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1. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 62

1878 - Mainz : Kunze
62 Erste Periode des Mittelalters. Rohheiten der kampflustigen Männer in der Regel wenig Antheil, obwohl wir auch unter den Frauen einzelne Beispiele von großer Streitsucht, Rachgierde und Mordlust treffen. Die Frauen der germanischen Völker beschäftigten sich von je vorzugsweise mit dem, was von deutschen Frauen immer mit musterhafter Ausdauer, großer Einsicht und De,, unermüdlichem Fleiße gehandhabt wurde, mit der Leitung und Besorgung germanischen Hauswesens, mit der Anfertigung und Unterhaltung der Kleidungs-stücke, mit Weben, Sticken und Nähen, mit der Erziehung der Kinder, Hauswesens ^er ds^ge und Wartung der Kranken und (Gebrechlichen. Wie °b. viel aber das an Gemüth reiche und für frommen Sinn empfängliche Geschlecht der Frauen dazu beitrug, im Abendlande die Ausbreitung der katholischen Lehre zu fördern, das ist bereits oben ausgesprochen worden und wird sich weiterhin ausführlicher darthun lassen. Unter den Frauen des germanischen Stammes nahmen die gothischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die ^rlmurau9ermani^en Fraum, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man bei den ger= bäumte ihnen gesetzlich sogar manche Borrechte vor den Männern ein ^Ttfern' ^strafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den grauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche an Männern verübte Vergehen. Doch ist aus der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den altert Germanen, die Frau als eine Sache angesehen wurde, welche verschiedener Behandlung fähig war. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem todten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken Gesetz ist^den °^X 5u erkaufen. Im falischen Gesetze der Franken wurden die Töch-Frauen *er üon der Erbschaft ausgeschlossen und nur die Söhne als erbberech-migünstig. tigt betrachtet. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich von Privatbesitzungen, wurde aber nachher aus die Besetzung des Thrones angewandt und das weibliche Geschlecht von der Thronfolge dadurch ausgeschlossen. Auch bei den Ostgothen herrschte ähnlicher Brauch. ^En'der der Geschichte der Gothen werden mehrere ausgezeichnete Frauen Oftgothen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen, Theudegotha und Ost-^Töchter^ rogotha, waren, erstere an den Westgothenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte stch zum zweiten Male mit Chlodwigs Schwester Audoflethis, welche Amalasunthas Mutter wurde. Nach Theodorichs Tod folgte Arnala-sunthas Sohn, die Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig
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