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1. Neuere Geschichte - S. 24

1869 - Mainz : Kunze
24 krieg vereitelt. Sie blieben in verschiedenen geistlichen Funktionen in Italien und gaben sich als soeielns Jesu eine Regel. Nach mannigfachen Schwierigkeiten erfolgt die bedingte Be- stätigung des Ordens dllrch Pabst Paul Iii 1540, die unbedingte 1543. Im Jahre 1541 Ignatius Ordensgeneral; bei seinem Tode (1556 zu Rom) hatte der Orden über 100 Collegien in 72 Provinzen, mehr als 1000 Mitglieder und in 3 Welttheilen Missionen. (Xaver im portugiesischen Ostindien). ■—

2. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 48

1870 - Mainz : Kunze
48 seinem Tod 965 in zwei Herzogtümer, Ober - und Niederloth- ringen getheilt. Durch den deutschen Bürgerkrieg gelockt, fallen die Ungarn — zum letztenmal — in das Reich ein. Ottos Sieg auf d em Lechfeld mit der Macht des wieder geeinigten Reiches 955. Eroberung der bayrischen Ostmark (Oesterreich). Berengars Abfall und Angriffe gegen den Pabst bestimmten 961—965 Otto zum zweiten Römerzug 961—965. Völlige Beseitigung Berengars. Ottos Kaiferkrönung („sanctus imperator“) durch Pabst Johann Xii. Seitdem Grundsatz: nur der deutsche König zum Kaiserthum fähig, die Verleihung aber nur in Rom möglich. — Zerwürfnisse mit dem Pabst, dessen Absetzung und Wahl Leos Viii, den Otto gegen alle Angriffe hält. Auf einem dritten Römerzug 966—972 völlige Unterwerfung der auf- ständischen Römer (der Präfect Peter); Befestigung der pübst- lichen Macht in Rom (Johann Xiii) und Herstellung des Kirchen- staates. — Vermahlung seines Sohnes und Thronerben Otto mit Theophano, der Tochter des griechischen Kaisers Romanus, Ii, zum Zweck der Erwerbungen der süditalischen Territorien. — Ottos d. Gr. Tod zu Memleben, Beisetzung zu Magdeburg. 3. Ottcho Ii 973—983, ein begabter, kühnstrebender, aber leidenschaftlicher Fürst, a. Sicherung des Friedens im Innern und der R e i ch s g r e n z e n: Absetzung Heinrichs Ii, des Zänkers, von Bayern (seit 955 Herzog), Abtrennung der Mark Kärnthen von Bayern und Erhebung zum selbständigen Herzogthnm. •— Ottos Einfall in Frankreich gegen König Lothar, der ihn in Aachen bedroht hatte. Aussöhnung beider Könige 980; Sicherstellung Lothringens. — 5. Sein Römerzug 980; Kaiserkrönung 981. Griechen und Araber gegen Ottos Absichten auf Süditalien; seine Niederlage und wunderbare Lebensrettnng in Calabrien 982. — 4. Otto Iii 983—1002, bei feiner Thronbesteigung 4 Jahre alt. Ein Fremdling unter den deutschen Königen; hochgebildet, streng kirchlich, aber ohne kriegerische und politische Thalkraft. Seine Abneigung gegen alles Deutsche, blinde Vorliebe für Rom und den Süden; seine Kaiserkrönung, 996. Einflüsse seiner Mutter und Großmutter Theophano und Adelheid, des Erzbischofs Wil- ligis von Mainz und Gerberts von Rheims, des späteren Pabstes Sylvester Ii. — Aussöhnung mit Heinrich dem Zänker, der sein Herzogthnm

4. Geschichte des Mittelalters - S. 86

1870 - Mainz : Kunze
86 U Vergebliche Versuche Ludwigs, mit den Päbsteu sich auszu- söhnen, trotz aller Demütigungen. Der Kurverein von Rense <338 1338 auf Anlaß des Erzbischofs von Mainz gegen die Eingriffe Frankreichs und die Uebergriffe der Kirche gestiftet, zur Wahrung der nationalen Selbständigkeit. — Einstimmiger Beschluß: ein durch alle oder die Mehrheit der Wahlfürsten gewählter König bedarf nicht der Bestätigung des römischen Stuhles. Ludwig er- klärt in einem Manifest auch die Kaiserwürde für unabhängig vom Pabst. o. Ludwigs Hauspolitik: Erwerbung der Mark Bran- denburg nach dem Aussterben der Askauier mit Waldemar dem Großen (-f 1319); Belehnung des 8jährigen Ludwig 1323; — Verschmelzung des erledigten Herzogthums Niederbayern mit Ober- bayern, dem Stammland des Kaisers; Vermählung Ludwigs von Brandenburg mit Margaretha Maultasch, der Erbin von Tyrol 1342 1342. Seiner Gemahlin Erbschaft von Holland, Seeland, Fries- 1345 land, Hennegau 1345; — die Wittelsbachische Hausmacht von Nord- und Ostsee bis zur Adria. Wahl des Gegenkönigs Karl Iv von Mähren, Sohn Jo- hanns von Böhmen (ß in der Schlacht bei Crecy 1346) unter Einfluß des Pabstes Clemens Vi. Ludwigs Tod 1347. 6. Karl Iv (1347—1378), nach dem Tode des von der bay- rischen Partei ausgestellten Gegenkönigs Günther von Schwarz- burg (f 1349) einhellig anerkannt; — der gelehrteste unserer Könige („quinque linguarum peritissimus“) und einer der staats- klugsten, „Böhmens Vater, des h. römischen Reiches Erzstiefvater" (Ausspruch Maximilians I); friedliebend und thätig. a. Sein Wirken in Böhmen: Das slavisch-deutsche, mit dem Reiche nur locker verbundene Böhmen sein Vaterland und Lieblingsaufenthalt, der Schwerpunkt und die Grundlage seiner Macht, das Böhmische seine Muttersprache. — Ausgezeichnete Ver- waltung des Landes, das er für ein Erb reich seines Hauses er- klärt ; Böhmens Glanzpunkt unter diesem seinem volksthümlichsten Fürsten. Aufblühen seiner Residenz Prag; Gründung der dor- 1348 tigen Universität, der ersten Deutschlands 1348, nach dem Muster der Hochschulen von Paris, wo Karl selbst studiert hatte, und Bologna. Vergrößerung seiner böhmischen Hausmacht, zu der auch Mähren, Schlesien, die Oberpfalz und die Lausitz gehören, durch die Mark Brandenburg, (der falsche Waldemar 1348—1350) !

5. Geschichte des Mittelalters - S. 98

1870 - Mainz : Kunze
Iv. Außerdrnljche Länder. A. Italien. Initalien bildete sich seit dem Ende dermaufischen Periode ein Anzahl selbständiger Staaten; — ein arges Mißverhältniß zwischen der hochgestiegenen Geisteskultur und der politischen Haltlosigkeit der Halbinsel. Zerrissenheit, Parteifehden, ein Durcheinander und Neben- einander republikanischer und monarchischer Staatsformen, bei aller Auflösung in den edleren Geistern des Volks eine lebendige Sehnsucht nach Vereinigung und Einheit der Theile. Sechs Hauptstaaten treten auf der Halbinsel hervor, l) Zer- splitterung des Kirchenstaates während des Exils der Päbste in Aviguon; Adelsparteiungen in Rom. Der Volkstribun Cola di Rienzi 1347 (s. S. 87). Nach der Rückkehr der Päbste Wiedervereinigung des Gebietes, Centralisierung der Staatsgewalt unter Alexander Vi (Borgia) am Ende des Mittelalters. — 2) Neapel zuerst in den Händen des Hauses Anjou, dann nach dem Aussterben von dessen Mannsstamm, seit der Regierung der viermal vermählten Johanna I (1343—1332), ein Spielball innerer Fehden und der verschiedensten Thronbewerber. Am Schluß der Periode fällt Neapel au das Ara- gonesische Haus, mit dem schon seit 1409 Sicilien vereinigt war. — 3) Florenz (Firenze la bella), schon nach seiner geographischen Lage dazu berufen das Gleichgewicht zwischen den nach der Hegemonie strebenden Staaten des Nordens und Südens aufrecht zu erhaltene bietet in seiner Geschichte ein buntes Bild aller möglichen Verfassungs- formen. Im 12. Jahrhundert aristokratisches Stadtregiment, dann Be- kämpfung und Sturz des ghibellinisch gesinnten Adels durch die Zünfte. Nach mancherlei Wechsel Sieg der vollendeten Demokratie 1378. Er- hebung des Hauses Medici (Johann, Cosmo, Lorenzo ,,il magnificou), unter dessen Primat Florenz im 15. Jahrhundert als Handelsplatz und Geldmarkt, als Fabrikort und Kunststätte, als Hauptsitz der Literatur und Wissenschaft der Zeit die erste Stelle unter den Städten Italiens einnimmt. Einigung der tuscischen Landschaft schon im 13. Jahr- hundert. — 4) Mailand (Milano) einst die Führerin der lombar- dischen Städtefreiheit (s. ob. S. 65 und 72), nach kurzer Herrschaft der welfisch gesinnten della Torre's seit 1277 unter dem ghibellinischen Hause Visconti, das, von König Wenzel 1395 mit der Herzogs-

6. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 122

1878 - Mainz : Kunze
— 122 - Oesterreich und zwar zuerst gegen die für ihre Freiheit begeistert kämpfenden Schweizerhirten bei Morgarten (1315), dann gegen den Kaiser selbst, der Friedrich 1322 bei Mühldorf schlug und gefangen nahm. (Seyfried Schweppermann.) Vier Jahre später entließ Ludwig feinen Gegner aus der Haft des Trausnitzer Schlosses, nachdem ihm dieser das Versprechen gegeben hatte Frieden zu stiften oder in die Gefangenschaft zurückzukehren. Da ihm das erstere unmöglich war, hielt er dem zürnenden Papste zum Trotz treu fein Gelöbnis der Rückkehr; Ludwig aber nahm ihn von nun an als Freund und Berather an. (Vgl. Schillers: „Deutsche Treue" und Uhlands: „Ludwig der Baier".) Schon 1330 aber starb Friedrich. Der Kaiser machte 1327 einen Zug nach Rom, wo er einen frommen Mönch zum Papste einsetzte und sich so die Franziskaner verpflichtete, die in Predigten das Volk über die damaligen Gebrechen der Kirche aufklärten. Und weil der Papst ganz ein Werkzeug des französischen Königs war, erklärten die deutschen Fürsten zu Renfe bei Coblenz die Kaiser-würde für unabhängig von feiner Bestätigung (1338). Doch hatte das gute Verhältnis Ludwigs zu den Fürsten keinen Bestand. Sie hatten es zugegeben, daß er 1324 Brandenburg, dessen askanifches Herrscherhaus ausgestorben war. seinem Sohne Ludwig verlieh; als er aber die Margarethe Maultasch von ihrem ersten Gemahle eigenmächtig schied, sie dem genannten Ludwig zur Ehe gab und so für diesen Tirol erwarb, fand man den Bann des Papstes durchaus gerechtfertigt und wählte ihm den Lützelburger Karl zum Gegenkönig. Er starb 1347 auf einer Bärenjagd. Karl Iv. (1347—1378) vermehrte fein böhmisches Erbland um Brandenburg, wo er zuerst den falschen Waldemar gegen den bairischen Markgrafen begünstigte, später mit diesem und seinen Brüdern in Frieden lebte und von dem letzten derselben die Mark durch Vertrag erhielt. Für seine eigenen Länder sorgte er wie ein Vater, baute vortreffliche Straßen, erhob Prag zu einer der schönsten Städte Europas und gründete dort eine berühmte Universität (1348). Stiefväterlich war er gegen das Reich gesinnt, kaiserliche Rechte verkaufte er in Deutschland und Italien für Geld, wie er es denn vortrefflich

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 82

1878 - Mainz : Kunze
- 82 — verlor. Von ihm berufen wurde das Concil zu Nicäa abgehalten (325), auf welchem die Zeit des Osterfestes bestimmt und die Wesenseinheit Christi mit Gott zum Glaubenssatz erhoben ward. Daß derselbe Kaiser die Herrschaft über Rom dem dortigen Bischof geschenkt habe, ist eine mittelalterliche Erfindung, welche insofern verhängnisvoll ward, weil auf sie gestützt die Päpste den Anspruch auf die Weltherrschaft erhoben haben. Unter Constantins Söhnen erwarb Constantins, dessen Namen die Stadt Constanz trägt, durch Mord und Krieg die Alleinherrschaft; im Besitze derselben widmete er seine Aufmerksamkeit mehr den Streitigkeiten der Theologen, welche trotz der Entscheidung des nicanischen Concils zwischen Arins und Athanasius schwankten, als der Regierung des Reichs. Unterdessen gieng es am Oberrhein scharf her, da die Alamannen, ein deutscher Völkerbund, das Elsaß zum Eigentum begehrten. Des Kaisers einzig übrig gebliebener Vetter Julian, der aus klösterlicher Stille zum Schirmvogt des Westens berufen von dem glänzenden Trier aus mit Eifer und Geschick seine Aufgabe erfüllte, schlug ihren Anführer Knotomar bei Straßburg (357) und zeigte zum letzten Male die Ueberlegeuheit der römischen Waffen und List. Bald darauf bestieg er selbst den Thron, versuchte, jedoch erfolglos, das Heidentum in seiner edleren Gestalt wieder aufzurichten und wurde nicht durch angriffsweises Vorgehen, sondern durch Auffrischung der klassischen Bildnng und durch Zurücksetzung der christlichen Beamten ein Verfolger der Kirche. Die erbitterten Bischöfe und das fanatisierte Volk haben ihm daher den Namen Apostata, d. i. Abtrünniger, gegeben. Er starb aus einem Zuge gegen die Perser schon nach 20monatlicher Regierung (363). Nach ihm gab es nur noch christliche Kaiser. § 52. Literatur und Limit. Rückblick. Nur sehr spärliche Reste altitalischen und altrömischen Schrifttums sind auf uns gekommen und berechtigen uns zu dem Schluffe, daß es mit den Römern vor den punischen Kriegen, sowohl was die Form als den Inhalt der literarischen Denkmäler betrifft, recht ärmlich bestellt war. Auch von da an entwickelte sich die Dichtkunst fast nur nach dem Vorbilde der Griechen, wurde auch, wenigstens in der ersten Zeit, mehr von Nichtrömern gepflegt. Bemerkenswerth sind die der attischen neueren Komödie nachgebildeten Lustspiele des Plautus und des afrikanischen Terenz. Lukrez schloß sich an ein epikureisches

8. Geschichte des Altertums - S. 72

1879 - Mainz : Kunze
72 Zweiter Abschnitt. ^der^die gewhlt wurden und ein untadelhaftes Leben gefhrt haben muten, egierung, hchsten Wchter des Gesetzes waren die Ephoren d. h. Auf-feher; sie muten darauf achten, ob die Könige den Gesetzen nach lebten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegengewicht gegen das Knig-tum beschlossen worden zu sein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder der 30 Jahr alte Spartaner Theil nahm, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel berufen und fate durch bloes Ja oder Nein Beschlsse der das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders der Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Vermgen Ungleichheit des Vermgens mancherlei Anla zu Ruhe- 9 strungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Gter-besitze herzustellen. Zu dem Ende theilte er die Lndereien der Spar-taner in 9000 Ackerloose, die der Lacedmonier in 30,000 kleinere; jedes Loos konnte eine Familie ernhren. Den Gebrauch der Gold- und Silbermnzen hob er auf und fhrte statt derselben eisernes Geld ein. Um seine Mitbrger an Einfachheit und Gengsamkeit zu gewhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige muten an denselben Theil nehmen, und jeder Brger einen monat-lichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen zc. dazu liefern. Bei diesen Mahlen ward strenge Migkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht a und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrhe, Blut, Essig, Rben :c. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rhmen hren, lie sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht be-reiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da erklrte ihm der Koch: Herr, die beste Wrze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas *) gebadet haben." und Wer Ganz besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Er-^der^Jugend? Ziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Be-Hrde in Augenschein genommen. War es schwchlich oder migestaltet, so wurde es auf dem benachbarten Gebirge Taygetus ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mdchen im elterlichen Hause; dann bernahm der Staat ihre Erziehung auf feine Kosten. Die Jugend sollte sich vor Allem an Entbehrungen und an Ertragung des Schmerzes gewhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, *) Sparta lag am Eurotas-Flusse.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 225

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung ?c. 225 Sei den Sachsen stand auf Pferdediebstahl der Tod. Bei den Alamannen bestrafte man den Mord einer Frau doppelt so hart als den eines Mannes. Bei den Friesen wurde ein Tempelräuber mit abgeschnittenen Ohren zur Ebbezeit an den Meeresstrand gelegt, damit ihn re Flut hinwegspüle. Auch Körperverletzungen wurden mit Geld bestraft^ Em abgeschlagener Arm kostete 100 Schillinge, ein Daumen 45, em Zeigefinger 25, ein Mittelfinger oder der kleine Finger 15, strafen bret Fmger mit einem Schlage 45, ein Auge 72, die Nase 45, ein • ^ Zunge 100. Auch das Schimpfen wurde bestraft. Wer einen Andern Fuchs schimpfte, zahlte 3, wer ihn Hase schalt, 6 Schillinge Diese Strafe nannte man das Bergeid; wer es nicht erlegen sonnte, folgte dem Beleidigten oder feiner Sippschaft d. i. Verwandtschaft tn die Sclaverei. Gericht ward im Freien unter großen Bäumen oder auch bei lolftemen abgehalten. Jede Gemeinde hatte einen Vorsteher oder $« ©rat dichter, welchem die erfahrensten Gemeindeglieder das Urtheil Schöppen, „schöpfen" d. i. finden halfen. Sie hießen deshalb Schöppen. Zeugen und Eidesleistungen waren die ursprünglichen Mittel zur Erforschung er Wahrheit; halsen sie nicht aus, so nahm man zu den Gottesurteilen und zur Tortur seine Zuflucht. n ^^Esurtheile ober Orbalien fußten auf der Ansicht, daß, Verschiedene wo menschliche Einsicht nicht ausreiche, Gott durch ein Wunber den arten ti0n ^uldlosen schirme und den Schulbigen der verbienten Strafe über-tefere. te würden im Beisein der Priester unter großen Feierlich-feiten abgehalten und auf verschiedene Weise veranstaltet. Dem Geiste der Seit entsprach besonders der Zweikampf, welcher nur bei Freien in Anwendung kommen konnte und auf Leben und Tod gerichtet war «»,>. Der Sieger galt für den unschuldigen, der Unterliegende für den schuld 8en I" der ältesten Zeit bediente man sich außerdem vor- zugsweise der Feuerprobe. Der Angeklagte mußte mit bloßen Füßen >i, S,„„, übet 9 glühende Pflugscharen gehen oder ein glühendes Eisen 9 w°6e- ( kf Z‘rrfcasen °bct cinen Ring oder Stein ans einem Kessel siedenden Wassers holen Diese Probe hieß der Kesselsang, Spater mt Tv4«”,!18“81’”66' Wm fte8te "Elich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Stern und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von 8 Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimm-■ ptobe galt es als Beweis der Schulb, wenn der in’8 Wasser Gestürzte !?£”" "4* untersank Bei der Probe b-s geweihten Bissens gab man dem Casstan s Geschichte. Ii. 4. Allst.

10. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 67

1877 - Mainz : Kunze
67 wurde zu Mainz ein Reichsfest (ein Abbild der Reichsmacht) mit unendlichem Glnze gefeiert; 40,000 Ritter und unzhlbares Volk waren versammelt; die Wehrhaftmachung seiner beiden Shne Heinrich und Friedrich bildete den Mittelpunkt der Festlichkeiten. Verstndigung mit den Lombarden 1183. Sechster Rmerzug 11841186. Nachdem der Waffenstillstand mit den lombardischen Stdten abgelaufen, kam es 1183 zum Frieden von Costnitz; Friedrich rumte ihnen unter Wahrung der kaiserlichen Oberhoheit die Wahl ihrer Obrigkeit und die Selbstgewalt im Innern ein. so da sie zu freien Republiken sich erhoben. Als der Kaiser 1184 zum sechsten Mal in Italien erschien, wurde er berall hchst ehrenvoll empfangen. In dem neu erstandenen Mailand wurde 1186 die verhng-nivolle Vermhlung seines Sohnes Heinrich mit Constanze, der Vatersschwester und Erbin des Normannenknigs Wil-Helms Ii. von Neapel und teilten vollzogen. Friedrich starb im Jahre 1190 auf dem dritten Kreuz zu g e. Die Kreuzzge Unter der Regierung Kaiser Heinrich Iv. begann ein Unternehmen, das zwei Jahrhunderte hindurch das sdwestliche Europa in Bewegung setzte. Die Kirche leitete dasselbe und kam zum Vollgefhl ihrer Kraft. Die Kreuzzge sind das Heldenzeitalter des Ritterthums, das, in den Dienst religiser Ideen tretend, gelutert und veredelt wurde; Demuth, Schutz der Armen, Wiwen und Waisen gelobte der Jngling, ehe er den Ritterschlag empfing. Ein groer Theil des Adels ging zu Grunde, ihre Lehen wurden eingezogen, die Macht der Fürsten stieg. Die Kreuzzge erweiterten den Gesichtskreis des Abend-landes, weckten groe Gedanken und frderten Kunst und Wissenschast. Der Handel nahm einen bedeutenden Aufschwung; das Morgenland mit seinen reichen Erzeugnissen ward er-schlssen. Venedig und Genua zogen ganz besonders den Nutzen davon. 5*
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