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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 10

1861 - Eisleben : Reichardt
10 Salische und ripu ar iscke Franken. Das Köni'gs- geschlecht der Merovinger benannt von Meroväus, dein Großvater des Chlodwig (Ludwig). 486 Chlodwig besiegt bei Soiffons den römischen Statthalter Syagrius. Nachdem er durch diesen Sieg seine Herrschaft bis zur Seine ausgedehnt hatte, unterwarf er später das Land des armorischen Bundes bis zur Loire (Pa- ris wurde Hauptstadt), endlich eroberte er auch von den Westgotheng) das südwestliche Gallien (Aquitanien). 496 Chlodwig besiegt bei Zülpich die Ai e ma n n en.r) Die Alemannen gaben durch ihre Plünderungszüge Veranlassung zum Kriege. Chlodwigs Gelübde wäh- rend der Schlacht und lieber tritt zum Christen- thum, s) — Nach Beseitigung seiner Verwandten, so des ripuarischen Königs Siegbert in Köln, war er völliger Alleinherrscher. 511 Chlodwigs Tod und Zertheilung des fränki- schen Reiches. Chlodwigs 4 Söhne dehnten die fränk. Herrschaft über Thüringen (letzter König Herm aufrieb) und Burgund aus. Später wurde das Reich durch blutige Bürgerkriege geschwächt t) und blieb meist ge- theilt: Neustrien und Aquitanien im Westen, Au straften und Burgund im Osten. Statt der schwachen Könige wareit die à)ores donius Verwalter des Reiches. (527- 565) Justinian l., byzantinischer Kaiser. Von niederer Herkunft, ebenso seine Geniahlm Theo- dora. Gesetzsammlung durch Tribonian (corpus juris). Bau der prächtigen S o v h i e n k i r ch e. Ein- führung des S e i d e n b a u e s. u) Kämpfe der Cir- cus p a r t e i e n , besonders der Blauen und der Grünen. q) Durch den Sieg bei Vougle oder Poitiers. r) Ihr Land erstreckte sich am Oberrhein vom Bodensee bis Mainz, östlich bis zum Lech. s) Seine Gemahlin Chlotilde war bereits Christin. Taufe zu Rheims durch Remigius. Chlodwig wurde Katholik, nicht Arianer, daher ,,allerchristlichster König" genannt. (Die Westgothcn Arianer). t) Rachekrieg der Königinnen Brunhilde und Fredegunde. u) Die 2 persischen Mönche mit ihren hohlen Wanderstäben.

2. Die alte Geschichte - S. 68

1861 - Eisleben : Reichardt
68 * •• (217- t (218- 180-—192 Commvdus. Der entartete Sohn des M. Aurel. Grausam, der römische Hercules, tritt als Gladiator auf. Fallt durch eine Palastverschwörung. (193) Pertinax. Didius Julianus. Ersterer von den Prätorianern bald wieder gestürzt, worauf letzterer den Thron meistbietend ersteht. (193—211) Septimius Severus. Non den Legionen in Pannonien (Ungarn) zum Kai- ser erhoben, Julianus hingerichtet. Hat mir Ne- benkaisern zu kämpfen, ist grausam, doch tapfer. Stirbt in Britannien. 217) Cara calla. Sohn des Vorigen, läßt seinen Bruder Geta ermor- den.^) Er ertheilt allen Einwohnern römischer Pro- vinzen das Bürgerrecht, um mehr Steuern einzuneh- men. Läßt 20000 Römer ermorden. (Blutbad zu Alexandria). Wird von Macrinus, Obersten der Leibwache, getödtet. 218) Macrinus. 222) E lag a b al us. Erst 14 Jahr alt wird er (Priester der Sonne) von den syrischen Legionen als Enkel des Caracalla zum Kaiser ausgerufen. Macrinus besiegt und getödtet. Elagabalus, einer der lasterhaftesten Menschen, von den Prätorianern ermordet. 222—235 Alexander Severus. Anfangs Mitkaiser des Elagabalus. Regiert streng und weise, durch seine edle Mutter Mammäa geleitet. 227 wurde durch Ar taxerxes nach dem Sturze des Partherreiches ein neupersisches Reich gestiftet, von den Sassaniden beherrscht. Alexander kämpft gegen dasselbe. Bei Mainz von den Soldaten erschlagen. 25 0—270 Zeit der Verwirrung und beginnende Auflösung des Reiches. Fast alle Befehlshaber in den Provinzen erklären sich für unabhängig. Einfälle der Gothen bis nach Grie- chenland, über den Rhein dringen Deutsche, über den Euphrat die Perser. 270—275 Aurelianus, Wiederhersteller des Reiches. Er sicherte die Grenzen des Reiches und besiegte (273) w) Hinrichtung des Papinwnus aus welchem Grunde?

3. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 31

1836 - Eisleben : Reichardt
Vorbegriffe. Si Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten oder des gesummten Volks sich besindet. Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez- zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung, zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei« nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her- zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer- den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer, stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär, stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen. In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven, d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per- son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß das Eigenthum anderer Menschen sind. Lander- und Staaten«Eintheilung. §. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt, eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd- theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich, der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist, und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir- ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig- lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten; denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine geographische Eintheilung, und theilt man sie nach den Staaten, so hat man eine politische oder sta- tistische Eintheilung.

4. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 149

1865 - Eisleben : Reichardt
149 Mi.) schwer auf dem Lande. Trotzdem waren Adel und Geistliche steuerfrei. 1789 Ludwig beruft die Reichsstände, die sich bald 'als Nationalversammlung für unabhängig er- klären. Die seit 1014 nicht mehr versammelten Reichsstände (l68 états généraux), Adel, Geistlichkeit und dritter Stand, werden auf den Rath des Finanzminister Neck er zur Regelung der Finanzen nach Versailles be- rufen. Nachdem in Folge von Uneinigkeit der Adel und ein Theil der Geistlichkeit ausgeschieden, erklärt sich der tiers état für eine constituirende (d. h. die Staatsverfas- sung berathende) Nationalversammlung. Das be- deutendste Mitglied derselben war der beredte Graf Mirabeau. ' 1789 Erstürmung der Bastille 14. Juü Die Bastille war ein großes Staatsgefängniß. Ihre Er- stürmung und Schleifung durch das Volk ist als der An- fang der französischen Revolution zu betrachten. In der Nacht des 4. August hebt die National- versammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf. Viele Adlige wandern aus (Emigranten, besonders in Koblenz). Nur ein Drittel der Geistlichkeit beschwört die Verfassung, da der Papst es verbot. Kirchengüter tut Werthe von 3000 Millionen cingezogen. Preßfreiheit. Gleichheit der Stände. Es bil- den sich politische Klubs, unter denen bte Girondisten und die J acobiner die bedeutendsten waren: Der König wird vom Pöbel gezwuitgen o) seinen Wohnsitz in Paris zu nehmen, wohin auch die National- versammlung übersiedelt. Ludwig versuchte 1791 zu flie- hen, wird aber zu Varennes eingeholt und ntuß die neue Verfassung beschwören. 1791—92 Die gesetzgebende Nationalversammlung. Oestreich und Preußen verbinden sich zum Schutze des Kö- nigs. Ludwig muß den Krieg erklären. Erbfolgloser Feld- zug der Preußen nach der Champagne, à) Der General Dum ou riez erobert Belgien durch die Schlacht bei Je ma pp es. Custine gewinnt Mainz. In Italien Savoyen und Nizza erobert. c) 8000 pariser Weiber nach Bersawes. Hauptanstifter war der elende Herzog von Orleans. (Philippe Egalité, später hinaerichtet.) d) Kanonade von Valmy.

5. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 81

1899 - Gera : Hofmann
81 Mwwdwwwwmwwmwwdmmw Keime erstickt. Nachdem ihr Antonius den Scheidebrief geschickt, wid- mete sie sich doch mit hingebender Liebe und Sorgfalt der Erziehung seiner Kinder aus drei Ehen. Endlich erklärte der Senat den Antonius für einen Feind des Vater- landes. Beim Vorgebirge Actium an der griechischen Küste kam es zur Entscheidungsschlacht, in welcher Octavians Feldherr Agrippa den Sieg gewann. Antonius' schwerfällige Schiffe bildeten einen Halbmond- 31 förmigen Wall, der bald von Octavians Schnellseglern durchbrochen wurde. Die übereilte Flucht der ägyptischen Schiffe brachte Verwirrung in die Reihen. Als nun gar der bethörte, pflichtvergessene Antonius der flüchtigen Kleopatra folgte und Agrippa Feuer in die Schiffe werfen ließ, da wurde die Niederlage allgemein. Nach siebentägigem Warten ergab sich auch das Landheer. Octavian folgte dem Geschlagenen nach Ägypten. Als dieser das falsche Gerücht von Kleopatras Tode hörte, stürzte er sich in sein Schwert. Kleopatra aber versuchte, Octavian durch ihre Künste zu bethören. Als ihr dies nicht gelang, tötete sie sich selbst, indem sie, wie man erzählt, sich von einer giftigen Natter beißen ließ. Ägypten wurde römische Provinz, und Octavian war nun Herr der Welt. Seine Würde bezeichnet der Name Cäsar oder Kaiser. Der Senat gab ihm den Ehrennamen Augustus, d. h. der Erhabene. Der 8. Monat wurde nach ihm genannt, wie der 7. nach Julius Cäsar. Zum drittenmal wurde der Janustempel geschlossen. Fragen: Welchen weiblichen Makel bezeichnen die Namen Kleopatra und Fulvia? Wie war Oktavia das Muster einer Schwester, Gattin und Mutter? Was trieb Porcia in den Tod? — Welche innere Ursachen führten den Unter- gang der Republik herbei? 28. Kaiser Augustus (30 v. Lhr. — 14 n. Chr.). 1. Sein gewaltiges Reich. Das römische Reich erstreckte sich vom Atlantischen Ozean bis zum Euphrat, von der Donau und dem Rhein bis zu den Wüsten Nordafrikas, und umfaßte 25 „Provinzen". Von den etwa 120 Millionen Bewohnern waren die Hälfte Sklaven, 1/& Bürger und 1/3 Unterthanen. Unter den 6000 größeren Städten nahmen Rom, Alexandrien und Antiochia den ersten Rang ein. Zur Wahrung der Grenzen hatten drei Heere — am Rhein, an der Donau und am Euphrat — feste Standlager bezogen, und eine Flotte überwachte die Meere. Vorsichtig und zweckmäßig waren die Stand- lager angelegt, so daß ein Überfall unmöglich war. Der viereckige Lagerplatz war durch tiefe Gräben, gekreuzte Palissaden, aufgepflanzte Wurfmaschinen, Querwälle zwischen den einzelnen Quartieren und ein Ausfalls- und ein Abzugsthor gesichert. Die Zelte, immer für 10 Mann, waren von Tierfellen und bildeten Gassen. Das Feldherrnzelt trug ein weißes Fähnlein. Davor war ein freier Raum zu Versammlungen mit einem Altar einer Rednerbühne und den Feldzeichen. Letztere waren silberne oder goldene Adler auf einer Stange. Fleißig wurden die Märsche geübt. Der Eilschritt forderte in 5 Stunden 24 000 Schritte. Außer den Waffen trug der Soldat einen Korb, eine Säge, einen Strick, Po lack, Geschichtsbilder. 17.Äufl. Ausg. L f. Mädchensch. 6

6. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 332

1899 - Gera : Hofmann
332 Frankreich zur Republik machte und seine wilden und schlammigen Wellen durch ganz Europa wälzte. Wie ein Fieber ergriff die Be- wegung auch Preußen. Reine und unreine Leidenschaften wallten überall auf. Edle Männer und lose Schreier machten sich zu Ver- tretern des Volkswillens und setzten alle Kreise in Gärung. Obwohl sich Friedrich Wilhelm Iv. der Erfüllung berechtigter Volkswünsche 1848 geneigt zeigte, so brach doch am 18. März 1848 ein furchtbarer Straßenkampf in Berlin (und dann in anderen Städten) aus, in dem das Militär zwar siegte, aber trotzdem von dem friedliebenden Könige aus der Stadt zurückgezogen wurde. Er berief nun eine Nationalver- sammlung, die eine neue Verfassung beraten sollte. In ihr ging es oft bunt und wild her, während in den Straßen der Pöbel lärmte, schmähte und Unfug verübte. Da stellte der König den Grafen von Brandenburg und den Freiherrn von Manteuffel an die Spitze der Regierung. Diese Männer schafften mit Hilfe der Armee Ordnung, verlegten die Nationalversammlung nach Brandenburg und lösten sie 1850 endlich ganz auf. Darauf gab der König am 31. Januar 1850 die noch heute gültige Verfassung, nach der alle Gesetze durch das Zusammen- wirken der Regierung, des vom Lande gewählten Abgeordneten- hauses und des vom Könige berufenen Herrenhauses entstehen. Einige Artikel von den Rechten der Preußen lauten: Art. 4. Alle Preußen sind vor dem Gesetz gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Art. 5. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Art. 6. Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 12. Tie Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der öffentlichen Religionsübung ist gewährleistet. Art. 20- Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend wird durch öffentliche Schulen gesorgt. Kein Kind darf ohne Unterricht bleiben. Art. 23. Alle Unterrichts- und Erziehungsanstalten stehen unter Aufsicht des Staates. Art. 25. Der öffentliche Volksschulunterricht wird unentgeltlich erteilt Den Lehrern wird ein festes, den örtlichen Verhältnissen angemessenes Gehalt gewährleistet. Art. 27. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Art. 32. Das Petitionsrecht (d. h. das Recht, Bitten und Anträge an die Staatsgewalt zu richten) steht allen Preußen zu. Art. 34. Alle Preußen sind wehrpflichtig. Andere wichtige Bestimmungen aus der Verfassungsurkunde sind: Die Person des Königs ist unverletzlich. Die Minister sind verantwortlich. Der König hat die vollziehende Gewalt; er ernennt die Minister und die Staats- beamten, beruft die beiden Kammern und hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. In der Pfalz und in Baden hatten sich die Aufständischen der Regierungsgewalt bemächtigt, aber der Prinz von Preußen, der spätere Kaiser Wilhelm I., besiegte die badischen Freischaren und führte den Großherzog zurück. — Auch Wien hatte sich im Aufstande erhoben, wurde aber eingenommen und gezüchtigt. Die Ungarn rissen sich unter Kossuth von Österreich los und konnten nur mit Hilfe der Russen

7. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 350

1899 - Gera : Hofmann
350 kirchlichen Einrichtungen, dem Besitzstände und den Standesunterschieden. Da ihre Bestrebungen sich ohne gewaltsamen Umsturz schwerlich ver- wirklichen lassen, so sind sie eine große Gefahr für Staat und Gesellschaft. Zwei Anhänger jener Partei, der verkommene Klempnergeselle Hödel 1878 und ein vr. Nobiling, legten sogar im Frühling 1878 die freche Hand an das geheiligte Haupt des geliebten greisen Kaisers Wilhelm. Gott aber schützte den edlen Monarchen vor den Kugeln des ersten und ließ ihn von den Schrotschüssen des zweiten Meuchelmörders genesen. Das Haupt Hödels ist unter dem Beil des Scharfrichters gefallen, Nobiling an den Wunden von seinen eigenen Schüssen gestorben. Auch das entsetzliche Bubenstück einer staatsfeindlichen Bande, welche den Kaiser nebst den ihn begleitenden Fürsten bei der Einweihung des National- denkmals auf dem Niederwalde am Rhein (28. September 1883) mittels Dynamit in die Luft sprengen wollte, ist durch Gottes Hand glücklicherweise vereitelt worden. Ebenso wurden auf die Könige von Italien und Spanien wie auf den Kaiser von Rußland von Umsturzmännern Mordversuche unter- nommen. In Rußland bildeten die Umstürzler die mächtige und thätige Partei der „Nihilisten". Sie glauben nichts, hoffen nichts und wollen alle bestehenden Einrichtungen zertrümmern. Nach fünf Mordversuchen ist es dieser teuflischen Partei gelungen, den edlen Kaiser Alexander Ii., der die Leibeigenschaft der Bauern aufhob, durch eine ihm vor die Füße geschleuderte Bombe am 13. März 1881 zu töten. — In Nordamerika wurde der edle Präsident Garfield durch die Kugel eines Meuchel- mörders getötet, in Frankreich der Präsident Carnot 1894, in Genf 1898 die edle Kaiserin Elisabeth von Österreich von einem „Anarchisten", d. i. einem Feinde jeder staatlichen Ordnung, erdolcht. 9. Der väterliche Freund des „armen Mannes". Um gewisse Mißstände im Volks- und Erwerbsleben zu bekämpfen und den Notstand des „armen Mannes" zu beseitigen, veranlaßte Kaiser Wilhelm I. die Gesetzgebung zum Schutze der Arbeiter. Schon mancherlei wohlthätige Einrichtungen sind getroffen, die das Los der Arbeiter- massen wesentlich verbessern. Dahin gehören die Arbeiter-Kranken- kassen, die Unfallversicherungen und das unter Wilhelm Ii. zu- stande gekommene und seit 1. Januar 1891 in Kraft befindliche Gesetz über Alters- und Jnvalidenversorgung, durch welches den alters- schwachen oder dienstunfähig gewordenen Arbeitern eine kleine Rente gesichert wird. Staatliche Fabrikinspektoren wachen darüber, daß Gesundheit und Wohl der Arbeiter nicht gefährdet werden. Einigungs- ämter schlichten die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit- nehmern. Kinder- und Frauenarbeit sind eingeschränkt. Das Genossenschaftswesen in verschiedenen Vereinen zur Selbsthilfe wird gefördert. Die Wilhelmsspende, welche das deutsche Volk aus Dank und Freude über die Rettung des Kaisers aus Mörderhand sammelte, wird zur Altersversorgung für Arbeiter verwandt. Es war eins der denkwürdigsten Ereignisse für die Gestaltung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse in Deutschland und der ganzen Welt, als Kaiser Wilhelm durch

8. Das Mittelalter - S. 63

1889 - Gotha : Perthes
63 3. Die vllige Auflsung ves Reiches (bis zur Absetzung Karls Iii. 887). A. Die Leitung des Meiches Lothars I. Das Reich Lothars I. (| 855) ward unter seine Shne so geteilt, da Ludwig Ii. das italische Knigreich mit der Kaiserkrone. Karl das Knigreich Provence"), Lothar Ii. die nrdl. davon bis zur Nordsee gelegenen Gebiete (Knig-reich Lotharingien oder Lothringen) erhielt. In kurzer Zeit starben die Brder ohne mnnliche Erben dahin, zuerst Karl (f 863), dann Lothar Ii. (f 869); ihre Lnder rissen die Oheime ftudwig und Karl der Kahle an sich und teilten sie in dem Vertrage zu Meersen (unweit der Maas bei Maastricht) 870 so. da der elftere die rein deutschen Gebiete erhielt. Da Ludwig nun (bis auf flandrische Gebiete) alle2) deutschen Lnder unter seiner Herrschaft vereinigte, so bekam er in der Geschichte den Beinamen ..der Deutsche" (Germanicus)3); fr das gesamte deutsche Gebiet wurde der Name Ost franken blich im Gegensatz zu dem romanischen we st frnkischen Reich. Als Kaiser Ludwig Ii. starb (875). bemchtigte sich seines Erbes sein Oheim. Karl der Kahle; Ludwig dem Deutschen zuvorkommend, eilte er nach Italien und Rom; als Geschenk des Papstes (Johann Viii.) empfing er Weihnachten 875 die Kaiserkrone. Anf. des nchsten Jahres erhielt er in Pavia auf einer Reichsversammlung von den Groen auch die Huldigung als König von Italien. B. Die Kutwicketuug der ppstlichen Wacht. Die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten, welche Karl d. Gr. gebt, die Besttigung der Wahlen der Bischfe und bte (oft geradezu die Wahl selbst), der Vorsitz auf den Synoden ward ebenso innerhalb ihrer Gebiete von den einzelnen Knigen als emiches Recht in Anspruch genommen. Da nun in den brgerlichen Unruhen unter Ludwig d. Fr. und seinen Shnen die Kirche mit ihren reichen Besitzungen weltlicher Habsucht und Willkr sich preisgegeben sah, so regten sich in der frnkischen Geistlichkeit Bestrebungen, die auf eine Befreiung der Kirche von der weltlichen Macht hinzielten; zunchst verlangte man fr die Bischfe das Recht, von dem Urteile der Synode die Entscheidung des Papstes anzurufen, bald aber erklrte man mit Bezugnahme auf ltere Konzilien-beschlsse und Schreiben frherer Ppste (epistulae decretales) den Papst, dessen Primat sich bisher nur in der obersten Entscheidung schwieriger kirchlicher Fragen bekundet und durch bersendung des Palliums an die Erzbischfe in Erinnerung gehalten hatte, fr den alleinigen und unbeschrnkten Herren der Kirche. Zu dem Ende verffentlichte man um die Mitte des 1) Dasselbe umfate auer der Provence die fbl. Teile der burgunb. Gebiete. 2) Den Tod Karl b. K. und f. Sohnes (Ludwigs des Stammlers) benutzte man in Ostsranken, um 880 vertragsmig die Grenze im W. bis zur Scheibe und der die Maas in ihrem ob. Laufe auszubauen; ein betrchtl. Teil roman. Bevlkerung (a. b. Maas) toarb baburch mit Deutschland verbunben, aber beutsch wrbe auerhalb der Grenzen nur noch in Flanberu (zwisch. Lijs u. Meer, vgl. S. 48. 1) gesprochen. 3) S. nationale Bebeutuug hebt schon b. Mnch Otfrieb v. Weienburg hervor, bessen Evangelienbuch gegen 870 erschienen u. Ludwig b. D. geroibmet ist. Durch Otfrieb haben die Frauken das Evangelium in der Muttersprache erhalten, wie vorher (um 830) die Sachsen durch den Verfasser des Heljaud.

9. Das Mittelalter - S. 69

1889 - Gotha : Perthes
69 weltliche Macht verlor das Papsttum damals gnzlich; in Rom herrschte mit festem Arm von 932 954 Alberich unter dem Namen eines princeps et omnium omanorum Senator; die Ppste neben ihm waren seine Ge-schpfe; der Erbe seiner Herrschaft war sein Sohn Dctavian, der 955 als Johann Xii.1) auch die ppstliche Wrde bernahm. Unfhig sich zu behaupten, rief derselbe 960 Otto den Groen zu Hilfe und krnte ihn 962 zum Kaiser, das rmische Imperium abermals erneuernd. 3. Ostsranken (Deutschland). A. Seine Wnmacht und Zerrissenheit. Arnulf. (887-899.) In Ostfranken erkannten die Groen den kriegstchtigen Arnulf als König an, der dann auch durch den entscheidenden Sieg bei Lwen a. d. Dijle2) [deile] Deutschland von den Einfllen der Normannen befreite (891); weniger glcklich war er gegen die sdstl. Feinde des ostfrnkischen Reiches, die Mhren. Schon drngte indes ein neuer, furchtbarer Feind heran, dem bald auch die Mhren erlagen, die Magyaren [ma'djaren], von dem Abendlande Ungarn 3) genannt, ein nomadisierender finnischer Volksstamm; in den zwischen Donau und Karpaten gelegenen, damals ziemlich herrenlosen Ebenen hatten sie sich festgesetzt ^) und unternahmen seit Ende des 9. Jahrh. von der neuen Heimat ans ihre furchtbaren Plnderungszge nach Westen. Mehr als je that unter diesen Umstnden ein krftiger Mann dem ostfrnkischen Reiche not; statt dessen folgte nach Arnulfs Tode (f 899) sein unmndiger Sohn Ludwig, dem die Groen schon bei Lebzeiten des Vaters gehuldigt hatten. Ludwig das Kind. (900911.) Arnulf hatte die bermtigen Groen nur mit Mhe im Gehorsam erhalten ; unter der nun eintretenden Vormundschaftsregierung brach bei der Schwche der kniglichen Gewalt berall innere Zwietracht aus, während zugleich die Ungarn die Lande heimsuchten und ihre Herrschaft westl. bis zur Enns ausdehnten. Unter dem Drange dieser Not schlssen sich die ein-zelnen deutschen Stmme, deren Verschiedenheit durch Belassung ihres Rechts aufrecht erhalten und bei Bildung der Heere und Teilungen anerkannt worden war, hervorragenden Mnnern an, die sich ihnen als Fhrer darboten. So erneuerte sich das Stammesherzogtum, das unter der frnkischen Herrschaft berall aufgelst worden war. In Sachsen bte Otto der Erlauchte die hchste Gewalt, in Baiern Arnulf; in Alamannicn (Schwaben) stritten zunchst mehrere Geschlechter um die Herrschaft, ohne da eines dauernd die Macht erlangte. Der frnkische Stamm fhlte sich nicht mehr als ein einheitliches Ganze; in den stlichen Gebieten am Main, die den Namen Franken festhielten, 1) Von ihm an ward die nderung des Familiennamens bei den Ppsten zur Regel. 2) einer der Flsse, welche die Rpel bilden, r. Nebensl. der Scheide. 3) entstanden aus d. Namen der Ugrer, mit dem die Slaven die Magy. bezeichnen. 4) Unter König Arpad [a tpd] besetzten d. Magy. im 9. Jahrh. d. nordwestl. Gestade des schw. Meeres; seit d, Mitte des Jahrh. erschienen einzelne Reiterscharen im Donaulande.

10. Das Mittelalter - S. 70

1889 - Gotha : Perthes
bettigten die Babenberger ^) und Konradiner einander in der sogen. Babenberger Fehde; begnstigt von König Ludwig gewannen die Konradiner die Macht; in den westl. frankischen Gebieten an der Mosel u. Maas, Lothringen, ri Reginar die hchste Gewalt an sich, sagte sich aber zugleich von dem I deutschen Reiche tos undsm^sich an das westfrukif che Reich an. Allein Frieslan^und Thringen (fbl. von der Unftrut, zwischen Werra und Saale) haben die herzogliche Gewalt nicht ausgebildet. Die Grenzen der 5 deutschen Herzogtmer: 1) Sachsens stl. Grenze (vgl. Karte S. 54) gegen die Wenden bildete Elbe und Saale bis zur Mndung der Unftrut3); die fbl. Grenze gegen Thringen und Franken lief zunchst an der und. Unftrut entlang, wich an den Harz zurck und ging dann fdwestl. bis zur und. Werra und der Mnben (am Zusammenflu v. Werra u. Fulba) bis in die Gegenb der ob. Sieg; die westl. Grenze gegen Lothringen und Friesland zog sich unweit des Rheins der die und. Ruhr und Lippe fast bis zur Jjssel, dann norbstl. nach der Ems zu, berschritt biefe in ihrem und. Laufe und berhrte am Ausflu der Wefer die Nordfee; die nrbl. Grenze gegen die Dnen bitbete die Eiber. der die Bischofssitze vgl. S. 55. 2) Baiern wrbe im O. durch die Enns gegen Ungarn, im W. durch den Lech gegen Schwaben, im S. durch die Alpen begrenzt; nrbl. von der Donau lag der Norbgau (zwisch. b. frnk. Jura u. b. Bhmer Wctlbe). der die Bischofssitze vgl. S. 39. 3) Alaman tuen ober Schwaben wrbe im O> gegen Baiern vom Lech, im S. von bcn Alpen begrenzt; die Grenze gegen Burgunb 4) lief an der Aare hin und wandte sich dann durch den (Schweizer) Jura nach dem Wasgau, der in feiner ganzen Lnge das Elsa von Lothringen schieb. Am Rhein trennten die Lauter und Murg Schwaben von Franken; die nrbl. Grenze lief stl. bis zum (fchwb.) Iura, wo die Wrnitz zur Donau hinburch-biicht Bischofssitze waren Straburg, Augsburg, Konstanz (am l. Rheinufer zwisch. Bobensee u. Untersee), Basel und Chur. 4) Lothringens westl. Grenze gegen Frankreich warb von der Scheibe gebilbet, ging von deren ob. Laufe am Sdrande der Ardennen entlang bis zur Maas und begleitete sie aufwrts, die Argonnett einschlieet^, bis zur Quelle, wo sie auf das Knigreich Burgunb stie, das bis zum Wasgau das fbl. Grenzlanb war. Im O. lief die Grenze am Wasgau entlang, dann in eittem westl. Bogen nach dem Mittelthciit, den sie etwas nrbl. von Bingen (am Einflu der Nahe) erreichte, und berschritt benfelbcn zwischen Koblenz und Bonn; ein schmaler Strich lag auf der r. Seite des Rheins6). 1) Babenberger nach b. Burg Babenberg gen, die spter der Stadt Bamberg den Namen gegeben hat, Konrabiner nach dem im Geschlechte blich. Namen Konrab. 2) Der thring. Stamm trat in nhere Verbindung mit Sachsen; eine wirkl. Vereinigung mit bemselben hat inbes nicht stattgesnnben; im Ans. des 12. Jahrh. ist Thringen (als Lanbgrafsch.) triebet selbstnbiger hervorgetreten. 3) Die Grenze des norbalbingischen Landes gegen die stl. Wenben lies fbl. vom Kieler Busen zur Elbe. 4) Die burgunb. Könige haben ihre Herrschaft der alamaun. Gebiet ausgebest; Ans. des 10. Jahrh. gehrte ihnen Zrich; ebenso war Basel lange Zeit burgunb. und warb erst unter Heinrich Ii. fr Deutschland zurckgewonnen. 5) Die Gebiete nrbl. vom und. Rhein gegen Frielanb stauben nicht mehr im 95er banbe mit Lothringen.
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