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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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straße in erträglichem Zustande zu erhallen. In Thüringen waren die Landgrafen die Inhaber des Geleits; aber man kann nicht sagen, daß sie sich damit besondere Mühe gegeben hätten. Die Straßen waren meist in einem fürchterlichen Zustande, höchstens daß die Bauern einmal gezwungen wurden, die ganz unwegsam gewordenen Stellen mit Kies und Geröll auszufüllen. Auch von der Mitgabe bewaffneter Leute hört man wenig, umsomehr aber von dem geforderten Rechte der Geleitseinnahme. An günstig ge legenen Orten, die von allen durch das Land fahrenden Wagen berührt werden mußten, hatten die Landgrafen Geleitstellen errichtet und verlangten von jeder aufgeladenen Ware eine Art Chausseegeld. Eine derartige Geleitstelle war auch in Erfurt. Ihre Einnahmen waren meist an Erfurter Bürger verpachtet. Von Erfurt aus mußten die Fuhrleute daun die nächste Geleitstelle aufsuchen und hier den Beweis erbringen, daß sie in Erfurt bezahlt hatten. Wer auf Nebenwegen betroffen wurde, dem sollte Wagen, Gespann und Ladung verloren sein, ooch ließ man's beim vierten Teil bewenden. Erst im 16. Jahrhundert, als die Kurfürsten von Sachsen das Geleitsrecht besaßen, hörte dieser strenge Zwang allmählich auf. Damals war das Geleitshaus die heutige Gastwirtschaft „zum Vaterland" in der Regierungstraße. — Aber der Rat selbst sorgte mit allen Mitteln für die Sicherung der Straßen, war doch der fandet Erfurts Lebensader. Die meisten Bündnisverträge, besonders die mit den treuverknüpften Nachbarstädten Nordhausen und Mühlhausen, enthalten Abmachungen über die Sicherung der Straßen. So geloben die drei Städte, als sie sich im Jahre 1371 mit den Grafen von Gleichen, von Schwarzburg u. a. auf zehn Jahre zum Schutze des Landfriedens verbinden: „Ouch sollen wir . . . die strazze . . . schirmen, also, daz die nymand hindern sol oder verbieten.“ Außerdem hatte der Rat für sein gutes und sehr begehrtes Geld mehrere Burgen erworben, die zu jeder Zeit, vor allem aber in gefährlicher, den Erfurter Kaufleuten offenstanden. Auf ihnen saßen Amtleute, deren besondere Aufgabe die Sicherung der Straßen war. Auch hatte sich der Rat für die Handelswege außerhalb Thüringens von den betreffenden Landesherren Schutzbriefe ausstellen lassen; denn Erfurts Handel dehnte sich zur Zeit seines höchsten Glanzes nach allen Richtungen, selbst weit über die deutsche Grenze aus.
Erfurter Handel: Und doch war er nur zum kleinsten Teil
Ausfuhrhandel, da das einzige Ausfuhrerzeugnis der Waid war. Die waidgefüllteu, tauuenen Fässer gingen bis nach Italien, an
von ihnen, um zur Selbsthilfe schreiten zu können, verworfen wurde. Auch das Urteil des Erfurter Stadtgerichts fand nicht ihren Beifall. Wenn dann die höhere Instanz (Urteil des Land- oder Hofgerichts) nicht vom Erfurter Rat anerkannt wurde, so schickten sie wegen Rechtsverweigerung der Stadt ihren Fehdebrief, und die Kaufleute hatten es dann auf den Landstraßen zu büßen. Zbre Ladung war den Stadtfeinden eine willkommene Beute; außerdem mußten wohlhabende Gefangene noch ein hohes Lösegeld zahlen.
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konnten, das wurde von den Frauen und Kindern für spätere Zeiten in Zubern nach Haufe geschafft.
Leider find damals viele wertvolle Schriften vernichtet worden. Der Chronist berichtet: „Unnd über das alles, so zerrissen die baur und die mit inen waren uf sankt Walpurgen tagk in der Lauwengassen mehr dan zwene wagen soll bucher und wurffens auss den heussern auff die gassen; die trugen der burger gesynnde in grossen korben heym. Als dieselben am besten die zerrissenen bucher auffluden unnd in die korbe tratten unnd an die seyle wie man strau byndent, da erhübe sich ein wynndt wirbell unnd füret die zerryssene bucher, brieffe und bappire auff in die hohe über alle heuser hynwegk, das mans eyn theyll in den wyngartte an den pfehlen hernach gefunden.“
Erfurt erklärt sich für unabhängig von Mainz: In dieser Zeit des Aufruhrs hörte die amtliche Tätigkeit des Rates auf. Viele der Ratsherren blieben aus Furcht vor der aufgeregten Menge dem Rathaufe fern, einige ergriffen sogar die Flucht. Das Wahrzeichen der mainzifchen Landeshoheit, das steinerne Bild des heiligen Martin vor dem Rathaufe, wurde zerschlagen und auch die sonstigen Hoheitszeichen des Erzbifchofs entfernt. Die Stelle des Rates vertraten jetzt zwei Ausschüsse: einer für die Bürgerschaft auf dem Rathause, der andere sür die Bauern auf dem Petersberge. Auch das alte Ratsfiegel wurde durch ein neues ersetzt. Man wollte nicht mehr „die getreue Tochter des Mainzer Stifts" fein (f. S. 5 und Nr. 16) und fetzte an die Stelle des heiligen Martin den Heiland, thronend auf dem Regenbogen, und dazu die Umschrift: Recte iudicate filii hominum ut non
iudicemini“. Das Vorbild dazu hatte man im Rathaus selbst gefunden, wo über der Tür zum Sitzungszimmer des Rates Christus als Weltenrichter auf dem Regenbogen zu schauen war. Das Gemälde zeigte dieselbe lateinische Umschrift. Der Ansicht der aufgeregten Volksmenge entsprach es vollständig, daß die Leiter der Bewegung jenes Gemälde als Sinnbild für das neue Siegel der Stadt wählten. Der Rat sollte immer an die strenge Ausübung einer unparteiischen Gerichtspflege erinnert werden: „Richtet recht Menschenkinder, daß ihr nicht gerichtet werdet." — Ferner wurde die neue Lehre eingeführt. In sämtlichen Kirchen der Stadt, von denen man die kleinsten schloß, wurde evangelischer Gottesdienst gehalten; katholischer dagegen war bei Strase selbst in Klöstern und Stiftern verboten (f. Nr. 41).
Rückschlag: Nach acht Tagen kehrten die Bauern an den
heimischen Herd zurück, hoffend, daß ihre Forderungen erfüllt werden würden. Und der Rat tat auch, was er konnte. Aber schon nach Monatsfrist wurde das alte Regiment wieder eingesetzt. Da kam auch der hinkende Bote für die Bauern nach. Sie mußten die Zeche bezahlen: jeder, der beteiligt gewesen war, hatte für den angerichteten Schaden 10 Gulden Strafe zu entrichten.
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lange sie im Gefängnis bleiben müssen. Der Richter sagt es ihnen, wenn
er weiß, was sie getan haben.
Am besten zeigt man den Kindern die Bedeutung des Gerichts an
einem bestimmten Fall. Z. B.: Ein Mann wird von Polizisten verhaftet
und nach dem Rathans geführt, weil er gestohlen hat. Er wird verhört
und in das Gefängnis gesperrt. Am Gerichtstage wird er vom Wärter
in den Gerichtssaal geführt. Hier sitzt hinter dem Tisch der Richter
in langem, schwarzem Gewände mit der schwarzen Samtkappe auf
dem Haupte. Zu den Seiten die Beisitzer. An der einen
Querseite der Vertreter der Anklage (Polizeikommissar, Anwalt), auf
Abb, 9. Das Amtsgericht.
der Anklagebank der Angeklagte, ihm zur Seite steht der Rechtsanwalt.
Auf den Bänken sitzen die Zuhörer. Der Mann wird des Diebstahls an-
geklagt von der Anwaltschaft und verteidigt vom Rechtsanwalt. Die
Zeugen werden hereingerufen und verhört. Der Angeklagte wird über-
führt und verurteilt. Dann bringt man ihn ins Gefängnis.
Neben dem Gericht ist das Rathaus. Es ist ein großes Hans. Zwei
hohe Treppen führen hinein. Unten ist die Polizeiwache. Da hängen die
Wetterberichte. Oben im Hause arbeiten der Bürgermeister und die
Beamten der Stadt. Im Rathaus muß man die Steuern bezahlen. Wenn
Leute wegziehen oder nach Gütersloh ziehen, müssen sie sich im Rathaus
ab- oder anmelden. Die Leute, die heiraten wollen, müssen ins Rathaus
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liebte die Jagd ebenso sehr wie ihr Gemahl; hoch zu Ro, den Falken auf der Hand, sprengte sie einst dahin, als sie zu Falle kam und sich tdlich verletzte. Untrstlich stand Maximilian an ihrem Sterbelager, und dieser Anblick erschwerte ihr den Abschied von dem Leben so sehr, da sie ihn mit zitternder Stimme, in der sich ihre ganze Liebe noch einmal aussprach, anflehte, das Gemach zu verlassen. Als er dann die Verstorbene zum letzten-mal sah, sagte er: Nie, so lange ich lebe, werde ich dieses traute Weib vergessen." Und oft noch hat er in spteren Jahren ihrer in sehnschtiger Liebe gedacht.
4. Es kamen nun schwere Jahre fr Maximilian. Er war nach dem Tode seiner Gemahlin nicht Beherrscher der Niederlande, sondern nur Vor-mund fr seinen Sohn Philipp. Deshalb glaubten die Einwohner der beiden Städte Gent und Brgge, ihm trotzen zu drfen. Man warnte Maximilian vor ihren Plnen; aber hochgemutet, wie er war, beschlo er, persnlich ihren Stolz zu beugen; vielleicht vertraute er auch auf sein ge-winnendes Wesen, dem nicht so leicht jemand zu widerstehen vermochte.
Schrfer als der Erzherzog erkannte den unbndigen Trotz dieser Brger sein lustiger Rat Kunz von Rosen, den er nach der Sitte der Zeit als Hofnarren bei sich hatte, der aber an Witz und Treue weit der den Narren gewhnlichen Schlages stand. Er suchte auf jede Weise seinen Herrn von dem Besuch der Stadt Brgge zurckzuhalten. Als Maxi-miliau ihn mit seiner ngstlichkeit verlachte, ritt er zwar im Gefolge bis zum Stadtthore mit, dann rief er jedoch: Lieber König, ich sehe wohl, da du deinen getreuen Rten und mir nicht folgen, sondern gefangen sein willst; ich aber will nicht gefangen sein und kehre daher um."
Und er hatte nur zu richtig prophezeit: nach wenigen Tagen entstand ein Aufruhr in der Stadt; man zog vor das Schlo, um den Herrscher samt seinem Anhange umzubringen. Mit Mhe retteten einige Besonnene das Leben Maximilians, doch wurde er in strenge Haft gebracht, und mehrere seiner Rte wurden gefoltert und gettet. Nun erinnerte er sich voll Reue an die Warnungen seines getreuen Kunz.
Dieser sann Tag und Nacht darber nach, wie er seinen Gebieter befreien knne. Zuerst wollte er nachts der den Stadtgraben schwimmen und nahm fr feinen Herrn einen Schwimmgrtel mit. Aber die Schwne, die dort zahlreich gehalten wurden, zeigten sich feindselig, fielen ihn mit ihren Schnbeln an und erhoben ein solches Geschrei, da er sein Vorhaben aufgeben mute.
Doch auch jetzt fand er neuen Rat. In einer Verkleidung schlich er
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Extrahierte Personennamen: Maximilian Maximilian Maximilian Maximilian Philipp Philipp Maximilian Maximilian Kunz Maximilians Kunz
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sich über den Plan geeinigt hatten, gieng Telemach nach der Stadt. Eumäus und der Bettler folgten später nach.
6. Als sie auf dem Hofe ankamen, lag der Lieblingshund des Odysseus krank auf einem Düngerhaufen. Das treue Thier kannte aber seinen Herrn trotz der Verkleidung, wedelte mit dem Schwänze und starb.
Die Freier saßen gerade beim Schmause, und manche von ihnen verspotteten den Bettler. Ebenso machten es auch viele Dienerinnen und der Ziegenhirt. Penelope, die von der Heimkehr ihres Mannes noch nichts wußte, forderte die Freier zu einem Wettkampfe auf, indem sie erklärte, daß derjenige ihr Gemahl werden würde, dem es gelänge, den Bogen des Odysseus zu spannen. Alle versuchten es, aber ihre Kraft war unzureichend. Da forderte der Bettler den Bogen und spannte ihn mit Leichtigkeit. Nachdem er sich zu erkennen gegeben hatte, tödtete er mit Hülfe seines Sohnes und zweier Diener sämmtliche Freier. Den wiedervereinten Gatten war es noch vergönnt, lange und glückliche Jahre mit einander zu verleben.
7. Lykurg (888).
1. Sparta, eine der bedeutendsten Städte Griechenlands, verdankte seine Größe hauptsächlich seinem weisen Gesetzgeber Lykurg. Lykurg war der Bruder eines Königs von Sparta und Vormund für dessen Sohn. Als solcher führte er die Regierung zur größten Zufriedenheit der Spartaner, und alle gehorchten ihm gern. Als aber die Witwe seines Bruders und ihre Familie ihn verdächtigten, er wolle den jungen König todten und sich selbst zum Könige machen, beschloß er, eine Zeit lang fremde Länder zu bereisen.
In allen Staaten, welche er bereiste, machte er sich mit den dort bestehenden Gesetzen bekannt, um die besseren später auch in seinem Vater lande einzuführen. In Sparta hatte unterdeß die alte Uneinigkeit zwischen Königen und Volk so sehr zugenommen, daß es schien, als sollte alle Ordnung zu Grunde gehen. Die verständigen Bürger sahen sich deshalb nach Hülse um und schickten mehrere Male Botschaften an Lykurg. Endlich kehrte dieser, reich an Erfahrungen, in fein Vaterland zurück und rettete dasselbe dadurch vom Verderben, daß er ihm eine neue Verfassung gab.
2. Eins der wichtigsten Gesetze war die Einsetzung des Raths der Alten. Derselbe bestand aus 28 unbescholtenen Bürgern, die alle über 60 Jahre alt sein mußten. Diese hatten mit den beiden Königen alle neuen Gesetze auszuarbeiten, die dann dem Volke vorgelegt wurden und von diesen angenommen oder verworfen werden konnten. Außerdem nahmen an der Regierung die 5 Ephoren Theil. Sie hatten alle Beamten des Staates, auch die Könige, zu beaufsichtigen und konnten sie sogar auf einige Zeit absetzen.
Das ganze Land theilte Lykurg in viele kleine Lose ein. Keine Familie durfte mehr als ein Los besitzen oder ihr Los verkaufen. Dadurch wollte Lykurg erreichen, daß keiner reicher sei als der andere, und daß sich alle Bürger als Brüder betrachten sollten.
Die Spartaner bebaueten aber ihren Acker nicht selbst. Dies thaten für sie die Sklaven, welche man Heloten nannte, und welche sehr hart behan-
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3. Ausritt zum Kreuzzuge.
Das Bild zeigt uns den inneren Hof eines Grafen- oder Frsten-sitzes. Der alte Graf steht mit seiner trauernden Gattin auf der Freitreppe des steinernen Palastes. Es ist wohl ihr jngstes Tchter-lein, das zwischen ihnen sich der die Brstung beugt. Vor ihnen steht der Beichtvater der Familie, er, der den jungen Grafen in dem Beschlsse das Kreuz zu nehmen, gestrkt hat. Gattin und Shnlein nehmen deu letzten Abschied von dem in eine ferne, unbekannte Welt ziehenden Ritter. Ein Edelknabe hlt das prchtige Streitro. dessen Decke das Wappen des Herrn trgt, dessen scharrender Huf mahnt, den Abschied abzukrzen. Der Graf und seine Lehensleute tragen nicht den Eisenpanzer spterer Zeit, sondern den Kettenpanzer frherer Jahre und der diesem einen lngeren oder krzeren rmellosen berwurf, an dessen Grtel das Schwert hngt. Die Brust der Kreuz-fahrer schmckt ein groes Kreuz: unter diesem Zeichen werden sie siegen, werden sie das heilige Grab befreien.
Das von festem Turme berragte Thor, durch welches die Lehensleute des Grafen einziehen, fhrt auf den ueren Hof des Herrensitzes. Dort stehen die Wirtschaftsgebude, die Stallungen fr die Rosse, die Khe und Rinder, die Scheunen, die Wohnungen der diensttuenden Kriegsleute und des Gesindes.
Wie viele von den Kreuzfahrern werden die Heimat wieder-sehen? Sie fragen nicht danach. Bald werden sie, dem Lehnsherrn folgend, dahinziehen mit dem Rufe: Gott will es!"
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brg. Um die Städte emporzubringen, wurden die Mrkte und Feste dort-hin verlegt.
4. Bildung eines Reiterheeres. Ferner schuf Heinrich eine Reiterei,
tote sie den Reiterheeren der Ungarn gegenber notwendig geworden war. Zu diesem Zwecke muten die Lehenstrger je nach der Gre ihres Lehens eine kleinere oder grere Zahl berittener Kriegsknechte stellen, und so ent-wickelte sich allmhlich der bald so bedeutsam hervortretende Ritt er st and.
5. Grenzkriege. Nach diesen Vorbereitungen wandte sich Heinrich zu-tmchst gegen die Slaven (oder Wenden) an der Elbe, welche zum Teil mit den Ungarn verbndet waren. Mitten im Winter eroberte er, der das Eis der Havel heranrckend, Brennaburg (Brandenburg), die Hauptstadt des Stammes der Heveller. Gegen sie wurde die Nordmark errichtet. Dann besiegte er die D n e n, und grndete jenfett der Eider diemarkschleswig.
6. Die Ungarnschlacht 933. Als der Waffenstillstand mit denun- 933 Harn abgelaufen war und Heinrich fernere Tributzahlung ablehnte, brachen
die ruberischen Feinde mit groer Heeresmacht verheerend ins Land ein. Bei Riade oder Rietheburg, einem Dorfe an der Unstrut, erfolgte eine blutige Schlacht. Da erkmpfte König Heinrich einen glnzenden, entscheidungs-vollen Sieg. Die Mehrzahl der Ungarn wurde niedergehauen, die brigen in schimpfliche Flucht gejagt. Seitdem war Deutschland auf lngere Zeit vor den Raubzgen der wilden Feinde gesichert. Bald darauf starb Hein-Tief), der Vater des Vaterlandes", zu Memleben an der Unstrut, und wurde M Quedlinburg begraben.
7. Die Stammmutter der schsischen Kaiser. Heinrichs Gemahlin war Ma-ilji lbe, aus dem Geschlechte Wibukinbs. Als Heinrich den Tod nahen fhlte, rebete er viel heimlich mit seiner Gattin. Zuletzt sprach er laut zu ihr, so ba die Anwesenben es hrten: .Du hast mich oft im Zorn besnftigt, mir oft ntzlichen Rat gegeben, mich oft von der Hrte zur Gerechtigkeit gefhrt und mich ermahnt, mich berer zu erbarmen, die Gewalt litten. Dafr danke ich bir und empfehle bich und unsere Kinder dem allmch-tigen Gotte."
29. (89.)
Otto I. der Groe.
1. Ottos Wahl und Krnung. Otto I. (936973), Heinrichs Sohn,
ivar ein so hervorragender Herrscher, da in der ganzen Reihe der rmisch-deutschen Kaiser nur er neben Karl dem Groen den Ehrennamen des G r o e n erhalten hat. Bei seines Vaters Tode 24 Jahre alt, von hoher, kraftvoller Gestalt, mit groen, stolz blickenden Augen in dem gebrunten Gesicht, blondgelocktem Haupthaar, lang herabwallendem Bart, kndete er durch die Majestt seiner Erscheinung den geborenen König an. In der Kaiserpfalz zu Aachen, so erzhlt ein Zeitgenosse, whlten ihn die deutschen Fürsten
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Extrahierte Personennamen: Heinrich Heinrich Heinrich_zu-tmchst Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrichs Heinrichs Heinrich Heinrich Otto_I. Ottos Ottos Otto_I. Heinrichs Heinrichs Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Brennaburg Brandenburg Rietheburg Ungarn Deutschland Quedlinburg Aachen
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denen seine höchste Entscheidung angerufen wurde. Ein Hauptgruudsntz des mittelalterlichen Gerichts war der, daß jedem von seinesgleichen das Urteil gesprochen ward, neben dem Eid konnte man sich des Zweikampfes, der Abendinahlsprobe oder eines anderen Gottesurteils bedienen, um sich von der Beschuldigung zu reinigen. Bei Leibeignen, Bauern und Handwerkern wandte man vielleicht schon in dieser Zeit die Tortur als Beweismittel und körperliche Züchtigung oder Hinrichtung als Strafen an.
Eigentliche Sklaven gab es ebenso wenig als vollkommen Freie. Die Bauern und Handwerker, welche einem geistlichen Herrn oder dem König selbst Unterthan waren, genossen jedoch größere Selbständigkeit und hatten weniger Fronden und Abgaben zu leisten, als die einem Adligen Zugehörigen. Waren sie geistig gewandte oder mutige Leute, so wurden sie Dienstmanneu, Ministerialen, ihres hohen Gebieters und konnten es zu etwas bringen; mancher, der in einer Lehmhütte im Dorfe wohnte, diente als Reitersmann im Heere und wetteiferte an Tapferkeit mit den Rittern, und mancher Bauernknabe, der sich zum Geistlichen ausbildete, stieg aufwärts bis zum Berater eines Adligen oder gar eines Fürsten. So wurde durch persönliche Tüchtigkeit der scharfe Unterschied zwischen den Stünden auch schon im Mittelalter ausgeglichen. In den Dörfern und Marktflecken, die zu einem Rittersitze, einer Burg gehörten, war die Abhängigkeit der hörigen Leute oft eine recht drückende. Sie mußten das Feld des Eigentümers bestellen, Fuhren für ihn thun und außerdem noch Zius entrichten. Ohne seine Erlaubnis durften sie nicht heiraten, keinen Berus wählen, nicht wegziehen, denn sie hafteten an der Scholle und konnten mit dein Felde verkauft werden; bei ihrem Tode fiel dem Herrn das beste Stück ihrer Habe und ihres Viehes (das Buteil und Besthaupt) zu.
Freier fühlten sich die Bewohner der Städte, in denen Handel und Gewerbe den Ackerban mehr und mehr verdrängten. Ursprünglich waren auch diese Orte bäuerliche Niederlassungen aus den Trümmern der alten römischen Kolonien am Rhein und an der Donau, um einen Bischofssitz oder eine königliche Pfalz herum. Aber als allmählich der Markt der Mittelpunkt des Verkehrs, des Verdienstes und auch des Gerichts wurde, änderten sich die Zustände. Die Stadt erhielt ihr eigenes Recht, ihre eigene Verfassung, ihren Rat als oberste Behörde und Zugeständnisse (Privilegien), die Handel und Gewerbe fördern sollten. Im Osten des Reiches, ans slavischem Gebiete, sind viele Ansiedluugeu sogleich als Märkte gegründet worden. „Die Stadtluft macht frei," sagte mau, und dies war der Ausdruck des neuen Lebens hinter den Mauern; in der That konnte der Hörige, der in die Stadt zog, nach Jahr und Tag von seinem Herrn nicht wieder zurückgefordert werden. Als ihren Be-
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hartnäckig bestanden haben, wenn sie nicht gewußt hätten, daß die Täter Söhne einiger meiner Freunde waren. Aber nicht darum habe ich die Verfestung unterlassen, sondern weil die Täter junge Narren waren, die weder durch die Schönheit des alten fahrenden Weibes noch durch deren Pfennige zu solchem dummen Streiche hingerissen werden konnten. Hätte ich sie ver-festen und vor Gericht stellen lassen, so würde die Todesstrafe unausbleiblich gewesen sein. Das Weib erhielt Zehrung und Herberge und zog wohlgemut des anderen Tages von hinnen. Die jungen Tollköpfe blieben aber nicht ohne Strafe; freilich war sie eine mildere, die sie besserte. Sie gehören noch jetzt zu den besten Bürgern der Stadt.
Mehrere: Das sind die Winse und die Rathenows! Brave Jungens! Hoch!
Ein anderer: Ich habe die lange Spille am andern Morgen abziehen sehen. Sie hatte die Nacht im grauen Kloster geschlafen, und die Schwestern aus dem Beginenhause und zwei graue aus der Klosterstraße gaben ihr das Geleit. Sie hatten alle gut gefrühstückt und zogen ganz fidel zum Oderberger Tore hinaus.
Richter: Wenn das Volk nicht ruhig ist, so rufe der Bütte! die Stadtknechte.
Büttel: Der Herr Richter will Ruhe, also Ruhe hier draußen!
Richter (zu Wardenberg): Fahr' fort!
Wardenberg: Daß ich dem zweiten Kämmerer die Schlüssel zur Geldkiste der Stadt abforderte, geschah zu seinen Gunsten, um mich zu überzeugen, ob der Verdacht der Untreue, der im stillen gegen ihn umhergetragen wurde, gegründet sei oder nicht. Ich erfand ihn treu und erhielt der Stadt einen redlichen Diener. Freilich sind den Ratmannen, die während meiner Abwesenheit mein Sündenregister im Stadtbuche verzeichneten, solche Maßnahmen unerhört, und sie hätten wohl gerne gesehen, daß ich deshalb vor den Richter gestellt worden wäre.
(Außen anhaltendes Gemurmel.)
Büttel: Ruhe, oder ich rufe die Stadtknechte.
Einer aus dem Volke: Man jetzt noch nicht! Wir wollen erst Wardenbergen hören und wollen wissen, was sie aus ihm machen.
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