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1. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 293

1910 - Düsseldorf : Bagel
293 Eherecht, die Toleranz und die Erziehung. Die Volksschulen, teilweise auch die Mittelschulen, waren der Aufsicht der Kirche untergeordnet. Das kaiserliche placet für kirchliche Verfügungen, die in das Gebiet des Staates Übergriffen, war ebenso beseitigt, wie alle der Kirche unbequemen Bestimmungen aus der Zeit Josephs Ii. Mancherlei Folgen, auch politischer Art, hatten diese Zugeständnisse an die Kirche. Zu den nachteiligen Wirkungen gehörte auch namentlich die, daß es einen Riß unter den Deutschen Oesterreichs hervorbrachte. Der Klerus und der hohe Adel fügten sich den Bestimmungen gern. Der deutsche Bürgerstand aber, besonders soweit er liberalen und nationalen Anschauungen zugetan, wurde der Kirche und auch dem reaktionären Staate dadurch zweifellos fremder. Warum sollte der Deutschösterreicher, wenn der Tscheche, der Ungar und der Slowene den Wert seiner Nationalität so viel höher bewerten durfte, die eigene geringer einschätzen ? Die Kirche aber, die alle ändern Nationen in ihrem Emporstreben unterstützte, tat dies nicht bei den Deutschen. Die Ereignisse der Jahre 1859 bis 186b hatten nun auch den österreichischen Staat veranlaßt, das bürgerliche und nationale Element mehr zu würdigen und nicht bloß auf die Kirche sich zu stützen. In diesem Sinne erfolgten 1874 die kirchenpolitischen Gesetze, denen die Kündigung des Konkordats vorausging. Der Papst, hieß es, sei seit 1870 infolge der Unfehlbarkeitserklärung ein anderer geworden, als er es 1855 gewesen. Mit einem unfehlbaren Papste sei das Konkordat nicht geschlossen. Einem solchen wolle man es nicht weiter zugestehen. Und nun wurde auch in Oesterreich das Verhältnis nach dem Beispiele Preußens neu geregelt. Es wurde nicht bloß die Anzeigepflicht bei Ernennung von Pfarrern durchgesetzt, sondern auch das alte placet wieder eingeführt. Der Staat erhielt aufs neue die Aufsicht über die Klöster und auch die Anerkennung der Religionsgenossenschaften wurde gesetzlich geregelt. So herrscht seit 1874 ein freierer Geist, der auch den Nichtkatholiken zugute kommt. In Kirche und Schule hat die Kirche noch immer ihre Selbständigkeit und ihren Einfluß, aber der einzelne ist in seinem Bekenntnis viel freier geworden.

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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 190

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
und Johann Xxiii., beanspruchten fr sich das Recht, als das Oberhaupt der Kirche auerkauut zu werden. Ans dem Konzil zu Koustanz dankte Gregor Xii. freiwillig ab, die beiden andern Ppste wurden fr abgesetzt erklrt und Martin V. zum neuen Oberhaupte der Kirche erwhlt, so da die Einheit der Kirche wieder hergestellt war (1417). b) Die Verbesserun g an Haupt und Gliedern. In der Kirche hatten sich seit geraumer Zeit Verschiedeue Mibruche eingeschlichen : Verweltlichung der Geistlichkeit, ppiges Wohlleben in den Klstern, Kaufen geistlicher Stellen fr Geld, die zu groe Macht des Papstes der die Fürsten und Völker in rein weltlichen Angelegenheiten. Auf der Kirchenversainnilnng zu Konstanz hatten besonders die Deutschen gewnscht, da vor der neuen Papstwahl eine Abstellung der genannten bel oder, wie man sagte, eine Verbesserung an Haupt und Gliedern vorgenommen werde. Man kam aber zu keiner Verstndigung, so da der Papst vorlufig mit den einzelnen Vlkern Ver-trge (Konkordate) abschlo, wodurch die Rechte des hl. Stuhles fest-gestellt, die an den Papst zu leistenden Abgaben') bei bernahme eines hohen Kirchenamtes geregelt und Bestimmungen bei Besetzung der erle-digten bischflichen Sthle getroffen wurden. c) Die Verurteiluug der Irrlehre des Hus. An der von Karl Iv. gegrndeten Universitt zu Prag wirkte der Professor der Theo-logie und Philosophie Johann Hus, der als Lehrer und Prediger ein hohes Ansehen geno. In seinen Vortrgen berhrte er die Mi-brauche in der Kirche, brachte aber auch Lehren vor. die mit denen der Kirche in Widerspruch stauben. So nannte er die hl. Messe einen Aberglauben. leugnete die Wesensverwandlnng von .Brot und Wein, verwarf die Ohrenbeichte, den Abla, den Vorrang des Papstes, das Mvnchtum und die Hciligenverehrnng; er lehrte ferner, da das Schicksal des Meit-scheu ein fr allemal bestimmt sei (Prdestination), und ba man Fr-sten und Bischsen zu gehorchen nicht verpflichtet sei. wenn diese eine Todsnde begangen htten. Seine Lehre drohte mithin die kirchl iche und weltliche Ord-nung zu erschttern; seinen Anhang fand er bei feinen Landsleuten, den Tschechen, und aus dem anfangs religisen Streit entspann sich ein nationaler; auf der einen Seite standen die Bhmen, auf der andern die Deutschen. Da besonders die deutschen Lehrer sich in ihren Rechten beschrnkt sahen, verlieen sie mit 3000 Studierenden Prag und grndeten zu Leipzig eine neue Universitt (1409). ') Annaten (Einknfte des ersten Jahres) von annus ----- Jahr.

2. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 225

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Der Ausbau des Deutschen Reiches unter Kaiser Wilhelm I. 225 mit aller Schärfe von Bismarck und dem Kultusminister Falk betont. Zuerst wurde die unter Friedrich Wilhelm Iv. eingerichtete katholische Abteilung im preußischen Kultusministerium aufgehoben. Dann stellte ein Kanzelparagraph alle Geistlichen, die den Gottesdienst zu politischer Agitation benutzten, unter Gefängnisstrafe. Die diplomatischen Beziehungen mit dem Vatikan wurden abgebrochen und der Jesuitenorden in ganz Deutschland verboten (1872). In den Maigesetzen (1873) stellte der Staat die Priesterseminare unter seine Aufsicht und forderte ein Kulturexamen von allen Geistlichen und Sicherheiten für eine nationale Erziehung und Ausbildung der künftigen Priester. Die Einführung der Zivilehe erfolgte 1874 in Preußen, 1875 im Reiche. Auch in Baden wurde damals die Erziehung des katholischen Klerus im nationalen Sinne geregelt. Hessen und Sachsen gaben Gesetze zum Schutze des Staates gegen die kirchlichen Ansprüche. Die katholische Geistlichkeit aber leistete hartnäckigen Wider-widerstand stand. Da die Regierung die Gehaltszahlungen einstellte, wenn die Katholiken Priester sich ihren Beschlüssen nicht unterwarfen, blieben viele Stellen unbesetzt, so die der Erzbischöfe von Posen und Köln; bald waren über 1000 Pfarrämter verwaist. Die entrüstete katholische Bevölkerung verlieh ihrem Unwillen über das Vorgehen des Staates durch Unterstützung des Zentrums Ausdruck. Dieses wuchs bei den Reichstagswahlen immer mehr. Bismarck wurde damals wieder in großen Teilen Deutschlands die „bestgehaßte Persönlichkeit“; es kam sogar zu einem Attentat auf ihn. Ein Rückschlag im Kulturkämpfe trat erst ein, als auf Papst Pius Ix. 1878 Leo Xiii. folgte. Er war zu friedlichen Beziehungen geneigt. Da Bismarck Friede damals das Zentrum für den Übergang zur Schutzzollpolitik brauchte (§ I95)J nahm er verschiedene Gesetze zurück, und der Minister Falk mußte gehen. Die diplomatische Vertretung Preußens an der Kurie richtete Bismarck 1882 wieder ein. Das Kulturexamen und einige andere Bestimmungen wurden aufgehoben. Die Zivilehe, das Jesuitengesetz, die Anzeigepflicht bei Besetzung kirchlicher Ämter und die Aufsicht des Staates über die Schulen blieben bestehen. § 197. Sozialdemokratie. Seit der deutschen Revolution waren die Lehren des kommunistischen Manifestes immer weiter verbreitet worden. Die Industrie hatte in Deutschland einen gewaltigen Aufschwung genommen. Die Zahl der Arbeiter war gewachsen. Lassalle schuf ihnen die erste Organisation. Der Sohn Lassaiie eines reichen jüdischen Seidenhändlers, schön, begabt, voll Willenskraft und Selbstbewußtsein, ehrgeizig, aber auch eitel, widmete er sich, nachdem er als Philosoph und Dichter nicht Unbedeutendes geleistet hatte, dem Studium der wirtschaftlichen Verhältnisse. Er verkündigte das eherne Lohngesetz: Wenn der Lohn gering ist, Koch, Lehrbuch der Geschichte. V. je

3. Neuzeit - S. 152

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 152 — Die obersten Reichsgerichte sollen mit Katholiken und Protestant i?n besetzt sein. Tie andersgläubigen Unterthanen sollen möglichst geduldet und geschont, nicht zu einem Glaubenswechsel gezwungen, nicht ihres Glaubens halber bort Handel und Gewerbe, von Erbfchaften und andern bürgerlichen Rechten ausgeschlossen werden. Es genossen also die Landesherren völlige, unumschränkte Glaubensfreiheit. Sie hatten das Recht, die Religion ihres Landes zu bestimmen. Nur wenn ein lutherischer Fürst zur reformierten Kirche oder ein reformierter zur lutherischen Kirche übertrat, mußte er bloß für seine Person übertreten und durfte seine Unterthanen nicht zu einem Glaubenswechsel zwingen. Somit bezeichnet der westfälische Friede in dieser Beziehung einen Fortschritt gegen die frühere Zeit, und es wundert uns daher nicht, warum der Papst ihn als nichtig, vergeblich, unkräftig und unbillig in einer Bulle verdammte und als eitel und unverbindlich erklärte. Jedoch achtete niemand auf diesen Widerspruch des Papstes, und selbst die Katholiken sagten sich, daß man schlechterdings nicht mehr Blut zur „höheren Ehre Gottes und seiner Kirche", des Papstes und der Jesuiten opfern könne. „All Fehd' hat nun ein Ende", war auch ihr Losungswort. bb. Bestimmungen über die Rechte der Reichsfürsten. Da es sich im dreißigjährigen Kriege auch um die Rechte der Reichsfürsten gehandelt hatte, so wurden auch sie neu geregelt. Alle Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs sollten ihre alten Rechte und Freiheiten behalten und daraus von niemand Vertrieben werden können. Ohne ihre Zustimmung sollte kein Gesetz erlassen, kein Krieg erklärt, keine Steuer erhoben, keine Reichssestnng aus ihrem Gebiete errichtet werden. Ferner sollten alle Stände das freie Recht haben, unter sich, ja auch mit auswärtigen Mächten zu ihrer Sicherheit Bündnisse zu schließen, wenn sie nur nicht gegen Kaiser und Reich, gegen den Landfrieden und gegen diese Übereinkunft gerichtet seien. Dieselben Rechte wurden den freien Reichsstädten zugesprochen. So blieb zwar die Kaisergewalt noch bestehen, aber sie war ganz und gar beschränkt. Den Landesherren erkannte der westfälische Friede die Landeshoheit zu und er machte sie zu selbstherrlichen, unumschränkten Gebietern ihrer Länder. So waren aus den ursprünglichen abhängigen Lehensleuten unabhängige Landesherren geworden, und aus dem einigen deutschen Reiche war ein Bund vieler selbstherrlicher Staaten hervorgegangen. 66. Die Bestimmungen über die Gebietsveränderungen. Da der dreißigjährige Krieg schließlich ganz und gar zu einem Länderund Eroberungskriege ausartete, so mußten im westfälischen Frieden auch die Gebietsveränderungen genau bestimmt werden. Das Kurfürstentum Sachsen blieb im Besitze der Lausitz, wie es schon im Prager Frieden bestimmt worden war. Bayern bekam die Oberpfalz nebst der Kurwürde.

4. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 174

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
174 Das Zeitalter d. Zerstrung b. n Iren Reichs . b. Entstehung d, neuen deutschen Kaisertums. V schien, erhob die doppelte Forderung, da die Kirche von der Aufsicht des Staats befreit wrde, und da das Reich fr die vernichtete weltliche Herrschaft des Papstes eintreten solle. Ihr bedeutendster Fhrer war Windthorst, der frhere Minister des letzten Knigs von Hannover. Die scharfe Opposition, welche die neue Partei der Regierung machte, hatte zur Folge, da diese den Kampf aufnahm und mit Gegenmaregeln antwortete; so entstand der sogenannte Kulturkanchf. Kulturkampf". Damals sprach Bismarck die Worte: Nach Canossa gehen wir nicht;" und der Kaiser lehnte den in einem Briefe des Papstes enthaltenen Anspruch, da jeder, welcher die Taufe empfangen habe, in irgend einer Beziehung dem Papste angehre, mit ruhiger 1872. Wrde ab. Durch ein Reichsgesetz wurde der Jesuitenorden und die ihm verwandten Orden aus dem Reichsgebiet ausgeschlossen. In Preußen, wo damals Falk zum Kultusminister ernannt wurde, wur-Mai 1873. den die Maigesetze erlassen, welche von dem Grundsatz ausgingen, da die Kirche den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen bleibe, und die Vorbildung und An-stellung von Geistlichen, die kirchliche Disziplinargewalt und andere Verhltnisse regelten. Weitere kirchliche Gesetze folgten, u. a. das Sperrgesetz, welches wegen des Widerstandes der preuischen Bischfe die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln anordnete, und ein Gesetz, welches alle kirchlichen Genossenschaften mit Ausnahme derer, die der Krankenpflege gewidmet seien, vom Gebiete der Monarchie ausschlo. Im Anschlu an diese Gesetzgebung wurde das Reichs-Civilehe Civilehegesetz erlassen, das die Beurkundung der Geburten, Heiraten 1874' und Sterbeflle den Geistlichen nahm und Standesbeamten zuwies. 1874. Der Kampf zwischen Staat und Kirche, in dessen Verlauf auf den Reichskanzler zu Kissingen ein Attentat verbt wurde, steigerte sich zu groer Heftigkeit und hatte die Absetzung mehrerer preuischer Bischfe und die Verwaisung einer groen Zahl von Pfarr-stellen zur Folge. Er wurde erst beigelegt, nachdem Pius Ix. ge-1878. starben und an seine Stelle Papst Leo Xiii. getreten war; unter ihm wurden auch die abgebrochenen diplomatischen Beziehungen zu dem ppstlichen Stuhle erneuert. Gegen einige Zugestndnisse, die Herstellung von kirchlicher Seite gemacht wurden, insbesondere das Zugestndnis ettt^vendt der Anzeigepflicht bei der Besetzung erledigter kirchlicher Stellen, wurde 1886. fcer grere Teil der Kampfgesetze wieder ausgehoben; die Orden wur-den auer dem Jesuitenorden wieder zugelassen und die gesperrten Gelder zurckgegeben. 144. Der Ausbau des Reichs. Das neue Reich befriedigte in ganz anderem Sinne als der deutsche Bund das Verlangen der Nation nach Einigung: als ein Bundesstaat, nicht als ein Staaten-

5. Deutsche Bürgerkunde - S. 267

1894 - Leipzig : Grunow
Kirchenwesen 267 lichen Gewalt, der sogenannten Jurisdiktion des Bi- schofs. Die bischöflichen Sprengel (Diözesen) oder Bistümer sind meist durch besondre Vereinbarung des Staats mit dem päpstlichen Stuhl gebildet worden und greifen nicht selten in die Gebiete verschiedner Bundesstaaten und selbst des Auslandes über. Die Bischöfe heißen Suffraganbischöfe, wenn sie einer soge- nannten geistlichen Provinz angehören, an deren Spitze ein Erzbischof steht, der in der eignen Diözese zugleich als Diözesanbischof amtiert. Eine Mitwirkung von Laien ist der katholischen Kirche nur innerhalb der örtlichen Kirchengemeinde und nur in Angelegenheiten der kirchlichen Vermögens- Verwaltung bekannt. Die gegenseitigen Rechtsverhältnisse des Staats Staat und und der Kirche sind in manchen Staaten (so in Bayern, Kirche Württemberg und Baden) durch Verträge mit dem päpstlichen Stuhle, sogenannte Konkordate geordnet. Darin ist besonders geregelt, in welcher Weise der Staat bei Besetzung der bischöflichen Sitze mitzuwirken hat (Einspruchsrecht, Nominationsrecht), und inwiefern kirchliche Verordnungen der staatlichen Genehmigung, des sogenannten Placets bedürfen oder doch der Staatsgewalt mitzuteilen sind. Jedenfalls werden sie, soweit sie auch nur mittelbar in staatliche oder bürger- liche Verhältnisse eingreifen, von keinem deutschen Staate, ohne seine Genehmigung, als verbindlich an- erkannt. Auch für die evangelischen Kirchengesetze pflegt vorgeschrieben zu sein, daß sie vom Landesherrn nicht eher sanktioniert werden dürfen, als bis ihre „Unbe- denklichkeit vom staatlichen Gesichtspunkte" durch das Staatsministerium anerkannt ist. Ein besondres Genehmigungs- und Aufsichtsrecht hat sich der Staat auch rücksichtlich der katholischen Orden und Kongregationen und ihrer Niederlassungen

6. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Geschichte - S. 156

1873 - Karlsruhe : Braun
156 3. Auf Oesterreichs Antrag fate die Bundesversammlung am 14. Juni 1866 mit 9 gegen 6 Stimmen den Beschlu, zu waffnen, wogegen Preußen protestirte und seinen Austritt aus ^em ^unbe erklrte. Zugleich gab Preußen seine Absicht deut'sch-ster- funb' unter seiner Fhrung, mit Ausschlu Oesterreichs, reichischer einen deutschen Bu.ndesstaat mit nationaler Vertretung Krieg. oder einem Parlamente herstellen zu wollen. Auch rckten schon zwei Tage darauf preuische Truppen in die Knigreiche Sachsen und Hannover und iu das Kurfrstenthum Hessen ein (16. Juni), als man dort seiner Forderung , zu ent-waffnen, nicht nachkommen wollte. So war die Entscheidung der Waffen unvermeidlich geworden. 4. Der Hauptschauplatz des kurzen, aber Mutigen Krieges war Bhmen, in das die preuische Hauptmacht von drei Seiten einge-krochen war. Nach mehreren Treffen, wie bei Nachod, Gitschin, entschied die Hauptschlacht bei K nig grtz (3. Juli, auch Schlacht bei Sadowa genannt) wider Oesterreich. Dieses knpfte nun nach Herstellung eines Waffenstillstandes sofort Friedensunterhand-luugeu mit Preußen zu Nikolsburg (in Mhren unweit Wien) an (26. Juli), die dann zu dem Friedensschlsse zu Prag (23. Aug.) fhrten. 5. Nach den Bestimmungen des Prager' Friedens fchied Oesterreich aus seinem bisherigen Verhltnis zu Deutschland, und gab seine Zustimmung zur Bildung eines Norddeutschen Bundes unter der Leitung Preuens, und zu den territorialen Vernderungen, welche dieses nrdlich von der Linie des Mains zum Zwecke seiner Abrundung und Vergrerung machen wrde. Die nationalen Be-ziehnngen der unabhngigen sddeutschen Staaten (Baiern, Wrttemberg, Baden, Groherzogthum Hessen) zum deutschen Nordbunde sollten durch besondere Vertrge geregelt werden. 6. Die sddeutschen Staaten, deren Truppen als Bundesarmee am Main nur wenig Antheil an der Entscheidung des Kampfes genommen hatten, schlssen darauf schnell nach einander zu Berliu Frieden mit Preußen, indem sie die Bestimmungen des Prager Friedens ihrerseits anerkannten und betrchtliche Kriegskofteu-Ent-fchbigungen an Preußen zahlten (Ende August). 7. Preußen hat als Frucht dieses Krieges einen bedeutenden Lnderzuwachs erhalten. Durch ein vom preuischen Landtag ge-nehmigtes Gesetz (vom 3. Oct. 1866) wurden die beiden Elbher-zogthmer Schleswig-Holstein, ferner das bisherige Knigreich Hannover, Kurfrstenthum Hessen, Herzogthum N a s s a u, die freie Stadt Frankfurt und einige kleinere Gebiete derpreui-fchen Monarchie einverleibt. Dadurch wurde die Bevlkerung des preuischen Staates auf nahezu 24 Millionen Einwohner erhht.

7. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 292

1910 - Düsseldorf : Bagel
292 nähme und Ausgabe herstellte. Ja, 1892 konnte Oesterreich von der Papierwirtschaft zur Goldwährung übergehen und den Börsenwert seiner Staatspapiere so steigern, daß er jetzt fast die Höhe der preußischen erreicht. Auch das Eisenbahnwesen nahm der Staat jetzt entschlossen in die Hand. 1860 hatte er nur 14 km besessen, 1885 war die Zahl auf 5000 km gewachsen und heute (1909) sind es schon 10 000 km geworden. (Preußen hat freilich 82 000 km.) Dabei haben die Linien an Großzügigkeit gewonnen. So wurden von Wien und Budapest aus die schon berührten Linien nach Konstantinopel und Saloniki gebaut; sie ermöglichen, wenn einmal die Donaumündung versagen sollte, eine andere Verbindung nach dem Meere. Nach dem fernen Osten gewähren sie aber einen noch besseren Anschluß. (Bagdadbahn.) Andere Linien durchqueren die Alpen, wie die Brennerbahn (1867 vollendet) und die Pontebbabahn, die nach Udine führt. (Linie Wien—-Venedig.) Noch viel großartiger ist die Tauernbahn, welche die Tauern bei Gastein kreuzt und die Linie Regensburg—triest schaffte. Andere Strecken durchziehen die Längstäler, wie die Vorarlbergbahn, die, ohne deutsches Gebiet zu berühren, nach der Schweiz und weiter führt. Auch bedeutende Wasserbauten sind hergestellt, so der Donaudurchstich bei Wien und die Kanalisierung des eisernen Tores. Andere sind vorbereitet. Für den lange Zeit vernachlässigten Hafen Triest geschah mancherlei. Wie Hamburg und Bremen wurde auch er in den Zollverband des Hinterlandes aufgenommen und der Verkehr des österreichischen Lloyd von hier nach Indien und China durch Staatsunterstützung gefördert. Der wirtschaftliche Aufschwung hatte auch die Folge, daß die Arbeiterfürsorge ernstlich aufgenommen wurde. Auch hier €ntstandenunfall-undkrankenversicherungen,Bestimmungen über die Sonntagsruhe und den Normalarbeitstag (11 Stunden) usw. Andere Gebiete, auf denen gesetzgeberisch seit 1860 mit Glück gearbeitet wurde, sind Kirche und Schule. Oesterreichs Stellung zur Kirche. Das im Jahre 1855 mit dem Papste abgeschlossene Konkordat hatte die Macht der Kirche auf Kosten des Staates ungemein erweitert; namentlich galt das von den Bestimmungen über das

8. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 178

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
178 Das Zeitalter d. Zerstörung d. alten Reichs u. d. Entstehung d. neuen deutschen Kaisertums. die Hilfsmittel und die Macht Großbritanniens in außerordentlicher Eduardvii.weise entfaltet hatten. Ihr folgte ihr Sohn, der sich Eduard Vii. Georg v. nannte, im Alter von 59 Jahren, Mefem-1910 sein wulm (ftgurojg. Innere Politik im Deutschen Reiche und in Prentzen. § 144. Der kirchliche Streit. Für die innere Geschichte des neuen Deutschen Reichs waren zunächst ihre Beziehungen zur katholischen Kirche Pms ix. bedeutsam. Unter Pius Ix. hatte in demselben Jahre, in dem das Papsttum seiner weltlichen Herrschaft verlustig ging, das vatikanische Konzil erklärt, daß der Papst, wenn er ex cathedra spräckie, unfehlbar sei. Die Minderheit, welche gegen die Verkündigung dieses Dogmas gewesen war, unterwarf sich zum größten Teile; nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe deutscher Katholiken fügte sich nicht und bildete eine eigene, altkatholische Kirche. Sowohl im Reichstage wie im preußischen Abgeordnetenhause erschien jetzt eine katholische Partei, die sich den Namen Zentrum gab und deren bedeutendster Führer Mindtbor.st. der frühere Minister des letzten Königs von Hannover, war. Da sich die Regierung ihrer Forderung, für die Wiederherstellung her weltlichen Herrschaft des Papstes einzutreten, verschloß, nahm sie bald die Stellung einer Oppositionspartei an. Die Regierung antwortete durch Gegenmaßregeln: und so entstand der soge-Kulturkampf nannte „Kulturkampf". Damals sprach Bismarck die Worte: „Nach Canossa gehen wir nicht." Durch ein Reichsgesetz wurde der Jesuitenorden und die ihm verwandten Orden aus dem Reichsgebiet ausgeschlossen. In Preußen, wo damals Falk zum Kultusminister ernannt wurde, wurden (im Mai 1873) die Maigesetze erlassen, welche von dem Grundsätze ausgingen, daß die Kirche den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen bleiben müsse. Im Anschluß an diese Gesetzgebung entstand 1874 das Reichs-Zivilehegesetz, das die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle den Geistlichen nahm und Standesbeamten zuwies. Der Kampf zwischen Stac-t und Kirche, in dessen Verlauf auf den Reichskanzler 1874 zu Kissingen ein Attentat verübt wurde, steigerte sich zu großer Heftigkeit und hatte die Absetzung mehrerer preußischer Bischöfe und die Verwaisung einer großen Zahl von Pfarrstellen zur Folge. Er wurde erst beigelegt, nachdem Pius Ix. gestorben und an seine Stelle Papst Leo Xiii. getreten war; unter ihm wurden auch die abgebrochenen Herstellung diplomatischen Beziehungen zu dem päpstlichen Stuhle erneuert. Gegen einige Zugeständnisse, die von kirchlicher Seite gemacht wurden, wurde

9. Mittlere und neuere Geschichte - S. 180

1886 - Berlin : Hofmann
180 Geschichte der neueren Zeit. 1874 halten, und im Jahre 1874 wurde der jugendliche Sohn Jsabellas Alfons Xii. vom Marschall Serrano zum König ausgerufen. Dieser hochbegabte, energische Fürst wußte sowohl die von neuem aufständischen Karlisten zu unterdrücken, als die Republikaner in Schach zu halten. Im Anschluß an Deutschland, dem er unentwegt anhing (seine Beschimpfung durch die Pariser; sein kluges Benehmen in der Karolinenfrage!), würde er seinem Lande Stetigkeit der 1885 Entwicklung verliehen haben, Hütte ihn nicht im Jahre 1885 eine unheilbare Krankheit aus der Blüte seiner Jahre abberufen. Die Zukunft des Landes ist nunmehr wieder allen Wechselfällen ausgesetzt. — G. Italien, das seit den Zeiten der Völkerwanderung in viele einzelne Herrschaften zersplittert gewesen war, hat im 19. Jahrhundert seine nationale Einigung erstrebt und erreicht. Der Norden Italiens war durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses zum größten Teile den Österreichern anheimgefallen, während im Süden der reaktionäre König „beider Sizilien" Ferdinand I. wieder eingesetzt wurde. Gegen Fremdherrschaft und Absolutismus bildete sich nun der Bund der Carbonari, welcher der Einigung Italiens erfolgreich vorarbeitete. Diese selbst wurde durchgeführt durch das sardinische Königshaus. Karl Albert versuchte die Lombardei von Österreich loszureißen. Als er durch den österreichischen General Radetzky besiegt wurde, dankte er zu Guusteu seines Sohnes Victor E m a n n e l Ii. ab, der nun einen verhältnismäßig günstigen Frieden erlangte. Entscheidend wurde aber erst für die nationale Sache die Wirksamkeit des großen Staats-1852 mannes und sarbinischen Ministerpräsidenten Cavour (1852 bis bt§ 1861). Derselbe wußte Napoleon Iii. gegen Österreich zu gewinnen und nach den Schlachten bei Magenta und Solferino (vgl. oben A) mußte Österreich in dem Frieden zu V i l l a f r a n c a die Lombardei 1859 an Sardinien abtreten, 1859. Durch den Ausstand in Sizilien unter dem kühnen und patriotischen Bandenführer Garibaldi wurde auch Sizilien, dann Neapel für die Einheit gewonnen, 1861 1860. Im Jahre 1861 nahm Victor Emannel Ii. mit Genehmigung des Tnriner Parlamentes den Titel eines Königs von Italien an (Residenz Florenz). Nur Venetien, das die Österreicher, und Rom, das Papst Pius Ix. als weltlichen Besitz festhielt, fehlten noch. Venetien wurde den Italienern infolge ihres Bündnisses mit Preußen im

10. Allgemeine Weltgeschichte - S. 204

1910 - Münster in Westf. : Aschendorff
204 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. ihren gefhrlichen Bundesgenossen und hielt es fr seine Pflicht, sein Werk zu schirmen gegen den vermeintlichen inneren und ueren Feind. Daher hob er in Preußen die seither bestehende katholische Abteilung des Kultusministeriums auf (1841 -1871), zumal er in ihr eine poloni-sierende Tendenz" wahrzunehmen glaubte, und frderte in der Hoffnung auf die Begrndung einer deutsch-katholischen Nationalkirche die Bildung der altkatholifcheu Kirche. Mit den katholischen Bischfen begann der Zwist, als die Regierung die von diesen exkommunizierten altkatho-lischen Religionslehrer in ihrem Amte belie. Den Kulturkampf" in Preußen fhrte seit dem 22. Januar 1872 der Kultusminister Falk. Durch Reichsgesetze wurde zwar die Predigt iu den Kirchen unter Polizei-anssicht gestellt, die Gesellschaft Jesu (4. Juli 1872) und spter andere Orden fr Deutschland verboten, der eigentliche Kampf aber spielte sich innerhalb der Grenzen Preuens ab. Durch drei Gruppen von Ge-setzen sollte hier das Staatskirchenrecht neu geregelt, die Kirche der staat-Maigesetze lichen Aufsicht unterworfen werden: 1. durch die sog. Maigesetze von 1873 18'4'1873 der die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, der die kirch-liche Disziplinargewalt, besonders durch die Errichtung eines kniglichen Gerichtshofs fr kirchliche Angelegenheiten; 2. durch die Maigesetze von 1874 betr. die Standesbuchfhrung, die Zivilehe, die Verwaltung erle-digter Bistmer und das Reichsgesetz betr. die unbefugte Ausbung von 1875. Kuchennitern"; 3. durch die Gesetze von 1875 betr. die Einstellung der Staatsleistungen fr die Bistmer und die Geistlichen (Brotkorbgesetz), das Verbot der geistlichen Orden, die Aushebung der Artikel 15, 16, 18 der Verfassung. Das Zivilehegesetz wurde auf das Reich ausgedehnt (1875), Vergebens erhob das Zentrum unter seinen Fhrern Hermann v. Mallinckrodt (f 1874), den Brdern Reichensperger, v. Heereman, Lud-wig Wiudthorst (f 1891), Lieber usw. Einspruch gegen die Gesetzgebung. Bischse und Geistliche wurden wegen Ungehorsams zu Geld- und Frei-heitsstrasen verurteilt und abgesetzt. Den Unterhalt der durch das Sperr-gesetz betroffenen Priester bestritt das katholische Volk. Aber je mehr die Seelsorgerstellen verwaisten, desto mehr verbreiteten sich Unglaube, Unsitt-lichkeit und die staatsgefhrlichen Ideen des Sozialismus in erschreckendem Mae. Das katholische Volk verharrte in passivem Widerstand, lie sich jedoch trotz der schmerzlichen Wunden, die es empfand, nicht zu Wider-Attentate, setzlichkeiten verleiten. Der Mvrdanfchlag eines verkommenen Gesellen namens Kullmaun aus den Fürsten Bismarck (13. Juli 1874) entsprang so wenig religisem Fanatismus, als die schndlichen Attentate der Sozia-listen Hvel (11. Mai 1878) und Nobiling (2. Juni 1878) auf den greisen Kaiser Wilhelm, den weit mehr als die schwere Verwundung die , r Erkenntnis schmerzte, da dem Volke die Religion schwand und die sitt= Umkehr zum , n_. 0 ,u 1 Frieden lichen Begriffe verwilderten. Kirch?und 91 m 7. Februar 1878 war Papst Pius Ix. gestorben. Sein Nachstaat. folger Leo Xiii. (feit 20. Februar) hatte aus Anla jener Mordanschlge

11. Bd. 2 - S. 1062

1883 - Leipzig : Engelmann
1062 Die Geschichte der letzten Jahrzehnte u. s. w. in Umrissen. §, 1213; Position das erfuhr, verließen ihre Mitglieder Rom, weil ihre „kindliche Pietät und Ehrfurcht" ihnen verbiete, in der öffentlichen Sitzung Nein (Aon placet) zu sagen. So haben *1870? ^ses muthige Wort zur entscheidenden Stunde nur zwei Männer gesprochen, Riccio von Cajazzo und Fitz-Gerald von Little-Rock, während 533 Stimmen 3a (Placet) sagten. Wegen eines ausgebrochenen Gewitters, welches äußerste Dunkelheit über die Versammlung verbreitete, mußte sich der Papst eine Kerze vorhalten lassen, als er die so beschossene Constitution von der Kirche (genannt Pastor aeternus) verkündigte, durch welche alle Bischöfe zu bloßen Substituten und Beauftragten des Papstes herabgesetzt wurden, er selbst aber, „wenn er vom Lehrstuhle aus spricht, d.h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen vermöge seines höchsten apostolischen Ansehens eine von der ganzen Kirche festzuhaltende Lehre über den Glauben oder über die Sitten bestimmt, kraft des im seligen Petrus ihm selbst verheißenen göttlichen Beistandes mit jener Unfehlbarkeit gebietet, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Feststellung einer Lehre über Glauben oder Sitten ausgestattet wissen wollte", wozu beigefügt war, „daß also derartige Bestimmungen des römischen Papstes durch sich selbst, nicht aber durch Zustimmung der Kirche, unabänderlich sind. Wenn aber Jemand, was Gott verhüte, dieser unserer Bestimmung zu widersprechen wagen sollte, so sei er verflucht!" Das Concil wurde sodann auf tert 11. November vertagt, aber als diese Frist heranrückte, halte man nicht blos in der übrigen Welt ganz andere Dinge zu denken, sondern dem unfehlbar gewordenen Papst selbst hatte das gegen seine Lehre rebellische Schicksal Prüfungen von überraschender Schwere bereitet; seine weltliche Herrschaft, an der gerade er so zäh festgehalten, war vollends zu Trümmer gegangen, und er betrachtete sich als einen Gefangenen im eigenen Hause. Denn ehe die heiligen Väter sich wieder im Vatican versammeln konnten, trat eine jener Katastrophen ein, welche in das Drama der Weltgeschichte zuweilen einen Zug von großartiger Ironie und erschütterndem Humor einflechten, um die Hinfälligkeit aller menschlichen Pläne und Schöpfungen desto drastischer erscheinen zu lassen. In demselben Augenblick, da es der hochkirchlichen Jesuitenpartei gelungen war, die Jnsallibilitätslehre durchzusetzen und den päpstlichen Absolutismus über Kirche und Episcopat zu erheben, wurde der Kirchenstaat dem Königreich Italien einverleibt und der weltlichen Herrschaft des kirchlichen Oberhauptes ein Ende gemacht. Hatte ein wohldienerifcher Klerus sich hinreißen lassen, den Papst über die Schranken der Menschheit zu stellen, so raubte zu gleicher Zeit das Schicksal demselben den irdischen Boden, dessen er in seiner Erhabenheit nicht mehr zu bedürfen schien. Kaum nämlich Slchtbr. waren die französischen Besatzungstruppen eingeschifft worden, um das eigene bedrängte Vaterland in seinem Todeskampfe zu unterstützen, so kündigte die florentiner Regierung den Septembervertrag und stellte ein Beobachtungsheer unter General Cadorna an der römischen Grenze auf, während Bixio, Garibaldi's ehemaliger Waffengenosse, in Civita vecchia einzog. Man versuchte zunächst den Papst durch Unterhandlungen zu einer friedlichen Abtretung zu bewegen, indem man ihm nicht nur den Fortgenuß der vollen Autorität in allen kirchlichen und geistlichen Angelegenheiten, sondern auch die Ehrenrechte eines Souveräns, den Besitz des Leoninischen Stadttheiles auf der rechten Seite des Tiber sammt dem Vatican u. A. m. anbot; als er aber alle Ausgleichungsvorschläge entschieden von der Hand wies, wurde das Gebiet bis unter die Mauern der Hauptstadt besetzt. Von allen Seiten strömten römische Flüchtlinge und Verbannte herbei, um unter der Fahne Victor Emannels an dem Umstürze der geistlichen Zwingherrschaft mitzuwirken. Am 20. September schlugen die Italiener ihr Lager im Osten der Stadt vor der Porta Pia auf und bedrohten Rom im Falle eines Widerstandes mit der Beschießung. In der Stadt lagen etliche tausend Mann päpstlicher Truppen, größten-theils Fremde aus allen Ländern und Erdtheilen, denen sich viele Freischaaren und Banditen aus den Abruzzen angeschlossen hatten. Den Kern bildeten die Zuavenbataillone, welche rer Waffenminister, General Kanzler, organisirt und unter den Befehl des Obersten Charette aus der Vendse gestellt hatte. Diese leisteten einige Gegenwehr. Aber eine dreistündige Kanonade genügte, um Rom zur Kapitulation zu bringen. Die päpstliche Armee wurde aufgelöst, die fremden Soldknechte mußten die Halbinsel verlassen; eine provisorische Regierung besorgte die öffentlichen Geschäfte, bis die Vorbereitungen zur

12. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 238

1880 - Heidelberg : Winter
238 Kap. 29. § 166. Kaiser Sigismund. (Konzil zu Constanz. Papstwahl. Konkordate.) Hann, der unterdessen nach Freiburg gewichen war, wurde gefänglich eingezogen und nach Heidelberg gebracht, wo er unter der Aufsicht des Pfalzgrasen einige Jahre in leichter Haft gehalten wurde. Von den zwei andern Päpsten legte Gregor seine Würde ohne Weigerung, Benedict aber nicht einmal dann nieder, als Sigismund selbst nach Spanien reiste und den König von Aragonien vermochte, demselben seinen Schutz zu entziehen; er protestierte bis an sein Ende. Der Kaiser machte übrigens diese Reise, auf der er auch nach Paris und London ging, in dem Sinne, in welchem er dem Concil überhaupt erklärt hatte, daß er „als weltliches Haupt christlichen Volkes" sich berufen fühle, den Frieden zwischen allen Reichen und Völkern der Christenheit zu gründen. Im Jahre 1411 hatte Sigismund (mit Wenzels Einwilligung) die Mark Brandenburg an Friedrich Vi von Hoh enzolle rn, Burggrafen von Nürnberg, verpfändet, einen tapfern und einsichtsvollen Mann, welcher sich große Verdienste um Sigismund erwarb und als Statthalter die Markgrafschaft aufs beste verwaltete. Wegen solcher Verdienste verlieh ihm Sigismund die Mart Brandenburg nebst der Kurwürde erblich 1415 und belehnte ihn damit feierlich in Constanz 1417. So wurde der Hohenzoller Friedrich der Stifter d e s brandenburg-preußischen Hauses. Dagegen kostete dem Herzog Friedrich von Österreich jene Unterstützung, die er dem Papst bei seiner Flucht geliehen hatte, seinen ganzen Länderbesitz in Folge der R e i ch s a ch t, die der Kaiser über ihn verhängte (daher des Herzogs Spottname „Friedrich mit der leeren Tasche"). Er wurde indes, nachdem er Abbitte geleistet hatte, begnadigt und erhielt später seine schwäbischen Besitzungen, nicht aber seine schweizerischen zurück, von welchen letzteren Bern den Aargau, Zürich Stadt und Schloß Baden, andere Eidgenossen andere habsburgische Gebietsteile an sich gerissen hatten. Als es nun an die allgemein geforderte eigentliche Kirchenverbesserung gehen sollte, schlugen die Deutschen vor, die vorhandenen Kirchengebrechen vor der Wahl eines neuen Papstes abzustellen; allein die Italiener wußten die Stimmen der andern Nationen dafür zu gewinnen, daß die Papstwahl zuerst vorgenommen wurde. Sobald der neue Papst, ein kluger Italiener aus dem gräflichen Hause Colonna, unter dem Namen Martin V, gewählt und eingesetzt war, ließ er sich vom Concilium nichts mehr an der ihm verliehenen Gewalt abdringen, sondern schloß mit den einzelnen Fürsten Konkordate, d. i. besondere Verträge, welche ungeachtet mancher Zugeständnisse dem päpstlichen Stuhle seine bisherige Gewalt sicherten, die Kirche selbst aber in ihrer Verweltlichung beließen. Eine Hoffnung blieb den Reformfreunden noch in dem vom Concilium gefaßten Beschlusse, daß alle zehn Jahre eine allgemeine Kirchenversammlung, ja die nächste schon nach sechs Jahren zu halten sei. Auch stand seit dem Kostnitzer Concilium vielen der darin ausgestellte, oben erwähnte Grundsatz fest, daß ein allgemeines Concilium die Kirche vorstelle und der Papst sich den Beschlüssen desselben zu fügen habe. Die Päpste freilich boten fortwährend alles auf, diesen Grundsatz nicht in wirksame Anwendung kommen zu lassen (176). 167. So war denn eine gemeinsame Lösung der Reformationsfrage nicht zu stände gekommen. Aber auf der nämlichen Kirchenversammlung kam eine Verhandlung vor, welche durch ihren verhängnisvollen Ausgang von tiefeingreifenden Folgen für die Zukunft der Kirche war. Es war dies die Verurteilung des böhmischen Universitätslehrers Johann Hus und der von ihm versuchten Kirchenreform.

13. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 92

1906 - Breslau : Hirt
92 Aus der Geschichte des Mittelalters. Rudolfs gewann Heinrich die Oberhand, der zweite Gegenknig ist ihm niemals gefhrlich geworden. Zug nach Italien. Da der Papst Heinrich zum zweiten Male gebannt hatte, zog er nach Rom, setzte Gregor ab und einen Gegen-papst ein, von dem er die Kaiserkrone empfing. Damals zeigte sich zu-erst das Bndnis des Papstes mit den Normannen in seiner ganzen Bedeutung. Der Herzog Robert Guiskard befreite Gregor aus der Engelsburg, wo er eingeschlossen war; da er aber die Stadt plnderte und verwstete, konnte er sich nicht halten. Gregor folgte ihm und starb 1085 in Salerno. Der Grundgedanke seines Lebens, da dem Papste das Recht auf die Weltherrschaft zustehe, lebte in seinen Nachfolgern weiter. Zu einem vollen Siege ist Heinrich nicht gekommen. In Italien hatte er seinen Sohn Konrad als Stellvertreter zurck-gelassen. Dieser wurde fr die kirchlichen Bestrebungen gewonnen, die mit den weitverbreiteten Wnschen nach einem nationalen Knigtums zu-sammentrasen, und lie sich zum Gegenknig whlen. So unbedeutend seine Macht auch war, so verlor Heinrich doch trotz seines zweiten Feld-zuges die Verfgung der dies Knigreich. Auch in Deutschland errang Heinrich kein allgemeines Ansehen wieder. Er suchte, um den Schden, die das Fehdewesen mit sich brachte, vorzubeugen, einen Landfrieden zu errichten. Schlielich erlag er einer Frstenverschwrung, an deren Spitze sein Sohn Heinrich V. stand. Heinrich Iv. starb in Lttich 1106. Da die Geschichtschreiber seiner Zeit mitten in dem groen Kampfe standen, so hat ihnen die Leidenschaft bei der Darstellung der Geschichte des Knigs die Feder gefhrt, und es ist uns noch heute schwer, aus dem Lob seiner Freunde und den Schmhungen seiner Feinde sein wahres Bild zu erkennen. 50. Heinrich Y. (11061125). Unter Heinrich Y. kam der Jnve-stiturstreit zum Austrag. Zu den Forderungen der kluniazensischen Partei gehrte die freie kanonische Wahl des Bischofs und seine Investitur, d. h. Begabung mit Ring und Stab durch den Papst. Da seit Otto den Bischfen Reichsgut bertragen wurde, so hatten in Deutschland die Könige unter formeller Wahrung eines Wahlaktes die Bistmer frei vergabt. Die Forderung der streng kirchlichen Partei schlo also in sich, da entweder der König auf die Verfgung der das den Kirchen gegebene Reichsgut verzichtete, oder aber die Bischfe auf die ihnen bertragenen Regalien. Dieser zweite Ausweg ist denn auch zwischen Kaiser und Papst in Italien verabredet worden, seine Durchfhrung scheiterte aber an dem Widerspruch der Bischfe. Die Frage wurde endlich 1122 im Wormser Konkordat geregelt. Der Bischof wird von nun an in Gegenwart des Knigs oder seines Be-

14. Geschichte des Mittelalters - S. 106

1911 - Nürnberg : Koch
106 4 die Beseitigung des Schismas, ^ eine Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern, 5 die Unterdrckung der Irrlehre des Hns. 1/ Das Schisma wurde beseitigt, indem man die drei Papste absetzte und einen neuen whlte (den Italiener Martin V.), der in Rom seinen Sitz nahm. Z Nicht erledigt wurde die zweite Aufgabe. Es waren in der Kirche Mibruche eingerissen, deren Abstellung man forderte. Eine einheitliche Regelung war schon deswegen schwer, weil die verschiedenen Nationen verschiedene Wnsche hatten. Daher schlo der neugewhlte Papst mit den Deutschen, Englndern und Romanen je ein besonderes Abkommen (Konkordat). Eine durchgreifende Reform der trat, so notwendig sie gewesen wre, nicht ein. Schlimme Folgen brachte die Unterdrckung der Irrlehre des Hus. In England hatte sich im 14. Jahrhundert eine Bewegung gegen die weltliche Macht der Kirche geltend gemacht, die bald auch die Lehre der Kirche selbst angriff und eine Reform derselben forderte. Der Verkndiger dieser Lehre war der Professor an der Universitt Oxford, John Wiclef. Er verwarf die Beichte, die Heiligenverehrung und den^Nbla. Seine Lehre fand rasch Verbreitung und kam, wohl durch bhmische Studenten, die von Oxford zurckkehrten, auch zur Kenntnis des Prager Universittslehrers Jo-Hannes Hus. Sie fand seinen Beifall und er verkndete sie als Lehrer wie als Prediger mit grtem Erfolg. Da Hus ein Tscheche (Slave) und als solcher ein Gegner alles deutschen Wesens war, so wurde seine Glaubenslehre zugleich eine nationale Sache. Deutsche als Katholiken und Tschechen als Hussiten traten einander gegenber. Hus wurde in Konstanz zum Widerruf seiner Lehre aufgefordert; als er dazu nicht zu bewegen war, wurde er als Ketzer verbrannt (1415). Dadurch aber machte sich Sigismund seine bhmischen Unter-tanen zu erbitterten Feinden. Nach dem Tode Wenzels sollte Sigis-mund als König von Bhmen folgen. Aber die Tschechen verweigerten ihm die Anerkennung, weil er Hus freies Geleite zugesichert, aber nicht gehalten habe. So verschmolz die religise Sache mit der politisch-nationalen und es kam zu den 17 Jahre dauernden Hussitenkriegen (14191436). Gegen die Hussiten wurden mehrere Ritterheere aufgeboten und die Kirche erklrte den Zug gegen sie als einen Kreuzzug. Aber die deutschen Heere wurden in Bhmen mehrmals von den Hussiten geschlagen. Das bhmisch-hussitische Heer war eben ein V o l k s h e e r, das mit dem Mute der Begeisterung kmpfte, die sich bis zum Fanatismus steigerte. Schlielich (seit 1427) drangen die Hussiten sogar der die Grenzen Bhmens nach Deutschland vor. Alle Nachbarlnder (Osterreich, Bayern, Sachsen) wurden schrecklich verwstet. Das Ende dieser furchtbaren Kmpfe wurde durch Unter-Handlungen herbeigefhrt. Unter den Hussiten selbst gab es nm-lich zwei Richtungen: eine gemigte Partei, die K a l i r t i n e r

15. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 182

1888 - Habelschwerdt : Franke
182 die beiden Päpste absetzte und einen neuen Papst wählte. Es standen sich nun drei Päpste gegenüber: Gregor Xii., Benedikt Xiii. und Johann Xxiii. Das Konzil zu Konstanz bewog die beiden ersten zur Resignation, setzte letzteren ab und erhob Martin V., der allgemein anerkannt wurde. b) Widerlegung der Lehren des Hus. Johann Hns, Professor an der Universität Prag, hatte die Schriften des Oxforder Theologen Johann Wikliss durch seinen Freund Hieronymus Faulsisch kennen gelernt und verbreitet. Dieselben wichen zum Teil von der katholischen Lehre ab und gingen von den Angriffen auf das Mönchtum und den Vorrang des Papstes zur Leugnung der Traussubstantiation und anderer Dogmen über. Da die kirchliche Gegenpartei besonders in den deutschen Professoren ihren Halt hatte, so kam zu dem religiösen Gegensatze bald ein nationaler, und Hus wußte seinen Einfluß beim Könige Wenzel zu einer Benachteiligung der deutschen Lehrer auszunutzen. Letztere wanderten daher mit ihren Schülern aus und gründeten die Universität Leipzig, 1409. Hus wurde unter Znsichernng freien Geleites vor das Konzil zu Konstanz geladen und hier zum Widerrufe seiner Lehren aufgefordert. Da er sich dazu nicht verstand, ward er der weltlichen Gerechtigkeit überliefert und gemäß einer Bestimmung des Schwabenspiegels verbrannt, 1415. Im folgenden Jahre starb auch Hieronymus von Prag den Feuertod. c) Reform der Kirche an Haupt und Gliedern. Die Sitten des Weltklerus und der Mönche waren wieder in bedenklicher Weise verfallen, und wiederholt war das Verlangen nach Reformen zum Ausdrucke gelangt. Das Konzil erfüllte dasselbe nicht vollständig, sondern der Papst schloß mit den einzelnen Nationen Konkordate, um die wichtigsten Mißbräuche zu beseitigen. Anmerkung. Auf dem Konzile zu Konstanz vollzog Sigmund auch einen Akt, dessen Bedeutung man damals nicht voraussehen konnte: er belehnte den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich Vi. von Hohenzollern, mit der Mark Brandenburg, 1415. B. Der Hussitenkrieg, 1419—37. a) Charakter. Der Tod des Hus erregte in Böhmen eine furchtbare Aufregung und einen Volkskrieg, dessen Zweck nicht bloß in der Ver-

16. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 664

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
664 Die Zeit von 1815 bis 1857. erhält. Bäuerliche Leibeigenschaft gibt es in Oesterreich keine mehr, die Ablösung der Fendallasten ist gesetzlich geregelt und in der Durchführung begriffen; für alle Kronländer gilt dasselbe bürgerliche Gesetzbuch und Strafrecht; die Zollschranken zwischen Ungarn und den andern Kron- ländern sind gefallen, alle Staatsangehörigen steuern nach dem gleichen Maßstabe. Seit dem 1. Februar 1852 ist ein neuer Zolltarif in Kraft, der nach den Grundsätzen des Schutzzollsystemes entworfen ist und das Prohibitivsystem beseitigt hat. In demselben Jahre wurde eine Zoll- einigung mit Parma und Modena abgeschlossen, 1853 endlich kam der Zoll- und Handelsvertrag mit dem deutschen Zollverein zu Stande, durch den eine alte Scheidewand zwischen Deutschland und Oesterreich gefallen ist. Kirche und Schule, Religion und Wissenschaft, die höchsten Interessen des Menschen, haben nicht minder Ursache, sich der neuen Staatsordnung zu freuen. Der Kaiser gab der Kirche die Freiheit wieder und ein Konkordat mit dem heiligen Stuhle regelte 1855 die Beziehungen zwischen Kirche und Staat im Einzelnen; gegen andere Bekenntnisse aber wird die ächte Toleranz geübt, indem die Rechte und Freiheit derselben anerkannt und gewissenhaft geachtet werden. Das höhere und niedere Schulwesen genießt einer Pflege, deren Energie und Umsicht die glücklichsten Folgen verbürgen; die lebhaftere Betheiligung der geistigen Kräfte Oesterreichs an den Bewegungen und Kämpfen der deutschen Wissenschaft und Kunst wird wohl auch diese erfrischen und ein- seitige Richtungen derselben, wenn auch nicht verhindern, doch weniger gefährlich machen. Preußen hatte bei der Wiederherstellung und Reugründung der Staatsordnung mit ungleich geringeren Schwierigkeiten zu kämpfen als Oesterreich. Am 26. Februar 1849 wurden die neugewählten Kammern feierlich eröffnet, aber bald genug zeigte es sich, daß sich mit der zweiten nicht regieren lasse, denn dieselbe verlangte Anerkennung der deutschen Reichsverfassung, Aufhebung des Belagerungszustandes u. dgl., daher wurde sie am 27. April aufgelöst, die erste vertagt. Ein neues Wahl- gesetz, das nicht wie das frühere aus der breitesten demokratischen Grund- lage ruhte, sondern die Urwähler nach ihrer direkten Steuerleistung klassificierte, lieferte eine andere zweite Kammer, die am 7. August er- öffnet wurde. Sie votierte der Armee für ihre ehrenvolle Haltung während der unruhigen Zeit eine Danksagung, schaffte den Eid der Armee auf die Verfassung ab, weil der Soldat nur einen Eid, den auf seine Fahne, schwören kann; auch die andern Aenderungsvorschläge der am 5. Dezember 1848 oktroierten Verfassung wurden angenommen, so daß die revidierte Verfassung am 21. Januar 1850 publiciert werden konnte. Einzelne Abänderungen hat dieselbe auch später noch erfahren, jedoch ist Preußen seitdem in der Reihe der konstitutionellen Staaten

17. Neuere Geschichte von 1648 - 1888 - S. 94

1903 - Leipzig : Teubner
94 Die Neuzeit. B. Das Zrikaller Napoleons I. (1800—1812). § 16. Are Gründung des Wapoteonischen Kaisertums und die Auflösung des affen Deutschen Weiches. 1. Die Konsularregierung. Der Neubau des französischen Staates wurde von dem Ersten Konsul im wesentlichen binnen eines halben Jahres durchgeführt. Die Staatsverwaltung wurde mit den von der Regierung ernannten Präfekten, Unterpräfekten und Maires völlig zentralisiert; eine Selbstverwaltung bestand nur zum Schein. Für die Rechtspflege wurden die Untergerichte, die Berufungsgerichte und der Kassationshof eingesetzt. Bei Kriminalanklagen entschied eine gewählte Jury die Schuldsrage, während die Richter die Strafe verhängten. Die Rechtspflege wurde durch das neue Gesetzbuch des code Napoleon (1804—1810) verbessert. Alle Beamten und Richter wurden von der Regierung eingesetzt, das Steuerwesen so geregelt, daß die Staatseinnahmen den Ausgaben gleichkamen. Au die Stelle der Selbsteinschätzung setzte Napoleon eine vernünftige Besteuerung durch Staatsbeamte. Das Schulwesen wurde von der Volksschule bis zu den Fachschulen hinauf ausgestaltet. Die Universite de France, d.h. der allgemeine staatliche Schnlorganismus, hatte einen stufenweisen Aufbau in Volksschulen (ecoles primaires), Mittelschulen (ecoles secondaires), höheren Schulen (lycees) und Fachschulen (ecoles speciales). Denn von einer umfassenden Universitätsbildung wollte Napoleon aus Furcht vor dem freien Denken nichts wissen. Diese Einrichtung der Staatsverwaltung hat im wesentlichen unverändert den Wechsel aller Regierungen bis heute überdauert. Mit dem nach Rom von den Österreichern zurückgeführten Papste Pius Vii. schloß Napoleon ein Konkordat ab (1801), durch welches die katholische Kirche in Frankreich wiederhergestellt wurde, aber ohne die Vorrechte einer Staatskirche. Später brachte er die Kirche in völlige Abhängigkeit von der Regierung. Den Bürgerkrieg in der verwüsteten Vendee und Bretagne beendigte er Anfang 1800 durch vollständige Amnestie und zeitweiligen Steuernachlaß. Die Emigranten und die unschuldig „Verschickten" rief er zurück. — Die allgemeine Wehrpflicht vom 20. Jahr an wurde beibehalten, doch mit dem Loskaufsrecht. Die Regierung ordnete die Aushebung nach Bedarf au. Es galt noch, die Revolutionskriege siegreich zu beendigen. Nachdem Napoleon vergebens durch ein Schreiben an Georg Iii. von England und Franz Ii. einen vorteilhaften Frieden herzustellen gesucht hatte, faudte er den General Moreau mit einem Heer nach Süddeutschland, wo Württemberg und Bayern durch englische Hilfsgelder der Koalition wieder zugeführt waren. Das Ende des zweiten Koalitionskrieges wurde aber herbeigeführt durch Napoleons Übergang über den Großen St. Bernhard (Mai 1800), seinen Sieg über die Österreicher bei Marengo (sö. von Alessandria, 14. Juni 1800), einen Waffenstillstand, 5er Oberitalien bis zum Miucio in Napoleons

18. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 262

1910 - Düsseldorf : Bagel
262 es schon die alten Welfen taten, bekämpfte er grundsätzlich immer die Stärkung der Kaisermacht und des nationalen Empfindens, wie er anderseits stets für die Vorteile der Einzelstaaten, also des Partikularismus, eintrat. So waren Bismarck und Windthorst, wie schon in ihrer äußern Erscheinung, auch in ihrer Politik längst ausgesprochene Gegensätze. Daß auch das Zentrum in diesen Gegensatz rasch hineinkam, bewirkten seine ersten Anträge. Sie galten der Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes und der Einfügung der 1849 aufgestellten „preußischen Grundrechte“ in die neue Reichsverfassung. Gemeint war mit diesen die Freiheit, d. h. die Unabhängigkeit der katholischen Kirche, oder deutlicher die Aufsicht der Kirche über die Schule. Beide Anträge wurden vom Reichstage abgelehnt. Man habe sich weder in die Angelegenheiten fremder Völker zu mischen, noch auch der Selbstverwaltung der Kirche Zugeständnisse zu machen, bevor die Grenze von Staat und Kirche gefunden sei. (Treitschke.) Ob Wrindthorst wohl wirklich glaubte, daß man Zwangsmittel gegen Italien anwenden und Soldaten dahin schicken könne? — Schärfer wurde der Gegensatz, als von den Vertretern der Kirche die Forderung gestellt wurde, die vom Staate ange-stellten Professoren sollten das jetzt veröffentlichte Dogma der Unfehlbarkeit anerkennen und im Weigerungsfälle abgesetzt werden. Durch diese Forderung wurde der Staat unmittelbar dazu genötigt, ebenfalls zur Unfehlbarkeitsfrage Stellung zu nehmen. Sollte er die Männer, die er mit Zustimmung der katholischen Kirche eingesetzt hatte, jetzt nicht mehr als Katholiken betrachten? Sollte er hier selbst entscheiden oder sich dem Urteil der Bischöfe einfach unterordnen? Da er dies nicht konnte und wollte, war der Streit natürlich da. Ein anderer Zwist drehte sich um die Volksschule. Beide, Kirche und Staat, beanspruchten das Recht ihrer Leitung. Die Frage war um so bedeutungsvoller, als im Osten auch nationale Interessen dabei in Betracht kamen; den katholischen Geistlichen wurde hier der Vorwurf gemacht, daß sie da, wo Protestantisch und Deutsch vielfach als gleich gelte, der Polonisierung deutscher Schulkinder nachhülfen.

19. Vaterländische Geschichte der neuesten Zeit - S. 263

1910 - Düsseldorf : Bagel
263 Bismarck entschied sich endlich, den Kampf, der sich überall geradezu aufdrängte, auch kräftig aufzunehmen. Zunächst hob er die „Katholische Abteilung“ im Kultusministerium auf, die, entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung, ein kirchliches Werkzeug gegenüber dem Staat geworden war. Aehnlich wagte auch in Bayern der Kultusminister v. Lutz den Krieg und erwirkte einen Zusatz zum Reichsstrafgesetz, um den Mißbrauch der Kanzel zu politischen Hetzereien zu verhindern. (Kanzelparagraph.) Das Gesetz wurde angenommen; die Absicht aber wurde doch nicht erreicht, denn abgesehen davon, daß es peinlich war, den Inhalt der Predigten zu überwachen, verlegten die jüngeren katholischen Geistlichen die Bewegung in zahllose Vereine und in ebensoviele kleinere und größere Zeitungen. — 1871 hatte Preußen 4 bis 5 katholische Zeitungen, 1874 deren 120. Blätter, wie die „Germania“ und die „Kölnische Volkszeitung“, die sonst nur mäßig verbreitet waren, wurden jetzt groß und tonangebend. Durch das Eintreten der Presse wurden Worte und Maßregeln immer schärfer. Auch neue Kreise wurden hineingezogen. So beschlossen Bundesrat und Reichstag 1872 die Ausweisung der Jesuiten, als einer geschlossenen Gesellschaft, deren Mitglieder eidlich verpflichtet seien, ihren im Auslande wohnenden Vorgesetzten unbedingt zu gehorchen. Die Antwort war, daß man diese Verfolgung schlimmer nannte, als die eines Nero und Diokletian, die bekanntlich die Christen verbrennen oder den wilden Tieren vorwerfen ließen. Schorlemer-Alst nannte Bismarck eine catilinarische Existenz und Catilina hatte doch alles Gute und Bestehende Umstürzen wollen! Ein Böttchergeselle Kulimann machte endlich 1874 einen Mordversuch auf Bismarck; angeblich „der Kirchengesetze wegen“. Im Jahre 1873 brachte Falk im Abgeordnetenhause, also für Preußen, die vielgenannten Maigesetze ein. Sie beschränkten die Strafmittel der Kirche, stellten die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen unter staatliche Aufsicht (Anzeigepflicht), regelten den Austritt aus der Kirche und richteten endlich einen kirchlichen Gerichtshof ein. Dieser hatte bald viel zu tun; aber den letzten Zweck erreichte Bismarck wieder nicht. Im Jahre 1874 wuchs die Zahl der Zentrumsabgeordneten von 63 auf 91. Dabei ließen auch die Konservativen Bismarck mehr und mehr im Stich und die

20. Bürgerkunde - S. 273

1909 - Karlsruhe : Braun
Das Kirchenwesen 273 gehen deshalb an sich von den zur Normgebung bestimmten Organen der religiösen Vereinigungen aus; allein der Staat läßt ihnen nicht volle Freiheit; er regelt kirchliche Verhältnisse teils selbst, teils setzt er den Organen der Kirche Schranken und so hat das Kirchenrecht teils kirchlichen, teils staatlichen Ursprung?" Im Mittelalter brachte die katholische Kirche den Standpunkt zur Anerkennung, daß kirchliche Verhältnisse nur durch die Kirche geregelt werden dürfen; der moderne Staat hat es verstanden, diesen Grundsatz zu erschüttern, und läßt der Kirche nur innerhalb der von ihm durch die Staats- gesetze gezogenen Grenzen die Freiheit. Bisweilen erfolgte die Regelung kirchlicher Verhältnisse durch Verträge zwischen dem Staat und der Kirche, die sogenannten K o n k o r d a t e. So hat insbesondere Bayern im Jahre 1817 ein Konkordat mit dem päpstlichen Stuhl ver- einbart, durch das eine grundsätzliche Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche im bayerischen Staat erfolgte und das neben dem sogenannten Religionsedikt, einem Teil der Verfassungsurkunde, die Grundlage für die Stellung der Kirche in Bayern bildet. 2. Durch die Verfassungsurkunde ist jedem Einwohner Bayerns 834 die Gewissensfreiheit gesichert, d. h. er darf in Gegenständen des Glaubens und des Gewissens keinem Zwang unterworfen werden und es darf niemand, gleichgültig zu welcher Religion er sich beken- nen mag, die einfache Hausandacht untersagt werden. Es ist deshalb auch einem jeden die Wahl seines Glaubensbekenntnisses freigestellt lind Beschränkungen, die die Satzungen der Religionsgesellschaften in dieser Richtung ausstellen, haben in Bayern keine rechtliche Wirksam- keit. Diese Selbstbestimmung steht aber nur solchen Personen zu, die das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben und im Besitze ihrer Geistes- kräfte sind. Der Austritt aus einer Glaubensgesellschaft und der 835 Übertritt von einer Kirche zu einer anderen können nur durch per- sönliche Erklärung bei dern Pfarrer oder dem sonstigen geistlichen Vorstand der Kirche, die verlassen werden soll, und dem der neuge- wählten Kirche erfolgen?" 19 20 19 Unter kanonischem Recht (sogenannt nach den canon63 — Rechtssatzungen der Kirche) versteht man alles von kirchlichen Organen aus- gehende Recht, gleichgültig, welche Gebiete es regelt, und so hat denn auch im Mittelalter die katholische Kirche nicht bloß kirchliche Verhältnisse in den Be- reich ihrer Gesetzgebung gezogen, sondern fast alle Gebiete des Rechtslebens geregelt, so insbesondere auch strafrechtliche, zivilrechtliche und prozessuale Vorschriften getroffen. 20 Hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder sind besondere Bestimmungen für die Kinder aus gemischten Ehen getroffen; maßgebend ist für die Religion der Kinder in erster Linie die Bestimmung Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 18