Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 68

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
68 Rußland ist. Die Pelen zeichnen sich durch Vaterlandsliebe, Tapferkeit, militärisches Talent, Gelehrigkeit und Lebhaftigkeit aus. Während die niedern Volksklassen als unreinlich, trunken und servil geschildert wer- den, erscheinen die Vornehmen fein, nüchtern, höflich und sehr stolz. Die Polen bekennen sich zur römisch-katholischen Kirche. Polnische Ordnung auf den ehemaligen Reichstagen ist sprichwörtlich geworden. Warschau, 170,000 E. (10,000 Juden), Univers., Residenz des Statt- halters. Festung und Vorstadt Praga an der Weichsel. Kalisch, 12,600 E. und Ljubliu, 19,000 E. Ostrolenka. Wallfahrtsort Czenstochau an der Warthe. 8 54. Das Königreich Schweden «nd Norwegen. (13,830 Q.-M., 5,703,000 Einw.) Schweden und Norwegen bildeten vom Jahre 1397 bis 1524 mit Dänemark ein großes Reich, welches die dänisch-norwegische Königin Marga- retha durch die in der schwedischen Stadt Calmar geschlossene Union vereint hatte. 1524 riß sich Schweden von der Union wieder los und ward ein selbständiges Königreich. Als endlich Schweden 1814 sich zu Napoleons Gegnern schlug, erhielt es als Preis für seinen Beistand das Land Norwegen, welches den mit Frankreich verbündeten Dänen durch den erwählten Kron- prinzen von Schweden, den vormaligen französischen Marschall Bernadotte, entrissen wurde. Seitdem bilden die beiden Königreiche eine gemeinschaftliche Monarchie, jedes hat aber seine eigene Verfassung und Verwaltung. Die Finanzen befinden sich in einem günstigen Zustande. In Schweden ist der König durch einen Reichstag eingeschränkt, welcher sich in jedem fünften Jahre versammelt. In Norwegen genießt das Volk größere Vorrechte, als die Schweden haben. Das Volk wählt nämlich eine Versammlung von 75 bis 100 Mitgliedern, den Storthing, welcher alle 3 Jahre ohne besondere Berufung auf drei Monate in Christiania zusammen- tritt. Diese Versammlung theilt sich in 2 Kammern; haben diese einen Gesetzes-Vorschlag berathen und angenommen, so bedarf derselbe noch der Bestätigung des Königs, welcher ihn jedoch auch verwerfen kann. Wird aber derselbe Vorschlag von den beiden folgenden Storthings erneuert, so muß er Gesetzeskraft erhalten. Beide Reichstage haben die Steuern festzusetzen. Die Schweden und Norweger sind deutschen Stammes, und bilden den Kern der Landesbevölkerung; im diorden wohnen Finnen und Lappländer. Die herrschende Religion ist die lutherische; die Lappen sind zum Theil noch Heiden. Für das Volksschulwesen ist so gut gesorgt, daß man unter den Schweden und Norwegern wohl selten Jemand findet, der nicht schreiben und lesen kann. In Norwegen muß Jeder, der confirmirt werden soll, lesen können, Jeder, der heirathen will, confirmirt sein, und wer im 20. Jahre nicht confirmirt ist, kann gewaltsam im Zuchthause angehalten^werden, das zur Confirmation Erforderliche zu leruen. Während aber die Schweden und Norweger durch ihre Bildung und geistige Kraft eine hervorragende Stellung Kitter den Earopäern einnehmen, stehen die Lappen und Finnen noch auf einer niedern Culturstufe. Die Lappen sind insbesondere Nomaden, welche mit

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 290

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
290 Meister. Zur Erhaltung des Friedens und der Verfassung besteht noch eine dritte Staatsgewalt, das Bundesgericht, welches vom Kongreß und Präsi- denten unabhängig ist und über die Verfassungsmäßigkeit der gefaßten Be- schlüsse, Gesetze, über Streitigkeiten zwischen Unionsstaaten rc. entscheidet. Die Mitglieder des Gerichts ernennt der Präsident mit Zuziehung des Se- nats auf Lebenszeit. Ein stehendes Heer von 10,000 Mann dient nur dazu, die Cadres der verschiedenen Regimenter im Falle eines Krieges zu bilden; dagegen umfaßt die Miliz alle Bürger vom 18. bis 45. Lebensjahr mit Ausnahme der Lehrer, Geistlichen, Richter, Advokaten und Matrosen, und zählt 2 Mill. Mann. Die Marine zählt ohne die Handelsschiffe über 100 größere und kleinere Kriegsjahrzeuge, welche theils in Häfen der Union, theils in Brasilien, theils im Mittelmeere, theils im chinesischen Meere stationirt sind. In kirchlicher Beziehung herrscht in der Union die unbeschränkteste Freiheit. Die politischen Rechte sind durchaus unabhängig vom religiösen Glaubensbekenntniß, da der Staat über die unzähligen Religionsparteien das Oberaufsichtsrecht nicht in Anspruch nimmt und den Gemeinden die Er- bauung der Kirchen und die Anstellung und Besoldumg der Geistlichen ganz überläßt. Im Allgemeinen ist das amerikanische Volk trotz der unbeschränk- ten Religionsfreiheit sehr religiös. Die Zahl der kirchlichen Sekten wächst mit jedem Jahre; besondere Erwähnung verdienen hier von denselben die Mormonen, welche seit 1850 das neue Territorium von Utah bewohnen. Die Mormonen behaupten, die Gründer und Leiter ihrer Kirche hätten von Gott die Sehergabe empfangen, und seien im Besitze neuer Offenbarungen, wodurch das alte und neue Testament vervollständigt und die Absichten Gottes für die gegenwärtige Welt geoffenbart würden. Sie glauben, die Wiedererscheinung Christi sei nahe; sie nennen sich die Heiligen der Gegen- _ wart und geben vor, allein über den Inhalt des alten und neuen Bundes erleuchtet zu sein. Sie ordnen darnach ihre Sitten und Gebräuche, billigen die Vielweiberei und lehren die Gemeinschaft der irdischen Güter. Durch diese Lehren sind sie schon oft mit den Regierungen in Konflikt gekommen, und werden ohne Zweifel noch ernstere Händel anfangen', da sie mit Hülfe bekehrter Indianer die Geldaristokratie der Union, ihre Todfeinde, vernichten wollen. Ihre Apostel reisen mit Traktätlein und Zeitungen bereits in Europa umher, um neue Anhänger zu gewinnen; leider ist ihnen dies gelungen. I. Neu-England. 1. Mailie^ der nordöstlichste Staat der Union, erhebt sich terassenförmig von S. nach R. Die zerrissenen, felsigen Küsten gleichen denen von Nor- wegen. Das Klima ist streng und der Winter lang; trotz der häufigen Nebel ist die Luft gesund. Die bedeutenden Wälder, Weiden und Eisen- gruben machen die Ausfuhr zu einer ansehnlichen. Die Regierung ist in Augusta (9000 E.). Wichtiger ist der Hafenplatz Portland (28,000 E.). 2. Nru-Hampkhire ist größtenteils eben, hat ein heiteres und bestän- diges, aber kaltes und rauhes Klima. Landwirthschast, Industrie und Handel nährt die Bewohner, welche dicht bei einander wohnen. Deutsche Einwanderer wenden sich wegen des vorherrschenden Anglicismus nie hierher. Regierungssitz

3. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 60

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 60 - Amerika 74 Millionen. Australien 3 zji „ so vertheilt sie sich auf die einzelnen Religionen also: Christen 370 Millionen. Juden 7 Muhamedaner 75 Heiden 500 8 51. Die staatlichen Cinrichtnngen der Völker. Die Menschen leben gern in größern geselligen Vereinen bei einander, und bilden auf diese Art große Familien. Sowie diese eines Hauptes be- darf, welches die Angelegenheiten des Hauses leitet, ordnet und die Schwä- chern schützt, so bedarf auch die Familie der Erwachsenen irgend eines Vor- standes, welcher die Interessen dieser Körperschaft in allen Verhältnissen ver- tritt. Wo mehrere Familien nun zu einer größern Vereinigung zusammen- treten, entsteht eine Gemeinde, welche je nach Verhältniß der Größe oder Lage ein Dorf, einen Flecken oder eine Stadt bewohnt. Viele Gemeinden, welche zu einem Ganzen unter gemeinschaftlicher Leitung, Verwaltung und Gesetzgebung vereinigt sind, bilden einen Staat. Dieser führt nach seinem Umfange und nach der Art der ihn leitenden Regierung verschiedene Namen: Kaiserthum, Königthum, Großherzogthum, Kurfürstenthum, Herzogthum, Fürstenthum, Landgrafschaft, Grafschaft, Republik oder Freistaat. Die Staaten haben entweder eine monarchische, oder eine republikanische Regierungsform, je nachdem die höchste Gewalt im Staat erblichen Ober- häuptern, oder wählbaren und von der Regierung nach Verlauf eines be- stimmten Zeitraums abtretenden Lenkern übertragen ist. Beide Regierungs- formen spalten sich wiederum in verschiedene besondere Arten, je nach dem Grade der Macht und der bürgerlichen Stellung der Obern. Man nennt eine Monarchie unumschränkt oder absolut, wenn der Herr- scher eines Staates das Recht der Gesetzgebung mit der Ausführung dersel- den in einer Person vereinigt. Seine Macht ist durch Nichts eingeschränkt, als durch sein Gewissen, durch das Herkommen und alte bestehende Ge- bräuche. Gilt aber nur der Wille des Monarchen als höchstes Gesetz, ohne sich an irgend eine Rücksicht, Gesetz re. zu kehreu, so wird der Herrscher ein Despot genannt. Dagegen spricht man von einer eingeschränkten Konstitutionellen) Mo- narchie, wenn der Wille des Herrschers durch ein Staatsgrundgesetz (Con- stitution oder Charte), welches die Rechte und Pflichten des Monarchen und des Volkes darstellt und begrenzt, gebunden ist. Das Wesen einer consti- tutionellen Monarchie ist in Folgendem enthalten: An der Spitze des Staates steht ein unverantwortliches Oberhaupt, dessen Rathgeber, die Minister, dagegen für die Verfassunngsmäßigkeit seiner Handlungen und staatlichen Anordnungen den Abgeordneten des Volkes (Kam- mer, Reichstag, Ober- und Unterbaus, Stortbing, Generalftaaten, Cortes) verantwortlich sind. Darum hat in eineni constitutionellen Staate keine

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 61

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
61 Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo- narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver- sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen, die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter- suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto" einlegen. Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver- fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht, sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen, sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen. In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver- einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei- staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch- tigt hat. 8 52. Die Völker und Staaten von Europa. Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä- tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie, insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa. Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con- tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-

5. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 306

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
306 sein größter Reichthum besteht in seiner Vegetation: in den Wäldern und den Colonialprodukten. Dagegen hat es oft Mangel an den nöthigsten Lebensmitteln, weil neben Mais, Kaffee, Zucker rc. kein Getreide gepflanzt, sondern eingeführt wird. Die Bevölkerung Brasiliens wird noch als unwissender und träger geschildert, als die des spanischen Amerikas. Was von Rührigkeit, Unter- nehmungsgeist und Gewerbthätigkeit zeugt, rührt gewiß von Ausländern her. Der Brasilianer lebt ein genußreiches Leben; alle Arbeit überläßt er seinen Sklaven, ohne welche Niemand bestehen zu können glaubt. Die Sorge für Kleidung, Nahrung und Erziehung der Kinder bleibt den Sklavinnen über- lassen. Von Industrie ist keine Rede; nicht einmal die gewöhnlichen Hand- werke werden allgemein betrieben. Darum treiben auch speculative euro- päische Kaufleute einen einträglichen Handel mit Brasilien, und führen alle erdenklichen Geräthschasten, Kleidungsstücke, Bequemlichkeiten ein. Von deut- schen Kaufleuten treiben insbesondere Hamburger dies einträgliche Geschäft. Von geistiger Bildung ist wenig zu verspüren; die bestehenden Elementar- schulen und höheren Bildungsanstalten, welche der Verfassung gemäß errichtet worden sind und in Wirklichkeit bestehen, haben sich eines äußerst bescheide- nen Erfolges zu rühmen. Nur darin zeichnet sich Brasilien vor den Staa- ten spanischer Nationalität Vortheilhaft aus, daß es bei allen Gelegenheiten, wo bedeutende politische Staatsveränderungen notbwendig waren eine bewun- dernswerthe Ruhe, Nachgiebigkeit und Leidenschaftslosigkeit an den Tag legte. Brasilien ist eine konstitutionelle Monarchie, welche im Hause Braganya erblich ist und dem Zweikammersystem huldigt. Der Kaiser hat die voll- ziehende Gewalt, welche er durch verantwortliche Minister ausübt. Der Richterstand ist nach der Verfassung unabhängig; alle Prozesse müssen vor die Geschwornen gelangen. Doch herrscht in der Verwaltung und Justiz- pflege nicht immer Treue und Unpartheilichkeit; man erzählt häufig von Bestechlichkeit oder Unterschleif der Beamten. Die Staatsreligion ist die katholische; doch wird allen andern Religionen Gewissensfreiheit und Aus- übung ihres besondern Kultus gewährt. Bei den intelligenteren Brasilianern macht sich bereits die Ansicht geltend, daß die Negersklaverei ihrem Ende entgegen gehe und sobald als möglich abgeschafft werden müsse. Die Haupt- stadt Nio Janeiro, 400,000 E., liegt überaus prächtig auf einer Landzunge an einer Meeresbucht, hat einen schönen Hafen, eine Universität und den größten Kaffeehandel auf der Welt. Bahia, 190,000 Einw. Pernambuko (der Name für Ollinda und Villa Rccise), 80,000 E. San Paolo (50,000 Einw.) ist Mittelpunkt der brasilianischen Bergwerke; der Seehafen Santos, Villa imperiale und Tejnco in der Provinz Minas. $ 117. Die Besitzungen der Europäer in Amerika. 1. Rußland hat, wie schon angedeutet wurde, auch in der neuen Well Besitzungen; sie sind aber noch größtentheils unbekannt und beschränken sich auf einige schwach bevölkerte Handelsniederlassungen, unter welchen nur Neu-Archangel auf der Insel Sitka bemerkenswerth ist. Obwohl sich die Russen als Herren eines großen Flächenraums betrachten, so leben daselbst

6. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 148

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
148 die Scheiche (Prediger), die Chatibs (Vorbeter) und die Derwische (Mönche). Der Großmufti und die Kadileskier werden oft in den Divan gerufen?) Die Regierung wird nach dem Palaste des Großveziers, welcher wie der Großmufti den Titel „Hoheit" "führt, die hohe Pforte genannt, weil sich in demselben die Ministerien des Innern und Aeußern befinden und ge- wöhnlich der Divan darin versammelt wird. Die unmittelbaren Länder des osmanischen Reichs werden von einem Mutessarif oder Generalgouverneur verwaltet, der je nach der Größe seines Fürstenthums ein Pascha von 2 oder 3 Roßschweifen*) **) ist. Er hat unum- schränkte Gewalt, weil er eigentlich nicht beaufsichtigt wird. Jede Provinz muß zur Bestreitung des Staatshaushaltes jährliche Steuern entrichten. Diese erheben aber nicht die Statthalter, sondern verpachten sie an die meist- bietenden Pächter, welche dann die Steuererhebung ausführen und argen Miß- brauch treiben. Man unterscheidet 4 Hauptklasscn der Bevölkerung: 1) die Mu- hamedaner oder Moslemins; nur sie haben Zutritt zu allen Staatsämtern; 2) die Rajah's oder Ungläubigen (Christen, Juden rc.); sie zahlen Kopfsteuer, haben keine politischen Rechte und wenig Schutz, können kein Grundeigenthum erwerben und vor Gericht nicht zeugen; die Sklaven sind entweder Christen, Juden oder Heiden. Kein Muselmann kann zum Sklaven gemacht wer- den; mit dem Uebertritt zum Islam wird jeder Sklave frei; 3) die Franken; darunter versteht man alle christlichen Fremdlinge im türkischen Reiche. Sie stehen nicht unter türkischer Botmäßigkeit, sondern unter der ihres eigenen Vaterlandes, welches seinen Gesandten in Konstantinopel oder seine Consuln in Smyrna oder einer anderen Stadt hat. Die Türken haben im Ganzen ihre asiatischen Sitten und Gebräuche beibehalten. Als Bekenner des Islam sind die Türken von geistigen An- strengungen keine Freunde, und haben daher in Kunst und Wissenschaft keiner- lei Fortschritte gemacht. Der Charakter der Türken ist im Allgemeinen gut; sie werden als redlich, treu, großmüthig, mäßig, mild und wohlthätig gegen Aermere ihres Glaubens, aber als fanatisch, grausam und zügellos gegen Rajahs geschildert. In Triest hat ein türkischer Kaufmann mehr Credit und *) Wir fügen zum Verständniß der Lektüre über türkische Staatsangelegen- heiten noch folgende Erklärungen bei: Hatti-S heriff bedeutet wörtlich Bulle des Kalifen, und ist ein vom Sultan erlassenes Gesetz. T anzimat ist die Verordnung zur Einführung des Hatti-Sheriffs von Gülhane, wonach den Türken eine Art Constitution zugesichert ist, und bildet gewissermaßen die Verfassung der Türken. Jrad e ist eine vom Sultan als politischem Souverain unterzeichnete Verordnung. Ferm an ist ein vom Sultan unterzeichnetes Dekret, das sich auf Verwaltungs- gegenstände bezieht. Berat ist ein Diplom, welches nur persönliche Angelegen- heiten betrifft. Sen ne d ist eine diplomatische Convention, zu deren Unterzeich- nung der Minister ermächtigt ist. **) Der Roßschweif ist das Zeichen der höchsten militärischen Würden in der Türkei; ein Roßschweif hängt von einem vergoldeten Halbmonde herab, der an einer oben in eine vergoldete Kugel auslaufenden Stange ausgeht. Diese Aus- zeichnung, welche nur dem Sultan, dem Großvezier und den Paschas zukommt, wird ihnen im Kriege vorgetragen und vor ihrem Zelte aufgepflanzt, und zwar erbält der Sultan 6, der Großvezier und die Paschas mit Vezier-Rang 3, die übri- gen Paschas 2 Roßschweife. Auch gibt es Paschas, denen nur die Ehre Eines Roßschweifes zukommt.

7. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 11

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 11 — liegt an der Mündung der Nidda in den Main. Sie wird von dem hohen Tnrme des zerstörten Schlosses überragt. Höher noch ist ein 82 in hoher Fabrikschornstein. Höchst ist Fabrik'stadt. Sein großes Farbwerk ist die bedeutendste Fabrik des Landes. In demselben sind an 8000 Personen beschäftigt. Die Stadt war oft der Schauplatz harter Kämpfe. Die Schlacht bei Höchst (1622). Jmdreißigjährigen Kriege wurde Höchst sechsmal erobert und dabei hart mit- genommen Verderblich für Sie Stadt war namentlich der Sieg, welchen der bay- rische General Tilly über den Herzog Christian von Braunschweig gewann. Tilly war Befehlshaber der kaiserlichen Truppen; Christian von Braunfchweig stand auf feiten der Protestanten. Letzterer zog von Norden her an den Main, um sich jenseits desselben mit seinen Anhängern zu vereinigen. Als sein Heer vor Höchst erschien, ergriffen Besatzung und Bürger die Flucht über den Main, und die Mauern der Stadt wurden von den Feinden erstiegen. Aber schon waren auch Christian von Braunschweig die Kaiserlichen unter Tilly auf den Fersen. Am 10. Juni 1622 kam es zur Schlacht. Die Braunschweiger widerstanden tapfer, waren aber einer so großen Übermacht nicht gewachsen. Christian von Braunschweig gab deshalb den Befehl zum Rückzug auf das jenseitige Ufer. Dieser Rückzug wurde aber zu einer verderb- lichen Flucht. Viele Soldaten fanden beim Durchgang durch den Main den Tod in den Wellen und viele versanken auf der Flucht im Schwanheimer Moor. — Fast zehn Jahre später wurde Höchst vom Schwedenkönig Gustav Adolf eingenommen. Derselbe wohnte längere Zeit in einem Stübchen unter dem Burgturm. Griesheim am Main, das größte Dorf des Bezirks, hat große chemische Fabriken und 11 500 Einwohner. Auf dem linken Mainufer liegt nur das Dorf "Schwanheim, das jetzt durch eine Brücke mit dem rechten Ufer verbunden ist. Von Höchst führt eine Eisenbahn nach Soden. Dieses liebliche Heilbad, welches viele Salzquellen besitzt, liegt sehr ge» schützt am Fnße des Tauuus. Westlich vou Höchst finden wir Hofheim, Städtchen am Schwarzbach. Uber demselben steht auf einem Berge die weithin sichtbare Hofheimer Kapelle. Bei Hofheim ist der Eingang zum Lorsbacher Tal. 4- Stadtkreis Frankfurt. Der Stadtkreis Frankfurt breitet sich in der milden, fruchtbaren Mainebene zu beiden Seiten des Maines aus. Er umfaßt nur die Stadt Frankfurt mit ihrer ausgedehnten Gemarkung. Frankfurt a. M. ist die größte Stadt des ganzen Regierungsbezirks. Sie zählt 425 000 Ein- wohner, also über 1ja aller Bewohner des Bezirks. Bon elfteren sind etwa 2/3 evangelisch, 1/3 katholisch und */u israelitisch. Frankfurt ist eine der schönsten und reichsten Städte Deutschlands. Auch in Handel und Wer- kehr uimmt es einen der ersten Plätze ein. Sieben Brücken führen über den Main. Zwölf Eisenbahnen münden hier. Großartig ist der Hanpt- bahnhof; er ist einer der größten der Welt. Hier laufen täglich über 700 Personenzüge ein und aus, das ist durchschnittlich alle

8. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 27

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 27 — über seine Ankunft. Jedermann liebte ihn; denn Kaiser Wilhelm hatte ein freund- liches Wesen. Vor allem aber war er gern gesehen von den Kindern. Auch im Sommer 1870 hielt sich König Wilhelm (er war damals noch nicht deutscher Kaiser) friedlich in Bad Ems auf. Da stellte der französische Gesandte Benedetti unver- schämte Zumutungen an ihn. Der König ließ den zudringlichen Gesandten durch seinen Adjutanten in den Kuranlagen abweisen. Das geschah am 13. Juli. Die französische Regierung aber nahm diese Zurückweisung als Vorwand zum Kriege. Ihre Kriegserklärung an Preußen traf schon nach einigen Tagen in Berlin ein. Alle deutschen Staaten stellten nun sofort ihre Truppen unter den Oberbefehl des Königs Wilhelm, und dieser führte das vereinte Heer siegreich gegen den alten Erbfeind. 1871 wurde Wilhelm I. Kaiser des wiederhergestellten Deutschen Reiches. — Die Stelle im Emser Kurgarten, an welcher König Wilhelm den Gesandten abweisen ließ, be- zeichnet eine im Boden angebrachte Marmorplatte. Jetzt hat man im Kurgarten Kaiser Wilhelm ein schönes Denkmal errichtet. Merkwürdig durch Namen ist Katzencln- / \ bogen (Flecken) im / . Dörsbachtal. Hier war die Stammburg der Grafen von Katzeneln- bogen. Rechts der Lahn gelegen ist Holzappel. In seiner Nähe befindet sich ein bedeutendes Blei- und Silberberg, werk. "Melander. Der Name Holzappel kommt aus dem 17. Jahr- hundert. Peter Eppel- mann (Äpfelmann) oder Holzappel war der Sohn eines Landmannes zu Nie- derhadamar. Er lieferte den Beweis, daß ein Mann von niederer Herkunft durch Tüchtigkeit zu hohen Ehren gelangen kann. Der- selbe bildete sich unter dem Namen Melander als Kriegsmann aus und wurde einer der ausge- zeichneten Feldherrn des Dreißigjährigen Krieges. Er schlug sich in des Kaisers Diensten so tapfer, daß von ihm das Sprichwort ^er Dom in Limburg a. d. Lahn, ying:

9. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 44

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 44 — Kaiser Rudolf Unit Nassau mib die Schlacht bei Göttheim. Im Jahre 1291 war der deutsche Kaiser Rudolf von Habsburg gestorben. Sem Sohn Albrecht, Herzog von Österreich, ein habgieriger und ehrgeiziger Fürst, strebte nun nach Erlangung der Kaiserkrone. Den Wahl- oder Kurfürsten aber schien Albrecht zu mächtig; sie wünschten lieber einen Kaiser, den sie nach ihrem Willen leiten konnten. 1292 wählten sie zu Frankfurt a. M. Adolf von Nassau, einen freimütigen Mann und einen der tapfersten Ritter seiner Zeit. Dieser war bestrebt, das kaiserliche An- sehen zu erhalten und suchte zu diesem Zwecke seine Hausmacht zu vergrößern. Als Adolf selbst kräftig die Zügel der Regierung in die Hand nahm, ohne sich von den Kur- fürsten leiten zu lassen, erhoben sie allerlei Beschuldigungen gegen ihn und wählten Albrecht von Österreich zum Gegenkaiser. Bei Göllheim ') am Donnersberge in der Pfalz kam es, noch ehe für Adolf die Truppen der Reichsstädte angekommen waren, zwischen ihm und seinem Gegner zur Schlacht (1298). Das feindliche österreichische Heer war dem kaiserlichen fast um das Doppelte überlegen. Adolf, im königlichen Schmucke allen kenntlich, stürzte sich in das dichteste Schlachtgewühl und streckte viele Gegner tot zu Boden. Er hatte eben wegen großer Hitze den Helm abgenommen, da bemerkte er seinen Todfeind Albrecht, der die Rüstung eines gemeinen Ritters anhatte, um seine Feinde zu täuschen. „Heute mußt Du mir Krone und Leben lassen", rief ihm Adolf entgegen und führte einen wuchtigen Streich gegen Albrecht. „Das steht in Gottes Hand", entgegnete dieser und stach dem Kaiser in das unbedeckte Angesicht, Zugleich erhielt Adolf einen Schlag auf das Hinterhaupt; er stürzte schwerverwundet vom Pferde und wurde von dem Reitknechte des Herzogs vollends ermordet. Der Kampf dauerte noch drei Stunden und endete mit dem Siege Albrechts. Der Kurfürst Gerhard von Mainz, zwar ein Verwandter von Adolf, aber doch schuld an dessen Fall, ritt am Abend mit Albrecht, der sich nun Kaiser nannte, über das Schlachtfeld. Als er die Leiche des Kaisers mit vielen Wunden bedeckt da liegen sah, wurde er gerührt und rief aus: „Wahrlich, heute ist der tapferste Mann Deutschlands gefallen!" Albrechts Haß aber ging so weit, daß er den Leichnam Adolfs nicht in der Kaisergruft zu Speier bestatten ließ. Die Beisetzung Adolfs geschah erst elf Jahre später, als zugleich Albrechts Leiche in Speier beigesetzt wurde. Albrecht von Österreich war von seinem eignen Neffen ermordet worden. Im 13. und 14. Jahrhundert entstanden viele Städte, indem die Kaiser manchen Orten besondere Rechte und Freiheiten gewährten. Die Städte wurden die Sitze des Haudels und der Gewerbe. Zur Sicher- heit gegen Feinde versah man sie mit Mauern, Türmen und Gräben. Der Ort gehörte seit 1385 zu der altnassauischen Herrschaft Bolanden (Haupt- ort Kirchheimbolanden), welche 1801 an Frankreich und 1815 an Bayern (Rhein- psalz) kam. Kaiser Adolf von Nassau.

10. Lehrbuch der allgemeinen Geographie für höhere Lehranstalten - S. 218

1881 - Frankfurt a.M. : Jaeger
^1° Europa. Prag, Wien, Graß, Innsbruck, Czernowitz, Krakau, Lemberg, Pest, Klausen- bürg und Agram; außerdem 7 technische Hochschulen: Wien, Gratz, zwei zu Pra§, ferner zu Brünn, Lemberg, Pest. Hierzu kommt noch ein technisches Institut zu Krakau. Geschichtliches: Schon Karl d. Große gründete die avarische Mark, welche unter dem Namen Ostmark von Kaiser Otto Ii. wiederhergestellt wurde. Die Markgrasen von Oesterreich wurden 1156 selbständige Her- zöge; das damalige Regentenhaus (die Babenberger) gab dem Lande eine große Blüte; es starb 1247 aus. Ottokar von Böhmen, welcher sich des herrenlosen Landes bemächtigte, wurde durch Rudolf von Habsburg über- wunden (auf dem Marchfelde 1278). Diefer verlieh Oesterreich, Steier- mark und Krain an feine Söhne. Die Habsburger erwarben zu diesen Ländern nach und nach Kärnthen (1335), Tyrol (1363), ferner Ungarn, Böhmen, Mähreu, Schlesien und die Lausitz (durch Ferdinand I. 1526); Galizien (durch die erste Teilung Polens 1772), die Bukowina (1777) und zuletzt Krakau (1846). Zeitweise war der Länderbesitz noch viel bedeutender; so erlitt Oesterreich noch 1866 den Verlust von Venetien. Durch die „pragmatische Sanction" folgte nach dem Tode Karls Vi. (1740) Maria Theresia, dessen Tochter, und mit ihrem Sohne Joseph Ii. das lothringische Hans. Nach Auflösung des deutschen Reiches bei Bil- duug des Rheinbundes (1806) nahm Kaiser Franz den Titel eines „öfter- reichischen Kaisers" an. — Die Monarchie besteht jetzt aus zwei Reichs- Hälften: 1) den im Reichsrate vertretenen Ländern (Cisleithan:en); 2) den Ländern der ungarischen (der Stefans-) Krone (Transleithanien). Die erste Hälfte besteht aus 14, die zweite aus 3 Verwaltungsbezirken. Eis- leithanien hat als Volksvertretung einen Reichsrat, welcher aus einem Herrenhause und einem Abgeordnetenhause (mit 353 Mitgliedern) besteht; Transleithanien einen Reichstag, der sich aus einer Magnaten- und Abgeordnetentafel zusammensetzt. Jede Reichshälfte hat ihr eigenes Mi- nisterium, außerdem besteht ein gemeinsames Ministerium des Aeußeren, der Finanzen und des Krieges, denen zur Beratung gemeinsamer An- gelegenheiten die Delegationen (je 60 Mitglieder des Reichsrates und Reichstages) zur Seite treten. — Auch die einzelnen Kronenländer haben eine besondere Volksvertretung (Landtag). Die Landmacht hat im Frieden 292 000, im Kriege 1 052 000 Mann. Die Kriegsflotte zählt 58 Dampfer (worunter 11 Panzerschiffe). I. Die im Reichsrate vertretenen Lander (Cisleithanien). (5450 □ Meilen, 21 750 000 Einwohner.) 1. Das Erzherzogtum Oesterreich unter der Enns. Niederösterreich liegt östlich von der Enns aus beiden Seiten der Donau. Der größere Teil des Landes ist Bergland. Fruchtbare Ebenen sind das Wiener Becken, das March- und Tulnerfeld, unfruchtbare das Steinseld. Gebaut wird namentlich Getreide, Wein, Flachs, Hans. Die Viehzucht ist trefflich. Für die
   bis 10 von 83 weiter»  »»
83 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 83 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 23
3 1
4 9
5 3
6 1
7 4
8 3
9 0
10 7
11 2
12 6
13 0
14 2
15 0
16 0
17 0
18 1
19 0
20 1
21 1
22 2
23 0
24 0
25 50
26 18
27 2
28 4
29 2
30 0
31 6
32 3
33 0
34 10
35 5
36 2
37 9
38 0
39 8
40 2
41 5
42 0
43 1
44 2
45 5
46 3
47 2
48 1
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 2
3 5
4 5
5 2
6 0
7 6
8 20
9 11
10 0
11 1
12 0
13 0
14 0
15 5
16 3
17 17
18 3
19 5
20 3
21 1
22 0
23 5
24 0
25 1
26 2
27 2
28 2
29 2
30 0
31 0
32 2
33 0
34 13
35 0
36 2
37 1
38 3
39 0
40 1
41 27
42 1
43 2
44 3
45 3
46 2
47 0
48 0
49 0
50 1
51 1
52 2
53 3
54 1
55 1
56 1
57 0
58 1
59 4
60 30
61 7
62 1
63 6
64 2
65 1
66 0
67 1
68 6
69 2
70 1
71 6
72 16
73 3
74 5
75 0
76 4
77 4
78 3
79 1
80 0
81 0
82 2
83 0
84 0
85 17
86 10
87 0
88 0
89 0
90 1
91 1
92 12
93 1
94 3
95 3
96 1
97 2
98 5
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 125
1 200
2 94
3 85
4 31
5 44
6 179
7 58
8 19
9 59
10 47
11 86
12 156
13 96
14 194
15 107
16 52
17 21
18 36
19 97
20 47
21 46
22 110
23 43
24 218
25 169
26 34
27 48
28 161
29 54
30 25
31 44
32 140
33 231
34 180
35 49
36 216
37 92
38 33
39 79
40 41
41 56
42 97
43 118
44 48
45 43
46 78
47 148
48 60
49 26
50 124
51 263
52 88
53 64
54 101
55 31
56 29
57 22
58 35
59 291
60 32
61 44
62 63
63 12
64 40
65 52
66 141
67 40
68 47
69 1
70 50
71 51
72 43
73 37
74 63
75 118
76 87
77 23
78 153
79 36
80 55
81 652
82 29
83 223
84 101
85 73
86 82
87 79
88 47
89 109
90 125
91 74
92 161
93 56
94 80
95 194
96 54
97 52
98 56
99 35
100 213
101 123
102 174
103 76
104 123
105 44
106 27
107 108
108 82
109 168
110 65
111 83
112 81
113 85
114 87
115 131
116 64
117 21
118 27
119 216
120 180
121 97
122 81
123 75
124 176
125 81
126 62
127 133
128 18
129 97
130 77
131 271
132 37
133 323
134 125
135 40
136 205
137 79
138 72
139 168
140 38
141 25
142 134
143 97
144 23
145 84
146 26
147 33
148 28
149 47
150 18
151 75
152 164
153 110
154 41
155 74
156 72
157 67
158 32
159 125
160 94
161 19
162 19
163 30
164 147
165 84
166 141
167 52
168 59
169 49
170 18
171 49
172 74
173 136
174 60
175 230
176 68
177 136
178 81
179 74
180 127
181 22
182 60
183 427
184 130
185 69
186 62
187 55
188 312
189 36
190 170
191 33
192 51
193 259
194 26
195 97
196 140
197 40
198 26
199 74