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1. Elsässische Geschichtsbilder - S. 12

1884 - Straßburg : Bull
— 12 — es in Jcorbgau und Sundgau (Subgau) b. i. Nieber- und Oberelsaß eingeteilt. Dem entsprechenb gehörte der nörbliche Teil zu dem Bistum Straßburg, der südliche bagegen staub unter Basel. Es kamen viele fränkische Ansiebler nach dem Elsasse und namentlich hat das Fränkische festen Fuß gefaßt im nördlichen Teil bis zum Hagenaner Forst. — Elsaß war ein Lieblingsland der fränkischen Könige. Sie besaßen hier so viele Burgen und Schlösser, wie in keiner andern Provinz, so Marlenheim, Schlett-stabt, Colmar, Isenburg bei Rufach, Erstein. Der bekannteste der Könige ist Dagobert, von welchem Namen es brei gab; das Volk aber weiß nur von einem. Er hielt sich sehr viel auf der Isenburg auf und soll das Kloster Weißenburg gestiftet haben, dem er eine Krone aus üergolbetem Silber im Durchmeffer von 7 V, m schenkte. Davon hat die Stadt zum Unterschiebe von anberen gleichen Namens die Benennung „Kron-Weißenburg" erhalten. Im 7. Jahrhundert würde über ganz Elsaß ein selbstänbiger Herzog gesetzt; aber trotzbem blieb das Laub in innigem Zusammenhange mitber großen Monarchie. Durch ein ganzes Jahrhnnbert regierten Herzog Eticho und seine Söhne, Abelbert und Luitfrid. Eticho hatte seine Residenz tu Oberehnheim und ist der Ahnherr vieler berühmter Geschlechter. Er baute auch das feste Schloß Hohenburg, das spätere Kloster der hl. Ottilie. Diese war eine Tochter Etichos. Die Legenbe erzählt, daß sie blinb geboren und beshalb von dem grausamen Vater verstoßen würde. Aber die Mutter, die fromme Berswinba, fanbte das Mägdelein mit seiner Amme in das burgunbische Kloster Palma, besten Äbtissin ihre Freunbin war. Durch die Taufe würde die Hl. Ottilie fehenb; sie wuchs zu einer sehr schönen Jungfrau heran und bestimmte sich dem klösterlichen Leben. Doch wünschte sie sich mit dem auszusöhnen, dem sie ihr Leben verbankte. Sie schickte an ihren ©ruber durch einen Pilger in einem Seidenknäuel einen Brief und bat ihn, ihr ©nabe bei dem Vater zu erwirken. Doch der rauhe Sinn des Herzogs war nicht zu beugen; iubes hoffte der junge Prinz, der Anblick der Tochter werde den Vater milder stimmen. Er sandte deshalb der Schwester einen prächtigen Wagen, um sie ins elterliche Haus abzuholen. Schon fuhr sie den Schloßberg hinauf, als der Herzog fragte, wer da komme. „Es ist eure Tochter," sagte der junge Fürst, „ich habe sie herbeiholen lasten." Von Wut

2. Elsässische Geschichtsbilder - S. 35

1884 - Straßburg : Bull
— 35 — 1349 über Vorenthaltung seines Erbes durch die Österreicher. Unterdes war der junge Enguerraud durch die Verheiratung mit der Tochter des Königs Eduard von England ein mächtiger Mann geworden. König Eduard hatte 1360 Frieden mit Frankreich geschlossen und entließ die zahlreichen Söldner, die er im Kriege gebraucht hatte. Diese Truppen, die aus Abenteurern von aller Herren Läuder bestanden, durchstreiften nun aus eigene Hand plündernd die Länder und wurden für Lothringen und Burgund eine wahre Laudplage. An ihre Spitze trat 1365 ein Hauptmann Arnauld von Servole. An 60000 Mann zählte das Heer, welches das Volk nur „die Engländer" nannte, weil sie ursprünglich in englischen Diensten gestanden hatten. Sie kamen über die Zaberuer Stiege nach dem Elsasse herab. Arnauld erklärte, er käme im Namen seines Herrn von Concy, um die österreichischen Herzöge zu bekriegen. Arnauld war einer der abenteuerlichsten Ritter des Mittelaltersund hieß allgemein nur der Erzpriester von Verny. Er hatte 12000 wohlansgestattete Reiter mit kostbaren Harnischen und spitzen Eisenhanben. Die edlen Herren waren aber nicht weniger lüstern, ihre Taschen mit dem Golde der reichen Städte des Elsasses zu füllen, wie das barfüßige und schäbige Gesindel, das als Fußvolk in ihrem Gefolge stand. Gleich anfangs rückte der Erzpriester vor Straßburg und forderte die Bürger zum Kampfe heraus. Doch diese fühlten sich nicht stark genug und blieben lieber hinter ihren sichern Mauern. Das Landvolk aber wurde hart mitgenommen, Hab und Gut wurde geplündert und zu Grunde gerichtet. Alles, was sich flüchten konnte, suchte Rettung in den festen 'Burgen und Städten. Von Straßburg wandten sich die Engländer ins Oberelsaß, verwüsteten Schlettstadt und rückten schon auf Colmar los, als Kaiser Karl mit einem Heere im Felde erschien. Vor dem Kaiser zog sich Arnauld schnell zurück. Engner-rand aber gab deshalb seine Ansprüche nicht auf. Im Jahre 1375 warb er ein neues Heer. Es waren Engländer darunter, doch nur sehr wenige, aber überall, wo von diesen Kriegern im Elsasse die Rede war, sprach man nur von den bösen Engländern, die zum zweiten Mal das Land plünderten. Engnerrand stand diesmal selbst an der Spitze. Der Kaiser konnte dem bedrängten Reichslande keine Hülfe schicken. Indes das Landvolk hatte die Feldfrüchte schon eingesammelt; mit diesen flüchtete es in die Städte und griff zu dem verzweifelten Rettungsmittel, die Dörfer selbst zu zerstören,

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

9. Probleme und Prinzipien des Geschichts-Unterrichts - S. 87

1912 - Straßburg i. E. : Bull
— 87 — Frankenberg gebracht hat? Von dem der Vater August gesagt hat: Ich wünschte mir in meinem Lande ein Schock solcher Zwirnmüller! “ Und ein anderer: „Die können bloß zerreißen und zerschneiden und zerstören, wir aber spinnen und weben. Wir wissen, wodurch die Welt besser zusammengehalten wird!“ „Nur ruhig, Freunde, in der Morgensprache der Meister werde ich beantragen, daß wir uns bei der Landesregierung über den Hochmut der Chemnitzer beschweren." „Jawohl, und da sollen sich die Fleischer schneiden Nun hat sich inzwischen, wie das Gemüt und die Laune der Weber, auch der Himmel umzogen, und man eilt, ob man noch auf dem Dammwege sein Haus erreichen kann ohne Regen. „Ja, mit euch Leinewebern", sagt Paul zu seinem Freunde, „will keine Innung verkehren, bloß die Barbiere. Bin doch froh, daß ich ein Schuster werde. u Ii. Im Webermeister hause vor offener Lade. 1. Meisterspruch, a) Die Versammlung. a) Es ist fünf Jahre später im Herbste. Hans hat sich gemeldet und will in Frankenberg Meister werden. Der große Saal des Webermeisterhauses ist bis auf den letzten Platz gefüllt; sind doch hier fast alle 400 Meister versammelt. Vorn steht die geöffnete Innungslade, an deren Seiten 2 Kerzen brennen. Dahinter sitzen die 2 Obermeister und auch 2 Schaumeister, dazu als Beisitzer ein Aktuar des Rates. An 2 Tafeln haben die

10. Probleme und Prinzipien des Geschichts-Unterrichts - S. 56

1912 - Straßburg i. E. : Bull
— 56 — Kirchlein. Dort will er den Priestern zeigen, wie man die Heiden zu Christen macht. a) Gegenüber (wo bei uns Lützelhöhe ist), liegt ein Kranker einsam und verlassen in seiner Stube. Boni-fatius geht hin, bringt ihm Arznei, betet mit ihm and tröstet ihn. b) Unten (wo bei uns Dittersbach liegt) ist die Mutter gestorben. Der Vater, die Kinder, die Verwandten stehen weinend um den Sarg. Bonifatius tröstet sie, spricht von dem Wiedersehen und nimmt die Kinder mit in seine Hütte. c) Im Tale unten sieht er andere Kinder, die ohne Aufsicht sind und die Tiere quälen, die sammelt er um sich und erzählt ihnen vom lieben Gott aus den biblischen Geschichten. d) Am Ausgange des Tales trifft er hungrige und frierende Leute. Er zieht sein Kleid aus, hüllt sie ein und gibt ihnen zu essen. e) Einer der Heiden, ein wilder Jäger, verfolgt ihn mit Hohn und Spott, er redet immer mild und freundlich mit ihm. Als dem Feinde der Blitz in sein Haus geschlagen und es abgebrannt ist, kommt Bonifatius als der erste, gibt ihm Obdach in seinem Hause und gibt ihm seine Leute, daß sie ihm das seine aufbauen helfen. Donar zerstört und der Christengott segnet. So gewinnt er die Herzen der Menschen. Bonifatius in Thüringen. a) Beispiel: 1. Kranke und Verlassene; 2. Verwahrloste und Arme; 3. Feinde. b) Predigt und Klosterbau.
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