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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 161

1888 - Leipzig : Teubner
- 161 - Das Konsulat Bonapartes (17991804). Napoleon strzt das Direktorium im Einverstndnis Mit zweien . 208. seiner Mitglieder; den Rat der 500 (Prsident Sudan Bonaparte!) sprengt er mit Waffengewalt auseinander (November 1799). Napoleon Bonaparte erster Konsul auf 10 Jahre; zwei Mitkonsuln mit beratender Stimme. Es naht des Jahrhunderts ernstes Ende, Wo selbst die Wirklichkeit zur Dichtung wird, Wo wir den Kampf gewaltiger Naturen Um ein bedeutend Ziel vor Augen sehn, Und um der Menschheit groe Gegenstnde, Um Herrschaft und um Freiheit wird gerungen". 1800 (Juni) geht Bonaparte der den groenst. Bernhard und gewinnt durch den General Desaix (f) die schon verlorene Schlacht bei Marcngo. 1800 (Dezember) besiegt Morean den Erzherzog Johann bei Hohenlinden in Bayern. Der Friede von Lneville 1801, welchem auch das deutsche Reich beitritt, geht aus den Frieden von Campo Formio zurck. Das linke Rheinufer wird att Frankreich abgetreten. Die Eni-schdignngsfrage zieht sich durch zwei Jahre hin; während dieser Zeit buhlen die Gesandten deutscher Fürsten in der schmach-vollsten Weise um die Gunst Napoleons und seiner Beamten. Nach dem Reichs - Deputationshauptschlu von 1803 erhlt u. a. Preußen die Bistmer Hildesheim, Paderborn, Erfurt und das Eichsfeld, Teile von Mnster, mehrere Reichs-abteien (Quedlinburg) und die Reichsstdte Mhlhausen, Nord-hausen, Goslar, fast das fnffache feines Verlustes. Von 48 Reichs-stdten bleiben nur 6 (darunter die Hansestdte und Frankfurt a. M.); fast alle geistlichen Reichsstnde gehen ein (ausgenommen Mainz). Die Ehre und die Einheit des deutschen Volkes waren ge-opfert; worin besteht dagegen der bleibende Gewinn des Reichs-Deputationshauptschlusses? 1802 wird Bonaparte Konsul auf Lebenszeit. Eine Ver- 209. fchwruug gegen sein Leben wird entdeckt; Pichegru stirbt auf geheimnisvolle Weise im Gefngnis, Morean geht nach Amerika in die Verbannung. Der Herzog von Enghien wird auf badeufchem Gebiet berfallen und in Vincennes erschossen. Durch Senatsbeschlu wird Napoleon 1804 zum erblichen Warnecke, geschichtl. Hilfsbuch. 11

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

4. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

5. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Oie Jesuiten 5 Kolleg uns zu übergeben. . . . Plötzlich kann hier nichts geschehen, weil nicht ein einzelner Fürst ist, von dem alles abhängt. . . . töir werden hier also lernen, auf welche weise in Reichsstädten Kollegien zu errichten sind,... denn hier hängt die Sache nicht von einem Herzog, Bischof, König oder Kaiser ab, sondern vom Volke.... Es ist derb (crassus) und liebt das Derbe und traut mehr dem Buge als dem (Dhr.. . . Deshalb ist Geduld nötig und Langmut_______________ was Rom in Italien, das wird, so hoffe ich, döln in Deutschland sein. Einkünfte sind keine, und Gott nährt hier täglich sechzig, und zwar so, daß bisher überhaupt noch keine Schulden gemacht sind, wir begannen in drei Schulklassen und arbeiten weiter in sechs. . . . Die heilige Messe hört täglich die ganze Schule, in die schon über 360 treffliche Jünglinge aufgenommen find, -— denn Knaben nehmen mir überhaupt nicht auf. . . . Die Bücher der Ketzer lesen sie nicht, sondern verbrennen sie. Monatsbericht; Cöln, 30. Nov 1558:]1 Jetzt haben wir drei Häuser nebeneinander bekommen und ein recht großes viertes gemietet. . . . Jetzt haben wir so viel Platz, daß er bequem für 150 (Zöglinge) ausreichen kann?. . . Ich vertraue im Herrn, daß wir die Schule zu Straßburg und die zu Düsseldorf und ein paar andere häretische, die uns näher liegen, allmählich entleeren werden. . . . möchten die Prager (Jesuiten), die den Sachsen benachbart sind, ihre Schule so beifallswürdig einrichten, daß sie aus Posen, Wittenberg, Leipzig, Königsberg, Frankfurt... die Jugend zahlreich zu sich lotsen; denn wenn man die Jugend der Ketzer in unseren Schulen haben könnte, so erglänzte eine schöne Hoffnung, ganz Deutschland zu bekehren. Es sind sogar bei uns einige aus Pommern und Mecklenburg gewesen. . . . wir haben jetzt einen ... in Luthers eigener Vaterstadt (Eisleben, der in den letzten Tagen an uns geschrieben und erklärt hat, er sei ganz katholisch. Monatsbericht; Cöln, 30. April 1560:]3 . . . viele begehren zur Sozietät zugelassen zu werden; die sich durch Geist und andere natürliche Gaben hervortun und zum Dienste der Gesellschaft geeignet sind, werden seinerzeit die (Erfüllung ihres Wunsches erlangen; denn nicht leicht lassen mir einen zu, mag er auch geeignet erscheinen.4. .. c) Urteile über die Jesuiten. a) Bus dem Iubiläumsbuche der Jesuiten zu Antwerpen 1640.5 Ihre (der Jesuiten) Geschicklichkeit ist es, sich den Sitten aller anzubilden und anzupassen, alle Hufgaben zu übernehmen, alle menschen zu 1 Hansen 217. 2 3m Iahte 1563 waren es 62 Brüder mit 516 Schülern; Hansen 342. 3 Hansen 238. 4 Der Iahresbericht der rheinischen Provinz für das Iahr 1580 (a. a. (D. Hr. 547) gibt als Gesamtzahl der Brüder für die Kollegien zu (Eöln, Trier (seit 1560), Mainz (1561), Würzburg (1567), Speqer (1567), Fulda (1572), Heiligenstadt (1580) und Molsheim (dgl.) und die Missionen zu Paderborn, flachen und Loblenz 249 an, davon 80 Priester und unter diesen nur 14 professi, d. H. Mitglieder im strengsten Sinne, die zur Ablegung des vierten Gelübdes zugelassen waren; Schüler hatten Cöln und Trier in dem Iahre über 1000, Mainz über 600. 6 Imago primi seculi Societatis Jesu 1640, S. 408. vgl. Iah. Huber, Der Jesuitenorden (Berlin 1873) S. 308.

6. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

7. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Reichsgesetzgebung 5 willen einenirtarft zu besuchen. 4. Daßalteztraßennichtverlegtwerdensollen, es sei denn mit dem willen der Durchziehenden. 5- Daß in unsern (Friedrich Ii.: neuen) Städten die Bannmeile beseitigt werde. 6. Zeder einzelne unter den Fürsten soll der Freiheiten, Gerichtsbarkeiten, Grafschaften, Zenten, freien wie verliehenen, ruhig genießen, gemäß der Gewohnheit seines Landes. 7. Die Zentgrafen sollen die Zenten vom Landesherrn (dominus terrae) empfangen oder von dem, der durch den Landesherrn damit belehnt worden ist. 8. Die Dingstätte des Zentgerichts soll niemand ändern ohne die Zustimmung des Landesherrn. 9. Dor das dentgericht sollen Semperfreie (ho-mines synodales) nicht geladen werden. 10. Die Bürger, die Pfahlbürger genannt werden, sollen gänzlich vertrieben werden. 12. Die (Eigenleute der Fürsten, Edeln, Ministerialen, Kirchen sollen in unsern Städten nicht ausgenommen werden. 14. Das Geleitsrecht der Fürsten durch ihr Land, das sie von uns zu Lehen haben, wollen wir durch uns und die Unsern nicht hemmen oder durchbrechen lassen. 17. Xüir wollen keine neue Tttünze im Lande irgendeines Fürsten schlagen lassen, durch die die Tttünze der Fürsten verschlechtert wird. c) Edikt Friedrichs Ii. gegen die Autonomie der Bischofsstädte. 1231/32. Mon. Germ. Const. Ii, 192 f. Durch dieses Gesetz erklären wir für nichtig und heben auf in jeder Stadt Deutschlands die Gemeindevertretungen, Räte, Bürgermeister oder sonstigen Beamten, die von der Gesamtheit der Bürger ohne die Zustimmung der Erzbischöfe ober Bischöfe eingesetzt werden. — wir beseitigen und heben auf auch alle Brüderschaften und Bereinigungen der Handwerker, mit welchem Hamen sie auch gewöhnlich bezeichnet werden mögen. — wie in vergangenen Zeiten die Leitung der Städte und aller Güter, Me vom Reiche übertragen werden, den Erzbischöfen und Bischöfen zustand, so wollen wir, daß diese Leitung ihnen und ihren Beamten ... für immer zustehe.“ T Dgl. Goldene Bulle Xvi. 2 Welche Bedeutung trotz der städtefeindlichen Politik der Staufer die Städte schon in jener Zeit besaßen, zeigt ein Steuerverzeichnis des Reichsgutes von 1241 (Mon.germ. Const.iii, 2 f.). Nach ihm zahlte Frankfurt a.itt.eine Iahres-fteuer von 250 Mark; 200 Mark zahlten (Beinhaufen, Bafel, Hagenau, über 100 außer diesen u.a. noch Idetzlar, Kolmar, Friedberg, Oppenheim, Breifach, Lindau, Rottroeil, Eßlingen, 80 u. a. Mühlhausen u. Ulm. (Bei manchen dieser Städte ist allerdings wohl das um die Stadt liegende Reichsgut eingerechnet.) Zu den Steuern, welche die königlichen Städte als solche zu zahlen hatten, kamen die oft sehr beträchtlichen Steuern, welche die Juden als „Knechte der königlichen Kammer" entrichten mußten. Die 73 im Derzeichnis enthaltenen Städte (das Reichsgut in Ober-u. Ittittelfranken, Thüringen u. Sachsen fehlt ganz!) zahlten insgesamt 5600 Warf, die nach heutigem Geldwert einer Summe von etwa 2 Millionen Mark entsprechen. Mag dies auch im Dergleich mit dem Posten eines modernen Staatshaushalts geringfügig erscheinen, so bildeten diese Steuern in Zeiten, wo die Naturalwirtschaft noch einen breiten Raum einnahm, doch die bei weitem erheblichste Geldquelle des Reiches.

8. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 91

1879 - Leipzig : Teubner
Westfälischer Friede 1648. 91 Kaiser endlich nach, und der Westfälische Friede wurde abgeschlossen, zu Osnabrück am 8. August, zu Münster am 17. Septbr. 1648. Die Eroberung der kleinen Seite von Prag war das letzte Kriegsereigniß gewesen; der 30jährige Krieg endigte also an demselben Orte, wo er begonnen hatte. Der westfälische Friede, am 24. Octbr. 1648 bekannt gemacht, regelte 1) die kirchlichen Verhältnisse Deutschlands. Der Augsburger Religioussriede wurde bestätigt und auch auf die Resormirteu ausgedehnt; die christlichen Bekenntnisse erhielten völlige Rechtsgleichheit. Alle geistlichen Güter, welche die Protestanten bis zum I. 1624 eingezogen hatten, verblieben denselben, weshalb dies Jahr das Normaljahr genannt wurde. Auch wurde bestimmt, daß die Religionsänderungen, wie die Fürsten sie bis zu dem Normaljahre in ihren Ländern vorgenommen, Bestand haben sollten; Böhmen blieb also katholisch. 2) Gebietsveränderungen. Frankreich erhielt vom deutschen Lande das Elsaß, soweit es österreichisch war, und den südlich daranstoßenden Sundgau sowie die Anerkennung der Hoheit über die schon 1552 weggenommenen lothringischen Bisthümer Metz, Toul und Verdun. Schweden erhielt Vorpommern nebst Rügen und einem schmälen Strich an dem rechten Ufer der Oder, so daß die Odermündung ganz in schwedischen Händen war; ferner in Mecklenburg die Stadt Wismar und außerdem als weltliche Herzogtümer die säcnlarisirten Bisthümer Bremen und Verden, und 5 Mill. Thlr. Kriegsentschädigung. Die an Schweden abgetretenen Länder blieben deutsches Reichsland, so daß der König von Schweden deutscher Reichsfürst ward, während die an Frankreich abgegebenen Länder völlig von Deutschland getrennt wurden. An Brandenburg, das Ansprüche auf ganz Pommern gehabt hatte, kam Hinterpommern und zur Entschädigung für Vorpommern die säeularisirten Bisthümer Magdeburg und Halberstadt, Minden und Camiu (in Pommern). Mecklenburg erhielt für Wismar die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg; Hessen-Kassel, das stets

9. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 92

1879 - Leipzig : Teubner
92 Westfälischer Friede 1648. Schwedens treuester Bundesgenosse gewesen, die Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaumburg (an der Weser), sowie 600,000 Thlr. Kriegskosten; Sachsen die Lausitz; Baiern behielt die Kurwürde nebst der Oberpfalz. Die Unterpfalz dagegen oder Rheinpfalz wurde dem Sohne des vertriebenen Kurfürsten Friedrich V. zurückgegeben, für welchen eine 8. Kurwürde errichtet ward. — Die schon längst thatsächliche Unabhängigkeit der Schweiz und der vereinigten Niederlande (Holland), die sich von Spanien losgerissen, wurde rechtlich anerkannt. 3) In Betreff der deutschen Reichsverfassung wurde festgesetzt, daß der Kaiser über die wichtigsten Reichsangelegenheiten, Gesetzgebung, Steuern und Aushebungen, Krieg und Frieden n. s. f., nur nach Abstimmung des Reichstags verfügen dürfe; den Fürsten aber wurde die längst geübte Landeshoheit (Rechtspflege, Polizei, Besteuerung, Kriegsordnung) in ihren Ländern rechtlich zuerkannt, sowie das Recht, unter sich mit fremden Staaten Bündnisse zu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Somit hatten die Lockerung und der Zerfall des deutschen Reiches neue Fortschritte gemacht. Die kaiserliche Macht sank immer mehr zu einem Schattenbild herab, während die Fürstenmacht stieg. Frankreich und Schweden übernahmen die Garantie des westfälischen Friedens und behielten dadurch Ibie Gelegenheit, sich auch in Zukunft in die deutschen Angelegenheiten einzumischen. Deutschlands Macht und Habsbnrgs Übergewicht waren seitdem gebrochen, und Frankreich und Schweden waren die ersten Mächte Europas. Der 30jährige Krieg war der verderblichste für Deutschland, der je in demselben geführt ward. Vor dem Kriege hatte Deutschland etwa 24 Mill. Einwohner, nach demselben 12 Mill. Feuer und Schwert, Hunger und Pest hatten furchtbar unter der Bevölkerung aufgeräumt. Zahllose Städte und Dörfer waren zerstört oder verlassen worden; viele Dörfer und Flecken sind für immer verschwunden. Das ganze Land war verödet uni) verarmt, die blühendsten Landschaften waren in Wüsteneien verwandelt. Das übrig gebliebene Volk war durch den

10. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 127

1879 - Leipzig : Teubner
Friede zu Nimwegen 1678. 127 Froben ein Bein ab, so daß er nach einer Stunde starb. Froben hatte also nicht, wie gewöhnlich erzählt wird, mit dem Kurfürsten das Pferd getauscht. Dies that gleich nach Frobeus Fall der Leibjäger Uhle; und kaum war der Tausch geschehen, so stürzte der Schimmel getroffen nieder, und Uhle ward zweimal am Schenkel verwundet. Die Brandenburger erfochten einen vollständigen Sieg, wozu der tapfere Marschall Derflinger, der früher Schneidergeselle gewesen sein soll, viel beitrug (28. Juni 1675). Das war die erste offene Feldschlacht, welche die Brandenburger für sich allein gewannen, und zwar gegen ein Kriegsvolk, das seit dem 30jäh-rigen Kriege für das tapferste in Europa galt. Der Kurfürst hatte beim Beginn des Treffens zu feiueu Leuten gesagt: „Das sollt ihr wissen, mit Gott kann man große Thaten thun". In den nächsten Jahren nahm der große Kurfürst den Schweden ganz Vorpommern ab. Der Krieg gegen Frankreich aber wurde während dieser Zeit in den Niederlanden und am Oberrhein lässig und mit geringem Erfolge geführt. Schon seit 1675 waren die Abgeordneten aller kriegführenden Mächte in Nimwegen zu Friedeusunterhaudluugen zusammengetreten, die sich aber fruchtlos drei Jahre lang hinzogen. Endlich kam im I. 1678 der Friede zu Nimwegen zu Stande. Ludwig schloß kluger Weise den Frieden mit jedem einzelnen seiner Gegner und erreichte dadurch, daß die später Abschließenden sich härtere Bedingungen gefallen lasten mußten. Holland, das sich zuerst zum Frieden verstand, verlor nichts. Spanien erhielt in den Niederlanden 4 im Aachener Frieden abgetretene Städte zurück und überließ dagegen 14 andere zum Theil feste Städte an Frankreich, sowie die Franche-Comtö, die jetzt vom deutschen Reiche getrennt wurde. Der Kaiser verlor Freiburg im Breisgau und Hüningen. Zuletzt blieb nur noch der Kurfürst von Brandenburg übrig. Von seinen Bundesgenossen verlassen, mußte er in dem Frieden zu St. Germain en Laye 1679 alle feine Eroberungen in Pommern an Schweden zurückgeben, mit Ausnahme eines kleinen Landstrichs am rechten Oder-user. Er unterzeichnete den Friedensvertrag mit blutendem
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