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1. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

2. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 73

1878 - Mainz : Kunze
— 73 — fand man mit den italienischen Inseln und Achaia ab. Weil er sich aber mit Octavian überwarf, so wurde er mit Krieg überzogen, der ihm Niederlage und Tod brachte. Auch Lepidus trat bald vom Schauplatz ab und begnügte sich mit der Würde eines Oberpontifex. Antonius aber, der gegen die Parther nichts ausrichtete, ward ganz das Werkzeug und der Buhle der ränkevollen Kleo-patra, der zu Liebe er die edle Octavia verstieß und Roms Provinzen verschleuderte. Nicht gegen ihn sondern gegen die Aegyp-terin wurde nun der Krieg erklärt, der mit seiner Niederlage und schimpflichen Flucht bei Actium endigte (2. September 31). Als er nach Aegypten zurückgekehrt sich von seiner Freundin verschmäht sah, gab er sich den Tod; Kleopatra folgte ihm, da Octavian sich von ihren Reizen nicht locken ließ und sie für den Triumph in Rom aufsparen wollte. Aegypten, das bisher eine Scheinexistenz gefristet, ward römische Provinz; Octavian aber Alleinherrscher im weiten römischen Reich. § 47. Der Kaiser Augulius. Rom und das Reich waren des ewigen Streites und Blutvergießens müde, man wünschte sich mit dem Genusse dessen begnügen zu können, was die Bürgerkriege den Einzelnen übrig gelassen oder eingebracht hatten. Daher fängt jetzt unter Octavian eine Periode der Erschlaffung und des Friedens an, die es ihm erleichterte eine fast unumschränkte Gewalt zu erwerben und zu erhalten. Zu diesem Zwecke trat er ganz in die Fußtapseu seines großen Ahnen, vereinigte wie dieser in seiner Person die wichtigsten Aemter, nach des Lepidus Tode auch noch die Würde des Oberpriesters, dabei verstand er es sie noch besser auszunützen. Den Seuat besetzte er als Censor mit seinen Creatnren, ermäßigte aber die Anzahl der Mitglieder auf 600. Anordnungen, die beim Volke Unwillen und Haß erzeugen konnten, wurden von nun an als Senatsbeschlüsse erlassen, so daß der Urheber derselben alle Verantwortlichkeit von sich auf eine Versammlung zu schieben vermochte, deren Namen durch Alter geheiligt war. Octavian selbst war der erste S enat o r (Prin-ceps), d. i. derjenige, welcher zuerst seine Stimme abzugeben befugt war, und führte diesen Titel mit Vorliebe, weil sein beständiger Gebrauch am wenigsten verletzte. Im Jahre 27 gab er vor, er wolle ins Privatleben zurücktreten. Da wurden ihm sämmtliche bisher von ihm aus eigener Macht bekleidete Würden durch Volksbeschlnß aufs neue

3. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 121

1878 - Mainz : Kunze
Bon der Begründung des päpstlichen Übergewichtes rc. 121 kehrten nicht wieder, und ihre Lehnsbesitzungen sielen an den König zurück, der aus diese Weise in den Besitz ausgedehnter Domänen gelangte. Die Leibeigenschaft verminderte sich nach den Kreuzzügen, und es entwickelte sich allmählich der sogenannte dritte Stand der Bürger und Bauern, auf welchem das Wohl der Staaten beruht. Die Ritter mußten, um die zu einem Kriegszuge erforderlichen Gelder aufzubringen, Güter, Rechte und Freiheit ihren Unterthanen verkaufen. Viele Bürger und Leibeigene ertrotzten sich seitdem von dem schwächer gewordenen Herrenstand, was ihnen das Recht versagte. Besonders waren es die aufblühenden Städte, welche dem Adel Gewalt entgegen zu setzen wagten und ihn an Macht und Ansehen bald überflügelten. ß. 26. 2)ie (seuffesten äatfec aus (fern Saufe tfer Soheuftaufen (1137-1254). 1. Konrad Iii. (1137—1152). Rach dem Tode Heinrichs V. hatten sich die deutschen Fürsten am Rheine wieder zusammengefunden, um einen König zu wählen. Die ^ Sachsen, Franken, Schwaben und Baiern mit ihren Herzögen, Grafen ^ und Rittern an 60,000 Mann lasen aus jedem Volke zehn Wahlfürsten 8otf,ar Il aus, welche den König küren (wählen) sollten. Als die würdigsten im-ust Herrn nannte man die Herzöge Friedrich von Schwaben, Lothar von Sachsen und den Markgrafen Leopold von Oesterreich. Der Papst und die Geistlichkeit suchten aber die Wahl des Herzogs von Schwaben und fernes Bruders Konrad, welche Heinrich V. zu den mächtigsten Fürsten erhoben hatte, dadurch, daß ihnen die Erbgüter des fränkischen Kaiserhauses übergeben worden waren, zu hintertreiben. Sie setzten es wirklich durch, daß Lothar Ii. von Sachsen gewählt wurde. Dieser ließ sich in Rom krönen und war schwach genug, die kaiserlichen Vorrechte gegenüber dem Papste und der Stadt Rom aufzugeben. Das benutzte man in Rom, um die kaiserliche Würde in ®r toirb in den Augen des Volkes herabzusetzen, und ließ im päpstlichen Palaste m°m 9efrim' ein Gemälde anfertigen und aufhängen, welches den Kaiser knieend vor dem Papste darstellte, wie er ihn um die Krone bittet. Darunter stand eme lateinische Inschrift folgenden Inhalts: Der König harrte vor dem Thor, Bis er das Recht der Stadt beschwor; Des Papstes Lehnsmann ward er draus, Wofür ihm der die Krön' setzt' auf. ^Die hohenstaustschen Brüder, Friedrich von Schwaben und Konrad von Franken, begannen, als sie sich in ihren Hoffnungen getäuscht sahen,

5. Geschichte des Mittelalters - S. 121

1867 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebergewichtes rc. 121 hob sich namentlich in Frankreich das Ansehen und die Macht der Könige. Viele Ritter verkauften, ehe sie abzogen, ihre Güter, andere kehrten nicht wieder, und ihre Lehnsbesitzungen sielen an den König zurück. Die Leibeigenschaft verminderte sich nach den Kreuzzügen, und es entwickelte sich allmählich der sogenannte dritte Stand der Bürger und Bauern, auf welchem das Wohl der Staaten ruht. Die Ritter mußten, um die zu einem Kriegszuge erforderlichen Gelder aufzubringen, Güter, Rechte und Freiheit ihren Unterthanen verkaufen. Viele Bürger und Leibeigene ertrotzten sich seitdem von dem schwächer gewordenen Herrenstand, was ihnen das Recht versagte. Besonders waren es die aufblühenden Städte, welche dem Adel Gewalt entgegen zu setzen wagten und ihn an Macht und Ansehen bald überflügelten. §. 26. Die deutschen Kaiser aus dem Hause der Hohen- staufen (1137-1254). I. Konrad Ils. (1137—1152). Nach dem Tode Heinrichs V. hatten sich die deutschen Fürsten am Rheine wieder zusammengefunden, um einen König zu wählen. Die Sachsen, Frauken, Schwaben und Baiern mit ihren Herzögen, Grasen und Rittern an 60000 Manu lasen ans jedem Volke zehn Wahlfürsten aus, welche den König küren (wählen) sollten. Als die würdigsten Herrn nannte man die Herzöge Friedrich von Schwaben, Lothar von Sachsen und den Markgrafen Leopold von Oestreich. Der Papst und die Geistlichkeit suchten aber die Wahl des Herzogs von Schwaben und seines Bruders Konrad, welche Heinrich V. zu den mächtigsten Fürsten erhoben hatte, dadurch, daß ihnen die Erbgüter des fränkischen Kaiser- hauses übergeben worden waren, zu hintertreiben. Sie setzten es wirk- lich durch, daß Lothar Ii. von Sachsen gewählt wurde. Lothar ließ sich in Roni krönen und war schwach genug, die kaiserliche» Vorrechte gegenüber dem Papste und der Stadt Rom auf- zugeben. Dies benutzte man in Rom, um die kaiserliche Würde in den Augen des Volkes herabzusetzen, und ließ im päpstlichen Palaste ein Gemälde anfertigen und aufhängen, welches den Kaiser knieend vor dem Papste darstellte, wie er ihn um die Krone bittet. Darunter stand eine lateinische Inschrift folgenden Inhalts: Der König harrte vor dem Thor, Bis er das Recht der Stadt beschwor; Des Papstes Lehnsmann ward er drauf, Wofür ihm der die Krön' fetzt' auf. Die hohenstausischen Brüder, Friedrich von Schwaben und Konrad von Franken, begannen gegen Lothar einen hartnäckigen Kampf, als sie Aus Heinrich V. folgt Lothar Ii. von Sachsen 1125-1137. Er wird in Rom gekrönt.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 141

1867 - Mainz : Kunze
Von der Begründung des päpstlichen Uebcrgewichtes ic. 141 §. 27. Frankreich und England. Die königliche Familie der Capetinger, welche Uber Frankreich von 987 — 1328 regierte, hatte anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grasen des Reichs ihr bis aus den königlichen Titel gleichstanden. Es blieb darum den ersten Capetingern nichts übrig, als die weltlichen und geistlichen Reichsfürsten in allen Rechten und Besitzungen zu bestätigen. Freilich wurde dadurch die Verwirrung erst recht bedeutend. Denn die übermüthigen Grafen und Barone, welche sich durch die Erklärung des Königs in ihren wirklichen und ange- maßten Rechten befestigt glaubten, betrugen sich seitdem als unum- schränkte Herrn, befehdeten einander und benutzten ihr Uebergewicht dazu, schwächerern Gutsbesitzern ihr Eigenthum zu entziehen und sich anzueignen. So bildete sich das Faustrecht zu einem bedenklichen Grade aus und unterdrückte den freien Mittelstand. Die Kreuzzüge wurden für die Macht des französischen Adels besonders verderblich; sie hoben, wie S. 121 erwähnt ist, das königliche Ansehen und för- derten die Entwickelung des Bürger- und Bauernstandes. Die Capetinger hatten seit Hugo Capet (987 — 996» die Sitte beobachtet, noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen zu lassen und sie als Mitregenten anzuerkennen. Diese Regel wurde so lange befolgt, bis die königliche Macht des eapetingischen Hauses fest genug gegründet schien und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Be- sonders hob Ludwig Vi. (1108 —-1137» durch seine Klugheit die königliche Macht. Da die Städte durch die Vermehrung des Handels und der Gewerbe zu größerem Wohlstände gelangt waren, suchte der räuberische Adel sie zu drücken und anszusaugen. Die Städte er- strebten ihrerseits selbständige Gerichtsbarkeit und freie Gemeindever- fassungen. Ludwig gab auf den Rath Suger's, des weisen Abts von St. Denps, nicht nur auf seinen Gütern die Leibeigenen frei, sondern ertheilte auch den Städten seines unmittelbaren Gebietes für Geld Freiheitsbriefe. Die Städte wählten nun ihre Räthe, einen Maire und führten die Waffen unter eignen Anführern, um die Gewalt des Adels abzuwehren und ihre Freiheiten zu behaupten. Auch die Großen erkauften seitdem ihren Städten solche Rechte und Freiheiten, welche dem Wunsche der Städte gemäß der König zu schützen bereit war. Eine Folge dieser Gemeindeeinrichtungen war, daß Handel und Gewerbe aufblühten, der Bürgerstand sich ausbildete und das Ansehen des Königs wuchs, die Macht des Adels sank. Ludwig Vii. (1137—1180) folgte seinem Vater im 18. Jahre. Er war bereits mit Eleonore, der Die Capetinger vermögen den Uebermuth des Adels nicht zu zügeln. Ludwig Vi. 1108 -1137 hebt das königliche Ansehen, indem er die Städte be- günstigt und schützt Ludwig Vii. scheidet sich

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 135

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Heinrichs Kamps um die Krone. 135 schen Großen erreicht: Deutschland war ein förmliches Wahlreich, die regierende Familie besaß kein Anrecht mehr auf die Krone. Dagegen setzte sich nun Heinrich mit aller Macht, und diese war so gering nicht, als seine Gegner geglaubt hatten. Unter den Fürsten selbst hielten die Feinde seiner Feinde zu ihm und diese vertheidigten nun das Königörecht ungefähr in derselben Weise, in welcher die meisten ihrer Gegner das Recht der Kirche verfochten; jeder Theil schaute nämlich, wie er am meisten gewinnen könnte, daher machte es den Herren auch kein Ge- wissen, ihre Parteistellung zu ändern, von Rudolfen zu Heinrichen und von Heinrichen zu Rudolfen überzugehen. So hielten in Schwaben selbst, dem Herzogthume Rudolfs, zu Heinrichen: die Bischöfe von Konstanz, Augsburg, Straßburg, Basel, die Aebte von St. Gallen und von der Reichenau; von den Grafengeschlechtern: Nellenburg, Hohenstaufen, Lenz- burg, Achalm, Buchhorn, Gingen, Lechsgmünd. In ganz Deutschland erklärten sich aber die Städte für den König; sie benutzten den Krieg ihrer Herren gegen den König dazu, um von diesem Erweiterung ihrer Rechte zu gewinnen; es war ja bereits die Politik von Heinrichs Groß- vater Konrad gewesen, sich der Städte gegen die hohe Aristokratie zu bedienen. Im alten Alemannien ging Heinrich noch weiter; er bewaff- nete 12,000 Bauern und schickte sie gegen seine hochgestellten Feinde, was diese so erbitterte, daß Berthold von Zähringen die gefangenen Bauern entmannen ließ. Die Bewaffnung der Bauern war allerdings ein sehr gefährliches Beispiel; daß die sächsischen Gemeinen sich nach der Schlacht an der Unstrut nur unwillig der Rache an ihrem Adel enthielten, ist oben gesagt worden, im obern Alemannien aber hatten sich die Bauern nicht hundert Jahre früher gegen die geistlichen und weltlichen Herren förmlich empört und waren nur mit Mühe überwun- den worden, Beweis genug, daß der Stoff zu einem Kriege der Ge- meinen gegen die Herren vorhanden war; daß Heinrich ihn nicht voll- ständig in Flammen setzte, daran hinderte ihn einmal die Rücksicht, die er auf seine vornehmen Anhänger zu nehmen hatte, und sodann war er eine zu despotische Natur, als daß er eine Revolution von unten auf hätte machen können; die Unterdrückung der hohen Aristokratie war Erbpolitik seines Hauses, damit war aber keineswegs eine Erhebung der niedern Stände gemeint, sondern man ließ diese nur gelegenheitlich gegen den hohen Adel los, weil dieser sich unmittelbar neben der Königsmacht behaupten wollte. Was alles Heinrich einem Könige den Bauern ge- genüber für erlaubt hielt, hatte er hinlänglich durch seinen Burgenbau und seine ganze Wirthschaft in Sachsen bewiesen. Das Kriegsglück schwankte; Heinrich verlor die Schlachten von Melrichsstadt 1078, bei Flarchheim 1080, und am 15. Oktober desselben Jahres die an der Elster unweit'zeitz; doch alle diese Schlachten hin-

8. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 34

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
34 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. den die Meier zu vornehm um sich mit dem Landbau abzugeben, sie ließen sich zu Edelknechten machen und verwalteten die Gerichtsbarkeit in den Streitigkeiten, welche unter den Klosterleuten über Marken, Weiderechte, Wasserleitungen, Holzfällen u. s. w. entstanden. Wo selche vornehme Meier waren, wurden Keller (cellarius) angestellt, um den Einzug der Gefälle zu besorgen. Wie die Pfarrkirchen entstanden. Am Sonntage hören wir von allen Seiten her Glockengeläute, und wenn wir auf einer Höhe stehen, erkennen wir an den Kirchthürmen die Lage der Dörfer, welche durch Hügel oder Bäume verdeckt sind; aber im siebenten, achten und neunten Jahrhundert war es anders, da gab es nur wenige Dorfkirchen; denn von den Dörfern und Gemeinden, die wir heut zu Tage sehen, waren kaum die ersten Spuren vorhanden. Man sah nur kleine Weiler, welche einem Gutsherrn gehörten, einzelne Häuser und Höfe, gewöhnlich Lehen, immer seltener ganz freies Eigenthum; den größten Theil des Bodens bedeckte Waldung. Hie und da ging es nun einem Gutsherrn zu Gemüthe, daß so viele seiner Leute ohne Kenntniß des christlichen Glaubens und ohne Genuß der Heilsmittel auf- wachsen, heranleben und endlich dahinfahren sollten; das Verderben vieler Seelen mußte er sich selbst zuschreiben. Darum bauten immer mehr solche Gutsherren weltlichen Standes (die Stifte thaten es ohnehin) auf ihren Höfen Kirchen, kleine Häuser in Form eines Schuppen, hölzern, mit Stroh oder Schindeln bedeckt, lange Zeit ohne Glasfenster. Ein Sohn des Gutsbesitzers, oder ein Verwandter, oder auch ein Leib- eigener, der aber alsdann frei wurde, erlernte in irgend einem Stifte das Nothwendigste von der Theologie, wurde geweiht und diente nun der neuen Kirche als Priester. Er wohnte auf dem Hofe und bezog von demselben seinen Unterhalt; dieser wurde ihm entweder in Natu- ralien verabreicht oder es wurden ihm liegende Güter angewiesen. Letztere blieben aber so gut als die Kirche ein Eigenthum des Gutsherrn (Pa- tronus), daher heißt es auch in alten Urkunden: „ich übergebe den Hof mit der Kirche — oder die Kirche mit dem Hofe — oder den Weiler, darin die Kirche ist" u. s. w. Die Kirchenstifler waren auch die Kirchen- herren und verkauften, verpfändeten oder vergabten die Kirche mit dem Kirchengut, oft so, daß eine Kirche mehrere Kirchenherren erhielt, eine Uebung, die freilich gegen das kanonische Recht verstieß, aber vorerst geduldet werden mußte. Auch das Kirchengut war gleich dem der Klöster nicht immer sicher; vielmal nahmen die Kirchenherren das Einkommen der Kirche lieber für sich, als daß sie die Kirche im baulichen Zustande erhielten und einen Priester besoldeten. Es kommen Verbote von Bi-

9. Bd. 2 - S. 178

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
178 Viertes Kap. Römische Geschichte. einem Tage mittelst geheimer Befehle ermorden, ging über's Meer, besezte die Inseln, besezte Thracien, Makedonien, einen Theil von Griechenland mit Athen, und hatte den Plan, die Völker vom Ta- nais bis an die Alpen in einen großen Bund zum Angriff auf Italien zu sammeln. Die Gefahr schien größer, als beim cimbrischen Kriege. §. 47. Sulla. Erster Bürgerkrieg (*). Sie ging vorüber. Die Weisheit des Senates besänftigte die Bundesgenossen; Sulla's Genie und Glück besiegten Mithridat- Der Senat, nachdem L. Jul. Cäsar, Cn. Pompejus Strabo, Marius und Sulla über die Bundesgenossen verschie- dene Siege erfochten, gab denjenigen, welche treu geblieben (als vielen Lateinern und Umbrern), hierauf solchen, welche zur Treue zurückkehrten, das Bürgerrecht. Die Uebrigen — besonders nach des Silo Poppädius (ihres besten Feldherrn) Tode — wurden ohne Mühe einzeln besiegt, und erhielten fast gleiche Bedingungen. Auf solche Weise wurde ganz Italien Rom: allerdings gerecht, da Rom durch Italiens Kräfte so groß geworden. Auch kam, durch die Vergrößerung des Hauptes, die Gebieterin der Welt zu einer festeren Grundlage der Macht. Aber um so unzureichender wur- den die alten Formen und um so gefährlicher die ganze Verfassung. Die Bewegungen der römischen Stadtgemeinde seztcn sich nun über ganz Italien fort, und wuchsen an Furchtbarkeit, wie an Umfang. Aus dem Zusammenflüsse von so ungleichen Interessen entstand ein beständiger Conflikt derselben. Hinfort wurde fast unmöglich, eine Gemeinschaft des Entschlusses zu bewirken, und es mochte der verworfenste Rottenführer, wenn er in Rom übermannt war, in den Leidenschaften und Vorurtheilen Italiens eine gesezliche Stüze finden. Ja es wurde — bei der Unmöglichkeit, eine so ungeheuere Bürgerliste in Ordnung zu erhalten — leicht, auch Sklaven und Fremde unter die Stimmenden zu schwärzen. Die allerdings weise Maßregel, wor- nach man aus den adoptirten Bundesgenossen, anstatt sie in die alten Tribus zu vertheilen, acht eigene Tribus bildete, und hiedurch jenen das Uebergewicht auf den Comitien sicherte, verminderte zwar das Unheil, aber hob es nicht. Schon der Streit um dieses wiederholt gegebene und widerrufene Gesez tränkte mehrmals Italien mit Blut. Sonach war der Bundesgenossen-Krieg nicht nur Vor- spiel und Anleitung zu den Bürger-Kriegen, wie die Schrift- steller sagen, sondern auch die Quelle derselben und die Ursache (*) L.sachse's Lebensgeschichte desdiktator Sulla. Leip.sommer. 1791.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 5

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
König Theodorich. Seine Macht und Staatsweisheit. 5 nahm er ein Drittheil der Ländereien in Anspruch, indem er eine förm- liche Theilung des Besitzes zwischen Römer und Gothen durchführte. Die Römer mußten dem Ackerbau, den Gewerben, dem Handel, der Kunst und Wissenschaft leben, während jene, auf Ackerbau und Vieh- zucht beschränkt, den Waffen treu bleiben und Italiens Heer und Land- wehr bilden sollten (also eine Kriegerkaste). Er selbst schätzte Kunst und Wissenschaft (er hatte als Geißel längere Zeit in Konstantinopel gelebt), unterstützte die Schulen in Rom und anderen Städten, verwandte große Summen auf die Erhaltung und Wiederherstellung der römischen Bau- werke, verschloß aber seinen Gothen den Zugang zu der höheren römi- schen Kultur, weil er glaubte, die Schulzucht und die Beschäftigung mit den Wissenschaften schwäche den kriegerischen Geist. Deßwegen waren seine Minister und Gesandten meistens Römer, so z. B. leitete Liberius die Vertheilung der für die Gothen bestimmten Grundstücke, Kassiodor, ein sehr reicher, gebildeter und strengkatholischer Geschäftsmann, war sein erster Minister und Reichskanzler. Die Civilgewalt in einer Provinz hatte der römische Praeses, die Militärgewalt ein Gothe (mit dem römischen Amtsnamen Dux oder dem vornehmeren Com68). Neben dem römischen Prae868 bestand eine eigene gothische Obrigkeit, welche in Streitigkeiten zwischen Gothen nach gothlschem Rechte richtete, in Streitigkeiten zwischen Gothen und Römern mit Zuziehung eines römischen Beamten nach eigens zu diesem Zwecke von Theodorich erlassenen Gesetzen entschied. Er unterwarf auch die Gothen der gleichen Besteuerung wie die Römer, so daß jenen einzig das Vorrecht des Kriegsdienstes blieb, um welches sie die unkriegerische römische Bevölkerung keineswegs beneidete. Obgleich Theodorich wie das ganze gothische Volk Arianer war (ohne Zweifel hatte dies der Einfluß arianischer oströmischer Kaiser, z. B. des Valens bewirkt), so kränkte er doch die kirchlichen Rechte der Katholiken nicht im mindesten, ehrte den Papst und nahm im Jahre 500 einen sechsmonatlichen, von Festen und Spenden verherrlichten Aufenthalt in Rom. Theodorichs Macht und Staatsweisheit. In seinen Beziehungen zu den anderen Herrschern bewies er eben so viele Klugheit als Festigkeit. Mit den königlichen Geschlechtern der Vandalen, Westgothen, Burgunder, Franken und Thüringer trat er in Blutsfreundschaft, den König der Heruler (diese hausten damals in Oberpannonien) nahm er in seinen Schutz auf und richtete sein Haupt- bestreben dahin, den Frieden zwischen den germanischen Reichen zu er- halten sowie Italien vor neuen Stürmen zu sichern. Die Vandalen traten ihm gutwillig Sicilien, Malta, Korsika und Sardinien ab, weil diese Inseln von der Natur zu Schutzwehren für die italienischen Küsten
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