88
§. 91. Lehensverfassung, Literatur und Kirche.
bringen ließ, um sich die Alleinherrschaft in allen fränkischen Landen zu ver-
schaffen.
Während der Stiftung des Frankenreichs war der hochbegabte O st-
gothenkönig Thevdorich mit seinem ganzen Volk ans Ungarn auft
gebrochen und nach Italien gezogen, hatte dort Odoakers Herrschaft
490vernichtet und das ostgothische Reich gegründet, in welchem er wäh-
rend seiner 33jährigen Regierung bemüht war, Ruhe, Ordnung und
Wohlstand zu fördern.
Das Reich Theodor ich s des Großen umfaßte außer Italien und Si-
cilien noch den größten Theil der Länder zwischen den Alpen und der Donau,
sowie Istrien und Dalmatien, und wurde von ihm mit großer Weisheit und
Mäßigung regiert. Theodorich bildete sein Heer nur aus Gothen und hielt
es beständig in Lagern; Handel und Gewerbe überließ er den Römern. Er
war ein Regent, den alle Fürsten seines Zeitalters mit Hochachtung betrachte-
ten und auf dessen weisen Rath sie gerne hörten. Nur am Ende seines Le-
bens, als der Religionshaß der Römer gegen ihn, den Arianer, erwachte,
ließ er sich von der Bahn der Besonnenheit abbringen, und verurtheilte
zwei edle gebildete Römer, Boethins und Symmachus, unschuldig
zum Tode.
2. Lehensverfassung, Literatur und Kirche.
§.91. Dn den von den Germanen eroberten Ländern bildete sich in
dieser Zeit die Lehensverfassung und Rechtspflege aus.
Der König behielt nämlich einen Theil des eroberten Landes für sich, einen
Theil ließ er den seitherigen Bewohnern und einen Theil vertheilte er unter
sein Gefolge als Eigenthum (Allod). Dafür hatte jeder Allodbesitzer auch
fernerhin die Pflicht, in den Heerbann mitzuziehen. Um nun aber die somit
unabhängiger gewordenen Gefolgsglieder wieder mehr an sich zu fesseln, gab
der König an Einzelne nach Verdienst oder Gunst Theile seiner königlichen
Güter zu lebenslänglichem Genuß. Ein solches Gut hieß L e h n s g u t oder F e o d,
(Feudum) und die damit Belehnten, welche dem Herrn stets zu treuem Dienste
gewärtig sein mußten, nannte man Leudes (Vasallen, Dienstmannen). Ver-
säumte einer derselben seine Pflicht, so zog der Lehnsherr sein Gut wieder zurück.
Auch entstanden damals schon die ersten schriftlichen Aufzeichnungen für
die Rechtspflege bei verschiedenen germanischen Völkern, z. B. bei den Fran-
ken, Allemannen, Bayern re. Aus jedes Vergehen war Geldbuße gesetzt, nur
auf Feigheit und Landesverrath der Tod. Konnte kein Beweis geführt wer-
den , so wurde auf einen Eid, bei schwereren Fällen auf ein Gottesurtheil
oder Ordal (Zweikampf, Wasser- und Feuerprobe re.) erkannt.
In Beziehung auf das Ch riftenthum erhielt im Abendlande das
allgemeine (katholische) Bekenntniß die Oberhand, feit die Franken das-
selbe angenommen hatten. Der Arianismus aber fand mit allen Völkern,
welche ihm bleibend anhiengen, den Untergang.
Unter den Schriftstellern auf kirchlichem Gebiet ist aus jener Zeit derkirchen-
vatera ugustinus (354—430), Bischof von Hippo in Afrika, zu nennen.
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121
§. 123. Erfindungen und Entdeckungen.
Kreuzfahrern erlitten, nicht mehr erholen und wurde in der Mitte des
14. Jahrhunderts eine Beute der Osmanen.
Michael Paläologus stürzte zwar (1261) das lateinische Kaiser-
thum wieder, konnte aber nicht mehr alle vorigen Reichstheilc gewinnen. Von
den Scrbicrn lind Bulgaren im Norden angegriffen, mußte Johann Paläo-
logus cs dulden, daß sich die Türken oder Osmanen von Kleinasien her-1355
über in Europa cindrängten, 1361 unter M urad I. ihren Sitz in Adrianopel
nahmen und bis nach Serbien und Bulgarien, ja unter Bajasid bis über
die Donau vordrangen. Den Grund zur osmanischen Größe legte sodann
Murad Ii. dadurch, daß er die Ungarn und Polen bei Varna schlug (1444).
Seinem weitern Vordringen widersetzten sich aber der muthige Johann Hun-
nyades (§. 120) und der tapfere Georg Castriota oder Skanderbeg,
Fürst von Albanien (Epirus). Zuletzt war das griechische Reich nur noch auf
C on st an tino p e l und seine Umgebung beschränkt, bis endlich Muhammed 11.1453
demselben durch die Eroberung Constantinopels, wobei der letzte Kaiser Con-
stantin Ix. tapfer kämpfend fiel, dem griechischen Reich ein Ende machte.
Nach Skanderbcgs Tod eroberte er Albanien und ordnete sein Land durch ein
neues Gesetzbuch. Von da an wurden die Türken durch ihre beständigen
Streifzüge nach Ungarn und Oesterreich eine furchtbare Geißel der Christenheit.
9. Die Vorboten -er neuern Zeit.
Dittmar's histor. Atlas. Taf. Xii. b.
1. Erfindungen und Entdeckungen.
§. 123. Noch haben wir aus dem 15. Jahrhundert eine Reihe wich-
tiger Entdeckungen und Erfindungen zu erwähnen, welche den
Uebergang zu einer neuen Zeit bilden.
Nachdem die Portugiesen durch Bartholomäus Diaz schon imj.1486
das Vorgebirge der guten Hoffnung entdeckt und den Seeweg
nach Ostindien gefunden hatten, hoffte der Genuese Christoph Co-
lumbns denselben in westlicher Richtung entdecken und an der Ostküste
Indiens landen zu können. Er wendete sich an Ferdinand und Jsabella
von Spanien, und erhielt nach mehrjährigem Warten drei kleine Schiffe,
mit welchen er am 3. August 1492 von Palos aus in das weite Welt-
meer hineinfuhr. Nach einer neun Wochen langen Fahrt, als ihm schon
seine Leute das Versprechen abgenommen hatten, wieder umzukehren,
entdeckte man den 12. October Land, die Insel Guanahani (San
Salvador) und bald darauf Cuba und H a y ti, wodurch der Anfang Ll92
zur Cntdeckung Amerikas gemacht war.
Auf seiner zweiten Fahrt (1493—1496) entdeckte Columbus meh-
rere andere Inseln des westindischen Archipels, mußte aber nach Spanien
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Extrahierte Personennamen: Michael_Paläologus Johann_Paläo- Johann Johann_Hun- Johann Georg_Castriota Muhammed Bartholomäus_Diaz Christoph_Co- Ferdinand August Columbus
Extrahierte Ortsnamen: Kleinasien Europa Serbien Bulgarien Donau Ungarn Polen Varna Albanien Epirus Albanien Ungarn Oesterreich Ostindien Indiens Spanien Cuba Amerikas
§. 126. Fortgang d. Reformation b. z. Protestation v. Speyer. 127
seine glaubensmuthige Rede mit den Worten: „Hier stehe ich; ich kann
nicht anders, Gott helfe mir! Amen."
In Folge dieser Weigerung wurde Luther nun vom Papst förmlich
in den Bann und vom Kaiser in die Reichsacht erklärt, auf Veranstal-
tung seines Kurfürsten aber heimlich auf die Wartburg gebracht, wo
er ein Jahr lang verborgen lebte, und sich besonders mit der Ueber-
setzung des Neuen Testaments beschäftigte, während zwar das Werk der
Reformation immer mehr Theilnehmer fand, jedoch auch durch unbeson-
nenen Eifer von verschiedenen Seiten gefährdet wurde.
Als Dr. Karlstadt und einige Zwickauer Schwärmer in Wittenberg
das Volk aufregten und eine fanatische Bilderstürmerei in den Kirchen
veranlaßten, verließ Luther trotz Bann und Acht die Wartburg, erschien
in Wittenberg und stellte durch seine Predigten die Ruhe wieder her,
worauf Karlstadt mit seinem Anhang sich entfernte. Luther aber setzte
mit seinem gelehrteren, milden Freunde Philipp Melanchrhon das
Werk der Reformation durch Lehre und Schrift mit aller Kraft fort.
Indessen wurde die neugewonnene „evangelische Freiheit" vielfach miß-
verstanden und von den schwergedrückten Bauern im südlichen Deutschland
und am Rhein aus weltliche Freiheit von Abgaben und Lasten gedeutet.
Als man ihnen ihre znni Theil gegründeten, mehrfach aber übermäßigen
Forderungen nicht gewährte, erhoben sie sich gegen ihre Obrigkeiten
und es entbrannte in Schwaben, Franken und am Rhein 1524—1525
der schreckliche Bauernkrieg und der damit zusammenhängende
durch den Schwärmer Thomas Münzer veranlaßte Aufstand in Thü-
ringen, welcher nur durch die vereinte Kraft des schwäbischen Städte-
bundes und der-betheiligten Fürsten bewältiget wurde.
In dem Bauernkriege wurden eine Menge Schlöffer und Klöster geplün-
dert und verbrannt, Mönche und Adelige ermordet, und die ärgsten Greuel
verübt. Selbst Götz v. Berlichingen, welchen die schwäbischen Bauern
zwangen, ihr Hauptmann zu seyn, konnte denselben nicht Einhalt thun, weß-
halb er seine Stelle schon nach 8 Tagen wieder nicderlegte. Am meisten wirkten
zur Unterdrückung des Aufstandes der Graf Truchseß von Waldburg, Georg
von Frundsberg und der Landgras Philipp von Hessen.
Thomas Münzer suchte in Mühlhausen in Thüringen eine auf Gü-
tergemeinschaft gegründete Theokratie aufzurichten, und wiegelte sowohl die
Bürger in den Städten, als das Landvolk gegen ihre Obrigkeit auf. Er
wurde in Frankenhausen gefangen und enthauptet.
Nach der Dämpfung des Ausstandes aber bedrückten die meisten Herren
ihre Bauern nur noch härter; nur der Pfalzgraf Ludwig und der Erzherzog
Ferdinand machten darin eine Ausnahme. Kursachsen und Bayern blieben
von dem Aufstand verschont.
Die Reformation niachte aber trotzdem bedeutende Fortschritte, be-
sonders da der Kaiser fast immer abwesend und sein Bruder Ferdi-
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Extrahierte Personennamen: Karlstadt Philipp_Melanchrhon Philipp Thomas_Münzer Graf_Truchseß_von_Waldburg Georg
von_Frundsberg Philipp_von_Hessen Philipp Thomas_Münzer Ludwig Ludwig Ferdinand Ferdinand
175
§. 156. Napoleons Herrschaft.
Der von dem Directorium gefürchtete Bonaparte, auf den sich aller
Angen richteten, wurde nun mit einem Heere nach Aegypten geschickt,
um dasselbe zu erobern. Er landete den 1. Juli '1798 in Aegypten,
erstürmte Alexandria und nahm nach seinem Siege bei den Pyra-
miden Kairo und fast ganz Aegypten ein. Aber seine Flotte wurde
von Nelson bei Abukir vernichtet, und sein Zug nach Syrien schei-
terte. Da übergab er das Heer dem General Kleber und eilte in: August
1799 nach Frankreich zurück, wo eine große Partei, der Willkühr und
Unordnung des Directorinms müde, längst ihre Hoffnungen auf ihn
gefetzt hatte.
Unterdessen hatte England mit Oesterreich, Rußland, Neapel und der
Pforte die zweite Coalitio n geschlossen und den Krieg im Jahr 1798
erneuert. Zwar verwandelten die Franzosen Nckapel in eine Republik
und entrissen Toscana seinem rechtmäßigen Fürsten; aber ihre Heere
kamen gegen Suwarow und den Erzherzog Karl entschieden
in Nachtheil. Da erschien Bonaparte unerwartet in Frankreich, stürzte
das Directorium und errichtete am 24. December 1799
die C o n s u l a r r e g i e r u n g, indem er selbst als e r st e r C o n s u l
an die Spitze der Scheinrepublik trat. Darauf schickte er den General
Moreau mit einem Heere nach Deutschland, und während derselbe gegen
Wien vordrang, gieng er selbst über den großen Bernhard nach Italien,
eroberte dasselbe durch seinen glänzenden Sieg bei Marengo und
erzwang den Frieden von Lüneville den 9. Februar 1801
In demselben mußte das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten
werden und die rheinischen Fürsten, welche durch die Revolution ihre Besitzun-
gen auf dem linken Rheinufer verloren hatten, wurden hauptsächlich auf Ko-
sten der geistlichen Stände und der Reichsstädte entschädigt, so daß von den
geistlichen Kurfürsten nur der von Mainz mit dem Sitz in Regensburg, von
43 Reichsstädten nur 6 blieben. In demselben Jahre erfolgte auch der Friede
mit Neapel, Portugal und Rußland und 1802 zu Amiens der mit England.
4. Napoleons Herrschaft.
§. 156. So ñaparte regierte nun mit Kraft und Klugheit, stellte
1801 die römische Kirche in Frankreich wieder her, ließ sich 1802 zum
lebenslänglichen Cónsul, und nach der Unterdrückung der republikani-
schen Partei vom Senate unter dem Namen Napoleon 1804
zum erblichen Kaiser der Franzosen erklären. Auch Italien
brachte er als ein Königreich unter seine Herrschaft, und ernannte
seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais zum Vicekönig. Nun stiftete
England mit Oesterreich, Rußland und Schweden 1805
die dritte Coalition. Aber Napoleon drang rasch in Deutsch-
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Extrahierte Personennamen: Napoleons Nelson August Karl Karl Bernhard Marengo Napoleons Napoleons Napoleon Eugen_Beauharnais Eugen Napoleon
Extrahierte Ortsnamen: Napoleons Alexandria Kairo Syrien Frankreich England Oesterreich Neapel Frankreich Scheinrepublik Deutschland Wien Italien Frankreich Mainz Regensburg Neapel Portugal Amiens England Frankreich Italien England Oesterreich Schweden
32 Kap. 35. Sparta. Lykurgs Staatsverfassung.
den Demos oder das niedere Volk aus. Wo die Glieder dieses Standes zu Vermgen und dadurch zu einem Antheil an der Regierung kamen, ent-stand allmhlich eine Demokratie oder Volksherrschaft.
Aus einer zerrtteten Aristokratie sowohl, als auch aus einer zerrtteten Demokratie gieng zuweilen die Tyramiis oder unbeschrnkte Herrschaft eines Einzelnen (Tyrannos) hervor, der, wenn er Recht und Eigenthum schtzte, oft vom Volke geachtet, wenn er aber seine Alleinherrschaft zu Bedrckungen mibrauchte, gehat wurde. Aus der Timokratie entstand hufig die Oligarchie'oder Herrschaft weniger Vornehmen. Die Demokratie war eine beschrnkte oder gemigte da, wo auch die Aristo-kratie noch einen gewissem Antheil an der Regierung hatte; die unbeschrnkte De-mokratie, welche entstand, wenn sich das Volk die allgemeine Theilnahme an der Regierung erzwang, artete leicht in Ochlokratie oder Pbelherrschaft aus.
Kap. 35. Sparta.
(1.) Die in Lakonien eingedrungenen Dorer behaupteten sich dort nur nach langen Kmpfen mit den frheren achischen Einwohnern und bildeten, nachdem sie sich in Sparta festgesetzt, hier unter dem Namen Spartiaten den herrschenden Stand, der die Unterworfenen in Hrigkeit hielt. An der Spitze der Spartiaten standen zwei Könige aus den Nachkommen der beiden Shne des ersten Eroberers, aus den Eurystheniden und Prokliden. Weil aber diese stets mit einander in Zwist lebten , so gerieth das Gemeinwesen, bei dem ohnedie rauhen Charakter der Dorer, nach und nach in einen Zu-stand der Gesetzlosigkeit. Diesem machte endlich der Proclide Lykurg durch eine Staatsverfassung ein Ende, die ganz auf den dorischen Charakter berechnet war, und deren Grundzge folgende waren:
1. Nur die Spartiaten hatten volles Brgerrecht und waren in drei unter sich gleiche Klassen getheilt; die Perifen, d. i. Abkmmlinge derjenigen Acher, die sich freiwillig unterworfen hatten, waren zwar persnlich frei, aber nicht stimmfhig; die Heloten, d. i. Abkmmlinge derjenigen Acher, die bewaffneten Wider-stand geleistet hatten, waren Scla ven und wurden hart behandelt.
2. Das ganze Land war Eigenthum des Staates, d.i. der Spartiatengcmeinde; jede Spartiaten sam ilie bekam ein Grundstck zur Bentzung, durste es aber nicht veruern; die Periken bekamen Grundstcke zur Bentzung gegen Zinsab gaben; die Heloten muten das Land bauen.
3. Der Spartiate durfte kein Gold und kein Silber besitzen, sondern nur eiserne Mnzen führen. Aller Aufwand an Kleidung, Gerthe und Nahrung, der Betrieb des Handels und Gewerbes, so wie das Reisen in's Ausland war verboten. Zur Verhtung der Ueppigkeit muten sie, in Tischgeno ssenschaften (Phiditien und Syssitien) getheilt, ihre migen Mahle ffentlich halten.
4. Die Kinder gehrten dem Staate; gebrechliche und schwchliche wurden ausgesetzt, die andern vom siebenten Jahre an in ffentlichen Erziehungsanstalten erzogen, wo man sie an verstndiges Urtheilen, an kurze, bndige Reden, an Ertragung von Schmerzen und Beschwerden, an unbedingten Gehorsam gegen Aeltern und Vorgesetzte, an Ehrfurcht vor Greisen, an Muth und Tapferkeit bis zur Todesverachtung und an Aufopferung von Gut und Blut frs Vaterland zu gewhnen suchte. Auch die weib-Ii che Jugend wurde krperlich abgehrtet und zur Freiheit erzogen, wehalb auch das spartanische Weib eine geehrtere Stellung hatte, als in andern griechischen Staaten.
5. Die Regierung des Staats war anfangs in den Hnden zweier (Titular-) Könige mit dem Rothe der Geronten oder Alten. Die Könige waren im Krieg als Heerfhrer unumschrnkt, im Frieden die Vorsitzer des Raths und Besorger der Opfer fr den Staat. Die Geronten waren 28 sechzigjhrige, auf Lebenszeit gewhlte Brger, welche in peinlichen Sachen Recht sprachen und die der Volksversammlung vorzulegenden Angelegenheiten beriethen. Die Volksversammlung bestand aus allen Brgern, die der dreiig Jahre alt waren.
6. Kriegspslichtig war jeder Brger vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre.
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Kap. 91. Lehensverfassung. Die christl. Kirche. Augustinus. 93
sonnenheit abbringen, indem er zwei edle gebildete Rmer, Boethius und Symma-chus, ohne genaue Untersuchung hinrichten lie. Bei seinem Sterben (526) bergab er die Reichsverwesung seiner Tochter Am al aswinth a, der Wittwe des zu seinem Nachfolger bestimmt gewesenen Gothen Eutharich, welche dann im Namen ihres un-mndigen Sohnes Athalarich eine Zeit lang allein regierte (f. Kap. 92, 2).
Kap. 91. Lehensverfassung, Literatur und Kirche (im 5. Jahrh. bis zur
Mitte des 6. Jahrh.).
So hatten deutsche Völker das ganze westrmische Reich eingenommen. In Deutschland selbst waren die Sachsen, Friesen, Thringer, Ale-mannen und Ostfranken in ihren Sitzengeblieben, während der entleerte Osten Deutschlands von einwandernden Sladen besetzt wurde.
Whrend die in Deutschland sitzen gebliebenen germanischen Völker die alte Gau-Verfassung beibehielten, bildete sich im Frankenreich die Lehensversassung oder das Feudalwesen aus, das dann auch in den brigen germanischen Reichen Eingang fand.
Von dem eroberten Lande nmlich behielt der König einen Theil fr sich, einen Theil lie er den Besiegten gegen Zins, und einen Theil vertheilte er unter sein Ge-folge. Was jeder Gefolgsmann bekam war ein Allod oder freies Eigenthum, wofr er die Pflicht hatte, in dem Heerbann mitzuziehen. Weil die Gefolgsglieder durch die-sen freien Grundbesitz weniger abhngig vom Könige wurden, suchte dieser Einzelne wieder dadurch an sich zu fesseln, da er ihnen nach Verdienst und Gunst Theile von feinen kniglichen Gtern zu lebenslnglichem Gensse gab. Ein solches geliehenes Gut hie Lehns gut oder Feod (feudum, beneficium); die damit Belehnten hieen Leu-des oder Vasallen (Diestmannen, Getreue) und muten dafr dem Lehnsherrn stets zu treuem Dienst gewrtig sein. Versumte ein Vasall seine Pflicht, so konnte der Lehns-Herr das Gut wieder einziehen. Auf diesem Lehensverband beruhte im Mit-telalter der B estand der monarchischen Verfassung, und der brgerlichen Ordnung.
Fr die Rechtspflege entstanden seit dem 5. Jahrhundert bei verschiedenen germani-schen Vlkern geschriebene Gesetze. Solche Sammlungen altherkmmlicher Volks-rechte fanden sich beiden Franken, Burgunden, Alemannen, Bayern, Sach-sen und Friesen.
Auf jedes Vergehen, selbst auf den Mord, war Geldbue (Whrgeld) gesetzt; nur Feigheit und Landesverrath wurde mit dem Tode bestraft. Bei mangelndem Beweis wurde auf den Eid, in schwer zu entscheidenden Fllen auf ein Ordal oder Gottes-gericht (durch den Zweikamps, die Feuer- oder Wasserprobe) erkannt.
Als die Germanen auf rmischem Boden Reiche grndeten, waren sie, mit Aus-nhme der Franken und Angelsachsen, schon Christen, aber Christen arianischen Bekennt-nisses. Seit der Bekehrung der Franken aber bekam die Kirche des allgemeinen (katholischen) Bekenntnisses im Abendlande die Herrschaft. In der zweiten Hlfte des fnften Jahrhunderts lehrte der aus dem Orient gekommene h. Severin in den an der Donau liegenden rmischen Stdten, in Rhtien und Noricum das Christen-thum, und trat nicht blos als Missionar unter den heidnischen Germanen, sondern auch als Bekmpfer des Arianismus in jenen christlich-rmischen Grnzorten aus. Der Arianismus dagegen fand mit allen den Vlkern, die ihn nicht aufgaben, den Un-tergang; nur die Lombarden und Westgothen, welche zum katholischen Glauben ber-giengen, erhielten sich.
Unter den Kirchenschriftstellern ist Augustinus, Bischof von Hippo (dem jetzigen Bona in Nordafrika), durch feine Lehre vom natrlichen Verderben des Menschen und von der freien Gnade Gottes in Christo und durch feinen Streit mit dem Lugner dieser Lehre, Pelagius, merkwrdig.
In dieser Zeit der Vlkerwanderung giengen die frhesten Sagen der Germanen, welche zu Vottsgesngen Stoff gegeben hatten, verloren. Dagegen entstand auf Grund-lge der groartigen Ereignisse der Vlkerwanderung eine neue germanische Heldensage, deren Mittelpunkt die frnkische Sage von Siegfried bildet, an welche sich die burgundische Sage von König Gunther, die ostgothische von Dietrich von Bern
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Kap. 158. Napoleon erster Consul. Frieden v. Lneville. Kap. 159. Napoleon I. Kaiser. 198
das Directorium und errichtete als-Meister und Erbe der Revolution (am 9. Nov.) eine Cousularregierung, indem er selbst als erster Consul an 1799 die Spitze der Scheinrepublik trat.
Da die Mchte sein Friedensanerbieten nicht annahmen, schickte er den General Moreau mit einem Heere nach Deutschland, und wahrend derselbe bis Wien vordrang, gierig Bonaparte selbst der den groen Bernhard, eroberte Italien durch seinen glnzenden Sieg bei Marengo (14. Juni 1800) der die Oesterreicher und erzwang den Frieden von Mnevttle, in 1801 welchem er die Deutschen zur Abtretung des linken Rheinufers (etwa 1150 0.=M. mit 31/2 Mill. Einw.) nthigte.
Die deutschen Fürsten wurden fr ihre verlorenen Besitzungen am linken Rhein-Ufer auf Kosten des brigen Deutschlands, namentlich der geistlichen Reichs-stnde und der Reichsstdte, entschdigt. Die geschah durch den Reichsdeputations-fchlu von 1803. Preußen erhielt fr 48 Q.-M., die es aufgab, die fcularisirten Stifter Hildesheim, Paderborn, Erfurt, Mnster, im Ganzen 230 Q.-M. Baiern bekam fr die abgetretene Kurpfalz, Zweibrcken ic. (etwa 200 Q.-M.) die Stifter Wrzburg, Bamberg, Frei sing, Augsburg, Passau (etwa 290 Q.-M.). Baden wurde durch Mannheim, Heidelberg, Constanz, Wrttemberg durch Klster und Reichsstdte in Schwaben entschdigt. Dazu bekamen Wrttemberg, Baden, sowie Hessen-Kassel und Salzburg die Kurwrde. Von den geistlichen Reichsstnden blieb nur ein einziger (der Mainzer, der aber seinen Sitz nach Regensburg verlegen mute); von 43 Reichsstdten wurden nur 6 brig gelassen. Im Jahre 1801 schlo auch der Kaiser Alexander I. von Rußland (18011825) Frieden mit dem Consul; de-gleichen Neapel und Portugal.
Da Kleber in Aegypten meuchlings ermordet worden war, und sein Nachfolger im Kommando sich gegen die Englnder nicht behaupten konnte, so muten die Franzosen Aegypten wieder rumen, und nun schlo auch die Pforte Frieden mit dem Eon-sul. Kurz darauf kam auch der Friede Amiens zwischen England und Frank-1802 reich zu Stande. Der Papst erhielt den Kirchenstaat zurck, und die rmische Kirche wurde in Frankreich wieder hergestellt.
3. Die Napoleoniden-Herrschast.
(Histor. Atlas, Taf. Xiv. und Xvi. Umri Il 82 und 83.)
$ap. 159. Das Kaiserthum Napoleon'3 I.; Auflsung des deutschen Reichs;
Napoleon auf dem Gipfel seiner Macht.
(1.) Hierauf lie sich Bonaparte zum lebenslnglichen Consul und zum Prsidenten der italienischen Republik ernennen und regierte im Grunde unumschrnkt. Nachdem er eine Verschwrung zur Herstellung des Knig-thnms bestraft und zu seiner Sicherung den bonrbonisch-condeischen Prinzen, den Herzog von Enghien, ohne Urtheil und Recht hatte erschieen lassen,
gieng er auf sein letztes Ziel los und lie sich am 18. Mai des Jahres 1804 als Napoleon 1. zum erblichen Kaiser der Franzosen erklären und 1805 zum König von Italien krnen.
Gegen diese Verletzungen der Friedensschlsse stiftete England mit Oesterreich, Rußland und Schweden die dritte Coalition im Jahr 1895. Aber Napoleon, gesttzt auf Bayern, Baden und Wrttemberg, brachte ein sterreichisches Heer (unter Mack) bei Ulm zur Unterwerfung und die sich der bayrischen Grenze nhernden Russen zum Rckzug nach Mhren, besetzte
Dittmar, Leitfaden der Weltgesch. 7. Aufl.
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon_I. Moreau Bernhard Alexander_I._von_Rußland Alexander_I. Napoleon Napoleon Napoleon Dittmar
Extrahierte Ortsnamen: Scheinrepublik Deutschland Wien Italien Rheinufers Deutschlands Hildesheim Paderborn Erfurt Bamberg Augsburg Passau Mannheim Heidelberg Wrttemberg Schwaben Baden Hessen-Kassel Salzburg Regensburg Neapel Portugal Amiens England Frankreich Italien England Oesterreich Schweden Baden Wrttemberg
^74 §. 31. Die dorische Wanderung und die griechischen Colonieen.
Odysseus von Ithnka—; auf Seiten der Trojaner Hekto r,
Ä neas und Sarpödon durch Thaten der Tapferkeit und
Klugheit aus. Endlich wurde die Stadt durch die List des
Odysseus erobert und zerstört; aber die Heimkehrenden hatten
theils auf Irrfahrten noch manches Ungemach zu bestehen,
theils fanden sie nach ihrer Heimkehr Verwirrung und Un-
glück im Haus.
Den Krieg vor Troja hat der epische Dichter Homer
(1000 v. Ehr.) in der Ilias, und des Odysseus Irrfahrten
und Heimkehr hat er in der- Odyssee besungen.
.8 Die dorische Wanderung und die griechischen
Colonieen.
§. 31. Etwa hundert Jahre nach dem trojanischen Kriege brachte
die dorische Wanderung gewaltsame Veränderungen
in Südgriechenland hervor. Von den H e r a k l i d e n oder
Nachkommen des Herakles aufgefordert, machten sich nämlich
die Dorier, ein rauhes Bergvolk in Thessalien, gegen den
Peloponnes auf, gewannen eine große Schlacht gegen die sich
ihnen widersetzenden (meist achäischen) Fürsten und Völker,
und eroberten in vielfachen Kämpfen, die sich durch mehrere
Jahrhunderte hindurchziehen, endlich den ganzen Pelo-
ponnes mit Ausnahme von Arkadien.
Die erobernden Könige und Anführer stellten sich in jedem
eroberten Lande an die Spitze der Regierung; ihre Stamm-
genosscn bildeten darin den edleren Stand mit vollem Bürger-
rechte und freiem Grundbesitze; die Besiegten sanken zu Hörigen
herab.
Diejenigen Besiegten, die sich nicht unterwarfen, verließen
das Festland und gründeten auf den v o r d c r n Küsten
von K l e i n a s i e n und auf den k l e i n a s i a t i s ch e n
Inseln neue Niederlassungen. Diese Colonieen
waren der Zeitfolge nach folgende:
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T43: [König Held Sohn Mann Schwert Ritter Hand Tod Vater Feind]]
TM Hauptwörter (100): [T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T108: [Stadt Korinth Griechenland Peloponnes Insel Landschaft Name Athen Sparta Argos], T190: [Odysseus König Held Sohn Troja Vater Schiff Agamemnon Insel Theseus], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
182 §. 67. Untergang des weströmischen Kaiserreichs re.
neugegründeten Reichen der Franken, Ostgothen und
Longobarden die Lehensverfaffrrng oder das F eu -
wesen aus.
Von dem eroberten Lande nämlich behielt der König einen
Theil als Privateigenthum, einen Theil ließ er den besiegten
Einwohnern gegen Zins, einen Theil vertheilte er unter sein
Gefolge, und was jeder Einzelne aus dem Gefolge bekam,
gehörte ihm als freies Eigenthum (Allod), für welches er
auch fernerhin die allgemeine Heeresfolge leisten (tn dem
Heerbann mit.ziehen) mußte. Wen aber der König noch
außerdem zu seinen befondern Diensten verpflichten wollte,
dem gab er vom königlichen Privateigenthum einen Theil zu
lebenslänglichem Genüsse, der Lehnsgut hieß, und wofür
der Lehnsmann (Vasall) dem Lehnsherrn stets zu Dienst
treu-gewärtig seyn mußte: versäumte er feine Pflicht, so
konnte der Lehnsherr das Gut wieder einziehen.
Ein ganz gleiches Verhältniß hatte Statt, wenn sonst ein
reicher Allodbesitzer Theile seines freien Gutes an Leute seines
Gefolges lehensweife vergab. Auf diesem Lehensverbande be-
ruhte im Mittelalter der Bestand der monarchischen Verfas-
sung und der ganzen bürgerlichen Ordnung. Durch die Franken
kam das Lehenswefen auch in Deutschland auf.
Von den germanischeü Völkern wendeten sich am frühesten
die Gothen (durch Ulphilaö 359), sodann die Vandalen,
Sueven, Burgunder und Langobarden zum Christenthum,
wiewohl nach der arianischen Lehre. Als aber die Franken
durch Chlodwig das Christenthum nach dem katholischen
oder allgemeinen Bekenntnisse annahmen, so erhielt letz-
teres allmählig die Herrschaft im Abendlande.
Dies war wichtig, weil die altrömische Kirche nicht nur
die christlichen Grundlehren am treuesten bewahrt hatte, son-
dern auch fester geordnet war: denn es ist begreiflich, daß die
im beständigen Kriegsleben verwilderten Völker durch das
bloß äußerliche massenweise Taufen noch nicht zu wahren
Christen umgewandelt wurden; daher schon viel gewonnen
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206
' §. 75. Die Ausbildung der Landeshoheit.
4. Verfall der Lehensmonarchie und
der Kirche.
1. Die Ausbildung der Landeshoheit.
§. 75. <Äls zwei Jahre darauf der bisherige, wenig beachtete
Gegenkaiser Friedrich's Ii und Konrad's Iv, Wilhelm von
Holland, in einem Kriege gegen die Friesen umgekommen
war, trat
1236—1273 das Interregnum ein, da kein deutscher Fürst
die Kaiserkrone annehmen wollte, sondern dieselbe fremden
Fürsten für Geld überlassen wurde, und zwar von dem einen
Theile der Wähler dem englischen Prinzen Richard von
Cornwallis, von dem andern Theile derselben dem Könige
Alfons von Castilien. Um sich Anhänger zu verschaffen, suchte
jener, wie dieser, die deutschen Fürsten durch Verleihung
von Hoheitsrechten an sich zu fesseln, und dadurch wurde
die kaiserliche Macht so geschwächt, die fürstliche dagegen so
erhoben, daß von nun an die Kaiser über die fast selbst-
ständige Macht der Reichsfürsten nicht viel vermochten, zu-
mal da seit Heinrich Iv die großen Lehen (die Herzog-
thümer, Fürstenthümer, Grafschaften re.) erblich geworden
waren.
Während zu dieser Zeit in Italien der letzte jugend-
liche Sprosse des hohenstaufischen Hauses, Conradin, im
Kampfe um sein väterliches Erbe Neapel und Sizilien, das
der Papst dem französischen Herzog Karl von Anjou ge-
geben hatte, dem Verrathe unterlag und zu Neapel unter
dem Nichterbeile siel: stieg in Deutschland durch die Ab-
wesenheit und Unmacht des Reichsoberhauptes und durch die
selbstsüchtige Haltung der Fürsten die schon unter den Hohen-
staufen eingerissene Unordnung aufs höchste. Jeder Stand,
vom Fürsten herab bis zum Ritter und Stadtbürger, trach-
tete nach Unabhängigkeit, und suchte sich auf Kosten des An-
dern zu erheben und zu bereichern. Die Übel des Faustrechts
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Richard_von
Cornwallis Alfons_von_Castilien Heinrich_Iv Heinrich Karl_von_Anjou Karl
Extrahierte Ortsnamen: Holland Italien Conradin Neapel Sizilien Neapel Deutschland