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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 206

1845 - Heidelberg : Winter
206 ' §. 75. Die Ausbildung der Landeshoheit. 4. Verfall der Lehensmonarchie und der Kirche. 1. Die Ausbildung der Landeshoheit. §. 75. <Äls zwei Jahre darauf der bisherige, wenig beachtete Gegenkaiser Friedrich's Ii und Konrad's Iv, Wilhelm von Holland, in einem Kriege gegen die Friesen umgekommen war, trat 1236—1273 das Interregnum ein, da kein deutscher Fürst die Kaiserkrone annehmen wollte, sondern dieselbe fremden Fürsten für Geld überlassen wurde, und zwar von dem einen Theile der Wähler dem englischen Prinzen Richard von Cornwallis, von dem andern Theile derselben dem Könige Alfons von Castilien. Um sich Anhänger zu verschaffen, suchte jener, wie dieser, die deutschen Fürsten durch Verleihung von Hoheitsrechten an sich zu fesseln, und dadurch wurde die kaiserliche Macht so geschwächt, die fürstliche dagegen so erhoben, daß von nun an die Kaiser über die fast selbst- ständige Macht der Reichsfürsten nicht viel vermochten, zu- mal da seit Heinrich Iv die großen Lehen (die Herzog- thümer, Fürstenthümer, Grafschaften re.) erblich geworden waren. Während zu dieser Zeit in Italien der letzte jugend- liche Sprosse des hohenstaufischen Hauses, Conradin, im Kampfe um sein väterliches Erbe Neapel und Sizilien, das der Papst dem französischen Herzog Karl von Anjou ge- geben hatte, dem Verrathe unterlag und zu Neapel unter dem Nichterbeile siel: stieg in Deutschland durch die Ab- wesenheit und Unmacht des Reichsoberhauptes und durch die selbstsüchtige Haltung der Fürsten die schon unter den Hohen- staufen eingerissene Unordnung aufs höchste. Jeder Stand, vom Fürsten herab bis zum Ritter und Stadtbürger, trach- tete nach Unabhängigkeit, und suchte sich auf Kosten des An- dern zu erheben und zu bereichern. Die Übel des Faustrechts

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

4. Die Weltgeschichte - S. 379

1849 - Heidelberg : Winter
§. 116. Spanien u. Portugal im 14. u. 15. Jahrh. 379 lung Jsabella's von Caftilien mit Ferdinand Ii von Ara- gonien 1474 die (freilich nur nominelle) Vereinigung dieser Leiden Königreiche zur Folge hatte. In Aragonien nämlich, wozu Catalonien, Valencia und Stellten ge- hörte, war nach dem Erlöschen des alten Königsstamms 1412 der castilische Jnfant Ferdinand (I) als nächst berechtigter Thronerbe weiblicher Linie zum König erwählt worden. Ihm folgte sein Sohn Alfons V, der Neapel eroberte, und zum Nachfolger feinen Bruder Johann hatte, dessen Sohn eben jener Ferdinand Ii der Katholische war. Die Regierung Ferdinands und Jsabella's und ihres großen Ministers, des durch Thätigkeit, Scharfsinn, Einfachheit und Fröm- migkeit ausgezeichneten Cardinals Lirrrenes, befestigte die könig- liche Macht im Reiche durch Beschränkung der Macht der Geistlich- keit und des Adels, zu welchem Zwecke sich Ferdinand vom Papste die Großmeisterwürde der drei castilischen Ritterorden und das Recht der Besetzung der spanischen Bisthümer verschaffte, dem Adel die Rechtspflege nahm und sie königlichen Gerichtshöfen übertrug und 1481 die Jnquisitions- oder Ketzergerichte einsührte. Die Inquisition in Spanien war allerdings zunächst eigentlich gegen die zum Christenthum bekehrten, aber untreuen Juden und Mauren smoris- ko's), so wie gegen Christen, die zu Secten übertraten, gerichtet, wurde aber bald von den spanischen Königen dazu gebraucht, den Adel und den Klerus im Zaum zu halten und überhaupt alle diejenigen Personen zu verfolgen, die ihren politischen Ansichten irgend im Wege standen: — so daß man die spanische Inquisition nicht eigentliche als einen Eingriff der geistlichen Macht in die Staatsgewalt, sondern als „einen königlichen, nur mit geistlichen Waffen aus- gerüsteten Gerichtshof", folglich als ein politisches Institut betrachten muß. Daher waren alle Inquisitoren Beamte des Königs, die nur er ein- und absetzcn konnte, und der Vortheil aus allen Gütercinziehungen, welche die Jnquisitionshöfe verhängten, fielen nur der k ö n ig l i ch e n K am m er anheim. Ost suchten selbst die Päpste vergebens die Strenge dieses spanischen Gerichts zu mildern. Als es der Regierung Ferdinand's und Jsabella's auch gelang, 1492 der maurischen Herrschaft in Granada ein Ende und Spanien dadurch vollends zu einem einigen Staate zu machen, war es vorzüglich die Inquisition, durch welche man die Zwangs- bekehrung d er Mauren bewerkstelligte und gleichzeitig die Ju- den aus Spanien vertrieb, — Maaßregeln, die jedoch weder der Kirche, noch dem Staate wahrhaft förderlich waren. Wenigstens
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