücksichtigt läßt. Für das Wohl des elsaß-
lothringischen Volkes aber ist es von höchster Wichtigkeit, daß in der Ver-
sammlung, die in Straßburg mitregiert, möglichst alle Berufe vertreten sind,
damit jeder Beruf gewissermaßen seinen Fürsprecher, seinen Anwalt im
Landtage habe, der die Wünsche seiner Berufsgenossen vorbringen, der vor
allem auch sagen kann, ob ein neues Gesetz diesem Berufe förderlich ist oder
nicht. Es kann aber sehr leicht vorkommen, daß in der Zweiten Kammer
kein Landwirt, oder kein Fabrikbesitzer, oder kein Handwerker, oder kein
Vertreter irgend eines andern wichtigen Berufes sitzt.
Diesen und andern Mängeln, die eine Zweite Kammer möglicher-
weise haben kann, soll die Erste Kammer vorbeugen. In ihr haben nach
dem Gesetz vom 31. Mai 191.1 Sitz und Stimme: die obersten Vertreter
der verschiedenen Bekenntnisse, die Bischöfe von Straßburg und Metz und die
Präsidenten der beiden evangelischen Bekenntnisse (Augsburger Konfession und
Reformierte), dazu der Präsident des obersten elsaß-lothringischen Gerichts,
des Oberlandesgerichts in Colmar. Je einen Vertreter dürfen wählen: die
Professoren der Universität Straßburg, die israelitischen Konsistorien, die
Gemeinderäte von Straßburg, Metz, Colmar, Mülhausen, die Handels-
kammern von Straßburg, Metz, Colmar, Mülhausen. Je zwei Ver-
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Herren, dann zahlreiche Grafen, Ritter und Herren, bald sehr reich an Land
und Leuten, bald nur Gebieter weniger Dörfer. Außerhalb dieser zahlreichen
Herrschaften aber war eine Reihe von Reichsstädten hochgekommen, die sich
reichsfrei, „kaiserlich" nannten, die niemanden als Herrn über sich erkannten
als den Kaiser selber, deren Häupter schalteten und walteten wie Fürsten
des Reiches. Jakob Sturm, dem Bürgermeister der freien Stadt Straßburg,
sind wir ja schon begegnet.
Anfangs war wohl die Macht all dieser Herren klein. Während aber
die deutschen Kaiser in Italien erfolglos um eine fremde Krone kämpften,
errangen sich die vielen kleinen Fürsten daheim ein Recht nach dem andern.
So erstarkte und wuchs ihre Macht in gleichem Maße, wie die des Kaisers
geringer und immer geringer wurde.
Dann kam das entscheidungsvolle Jahr 1648. Das setzte den Schluß-
punkt hinter die bisherige Geschichte der kleinen deutschen Länder und Herr-
schaften. Bis dahin hatten sie ihre Herrschaftsrechte ausgeübt, weil kein
Kaiser stark genug war, sie ihnen zu nehmen. Jetzt wurden sie ihnen gesetz-
mäßig zugesprochen. Das neue Gesetz hat sie als selbständige Herren an-
erkannt. Untereinander oder mit fremden Staaten durften sie Bündnisse
schließen, als wären sie gar nicht Teile des Reiches. Nur nicht gegen den
Kaiser sollten die Bündnisse gehen. Das war die einzige Bestimmung,
die daran erinnerte, daß sie noch zum Reiche gehörten, daß sie wenigstens
dem Namen nach dem Kaiser untertan waren, daß das Reich sich noch nicht
ganz aufgelöst hatte. Mit 1648 sind sie also wirkliche Staaten geworden.
Die zahlreichen Herrschaften unseres Landes aber haben diesen Schritt
nicht alle mitgemacht. Jenes Reichsgesetz von 1648 galt nicht mehr für
unser ganzes Land. Im gleichen Jahre sind ja große Teile von Elsaß und
von Lothringen vom Reiche getrennt und mit Frankreich vereinigt worden.
Derselbe Federstrich also, der die Länder und Herrschaften jenseits des Rheins
zu Staaten machte, hat es dem größten Teil unseres Landes unmöglich
gemacht, jemals auch selbständig zu werden. Denn in Frankreich war für
solche Selbständigkeit kein Raum. Dieses Land bildete damals schon einen
Einheitsstaat. Einzig und allein die Macht des französischen Königs
gebot über alle Gebiete, die sich französisch nannten. Es gab keine Fürsten
außer diesem König, und es wurden keine geduldet.
Wohl wehrten sich die 1648 abgetretenen Teile unseres Landes gegen
die französische Herrschaft. Wohl haben die freien Städte im Ober- und
Unterelsaß mehr als einmal dem französischen „Landvogt", der ihr Herr
sein wollte, ihre Tore vor der Nase zugeschlagen, haben nach wie vor ihre
Abgesandten zu den deutschen Reichstagen geschickt. Und doch galt das Gesetz,
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Literatur
Das Reichsland Elsaß-Lothringen. Herausgegeben vom Statistischen
Bureau des Ministeriums für Elsaß-Lothringen. Straßburg, I. H. Ed. Heitz,
1898—1903, 3 Teile.
Statistisches Jahrbuch für Elsaß-Lothringen. Herausgegeben vom Stati-
stischen Landesamt für Elsaß-Lothringen. Straßburg, Straßburger Druckerei
und Verlagsanstalt, vorm. R. Schultz u. Co. Preis jedes Jahrgangs 1 Mk.
Nachrichten des Statistischen Landesamts für Elsaß-Lothringen.
Handbuch der Wirtschaftskunde Deutschlands. Herausgegeben vom Deutschen
Verbände für das Kaufmännische Unterrtchtswesen. Leipzig, C. G. Teubner,
1904; 4 Bände.
Julius Frick, Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Weinbaues und Weinbandels
im Elsaß seit 1871. Straßburg, Herder, 1911.
Landwirtschaftliche Zeitung für Elsaß-Lothringen.
Alexander Tille, Die Mosel- und Saarkanalisation. Heft 8 und Heft 13 der
„Südwestdeutschen Wirtschaftsfragen". Saarbrücken, C. Schmidtke, 1907.
Die Verhandlungen über Mosel- und Saarkanalisation im preußischen
Abgeordnetenhause. Heft 7, 11, 14 der „Südwestdeutschen Flugschriften".
Saarbrücken, C. Schmidtke, 1909, 1910, 1911.
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom Kais.
Statistischen Amte. Berlin, Puttkammer und Mühlbrecht.
Hermann Rehm, Das Reichsland Elsaß-Lothringen. Vorträge der Gehestiftung.
Band 4, Heft 1. Leipzig, C. G. Teubner.
F. F. Heim. Das Elsaß-Lothringische Verfassungsgesetz vom 31. Mai 1911.
Straßburg, Karl I. Trübner, 1911.
Alfred Schulze, Die Verfassung und das Wahlgesetz für Elsaß-Lothringen.
Gebweiler, I. Boltze, 1911.
A. Leoni und K. Mandel, Das Verwaltungsrecht von Elsaß-Lothringen. Freiburg,
I. B. C. Mohr, 1895.
E. Bruck, Die Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen. Straßburg, Karl I.
Trübner, 1905.
Dionysius Will, Die neueste Steuerreform in Elsaß-Lothringen. Straßburg,
Verlag des „Elsässer", 1903.
R. van der Borght, Finanzwissenschaft I. u. Ii. Leipzig, Göschen, 1908.
R. van der Borght, Die Entwickelung der Reichsfinanzen. Leipzig, Göschen, 1908.
Emerich. Vom neuen Recht. Straßburg, Schultz, 1903.
von Reichlin, Die Gemeindegesetzgebung in Elsaß-Lothringen. Straßburg, Karl
I. Trübner, 1885.
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Extrahierte Personennamen: H._Ed Heitz Schultz Julius_Frick Alexander_Tille Alexander C._Schmidtke C._Schmidtke Hermann_Rehm Karl_I. Alfred_Schulze A._Leoni K._Mandel I._B._C._Mohr Karl_I. Dionysius_Will Schultz Karl
I.
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ladungen nach Norden zu, um über das Meer in die nordischen Länder
gebracht zu werden. Straßburgs berühmter Handel im Mittelalter be-
schäftigte sich hauptsächlich mit dem Verkaufe des Elsässer Weines, und
die Kölner Kaufleute sahen den Vertrieb desselben als das gewinnbringendste
und bestlohnendste unter allen ihren Geschäften an. An solchen Glanz ist
der elsässische Winzer von heutzutage nicht mehr gewöhnt. Das alles mag
ihm wie eine schöne Sage klingen.
Damals aber zog man auch nur die edelsten Sorten. Klöster,
Stifter und einzelne vornehme Herren des Landes waren die Weinberg-
besitzer. Was kundige Winzerhände in dieser Zeit pflanzten und
kelterten, sollte nur den vornehmen Gaumen letzen. Der berühmte Rangen-
berg bei Thann gehörte dem Domkapitel, und der Sonnenberg bei
Reichenweier den Grafen von Württemberg. (Württemberg hatte ja im
Oberelsaß Besitzungen.) Die alte deutsche Zeit mit ihren vornehmen und
edeln Äbten, Domherren, Grafen und Rittern ist die Zeit des Edelwein-
baues im Elsaß gewesen.
Dann kam die Revolution. Neue Berggelände wurden von bäuer-
lichen Besitzern mit Wein bepflanzt. In des Besitzers Wirtschaft selber
sollte der Wein verbraucht oder vom einfachen Handwerker und Arbeiter
in der Stadt genossen werden. Man zog deshalb nicht mehr so viele
feine Sorten. Bald kam ein Zwang von außen dazu, so daß die edeln
Weine die Ausnahme, die gewöhnlichen die Regel wurden. Diesen Zwang
brachten Südfrankreich und die Eisenbahnen. Die billigen südfranzösischen
Weine fingen an, in Elsaß-Lothringen viele Käufer zu finden. An Edel-
weinen hatte aber Frankreich selber genug. Die elsässischen durften also
nicht auf einen Verkauf nach Frankreich zählen. So mußten denn die
elsässischen Winzer danach trachten, auch möglichst billige Weine zu ziehen,
um wenigstens ihre Käufer im eigenen Lande nicht zu verlieren. Nur
einzelne Besitzer hielten den Bau von Edelwein aufrecht. — So standen
die Dinge, als unser Land wieder deutsch wurde.
Mit Edelweinen konnte also unser Winzer nach 1870 auf dem deutschen
Markte nur in sehr beschränktem Maßstabe auftreten. Es blieben in der
Hauptsache die billigeren Sorten. Wenn wir nun daran Üb er fl uß gehabt
hätten, so hätte sich doch ein Verkauf von Elsässer Wein nach Altdeutschland
entwickeln können. Aber auch von Überfluß war keine Rede. Oft herrschte
sogar empfindlicher Mangel. Auch zu französischer Zeit hat das Elsaß
seinen Bedarf an Wein nicht selbst erzeugen können; ganz ist daher die
Einfuhr der südfranzösischen Weine nie zu entbehren gewesen.
Zwei Hindernisse standen somit dem elsässischen Winzer schon im
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Extrahierte Personennamen: Thann Reichenweier
Extrahierte Ortsnamen: Sonnenberg Württemberg Elsaß-Lothringen Frankreich Frankreich Altdeutschland
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bannung gebracht, und sein in ungerechten Kriegen er-
worbenes Reich fiel auseinander. Gerecht ist der Herr,
und gerecht sind seine Gerichte!
33. Die letzten Fürstbischöfe von Münster.
Unser Münsterland war ungefähr 600 Jahre hindurch ein
Fürstbisthum, d. h. der Bischof war zugleich der weltliche Re-
gent des Landes. Gegen das Ende des 12. Jahrhunderts näm-
lich erhielt der 24ste Nachfolger des h. Ludgerus, der Bischof
Hermann Ii., vom Kaiser Friedrich Barbarossa, den er auch
auf dem Zuge nach Jerusalem begleitete, für sich und alle seine
Nachfolger die Fürstenwürde. —Der mächtigste unter den Mün-
sterschen Fürstbischöfen ist ohne Zweifel der 60ste in der Reihe
der Bischöfe, der Fürstbischof Clemens August, Herzog von
Baiern, gewesen. Er war zugleich Kurfürst von Köln und
Fürstbischof von Hildesheim, Paderborn, Osnabrück, und Groß-
meister des Deutschherren-Ordens. Unter seiner Regierung, vom I.
1719—1761, wurde Münster im siebenbenjährigen Kriege von den
vereinigten hannoverschen und^englischen Truppen unter Anfüh-
rung des Grafen Wilhelm von Schaumburg-Lippe belagert und be-
schossen, um die Franzosen aus der Stadt zu vertreiben. Am 23.
November 1759 zog der Graf in die Stadt ein; die Franzo-
sen erhielten freien Abzug; aber der Thurm der Pfarrkirche
zum h. Martinas, das lotharingsche Nonnenkloster und 200
Häuser des Martini-Kirchspiels lagen in Asche. — Clemens Au-
gust hielt einen glänzenden Hofstaat, aber er zeigte sich auch
gegen Wittwen und Waisen, Kirchen und Klöster außerordent-
lich freigebig. Seine Kunstliebe und seine Baulust beweisen
die vielen von ihm ausgeführten geschmackvollen Bauten und
nützlichen Anlagen. Dahin gehört das Jagdschloß Klemenswerth
mit dem Kapuziner-Kloster bei Sögel im Amte Meppen, die
Klemens-Kirche mit dem Hospital, die Dominikaner-Kirche und
das Zuchthaus in Münster, sowie der von dort nach Marhafen
führende, in neuester Zeit außer Gebrauch gesetzte und verkaufte
Kanal. Er war auch Willens, auf dem Domplatze ein Schloß zu
bauen; der Ankauf der Häuser zur Gewinnung des nöthigen Rau-
mes fand aber große Hindernisse. Dies verdroß ihn so sehr, daß
er am Ende seiner Regierung sich selten zu Münster aufhielt.
Noch während des siebenjährigen Krieges am 6. Februar
1761 segnete er das Zeitliche zu Koblenz. Das ganze Land
war um diese Zeit erschöpft, und von den Hannoveranern be-
setzt. Diese verhinderten auch über anderthalb Jahre bte Bi-
schofswahl ; erst den 16. September 1762 wurde der Erzbischof
und Kurfürst von Köln, Maximilian Friedrich, ein
Graf von Königsegg-Nottenfels aus Schwaben, auch zum
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Extrahierte Personennamen: Hermann_Ii Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Clemens_August August Osnabrück Wilhelm Martinas Clemens_Au- Maximilian_Friedrich Maximilian Friedrich
397
Fürstbischof von Münster gewählt. Der neue Bischof fand
das Münsterland in einem sehr kläglichen Zustande. Er hatte
nun keine andere Sorge, als die, dem völlig gesunkenen
Lande wieder aufzuhelfen. Da wandte er seinen Blick, ge-
wiß nicht ohne höhere Leitung, auf den Domherrn Franz
Freiherrn von Fürstenberg, in welchem er außeror-
dentliche Geisteskräfte zu entdecken glaubte, und der ihm zum
Netter des Landes berufen zu sein schien. Diesen stellte er,
indem er ihn zum geheimen Konferenzraih, Generalvikar und
Kurator der höheren Lehranstalten ernannte, als seinen Mi-
nister an die Spitze aller Angelegenheiten des Landes. Nie
konnte eine glücklichere Wahl getroffen werden. — Als nun
im folgenden Jahre durch den Hubertsburger Frieden der sie-
benjährige Krieg beendigt wurde, fing das Hochstift Münster
unter Fürstenbergs Verwaltung bald an, neu aufzuleben. Viel
Gutes geschah überhaupt während der 18jährigen Verwaltung
dieses vortrefflichen Mannes, dem das Münsterland für alle
Zeiten zu hohem Danke verpflichtet bleibt. Es wurden Haiden
und Moräste urbar gemacht, so sehr sich auch anfangs der Bauern-
stand widersetzte, Ackerbau, Handel und Gewerbe gefördert,
die langwierigen Prozesse abgekürzt, eine gute Polizei einge-
führt, und in kurzer Zeit war der Wohlstand so gestiegen, daß
mau in keinem Lande der Nachbarschaft für so geringe Zinsen
Geld geliehen bekommen konnte, als im Münsterlande. Die
Festungswerke der Stadt Münster wurden niedergerissen, und
schattige Spaziergänge, die jetzigen Promenaden, um die Stadt
angelegt. Der Platz der Citadelle wurde zu einem Schlosse
und Schloßgarten bestimmt; den 26. August 1767 legte der
Kurfürst den ersten Stein zu dem neuen Schlosse. Im Krum-
men-Timpen wurde für 50 Kadetten das sogenannte Garde-
hotel gebauet, um tüchtige Offiziere zu bilden. Aus dieser
Anstalt sind Männer hervorgegangen, die auch im Auslande
ihre Kriegstalente bewiesen. Johann Kleber, aus dem Elsaß,
der unter Bouaparte den Zug nach Egypten mitmachte, und
nach der Flucht dieses Obergenerals das ganze französische Heer
in Egypten anführen mußte, war in der Militärschule zu
Münster gebildet. — Auch der Unterricht erhielt eine heilsame
Verbesserung. Im I. 1770 erschien die neue Schulverordnung
für die Gymnasien. Eine Universität wurde zu Münster errich-
tet aus den Mitteln des Nonnenklosters Ueberwasser, welches
deshalb eingezogen wurde, und aus den Gütern der Jesuiten,
deren Orden der Papst im I. 1773 aufhob. Fürftenberg, wel-
cher selbst trefflich in den Wissenschaften bewandert war, und
dieselben als seine Erholung ansah, wohnte persönlich den Prü-
fungen der höheren Schüler bei, und weckte Lehrer und Schü-
ler durch sein Beispiel. Das Kloster Ueberwasser wurde in
TM Hauptwörter (50): [T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T29: [Napoleon Heer Schlacht Preußen Franzose General Mann Armee Sieg Bluch]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Personennamen: Franz
Freiherrn_von_Fürstenberg Franz August Johann_Kleber Johann Fürftenberg
399
Maximilian Friedrich starb im April 1784. Sein Nach-
folger, Maximilian Franz, Erzherzog von Oesterreich,
Bruder des römischen Kaisers, war schon 4 Jahre vorher
gewählt. Er war zugleich Erzbischof und Kurfürst von Köln,
zu Münster der 62. Bischof und letzte Fürstbischof. (Lo hoch
seine Herkunft war, so einfach war seine Lebensart, und so
herablassend sein Umgang. Wenn er zu Münster war, so be-
wohnte er selten das Schloß, sondern gewöhnlich ein Haus
auf dem Domplatze, welches er sich hatte bauen lassen. Hier
sah man ihn zuweilen auf einem Stein vor der Thür sitzen,
umgeben von Bittenden, deren Klagen er hörte oder schriftlich
annahm. Oft ging er allein, ohne Dienerschaft, durch die
Straßen, und ließ sich mit den Geringsten des Volkes in ein
Gespräch ein. Die Wissenschaften beförderte er wie seine Vor-
gängen Fürstenberg, den er hoch verehrte, mußte ihm in
allen Schulsachen Rathgeber sein. Das Gymnasialgebäude zu
Münster, welches fast keine ganze Wand mehr hatte, ließ
er auf eigene Kofteu herrlich wieder herstellen, ihm ein blei-
bendes Denkmal. e>eine Regierung war milde. Die letzten
acht Jahre derselben waren für ihn selbst sehr herbe. Sein
Schwager, Ludwig Xvi., König von Frankreich, wurde von
seinen Unterthanen öffentlich als Verbrecher hingerichtet. Maxi-
milian Franz benahm sich bei der Kunde davon mit christ-
licher Fassung, und wohnte selbst dem Trauergottesdienste bei,
welches er dem gemordeten Könige in unserm Dom veran-
stalten ließ. In dem nämlichen Jahre mußte er noch die
Nachricht vernehmen, daß seine Schwester Maria Antonia,
die Königin von Frankreich, auf gleiche Weise gemordet sei.
Bald darauf drangen die wüthenden Franzosen bis an den
Rhein vor, nahmen Köln, und kamen dann auch über den
Rhein. Maximilian Franz mußte aus einer Stadt in die
andere fliehen. Endlich ging er nach Oesterreich, und starb
auf dem Schlosse Hetzendorf bei Wien um Mitternacht den 27.
Juli 1801. In der kaiserlichen Gruft bei den Kapuzinern in
Wien wurde seine Leiche den 29. Juli beigesetzt. Am 3. August
erfuhr Münster seinen Tod.
Zu seinem Nachfolger wählte das Domkapitel abermals
einen Erzherzog von Oesterreich, Anton Victor, der aber
die auf ihn gefallene Wahl ablehnte, weil durch den Lüne-
viller Friedensschluß der größte Theil des Hochstiftes an die
Krone Preußens gefallen war zur Entschädigung für ihre an
die Franzosen abgetretenen Besitzungen am linken Rheinufer.
Am 3. August 1802 rückten deswegen 4000 Mann preußische
Truppen in Münster ein und besetzten den östlichen Theil des
Landes; General Blücher wurde zum Gouverneur der Stadt
ernannt.
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T150: [Maria König Theresia Kaiser Franz Karl Friedrich Joseph Frankreich Sohn], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast]]
Extrahierte Personennamen: Maximilian_Friedrich Maximilian Friedrich Maximilian_Franz Maximilian Franz Rathgeber Ludwig_Xvi Ludwig Franz Franz Maria_Antonia Maria Maximilian_Franz Maximilian Franz August Anton_Victor August
Extrahierte Ortsnamen: Oesterreich Frankreich Frankreich Rhein Rhein Oesterreich Wien Wien Oesterreich