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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 96

1911 - Breslau : Hirt
96 Deutsche Geschichte im Mittelalter, Regentin, sondern verstndigte sich mit dem Adel. Fürsten und Bischfe gingen endlich eine Verschwrung gegen sie ein und entfhrten ihr zu Kaiserswerth ihren Sohn. Der harte und strenge Erzbischos Anno von Cln bernahm seine Erziehung und zugleich die Regierung. Da Anno aber die Eifersucht der Fürsten erweckte, ntigten sie ihn, sich mit Adalbert von Bremen in die Geschfte zu teilen, der dem Knig-tum ebenso unbedingt ergeben war und ebenso ehrgeizig wie Anno, aber von nachsichtsvoller Milde gegenber den Launen und Leidenschaften Heinrichs. Als dieser 1065, fnfzehnjhrig, in Worms die Schwertleite empfing, wurde Adalbert sein Ratgeber. 48. Anfang der selbstndigen Regierung Heinrichs. Die Knigs-gewalt, wie sie Otto I. begrndet hatte, beruhte darauf, da der König, gesttzt auf die Bischfe, der das Reichsgut wie der das Kirchen-gut und die Besetzung der Bistmer frei verfgend, die Laienfrsten zum Gehorsam zwang. Unter Heinrich Iv. trat nun der Fall ein, da im Kampfe mit den weltlichen Fürsten die geistlichen versagten und seine kaiserlichen Rechte im Streit mit dem Papste in Frage gezogen wurden. Nicht ohne Schuld an dem Ausbruche des Kampfes hat Heinrich ihn in einer bewunderungswrdigen Weise durchgefochten. Zuerst erfahren wir von Konflikten mit den Fürsten. Auf dem Reichstage zu Tribur 1066 traten sie pltzlich hervor, sie verlangten und erreichten die Entlassung Adalberts vom Hofe. Die Fürsten machten es damals dem König allgemein zum Vorwurfe, da er ihren Rat in An-gelegenheiten des Reiches zu selten hre; sie nahmen also ein Recht auf Beteiligung an der Reichsregierung in Anspruch. Spter steht das Zerwrfnis mit den Sachsen im Vordergrund. Die Beschwerden der Sachsen kennen wir nicht genau. Wir wissen, Heinrich hielt sich dauernd am Harze auf, nahm das dort liegende Knigs-gut in eigene Verwaltung, sicherte es durch Anlage von Burgen und schien in Goslar oder ans der Harzburg eine feste Residenz anlegen zu wollen. Die Sachsen sahen hierdurch ihre Freiheit, auf die sie stolz waren, bedroht; ferner erbitterte sie die Freundschaft des Knigs mit Adalbert von Bremen, der sich mit den schsischen Groen verfeindet hatte; und endlich erregte die Gefangennahme ihres Herzogs Magnus, des letzten Billnngers, die Besorgnis, der König wolle die Herzogsgewalt an sich bringen. 1073 brach der Aufstand der Sachsen aus. Heinrich hatte ein Reichsheer gegen die Wenden aufgeboten und hielt sich in der Harzburg auf, während sich der schsische Heerbann versammelte. Pltzlich wandten sich die Sachsen gegen die Burg, um sie zu belagern. Kaum entkam der König. Es fragte sich, ob die sddeutschen Fürsten, deren Aufgebote bereits in der Gegend des Klosters Fulda eintrafen, ihm Beistand gegen

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 210

1911 - Breslau : Hirt
210 Aus der Geschichte der Neuzeit. truppen, Schrtlin von Bnrtenbach, riet, die Ehrenberger Klause zu be-setzen, um den Sldnern den Eintritt ins Reich zu verwehren; aber sein Rat wurde nicht befolgt. An der Spitze von 40000 Mann rckte der Kaiser den verbndeten Protestanten an der Donau entgegen und ver-schanzte sich bei Ingolstadt. Doch kam es hier zu keiner Entscheidung; beide Teile verloren viele Truppen durch Krankheiten, und endlich wichen die Schmalkaldener nach Schwaben zurck. Whrend Johann Friedrich in Sddeutschland stand, fiel Moritz in Kursachsen ein und eroberte es bis auf Wittenberg. Auf die Nachricht hiervon kehrte der Kurfürst in sein Land zurck. Da nun auch Philipp Sddeutschland verlie, fiel der Bund der Schmalkaldener auseinander. Die groen sddeutschen Reichs-stdte schlssen Frieden mit dem Kaiser, der ihnen schwere Geldbuen auferlegte; die Fürsten von Wrttemberg und der Pfalz unterwarfen sich. Im Frhjahr 1547 hatte Johann Friedrich seinen Vetter Moritz ver-trieben und sein Land wiedererobert. Da wurde er auf der Lochauer Heide bei Mhlberg an der Elbe von dem kaiserlichen Heere nner-wartet angegriffen und besiegt; er selbst wurde verwundet und mute sich ergeben. Wittenberg ffnete dem Kaiser die Tore, Johann Friedrich ver-lor die Kurfrstenwrde und den Kurkreis und wurde gefangen gehalten. Landgraf Philipp kam auf Einladung seines Schwiegersohnes Moritz nach Halle und unterwarf sich; er bat den Kaiser kniefllig um Verzeihung, wurde aber gleichfalls in Haft genommen. Der Kaiser hatte einen voll-stndigen Sieg erfochten. So glcklich nun Karl V. in der Niederwerfung seiner Gegner ge-Wesen war, so wenig glcklich zeigte er sich in der Ordnung der reli-gisen Angelegenheiten. Der fremde Zug in seiner Natur, der Mangel an Verstndnis fr deutsches Wesen traten deutlich hervor. Die Ordnung der religisen Angelegenheiten aus eigener kaiserlicher Machtvollkommenheit auf dem Reichstage zu Augsburg lie den Evan-gelischen nur wenig uerlichkeiten ihrer Lehre brig; die Bestimmungen dieses Augsburger Interims" sollten zwar nur so lange in Deutschland gelten, bis das Konzil in Trient endgltige Beschlsse gefat htte, stie aber berall auf geheimen oder offenen Widerstand, der rcksichtslos niedergeworfen wurde; so wurde damals Konstanz ans einer protestan-tischen Reichsstadt zu einer katholischen sterreichischen Landstadt gemacht. der die Stadt Magdeburg, die den vertriebenen evangelischen Predigern Schutz und Freiheit zu einer energischen literarischen Ttigkeit gewhrte, wurde die Acht verhngt. 105. Die Frstenverschwrung unter Moritz von Sachsen. Trotz des bergewichts, das Karl V. errungen hatte, ist er zu keinem vollen Siege gelangt. Denn erstens vermochte er das Interim, das auch die Fürsten, die nicht zu den Schmalkaldenern gehrt hatten, erbitterte, nicht durchzufhren, zweitens verfeindete er sich dadurch, da er die Macht der Fürsten hinabdrcken wollte, alle deutschen Fürsten, auch die katholischen.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 189

1911 - Breslau : Hirt
104. 105. Die Frstenverschwrung unter Moritz von Sachsen. 189 lation (vgl. 97) fremdes Kriegsvolk aus Italien und den Niederlanden an sich. Sebastian Schrtlin, der Anfhrer der sddeutschen Bundes-truppeu, riet, die Ehrenberger Klause zu besetzen, um den Sldnern den Eintritt ins Reich zu verwehren; aber sein Rat wurde nicht befolgt. An der Spitze eines starken Heeres rckte der Kaiser den verbndeten Prote-stanten an der Donau entgegen und verschanzte sich bei Ingolstadt. Doch kam es hier zu keiner Entscheidung; beide Teile verloren viele Truppen durch Krankheiten, und endlich wichen die Schmalkaldener nach Schwaben zurck. Whrend Johann Friedrich in Sddeutschland stand, fiel Moritz in Kursachsen ein und eroberte es bis auf Wittenberg. Auf die Nachricht hiervon kehrte der Kurfürst in sein Land zurck. Da auch Philipp Sd-Deutschland verlie, fiel der Bund auseinander. Die groen sddeutschen Reichsstdte erkauften durch schwere Geldbuen den Frieden vom Kaiser; auch die Fürsten von Wrttemberg und der Pfalz unterwarfen sich. Im Frhjahr 1547 vertrieb Johann Friedrich seinen Vetter Moritz ^Feidzug und eroberte sein Land zurck. Da aber wurde er bei Mhlberg (an 1547. der Elbe) von dem kaiserlichen Heere unerwartet angegriffen und besiegt; er selbst wurde verwundet und mute sich ergeben. Er wurde zum Tode verurteilt, rettete jedoch sein Leben durch Verzicht auf die Kurwrde und den Kurkreis (Wittenberg) und durch die Einwilligung in seine eigene ewige Gefangenschaft. Landgraf Philipp kam auf Einladung seines Schwiegersohnes Moritz nach Halle und unterwarf sich; er bat den Kaiser kniefllig um Verzeihung, wurde aber gleichfalls in Haft genommen. Der Kaiser hatte es der Uneinigkeit und Energielosigkeit der Schmalkaldener zu verdanken, da er einen vollstndigen Sieg der den Protestantismus erfochten hatte. Moritz erhielt den ausbedungenen Lohn fr feine Hilfe; dadurch ging die Kurwrde von den Ernestinern auf die Al&ertmer der. Die Ordnung der religisen Angelegenheiten aus eigener kaiserlicher ar5 Machtvollkommenheit auf dem Reichstage zu Augsburg lie den Evange- terim 154s. tischen nur wenig uerlichkeiten ihrer Lehre brig. Die Bestimmungen dieses Augsburger Interim" sollten zwar nur so lange in Deutschland gelten, bis das Konzil in Trient endgltige Beschlsse gefat htte, sie stieen aber berall auf geheimen oder offenen Widerstand. der die Stadt Magdeburg, die den vertriebenen evangelischen Predigern Schutz und Freiheit zu tatkrftiger literarischer Ttigkeit gewhrte, wurde die Acht verhngt. 105. Die Frstenverschwrung unter Moritz von Sachsen. Nach- ^er.^Voik dem die innere Zwietracht in Deutschland zum offenen Kriege gefhrt hatte und der Kaiser an die Spitze der einen Partei getreten war, bte er in weiten Kreisen der Nation den Rest seines Ansehens ein und wurde von ihnen als eine feindliche Macht betrachtet, gegen die man Verbndete im Auslnde suchen msse. Das Interim, das auch die Fürsten erbitterte, die nicht zum Schmalkaldischen Bunde gehrt hatten, vermochte er nicht durchzufhren und machte sich alle, auch die katholischen deutschen Fürsten, dadurch zu Feinden, da er ihre Macht herumzudrcken suchte. Infolge

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 191

1911 - Breslau : Hirt
105. 106. Der Augsburger Religiousfriede. Rckblick. 191 krperlicher Leiden wurde er immer eigenwilliger und herrischer. Mit seinem Bruder Ferdinand entzweite er sich der die Nachfolge im Reiche; berdies lockerte sich der Friede mit den Trken und mit Frankreich, der ihm seine Siege in Deutschland ermglicht hatte. Es war ein erster Mi-erfolg, da sich die Fürsten weigerten, seinen Sohn Philipp zu whlen. Allmhlich bildete sich in Norddeutschland eine Fr st env er-^Frsten-schwrung gegen ihn aus, au deren Spitze der bedeutendste der damaligen rung. Reichsfrsten, Moritz von Sachsen, trat. Beauftragt, an Magdeburg die Acht zu vollstrecken, entlie er das zu diesem Zwecke gesammelte Heer auch nach Eroberung der Stadt nicht. Um die Geldmittel fr den be-vorstehenden Feldzug zu erlangen, verbndete er sich mit Heinrich Ii., dem Nachfolger Franz' I., und berlie ihm Metz, Toul und Verdnn, die der franzsische König als Vikar des Reiches" verwalten sollte. Whrend dieser die Städte sofort, wenn auch nicht ohne Widerstand, besetzte, wandte sich Moritz im Frhjahr 1552 gegen den Kaiser und zwang ihn durch die rasche Erstrmung der Ehrenberger Klause zur Flucht von Innsbruck der den Brenner. Nun entschlo sich Karl zum Frieden. Durch den Passauer Vertrag, den Ferdinand in seinem Namen mit1552 den Fürsten vereinbarte, erhielt Landgraf Philipp seine Freiheit wieder *); 8119 das Interim wurde beseitigt und vorlufig ein Religionsfriede geschlossen. Trotz des Passauer Vertrages setzte Markgraf Albrecht (Alcibiades) von Brandenburg-Kulmbach den Krieg gegen die geistlichen Fürsten auf eigene Hand fort. Mit einer Anzahl norddeutscher Fürsten verbndet, zog Moritz gegen ihn zu Felde und schlug ihn 1553 bei Sievershausen (unweit Braunschweig), wurde jedoch tdlich verwundet und starb bald Qu|en darauf, erst 32 Jahre alt. Der Versuch des Kaisers, den Franzosen Metz wieder zu entreien, schlug fehl. 106. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Rckblick. Auf dem Augsburger Reichstage zu Augsburg, den Ferdinand im Auftrage Karls abhielt, kam fnlfissl eine Vereinbarung der die kirchlichen Verhltnisse Deutschlands zustande. Es wurde den Reichsstnden (Landesherren und Freien Stdten) das ins refor-mandi zugestanden; die Augsburgischen Konfessionsverwandten", d. h. die Stnde, die die Confessio Augustana angenommen hatten, erhielten Gleich-berechtiguug mit den katholischen Stnden. Ferner erhielt der Landesherr das Recht, in seinem Lande die Reformation einzufhren (Cuius regio, eius religio). Wollten sich seine Untertanen der von ihm gewhlten Lehre nicht anschlieen, so stand ihnen das Recht der Auswanderung zu. Wollte dagegen der Inhaber eines geistlichen Gebietes (Bischof, Abt) zur neuen Lehre bertreten, so sollte ihm dies nur fr seine Person gestattet sein; dagegen durfte er seine Untertanen nicht dazu zwingen, sondern mute sein Amt niederlegen. der diese letzte Bestimmung, den Geistlichen Vorbehalt", wurde keine Einigung erzielt. *) Johann Friedrich war schon vorher aus der Gefangenschaft entlassen worden.

5. Von der Bildung des Fränkischen Reiches bis zum Westfälischen Frieden - S. 73

1905 - Leipzig : Hirt
7. Kaiser aus dem Hause Bhmen-Luxemburg. 73 Italien nur unter einer starken kaiserlichen Herrschaft gedeihen knnte: deshalb forderte er in einem Schreiben den Kaiser zum Schutze Italiens auf. Als der Kaiser in Italien erschien, gewhrte er dem hochbeglckten Dichter eine lange Audienz, ernannte ihn zum Pfalzgrafen und schenkte ihm eine goldne Schale. Karl empfing die lombardische Knigskrone und die rmische Kaiserkrone. Die Goldne Bulle. Die wichtigste Regierungshandlung Karls Iv. ist der Erla der Goldnen Bulle im Jahre 1356. Man versteht darunter ein Reichsgesetz, das die deutsche Kaiserwahl und andre wichtige Fragen der Zeit regelt. Das groe kaiserliche Siegel, das an diesem Reichsgesetze herunterhing, war in einer goldnen Kapsel oder Bulle eingeschlossen; daher nannte man das Gesetz selbst die Goldne Bulle. Die Kurfrsten. Durch die Goldne Bulle werden sieben Fürsten des Reiches bestimmt, die den Kaiser whlen sollten. Diese Fürsten heien Wahlfrsten oder Kurfrsten^). Die sieben Kurfrsten waren die Erzbischse von Mainz, Trier und Cln, dann der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Dem Erzbischos von Mainz lag die Pflicht ob, innerhalb dreier Monate nach dem Tode eines Kaisers die Kurfrsten zu einer Neuwahl nach Frankfurt am Main zu berufen. Der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen fhrten die Reichsgeschfte nach dem Tode des Kaisers bis zur Wahl des Nachfolgers. Nach der Wahl sollte die Krnung im Mnster Karls des Groen zu Aachen vollzogen werden.2) Die Erzmter. Nach der Krnung fand im groen Saale des Rathauses das Krnungsmahl statt. Whrend der Krnungsfeierlichkeiten bten die vier weltlichen Kurfrsten die sogenannten Erzmter aus. Der Pfalzgraf bei Rhein reichte als Erztruchse dem Kaiser die erste Speise; der König von Bhmen brachte als Erzmundschenk ihm den ersten Trunk; der Herzog von Sachsen schpfte als Erzmarschall ein silbernes Gef voll Hafer fr die kaiserlichen Rosse; der Markgraf von Branden-brg reichte als Erzkmmerer dem Kaiser das Handwasser. Vorrechte der Kurfrsten. Auer dem Vorrechte, den Kaiser zu whlen, verlieh Karl Iv. durch die Goldne Bulle den Kurfrsten noch viele andre Rechte. Sie waren selbstndiger als die brigen Fürsten des Reiches; die Lnder der weltlichen Kurfrsten wurden fr erblich und unteilbar er-klrt; die kaiserliche Oberlehensherrlichkeit trat in den Hintergrund. Ferner erkannte der Kaiser den Wahlfrsten das Recht zu, Zlle zu erheben, Berg-werke anzulegen und Mnzen mit ihrem Bildnisse prgen zu lassen. Die Goldne Bulle zersplitterte die kaiserliche Machtvollkommenheit. In der Kr heit im Mittelhochdeutschen Wahl. - 2) Spter fand auch die Krnung zu Frankfurt a.m. statt. **) Beschrieben von Goethe, Dichtung und Wahrheit, V.buch.

6. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 65

1900 - Leipzig : Hirt
Die goldene Bulle. 65 von Sachsen fhrten die Reichsgeschfte nach dem Tode des Kaisers bis zur Wahl des Nachfolgers. Nach der Wahl sollte die Krnung im Mnster Karls des Groen zu Aachen durch den Erzbischos von Mainz, den ersten der geistlichen Kurfrsten, vollzogen werden. Nach der Krnung fand im groen Saale des Rathauses das Krnungsmahl statt. Whrend der Krnungsfestlichkeiten bten die Vier-weltlichen Kurfrsten die sogenannten Erzmter aus. Der Pfalzgraf bei Rhein war Erztruchse, d. h. er hatte die Oberaufsicht der die kaiserliche Kche und bediente den Kaiser beim Krnungsmahle; der König von Bhmen war Erzmundschenk, er schenkte dem Kaiser den Wein ein; der Herzog von Sachsen war Erzmarschall, er hatte fr die Unterkunft der kaiserlichen Rosse zu sorgen; der Markgraf von Brandenburg war Erz-kmmerer, er hatte die Oberaufsicht der die Gemcher, die der Kaiser in Aachen bewohnte. Auer dem Vorrecht, den Kaiser zu whlen, verlieh Karl Iy. durch die goldene Bulle den Kurfrsten noch viele andere Rechte. Sie waren selbstndiger als die brigen Fürsten des Reiches; die Lnder der weltlichen Kurfrsten wurden fr erblich und unteilbar erklrt, während frher alles Land als kaiserliches Lehen galt. Ferner erkannte der Kaiser den Wahlfrsten das Recht zu, Zlle zu erheben, Bergwerke anzulegen und Mnzen mit ihrem Bildnis prgen zu lassen. Die goldene Bulle zersplitterte die kaiserliche Machtvollkommenheit. In der Folge ver-wandelten sich die Reichslehen in selbstndige Staaten. Man zhlte spter deren mit Einschlu der freien Reichsstdte etwa 300. -r^Karl Iy. als Aaiser und Landesfrst. Manche wichtige Erwerbung machte Karl Iy. zur Vergrerung seiner Hausmacht. Die wichtigste ist wohl der Ankauf der Markgrafschaft Brandenburg, die er von dem regierungsunfhigen Kurfrsten Otto fr 500000 Gulden erwarb. Fr das sehr vernachlssigte Land brach jetzt eine bessere Zeit an. Er befrderte Handel und Schiffahrt und damit den Wohlstand des Landes. der Karl Iy. hat Kaiser Maximilian das Urteil gefllt, da er der Vater seiner Erblnder, aber der Erzstiefvater des deutschen Reiches gewesen sei. Der erste Teil dieses Urteils ist richtig, der zweite zu hart. Auch fr das deutsche Reich hat Karl Iy. gethan, was in seinen Krften stand, und was er den Zeitverhltnissen gem thun konnte. Er hat grere Fehden ver-hindert und Landfriedensbndnisse errichtet. Handwerk, Kunst und Wissen-schast verdanken ihm groe Frderung. Zwar hat seine Goldene Bulle die kaiserliche Macht untergraben und die Macht der Kurfrsten gehoben; aber es fragt sich, ob er ein Gesetz, das die kaiserliche Macht htte erhhen sollen, durchgesetzt htte gegenber den Kurfrsten, die seit den Tagen Adolfs von Nassau sich daran gewhnt hatten, miliebige Könige abzusetzen. Vor seinem Tode hatte der Kaiser noch die Freude, seinen Sohn Wenzel zu seinem Nachfolger gewhlt zu sehen. Tahmen, Leitfaden der Geschichte. Ii. 5

7. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 100

1911 - Leipzig : Hirt
100 Iii. Das Deutsche Reich des Mittelalters. Die Kurfürsten. Durch die Goldne Bulle werden sieben Fürsten des Reiches bestimmt, die den Kaiser wählen sollten. Diese Fürsten heißen Wahlfürsten oder Kurfürsten1). Die sieben Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Cöln, dann der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Dem Erzbischof von Mainz lag die Pflicht ob, innerhalb dreier Monate nach dem Tode eines Kaisers die Kurfürsten zu einer Neuwahl nach Frankfurt am Main zu berufen. Der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen führten die Reichsgeschäfte nach dem Tode des Kaisers bis zur Wahl des Nachfolgers. Nach der Wahl füllte die Krönung im Münster Karls des Großen zu Aachen vollzogen werden2). Die Erzämter. Nach der Krönung fand im großen Saale des Rathauses das Krönungsmahl statt. Während der Krönungsfeierlichkeiten übten die vier weltlichen Kurfürsten die sogenannten Erzämter aus. Der Pfalzgraf bei Rhein reichte als Erztruchseß dem Kaiser die erste Speise; der König von Böhmen brachte als Erzmundschenk ihm den ersten Trunk; der Herzog von Sachsen schöpfte als Erzmarschall ein silbernes Gesäß voll Hafer für die kaiserlichen Rosse; der Markgraf von Brandenburg reichte als Erzkämmerer dem Kaiser das Handwasser^). Vorrechte der Kurfürsten. Außer dcnt Vorrechte, den Kaiser zu wählen, verlieh Karl Iv. durch die Goldne Bulle den Kurfürsten noch viele andre Rechte. Sie waren selbständiger als die übrigen Fürsten des Reiches; die Länder der weltlichen Kurfürsten wurden für erblich und unteilbar erklärt; die kaiserliche Oberlehnsherrlichkeit trat in den Hintergrund. Ferner erkannte der Kaiser den Wahlfürsten das Recht zu, Zölle zu erheben, Bergwerke anzulegen und Münzen mit ihrem Bildnisse prägen zu lassen. Die Goldne Bulle zersplitterte die kaiserliche Machtvollkommenheit. In der Folge verwandelten sich die Reichslehen in selbständige Staaten. Man zählte später deren mit Einschluß der Freien Reichsstädte etwa 300. Karl Iv. als Kaiser und Landesfiirst. Manche wichtige Erwerbung machte Karl Iv. zur Vergrößerung seiner Hausmacht. Die wichtigste ist der Ankauf der Markgrafschaft Brandenburg, die er von dem regierungs-nnfähigen Kurfürsten Otto für 500000 Gulden erwarb. Für das sehr vernachlässigte Land brach jetzt eine bessere Zeit an. Er förderte Handel und Schiffahrt und damit den Wohlstand des Landes. Über Karl Iv. hat der spätere Kaiser Maximilian das Urteil gefällt, daß er der Vater seiner Erbländer, aber der Erzstiefvater des Deutschen Reiches gewesen sei. Der erste Teil dieses Urteils ist richtig, der zweite zu hart. Auch für das Deutsche Reich hat Karl Iv. getan, was in seinen x) Kür heißt im Mittelhochdeutschen Sbahl. — 2) Später fand auch die Krönung zu Frankfurt a. M. statt. — 8) Beschrieben von Goethe, Dichtung und Wahrheit, V.buch.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen
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