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1. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit seit 1740 - S. 29

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 29 — unter die Herrschaft gemäßigter Führer: im ganzen Lande überwog das Bedürfnis nach Ruhe, und die besseren Stände wurden sich ihrer Mackt dem Pöbel gegenüber bewußt. Im Jahre 1795 machte der Konvent der Direktorialregierung Platz. An der Spitze des Staates standen jetzt fünf Direktoren, die im Besitz der vollziehenden Gewalt waren. Mit der gesetzgebenden Gewalt war der Rat der Alten (250 Mitglieder) und der Rat der Fünfhundert betraut. Doch das Direktorium erwies sich schwach und war bald ein Spielball der Parteien. Die Anhänger des Königtums mehrten sich wieder, und die frühere Jakobinerpartei gewann ebenfalls neue Kraft. Es zeigte sich bald, daß das Direktorium nicht im stände war, die verschiedenen Parteien zu versöhnen. Als es der Regierung nicht gelang, in die zerrütteten Finanzen Ordnung zu bringen und der Entwertung der Assignaten (Papiergeld) zu steuern, wurde die Vage noch schwieriger: und als durch unglückliche Kriegsführung (s. S. 35) in Italien und Deutschland die früher errungenen Vorteile verloren gingen, verlor das Direktorium allen Halt im Volke. Daher gelang es dem ans Ägypten zurückkehrenden General Bonaparte (f. S. 35), der an Kühnheit des Entschlusses und kluger Benützung der Verhältnisse, an Einfluß aus das Heer und an Beliebtheit beim Volke alle andern übertraf, leicht, die Regierung zu stürzen. Er setzte an die Stelle des Direktoriums die Kon-sularregierung und ließ sich selbst zum ersten Konsul wählen. Obwohl ihm noch zwei andere Konsuln zur Seite standen und auch eine aus einem Senat, einem Tribuuat und einem gesetzgebenden Körper bestehende Vertretung des Volkes vorhanden war, so herrschte er doch völlig unumschränkt. Nachdem er durch emezt glücklichen Feldzug das Vaterland aus großer Bedrängnis gerettet und sich neuen Kriegsruhm erworben hatte, wurde er zum lebenslänglichen Konsul ernannt und endlich aus Vorschlag des Senats und unter Zustimmung des Volkes Kaiser der Franzosen. Den Widerstand der republikanischen Partei und der Anhänger des alten Königtums hielt er kräftig nieder, durch ein Amnestie-gesetz gestattete er den verbannten Priestern und ausgewanderten Adligen (Emigranten) die Rückkehr und die Verhältnisse der katholischen Kirche ordnete er neu durch ein Abkommen mit dem Papste. So lief die Revolution, die mit einer Auflehnung gegen das unbeschränkte Königtum begonnen hatte, wieder in eine ebenso schrankenlose Gewaltherrschaft aus?) *) ähnlicher Weise wie Bonaparte schwang sich in der malischen Revolution Cromwell, in der hussitischen Bewegung Ziska an die Spitze.

2. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 21

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— gl — sämtliche Adelsgeschlechter Anrecht auf die höchste Würde im Staate; man ernannte deshalb jährlich neun Archonten. Athen hatte jetzt also eine Adelsherrschaft oder Aristokratie. / Z. Drakon. Die Regierung der Adligen artete bald in Willkürherrschaft ausr^Znsbesondere verfügten sie nach Gutdünken über das Eigentum und die Freiheit der ihnen verschuldeten Mitbürger. Als deshalb Unruhen entstanden, wurde der Archont Drakon beauftragt, die bisher nur mündlich überlieferten Gesetze schriftlich abzufassen. Dadurch wurde zwar die Willkür der Aristokraten eingeschränkt, aber die Gesetze waren so übertrieben streng, daß man sagte, sie seien mit Blut geschrieben. Die Unzufriedenheit des Volkes dauerte fort, und innere Kämpfe brachten den Staat an den Rand des Verderbens. ' L4sj£)ie Gesetzgebung Solons. Der weise Solon, ein Nachkomme des Mdnls. wurde (594) zum ersten Archonten gewählt und rettete durch eine neue Gesetzgebung den zerrütteten Staat. a) Klassen-Einteilung. Solon teilte das ganze Volk nach dem Grundbesitze in vier Klassen. Nur aus der ersten Klasse wurden di/Archonten gewählt, nur aus den drei ersten die übrigen Beamten. Die gierte Klasse, deren Mitglieder keinen Grundbesitz hatten, war steuerfrei und Brauchte auch keine Kriegsdienste zu leisten, besaß aber auch nur geringe Rechte. b) Regierung und Verwaltung. Die Regierung des Staates blieb in den Händen der neun Archonten. Aber an ihre Seite setzte Solon drei wichtige Staatsgewalten: den Rat der Vierhundert, welcher die Staatsgelder verwaltete und über alle wichtigen Angelegenheiten beriet, die Volksversammlung, welche über die Anträge des Rates abstimmte, über Krieg und Frieden entschied und die Beamten wählte; den Areolag, welcher aus den abgegangenen Archonten bestand; dieser hatte die Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, wachte über Sitte und Herkommen und richtete über die schwersten Verbrechen. Neben dem Areopag richtete Solon auch ein Volks gerrcht (Heliaia) ein, dessen Mitglieder in der Volksversammlung gewählt wurden. c) Fürsorge für die ärmeren Bürger. Auch nach der Gesetzgebung Drakons war die Lage der unbemittelten Bürger in Stadt und Land eme ungemein traurige. Nur gegen unerhörte Zinsen erhielten sie Darlehen von den Reichen. Konnten sie die Zinsen nicht pünktlich bezahlen, so wurden sie ins Gefängnis geworfen oder gar mit Weib und Kind in die Sklaverer verkauft. Solon gab allen, die in Schuldhaft waren, die Freiheit, ermäßigte den Zinsfuß bedeutend, verringerte die Schulden durch Erhöhung des Geldwertes und bestimmte, daß künftig kein Athener wegen Schulden in die

3. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 22

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
r — 22 — Sklaverei verkauft werden dürfe. (Diese Bestimmungen nennt man Seisach-theia oder Abschüttelung der Saften, j d) Vorschriften für das Leben der Bürger. Auch auf das bürgerliche Leben bezogen sich einzelne Gesetze Solons. Besonders war er auf eine sorgfältige Jugenderziehung bedacht. Während Sparta seine Bürger einseitig nur zu tüchtigen Kriegern erzog, sollte in Athen auch der Geist der Jugend in Wissenschaft und Kunst gebildet werden. Solon ließ feine Gesetze auf der Akropolis, der Burg von Athen, zur öffentlichen Einsicht aufstellen und die Athener geloben, in zehn Jahren nichts an denselben zu ändern. Dann verließ er seine Vaterstadt und begab sich auf Reisen. Bekannt ist die Erzählung von seinem Aufenthalte bei dem Könige Krösus von Lvhien (vergl. § 10, 3a). Auf der Insel Cypern soll er gestorben fein. Vä 5. Pisistratus und seine Söhne. Die ärmeren Bewohner Attikas waren mit der folonifchen Verfassung trotz der bedeutenden Besserung ihrer Lage nicht zufrieden; sie hatten nämlich eine allgemeine Verteilung des Ackerlandes erwartet. So entbrannten noch vor dem Tode Solons neue Partei-kampfe. Pisistratus, ein Verwandter Solons, bemächtigte sich mit Hilfe der Unzufriedenen der Alleinherrschaft (Tyrannis). Er ließ aber die solo-nische Verfassung bestehen und erwarb sich große Verdienste um den Staat. Athen wurde durch Bauten verschönert, die Flotte wurde vermehrt, und bequeme Landstraßen entstanden zwischen Athen und den wichtigsten Plätzen an der Küste. Pisistratus hat auch die Gesäuge Homers, die bis dahin nur mündlich sich fortgepflanzt hatten, aufzeichnen lassen. Hippias, sein Sohn und Nachfolger, regierte anfangs ebenfalls gerecht und milde. Als aber sein jüngerer Bruder Hippärch infolge einer Verschwörung ermordet war, suchte er seine bedrohte Herrschaft durch Verbannungen und Hinrichtungen zu sichern. Deshalb wurde er von den Athenern mit Hilfe eines spartanischen Heeres vertrieben (510). Damit war die Republik wieder hergestellt^ Aber das Volk erhielt jetzt größere Rechte; der Adel verlor seine meisteir Vorrechte, und die Aristokratie ging allmählich in Demokratie, d. h. Herrschaft des Volkes, über. Um eine neue Tyrannis unmöglich zu machen, wurde das Scherbengericht (Ostra-cismns) eingeführt. Wenn nämlich ein Mann einen zu großen Einfluß im Staate erlangte, so konnte die Volksversammlung ihn auf längere Zeit, gewöhnlich auf zehn Jahre, verbannen. § 10. Vorgeschichte des Werserreiches. 1. Das Reich der Meder. Die Meder, ein mächtiges Volk ant Südrande des kaspischen Meeres, zerstörten um 600 v. Chr. das Weltreich

4. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 47

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 47 — für Kampfspiele zu Wagen und zu Pferde. Nach feiner Ermordung durch die Söhne des Ancus Marcius folgte fein Schwiegersohn 6. Servius Tullius. Dieser gab dem Staate eine neue Verfassung. welche auch den Plebejern Anteil an der Regierung gewährte. Er teilte nämlich die gesamte freie Bürgerschaft nach dem Vermögen in fünf Klassen; nach dieser Einteilung wurden die Steuern und der Kriegsdienst geregelt. Die Stadt Rom. welche sich damals schon über die sieben Hügel* ausgedehnt hatte, umgab er mit einer Ringmauer. Auch dieser ausgezeichnete König fiel durch Meuchelmord, den feine herrfchfüchtige Tochter Tullia und *-deren Gemahl Tarquinins veranstaltet hatten. Der letztere bestieg den * Thron als 7. Tarquinins Superbus (d. H. der Stolze). Derselbe führte eine kräftige und glänzende Regierung. Er war glücklich im Kriege gegen die Latiner, vollendete den Juppitertempel auf dem Kapitol und erwarb die fibyllinifchen Bücher. Aber er war ein grausamer Despot und > machte sich durch seinen Übermut verhaßt. Als schließlich einer feiner Söhne eine vornehme und edle Frau, Öucretia, beschimpfte, tötete diese sich selbst, ^ das erbitterte Volk aber vertrieb unter der Führung des Jnnins Brutus K den König mit seiner ganzen Familie. Rom wurde nun eine Republik, 510. Zweiter Zeitraum. Rom als Republik, 510—30 v. Chr. I. Die tses Hitcts Aristokratie), 510 — 366. § 23. Hinrichtung und Verteidigung der Wepuötik. 1. Die Konsuln. Nach Vertreibung der Könige lag die oberste Staatsgewalt in den Händen des Senates. Den Vorsitz in demselben führten zwei Konsuln, die immer auf ein Jahr aus den Patriciern gewählt wurden. Sie wachten über die Beobachtung der Gesetze, führten die Beschlüsse des Senates und der Volksversammlung aus und hatten den Oberbefehl im Kriege. 2. Juuius Brutus. Tarquiuius versuchte mehrmals, die verlorene x Herrschaft wieder zu gewinnen. In Rom selbst entstand eine Verschwörung 1 Die Namen der sieben Hügel sind Capitolinus, Palatinus, Aventlnus, Quirinälis, Viminllis, Esquillnns, C'ölins. Später kamen noch hmzn der Vaticänus und das Janlculum.

5. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 48

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
vornehmer Jünglinge zu seinen Gunsten. Wegen Teilnahme an derselben ^ließ Junius Brutus, einer der beiden ersten Konsuln, seine eigenen Söhne enthaupten. ' 3. Porsenna. Einen mächtigen Bundesgenossen fand Tarquiuius an -k dem Könige Porsena von Clusium in Eturien. Derselbe zwang die Römer durch Einschließung ihrer Stadt, alle Besitzungen auf dem rechten Tiberufer abzutreten, die Waffen auszuliefern und Geiseln zu stellen. Dagegen benutzte Porsena seinen Sieg nicht zur Wiedereinsetzung des Tarquinius. Heldenmütige Tapferkeit bewies nach der Sage Horatius Codes. Ganz allein verteidigte er eine Brücke gegen die andrängenden Etrusker, bis sie hinter ihm abgebrochen war; dann rettete er sich schwimmend an das andere Ufer. — Als die Belagerung andauerte, ging ein römischer Jüngling namens < Mucius ins feindliche Lager, um Porsena zu ermorden. Aus Versehen aber erstach er anstatt des Königs einen Schreiber. Er wurde ergriffen und zum Feuertode verurteilt. Allein Mucius zeigte keine Furcht, sondern streckte sogar feine Rechte in das nahe Herdfeuer und ließ sie langsam verbrennen (daher sein < Beiname Scävöla, d. h. Linkhand). Voll Bewunderung schenkte Porsena dem todesmutigen Jünglinge das Leben. — Unter den Geiseln, welche die -i. Römer stellen mußten, befand sich auch Clölia, eine vornehme Jungfrau. Sie entfloh nachts ihren Wächtern und schwamm mit den übrigen Mädchen durch den Tiber ans römische Ufer. § 24. per Kampf zwischen den Patriciern und Meöejerrr. 1. Auswanderung auf den heiligen Berg, 494. Die Lage der Plebejer, welche den größten Teil der Bürgerschaft ausmachten, war nach der Abschaffung des Königtums eine sehr bedrückte. Zu den Ämtern hatten sie keinen Zutritt, dagegen lastete der Kriegsdienst säst ganz auf ihnen. Da der Krieg fast nie ruhte, wurden immer mehr von ihnen Schuldner der reichen Patricier. Nach dem grausamen Schuldrechte waren Gefängnis und Sklaverei das Los der Unglücklichen, welche die unerhörten Zinsen nicht entrichten konnten. In ihrer Verzweiflung wanderten alle Plebejer nach dem heiligen Berge im Sabinerlande aus. Der volksfreundliche Senator xmenenius Agrippa bewog sie jedoch durch die Fabel von dem Magen und den Gliedern zur Rückkehr. Um für die Zukunft gegen die Willkür der Patricier gesichert zu sein, setzten die Plebejer aber die Ernennung von süns Volkstribünen durch. Diese waren unverletzlich und konnten selbst die Konsuln verhaften, falls dieselben einem Plebejer Unrecht zufügen wollten. X J 2- Coriolännö. Einige Jahre später brach eine Hungersnot in Rom < aus. Der stolze Patricier Marcius Coriolauus wollte diese benutzen, um das verhaßte Volkstribunat zu beseitigen. Er riet nämlich seinen Standes-

6. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 51

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 51 — des Vaterlandes" und „zweiter Gründer Roms". Manlius dagegen, der Retter des Kapitols, der den Plebejern günstig gesinnt war, wurde von den Patriciern des Strebens nach der Alleinherrschaft beschuldigt und vom tarpe-jischen Felsen gestürzt. Das Bolkstribunat und das Zwölftafelgesetz hatten den Mißbrauch der Amtsgewalt seitens der Patricier wesentlich eingeschränkt. Aber die Plebejer gaben sich mit dem Errungenen noch nicht zufrieden. Da sie gleiche Pflichten hatten wie die Patricier, so glaubten sie auch gleiche Rehte fordern zu dürfen. Schritt für Schritt mußten die Patricier nachgeben./Am heftigsten entbrannte der Kampf um die licinischen Gesetzesanträge'. Die beiden Volkstribunen Licinius^und S extus -beantragten nämlich: 1. Die Schulden sollen in der Weise bezahlt werden, daß die bereits entrichteten Zinsen von dem Kapitale abgerechnet werden. 2. Die Plebejer sollen an dem Gemeindelande Anteil haben; kein Bürger aber, weder Patricier noch Plebejer, darf mehr als 500 Morgen davon besitzen. 3. Von den beiden Konsuln soll jedesmal einer aus den Plebejern gewählt werden. Erst nach neunjährigem Widerstände der Patricier erlangten diese Anträge durch Beschluß der Volksversammlung Gesetzeskraft, 366. In den folgenden Jahren erkämpften sich die Plebejer auch den Zutritt zu den letzten Ämtern, die sich die Patricier noch vorbehalten hatten. Damit trat an die Stelle der bisherigen aristokratischen Regierungsform die Demokratie. Nachdem die Gleichberechtigung der Stände den innern Frieden hergestellt hatte, konnten die Römer um so kräftiger gegen die auswärtigen Feinde zu Felde ziehen und ihre Eroberungen fortsetzen. Ii. 3)ie lettstfiaff ises Dot&es (Demokratie), 366 — 30 u. Ckr. a) Kämpfe um die Herrschaft über Italien bis zu dessen Unterwerfung, 366—266. § 27. 5>te Samniterkriege, 343—290. V- Seit der Unterwerfung Latiums hatten die Römer im Südosten die Samniter zu Nachbarn. Dieses kräftige Bergvolk machte ihnen lange die Herrschaft in Mittelitalien streitig. § 26. Beendigung des Ständekampfes

7. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 55

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
y e) Die Censoren wachten über die öffentliche Sitte und stießen deshalb Unwürdige aus dem Senatorenstande aus: außerdem schätzten sie alle fünf Jahre sämtliche Bürger nach ihrem Vermögen ein. 1/ Daneben gab es noch die plebejischen Volkstribunen, deren Einfluß immer größer wurde. Wenn der Staat in großer Bedrängnis war, wurde für kurze Zeit, gewöhnlich für sechs Monate, ein Diktator ernannt. Er besaß unumschränkte Gewalt: alle übrigen Beamten mußten während seiner Amtsdauer zurücktreten. ( Die genannten Ämter konnten nur in einer bestimmten Reihenfolge bekleidet werden. Zuerst wurde man Quästor, dann Ädll, darauf Prätor, zuletzt Konsul. )Die Censoren und Diktatoren mußten vorher Konsuln gewesen sein. Die Almsdauer sämtlicher Magistrate betrug ein Jahr; doch konnte man dasselbe Amt mehrmals bekleiden. Auf der Straße erkannte man die Beamten sofort an den Liktoren oder Gerichtsboten, welche ihnen Rutenbündel als Zeichen der Gewalt über Leben und Tod vorantrugen. Die Konsuln hatten je zwölf Liktoren, die übrigen Beamten weniger. Die Wahl sämtlicher Magistrate erfolgte in der Volksversammlung. V a) Die Familie. Dem ernsten Sinne des Römers entsprach die Heilighaltung der Ehe. Dieselbe wurde vor einem Priester unter religiösen Ceremonien geschlossen. In den ersten 500 Jahren nach der Gründung Roms soll nicht eine einzige Ehescheidung vorgekommen sein. Der Familienvater hatte unumschränkte Gewalt über die Seinen und durste bei schweren Vergehen Frau und Kinder sogar töten. Im übrigen war die Stellung der Frauen in Rom viel besser als in Griechenland. Sie durften frei ausgehen und auch den öffentlichen Festen und Schauspielen beiwohnen. Das Beispiel Corioläns zeigt, welche Achtung man der Mutter und Gattin zu erweisen pflegte. Die Erziehung der Kinder war streng. Bei den Knaben sah man besonders auf die Ausbildung der Körperkräfte und eines kriegerischen Sinnes; Vaterlandsliebe galt über alles. Die Mädchen wurden in sittsamer Häuslichkeit erzogen. Zur Familie im weiteren Sinne zählten auch die Sklaven, die in dieser Periode noch verhältnismäßig milde behandelt wurden. V b) Wohnung. Zur Zeit des Romulus soll Rom nur drohhütten gehabt haben. Auch nach dem gallischen Brande waren die Häuser der Bürger sehr unansehnlich, die Straßen eng und unregelmäßig. Überhaupt war Rom bis zur Zeit des Kaisers Augustus keine schöne Stadt. Nur die__________________ Tempel und Staatsgebäude zeichneten sich durch Größe und Pracht aus. Das vornehme römische Haus hat seinen ursprünglichen Charakter bis in die späteste Zeit bewahrt. Durch einen schmalen Eingang, an welchem 3. Häusliches Leben--------

8. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 65

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 65 — 2. Tiberius Gracchus. Als der ältere Sohn Tiberius erwachsen war, zeichnete er sich zuerst im numantinischen Kriege aus. Dann aber widmete er seine ganze Kraft dem Wohle seiner ärmeren Mitbürger. Als Volkstribun setzte er i. I. 133 die Erneuerung des licinischen Ackergesetzes durch (vgl. § 26, 2), wonach kein Bürger mehr als 500 Morgen vom Gemeindelande besitzen durfte. Das dadurch gewonnene Land wurde an die ärmeren Bürger gegeben. Auch die Schätze des Königs Attalus von Pergamnm (vgl. § 32, 4) wurden auf Antrag des Tiberius unter das Volk verteilt. Lo8-I»Arimm Hütten die Adligen nachgegeben^ crf^-trfrer-Tiberius- sichauch für das folgende Jahr zum Volkstribunen"w'ämn lassen wollte, ermordeten sie den uneigennützigen Frennd der Armen mit vielen seiner Anhänger. 3. Cajus Gracchus. Cajus, der jüngere und leidenschaftlichere Sohn der Cornelia, nahm zehn Jahre später die Bestrebungen seines Bruders wieder aus^und beantragte noch andere, den Adligen höchst unangenehme Veränderung^. Durch seine hinreißende Beredsamkeit setzte er fast alle seine Pläne durch; zuletzt aber brachte der Haß und die tückische Hinterlist des Adels auch ihn zu Falle, 121. In einem blutigen Straßenkampfe wurden 3000 seiner Partei erschlagen; Cajus selbst ließ sich, als er alles verloren sah, durch einen treuen Sklaven den Tod geben. Nun wurde die Herrschaft der Vornehmen wieder hergestellt, und die Lage des Volkes verschlimmerte sich immer mehr. Um das Jahr 100 soll es in Rom kaum vermögende Bürger gegeben haben. Zeit dem Untergange der Gracchen war die römische Republik reif zum Untergange. Wiederholt traten deshalb ehrgeizige Männer auf, die nach der Alleinherrschaft strebten. Um ihr Ziel zu erreichen, stützten sie sich auf eine der beiden Parteien, auf die Adligen oder das Volk. Es begann damit die schreckliche Zeit der Bürgerkriege. Eingeleitet wurde dieselbe durch Marius und Sulla. 1. Marius. Dieser merkwürdige Mann war als Sohn eines armen Bauern in der Nähe Roms geboren. Geistige Bildung besaß er nicht; seine Sitten waren hart und rauh. Dagegen war er ein tapferer Soldat und vorzüglicher Feldherr. Durch seine kriegerische Tüchtigkeit hat er seinem Vaterlande die größten Dienste erwiesen; aber durch seine Selbstsucht hat er auch p"tsetzliches Unheil Über seine Mitbürger gebracht. A' a) Der Krieg Mit Jugurtha. Jugurtha hatte nach dem Tode mes Oheims Miclpsa (Sohn des Masinissa von Numidien) dessen Söhne mordet und ganz Numidien an sich gebracht. Die Römer erklärten ihm § 35. Marius und Sussa. Ernst, Geschichte der Griechen und Römer. 5

9. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 18

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 18 — Die Regierung führten zwei Könige, die ihr Geschlecht von Herakles ableiteten. 2. Innere Kämpfe. Bei der Unzufriedenheit der Periöken und Heloten konnte der junge Staat nur dann erstarken, wenn die herrschenden Spartiaten eng zusammenhielten. Aber schon bald erhob sich unter diesen Zwietracht, da die Rechte des Volkes und der Könige nicht durch Gesetze bestimmt waren. Außerdem hatten einzelne Familien allmählich fast alle Ländereien an sich gerissen, während die übrigen verarmten. Bei einem der inneren Kämpfe, die wiederholt ausbrachen, wurde sogar ein König erschlagen. Der Staat war dem Untergange nahe. 3. Lykurg. In dieser Bedrängnis wurde Lykurg, der jüngere Sohn eines spartanischen Königs, der Retter seines Vaterlandes^ Als Vormund seines minderjährigen Neffen hatte er längere Zeit das Königsamt verwaltet. Später)hatte er eine langjährige Reise ins Ausland gemacht und die staatlichen Einrichtungen vieler Völker kennen gelernt. Diesen erfahrenen Mann wählten seine Mitbürger auf Empfehlung des delphischen Orakels, damit er als Gesetzgeber den zerrütteten Staat neu gestalte und befestige. 4. Die lykurgische Gesetzgebung. Das nächste Ziel des Gesetzgebers mußte sein," die Wiederkehr innerer Kämpfe zu verhindern; deshalb wurden die Rechte und Pflichten der Könige, der Beamten und des Volkes genau bestimmt und der Grundbesitz von neuem verteilt. Lykurg wollte aber auch sein Volk in der alten Einfachheit, Sittenstrenge und Kriegstüchtigkeit erhalten, und darum gab er auch eingehende Gesetze über die Erziehung der Jugend, über das häusliche Leben und die Pflichten der Bürger. a) Staatsverfassung. Das Doppelkönigtum blieb bestehen; die Könige behielten aber nur das oberste Priesteramt und den Oberbefehl im Kriege. — Die eigentliche Regierung hatte die Gerusia oder der Rat der Alten, dem außer den beiden Königen 28 Spartiaten angehörten, die wenigstens 60 Jahre alt fein mußten. Die Gerufia beriet über alle Staats- « angelegenheiten, saß über schwere Verbrecher zu Gericht und verhandelte mit fremden Staaten. — Die Volksversammlung, an welcher nur die wenigstens 30 Jahre alten Spartiaten teilnahmen, stimmte über die Anträge der Gerusia ab und wählte deren Mitglieder sowie die Beamten. — Unter letzteren erlangten die fünf Ephoren im Laufe der Zeit eine sehr große Gewalt; sie beaufsichtigten die Handhabung der Gesetze, überwachten die Könige, dursten diese bei der Gerusia anklagen und in dringenden Fällen sogar verhaften. k), Neuverteilung des Grundbesitzes. Lykurg teilte das gesamte Ackerland m 9 000 größere Lose für die Spartiaten und 30000

10. Lehrbuch der Geschichte der Griechen und Römer für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 20

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 20 — er von einer Reise ins Ausland zurückgekehrt wäre. Dann schied er, kehrte aber nicht zurück. Niemand weiß, wann und wo er gestorben ist. Vierhundert Jahre lang blieb die lyknrgische Verfassung unangetastet, und ebenso lange war Sparta der mächtigste Staat Griechenlands; mit dem Verfall der Verfassung begann auch der Niedergang der spartanischen Macht. Eine nachteilige Folge der lykurgischen Verfassung war es. daß Kunst und Wissenschaft in Sparta nie zur Blüte kamen. Xv 6. Ausdehnung der spartanischen Herrschaft. Die Spartaner fanden bald Gelegenheit, ihre kriegerische Tüchtigkeit zu beweisen. a) Die messenischen Kriege (um 700). Grenzstreitigkeiten und gegenseitige Räubereien führten zwei Kriege mit den Messeniern herbei. Diese kämpften unter ihren heldenmütigen Königen Aristodemus und Ar ist omenes^Mit der größten Tapferkeit und Ausdauer, unterlagen aber schließlich der Übermacht. Ein großer Teil des unglücklichen Volkes wanderte nach Sizilien aus und gründete dort die Stadt M es sä na (j. Messina); die Zurückbleibenden wurden Heloten. b) Hegemonie im Peloponnes. Nach diesem glücklichen Erfolge Sparta nur nsch-eiucu -Mbeubuhler im Peloponnes, das mächntze '-Ätgo?: v Auck dieses wurde in mehrerel^R^d^'O^Euig^ und nun entstand der peloponnesische Bund, beit -alle Staaten der Halbinsel beitraten. Sparta hatte als Haupt dieses f die Hegemonie, d. h. die Oberanführung des verbündeten Heeres. ^ Kodrus. Der letzte athenische König war Kodrns; sein Name ist unsterblich geworden durch seinen freiwilligen Tod, durch welchen er sein Volk vor der Knechtschaft bewahrte. Als nämlich die Dorier nach Unterwerfung des Peloponnes auch in Attika eindrangen, erging vom Orakel zu Delphi der Ausspruch, dasjenige Volk werde siegen, dessen König durch feindliche Hand umkommen werde. Da begab sich Kodrus als Landmann verkleidet ins dorische Lager und fing dort einen Streit an, bei dem er erschlagen wurde. Als die Feinde erfuhren, wer der Getötete war, gaben sie die Hoffnung auf den Sieg auf und zogen über den Isthmus zurück. X ^2/ Adelsherrschaft in Athen. Nach dem Tode des hochherzigen Kodrus erklärte die mächtige Adelspartei, niemand sei würdig, der Nachfolger eines solchen Königs zu sein. Die Königsherrschaft (Monarchie) wurde daher abgeschafft, und an ihre Stelle trat die Republik (Freistaat). Die Regierung führte ein Archont, der anfangs immer aus dem Geschlechte des Kodrus und auf Lebenszeit gewählt wurde. Später aber erlangten § 9. Athen; Kokon und die Mlistraliden.
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