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1. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 6

1904 - Oldenburg : Nonne
— 6 - ii. Die Grafenzeit. A. Dis zur Deformation. 6. Die Bremer Diözesansynode erklärt die Stedinger für Ketzer. 1230 März 17. — Schumacher, Die Stedmger. Bremen 1865. S. 81. — Gerhard, von Gottes Gnaden der heiligen Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die diese Schrift vernehmen werden, Heil in Christo! Bekannt sei sämtlichen Christgläubigeu, daß unter unserem Vorsitz auf der Synode der Bremischen Kirche öffentlich und feierlich in folgender Weise das Urteil ist gefragt worden. Dieweil es offenkundig, daß die Stedinger der Kirche Schlüssel und die kirchlichen Sakramente völlig verachten, das; sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand achten, daß sie überall Geistliche jeder Regel und jeden Ordens anfallen und töten, daß sie Klöster wie Kirchen durch Brand und Ranb verweilten, daß sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, daß sie mit des Herrn Leib abscheulicher verfahren, als der Mund aussprechen darf, daß sie von bösen Geistern Auskunst begehren, von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich Rats erholen und ähnliche verabscheuungswürdige Werke der Finsternis üben, daß sie, darob oft und öfters erinnert, der Buße verschlossen, sich nicht scheuen, jede Mahnung zu verlachen — dieweil solches offenkundig, sind sie derwegen für Ketzer zu erachten und zu verdammen? Hierauf erging das Urteil folgenden Inhalts: Dieweil zweifellos feststeht, daß das wider die Stedinger Vorgebrachte gemäß ist der Wahrheit, so lind diese für Ketzer zu erachten und als solche zu verdammen. Und da dies Urteil von allen Prälaten, von allen Geistlichen weltlichen wie klösterlichen Standes gebilligt worden, so haben wir beschlossen, die Stedinger für Ketzer zu erklären. So geschehen zu Bremen aus der Synode am Tage „Laetare Jerusalem". 7. Friesische Willküren. Anfang des 13. Jahrhunderts. — Houtrouw, Ostfriesland. Aurich 1891. Bd. Ii, S. 75. — (Seit dem 12. Jahrhundert traten Abgeordnete aus friesischen Landschaften zwischen Fly und Weser ans dem Upstalsbom bei Aurich zusammen, um Satzungen zu vereinbaren, nach bencn der innere und äußere Friede aufrecht erhalten werden sollte. ü0 entstanden in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die 17 Küren und die 24 Landrechte, die diese noch weiter ausführten, denen sich noch die 7 Überkürcn anschlossen, die wahrscheinlich ans dem „Anfange des 13. Jahrhunderts stammten. Die drei ersten Überküren heißen:) 1. 1 hin forme urkere aller Fresena is, thet hia ense a jera to gadera koma to Upstalsboma, theysdeis and thera pinxtera wikaanda thet ma thene ther birethe alle tha riuchte, ther tha Fresa haelde scolden; ief aeng mon eng riucht betera vviste, thet ma thet lichtere sette anda ma thet betere heelde.

2. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 47

1904 - Oldenburg : Nonne
— 47 — Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Olden-burg und Delmenhorst 2c. rc. Entbieten allen und jeden-----------------in Unseren durch den Aus- tausch Unseres sonstigen einseitigen und gemeinschaftlichen Anteils an dem Herzogtum Holstein, von Seiner Königlichen Majestät 31t Dänemark und Norwegen adquirierten (erworbenen) beiden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst cum Pertinentiis (mit Zubehör) Unsern gnädigsten Gruß, und tun für Uns, Unsere Descendenten, Erben und Nachkommen auch samt und sonders kund und zu wissen, wasgestalt Wir aus wichtigen Bewegursachen, vornehmlich aber, um der jüngeren Linie Unsers Herzoglich - Holstein - Gottorpschen Hauses ein hinlängliches anständiges Etablissement zu verschaffen und das Glück derselben auf die Zukunft zu befestigen, die wohlerwogene Entschließung gesasset, die beiden adquirierten Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst nicht für Uns selbst und Unsere Descendenten zu behalten, sondern solche an die jüngere Holstein-Gottorpsche Branche (Zweig), und sogleich jetzo an Unseres vielgeliebten Oheims, des Herrn Bischofs zu Lübeck, Herzogs Friedrich August Durchlaucht und Liebden, als ersten Percipieuten (Empfänger) und dero männliche Descendenten, wieder zu übertragen und zu cedieren. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großfürstlichen Jnsiegel. Gegeben Peterhof, den 19/30. Juli 1773 und publizieret Oldenburg, den 14. Dezember 1773. (L. S.) Pani. 50. Die feierliche Übertragung der Grafschaften. 1773 Dez. 10. — Oldenburgische Zeitschrift, herausgegeben von A. v. Halem und G. A. Gramberg. 1. Bd, S. 39 f. Oldeubnrg 1804. — (Durch den Vertrag von Zarsko-Selo mn -I"^unt' 1^3 verzichtete der Großfürst Paul Petrowitfch zu Gunsten Dänemarks ans seine Ansprüche an das Herzogtum Schleswig. Dafür erhielt er von Dänemark die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Dann übertrug er das Laud dem Fürstbischof von Lübeck, den: ältesten Fürsten der jüngeren Gottorpischen Linie. Vergleiche Nr. 48 u. 49.) Der 10. Dezember 1773 war der merkwürdige Tag, da das große Geschäft für Oldenburg in Erfüllung ging. Des Morgens zwischen 8 und 9 Uhr marschierte die hiesige Garnisons-Kompagnie in dem inneren Schloßplätze ans. Gegen 11 Uhr versammelten sich die zur Huldigung eingeladenen Kollegia der Regierung und des Konsistorii, der Kammer und des Magistrats (von welchen letzteren nur die Bürgermeister zugegen waren) wie auch sämtliche Landvögte und Beamte, nicht weniger als Repräsentanten der Geistlichkeit, der Generalsuperintendent, die Olden-bnrgischen Stadtprediger und der erste Prediger aus Delmenhorst in einem Zimmer unten im Schloß. Zuerst ward der Garnisons-Kompagnie — — — bekannt gemacht, daß sie ihrer Pflicht gegen den König von Dänemark entlassen sei. Dann wurden sämtliche zur Huldigung geforderte Bediente (Beamte) ans den

3. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 20

1904 - Oldenburg : Nonne
- 20 — Dewiele alldaer die Spaden bestanden, und van den Rechten Erven oder Gnndtheren nicht upgetagen, dardorch de Schade gcscheen, Wheme dan van Rechtes wegen datt geboren scholde, den Spaden npthothehende. Darup Jngebracht vor Recht: diemiele bat de Spade allda re bestanden bleve, so geborde de M. G. H. Einer Gnade und dcme Lande van Rechtes wegen upthotheende. Erläuterungen: paell — Pfahl; wenthe = bis. 21. Alte Beschwörungsformel gegen Krankheiten. — ©cito, Alt-Oldenburg- Oldenburg 1903, ©.127. — (Auf dem letzten Blatte eines Zehutregisters von 1560 ff. findet sich eine Beschwörungsformel „vor de gele sucht". Zmifcheu Zeile 2 und 3 sind aber die Worte eingeschoben: de quinsucht, de levesucht, de luugensucht und alle herte-ovel.) Waterstrom, ick klage bi, De gele sucht, de plaget mi, Ick bidde dt: Beter se mi! In den namen des vaders und des sones und des hilligen gestes Amen! To spreken bi steten water und den einen vot darin to holden! B. pic Reformation. 22. Ein geistliches Lied aus dem 15. Jahrhundert (Christe, qui es lux) in niederdeutscher Überarbeitung. (Das Lied findet sich in einem Gebetbnche ans der Großl,. öffentlichen Bibliothek und ist abgedruckt bei Schaueuburg Ii, S- 18.) Christe, de du bist dach unde licht. Vor deine syk kan vorberghen nicht. Du vaderliken lichtes glans, du lerest den wegh der warheyt ghantz. Wy bydden, leue Here, dp, In besser nacht behnde my, In dy so syde ronwe myn. De Nacht, de lat bevredet syn. Vordryff de swere in slapes vryst, Dat uns nich bedreghe des dnvels lyst, Unse slesch in tnchten reyne sy, So fta ick swarer schulde vry. Nu slapet, oghen, suuder leyt, Nu wake, harte, in sotcheit. Bescherme mp godes vader Hont, Und thee my in der mynnen baut. Beschermer aller chrpstenheit, Dyn hulde stark sy my bereit. Help my, Here, ut aller not. Dorch dyne hilghen vys wunden rot.

4. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 28

1904 - Oldenburg : Nonne
- 28 - 14. Wer seine Brüche nicht zu rechter Zeit bezahlet, haben sie Macht, denselben zu pfänden. 16. Wenn jemand befunden wird, etwas aufzugraben, oder der etwas ^o^gede, ohne der Obrigkeit Vorwissen und der Gemeine, haben sie Macht, dasselbe wieder dahl zu reißen. 18. Wenn etwas bei uns gestohlen wird, wird der Thäter wohl verfolget, daß ein jeder das Seine wieder bekommt, aber keine Strafe daraus, sondern der hohen Obrigkeit besohlen. 19. Was Weltwort oder Scheltwort anlanget, so sie bei dem Bauer-bier geschehen, wo sie nicht zu schwer sein, strafet die Gemeinde alsobald, außerhalb aber dem Bauerbier, da solches geschehen, hat die Gemeine nicht Macht darüber zu richten, sondern die hohe Obrigkeit. (Diese Bestimmungen, die dem Grafen als altes Recht eingereicht waren, wurden von Anton Günther genehmigt.) 30. In den Straßen und auf dem Markte zu Oldenburg. a) Mandat vom Jahre 1617 M a i l1) — Volksbote 1887, S. 86. — Zu wissen für Menniglich, das vf hiebenor so offt Geschehene Wolmeinende publicirte Verordnungh nochmals des Hochwolgebornen Vnsers gnedigen Herrn ernstlicher Benelch ist, 1. Das ein Jeder seine Schweine und Viehe vom Kirchhoue genz-lich abhalten und darauff nicht kommen lassen soll, Wouern aber dem zuwieder gehandelt worde, wie bisher geschehen, weßhalben aber S. G. ein Vngnediges mißfallen trägt, haben S. G. die ernstliche anordnung gethan, daß die Schweine und andere Stehe mit den großen Hunden sollen zu Tode gehezet und den armen gegeben werden. 2. Gleicher gestalt soll von den Jnngens und Straßenrangen, sie gehören auch zu, weme sie wollen, vffn Kirchhoue fein spilen mit Balschlagen, oder sonsten rnudtwillen zu vben, die Finster an der Kirchen außzuwerffen, gelitten werden, bei Vermeidung S. G. gefencknns. 3. So soll auch ein Jeder die Hunde auß der Kirchen lassenn, damit die Predigers und Zuhörer gütliches Wortts nicht pertarbirt und der Gottesdienst verhindert werde. *) In der Rechtschreibung des Originals.

5. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 124

1869 - Hildburghausen : Nonne
324 Mittlere Geschichle. Kar oling ischen Könige, unter denen Pipin's heldcninüthiger Sohn Karl d. Gr.karl der Große, (768—814) der bedeutendste war. Er schuf durch —814. große Kriege die fränkische Monarchie, bekehrte die Sachsen zum Christen- thume und erneuerte im Jahre 800 die Würde eines römischen Kaisers, die seit 324 Jahren, von Romuluö Augustulus an, geruht hatte. 2. Karl der Große glänzte jedoch nicht nur als Krieger und Eroberer, sondern namentlich als Regent und Bildner seines Volks. In Rücksicht der Reichsverwaltung schaffte er die alten Volksherzöge (wie Thassilo von Baiern) ab, weil durch deren Macht das kaiserliche Ansehen gefährdet schien. Dafür theilte er seine Länder, mit Ausnahme von Italien, in Eaugrafen. kleinere Bezirke oder Gaue, welche von Grafen verwaltet wurden. Die Grafenwürde war nicht erblich, sondern wurde meist in Verbindung ansehn- lichen Grundbesitzes von dem König an bestimmte Personen verliehen. Zur Beaufsichtigung der Grafen reisten zwei königliche Sendboten, gewöhnlich ein Geistlicher und ein Laie, jährlich viermal in den ihnen angewiesenen Provinzen umher, prüften in öffentlicher Versammlung das Gerichtswesen und den Heerbann und erstatteten über den Befund genauen Bericht an den König. Glaubte Jemand eine Rechtsverwcigerung von dem Grafen erfahren zu haben, so konnte er an den Sendboten appclliren; doch gab es auch von diesem eine Appellation an den Pfalzgrafen. Die Bewachung entfernter Landesgrenzcn lag dem Markgrafen ob, wie denn ein solcher in der Markgrafschaft Friaul, in der spanischen, avarischen und dänischen Mark bestellt war. — Große Kriege führte Karl durch den Heerbann, kleinere durch das Gefolge. Zum Heerbann waren alle freien Franken verpflichtet. Sie hatten sich selbst zu bewaffnen und auf drei Monate mit Lebensmitteln zu versehen. Oft wurde nicht der ganze Heerbann, sondern nur die Mann- schaft von den Provinzen aufgeboten, welche bcm Schauplatz des Krieges zunächst lagen. Dennoch ist nicht zu leugnen, daß durch die steten Kriege Karl's die Zahl der freien Männer abnahm. Die Religion und deren Diener standen bei Karl in großem Ansehen. Die Bischöfe erhielten Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Die Zehn- ten mußten regelmäßig entrichtet werden. In allen Theilen des Reichs wurden neue Kirchen erbaut und die vorhandenen verschönert. Zur Ver- besserung des Kirchengesanges ließ der Kaiser Orgelspieler und Sänger aus Italien kommen und richtete in Metz und Soissonö Singschulen ein. Auf seinen Wunsch veranstaltete der gelehrte Longobarde Waruefricd eine Sammlung von Predigten und Betrachtungen aus den Kirchenvätern, welche Postille. seltsamen Namen Postille erhalten hat. Mit den Kirchen und Klö- stern verband er Schulen, und auch an seinem Hofe gründete er eine solche. Dem berühmten englischen Mönch Alkuin übertrug er sie Ausbildung seiner Söhne. Große Aufmersamkeit wandte er auf die Muttersprache. Er befahl den höheren Geistlichen, dafür zu sorgen, daß das Volk das Vaterunser und das christliche Glaubensbekenntnis in der Muttersprache auswendig lernte und daß nur in dieser gepredigt würde; er ließ altdeut- sche Volks- und Heldenlieder sammeln, machte selbst den Entwurf zu i) Die Betrachtung schloß sich au die Worte des Terteö an und begann deshalb mit: 'post illa, nämlich verba textus; nach jenen Worten des Tertes, daher der Name Postille.

6. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 132

1869 - Hildburghausen : Nonne
132 Mittlere Geschichte. flucht geboten hätten. In ihnen, wo bischöfliche oder kaiserliche Vögte das Oberaufsichtsrecht übten, entwickelten sich allmälig selbständige Korporationen. Die Ge- Den Kern der Bürgerschaft bildeten die sogenannten Geschlechter, d.^h. schlechter, diejenigen Familien, welche zuerst den Grund und Boden der Stadt inne- gehabt hatten. Außer ihnen gab es eine Menge unfreier Bürger, welche herzugezogen waren und entweder Handwerke trieben oder den reichen Bür- gern als Knechte dienten. Jene Geschlechter traten durch Wechselheiraten und gemeinschaftliche Handelsunternehmungen in eine enge aristokratische Verbindung zusammen und behielten sich auch allein das Recht öffentlicher Versammlungen, die sogenannte „Nitterzeche", vor. Der aus ihnen er- richtete Gemeinderath, an dessen Spitze der Schultheiß stand, wußte nach und nach die Wirksamkeit des herrschaftlichen Vogtes zu beschränken und sich fast die ausschließliche Verwaltung der Stadt anzueignen. Später aber errangen auch die Handwerker, welche sich in städtischen Fehden durch ihre handfeste Tapferkeit auszeichneten, allmälig politische Rechte. Sie sonderten sich in Zünfte und traten als kleine Gilde unter ihrem aus den Zunft- Die Zünfte, m e i st e r n freigewählten Bürgermei st er jenen Geschlechtern (Patriziern) mit ihrem Schultheißen und ihrer großen oder Kaufmannsgilde mit wachsenden Ansprüchen gegenüber. Die Blüthe der Dom- und Klosterschulen, welche unter den Ottonen von Neuem begonnen hatte, dauerte in der ersten Hälfte der salischen Pe- riode fort. Unter den Schriftstellern jener Zeit sind besonders Hermann derkontrakte und Lambert von Aschafsenburg zu nennen, welche beide werthvolle Chroniken ihrer Zeit hinterlassen haben. 53. Die Normannen in Unteritalien (1000). 1. Fortdauernde Wanderlust der uach Frankreich verpflauzteu Normannen. Erscheinen einzelner Normannen in Unteritalien (1016). Die Kolonie zu Aversa (1029). Ankunft dreier Söhne des Grafen Tankred. Eroberung von Melfi. Wilhelm Eisenarm Graf von Apulien. Weitere Einwanderung von Normannen. Gefangennahme und Wie- derfreigebung des Papstes. Die Normannen Lehnsleute deö heiligen Stuhles (1053). 2. Herrschaft Robert Guiskard's. Seine Freundschaft mit dem Papste (Nikolaus Ii.) und dem griechischen Kaiser (Michael Parapinaceö). Kämpfe gegen Alexius Komne- niuö. Kaiser Heinrich Iv. bedrängt Gregor den Vii. Errettung deö Papstes durch Guiökard (1084). Gmskard stirbt (1085). Sein Sohn Roger begründet das König- reich Neapel. 1. Die im Jahre 911 nach Frankreich verpflanzten Normannen 4) ver- loren auch in der neuen Heimat die Lust an Wanderungen und Abenteuern nicht, namentlich fühlten sie sich von der Natur und den Schätzen des euro- l) l) In die ursprünglichen Wohnsitze der Normannen war daö Christenthum zur Zeit Ludwig des Frommen gedrungen. Ansgar (Anschar) hieß der mulhvolle Gtau- benöbote, welcher das Evangelium in Dänemark (826) und Schweden (829) verkün- deie. Er erwarb sich durch seine Missionsthätigkeit den Namen: „Apostel des Nor- dens," wurde (831) erster Bischof von Hamburg und später (847) erster Erzbischof der vereinigten Pisthümer Hamburg und Bremen. Sein Tod fällt in das Jahr 865. — In Dänemark machte das Christenthum anfangs nur geringe Fortschritte, nament- lich wurde es durch Gorm den Alten bekämpft. Auch jener Swen, der Ethel- red vom englischen Throne stieß, war ein heftiger Widersacher der neuen Lehre. Mit Kan nt dem Großen aber war der Sieg des Christenthums in Dänemark entschie- den. — In Schweden schlug daö Evangelium noch langsamer Wurzel. Zwar nahm

7. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 105

1869 - Hildburghausen : Nonne
' Daö Christenthum in den ersten fünf Jahrhunderten. 109 die Blutzeugen (Märtyrer)Qualen und Tod ertrugen, mehrte die Zahl der Bekenner, so daß man mit Recht daö Blut der Märtyrer „den Samen der Kirche" genannt hat. Mitten unter den Drangsalen verbreitete sich daö Christenthum nach allen Himmelsgegenden, namentlich über Italien, Spanien und Gallien; auch nach dem inneren Asien (Indien) drang cs vor und von dort kamen einige Lehrer zu den Gothen und bekehrten viele derselben (Bischof Ulfilaö 350). Im vierte« Jahrhundert (324) wurde Ulsilas 350. daö Christenthum durch Konstantin den Gr. bereits zur Staatsrcligion erhoben. 2. Da die ersten Christen von den Juden ausgegangen waren, so wurde ihre Gemeindcordnung dem Muster der jüdischen Synagogen nach- gebildet. In den christlichen Gemeinden gab es demnach A elt este (Pres- byter) und Aufseher (Bischöfe), denen in der Regel daö Lehrgeschäft ob- lag; in größeren Gemeinden wurden ihnen, zur Besorgung des Armen- und Krankenwesens, Diakonen und Diakonissinnen beigeordnet. Die gottesdienstlichen Versammlungen fanden anfangs in Privathäusern, zur Zeit der Verfolgung in Wäldern und Höhlen statt. Erst vom dritten Jahrhundert an entstanden Bethäuser und Kirchen. Der Tag der Zusam- menkunft war, anschließend an die mosaische Sitte, der Sonnabend, doch trat für diesen bald der Sonntag als der Tag ein, an welchem der Herr auferstanden und die erste christliche Gemeinde gestiftet worden war. In den Versammlungen erhob man sich durch Gesang, Gebet und Bibcllesen; Gottes- häusig fanden auch sogenannte „Liebesmahle" statt, an die sich dann dienst, das heilige Abendmahl anschloß. Damals wurden meistens nur Erwach- sene — nach Ablegung eines kurzen Glaubensbekenntnisses — getauft. Diejenigen, welche darauf vorbereitet wurden, hießen ^Katechumenen." Sorgfältig wachte die Gemeinde über die Unsträflichkeit ihrer Mitglieder. Irrende wurden ermahnt, Lasterhafte vom Abendmahle zurückgewiesen oder aus der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Das Recht der Ausschlie- ßung stand nicht den Bischöfen und Aeltesten allein, sondern der ganzen Gemeinde zu. Innerhalb der Gemeinde waren anfangs die Einzelnen gleich berech- tigt. Seit Konstantin I sonderten sich aber die Geistlichen vom Volke (Laien) als ein besonderer Stand (Klerus) ab und gewannen kraft ihres Amts eine gewisse Herrschaft über die Gemeinde. Bald entstand eine be- stimmte Rangordnung unter den Geistlichen. Die Bischöfe erhoben sich über die Presbyter, die Bischöfe der Hauptstädte über die der Provinzial- städte und die angesehensten Bischöfe nahmen den Titel Erzbischöfe (Ober- bischöfe) an. Endlich erhoben sich die Bischöfe zu R om, Konstanti no pel, Patriarchen. Antiochien, Alexandrien und Jerusalem als Patriarchen über alle. So brauchte nur noch einer von diesen die oberste Leitung an sich zu rei- ßen und daö Gebäude der Priesterherrschaft oder Hierarchi war vollendet.— In der That, gelang dies auch später (600) dem Patriarchen von Rom, der sich als Nachfolger Petri das Primat über die ganze Chri- Papst, stenheit aneignete und seitdem Papst hieß. 0 Konstantin hatte viele Kirchen erbaut und mit Grundbesitz beschenkt, den Geist- lichen eigene Gerichtsbarkeit und Steuerfreiheit bewilligt, auch Vermächtnisse au die Kirche gestattet.

8. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 165

1869 - Hildburghausen : Nonne
Wenzel. 165 Nachdem er noch die Freude erlebt hatte, daß sein Sohn Wenzel zum deutschen König gewählt worden war, starb er 1378. 2. Wenzel (1878—1400). — Wenzels Regierung war wegen der Wenzel wilden Ausbrüche des Faustrechts und wegen der in der Kirche entstände- 1378-1400. nen Spaltungen eine äußerst stürmische. Hatte er auch den güten Willen, dieseü gefährlichen Unruhen abzuhelfen, so fehlte es ihm dazu doch an Um- sicht und Thatkraft. Er war leidenschaftlich, jähzornig, trunksüchtig und lag dem Vergnügen der Jagd zu sehr ob. Den Deutschen kam er wie ein Narr vor, den Böhmen war er ein Wütherich. Zu seiner gewöhn- lichen Begleitung gehörte der Scharfrichter, welchen er „Gevatter" nannte, und eine Koppel großer Hunde, unter deren Bissen seine Gemahlin Eli- sabeth ihr Leben aushauchte. Mit dem Erzbischof von Prag überwarf er sich wegen der Grenzen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit. Da der Erzbischof entfloh, so mißhandelte Wenzel den Vikar Johann Pomuk und ließ ihn zuletzt in die Moldau stürzen (1393). Das ist der jetzt in der römischen Kirche als Schutzpatron der Flüsse und Brücken so hochgestellte h. Nepomuk, von dem die weit spätere kirchliche Sage geht, er sei daruiy in die Moldau geworfen worden, weil er dem Könige die Beichte seiner Gemahlin nicht habe verrathen wollen. Unter Wenzel war eine schreckliche Sittenverwilderung in Deutsch- land eingerissen. Das Reich glich einer Familie, deren Hausvater keine Aufsicht über die Seinen führt und Alles geschehen läßt( was diesen be- liebt. Die Städte machten untereinander Bündnisse zu Schutz und Trutz, Bündnisse sonderlich am Rhein, in Schwaben und Franken. Dagegen bildeten sich ^ Adels, mehrere Gesellschaften des Adels: der Löwenbund, die Gesellschaft mit den Hörnern, der Falknerbund und andere. An größeren und kleineren Krie- gen konnte es daher nicht fehlen. Wenzel hatte zwar 1383 zu Nürnberg versucht, den Reichsfrieden herzustellen, doch waren seine Bemühungen ver- geblich gewesen. Bald darauf (1386) entstand ein neuer Krieg der österreichischen Herren gegen die Schweizer. Mit den 3 Waldstädten hatten sich bis zum Jahre 1353 die Städte Luzern, Zürich, Glaruö, Zug und Bern vereinigt, so daß um diese Zeit der Bund der acht alten Kantone voll- endet war. Der also verstärkte Bund nahm auch Orte auf, welche bis dahin haböburgisch gewesen. Darob ergrimmte Herzog Leopold von Oesterreich, ein Brudersohn jenes Leopold, der bei Morgarten ge- stritten. Er schwur, das verhaßte Hirtenvolk zu demüthigen und seinen trutzigen-Bund zu bestrafen. Zu dem Zweck verbanden sich mit ihm viele geistliche und weltliche Herren und binnen zwölf Tagen wurden den Eid- genossen 167 Fehden angesagt. Leopold sammelte die adligen Schaaren zu Baden im Aargau und zog gen S emp a ch *). Hier, in einem Walde, Sempach warteten seiner die Eidgenossen, 1400 an der Zahl. Sie waren nur leicht 1386* bewaffnet; größtentheils mit Hellebarden, breiten Schwertern, mächtigen Keulen und hölzernen Schilden versehen. Am 9. Juli nahete sich die feindliche Ritterschaft, etwa viertausend Helme. Vor allem Volk glänzte Herzog Leopold von Oesterreich selbst, seines Alters im 37. Jahr, männ- 0 Sempach, Flecken im Kanton"luzern, nördlich von der Stadt Luzern.

9. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 142

1869 - Hildburghausen : Nonne
142 Mittlere Geschichte. gegen gewisse, dem Gemeindewesen ersprießliche Leistungen entbinden (dis- pensiren) zu können. Wenn die großen Kirchenlehrer dabei auch ausdrück- lich hervorhoben, daß Befreiung von den Qualen nur bei aufrichtiger Her- zensbuße möglich sei, so wurde diese Hauptsache von den gewöhnlichen Prie- stern häufig absichtlich verschwiegen oder übergangen. Der Gottesdienst, in Meßopfer welchem das Meßopfer den Mittelpunkt bildete, wurde meist in lateinischer Reliquien. Sprache abgehalten. Die Verehrung der Heiligen, Reliquien und Bilder nahm immer mehr zu, namentlich seit die Kreuzfahrer zahl- lose Reliquien mitgebracht hatten und man jedem Stande und Alter einen besonderen Heiligen darbot. Am ausgebildetsten war der Mariendienst, ' in welchem die altgermanische Verehrung des Weibes ihr Ideal und volles Sieben Genüge gefunden hatte. Die Zahl der Sakramente war nach und Sakramente nach auf sieben gesteigert worden (Laufe, Firmelung, Abendmahl, Buße, letzte Oelung, Ehe, Priesterweihe). Die Anschauung von der Verwandlung des Brodes und Weines im Abendmahl in den Leib und das Blut Christi Tranösub- (die Lehre von der Transsubstantiation), welche Paschasius Radbcrtuö, Abt stantiation. von Korbte in der Pikardie, 831 aufgebracht hatte, sagte dem Volke zu, und die Befürchtung, daß von dem Blute des Herrn etwas verschüttet wcr- Kewh, den könnte, entzog den Laien seit dem 12. Jahrhundert den Gebrauch entziehung. des Kelches, der den Priestern vorbehalten blieb. 1215 wurde durch Innocenz Iii. bestimmt, daß die Ohrenbeichte die unerläßliche Bedingung Neue Feste, der Vergebung der Sünden sei. Zu einer Menge neuer Feste, wie Mariä Geburt (8. Septbr.), aller Heiligen (1. Novbr.), aller Seelen (2. Novbr.), das Frohnleichnamsfest (Donnerstag nach Trinitatis), kamen auch solche Feste, wo der Uebermuth und die Spottlust des Volkes sich selbst an dem Heiligen vergriff, wie das Narren fest und Esels fest ch. Das innere Leben der Christenheit gewann aber weder durch die Auf- stellung neuer Lehren, noch durch die Einführung neuer Feste, sank viel- mehr in dein Maße, als man sich von der reinen Lehre des Herrn und Werk- der Einfachheit des Gottesdienstes entfernte. Zwar lebte in der großen Heiligkeit. Menge ein frommer Siim, doch wollte sie rein Geistiges durch sinnliche Mittel und im Allgemeinen das Heil der Seele mehr durch äußere Werke, denn durch innere Heiligung erwerben. 2. Das Papstthum auf seiner Höhe. Innocenz Iii. 1198 —1216. — Seit Gregor Vii. war die Macht des römischen2) Papstes tenz-Bücher genannt. Wem auferlegt war, 7 Wochen lang zu fasten, der konnte sich dafür mit 20 Schillingen (20 Groschen) lösen. Wer einen Tag fasten sollle, konnte dafür auch 56 Psalmen oder 15 Vaterunser und ebenso viele Miserere („Herr, erbarme dich") beten. Auch Gcißelhiebe konnten an die Stelle der Büßungeit treten. Zur Zeit der Kreuzzüge wurden alle Bußen durch Theilnahme an einer Pilgerfahrt gesühnt; wer nicht selbst mitziehen konnte, durfte einen Stellvertreter schicken. i) Am Narrenfeste traten Narrenpäpste, Narrenbischöfe und Narrenäbte auf und ahmten an heiliger Stätte die Amtsverrichtungen in possenhafter Weise nach. Am Eselsfeste, das man zum Andenken an Christi Einzug in Jerusalem hielt, wurde ein mit dem Chorhemde geschmückter Esel in die Kirche geführt und besonders verherrlicht. ‘¿) Die völlige Trennung der Kirche in eine römisch-katholische und grie- chisch-katholische war, nachdem der Bilderstreit einen Riß hervorgebracht, im '11. Jahrhundert (1054) geschehen, nachdem 1053 der Patriarch von Konstantinopel (Ceru- larius) über die römische Kirche den Bann ausgesprochen. Jede dieser beiden Kirchen hat sich seitdem selbstständig weiter entwickelt.

10. Für einjährigen Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 153

1869 - Hildburghausen : Nonne
Das Mönchswesen. 153 Ordnung das Recht des Stärkeren setzten. Doch erst die Erfindung des Schießpulvers und das dadurch ganz veränderte Kriegswesen machten dem Ritterthum ein Ende. H. Das Mönchswcfen. 1. Gestaltung des abendländischen Mönchswesens durch Benedikt von Nursia (529). Gelübde. Ehemalige Begeisterung für die Klöster bei Privatleuten und Fürsten. Reichwerden vieler Klöste? (durch das Erbrecht im 13. sec.) 2- Daö Noviziat. Ge- ringstes Alter der Mönche (14 Jahre) und Nonnen (12 Jahre). Beschäftigung und Kleidung der Mönche. (Strenge Regel der Karthäuser 1084.) Die Vorsteher eines Klosters. Laienbrüder. Die mächtigen Kongregationen: Kluniazenser (910), Kamaldu- lenser (1018), Karthänser (1084), Cisterzienser (1098), und Prämonstratenser (1120). Aufkommen und rasche Verbreitung der Bettelmönche, als Franzikaner (1223), Do- minikaner (1216), Karmeliter (1254) und Augustiner (1256). 3. Wohlthätiger Ein- fluß der Klöster. Ursachen ihres Verfalls. 1. Im Abendlande hatte daö Mönchswesen seine erste Ausbildung durch Benedikt von Nursia erhalten. Die Ordensregel, welche Benedikt v. dieser für das Kloster Monte Kassino (529) entworfen hatte, wurden bis Nursia 529. ins 11. Jahrhundert für mustergültig angesehen. Sie verpflichtete zu lebenslänglichem Aufenthalt im Kloster, und dem dreifachen Gelübde der per- sönlichen Armut, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams. Und es waren überall Klöster entstanden; theils, indem fleißige Mönche sich in Waldwildnissen niederließen und dieselben urbar machten, theils, indem Könige und Fürsten schon angebaute Strecken den Mönchen schenkten. Der Eifer für die Klöster war in jener Zeit überhaupt sehr groß. Man glaubte sein irdisches Gut am besten zu verwenden, wenn man es einem Erbrecht der Kloster vermachte. Dadurch gelangten die Klöster zu großem Vermögen, Klöster insbesondere, als sie im 13. Jahrhundert das Recht erhielten, ihre In- be- sassen nebst deren Verwandten zu beerben. Ehe man in ein Kloster eintreten konnte, mußte man ein Prüfungs- jahr oder Noviziat bestehen. Kein Mönch durfte vor vollendetem 14. Jahre, keine Nonne vor dem 12. Jahre das Klostergelübde ablegen. Die Be- schäftigungen der Mönche bestanden in ländlichen Arbeiten, in gelehrten Studien, in Unterrichten der Jugend, in Abschreiben von Büchern, in Gebet und gottesdienstlichen Uebungen. Die Kleidung war einfach, die Nahrung auf das Nothdürftigste beschränkt. Spätere Orden legten den Mönchen schwere Bußen und Kasteiungen auf. Der Vorsteher des Vorsteher Mönchsklosters war der Abt, dem unbedingt gehorcht werden mußte; ihm ^ Klöster, folgte der Prior, dann kam der Dechant, der Kellermeister, der Oekonom, der Kantor re. re. Dem Nonnenkloster stand die Aebtissin vor, welcher wieder ähnliche Würden untergeordnet waren; doch mußte es auch einen Prior für den Gottesdienst, die Messe, die Predigt, die Beichte rc. rc. haben, weil diese Geschäfte nicht einer Frau übertragen werden konnten. Auch Laienbrüder nahm das Kloster auf; sie legten nicht daö volle Mönchs- i) Die strengste Regel hatten die Karthäuser, welche durch Bruno von Rheims in der Nähe von Grenoble (1084) gestiftet wurden. Ihre Kleidung war rauh, hären, ja stechend; Kopf und Füße blieben unbedeckt; in jeder Woche gab es 3 Fasttage; in den 8 heiligen Wochen durfte nur Wasser und Brod genossen werden. Die got- tesdienstlichen Hebungen wurden Tag und Nacht nicht unterbrochen; dabei erhöhten Einsamkeit, finsteres Schweigen und scharfe Geißelungen die Entsagung des Lebenö.
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