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1. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 43

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 43 — Einführung des Christentums in unserer Heimat. Durch die Römer soll schon im 3. Jahrhundert von Mainz (Mogun- tiäcum) aus das Christentum nach den benachbarten nassauischen Gegenden gebracht worden sein; dauernderen Eingang aber verschaffte es sich erst im 4. Jahrhundert durch deu hl. Lubentius. Dieser kam von Trier, predigte in der Lahngegend das Christentum und erbaute dort die uralte Kirche zu Dietkirchen, die erste in Nassau. Eiu anderer Missionär mar der Einsiedler St. Goar, der im 6. Jahrhundert am Rhein wirkte. Nach ihm sind die Städte St. Goar und St. Goarshausen benannt. Einige hundert Jahre später führte Kaiser Karl der Große bei allen deutschen Stämmen das Christentum ein und gründete Bistümer, Klöster, Kirchen und Schulen. In dieser Zeit entstand auch das Kloster Bleidenstadt, das älteste in Nassau. Klöster und Kirchen bildeten oft den Grund zu Dörfern und Städten. Auflösung der Gauverfassung. Grafen und Zerren. Um das Jahr 1000 hörte die Ganverfassung nach und nach auf. Die deutschen Kaiser fingen an, Bischöfen und Klöstern weltliche Herr- schast über bedeutende Länderstrecken zu verleihen. Der Rheingan fiel z. B. dem Erzbischose von Mainz, die untere Lahngegend dem Erzbistum Trier zu. Von Klöstern war später Eberbach am reichsten begütert. Auch die Gaugrafen strebten nun nach Erlangung erblicher Gebiete. Grafen und Herren mit erblichen Besitzungen, welche jetzt austraten, waren z. V. die von Laurenburg, Katzeuelubogeu, Eppstein und Cronberg. Sie er- bauten sich auf steilen Anhöhen seste Burgen, an deren Fuß später oft Dörfer und Städte angelegt wurden. Aus dem Geschlechte der Grase« und Herren gingen später die Ritter hervor. Die Herren von Lauren- bürg erbauten ungefähr um das Jahr 1100 die Burg Nassau und nannten sich von da an Grafen von Nassau. Der Name Nassau, der schon 915 in Urkunden vorkommt, bezeichnete zuerst einen Landsitz (Villa Nassöva = Nassaue oder nasse Au) Kaiser Konrads I. von Franken. Im 13. Jahrhundert vereinigte Gras Heinrich der Reiche von Nassau die Grafschaften Idstein, Weilburg, Dillenburg und Siegen. Nach seinem Tode wurde das Land unter seine beiden Söhne Otto und Walram geteilt. Erstem bekam das Gebiet nördlich, letzterer das Gebiet südlich der Lahn. Dadurch entstanden zwei nassauische Linien: die ottoische und die walramische. Durch weitere Teilung bildeten sich später wieder viele nassauische Grafschaften. Zu bedeutendem An- sehen gelangte das Haus Nassau, als Adolf, ein Sohn Walrams, zum deutschen Kaiser gewählt wurde.

2. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 176

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
ständigen Ausscheidung aus der kirchlichen Genossenschaft. Traf der Kirchenbann eine Stadt oder ein ganzes Land, so hieß er Interdikt; dies untersagte jede kirchliche Handlung in dem gebannteü Lande. Die Kirchenbuße war vierfacher Art: die Weinenden müßten vor den Kirchenthüren im Büßergewande auf der Erde liegen Und weinen; die Zuhörenden durften in den Vorhallen der Kirche die Vorlesungen der Bibel und die Predigt mit anhören; die Knienden mußten bei allen Gebeten knien und durfte,, dem ganzen Gottesdienst beiwohnen; die Stehenden hatten dem Gottesdienst stehend beizuwohnen. 8 56. Die Franken unter den Merowingern. phlodwi-,, Chlodwig, der Enkel des Merwig, welcher der Ahnherr der fränki-der Suiter fchen Königsfamilie gewesen sein soll, bestieg 481 den Thron. Er fränkischen herrschte über einen Theil der salischen Franken und vergrößerte das väterliche Reich durch die Eroberung eines Landstriches zwischen Loire und Seine, welchen S y agrius nach dein Untergange des weströmischen Reiches noch behauptet hatte, durch den Sieg über die Alemannen, nach der gewöhnlichen Annahme bei Zülpich (496), und die Westgothen bei Vou gl 6 (507). In der Schlacht bei Zülpich hatte er gelobt, zum Christenthum überzutreten, dem seine Gemahlin, Chlotilde, Xfes? eine burguudische Prinzessin, schon angehörte. Er ließ sich noch in demselben Jahre zu Rheims mit 3000 seiner Krieger taufen, worauf ihm der Papst den Titel „Allerchristlichster König" ertheilte. Diesem Beinamen machte indessen Chlodwig wenig Ehre, indem er seine Verwandten, die Häupter der noch übrigen Frankenstämme in Belgien und am Niederrhein, hinterlistig tödtete und sich so zum alleinigen Kö-nig der Franken machte. Nachdem Chlodwig sein Reich vom Rhein bis Wird"™" zur Garonne und den Sevennen erweitert hatte, schickte ihm Kaiser Anastasius von Konstantinopel die Abzeichen der königlichen Würde, den Purpurmantel und das Diadem. Nach dem Muster des oströmischen oder griechischen Hofes richtete Chlodwig in der Folge eine glänzende Hofhaltung ein, gründete viele Hofämter und setzte über alle Hofleute einen Haus meier (major domus), einen Mann ans edlem Geschlechte, dem zugleich die Aufsicht über die Krougüter anvertraut war; er sollte Nach seinem im Krieg und Frieden der Erste nach dem Könige sein. Chlodwig starb Reich 511 zu Paris; sein Reich ward unter seine 4 Söhne getheilt und geth-m. durch die Einverleibung Thüringens und Burgunds erweitert (534). Als später die Ostgothen mit Justiuiau, dem griechischen Kaiser, in Krieg geriethen, baten sie die Franken um Beistand und traten ihnen die Provenc e, einen Theil vou Venetien, Alemannien vom Rhein bis zum Lech ab. Der jüugste vou Chlodwigs Söhnen, Chlo-thar I., vereinigte das väterliche Reich auf eine kurze Zeit wieder (558 —561), allein nach seinem Tode wurde es abermals getheilt. Von da an hörten die Eroberungen auf; Mord, Bürgerkrieg und Gräuel wütheten in der Königsfamilie. Die Trennung des fränkischen Reiches in

3. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 209

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
Freistaaten des Alterthums verglichen und das römische Volk veranlaßt, Senat und Consuln zu wählen. Darüber mit dem Banne belegt, war Arnold nach Zürich entflohen.; aber er gerieth in Friedrichs Gewalt, der ihn dem Papste auslieferte, und wurde verbrannt. Friedrich Barbarossa eilte aus Oberitalien nach Rom, um sich die Kaiserkrone vom Papste aufsetzen zu lassen; allein er beleidigte den Ss« Papst, weil er ihm den unrechten Steigbügel bei seinem ersten Besuch rcirbj*Jtom hielt und mußte ihn erst versöhnen. Die Einwohner Roms, welche ein tms). Geschenk von 5000 Pfund Silber beanspruchten, strafte er hart, weil sie ihn und seine Leute nach der Krönung in den Straßen überfallen hatten. Gern hätte Friedrich schon damals die widerspenstigen Italiener gezüchtigt, allein die deutschen Fürsten pflegten sich bei einem Römerzug nur aus ein Jahr zu verpflichten und mit Ansang des Winters heimzukehren. Den Rückweg über Tyrol verlegten ihm die Veronesen, allein Otto von Wittelsbach erzwang den Durchgang. In Abwesenheit des Kaisers war manche Unordnung in Deutsch-mb fimft die land vorgefallen. Friedrich hielt strenges Gericht, zerstörte eine Menge j^Demsch' Raubschlösser, hob unerlaubte Zölle auf und vernrtheilte den Erz- land", bischof von Mainz und den Pfalzgrafen Herman von Stahleck, welche durch ihre Fehden den Landfrieden gebrochen hatten, sammt ihren Verbündeten zum Hundetragen. Der Pfalzgraf und 10ritter mußten einen Hund eine Meile weit tragen, ihre Dienstleute einen Stuhl, die Bauern ein Pflugrad; der Erzbischof ward wegen seines Standes und Alters begnadigt. Darauf begab sich Friedrich nach Besan-qon (1157),yum die Krone Burgunds zu empfangen, welche er durch seine Heirath mit der bnrgnndischen Prinzessin geerbt hatte. Ein Schreiben des Papstes, welches ihm der Cardinal Roland Bandinelli hier überbrachte und worin der Kaiser ein Vasall des Papstes genannt wurde, veranlaßte Friedrich, den Papst zu einer genügenden Erklärung anzuhalten. Otto von Wittelsbach hätte damals über die Unverschämtheit des Cardinals ausgebracht denselben ohne Friedrichs Einschreiten zusammengehauen; Bandinelli blieb seitdem ein entschiedener Gegner Barbarossas, besonders als er (1159) zum Papst ernannt wurde. 1158 trat Friedrich seinen zweiten Zug nach Italien an. Die Mailänder hatten inzwischen Tortona wieder hergestellt und Lodi und Crema neuerdings zerstört. Mailand ward eng eingeschlossen und ausgehungert. Die gesammte Geistlichkeit, die Consuln, Rathsglieder und Edlen, barfuß und barhaupt, das entblößte Schwert auf dem Rücken, Äw* zuletzt die Bürger mit Stricken um den Hals erschienen vor Friedrichs Isnber' Thron und baten um Gnade. Obwohl sie der Kaiser milde behandelte, so wurden sie doch durch diese Demüthigung der deutschen Herrschaft erst recht entfremdet. Friedrich ließ sofort durch die 4 berühmtesten Rechtsgelehrten der Universität Bologna die kaiserlichen Rechtewb ,a&t feststellen und auf einer Versammlung auf bett ronealischen Feldern Sä veröffentlichen: st-a-n. 1) Alle Zölle und Einkünfte gehören dem König; 2) derselbe ist berechtigt, Herzogthümer, Markgrafschaften itttd Grafschaften zu vergeben, Richter zu bestellen, die Vasallen zum Heerbann Sasstan, Handb. d. Gesch. 3. Aufl. ai

4. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 215

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
215 sogar sein Kanzler und vertrautester Freund, Peter von Vincis, ihm nach dem Friedrich Ii Leben trachtete, brach seine Kraft. Er starb in den Armen seines jüngsten Sohnes fhrbt 1250, Manf red (1250) zu Firenzuola. bei Luceria, nachdem ihn der Erzbischof von Palermo vom Banne losgesprochen hatte. So grenzenlos die Freude des Papstes über Friedrichs Tod war, so tief empfand die hohenstaufische Partei in jenen schweren Zeiten den Verlust eines Führers, der an Geist so hoch über seinen Zeitgenossen stand. Während Ezzelino in Oberitalien und Maufred in Unteritalien den Kampf gegen Ronmb die welfische Partei des Papstes fortsetzten, untersagte Innocenz Iv. den deutschen fann sich ' Fürsten, welche Konrad Iv. als Friedrichs Nachfolger im Reiche anerkannten, nicht nur den Gehorsam gegen denselben, sondern erklärte ihn auch seiner Erbgüter in Schwaben verlustig. Der Bischof von Regensburg wollte den König er' morden lassen und die Unthat wäre ausgeführt worden, hätte nicht Friedrich von Eve sh eim sich in das Bett Konrads gelegt und den Tod für seinen Herrn freudig erlitten. Konrad entkam an den Rhein und ward von Wilhelm von Holland bei Oppenheim besiegt. Er begab sich nach Italien und erbot sich, der Kirche alle ihre Rechte und Besitzungen zurückzugeben, allein der Bann des Papstes blieb in Kraft. Nun verband er sich mit Manfred, welcher den größten Theil des sicilischen Reichs gewonnen hatte, und half ihm Neapel erobern. Im Begriffe, nach Deutschland zurückzukehren, um seine Erbländer zu retten, starb er 1254. Er war der letzte deutsche König ans dem Hause der Hohenstaufen und hinterließ einen zweijährigen Sohn, $"bn 125i. den unglücklichen Konradin. Da man diesen dem König Wilhelm von Holland nicht entgegenzustellen wagte, so blieb Letzterer bis zu seinem Tode, welchen er im Kampfe gegen die Friesen fand (1256) in unbestrittenem Besitze der Krone; aber er war im Reiche ohne jeden Einfluß und konnte die Rithe und Ordnung nicht herstellen. § 68. Die Zeit des Interregnums. Da nach Wilhelms Tod kein deutscher Fürst die Krone anzunehmen geneigt war, mmth von so wählte man einen Ausländer. Bei dieser Wahl ist zum ersten Male die Rede eonroani* von sieben Kurfürst en, welchen mit Ausschluß der übrigen Fürsten das Recht der Königswahl zustand. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, welche zugleich die Kanzlerwürde übten, die Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz, Brandenburg und Böhmen, welche die weltlichen Aemter des Truchsessen, Marschalls, Kämmerers und Mundschenken bei der Krönung versahen. Der Erzbischof von Köln und sein Anhang wählten Richard von Eornwallis, den Bruder des englischen^ aiovms Königs, der Erzbischof von Trier und seine Freunde den König Alphons vo Nvon Castilien Eastilien. Da sich aber niemand im Reiche um sie bekümmerte, und weder derroe^Ui9e5 eine noch der andere allgemeine Anerkennung fand, so nennt man die Zeit von Wilhelms Tod bis zur Wahl Rudolfs von Habsburg (1256—1273) das Interregnum, d. i. Zwischenreich oder die kaiserlose Zeit; es war eine schreckliche Zeit. %ai $auft. Jeder that, was er wollte; die Faust oder das Schwert entschied. Zucht und Ord- r-ch^mwmt nung waren gewichen, Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde, die Ritter überhand, hausten wie Räuber und Mörder, überfielen Kaufleute und Marktschifse, trieben Zölle und Brandschatzungen ein und machten Gefangene, wo sie konnten, um Lösegeld zu erpressen. Gegen dies Unwesen der Herrn vom Adel, von welchem die Städte am

5. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 216

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
216 meisten zu leiden hatten, entstanden Bündnisse der gefährdeten Städte, namentlich der Bund der Hansa, der rheinische Städtebund unter der Vorflandschaft von Mainz und Worms, und der schwäbische unter dem Vorstand von Ulm. der Hohen- iencr kaiserlosen Zeit fand das Geschlecht der Hohenstaufen seinen gänzlichen stauf-n. n «gang. Der Kampf in Oberitalien hatte wegen Ezzelinos unerhörter Grausamkeit ein für die Sache der Ghibellinen und für Ezzelino trauriges Ende genommen. Welsen und Ghibellinnen waren des Tyrannen müde, schlossen 1259 einen geheimen Bund wider ihn und nahmen ihn bei Cassano an der Adda nach blutiger Gegenwehr gefangen. Schwer verwundet verschmähte Ezzelino jeden Beistand-E„elinos namentlich den der Kirche, nahm weder Nahrung, noch Arznei, riß zuletzt die Bin-u‘ £"!rtbä f1? t>0n femer Kopfwunde und beschleunigte seinen Tod. Dagegen hatte sich Manfred mit Rom auszusöhnen versucht und nachgiebig bewiesen; allein der Papst suchte um jeden Preis die Macht der Hohenstaufen in Unteritalien zu vernichten und bot dem Herzog Karl von Anjou, dem Bruder Ludwigs Ix. von Frankreich, die Krone von Neapel und Sicilien an. Manfred war mit dem Banne belegt und rüstete sich; allein päpstliche Diener bestachen seine Truppen und verleiteten sie zum Treubuch. Karl erschien mit einem zahlreichen Heere in Italien, bei Benevent kam es zum Kampfe. Manfred unterlag und starb den Heldentod (1266); seine Familie stet dem Sieger in die Hände und hatte ein trauriges Loos. Manfreds drei Söhne blieben in lebenslänglicher Haft, der älteste erblindete im Kerker und starb nach 43 kummervollen Jahren. Karl von Anjou regierte mit empörender Härte. Darum Anjou" luden die ghibellinischen Großen Konrads Iv. Sohn, Konradin, welcher unter Unsl !eme§ Oheims, Herzogs Ludwig von Oberbaiern, ausgewachsen war, in Besitz, ein, sein italisches Erbland in Besitz zu nehmen. Konradin folgte dem Rufe und zog urch Rom nach Unteritalien und wurde bei Tagliacozzo, im Anfange der Schlacht siegreich, zuletzt von den Franzosen geschlagen. Er entkam, wurde aber vom Grafen Frangipani, welchem Friedrich Ii. viele Wohlthaten erzeigt hatte, verrathen und an Karl von Anjou ausgeliefert. Durch ungerechten Spruch zum und rart verurtheilt, starb der letzte Hohenstaufe mit seinem Freunde Friedrich von Ba-»onrabin den den &>b auf dem Schaffst (1268). Karls Grausamkeit führte 14 Jahre später ^i268.fcn k’e ^cj*,*an ®e§per herbei, welche allen Franzosen auf Sicilien das Leben, dem König die Insel selbst kostete. Peterzvon Aragonien, Manfreds Schwiegersohn, nahm sie in Besitz. 8 69. Die Capetingee in Frankreich (987-1328). Di- Als mit dem Aussterben der Karolinger in Frankreich Hugo Capet den Kmet"' ^c0n bestieg, war das Land unter mehr als 49 Große vertheilt, unter denen die gegenüber Herzoge von der Normandie, die Grafen von Flandern, Champagne ohnmächtig, Toulouse, Gascogne, Aquitanien rc. fast selbständig auftraten; der König war kaum mehr als sie und galt nur als der erste unter gleichen. Es blieb darum den ersten Capetingern nichts übrig, als die weltlichen und geistlichen Reichs -fürsten in allen Rechten und Besitzungen zu bestätigen. Freilich wurde dadurch der Uebermuth der französischen Grafen und Barone, welche sich in ihren wirklichen und angemaßten Rechten befestigt glaubten, nur noch größer; sie benutzten ihr Uebergewicht, schwächeren Gutsbesitzern ihr Eigenthum zu entziehen. Erst mit den Kreuzzügen,

6. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 217

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
217 welche die Macht der großen Vasallen schwächten, erhob sich mit dem Bürgerstand das königliche Ansehen. Die Capetinger hatten seit Hugo Capet (987-996) die Sitte beobachtet, r,^crn noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen und als Mitregenten anerkennen Zu'h^Haus-lassen. Diesen Grundsatz befolgten sie so lange, bis die königliche Macht ihres Hauses fest genug und gegründet schien, und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Besonders hob der fünfte Capetinger*), Ludwig Vi. (1108—1137), durch Su^e™sb(J** seine Klugheit die königliche Macht. Die Städte, welche durch die Vermehrung des Anl-b-n Handels und der Gewerbe zu größerem iwohlstande gelangt waren, erstrebten einebes R8n'93 selbständige Gerichtsbarkeit und freie Gemeindeverfassungen. Ludwig bestätigte auf den Rath Sugers, des weisen Abtes von St. Denys, die Privilegien der Städte, wenn er auch in seinen eigenen Besitzungen keine selbständigen Städte duldete und nur einzelne Freiheitsbriese gab. Die Städte wählten nun und ihre Räthe, einen Maire und führten die Waffen unter eigenen Anführern, um die ^Smie. Gewalt des Adels abzuwehren und ihre Freiheiten zu behaupten. Auch die Grafen und Herzoge verkauften seitdem ihren Städten solche Rechte, welche der König zu beschützen bereit war. Dadurch hob sich das Ansehen des Königs und die Macht des Bürgerstandes, die Kraft des Adels nahm dagegen ab. Ludwig Vii. (1137—E-Länder 1180) war bereits mit Eleonore, der Erbin von Guienne und Poitou, vermählt, tin als er den Thon bestieg. Er ließ sich 1152 von ihr scheiden, worauf Eleonore den Herzog der Normandie, Heinrich Plantagenet**), den Enkel Wilhelms des Cr-oberes, welcher von seinem Vater Anjou, Maine und Touraine und von seiner Mutter die englische Krone erbte, heirathete. Durch diese Heirath empfing Heinrich noch die Gascogne, Guienne und Poitou und besaß seitdem in Frank-^ s,«ht dem reich mehr Gebiet als sein Lehnsherr, der König. Dies Misverhältnis gab die Der-anlassung zu langwierigen Kämpfen zwischen Frankreich und England. Ludwig Vii. Macht nach, betheiligte sich auch am zweiten Kreuzzug (1147). Sein Nachfolger Philipp Ii. August (1180—1223) suchte den Fehler seines Vaters wieder gut zu machen, indem er die Macht des englischen Königs in Frank- des Vaters reich brach. Richard Löwenherz und Johann ohne Land verloren nach und Toi®ertegut nach die Normandie, Anjou, Poitou, Maine und Touraine. Seine Er- zu machen, folge hoben auch die Macht des Königthums im Innern. Ludwig Viii. bestieg (1223—1226), ohne nach der bisher üblichen Sitte bei Lebzeiten des Vaters gekrönt zu fein, vermöge des Erbrechts den Thron. Die Regierung Philipps Ii. und Ludwigs Viii. ist durch die Verfolgung der Die Waldenser und Albigenser bekannt. Peter Waldus, Kaufmann zu Lyon,^Waläns-r hatte um 1170 einen apostolischen Verein zur Predigt des reinen Evangeliums unter dem Landvolke gestiftet. Die Anhänger desselben, Waldenser genannt, welche allmählich andere Grundsätze von der Stellung der Geistlichen in der Gemeinde, von der Beichte, vom Ablaß, von der Verehrung der Reliquieu und Anrufung der Heiligen rc. aufstellten, als die römische Kirche lehrte, wurden von den Päpsten und *) Hugo Capet (987—996), Robert I. (996—1031), Heinrich I. (1031-1060) und Philipp I. (1060—1108 sind die 4 ersten Capetinger. **) Heinrich I., welcher 1135 ohne rechtmäßige männliche Erben starb, war der dritte Sohn Wilhelms des Eroberers. Seine Tochter Mathilde war die Gemahlin Gottfrieds von Anjou, welcher von der Gewohnheit, einen blühenden Ginsterzweig (plante de genet) an seinen Helm zu stecken, Plantagenet hieß, und die Mutter Heinrichs Ii.

7. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 220

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
220 ---------------- jährlichen Tribut von 1000 Mark als Lehen an und leistete ihm 1213 einen förmlichen Lehen seid. So versöhnte er allerdings den Papst, zog sich aber eine all- gemeine Verachtung zu, welche sich bald in einem allgemeinen Aufstand fühlbar machte Unter der Leitung des Erzbischofs von Eanterbury ward ein großes Bünd- gibt hm ni§ der Geistlichkeit und der weltlichen Vasallen gegen den König geschlossen und groben Frei-derselbe zur Ausstellung des großen Freiheitsbriefes (magna charta ijeusbdef Hbertatum), der Grundlage der englischen Verfassung, gezwungen 1215. Die Geistlichkeit erhielt Befreiung von dem weltlichen Gericht, freies Wahlrecht zu den Kirchenstellen und ungehinderte Berufung (Appellation) nach Rom. Die Gewalt des Lehnsherrn wurde beschränkt. Außer in bestimmten Fällen kann der König weder dem Adel, noch den Städten und Dörfern Auflagen machen, ohne Einwilligung des großen Rathes (Parlaments), welcher aus Prälaten, Grafen, großen und kleinen Baronen zusammengesetzt ist. Die Charte bestimmte die Rechte der Barone gegenüber dem König und das Verhältnis der Untervasallen zu den Baronen. Kein freier Mann kann ohne einen gültigen von seinesgleichen gefällten Gerichtsspruch verhaftet, noch seines Eigenthums beraubt und verwiesen werden. Dazu kam noch Bestätigung aller Rechte und Freiheiten für die Städte, freier Verkehr mit dem Ausland, Schutz für Kaufleute rc. Johann suchte zwar diesen Freiheitsbrief, zu dessen Verwirklichung Adel und Geistlichkeit eine Kommission von 25 Rittern einsetzte, mit Hilfe des Papstes wieder zurückzuziehen: allein man entzog ihm die Krone, trieb ihn zur Flucht und berief den französischen Kronprinzen Luv- Heinrich Iii"viii. auf den englischen Thron. Doch als Johann auf der Flucht starb, wurde folgt Regierung seinem Sohne Heinrich Iii. (1216—1272) übertragen, Ludwig aus 1216—1272, England wieder vertrieben. Unter Heinrichs Regierung brach ein Aufstand aus, an dessen Spitze des Königs eigner Schwager stand (1258). Es waren verschiedene Gründe, welche denselben zum Ausbruch brachten; feit Heinrichs Iii. Verheirathung mit Eleonore, der Tochter des Grafen von Provence, waren bei Hofe die Franzosen in so auffallender Weise begünstigt worden, daß das englische Volk sich verletzt fühlte. Die Ausführung unermeßlicher Summen, welche durch den Pfründenhandel nach Rom wanderten, und der Druck, welchen des Königs fortwährende Gelduoth in dem unrühmlichen Kriege gegen Frankreich veranlaßte, reizte noch mehr. Der Köuig mußte nachgeben, daß regelmäßige Parlamentsverhandlungen abgehalten wurden, die freien Gutsbesitzer durch vier Deputirte ihre Beschwerden darin vorbringen dürften, und daß einstweilen ein Ausschuß von 12 Baronen die und er- Gewalt des Parlaments und die Aufsicht über den König übernehmen sollte. Allein Freiheitsbrief. dieser Ausschuß seine Amtsdauer langer ausdehnte, wurde das Volk unwillig, und der König erklärte, er werde die Regierung wieder frei führe». Ein schrecklicher Bürgerkrieg entbrannte; der König gerieth in der Schlacht bei Lewes (1264) Gründung famm* seinem Bruder, dem römischen König Richard von Eornwallis, in die Ge-dis Unter- walt des Adels, welcher das Volk dadurch zu gewinnen suchte, daß er 1265 ein neues Parlament zu London versammelte, wozu außer dem Adel und der Geistlichkeit zwei Abgeordnete aus jeder Stadt und jedem Flecken, sowie zwei Deputirte der freien Gutsbesitzer aus jeder Grafschaft einberufen wurden. Dies ist die Grundlage des nachherigen Unterhauses geworden. Noch in demselben Jahre nahm Heinrich Iii, durch seinen Sohn befreit, den Thron wieder ein und regierte bis 1272, wo er starb.

8. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 225

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
225 -------------- erlangter Volljährigkeit der Schwiegersohn Rudolfs werden und Böhmen und Mähren behalten solle. Doch blieb Mähren auf fünf Jahre zur Deckung der Kriegskosten in Rudolfs Besitz. Oesterreich und Steiermark erhielten Rudolfs Söhne, Albrecht und Rudolf, zu Lehen (1282), Kärnthen der Graf Meinhard von Tyrol, welcher gegen Ottokar treue Dienste geleistet hatte. Mit großem Eifer trachtete dann Rudolf danach, die dem Reiche wahn während des Interregnums entrissenen Güter und Rechte wieder zu d-s°Reiches, verschaffen. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1282 verordnete er nicht nur einen allgemeinen Landfrieden auf fünf Jahre, sondern verlangte auch von den Fürsten und dem Adel alles zurück, was ihnen nicht rechtmäßig gehöre. Viele gaben nicht heraus, was sie an sich gezogen hatten, andere fuhren in ihren Fehden fort, als ob kein Kaiser und kein Reich bestehe. Insbesondere klagte die schwäbische Stadt Eßlingen über Gewaltthätigkeiten des Grafen Eberhard von Würtemberg, welcher sich in trotzigem Nebermnthe „Gottes Freund und aller Welt Feind" nannte und den Kaiser nur als Grafen von Habsburg betrachtete. Rudolf bot ein Reichsheer gegen den Ruhestörer auf und belagerte ihn in seiner Hauptstadt Stuttgart (1286). Eberhard mußte sich unterwerfen. Rudolf stellte das Herzogthum Schwaben nicht wieder her, dessen Stifter, Städte und Vasallen dadurchreichsunmittelbar wurden; die mächtigsten Fürsten in Schwaben waren fortan die Grafen von Würtemberg und die Markgrafen von Baden. Gegen Ende des Jahres 1289 berief Rudolf einen Reichstag „Rudolf nach Erfurt, um auch im nördlichen Deutschland den Landfrieden wieder zu befestigen und mit unnachsichtlicher Strenge die Raubritter zu bestrafen. Es wurden auf seinen Befehl 29 Raubritter enthauptet und 66 Raubschlösser gebrochen. Ebenso gingen (1290) am Rhein und in Franken über 70 Raubschlösser in Flammen auf, und 30 Ritter wurden wegen Landfriedensbruchs mit dem Tode bestraft. Rudolfs Strenge, Treue und Gerechtigkeit wurden allgemein bewundert, und noch lange nachher Pflegte man von einem Menschen, welcher nicht Wort hielt, zu sagen: „der hat Rudolfs Redlichkeit nicht." Rudolf war ungemein leutselig, heiter und herablassend. Er ließ Rudolfs jeden, der seines Rathes bedurfte, gern vor sich und Pflegte, wenn seine Jästte Umgebung jemand den Zutritt verweigern wollte, zu sagen: „Bin ich Saune-denn König, um mich einschließen zu lassen?" Manch heiterer Zug seiner guten Laune hat sich erhalten. 1291 berief Rudolf eine Reichsversammlung nach Frankfurt und trug ihr seinen Wunsch vor, daß man Albrecht zum römischen Könige zumxzmu und zu seinem Nachfolger ernennen möge. Allein der Erzbischof von 'ijll'8' Mainz stellte den Kurfürsten vor, wie Albrecht zu mächtig, zu streng und herrisch sei, und bewirkte einen ungünstigen Beschluß. Die Fürsten schlugen Rudolfs Begehren ab und erklärten ihm, das Reich sei zu arm, um zwei Könige zu ernähren. Dies kränkte Rudolf auf das schmerzlichste. Mismuthig, heißt es, gieng er nach Straßburg. Dort erkrankte er. Als ihn die Aerzte auf die bedenkliche Abnahme seiner Kräfte aufmerksam machten, rief er unerschrocken aus: „Auf denn Lassian, Handb. d. Tesch. 8. Aufl. ak

9. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 230

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
—- 230 --------------- 3in>rec$t I weiter. Ms man in ein Gebüsch gekommen war, rief Herzog Johann: ^Johann" „Jetzt ist es Zeit!" Die Verschworenen hieben auf den Kaiser ein. Er sank vom Pferde und starb im Schoße eines alten Mütterchens, 1308. welches am Wege saß. Vom Fluche der bösen That gejagt, sprengten die Verschworenen auseinander; sie sahen sich nie wieder. Nur Rudolf von Wart, der unthätig zugesehen hatte, ward ergriffen und aufs Rad geflochten. Johann Parricida soll im Kloster zu Pisa gestorben sein. Blutrache Agnes, König Albrechts Tochter, übte grausame Blutrache an den d°r Kömgin Angehörigen der Mörder und zog deren Güter ein. Davon stiftete sie '3 c' das Kloster Königsselden, an der Stelle, wo Albrecht verschieden war, und verbrachte selbst den Rest ihres Lebens darin. Albrechts Nachfolger, Heinrich Vii., bestätigte die Rechte der Eid-b-stmgt die genossen. Vergeblich suchte Albrechts Sohn Leopold 1315 die Eidgenossen Rechte der^ zu züchtigen und ihren Bund zu sprengen. Er erlitt bei Morgarten «genoi-n, eine entschiedene Niederlage und mußte Frieden schließen. Der Bund roem,c den der Eidgenossen erweiterte sich seitdem, und schon 1353 gehörten 8 Orte Angen derzu ihm, Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus, Zug und widerstehend Bern. Diese Vereinigung der 8 alten Orte widerstand dem Herzog Leopold von Oesterreich in der Schlacht bei Sempach (1386), wo Arnold Struthau von Winkelried sich für die Eidgenossen in den Tod stürzte und der Freiheit eine Gasse machte, nachdem er Weib und Kind ihnen empfohlen hatte. Herzog Leopold und die Blüte der österreichischen Ritterschaft waren gefallen. § 74. Das deutsche Reich unter den Luxemburgern (1308—1347). 1. Heinrich Vii. (1308—1313). s.e Nach Albrechts Tod wollten die Kurfürsten nicht zum dritten Male der rasch Kurfürsten aufgeblühten Macht der Habsburger ein Uebergew'cht verleihen, zumal, da die Re-btms@tume 8*enm8 Albrechts nicht in gutem Andenken stand, und traten zu einer Vorberathung zu Rense auf dem Königsstuhl*) zu Rense am linken Rheinufer, eine halbe Stunde oberhalb der Lahnmündung, zufammeu. Hier schlug der kluge Erzbischof von Mainz den H-nch^Ilgrafen Heinrich von Luxemburg, welcher ein Bruder des Erzbischofs von Trier Kaiser"l10r war, zum Reichsoberhaupt vor. Die Wahl Heinrichs (Vii.) zum König fand im 1308—1313, November 1308 zu Frankfurt a. M., die Krönung im folgenden Jahre zu Aachen Heinrich Heinrich Vii. (1308—1314) war ein Mann von edler Denkungsart, gerechtem fotflt für das und ritterlichem Sinne. Mit allem Ernste sorgte er für Ordnung und war auf befsets, Hbbung des kaiserlichen Ansehens bedacht. Er erwarb seinem Hause das Königreich ver rößert ‘n^em er feinen jugendlichen Sohn Johann mit Elisabeth, der Schwester d^Macht des kinderlos verstorbenen Königs Wenzel aus dem Geschlechte Ottokars, auf den seines Hausem^„^ des böhmischen Adels vermählte. Den Hauptruhestörer und Feind der schwäbischen Städte, den Grafen Eberhard von Würtemberg, ächtete Heinrich und *) In unsern Tagen durch König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen wieder

10. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 233

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
233 später, als er Ludwig? Einfluß und die Macht seiner Partei aus Günthers Wahl kennen lernte, söhnte er sich mit Ludwig aus und ließ den falschen Waldemar fallen.*) Doch blieben viele Städte dem Betrüger treu, was Ludwig den Besitz Brandenburgs so verleidete, daß er es 1351 seinen jüngeren Brüdern abtrat und bte Regierung von Oberbaiern, Tyrvl und Kärnthen übernahm. Um jene Zeit wurden Deutschland und die Nachbarländer von Heuschrecken-schwärmen, Erdbeben und Seuchen arg heimgesucht. Die furchtbarste Seuche, der schwarze Tod, forderte allenthalben in Europa, Asien und Afrika zahllose Opfer-In 3 Jahren verlor Europa nach glaubwürdigen Berichten 25 Millionen Menschen. An vielen Orten verdächtigte man die Juden, sie hätten die Brunnen vergiftet, und verfolgte sie aufs grausamste. In Mainz wurden 12000, in Straßburg 2000, in Basel und Bern 3000 erschlagen, verbrannt oder erstickt. Andere glaubten durch Bußübungen den göttlichen Zorn abwenden zu können, stifteten die Brüderschaft der Di- ®c^(« Geißler oder Flagellanten und zogen betend, singend und sich geißelnd, mit lanten. Fahnen und Kerzen von einer Stadt zur andern; mit großen Feierlichkeiten wurden sie allenthalben eingeholt und geehrt. Diese Geißler-Prozessionen, deren Lieder oder Laisen sich erhalten haben, wurden den geistlichen und weltlichen Behörden gefährlich. Der Papst erklärte sich gegen die Geißler, weil sie die Sacramente und den Gottesdienst der Kirche für unzureichend erklärten und gering achteten. Doch vermochten Verbot und Strafe, selbst der Feuertet) nicht diese Sekte zu unterdrücken, und noch am Ende des 15. Jahrhunderts tauchten neue Scharen auf. Karl Iv. empfing in Mailand und Rom die Krone. Doch bemühte er sich Karl Iv. nicht, die deutsche Oberhoheit in Rom und Italien auszuüben, sondern begnügte sich damit, seinen Geldsäckel zu füllen. So bestätigte er z. B. der angesehenen Familie der Krön-, Visconti von Mailand für 200,000 Goldgulden den Besitz alles dessen, was sie an sich gezogen; den Florentinern verkaufte er das Versprechen, ihr Gebiet nicht betreten zu wollen, für 100,000 Goldgulden. 1356 veröffentlichte Karl das berühmte Reichsgrnudgesetz „die golbene veröffentitty Bulle", welche so genannt wirb von bet golbenen Kapsel, in welcher das Reichs-Reichrc-rund-sieget angehängt ist. In bemsetben waren die sieben Wahl- ober Kurfürsten genau s-s-tz^-r bezeichnet, welche im Gegensatze zum atten Herkommen, wonach alle unmittelbaren ^Bulle. Reichsvasallen geistlichen und weltlichen Stanbes und auch das Volk bei der Wahl sich betheiligt hatten, allein den Kaiser füren sollten. Die 7 Kurfürsten waren 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten, nämlich die Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, welche die Erzkanzler des heil, römischen Reichs waren, der Pfalzgraf bei Rhein, der Erztruchseß, der Herzog von Sachsen. Wittenberg, der Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg, der Erzkämmerer, und der König von Böhmen, der Erzmundschenk. Als Wahlortward Frankfurt, als Krönungsort Aachen, als erster Reichshof Nürnberg festgesetzt. Zugleich veröffentlichte die goldene Bulle das ganze Eeremoniel bei der Wahl und Krönung des Kaisers, die Rechte und erforderlichen Eigenschaften der Kurfürsten, das Verbot der Fehde ohne Absagebrief rc. Für die Kräftigung und Einigung des deutschen Volkes war sie ohne alle Bedeutung. *) Erst 1355 ward Waldemar aus der Mark verjagt. Doch nahmen ihn die anhaltischen Fürsten gastlich auf und behandelten ihn wie einen Marfgrafeti, i
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