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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 261

1845 - Heidelberg : Winter
h. 91, Die Religionskriege in Deutschland. 261 - . . - / der Kaiser, wiewohl ungern, den Vertrag genehmigt und die beiden gefangenen Fürsten ihre Freiheit er- halten hatten, kehrte wieder Vertrauen in die Herzen zurück, und der Kaiser konnte mit einem bedeutenden Reichöheere einen Kriegszug gegen Frankreich unternehmen, in der Absicht, die unterdeß von Frankreich bereits besetzten Städte, vor allen Metz, wieder an das Reich zu bringen. Leider nöthig- ten ihn Krankheiten im Heere, nicht nur die Belagerung dieser Stadt bald wieder aufzugeben, sondern auch die ganze Unter- nehmung einzustellen. So blieb Frankreich im Besitze dieser wichtigen Städte! Als hierauf die in Deutschland errungene Ordnung durch einen Plünderungskrieg des Markgrafen Albrecht von Bran- denburg-Culmbach gegen die katholischen Stifter in Franken gefährdet war, so trat Moritz selbst diesem seinem ehemaligen Bundesgenossen entgegen und besiegte ihn bei Sievers- h au sen, fand aber selbst dabei seinen Tod. Auf dem nun eintretenden Reichstag zu Augsburg, den der Kaiser seinem Bruder abzuhalten überließ, wurde endlich zwischen den katholischen und protestantischen Ständen auf den Grund des Passauer Vertrages 1555 der Augsburger Religionsfriede geschlossen, welcher den Protestanten außer religiöser Gewissensfreiheit die völ- lige bürgerlicherechtsgleichheit bestätigte und den Besitz der eingezogenen geistlichen Güter beließ, jedoch mit dem sogenannten „geistlichen Vorbehalt", daß; wenn ein geistlicher katholischer Landesherr protestantisch würde, er dann Land und Stand verlieren solle (was in der Folge dem Kur- fürsten Gebhard von Köln begegnete). Von diesem Religions- frieden blieben jedoch die Reformirten ausgeschlossen. Da Kaiser Karl fast alle Lieblingsplane seines Lebens vereitelt sah, übergab er die Regierung von Spanien, Neapel und den Niederlanden seinem Sohne Philipp Ii, legte die deutsche Kaiserwürde nieder und zog sich 1556 in die Ein- samkeit des spanischen Klosters St. Just bei Placentia zurück, wo er zwei Jahre darauf starb. — Als Beherrscher so vieler

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

6. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 263

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 31. § 177 Reichsverfassung und Reichsstädte. 263 den Krieg über das Ordensland, der im (zweiten) Frieden von Thorn 1466 mit dem Verlust der Selbständigkeit des Ordens endete. Denn ganz Westpreußen, das Bistum Ermeland, die Städte Elbing und Thorn wurden mit Polen bereinigt und verloren alle bürgerlichen Freiheiten; Ostpreußen wurde polnisches Lehen und erhielt Königsberg zum Ordenssitz, während Marien bürg verfiel. Späterhin suchte der Orden gegen die andrängende Slavenmacht sich dadurch zu halten, daß er sich Hochmeister aus mächtigen deutschen fürstlichen Geschlechtern wählte, so zuerst einen kursächsischen Prinzen, dann (1511) einen brandenburgischen (Albrecht), um auf diese Weise einen Anhalt am deutschen Reich zu gewinnen und sich der verhaßten Lehnshoheit zu entziehen. Da auch diese Hoffnung fehlschlug, widerstrebte der Hochmeister Albrecht von Brandenburg der poln. Lehnshoheit nicht länger, verwandelte aber nach Einführung der Reformation (1525) das Ordensland in ein weltliches, erbliches Herzogtum (191). 177. Jletdjsuerfaftuttg und Reichsstädte. Obgleich durch Rudolf von Habsburg das kaiserliche Ansehen wieder etwas gehoben wurde, so sank es doch bald wieder teils durch die Schwäche mancher Kaiser, teils durch das Streben, ihre Hausmacht auf Kosten der Kaisermacht zu vergrößern, teils durch die mehr und mehr der Zentralgewalt des Reichshauptes widerstrebenden Reichsglieder. In letzterer Beziehung bildete sich daher die Landeshoheit der Fürsten trotz der Bündnisse des Adels und der Städte immer weiter aus. Dazu trug vollends die goldene Bulle (161) bei, indem sie es den Kurfürsten möglich machte, die Macht wirklicher Landesherren zu erringen, nach der auch die übrigen Fürsten strebten. Dieses Reichsgrundgesetz setzte sieben Kurfürsten als „Grundsäulen und Leuchter des Reichs" fest, deren Personen unverletzlich sein sollten, gleichwie die Majestät des Kaisers. Kurfürsten sollten sein: der Erzbischof von Mainz, als Kurerzkanzler von Deutschland, der Erzbischof von Trier, als Kurerzkanzler von Burgund, der Erzbischof von Köln, als Kurerzkanzler von Italien, der König von Böhmen, als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein, als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg, als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg, als Erzkämmerer. Nach der jedesmaligen Thronerledigung sollte der Kurfürst von Mainz binnen drei Monaten die Kurfürsten zu einer neuen Wahl nach Frankfurt berufen, bis zur Thronbesetzung aber das Reichsvikariat von den Kurfürsten von der Pfalz und von Sachsen geführt werden. Bei der Wahl sollte Stimmenmehrheit entscheiden; die Krönung sollte zu Aachen erfolgen und bei dieser jeder Kurfürst sein Erzamt verrichten; die Kurländer sollten unteilbar und die vier weltlichen Kurfürsten nach dem Rechte der Erstgeburt erblich sein. Zu den landesherrlichen Rechten der Kurfürsten gehörten der „gefreite Gerichtsstand" (jus de non appellando), das vollständige Münz- und Bergwerksregal, das Recht der Erhebung des Judenschutzgeldes (laudemium), das vorher der Kaiser von den Juden, als den „Kammerknechten des h. römischen Reichs" erhoben hatte. Alljährlich sollten sich die Kurfürsten vier Wochen lang versammeln und mit dem Kaiser Beschlüsse zum

7. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 342

1880 - Heidelberg : Winter
342 Kap. 36. § 221—222. Moritz' Tod. Augsburger Religionsfriede. Hievon unterrichtet, beschloß Albrecht seinen Gegnern zuvorzukommen und warf sich zunächst brandschatzend auf Niedersachsen, wo er rasch durch das Magdeburgische ziehen wollte, um in Moritz' Erbland einzufallen. Dieser aber verlegte ihm mit 16,000 Mann den Weg und nötigte ihn den 9. Juli 1553 zur Schlacht von Sievershausen, in welcher Moritz zwar siegte, aber im wilden Reitergemenge eine tödliche Schußwunde in den Leib erhielt, an der er zwei Tage darauf mit den Worten starb: Gott wird kommen —! Sein Abfall von der protestantischen Sache hatte sie dem Untergange nahe gebracht, sein Abfall vom Kaiser die deutsche Freiheit wiederhergestellt: die doppelte Untreue sollte sein Tod sühnen. Er war erst 32 Jahre alt, als er starb, und hinterließ nur eine Tochter. Sein Bruder August, der ihm, nach einer früheren Zusicherung des Kaisers, in der Regierung der sächsischen Kurlande folgte, trat im Naumburger Vertrag vom 26. Februar 1554 die meißnischen Lande in Thüringen (darunter Altenburg) und in Franken dem alten Johann Friedrich wieder ab. Acht Tage darauf (am 3. März) starb der letztere, nachdem er noch seine Söhne zur Eintracht ermahnt und mit Amsdorf gebetet hatte, mit den Worten: „Gott sei mir Sünder gnädig!" Hat sich auch sein Geist in nicht sehr weiten Grenzen bewegt, so bewies er doch innerhalb des ihm zugefallenen Berufskreises eine Treue und Redlichkeit, eine Seelenstärke und Glaubensfestigkeit, auf die sich eben das an ihm zu rühmende Verdienst gründet, den Protestantismus aufrecht erhalten zu haben. Den Krieg gegen den Markgrafen Albrecht fetzte Herzog Heinrich von Braunschweig allein fort. Er schlug ihn in einem Treffen bei Braunschweig, verfolgte ihn in seine Erblande und eroberte Bayreuth und Hof. Jetzt erst sprach das Kammergericht die Reichsacht Über den Markgrafen aus. Wütend darüber kündigte Albrecht dem Kaiser auf und zog wieder nach Norddeutschland, während Herzog Heinrich gegen alle diejenigen, welche er für Anhänger Albrechts oder Frankreichs hielt, die Reichsacht, die der Kaiser jetzt erst bestätigte, vollzog. Endlich mußte er als Geächteter und Flüchtling über den Rhein nach Frankreich fliehen, wo er selbst sein Unglück als „eine Strafe Gottes ansah, dessen Wort er einst verfolgt habe", schob aber doch in einer eigenen Verteidigungsschrift alle Schuld auf den Kaiser. (Nach zwei Jahren kehrte er nach Deutschland zurück und starb, 35 Jahre alt, zu Pforzheim, 1557.) Nun erst neigte sich alles zum Frieden; alle deutschen Fürsten legten ihre Privatstreitigkeiten in Güte bei und waren dem Kaiser behilflich, den König von Frankreich, der verwüstend in die Niederlande eingefallen war, in die gebührenden Schranken zurückzuweisen. Doch erlangte man keine entscheidenden Vorteile und brachte es nur zu einem Waffenstillstand (1556). 222. Dem ohnedies durch zunehmende Kränklichkeit verstimmten Kaiser Karl waren seit Moritz' Abfall die deutschen Angelegenheiten völlig verleidet, und weil er teils aus religiöser Überzeugung, teils „aus staats-männischem Selbstgefühl den Schimpf nicht erleben wollte", den so lange Jahre hindurch mit allen Mitteln verfolgten Hauptgedanken seines Lebens förmlich „fallen lassen" zu müssen, so zog er sich zurück und überließ seinem Bruder, dem König Ferdinand, die Leitung des im Passauer Vertrage verheißenen Reichstags. Auf den Grund eines Artikels im Passauer Vertrage kam man überein, daß zuerst die Angelegenheiten des Religionsfriedens (auf Grund des Reichsabschieds von 1544 und des Passauer Vertrags) und alsdann erst die Landfriedens- und Exekutionsordnung vorgenommen werben solle. Nach den lebhaftesten Verhanblungen, bei welchen erst nach der Entfernung des päpstlichen Legaten, den der Tod des Papstes Julius Iii zum Conclave nach Rom abrief , die milbere Stimmung obsiegte, kam am 25. September 1555 der Augsburger Keligionsfriede zu ftanbe, welcher den Protestanten

8. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 299

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 33. § 191—192. Das Ordensland Preußen. Torgauer Bündnis. 299 bereiteten Schritt, indem er als Hochmeister des deutschen Ordens auf seine geistliche Stellung verzichtete, und bei seinem Uebertritt zur lutherischen Lehre mit Einwilligung der Ordensstände das Ordensland Preußen unter dem Titel eines erblichen Herzogtums, jedoch als polnisches Lehen, in weltlichen Besitz nahm. Hätte er Polens Lehnshoheit nicht anerkannt, so wäre das Land bei seiner damaligen Hilflosigkeit gezwungen worden, polnische Provinz zu werden; so aber konnte es nach und nach völlig deutsch und in späterer Zeit eine Hauptstütze für Entwicklung deutscher Cultur und Nationalität werden. Herzog Albrecht hatte in Nürnberg durch Osiander den ersten Ausschluß über die evangelische Lehre, und durch seine persönliche Unterredung mit Luther den ersten Gedanken zur Umwandlung seines geistlichen Herzogtums in ein weltliches empfangen. Durch den von Luther ihm zugesandten Theologen wurde sodann der Bichos von Sameland für die Reformation gewonnen, so daß dieser der erste evangelische Bischof war, der dann mit dem Bischof von Ermeland der preußischen Geistlichkeit das Beispiel zur Nachfolge gab. — (Ueber die frühere Geschichte Preußens siehe 152 und 176.) Das Bestreben, sich der geistlichen Gewalt zu entziehen, fing überhaupt an, sich auch bei den Großen zu regen, und nicht bloß evangelisch-gesinnten, sondern auch katholischen Fürsten kam der Gedanke, der Geistlichkeit die Verwaltung des Weltlichen abzunehmen. Erzherzog Ferdinand war der erste, der ein Bistum (Brixen, welches dessen Bischof gegen die aufrührerischen Bauern nicht hatte behaupten können) durch einen seiner weltlichen Räte „bis auf ein künftiges Concilium oder bis auf eine Reformation des Reichs" verwalten ließ. Ja schon gegen Ende des Jahres 1525 brachte ein Entwurf für ein künftiges Reichsregiment, der selbst in der Reichsversammlung zur Sprache kam, die Säcularisation der geistlichen Güter in Vorschlag. Doch die geistliche Fürstengewalt war noch zu stark und die Geistlichkeit überhaupt entschlossen, beim Kaiser auf Wiederherstellung ihrer frühern Gewalt zu dringen. 192. Um alles, was die Anhänger der lutherischen Lehre errungen hatten, zu sichern, brachte Landgraf Philipp von Hessen ein Schutz- und Trutzbündnis der reformirenden Fürsten in Vorschlag; aber Luther und Melanchthon waren dagegen, weil sie von der Einmischung des weltlichen ^Arms Gefahr für das Evangelium befürchteten. Als jedoch die katholischen Fürsten, erschreckt durch die Fortschritte der Reformation in Deutschland, sich über gewaltsame Gegenmaßregeln berieten, ging der Kurfürst von Sachsen auf Philipps Vorschlag ein, und so kam im Jahre 1526 das Torgauer Bündnis zu Stande, in Folge dessen die „evangelischen Stände" auf dem Reichstage des nämlichen Jahres so entschieden auftraten, daß ihnen der Speierer Reichsabschied ein freies Concilium zur gemeinschaftlichen Schlichtung der kirchlichen Angelegenheiten in Aussicht stellte und in Betreff des Wormser Edictes es jedem Reichsstande anheimstellte, „so zu leben, zu regieren und es zu halten, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue". Dem Torgauer Bündnis traten nach und nach bei: die Herzoge von Braun-schweig-Lüneburg, der Herzog von Mecklenburg, der Fürst von Anhalt, die Grafen von Mansfeld und die Stadt Magdeburg; auch der Markgraf von Brandenburg verpflichtete sich, dem Kurfürst von Sachsen im Fall eines Angriffs beizustehcn. Durch diese weite Fassung des Reichsabschieds, welche die Evangelischen vorzüglich dem Kurfürsten Johann zu danken hatten, war der Aus- 1525

9. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 224

1851 - Heidelberg : Winter
224 Kap. 30. Innere Zustände Deutschlands in d. letzten Zeiten d. Mittelalters. Hand die Anwartschaft auf jenes Reich. — Anderseits glückte es dem Kaiser eine Wechselheirath zwischen seinen beiden jüngern Enkeln Fer- dinand und Maria mit den beiden Kindern des Königs W la- dislav von Ungarn und Böhmen, Anna und Ludwig, zu Staude zu bringen, also daß nachher Anna, Ferdinands Gemahlin, die Stammutter der deutschen Linie des habsburgischen Hau- ses wurde. Deutschland verdankte diesem Kaiser außer der schon genannten Landfriedens - ordnung auch eine allgemeine P o l i z e i o r d n u n g, die Einführung der von Franz I von Taris erfundenen Posten und eine geregeltere Einrichtung des Kriegswesens, wobei Mar besonders in Betreff der Gcschützkunst ein unge- meines Erfindungstalcnt bewies. Mit dor sich zu Ende neigenden Regierung Marimilian's I trat auch das Ende des Mittelalters ein, aus dessen Zerfall sich schon das ganze 15. Jahrhundert hindurch die neuere Zeit vorbereitet hatte, die nun unter Maximilians Nachfolger in das volle Daseyn trat. Kap. 30. Rückblick auf die innern Verhältnisse Deutsch- lands in den letzten Zeiten des Mittelalters. (1.) Reichs Verfassung nud Reichsstädte. Obgleich durch Rudolf von Habsburg das kaiserliche Ansehen wieder etwas gehoben wurde, so sank cs doch bald wieder immer tiefer herab, thcilö durch die Unbedeutenheit mancher Kaiser, thcils durch das Streben, ihre Hausmacht auf Kosten der Kaiserwürdc zu vergrößern. — Dagegen bildete sich die Landeshoheit der Fürsten, trotz der ihnen oft cntgcgcntrctcndcn Bündnisse des Adels und der Städte, immer weiter aus. Dazu trug vollends die goldne Bulle bei, indem sie es den Kurfürsten möglich machte, die Macht wirklicher Landeshcrrn zu erringen, nach der dann auch die übrigen Fürsten strebten. Dieses Reichsgrundgcsetz setzte sieben Kurfürsten fest, deren Personen unverletzlich sein sollten, gleichwie die Majestät des Kaisers. K u rfür st en sollten sein : der Erzbischoff von Mai n z, alö Kurcrzkanzler von Deutschland, der Erzbischoff von Trier, als Kurerzkanzler von Burgund, der Erzbischoff von Köln, als Kurcrzkanzler von Italien,, der König von Böhmen, als Erzschcnk, der Pfalz gr a f b ei Rh ein , als Erz- truchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg, als Erzmarschall, der Mark- graf von Brandenburg, als Erzkämmercr. Diese Kurfürsten sollten alljährlich vier Wochen lang sich versammeln und mit dem Kaiser Bcschlüffe zum Wohle des Reichs fassen. Unter Friedrich Iii, der während der Hälfte seiner Regierung sich im Reiche nicht sehen ließ, war bei den Kurfürsten die höchste Gewalt, so daß sich Kaiser und Papst gegen sie verbündeten. — Bei den Reichstagen trat an die Stelle des früheren persönlichen, und darum rascheren und durchgreifenderen Verkehrs allmählig eine Vertretung der Fürsten durch Gesandte, wodurch der Gang der Geschäfte langwieriger und verwickelter wurde.

10. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 279

1851 - Heidelberg : Winter
Kap. 34. Verbreitung der Reformation. (Zug gegen Frankreich.) 279 wieder aufzuheben. Zu dieser Aufhebung mußte sich auch der alte Erzbischofs von Köln verstehen, der aus innerer Über- zeugung die evangelische Lehre angenommen hatte. Um nun den Krieg mit Frankreich nachdrücklich führen zu können, zumal England schlechte Hülfe leistete, sprach der Kaiser auf dem Reichstagepzu Speyer 1544 die Hülfe des Reichs au und erhielt dabei auch — gegen Vertröstung aus ein allgemeines freies Concilium, gegen stillschweigendes Zugeständniß der von der Hierarchie getrennten Landeskirchen und gegen Gewährung völligerrechtsgleichhei't vor dcm Kammer- gericht — die Beihülfe der kriegsmächtigen schmalkaldischeu Stände, die sie um so lieber gewährten, weil König Franz die Protestanten in seinem Lande zu verfolgen fortfuhr und sich als der „allerchristlichste" König zu allgemeiner Schmach mit dem Erzfeind der Christenheit, dem Türken, verbunden hatte. Nach den bemessensten Vorbereitungen begann der Kaiser an der Spitze eines fast ganz deutschen Heeres den vierten Krieg mit Franz durch Eroberung mehrerer französischer Festungen, wendete sich dann gegen Chalons und gieng plötzlich die Marne abwärts geradezu auf Paris los. Schon war er zusoissons, als sich, über diese Kühnheit erschreckt, der französische König beeilte, , 15m den Frieden zu Crespy einzugehen, in welchem Franz auf Italien, Karl auf Burgund verzichtete, und beide sich gegen die Türken verbanden. (8.) dieser Friede mit Frankreich machte es nun dem Kaiser leichter, seinen Bemühungen für die Einigung Deutschlands mehr Nachdruck zu geben. Aber, ob er gleich mit einer ansehnlichen Kriegsmacht in Deutschland stand; — obgleich die beiden Häupter und manche andere Mitglieder des schmalkaldischeu Bundes unter sich uneinig waren: so behandelte der Kaiser doch sämmtliche Protestanten mit der größten Rücksicht, stets in der Hoffnung, sic würden sich dem Concilium fügen, welches der Papst Paul Hl nun mit dem Vorhaben ausschrieb, sich dabei den leitenden Einfluß nicht entwinden oder auch nur schmälern zu lassen. Paul bezeichncte, wiewohl ungern, Trient (das noch als reichsangehörig gelten konnte) zum Versammlungsort. Weil aber an die Protestanten keine Einladung oder Ankündigung ergieng und ihnen der Papst dabei als Richter erschien, so glaubten sie, ein solches Coucil (zumal es anfangs nur mit ausländischen Theologen besetzt war) nicht als ein freies ansehen
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