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1. Römische Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 29

1906 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 29 — aber der Geschädigte mußte sich selbst Recht verschaffen. Der Friedensbrecher verfiel der Feindschaft des Verletzten und dessen Sippe. Die Fehde war also gestattet. Nur auf ausdrückliches Anrufen des Geschädigten stellte der Staat die Schuld fest und bestimmte die gesetzmäßige Viehbuße; eine Strafe aber verhängte er nicht. Die Sühne für einen Erschlagenen heißt Wergeld (= Mannsgeld) und wurde unter die ganze Sippe verteilt. Wenn der Verurteilte sich der Zahlungspflicht entzog, so fiel er allgemeiner Friedlosigkeit anheim und hieß „Wolf", d. H. er war „frei" wie der Wolf im Walde. Der Rechtsgang. Das gerichtliche Verfahren bezweckte eine Sühne der Parteien. Der Verletzte lud den Gegner vor Gericht. Der Beweis wurde durch Eid geführt oder durch Gottesurteil. Erschien beides nicht angebracht, so konnte der Streit durch gerichtlichen Zweikampf ausgetragen werden. Dem Schwörenden traten Eideshelfer (Verwandte und Nachbarn) zur Seite, welche beschwuren, daß nach ihrer Überzeugung jener .rein" geschworen habe. 5. Charakter uttfr Kultur der Germanen. Tugenden. Die Germanen zeichneten sich durch Einfachheit, Wahrhaftigkeit, Tapferkeit, Gastfreundschaft, Treue und inniges Familienleben aus. Die Frau war die Genossin ihres Mannes in allem seinen Tun, selbst auf feinen Kriegszügen, und teilte mit ihm Not und Gefahr. Hauptfehler unsrer Vorfahren waren Unmäßigkeit im Effert und Trinken und die Vorliebe für das Würfelspiel. Die Leidenschaft der Germanen war Jagd und Krieg. Grauen erfaßte die Römer vor dem furor Teutonicus. Die Arbeit auf dem Felde und im Haufe war des freien Mannes unwürdig und fiel daher den Frauen, den Unertoachfenen, Greifen und Unfreien zu. Die Hauptnahrung waren Fleisch, Quark, Brot (gerösteter Haferbrei), wilde Früchte, Beeren und Wurzeln; als Getränk dienten Wasser, Milch, Met, Obstwein und Bier. Tolenbestattung. In der ältesten Zeit, dem Steinalter, wurden die Leichen begraben, im Bronze- und Eifenalter meistens verbrannt, oder man ließ den Toten in einem Kahne ins Meer hinaus treiben. Da für jede Familie Viehzucht und Ackerbau die wirtschaftliche Grundlage war, so entwickelte sich der Handel erst allmählich im Verkehr mit den Nachbarvölkern. Die Schrift übernahmen sie erst in der römischen Kaiferzeit aus der Fremde, wahrscheinlich von den Galliern. Die Tiefe und Kraft des germanischen Geistes offenbart sich am reichsten in der Religion. 6. Die Religion. Die Quellen zur Religion der Germanen stießen aus älterer Zeit sehr spärlich. Ein vollständiges Religionssystem enthalten besonders die

2. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.
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