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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 44

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
44 Die deutsche Katscrzeil 919—1250. rung und leiteten die Erziehung Heinrichs; unter ihnen gewann bald größeren Einfluß als Anno der Erzbischof Adalbert von Bremen, der nicht minder ehrgeizig war, aber durch sein glänzendes und gewandtes Auftreten und dadurch, daß er ihm größere Freiheit gestattete, den jungen König ganz für sich einnahm. Freilich Ware für den leidenschaftlichen Jüngling ein strengerer Erzieher besser gewesen. Heinrichs § 47, Heinrich Iv. und die Sachsen. Mit fünfzehn Jahren trat richkei!. Heinrich die Regierung an. Er war nach den Schilderungen der Geschichtschreiber seiner Zeit ein hochbegabter Fürst, der schnell auffaßte und sich schnell entschloß, von stolzem Wesen, an Kühnheit und Tapferkeit hervorragend, dazu von hohem Wuchs und gebietendem Blick. Andrerseits war er maßlos in seinen Entwürfen und von gewaltigem Ehrgeiz; erst durch viele Leiden und harte Erfahrungen lernte er die in ihm wohnende Leidenschaft zügeln. Er gedachte die königliche Gewalt zu einer gewaltigen Höhe zu erheben. Darunter mußte zunächst der Stamm der Sachsen leiden. Denn in den Harz-landschasten pflegte Heinrich seine Residenz zu nehmen, und die Kosten seines Haushalts lasteten auf den Umwohnern; dazu entstand dort eine Reihe königlicher Burgen, deren Besatzungen sich mancherlei Übergriffe erlaubten. Man glaubte, der König wolle das sächsische Herzogtum, das in der Hand des Geschlechts der Billuuger lag, beseitigen. So erfaßte Adel und Bauern-m@achfenbcr fw* gleiche Erbitterung ; sie fanden ein Haupt in dem sächsischen Grafen Otto von Nordheim, einem ebenso tüchtigen Feldherrn wie klugen Staatsmann. 1073 brach der Aufstand aus; das sächsische Aufgebot, das gegen die Wenden hatte ziehen sollen, erschien statt dessen vor der Harzburg bei Goslar und belagerte sie. Nächtlicherweile entfloh der König über das Gebirge und begab sich an den Rhein. Heinrichs Lage wurde dadurch noch schlimmer, daß auch die süddeutschen Herzöge, Welf von Bayern und Rudolf von Schwaben, unter dem Vorwand, der König habe Mörder gegen sie gedungen, von ihm abfielen. Da Henrich?in fand er Hilfe bei der Bürgerschaft der Stadt Worms. Aber obwohl es ihm gelang, ein Heer aufzustellen, war er doch nicht stark genug, den Sachsen im Felde zu begegnen; vielmehr schloß er mit ihnen einen Vertrag und gab seine Zustimmung dazu, daß die von ihm errichteten Burgen niedergerissen würden. Dies geschah. Auch die Harzburg wurde zerstört, wobei sogar die Burgkapelle und die dort befindlichen Gräber nicht geschont wurden. Über diese Verletzung des Heiligen aber entstand in Deutschland ein allgemeiner, gewaltiger Unwille. Heinrich vermochte ein neues Heer zusammenzubringen, bei dem auch die süddeutschen Herzöge nicht fehlten. Nun-

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 7

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Germanen. 7 heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermunduren in Thüringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Böhmen, die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völkerschaften zerfielen in Gaue. Nur einige östliche Stämme wurden von Königen beherrscht. Bei den übrigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond zusammentrat, und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das Recht zu, über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Hier wurden auch die Herzöge gewählt, die im Kriege den Oberbefehl führten; hier die Häuptlinge, welche die wehrfähige Mannschaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, wo man Recht sprach, leiteten. Kampferprobten und berühmten Häuptlingen schlossen sich gern jüngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein Gefolge, das von dem Gesolgsherrn seinen Unterhalt und Geschenke aus seinem „Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafür ihm aber durch einen Eid zur Treue bis in den Tod verpflichtet war. Es gab drei Stände, den Adel, die Freien und die Unfreien.stände. Dem Adel gehörten meist die Häuptlinge an. Die unfreien Sklaven waren wohl meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten von ihren Herren ein Stück Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen Zins zu leisten hatten. Die Germanen waren damals ein Volk von Krieaern. Arbeit, Voiks- o ' charakter. insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie für ihrer unwürdig und überließen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern träger Muße hin; ihre Neigung zum Nichtstun, zur Unmäßigkeil beim Gelage, zum Würfelspiel fiel den römischen Beobachtern auf. Zu ihren vornehmsten Tugenden gehörten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gesolgsherrn, der Geschlechtsgenosse dem Geschlechtsgenossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehörigen durch den Tod des Mörders oder eines seiner Verwandten zu rächen, falls er den Frevel nicht durch Erlegung des „Wergeldes", einer in Rindern bestehenden Buße, gesühnt hatte. Neben der Treue feiern die römischen Schriftsteller besonders die derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Me Frauen.

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 64

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
64 Die deutsche Kaiserzeit 919 — 1260. Burgkapelle an. Auf den übrigen Seiten war der Burghof von der starken Burgmauer oder von Wirtschaftsräumen umgeben; in einer Ecke befand sich der oft von der Burglinde beschattete Ziehbrunnen, der in vielen Fällen von großer Tiefe war. Ritterliches Auf der Burg hauste die ritterliche Familie. Sie lebte von dem, was die Gutshöfe einbrachten, und von den Zinsen, welche die untertänigen Bauern zu leisten halten und meist nicht in Geld, sondern in Getreide, Vieh, Wolle ablieferten. Zur Winterszeit war das Leben oft recht öde und eintönig, nur unterbrochen durch einen Jagdzug oder den Besuch eines fahrenden Sängers. Desto fröhlicher begrüßte man das Kommen des Frühlings. Dann zog man hinaus zur Pirschjagd oder zur Falkenbeize, man übte reiche Gastlichkeit oder versammelte sich zu den großen ritterlichen Waffen festen. Da bewiesen die Ritter auf abgestecktem Kampfplatz vor edlen Frauen ihre Kunst in der Führung der Waffen; entweder kämpften sie Mann gegen Mann mit stumpfen oder scharfen Waffen, oder sie ritten im Massenkampf, dem eigentlichen Turnier, gegeneinander. Die Zeit der Hohenstaufen war die Blütezeit des Rittertums. Ritterliche Tugenden wurden damals am meisten gepriesen; ritterliches Wesen anzunehmen trachtete der reich gewordene Bauernsohn, zum Ritterstande gezählt zu werden war der Wunsch der großen Geschlechter in den Städten, und auch mancher Bischof und Erzbischof war in allem ritterlichen Tun und Ritterliche treiben wohl bewandert. Auch im geistigen Leben hatten nicht mehr die Dichtes'. Geistlichen, wie bisher, sondern die Ritter die Führung; damals entstanden die großen ritterlichen Heldengedichte, das Nibelungenlied und das Lied von Gudrun, das Lied von Parzival, das Wolfram von Eschenbach gedichtet hat, und viele andere. Unter den ritterlichen Minnesängern steht Walther von der Vogelweide an erster Stelle. Verfall des Allmählich verfiel das Rittertum. Die Erwerbsarbeit verachtete diesen Stand; so kam es. daß so manches ritterliche Geschlecht verarmte. In ihrer Gier nach Besitz und Wohlleben, in ihrer Eifersucht auf die verhaßten Bürger wurden nicht wenige Ritter zu Wegelagerern und Straßenräubern, die den Wagenzügen auflauerten, die Fuhrleute niederschlugen, die Waren plünderten, ansehnliche Gefangene in den Burgturm warfen und nur gegen hohes Lösegeld freigaben. Bei solchem wüsten und rechtlosen Treiben kam ihnen der echte und rechte Rittersinn abbanden; Roheit trat an Stelle der Zucht, wildes Benehmen an Stelle der höfischen Sitte. Die ritterliche Dichtkunst vollends konnte nicht mehr gedeihen. Aber auch für das Kriegswesen verlor im Laufe des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts das Rittertum allmählich an Bedeutung. Um

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 200

1911 - Erfurt : Keyser
— 200 — begonnene Ehrenbezeugung unterbleibt. Es war eben die Zeit von Deutschlands tiefster Erniedrigung. Wenig erbaut von seinen Erlebnissen auf dem Kongreß scheint auch der König Jerome von Westfalen gewesen zu sein, der schon nach sechstägigem Aufenthalte als erster Teilnehmer nach seiner Residenz Kassel zurückreiste. Schluß des Kongresses: Am 14. Oktober, an welchem Tage zwei Jahre früher der von Jena herüberklingende Kanonendonner die Gemüter der Erfurter mit bangen Atmungen erfüllt hatte, endete der Kongreß. Unter großer militärischer Pracht verließ zuerst Kaiser Alexander und dann Napoleon die Stadt. Am nächsten Morgen folgte ihnen der König von Sachsen, dem bei der Abreise militärische Ehren erwiesen wurden wie keinem anderen der anwesenden Könige. Rasch zerstreuten sich die übrigen Kongreßteilnehmer, so rasch, als die verfügbaren Beförderungsmittel es zuließen. Man muß dabei bedenken, daß allein zur Beförderung Napoleons und seines Gesolges, welches in 3 Abteilungen reiste, gegen 900 Postpserde erforderlich waren. Napoleon teilte vor seiner Abreise kostbare Geschenke aus und zeigte auch sonst seine gewohnte Freigebigkeit. So beschenkte er die Obermeister der Böttcherzunft, die am Tage vor seiner Abreise ihren künstlichen Reiftanz vor seiner Wohnung ausgeführt hatte, mit 100 Louisdor. Kaiser Alexander ließ jedem Offizier des französischen Gardebataillons einen Brillantring im Werte von 3000 Frank überreichen. Auch die übrigen Herrscher kargten nicht mit Ehrengeschenken. Bedeutung für Erfurt: Für den gesunkenen Wohlstand der Erfurter Bevölkerung war der Kongreß von günstiger Wirkung. Es floß eine Menge Geld in die Stadt, denn Handel und Wandel blühten. Von weither kamen Kaufleute, um aus dem Zusammenfluß so vieler vornehmer Personen Nutzen zu ziehen. Aus den Dörfern der Umgegend wurden große Mengen von Lebensmitteln in die Stadt gebracht und dort zu guten Preisen verkauft, so daß auch das platte Land seinen Vorteil hatte. Außerdem erließ Napoleon mehrere wohlwollende Verfügungen zu Gunsten Erfurts. Der Stadt überwies er 5000 Frank zur Bestreitung der Einquartierungskosten, 12 000 Frank für die Armen und der Universität eine jährliche Zuwendung von 4000 Fr. ferner verfügte er, daß die Stadt von der Verpflegung der durchmarschierenden und in ihr eingelagerten Truppen fortan befreit bleiben solle. Mit diesen wohlwollenden Verfügungen erging es aber so wie mit vielen anderen Anordnungen des Kaisers, da er sich um ihre Vollstreckung nicht kümmerte. Schon am 5. Dezember traf der Marschall Davoust, Herzog von Auerftädt, in der Stadt ein und schlug mit einem bedeutenden Gefolge für 3 Monate fein Hauptquartier in ihr auf. Damit

5. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 108

1911 - Erfurt : Keyser
— 108 — entzweifeilen oder abnehmen. Der böse Anschlag mißlang, obwohl der Edelmann über dem Essen gern seine Kunst geübt und dem Ratsmeister das Band an den Hals gebracht hätte. Dieser schöpfte Verdacht, und der Abgesandte offenbarte auf Befragen sein Vorhaben. Dieser Vorgang ist vorbildlich für den Aberglauben jener Zeit. Weiter erwähnt Stolle noch, daß man fest glaubte, Werwölfe (Menschen, in Wölfe verwandelt) gingen umher und fräßen die Menschen auf. Roheit der Jugend: Mit dem Aberglauben ging die Ro- heit der Jugend Hand in Hand. Selbst der heilige Ort der Kirche blieb nicht frei von blutigen Handlungen. Ein junger Chorknabe, welcher ungehorsam gegen Eltern und Lehrer war, stach (1476) einen älteren Genossen während des Gottesdienstes im Dom wegen geringfügiger Ursache mit seinem Messer in den Arm. Das Blut floß zur Erde, und die dadurch entweihte Kirche mußte erst von neuem durch den Weihbischof Bertold von Oberg geweiht werden. Rechtspflege: Entsprechend der Roheit der Zeit waren Rechtspflege und Bestrafung barbarisch. Stolle erzählt davon ein bezeichnendes Beispiel. Einen Vatermörder in Witterda tras folgende Strafe: Er wurde zum Tode verurteilt und dazu vom Henker zuerst am ganzen Leibe mit glühenden Zangen gezwickt, daß er vor Schmerz starb. Dann wurde dem toten Manne der Kopf abgeschlagen und dieser an eine Säule festgenagelt. Zuletzt wurde der Körper noch gevierteilt und die vier Teile an vier Säulen genagelt, die an den vier Ausgängen des Dorfes standen. Ebenso entsetzlich, als abscheulich! — Die verhängten Freiheitsstrafen mußten die Bürger auf einem der Befestigungstürme verbüßen und sich die Kost von ihren Dienern oder anderen Personen bringen lassen. Der Aufenthalt in den fettster- und herdlosen Räumen war eine sehr empfindliche Strafe. Frauen bekamen Hausarrest von mehreren Wochen, während dessen sie Besuche empfangen, aber keine erwidern durften. Rückfällige Gefetzesverächter mußten auf längere oder kürzere Zeit die Stadt räumen. — Solange das Vergehen noch nicht klar lag, kamen die Verbrecher in das Untersuchungsgefängnis, Paradies genannt, ein ehemaliges Judenhaus in der Rathausgasse. Dann wanderten sie in die Temnitz, das unterirdische Gefängnis unter dem Rathaus, wohin weder Sonne noch Mond gelangten. Dicht dabei war auch die Folterkammer, ein dunkler, unheimlicher Raum mit einer Rolle an der Decke — zum Aufziehen und Dehnen der Rechtsverletzer — und andere Geräte, mit denen der Stockmeister und seine Knechte grausam umzugehen verstanden. Lautete das Urteil aus Tod, dann vollzog es der Scharfrichter noch an demselben oder am nächsten Tage auf dem Rabensteine (Eingang v. I. E. Schmidts Gärtnerei) oder dem Galgenberge, links von dem Kerspleber Weg (östlich der Bahn). Leibesstrafen, wie Ohren- und Nafenabfchneiden, Brandmarken, Aus-

6. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 117

1911 - Erfurt : Keyser
— 117 — fische Untertanen von den Erfurtern und diese wieder von jenen auf alle Weise geschädigt. Besonders die Bewohner des Erfurter Landgebietes schwebten in fortwährender Gefahr. Das erbitterte natürlich die Städter immer mehr; anstatt aber zur Besonnenheit zu kommen, verloren sie sich in sinnloser Wut gegen den vermeintlichen Urheber ihres Unglücks, den Obervierherrn Kellner; ihn traf das ganze Gewicht ihrer Rache. Schon längst hatte man Kellner, nachdem er sich kurze Zeit in der Viti-Kirche (jetzt Rheinischer Hof) verborgen gehalten hatte, gefänglich eingezogen. Nun wurde er gefoltert und ihm dadurch die Zugeständnisse der unglaublichsten Vergehungen und Veruntreuungen abgepreßt. Sobald aber die Folter nachließ, widerrief er seine Aussagen. Trotzdem wurde er zum Tode verurteilt, und das Urteil am 28. Juni 1510 an ihm vollzogen. Noch nicht einmal seine Bitte ums Schwert fand bei seinen unbarmherzigen Richtern Gehör. Auf dem Galgenberge im Osten der Stadt, wo heute der weithin sichtbare Windmotor steht, legte der ungeschickte Henker Hand an ihn. Dreimal zog er den Aermsten vergeblich in die Höhe, ehe die Vollstreckung gelang. — So endete der stolzeste unter jenen stolzen Ratsherren, die das mittelalterliche Erfurt regierten, als ein Opfer der blinden Volkswut, die ihn allein verantwortlich machte für all' das Schlimme, was eine ganze üble Verwaltungseinrichtung über die Stadt heraufbeschworen hatte. Infolge dieser Vorgänge, die in der Erfurter Geschichte den Namen „das tolle Jahr" führen, verließen viele der reichen Waidjunker die Stadt und verpflanzten zum Schaden derselben den damals noch einträglichen Waidbau nach anderen Orten. Und noch ein zweites Unglück traf Erfurt in jenen Tagen. Sonntag, den 4. August 1510, als die Michaelisgemeinde ihre Kirchweihe feierte, brach zwischen den Erfurter Bürgern und Soldaten einerseits und den Studenten anderseits ein Streit aus, der soweit ging, daß beide Teile zu den Waffen griffen. Anfangs im Vorteil, mutzten sich die Studenten zuletzt, als die Bürger das Kollegienhaus (Michaelisstr. 39) mit Kanonen zu beschießen drohten, durch die Gera retten. Bei dem nun folgenden Sturme wurde der Universität unersetzlicher Schade zugefügt; denn Bibliothek und Archiv (Urkundenraum) wurden bis auf geringe Reste zerstört. Niedergang: In den folgenden fünf Jahren blieb Erfurt weiter mit Mainz verbunden und lebte dadurch mit Sachsen in ständiger Fehde, an der sich auch die Erfurter Gläubiger, die nicht zu ihrem Gelde kommen konnten, beteiligten. Der Streit wurde im Erfurter Gebiete ausgefockiteu. Selbstverständlich litt bei diesem kriegerischen Hin und Her der Wohlstand der Stadt unsäglich: außerdem riß große Sittenlosigkeit und Verwilderung unter der Bevölkerung ein. Als man aber erkannte, daß Erfurts Selbstständigkeit durch Mainz ernstlich bedroht sei und daß man dem mainzischen Kurfürsten gar zu viel Rechte eingeräumt habe, ver-

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 8

1909 - Leipzig : Hirt
8 I. Die Französische Revolution. Regel das Urteil der Menschen bestimmt, heftete sich an seine Fersen. Ludwig Xv. war weder bedeutend, noch hatte er in seinen äußern Unternehmungen Erfolg. Die Niederlage bei Roßbach, die Verluste in Amerika durch den Siebenjährigen Krieg gegen England hatten das Ansehen der Regierung schwer erschüttert. Dazu herrschte am Hofe die größte Sitten-losigkeit. Nicht mit Hochachtung, sondern mit Verachtung betrachtete das Volk den Hof. Die Mißachtung des Hofes wurde gesteigert durch die Willkür, die in der Rechtspflege herrschte. Königliche Haftbefehle, Lettres de cacliet genannt, wurden von den Ministern verkauft und verschenkt. Der Inhaber setzte den Namen einer ihm mißliebigen Person darauf; diese wurde dann im Namen des Königs verhaftet. Trotz wiederholter königlicher Verordnungen, daß kein Bürger länger als 24 Stunden ohne richterliches Urteil in Haft gehalten werden dürfte, haben viele Personen, die den Machthabern oder deren Günstlingen mißliebig geworden waren, jahrelang im Kerker gesessen, ohne durch Richterspruch dazu verurteilt zu sein. Der Minister Fleury soll 40000 solcher Haftbefehle bewilligt, andre Minister Tausende davon verschenkt haben. Die Aufklärung. Unter solch unbefriedigenden Zuständen ist nicht zu verwundern, daß die Männer der Wissenschaft eine staats- und kirchenfeindliche Richtung einschlugen, und daß ihre Schriften, soweit sie vom Volke verstanden wurden, auch bei diesem Eingang fanden. Schriften, die die bestehende Ordnung in Staat und Kirche angreifen, sind zu allen Zeiten veröffentlicht worden, aber sie sind nur ins Volk gedrungen, wertn dieses durch wirklich vorhandene Mißstände dafür empfänglich war. Der die Frucht feiner Arbeit genießende Bürger ist im allgemeinen revolutionären Ideen auf staatlichem und kirchlichem Gebiete unzugänglich; Not und Hunger trotz harter Arbeit machen revolutionär. Für die Schriften der Philosophen hatte das Volk kein Verständnis. Montesquieu^ Lettres J Persanes schlugen bei den Gebildeten ein. Der Verfasser kleidet die wirklichen und auch vermeintliche Mißbräuche in Staat und Kirche in die Form von Reiseberichten angeblicher Perser. In seiner Schrift Esprit des lois tritt er für die konstitutionelle Staatsform ein, die er in England kennen gelernt habe, d. h. für eine Staatsform, bei der die Regierung durch eine Volksvertretung kontrolliert wird. Ins Volk dagegen drangen Jean Jacques Rouffeaus Schriften Le contrat social und Emile. Der Grundgedanke des Contrat social, des Staatsvertrags, ist, daß das Volk Inhaber der höchsten Gewalt sei, die es durch Vertrag den Regierenden überträgt; dieser Vertrag ist jederzeit kündbar. Jedes Privateigentum ist Anmaßung. „Der erste, der ein Stück einzäunte und sagte: das gehört mir, und der Leute sanb, die einfältig genug waren, es zu glauben, war der wahre Begrünber der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, wie viele Kriege hätten

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 9

1909 - Leipzig : Hirt
1. Ursachen. 9 erspart werden können, wenn man den Zeitgenossen zugerufen hätte: Hütet euch vor diesem Betrüger; ihr seid verloren, wenn ihr vergesset, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemand. Das erste Eigentum war ein Diebstahl, durch den eine Einzelperson der Allgemeinheit einen Teil des öffentlichen Vermögens raubte. Nicht allein ist das Privateigentum ungerecht durch seinen Ursprung, sondern es zieht auch durch eine zweite Ungerechtigkeit die Macht an sich, und seine Bösartigkeit wächst wie ein wucherndes Geschwür unter der Einseitigkeit der Gesetze. Sind nicht alle gesellschaftlichen Vorteile für die Mächtigen und Reichen? Sind alle einträglichen Ämter nicht durch sie allein besetzt?"1) Rousseau verkennt, daß der Einführung des Ackerbaues das Eigentumsrecht notwendig folgt, weil der eine nicht ernten darf, was der andre gesät hat. Anstatt die Auswüchse des Eigentumsrechts zu bekämpfen, bekämpft er dieses selbst. „Keiner von den führenden Geistern der Zeit hat sich so folgenreich mit dem Staate beschäftigt tote Jean Jacques Rousseau; man kann hinzufügen, daß kaum einer so toenig vom Staate verstanden hat wie er. Seine geschichtliche Bildung war gleich Null"2) Der Contrat social wurde das Evangelium der Revolution. Rousseaus Erziehungsroman Emile hat eine Spitze gegen die christliche Religion, oder besser, gegen übereifrige und deshalb unrichtige Deutung ihrer Lehre. Voltaire ließ über 150 Broschüren, in denen er über Christus und seine Kirche spottete, drucken und verbreiten?) Spott ist die gefährlichste Waffe im geistigen Kampfe. Das Königspaar. So fand Ludwig Xvi. ein verschuldetes Land und ein gottentfremdetes Volk, als er 1774 die Regierung antrat. Er war zwanzig Jahre alt, hatte sich rein gehalten von der Verderbtheit des Hofes, war aber auch in die Staatsgeschäfte nicht eingeweiht worden. Einen wohlwollendern König hat Frankreich nie gehabt. Ihm fehlte Festigkeit des Willens und Verständnis für die Sachlage. Seine Gemahlin Marie Antoinette, eine Tochter Maria Theresias, war geistvoll und wohlgebildet. Als Österreicherin war sie nicht beliebt. Jung und unerfahren, gab sie durch Unvorsichtigkeiten zu ehrenrührigen Schwatzereien Veranlassung. Wirtschaftlich veranlagt war sie nicht. Hätte sie sich entschließen können, das Beispiel eines einfachen, sparsamen Lebens mit ihrem Gemahl zu geben, dann wären vielleicht die Schäden des Landes durch Verbesserungen vom Throne aus geheilt worden. Leider konnte das Königspaar sich dazu nicht entschließen, obwohl der Finanzminister Necker die Einschränkung der Hofhaltung als unbedingt notwendig zur Gesundung der Geldverhältnisse des Staates *) Taine, S. 36. 2) Dietrich Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit Ii, 6. 11. Berlin 1907, Verlag von Mittler & Sohn. 3) Weiß, Weltgeschichte Xiv, S. 354.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 119

1909 - Leipzig : Hirt
3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 119 Dänen den Preußen noch immer nicht freundlich gesinnt. Der Besuch des mächtigen Kaisers bei dem Könige des kleinen Jnselreiches hob die Mißstimmung. Die Reise nach Rußland war eine Tat staatsmännischer Weisheit, der Besuch in Schweden ein Zeichen treuer Freundschaft, jener in Kopenhagen ein Beweis edler Versöhnlichkeit. Später machte der Kaiser eine Reise nach Wien zum Kaiser Franz Joseph von Österreich und nach Rom zum Könige Humbert von Italien. Durch den Besuch an den beiden Hösen wollte er den Fürsten und Völkern dieser Länder zu erkennen geben, daß er gewillt sei, das bestehende Friedensbündnis ausrecht zu erhalten. In Rom besuchte er auch das Oberhaupt der katholischen Kirche, Papst Leo Xiii. Durch diesen Besuch zeigte er, daß er den kirchlichen Frieden zwischen den Angehörigen der einzelnen Bekenntnisse erhalten wissen wolle. 3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung und Ordnung von Staat und Gemeinde. Im Perserreiche des Altertums bestand zu Recht, daß nach dem Tode eines Königs fünf Tage lang alle Gesetze aufgehoben fein sollten. Jeder Bürger durfte tun, was ihm beliebte. Niemand hatte ihm einen Befehl zu erteilen, niemand durfte ihn bestrafen. Das waren unglückliche Tage. Der Starke konnte des Schwachem Eigentum ungestraft nehmen, wer einen Feind hatte, sich an ihm vergreifen, ihn töten. Die Bürger verrammelten ihre Türen, damit niemand eindringe, sie waren zu bang, ihre Wohnungen zu verlassen; alle freuten sich, wenn die fünf Tage verflossen waren und die Regierung des neuen Königs begann. Die Notwendigkeit eines Oberhauptes, dem alle gehorchen müssen, weil es alle schirmt, war den Bürgern klar geworden. Das kleinste Dorf kann einer Obrigkeit nicht entbehren. Tritt jemand aus seiner Wohnung auf die Straße, so steht er auf einem Boden, der nicht einem, sondern allen Bürgern zusammen gehört. Die Schule ist für alle Kinder des Ortes da. Auf gemeinschaftliche Kosten werden die Straßen angelegt, ausgebessert, beleuchtet, die Schulen gebaut, die Lehrer besoldet. Der gemeinsame Gebrauch erfordert eine Behörde, die den Gebrauch überwacht, mutwillige Beschädigungen straft, für die Instandhaltung sorgt. Es muß eine Person da sein, die bestimmt, wieviel ein jeder zu den Kosten beizusteuern hat. Das darf nicht nach Willkür geschehen, sondern nach feststehenden Grundsätzen. Deshalb muß die Obrigkeit an ein Gesetz gebunden sein. Das Gesetz schützt den Bürger gegen Willkür der Obrigkeit. Weder eine einzelne Familie noch eine einzelne Gemeinde kann alle geistigen und körperlichen Lebensbedürfnisse selbst erzeugen. Kauf und

10. Deutsche Geschichte - S. 44

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
44 Tie deutsche Kaiserzcit 919 — 1250. die Erziehung Heinrichs; unter ihnen gewann bald größeren Einfluß als Anno der Erzbischof Adalbert von Bremen, der nicht minder ehrgeizig war, aber durch sein glänzendes und gewandtes Auftreten und dadurch, daß er ihm größere Freiheit gestattete, den jungen König ganz für sich einnahm. Freilich wäre für den leidenschaftlichen Jüngling ein strengerer Erzieher besser gewesen. Tm § 47. Heinrich Iv. und die Sachsen. Mit fünfzehn Jahren trat üchleit. Heinrich die Regierung an. Er war nach den Schilderungen der Geschichtschreiber seiner Zeit ein hochbegabter Fürst, der schnell auffaßte und sich schnell entschloß, von stolzem Wesen, an Kühnheit und Tapferkeit hervorragend, dazu von hohem Wuchs und gebietendem Blick. Andrerseits war er maßlos in seinen Entwürfen und von gewaltigem Ehrgeiz; erst durch viele Leiden und harte Erfahrungen lernte er die in ihm wohnende Leidenschaft zügeln. Er gedachte die königliche Gewalt zu einer gewaltigen Höhe zu erheben. Darunter mußte zunächst der Stamm der Sachsen leiden. Denn in den Harzlandschaften pflegte Heinrich seine Residenz zu nehmen, und die Kosten seines Haushalts lasteten auf den Umwohnern; dazu entstand dort eine Reihe königlicher Burgen, deren Besatzungen sich mancherlei Übergriffe erlaubten. Man glaubte, der König wolle das sächsische Herzogtum, das in der Hand des Geschlechts der Billunger lag, beseitigen. So erfaßte Adel und Bauernschaft ^Sachsen.er gleiche Erbitterung; sie fanden ein Haupt in dem sächsischen Grafen Otto von Nordheim, einem ebenso tüchtigen Feldherrn wie klugen Staatsmann. 1073 brach der Aufstand aus; das sächsische Aufgebot, das gegen die Wenden hatte ziehen sollen, erschien statt dessen vor der Harz bürg bei Goslar und belagerte sie. Nächtlicherweile entfloh der König über das Gebirge und begab sich an den Rhein. Heinrichs Lage wurde dadurch noch schlimmer, daß auch die süddeutschen Herzöge, Welf von Bayern und Rudolf von Schwaben, unter dem Vorwand, der König habe Mörder gegen sie gedungen, von ihm abfielen. Da fand er Hilfe bei der Bürgerschaft der Stadt Worms. Aber obwohl es ihm gelang, ein Heer aufzustellen, war er doch nicht stark genug, den Sachsen im Felde zu begegnen; vielmehr schloß er mit ihnen einen Vertrag und gab seine Zustimmung dazu, daß die von ihm errichteten Burgen niedergerissen würden. Dies geschah. Auch die Harzburg wurde zerstört, wobei sogar die Burgkapelle und die dort befindlichen Gräber nicht geschont wurden. Uber diese Verletzung des Heiligen aber entstand in Deutschland ein allgemeiner, gewaltiger Unwille. Heinrich vermochte ein neues Heer zusammenzubringen, bei dem auch die süddeutschen Herzöge nicht fehlten. Nun-
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