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1. Das Badnerland - S. 21

1911 - Weinheim [u.a.] : Ackermann
— 21 — V. Fragei Welches sind die Verkehrsstraßen? Die Rheinebene ist der Länge und der Quere nach von Eisenbahnen durchzogen: Der Län g e nach ziehen: 1. Die Hauptbahn, 2. Dierheintalbahn. Der Quere nach ziehen: 1. Die Bahn Karlsruhe — Maxau—wörth. 2. „ „ Karlsruhe—pforzheim. 3. „ „ Graben—bruchsal—bretten. 4. „ „ Bruchsal—germersheim. 5. „ „ Heidelberg—speyer. 6. „ „ Heidelberg—mannheim. 7. „ „ Schwetzingen—mannheim. Wiederholungssragen. Bestimme die Grenze der unteren Rheinebene! Wie ist die Rheinebene entstanden? Wie erfüllen sich in der unteren Rheinebene die Bedingungen für einen ergiebigen Ackerbau? Von welchen Flüssen wird die untere Rheinebene durchflössen? Was wird außer den Nährgewächsen dort angepflanzt? Womit beschäftigen sich dort die Bewohner? Welches sind die wichtigsten Jndustrieorte der Rheinebene? Welche Rohstoffe werden hier verarbeitet? Wie ist die Bevölkerungsdichte in dieser Gegend? Welches sind die wichtigsten Orte in der Ebene? Welches sind die Verkehrsstraßen?

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 34

1849 - Münster : Coppenrath
34 rühmten Mitgliedern fort, besonders durch die sogenannten lan- do« fúnebres oder Leichenreden, worin den Vorfahren oft er- dichtete Triumphe, Confútate u. s. w. zugeschrieben wurden, die jo in die Geschichte übergegangen sind. Die eigentliche Geschichtschreibung begann erst nach dem zweiten punischen Kriege sich in Rom nach und nach auszubil- den, und zwar durch die Annalisten, deren zahlreiche Werke jedoch verloren und nur durch die Anführungen späterer Schrift- steller bekannt sind. Sie zeichneten die römische Geschichte von der Erbauung der Stadt an in einfachen und schmucklosen Chro- niken (anuales) nach der Reihenfolge der Jahre auf. Der erste unter den römischen Annalisten ist nach des Li- vius Zeugniß Q. Fabius Pictor, der im zweiten punischen Kriege gedient hatte und nachher mehre für uns größtentheils verloren gegangene Bücher (anuales) schrieb, deren Glaubwür- digkeit indessen schon von Polpbius in Zweifel gezogen worden ist. Der fast gleichzeitige, als sorgfältiger Geschichtsforscher ge- rühmte L. Ein eins Ali mentu s, der ebenfalls im zweiten punischen Kriege gedient hatte, schrieb eine Geschichte Roms von der Gründung an bis auf seine Zeit, aber in griechischer Spra- che; ebenso Acilius, dessen Annalen ein gewisser Claudius ins Lateinische übersetzte. Weit mehr haben wir den Verlust der „Origines" des M. Porcius Cato Censorinus zu beklagen, worin nach sieben Büchern die Geschichte des Ursprun- ges der Stadt Rom und der andern Städte Italiens, dann insbesondere die Geschichte der beiden punischen Kriege und der darauf folgenden Ereignisse bis 151 v. Chr. behandelt war. Fast gleichzeitig besang der Dichter Q. Ennins, aus Rudiä in Campanien, in einem großen Nationalepos von achtzehn Bü- chern (anuales) die Geschichte Roms von dessen Gründung an bis auf seine Zeit, von welchem Werke auch zahlreichere und größere Bruchstücke auf uns gekommen sind. Die vielen Anna- listen der folgenden Zeit sind uns meist nur den Namen und einzelnen Anführungen nach, die sich insbesondere bei Livius finden, bekannt. Unter den noch vorhandenen Schriften der Alten, welche die römische Geschichte in einigem Zusammenhänge behandeln, sind folgende hervorzuheben, a. In griechischer Sprache

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 37

1849 - Münster : Coppenrath
37 seiner Zeit, von Galba's Thronerhebung bis zum Tode Domi- tian's, woran die Geschichte des Nerva und Trajan sich knüpfen sollte, was indessen unausgeführt geblieben ist. Leider besitzen wir bloß die vier ersten Bücher und den Anfang des fünften. Auch ein zweites Werk des Tacitus, Annales, welches die Ge- schichte Roms vom Tode des Augustus bis auf den Tod des Nero befaßt, ist nur unvollständig auf uns gekommen. Von den sechzehn Büchern fehlt uns ein Theil des fünften Buches, dann das siebente bis zehnte nebst dem Anfänge des elften und dem Schluß des sechzehnten. — Ammianus Marcellinus, der um 400 nach Chr. lebte, schrieb: Herum ß-estarum libri Xxxi, eine Geschichte von dem Regierungsantritte des Nerva, 91 n. Chr. bis zum Tode des Valens, 378 n. Chr., wobei aber die dreizehn ersten Bücher mit der Geschichte der Jahre 91—352 fehlen. Auch mehre in derselben Sprache geschriebene Biographien sind von größerem oder geringerem Einflüsse auf die römische Geschichte. So schrieb Cornelius Nepos, der Freund des Cicero, das Werk: vitae excellentium imperatormn, wovon das Leben des Hamilcar, Hannibal, Cato und Atticus hierhin gehö- ren; C. Corn. Tacitus: vita Agricolae; — C. Sueto- nius Tranquillus: vitae Xii imperatorum, Biographien der zwölf ersten Kaiser, von Cäsar bis Domitian. Gewisser- maßen als Fortsetzung des Suetonius iah eine Reihe von Bio- /¡A' : • graphien römischer Kaiser von Hadrian bis auf Carus und des- sen Söhne, oder von 117 bis 285, von sechs verschiedenen Verfassern (Scriptores historiae Augustat) betrachtet werden. Ferner besitzen wir von S. Aurelius Victor, der im vier- ten Jahrhundert, zur Zeit des Kaisers Julian, lebte, die beiden Werke: de viris illustribus Rornae und de Caesaribus. Endlich hat Valerius Marimus, der unter dem Kaiser Tiberius lebte, eine Sammlung von interessanten Geschichten und Anek- doten unter dem Titel: Factorum dictorumque memorabilium libri Ix, hinterlassen. Außer den Geschichtschreibern enthalten mehr oder minder- zahlreiche Notizen für die römische Geschichte die Werke des Cicero; und zwar können die beiden noch vorhandenen Bücher de re publica und die drei Bücher de legibus für die Geschichte

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 62

1849 - Münster : Coppenrath
62 Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft, die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung (eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus- schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be- sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500 Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und> Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö- gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we- nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^) (capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan- zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver- hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer; und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost- spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung. Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges- dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson- dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht 3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro- genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22. 4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque caput. Fest. p. 219.

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 116

1849 - Münster : Coppenrath
116 vielen Fremden die Geschäfte sich immer mehr häuften, wllrde im Jahre 242 noch ein zweiter Prätor ernannt. Beide Heilten sich durch das Loos dergestalt in die Geschäfte, daß der eine die Rechtshändel zwischen Bürgern unter einander; der andere die Streitigkeiten der Fremden unter einander oder zwischen Frem- den und Römern zu schlichten hatte. Seitdem hieß der erstere llraetor urbanu8, oder auch wohl major, maximus, wie er denn in größerer Ehre stand, als der andere, welcher llraetor pere- grinus genannt würbe4}. Als Sicilien und Sardinien römische Provinzen wurden, ernannte man für die Verwaltung derselben noch zwei Prätoren, und mit der Unterwerfung des diesseits und jenseits des Ebro gelegenen Spaniens stieg ihre Zahl auf sechs. Seit dem Jahre 144 aber, in welchem die quaestiones per- peluae als stehende Gerichte aufkamen, für die mau die vier Prätoren (außer dem urb. und pereg.) anordnete, blieben die Prätoren gewöhnlich während ihres Amtsjahres in Rom und erhielten erst im folgenden Jahre als Proprätoren eine Provinz zur Verwaltung. Sulla vermehrte die Zahl der Prätoren auf acht, Cäsar auf sechzehn. Gleichzeitig mit dem ersten Prätor wurden auch zwei cu- rulische Ädilen aus den Patriciern ernannt. In der großen Freude nämlich über die hergestellte Eintracht der beiden Stände ward beschlossen/ die eben bevorstehenden Volksspiele prachtvoller als je zu feiern und diesen noch einen vierten Tag hinzuzufü- gen. Die Anordnung derselben hatten bisher die Ädilen besorgt und dazu eine vom Staate ausgeworfene Summe jährlich ver- wandt. Als sie sich aber jetzt weigerten, den Mehraufwand zu bestreiten, erboten sich sogleich einige patricische Jünglinge dazu, unter der Bedingung, daß fortan zwei curulische Ädilen für die Besorgung der Spiele jährlich ernannt würden. Das Volk ging auf dieses Anerbieten ein. Seitdem gab es neben den bisheri- gen plebejischen Ädilen aediles plebis) jetzt auch höhere, curu- lische oder patricische Ädilen. Diese beaufsichtigten als höhere Polizeibehörde die Stadt, Tempel und Märkte, sorgten für die Feier der großen Spiele und erschienen als öffentliche An- 4) Gewöhnlicher jedoch wurde der Name des ersten bezeichnet durch: Praetor urbanus, qui jus inter cives dicit; und des zweiten durch.' Praetor qui inter peregrinos jus dicit.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 283

1849 - Münster : Coppenrath
283 drinischen Mathematikers Sosigenes, einen neuen Kalender, der nach ihm der Julianische genannt wird D- Jedoch bald rief ihn von dieser friedlichen Sorge für das Staatswohl der letzte Kampf mit der Gegenpartei nach Spa- nien ab (im Septbr. 46). Hier hatten sich nach der Schlacht bei Thapsus, unter Casus und Ser tus, den Söhnen des Pompesus, die noch lebenden Freunde des Vaters und alle äch- ten Republikaner mit einer bedeutenden Streitmacht gesammelt. Vergebens hatte Cäsar zuerst seine Unterfeldherrn gegen sie ab- geschickt. Er selbst mußte sich an die Spitze seines Heeres stel- len; und unter den Mauern von Munda kam es (im März 45) zu einer Schlacht, der schrecklichsten und gefahrvollsten, welche Cäsar je geliefert hatte. Mit kalter Todesverachtung drangen die Pompesaner in die Reihen ihrer Gegner ein, schon wichen diese bestürzt zurück; da warf sich Cäsar selbst, mit den Waffen in der Hand, in die vordersten Reihen des Feindes und die Gefahr, in welcher setzt das Leben des Feldherrn schwebte, befeuerte seine Truppen mit neuem Muthe, und der Sieg ward endlich errungen. Diese Schlacht, in welcher Cäsar nach eige- nem Geständnisse nicht für den Sieg, sondern für das Leben kämpfte, führte rasche Entscheidung herbei. Die meisten Führer, unter ihnen Cnesus selbst, waren mit 30,000 Waffengefährten gefallen; Casus flüchtete in das nordöstliche Spanien. Munda, vor dessen Mauern die Cäsarianer einen Leichenwall errichteten, wurde erstürmt, dann Corduba, dessen Befehlshaber in den Flammen starb. Hispalis (Sevilla) öffnete dem furchtbaren Sieger freiwillig ihre Thore. Innerhalb weniger Wochen war ganz Bätica beruhigt und so der Bürgerkrieg, welcher beiden Theilen 170,000 Todte kostete, beendigt. '0 Der Kalender war durch die willkürlichen Einschaltungen der Pon- tifices so in Unordnung gerathen, daß man z. B. die Erntefeste im Frühlinge feierte. Man hatte nämlich bei der Jahresrechnung nicht weniger als 80 Tage ausgelassen. Um nun den Kalender völlig in Ordnnng zu bringen und ähnliche Verwirrungen für die Zukunft zu verhüten, wurden nicht allein die fehlenden Tage zugesctzt, so daß das Jahr der Verbesserung, 46, im Gan- zen 445 Tage zählte, sondern auch angeordnet, daß von da an jedes Jahr zu 365 Tagen gerechnet, alle vier Jahre aber noch ein Tag eingeschaltet wer- den solle.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 39

1849 - Münster : Coppenrath
39 den ganzen Erdkreis erwarb, steht einzig in der Geschichte da. Und als aus dieser Stadt schon eine Weltmonarchie geworden war, war es immer noch die Stadt selbst, die ewige Roma, in ^ welchem man nicht bloß den Mittelpunkt, sondern gleichsam den Inbegriff des Ganzen sah; in dem man den Begriff des Staa- tes, die Idee des ganzen Reiches zu finden gewohnt war. Diese Stadt stand anfangs unter Königen; dann ward sie zur Re- publik und sank zuletzt unter der Herrschaft von Kaisern. Dem- nach wird die römische Geschichte am füglichsten in folgende drei, durch wesentliche Merkmale sich unterscheidende, Zeiträume eingetheilt. Erster Jeitraum. Rom unter Königen. 754—509 vor Chr. (1—245 I. d. St.) Wie die Borgeschichte Roms ungewiß und voll Fabeln war; so haben wir auch von den ersten Jahrhunderten Roms manche , fabelhafte, durch Dichtung und Sage vielfach ausgeschmückte Nachrichten.4 Nom soll sieben Könige gehabt, und diese im Gan- zen 245 Jahre regiert haben. In ihrer Hand liegt die oberste Leitung der öffentlichen Angelegenheiten; indessen nehmen Senat und Volksversaunnlungen der Patricier daran Theil. Das Kö- nigthum selbst erscheint in Rom als eine vom Volke übertragene Gewalt, die auch mit dem Tode des Königs wieder an dasselbe zurückfällt. Bei der Erledigung des Thrones tritt ein Interreg- num ein, dessen wesentliche Aufgabe die Bewerkstelligung einer- neuen Wahl ist. Wie die Verfassung, so wird auch das Reli- gionswesen und die bürgerliche Ordnung durch Einrichtungen und Gesetze ausgebildet. Nach Außen hin sind Roms Waffen fast in ununterbrochenem Fortschreiten, und anr Ende des Zeitraums ist ganz Latium unterworfen. Überhaupt bilden die sieben Könige eben so viel Abschnitte, da eines jeden Königs Regierung durch einen bedeutenden Fortschritt in der einen oder der andern Rich- tung bezeichnet ist.

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 72

1849 - Münster : Coppenrath
Pen verlassen, floh Tarquinius mit zweien seiner Söhne nach Cäre in Etrurien; Sertus selbst wollte Zuflucht suchen in Ga- bii, wurde hier aber wegen des früher verübten Verrathes er- schlagen. Die Monarchie wurde jetzt in eine Republik verwan- delt und die Verfassung des Servius im Wesentlichen beibehal- ten. Zum Andenken an die errungene Freiheit wurde jährlich am 24. Februar ein besonderes Fest „die Königsflucht" (refu- gium oder fugalia) gefeiert. Die Verbannung des Tarquinius fällt in das Jahr 509, ein Jahr später, als auch Athen, wegen Mißhandlung eines Weibes, von dem Tyrannen Hippias war befreiet worden. Zwei- hundert fünf und vierzig Jahre haben die sieben Könige Roms regiert. Zweiter Zeitraum. Rom als Republik. (309 - 30 vor Chr.) Erster Abschnitt. Vom Sturze des Königthums bis zur Unterwerfung Italiens 509—264. — Die Republik in ihrer Entwickelung und Fortbildung. 8. 18. Die Consuln. Versuche des Targuinius zu seiner Wieder- einsetzung. Die Dictatur. Unter der Leitung des Luc. Jun. Brutus und seiner patri- cischen Freunde war der Königsthron gestürzt worden; unter derselben Leitung wurde jetzt auch das neue Staatsgebäude, die Republik, wieder aufgeführt. Die höchste Gewalt, welche früher der König allein gehabt hatte, wurde jetzt zersplittert und unter Mehre vertheilt. Der König hatte nämlich bisher eine dreifache Gewalt in seiner Person vereinigt: er war der oberste Priester, der erste Beamte im Frieden und der Oberanführer im Kriege. Die erste Würde trennte man jetzt von den beiden übrigen und

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 63

1849 - Münster : Coppenrath
63 mit ins Feld zogen, sondern als Landsturm die Stadt beschützten. In jeder Klasse waren die Bürger in mehre Centurien oder Kompagnien, mit einem Centurio oder Hauptmann an der Spitze, abgetheilt. Die erste Klasse zählte 80 Centurien, vierzig der Jüngeren und eben so viele der Älteren. Die Bürger dieser Klasse waren mit einem Helm, Panzer, großem Schilde und ehernen Beinschienen gerüstet und führten als Angriffswaffen Lanze und Schwert. In der Schlacht bildeten sie als Schwer- bewaffnete die erste Linie und gaben die Hauptentscheidung. In den drei folgenden Klassen, deren jede 20 Centurien zählte, hat- ten die Bürger abwärts immer ein oder anderes Waffenstück weniger. So fehlte den Bürgern der zweiten Klasse, welche in der zweiten Linie standen, der Panzer; auch war ihr Schild kleiner; denen der dritten Klasse, die in der dritten Linie stan- den, auch die Beinschienen; und die Bürger der vierten Klasse waren ganz ohne Schutzwaffen und standen mit Lanze und Wurf- spies bewaffnet in der letzten Linie. Die fünfte Klasse endlich enthielt in 30 Centurien die Schleuderet', welche außerhalb der Linie als Plänkler dienten. Wie in der ersten Klasse, so enthielt auch in den übrigen Klassen die eine Hälfte der Centurien die Jüngeren, die andern die Älteren. Alle nicht in die Schatzungs- klasse aufgenommenen Bürger folgten entweder, wenn sie ein Vermögen von 1,500 bis 12,500 Assen besaßen, regelmäßig als Beigezeichnete (aeeensi, adscriptitii) in einer besonder» Cen- tura und kämpften als Ersatzmannschaft mit den Waffen der Todten und Verwundeten; oder waren als Proletarier nur in außerordentlichen Fällen kriegespflichtig, und als Capit6 censi von aller Kriegessteuer und Wehrpflicht frei. Auf diese Weise war der Heerbann des Fußvolkes geordnet. Die Reiterei be- stand aus 18 Centurien, aus den sechs alten unter Tarquinius, die auch die „sechs Suffragia" genannt wurden, und aus zwölf neuen, welche Servius aus den reichsten und angesehnsten Fa- milien der Plebejer bildete. Der Staat gab ihnen 10,000 Asse zum Ankauf und jährlich 2,000 Asse für die Unterhaltung eines Streitrosses und eines Knappen nebst dessen Pferde. Diese Un- kosten wurden aus dem Vermögen reicher Wittwen und solcher Waisen, die zum Kriegesdienste noch nicht herangezogen werden konnten, bestritten.

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 65

1849 - Münster : Coppenrath
65 Klasse Vermögen Centurien Bewaffnung I. 100,000 Aß (2,300 80 (40 «en. 40jun.) 18 Eqq 98 1 fab. tign. Helm, Panzer, Schild, Beinschienen, Lanze, Schwert. Ii. 75,000 20 (10 sen. lojun.) 1 fab. aerar. Dieselben, ohne Panzer. Iii. 50,000 20 (losen. lojun.) 1 corn. Dieselben, ohne Bein- schienen. Iv. 25,000 20 (losen. lojun.) 1 litic. Lanze und Wurfspieß. V. 12,500 30 (15 sen. 15jun ) 1 accensi ' proletarii f capite censi Schleuder. Summa 193 Centuriem Übrigens finden sich hier bei den alten Schriftstellern man- cherlei Abweichungen. So setzen Cicero und Livius die Zahl der Klassen auf 5, Dionys auf 6; bei Cicero und Dionys ist die Gesammtzahl der Centurien 193, bei Livius 194; Cicero gibt 1 Centurie, Dionys 2 Centurien der Werkmeister an, und Beide zählen sie der ersten Klasse zu; auch Dionys schreibt ihnen 2 Centurien zu, rechnet sie aber zur zweiten Klasse. Die Spielleute werden bei allen dreien als 2 Centurien bezeichnet, aber von Dionys der vierten, von Cicero und Livius der fünften Klasse zugezählt. Livius setzt das Vermögen der fünften Klasse auf 11,000, Dionys, mit anderweitigen Angaben übereinstim- mend, auf 12,500 Aß. So war nun das Verhältniß zwischen Pflichten und Rech- ten geordnet und geregelt; die Kriegsordnung und das bürger- liche Regiment standen in der innigsten Verbindung. Dieselben Männer, welche im Sturme der Schlacht vorangingen und durch Bewaffnung und Übung den Ausschlag gaben im Kampfe, die Schwerbewaffneten und die Reiterei, waren auch in der Ver- sammlung der Gemeinde die Leiter und Führer des Volkes und gaben auch dort die Entscheidung. Ja, die zur Ausübung des Weiter, Geschichte der Römer- 5
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