88
§. 91. Lehensverfassung, Literatur und Kirche.
bringen ließ, um sich die Alleinherrschaft in allen fränkischen Landen zu ver-
schaffen.
Während der Stiftung des Frankenreichs war der hochbegabte O st-
gothenkönig Thevdorich mit seinem ganzen Volk ans Ungarn auft
gebrochen und nach Italien gezogen, hatte dort Odoakers Herrschaft
490vernichtet und das ostgothische Reich gegründet, in welchem er wäh-
rend seiner 33jährigen Regierung bemüht war, Ruhe, Ordnung und
Wohlstand zu fördern.
Das Reich Theodor ich s des Großen umfaßte außer Italien und Si-
cilien noch den größten Theil der Länder zwischen den Alpen und der Donau,
sowie Istrien und Dalmatien, und wurde von ihm mit großer Weisheit und
Mäßigung regiert. Theodorich bildete sein Heer nur aus Gothen und hielt
es beständig in Lagern; Handel und Gewerbe überließ er den Römern. Er
war ein Regent, den alle Fürsten seines Zeitalters mit Hochachtung betrachte-
ten und auf dessen weisen Rath sie gerne hörten. Nur am Ende seines Le-
bens, als der Religionshaß der Römer gegen ihn, den Arianer, erwachte,
ließ er sich von der Bahn der Besonnenheit abbringen, und verurtheilte
zwei edle gebildete Römer, Boethins und Symmachus, unschuldig
zum Tode.
2. Lehensverfassung, Literatur und Kirche.
§.91. Dn den von den Germanen eroberten Ländern bildete sich in
dieser Zeit die Lehensverfassung und Rechtspflege aus.
Der König behielt nämlich einen Theil des eroberten Landes für sich, einen
Theil ließ er den seitherigen Bewohnern und einen Theil vertheilte er unter
sein Gefolge als Eigenthum (Allod). Dafür hatte jeder Allodbesitzer auch
fernerhin die Pflicht, in den Heerbann mitzuziehen. Um nun aber die somit
unabhängiger gewordenen Gefolgsglieder wieder mehr an sich zu fesseln, gab
der König an Einzelne nach Verdienst oder Gunst Theile seiner königlichen
Güter zu lebenslänglichem Genuß. Ein solches Gut hieß L e h n s g u t oder F e o d,
(Feudum) und die damit Belehnten, welche dem Herrn stets zu treuem Dienste
gewärtig sein mußten, nannte man Leudes (Vasallen, Dienstmannen). Ver-
säumte einer derselben seine Pflicht, so zog der Lehnsherr sein Gut wieder zurück.
Auch entstanden damals schon die ersten schriftlichen Aufzeichnungen für
die Rechtspflege bei verschiedenen germanischen Völkern, z. B. bei den Fran-
ken, Allemannen, Bayern re. Aus jedes Vergehen war Geldbuße gesetzt, nur
auf Feigheit und Landesverrath der Tod. Konnte kein Beweis geführt wer-
den , so wurde auf einen Eid, bei schwereren Fällen auf ein Gottesurtheil
oder Ordal (Zweikampf, Wasser- und Feuerprobe re.) erkannt.
In Beziehung auf das Ch riftenthum erhielt im Abendlande das
allgemeine (katholische) Bekenntniß die Oberhand, feit die Franken das-
selbe angenommen hatten. Der Arianismus aber fand mit allen Völkern,
welche ihm bleibend anhiengen, den Untergang.
Unter den Schriftstellern auf kirchlichem Gebiet ist aus jener Zeit derkirchen-
vatera ugustinus (354—430), Bischof von Hippo in Afrika, zu nennen.
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93
§. 97. Karl der Große.
in nähere Verbindung setzte, legte er den Grund zur späteren kirchlichen
und politischen Einheit Deutschlands.
2. Karl der Große.
8-97. Uach Pipins Tod (768) regierten seine beiden Söhne Karl und
Karlmann, und als der letztere starb, wurde Karl der Große
All ein Herr der Franken, ein gewaltiger Geist, besonnen und
ernst, fest und durchgreifend, dabei mild und fromm, umsichtig und tapfer.
Dreißig Jahre lang hatte dieser eifrige Beförderer des Christen-
thums mit den Sachsen, welche beständige Einfälle ins Frankenland
machten und dem Heidenthum noch mit aller Macht anhiengen, einen
eigentlichen Religionskrieg zu führen. Erst im Jahr 803 kam es zu einem
bleibenden Frieden, worauf sie nach dem Vorgang ihres Herzogs Wit-
tekind sich allgemein zur Annahme des Christenthums bequemten.
Während dieses Kriegs besiegte Karl auch den Lombardenkönig De-
siderius und setzte sich die Krone desselben auf. Auch die Araber
in Spanien mußten (778) sein gewaltiges Schwert fühlen und ihm
das Land bis zum Ebro abtreten, das den Namen spanische Mark
erhielt. Ebenso schlug er das Herzogthum Bayern zu seinem Reich,
unterwarf die Slaven an der Elbe, züchtigte die räuberischen Norman-
nen und vereinigte das Land der Avaren zwischen der Donau und Theiß
als Ostmark (Oesterreich) mit dem fränkischen Reiche.
So gebot nun der große Karl vom Ebro bis zur Raab und Elbe
von der Eider bis zum Ofanto (in Unteritalien).
In allen Ländern schaffte er die Herzoge ab und setzte Grafen ein,
deren Verwaltung jährlich durch königliche Sendboten untersucht wurde.
Sämmtliche großen Vasallen versammelten sich jedes Jahr zum Reichstag
(zuerst Märzfeld dann Maifeld, genannt), auf welchem alle öffentlichen
weltlichen und geistlichen Angelegenheiten verhandelt wurden.
Mit besonderer Sorgfalt nahm er sich der Kirche an, stiftete Bisthü-
mer und Schulen zur Bildung und Hebung des geistlichen Standes und
zog aus allen Ländern gelehrte und fromme Männer an seinen Hof, unter
welchen Alcuin, sein Freund und Rathgeber, Eginhardt, sein Lebens-
beschreiber, Peter von Pisa, Paul Warnefried und Angil-
bert besonders hervortreten. Auch die Ausbildung der deutschen Sprache
lag ihm sehr am Herzen, weshalb er spät noch schreiben lernte: er gab den
Winden und Monaten deutsche Namen und ließ die alten Sagenlieder sam-
meln. — Eben so unermüdet nahm er sich der äußeren Wohlfahrt seines
Reiches an und suchte z. B. durch Musterwirthschaften auf seinen könig-
lichen Mayerhofen den Landbau zu heben.
Weil nun Karl der Große über den größten Theil des ehemaligen
weströmischen Reiches gebot, so krönte ihn der Papst Leo I». zu Rom
in der Peterskirche zum römischen Kaiser am Weihnachtsfest d. J-800
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl_der_Große Karl Karl_und
Karlmann Karl Karlmann Karl_der_Große Karl Karl Karl Karl Karl Rathgeber Peter_von_Pisa Paul_Warnefried Karl_der_Große Karl Leo_I» Leo
230
§. 83. Ungarn.
die griechisch-katholische Religion an, und
herrschte vom Dnjepr bis zur Düna. Durch vielfache Erbthei-
lungen aber verlor das Reich seine Einheit und zerfiel in
viele Fürstenthümer, die sich im Laufe mehrerer Jahrhunderte
stets unter einander bekriegten, während das Reich von an-
dern benachbarten Völkern verheert und geschmälert, beson-
ders aber in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts von
den Mongolen größtentheils zinsbar gemacht wurde und fast
zwei Jahrhunderte hindurch vom Chan von K a p t sch a k ab-
hängig war.
Erst der G r o ß f ü r st Iwan l, welcher Moskau zur Re-
sidenz machte, unterwarf sich wieder viele Fürsten. Er starb
1340. Seine Nachfolger erweiterten, unter vielen Kämpfen
mit den.mongolen, Tartaren, Litthauern rc., das Reich so-
wohl im Südosten, als im Nordwesten, und der kraftvolle
Iwan 11 ! Wasiljewitsch (gest. 1505), welcher Ruß-
land vollends von der Herrschaft der Mongolen befreite,
Kasan zins - und lehenspflichtig machte und die Eroberun-
gen in Sibirien begann, konnte sich billig „Selbstherrscher
aller Reußen" nennen.
7. Ungar n.
83. Ungarn wurde 889 von den Madyaren, einem
nomadischen Volke, unter seinem Führer Arpad erobert.
Von da an machten sie verheerende Raubzüge nach Griechen-
land, Italien und Deutschland, bis ihr Herzog Geisa
gegen das Ende des 10. Jahrhunderts (973) das Christen-
thum annahm, und sein Sohn Stephan der Heilige
(der im Jahr 1000 zu Gran die Königskrone empfieng)
dasselbe durch Errichtung von Klöstern und Bisthümcrn auch
im Volke befestigte, das sich dann immer mehr an Ruhe
und Ordnung, so wie an Landbau und Handel gewöhnte.
Ladislaus der Heilige fügte Kroatien, sein Neffe Ko-
lomann Dalmatien dem Lande hinzu.
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147
1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Bollbürgergenieinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen.
Zweite Abteilung.
Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe-
rungen 264—133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.)
1. Der erste pmüsche Krieg (264—241).
Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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139
1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Vollbürgergemeinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen.
Zweite Abtheilung.
Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe-
rungen 264 -133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.)
t. Der erste punische Krieg (264—241).
Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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Extrahierte Personennamen: Carthago
Extrahierte Ortsnamen: Latium Etrurien Rom Rom Sardinien Corsika
— 75 —
stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.).
Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat.
§ 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius.
Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war.
Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen.
Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-
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Extrahierte Personennamen: Augustus Augustus Julia Livia Tiberius Thusnelda Tiberius
Extrahierte Ortsnamen: Bethlehem Germaniens Germanien Marbod Rom
- 60 —
den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen.
Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence.
§ 38. Marius.
Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker.
Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher
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Extrahierte Personennamen: Livius_Drusus Cajus Marius Marius Massimffas Metellus Bacchus Marius Marius Cornelius_Sulla Sulla
Extrahierte Ortsnamen: Gallien Frankreich Rom Massilia Marseille Rom Numidien Rom Mauretanien Marocco Rom
§ 61. Die Zeit zwischen dem ersten und zweiten pnnischen Kriege. 166
schwören müssen. Um .diesem Eidschwur nachzukommen, entschloß sich Haunibal, den Krieg gegen die Römer selbst herbeizuführen.
Er zog deshalb gegen Sagn nt und eroberte es, konnte sich aber des Besitzes nicht erfreuen, denn die Sagunter zündeten die Stadt an und verbrannten sich mit ihren Weibern, Kindern und Schätzen in ihren eigenen Häusern. Die Römer ließen alsbald durch Qu intus Fabius Maximus die Auslieferung Hanni-bals verlangen, und als der Senat in Karthago diese ver- ^ weigerte, wurde der Krieg erklärt. bl Gl,r'
Anmerkungen.
1. Telamon, h. Telcmione, im früheren Toskana am Tyrrhenischen Meere; Gades, H. Cadix; Neu-K ar t h a g o, H. Carthagena; S a-g und lag am Mittelländischen Meere, in der Gegend, wo Valencia lieqt also noch herwärts des Ebro, heute Murviedro.
2. Der^erste illyrische Krieg dauerte von 230—228 v. Chr. und hatte zur Folge, daß Demetrius von Pharos, der Statthalter von Ja0ict)ici (j?orfu), welcher diese Alltel Quslieseite, von den Mömern sie wie-der .als Eigentum und zugleich die Statthalterschaft über Jllyrien erhielt, topater ober trieb er Seeräubern und wollte von Rom sich uuabhäuaiq machen. Der römische Konsul Amilius nahm ihm deshalb die ^nsel Pharos, wo er residierte, und alle feine Besitzungen weg und nötigte ihn, nach Makedonien zu fliehen (219 v. Chr.). Illyrieu ward Provinz.^ Die Griechen gestatteten fortan aus Dankbarkeit den Römern den Zutritt zu den Olympischen und zu den Jsthmischen Spielen
3. Den Galliern kamen die Gäsäten unter dem Könige Viri-d.omar zu Hilfe. Dieser bot dem Konsul M. Claudius Marcellus einen Zweikampf an, der angenommen und in welchem der Gallier besiegt wurde. Dies wirkte entmutigend auf die Gallier. Die Gäsaten gogen frd) zurück. Die Römer gingen das erste Mal über den Po, nahmen Je ed to (aitum und andere gallische Städte ein, und legten an der Grenze von Mittelitalien die Kolonien Placentia (Piacenza), Mit-n ua_ (Modena) und 6 r emo na an und führten die Flaminische Straße, welche von Rom bis Ariminnm (Rimini) sich rog, von da an unter dem Namen Amilische Straße bis nach Placeutia fort.
4. Spamen war zur Zeit Hannibals im Innern von Kelten, an der Küste von Renern bewohnt; nach letzteren nannten die Auswärtigen das ßand Serien Seit der Vermischung beider Völker nannte man tue Einwohner Keltiberer. Die Hauptflüsse sind der Jberus (Ebro) der Sduerus (Duero), Tajus (Tajo), Auas (Guadiana) und Bätis (Guadalquivir). Der Ebro fließt in das Mittelländische, die anderen Flusse tu das Atlantische Meer. Außer den bereits genannten Stadien Gades, Hispalis, Neu-Karthago sind noch zu bemerken: Bar-etno (Sarceuono), Toledum (Toledo), Tarraco (Tarragoua), Portus Eale (Oporto), Numantia, das in Trümmern liegt, und
?!? den vielen einzelnen Völkerschaften sind hervorzuheben: die Gallier im Nordwesten; die Vasconen (Basken), die !1 ^utierttn Norden und die Susi tan er im Westen.
Das Land hatte mcht nur Überfluß an Produkten aus dem Pflanzen-reiche, sondern auch an Metallen. Gold und Silber fand man nicht Rolfus, Weltgeschichte. 3. Auff. o
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§ 93. Die christliche Kirche. 255
welche am Don wohnten. In heißem Kampfe unterlagen die Alanen, vereinigten sich aber mit den Hunnen und beide warfen sich nun gemeinsam aus die Goten. Die Ostgoten wanderten aus; die Westgoten dagegen unter den Häuptlingen Alawif und Fritiger baten den Kaiser Valeus um die Erlaubnis, in der Bulgarei sich niederlassen zu dürfen. Valens bewilligte es, aber unter sehr harten Bedingungen. Sie sollten nicht nur ihre Waffen abgeben und einen Teil ihrer Kinder in die kleinasiatischen Städte als Geiseln senden, sondern auch ihre Lebensmittel teuer bezahlen. Es sollen über eine Million Menschen, worunter 200 000 streitbare Männer, gewesen sein. Die römischen Beamten gaben ihnen um vieles Geld schlechte Nahrungsmittel, so daß sie ihre Sklaven und Kinder verkaufen mußten, um nicht Hungers zu sterben. So zogen denn die Goten es vor, eher in offenem Kampfe zu sterben, als elend umzukommen. In der Schlacht von Adrianopel wurden mit dem Kaiser Valens alle römischen Generale bis auf drei getötet, und zwei Drittelte des Heeres kamen um.
5. Zu Theffalonich wurde der Statthalter ermordet. Theodosius ließ im Zorne unter dem Vorwande öffentlicher Spiele die Einwohner in das Amphitheater locken und 7000 niederhauen ohne Unterschied, die Unschuldigen mit den Schuldigen. Als er bald darauf in Mailand die Kirche besuchen wollte, trat ihm Ambrosius entgegen und wehrte es ihm, weil seine Hände mit Blut befleckt feien. Theodosius erkannte sein Unrecht, nahm die auferlegte Buße an und gab ein Gesetz, daß Todesurteile erst dreißig Tage nach dem Ausspruche vollstreckt werden sollten.
8 93.
Die christliche Kirche.
259) Seit die Kirche der Freiheit und des Schutzes sich erfreute, konnte sich die kirchliche Amtsgewalt auf ihreu verschiedenen Rangstufen (Hierarchie) ordnungsgemäß entwickeln. Wir finden deshalb in dieser Zeit schon Erzbischöfe, Primaten und Patriarchen, welche an die Spitze des Episkopates in den einzelnen Ländern traten und ein hervorragendes Ansehen genossen. Ganz besonders konnte das Papsttum die ihm von Christus zugewiesene Aufgabe immer umfassender erfüllen und wurdeu die Nachfolger des Petrus allgemein als die von Gott eingesetzten Vorsteher anerkannt. Ihnen allein blieb der Name Papst, weil man in ihnen den gemeinsamen Vater der Christenheit verehrte. Auch die Kirchenzucht wurde nach bestimmten Satzungen gegen Ungehorsame angewendet. Die Streitigkeiten in Glanbenssachen wurden ans ökumenischen d. i. allgemeinen Konzilien, die Diszipliuarsacheu in der Regel auf Provinzialsynoden untersucht und entschieden.
260) Aber auch das praktische Christentum brachte neue Lebeusverhältnisse hervor. Seit der Decianischen Verfolgung flüchteten sich viele Christen in die Einsamkeit (Eremns), um fern
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