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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 272

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
272 Die mittlere Zeit. Ihre rotgelbe Farbe wurde durch eine Art von Seife noch erhöht und ihre Fülle durch eine Pomade aus Talg oder Butter und Buchenasche befördert. Die Männer, welche es wachsen ließen wie das Frauengeschlecht, banden es rückwärts gegen den Scheitel in einen Schopf oder Knoten zusammen; der Bart wurde abgeschoren. Sie trugen einen einfachen Mantel, oft nur ein Tierfell, die Weiber dagegen Kleider von selbstgewobener Leinwand. Die Nahrungsmittel waren: Fleisch, geronnene Milch, Butter und Käse, Vogeleier, Fische, Haferbrei, Bier und eingetauschter Wein, den man gewöhnlich aus Bufselhörnern trank, die oft' mit Silber beschlagen waren. Religiöse Feste, Hochzeiten, Leichenfeierlichkeiten, Volksberatungen waren mit Trinkgelagen verbunden, bei denen man unter Begleitung musikalischer Instrumente sang. Bei solchen Gelagen kam es sehr oft zu Raufereien. 8 99. Kcltgiott der Germanen. Ständeunterschied. Mrgerliche Verfassung. 279) Die Religion der Germanen war ursprünglich Naturdienst, wie die aller asiatischen Völker. Man verehrte vorerst die Naturkräfte in ihrem geheimnisvollen Walten und dachte sich dieselben dann bald als persönliche göttliche Wesen. Der oberste Gott ist Odin oder Wodan, von dem die Äsen (Göttersöhne) abstammen. Neben den Äsen gibt es noch Halbgötter. Der vornehmste ist Tnisko, der erdgeborne Gott, und dessen Sohn Mannus, der Stammvater aller Menschen. Wodan thront zu Asgard, der Götterheimat, wo die Walhalla ist, die Himmelsburg, in der nach ihrem Tode die gefallenen Helden von edlem Geschlecht sich erfreuen. Auch an wohlgesinnte Dämonen wie an neckende und schadende Plagegeister glaubte man. Die heiligen Orte der Germanen waren Tempel, insbesondere aber geheiligte Haine und Opferplätze im Freien. Leider wurden auch Menschenopfer dargebracht, wobei namentlich viele Kriegsgefangene geschlachtet wurden. Die Priester standen in großem Ansehen. Sie waren neben den Königen die höchsten Diener des Staates und die Erforscher des göttlichen Willens in allen öffentlichen Angelegenheiten. Als solche waren sie auch zugleich die Richter und Vollstrecker der Todesurteile bei Staatsverrätern und die Bewahrer der Nationalfeldzeichen. Es gab auch Priesterinnen, weissagende Frauen, die aus den Eingeweiden der Opfertiere, aus dem Blute der getöteten Gefangenen, aus dem Geräusche der Wellen 2c. prophezeiten. 280) Die politische Verfassung beruhte ganz auf dem Grundbesitze, der allein rechtsfähig machte. Im Vollgenuß der Rechte befanden sich die Freien, welche ein unveräußerliches Grund-

2. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

3. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 954

1874 - Mainz : Kunze
954 Eur opa — Skandinavien. Sternwarte, Predigerseminar, Gymnasium und Bibliothek von 6000 Bänden. Ans- suhrhasen für die Ergebnisse des Fischfangs und der Jagd, für Talg und Thran, für Wolle und Pferde (im ganzen jährlich für 4 Mill. Thlr.). Die Einfuhr besteht in Korn. Kolonialwaaren, Holz, Steinkohlen, Tabak und verschiedenen Fabrikaten. Ak- reyri an einer tief einschneidenden Bucht der Nordküste. Außereuropäische Besitzungen. Einige ärmliche Niederlassungen an der Südwestküste Grönlands (2200 Q.-M. mit 9800 E.) und die westindische (virginische) Insel St. Croix (Santa Cruz). — Trankebar u. a. Kolonien in Ostindien sind an England, St. Thomas und St. John in Westindien an Nord-Amerika verkauft. b) Die Königreiche Schweden und Norwegen. (Zusammen Größe: 13829 £X°2ji.*) mit 5,992000 E. Volksdichtigkeit: 435 auf 1 Q.-M.). Neuere Geschichte. Regierende Häuser: Wasa 1523 bis 1654. Wittelsbach-Zweibrücken bis 1751. Ho lstei n-G ottorp bis 1818. Jetzt das Haus Bernadotte. Die 38jährige Regierung Gustav Wasas ist dem Volke unvergeßlich; nachdem die politische Selbständigkeit wiederhergestellt, wurde das unwürdige Handelsmonopol der Hansa abgeworfen und die Reformation eingeführt. Von den Gütern des Klerus, der fast 2/s des Grnnoeigenthums besaß, kamen viele an den Staat, viele an Adel und Volk, doch ward der verringerten Zahl der Geistlichkeit genug zu guter Besoldung ge- lassen. Der Reichstag zu Weste ras 1527, wo außer dem Adel auch 6 Bauern aus jedem Gerichtsbann und städtische Deputirte erschienen, setzte dies durch. Nun be- gann die Nation ihre innern Kräfte zu entwickeln und konnte unter Wasas Enkel Gustav Adolf (1611—1632) mächtig erscheinen. Bekannt sind dieses ruhmreichen Fürsten Thaten und seine Siege über Polen, Oesterreich und Baiern. Königin Christine, seine Erbin, war freilich adligem Glänze und pedantischer Gelehrsamkeit zu sehr ergeben und eine unkluge eitle Verschwenderin; allein zum Glück dankte sie 1654 freiwillig ab, den Thron dem tapfern Prinzen Karl Gustav von Pfalz-Zwei - brücken überlassend, den die Nation als einen Großenkel Gustav Wasas erwählte. Sechs Jahre hat er (im sogen, schwedisch-polnischen Erbfolgekrieg) Europa mit seinem Namen erfüllt; Kenner der Kriegskunst Priesen ihn noch höher alk Gustav Adolf. Durch diesen aber war Schweden wahrhaft mächtig geworden. Es besaß außer Finnland noch Karelien, Jug ermauulaud, Esthland und Livland, Vorpommern, Wismar in Mecklenburg, und die Herzogtümer Verden und Bremen (nicht die Hansastadt, sondern das Land umher); wozu Karl Gustav noch die den Dänen von alters her gehörige Südspitze Schwedens, nämlich Schonen mit Ha?-and (Küftm- strich am Kattegat bis nach Göteborg hin) und Blekingen (Küstenlandschaft bil zur *) Einschließlich der Wasserflächen, die ca. 1000 Q.-M. ausmachen.

4. Das Mittelalter - S. 257

1884 - Mainz : Kirchheim
Zunftwesen. 257 Stadtherr oder dessen Vogt von ihnen wie von Leibeigenen und Hörigen auf dem Lande das beste Stück des Nachlasses von Hausrat, Vieh oder Kleidung aus der Erbmasse entnehmen durfte. Doch schon im 11. Jarhnndert werden kaiserliche Städte von diesen Lasten durch kaiserliche Gu ade abriefe befreit, da sie als Verteidiger bedrängter Kaiser, wie z.b. die Worrn-f e r unter Heinrich Iv., die Erkenntlichkeit derselben gewinnen. So erhält auch Spei er von Heinrich Y. einen Gnadenbrief, der die gegenwärtigen oder zukünftigen hörigen Stadtbewohner, mögen sie kommen, woher sie wollen, von dem Rechte des Best-hanptes befreit, und einen andern, der die Stadt in Anerkennung standhafter Treu von Zöllen (z. B. Pfeffer, den die Handelsschiffe abgeben mußten), Baunpfennig (Strafgeld), Schatzpfennig (Vermögenssteuer) von Naturalverpflegnngs - und Transportpflicht frei macht und der Stadt Gerichts- und Münzrecht verbürgt. Diesem Beispiel folgten viele andere nicht bloß von Seiten der Kaiser, sondern auch von geistlichen und weltlichen Stadtherren, und wo dies nicht freiwillig geschah, wurde es von den erstarkenden Städten ertrotzt. 2. Zunftwesen der Handwerker. An Stelle der vielen kleinen Verkaufsbuden, die feit dem 9. und 10. Jahrhundert cm die Kirchen, besonders an Wallfahrtsorten, sowie an Hofburgen sich anschlössen und der zuströmeudeu Menge nicht nur Reliquien und Heiligenbilder, sondern auch Gegenstände der Leibesnahrung und Bekleidung feil boten, traten zunächst leicht aus Holz errichtete Hallen, bald aber in reichen Städten solide, mit Geschmack aus festen Steinen erbaute, meist gewölbte Kauf- oder Gilde hallen, Legehäuser, Lauben; sie waren um so mehr Bedürfnis, weil in den älteren Städten die Zahl namentlich der geräumigen Häuser gering war. In den einzelnen Abschlägen derselben schlug der kleine Gewerbtrei-bende seine „Bänke" auf, so daß die Läden oder Bänke der gleichartigen^Waaren neben einander in einer gemeinschaftlichen Halle ihre Stelle fanden; es entstanden Brotbänke, Fleischbänke, Wein ^ und Bierbänke, Leder - und Schuhbäuke. Diese Sänke wurden bald in den Familien der Inhaber erblich, sowohl nach dem Herkommen, das zum Erbrecht führte, als auch gegen Geldzahlung der Gewerbsgenoffeu an die Obrigkeit, welche diesen das Recht durch Verbriefung sicherte; so in Köln am Ende des 12., in Breslau am Anfange des 14. Jahrhunderts. Früh-Zeitig hatten die Fleischer einen V e r e in i g nn g s p u n k t in §o ff mann, Weltgeschichte Ii. 17

5. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-
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