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1. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 530

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
5 30 Neueste Geschichte. 3. Zeitr. 1. Abschn. deren Hülfe ein Dundesgesetz entworfen wurde, nach welchem die Schwerz folgende Verfassung erhielt. Die höchste Regie- rung iss die Tagsatzung, aus 25 Deputirten bestehend, an de- ren Spitze sich der Landamman befindet. Die Tagsatzung ist nach der Reihe, Ein Jahr jedes Mahl, zu Freyburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürch und Lausanne, und die erste Ma- gistrarsperson oes Kantons, ww die Tagsatzung sich befindet, ist zugleich Landamman. Die vereinigten nordamerikanischen Staaten machen, ver- möge einer zwischen ihnen geschlossenen Union, einen Staat aus, wobey ein jeder seine, von dem andern unabhängige, Re- gierungsform hat. Der Unterschied der Stände ist überall auf- gehoben. Die gesetzgebende Gewalt.ist in jeder Provinz der. Versammlung von Repräsentanten anvertrauet, die in den mei- sten aus zwey Häusern besteht. Die gesetzverwaltende Macht besitzt ein Statthalter, dem ein Staatsrath zugeordnet ist. In den meisten Provinzen nimmt er einen unmittelbaren An- theil an der gesetzgebenden Gewalt. Die allgemeinen Angele- genheicen der Union verwaltet» vermöge der Konstitution vom 17. Sept. 178.7, ein Kongreß, der aus Deputirten aus allen Provinzen besteht. Er ist in den Senat und in das Haus der Repräsentanten getheilt. Hier prasidirt ein Sprecher im Se- nate, der Vicepräsident der vereinigten Staaten. Die gesetz- vei waltende Macht ist einem Präsidenten der vereinigten Staa- ten übertragen, der auch eine bedingte verneinende Stimme im Kongresse hat und auf vier Jahr erwählt wird. Er ist Be- fehlshaber der Land - und Seemacht, und hat ein bedingtes Recht, die Staatsbeamten zu ernennen. Der Vicepräsident wird alle Jahr gewählt. st 3. Gesetzgebung und richterliche Gewalt. Die Konstitution jedes Landes bestimmt das Recht, Ge- setze zu geben. Die Menge der Civilgesetze ist eine Geißel für ' die Länder; in Dänemark, Preußen und Frankreich hat man dieses Nebel durch Gesetzbücher gemildert. Besonders zeichnet : sich zu seinem Vortheile der Code Napoléon aus, den schon mehrere europäische Staaten angenommen haben. Große Auf- ; merksamkeit verwendet man jetzt auf die Verbesserung der Poli- zei. Mit den Kriminalgesetzen ist im Ganzen eine glückliche Verbesserung vorgegangen; man hat sie milder, und häufig der • Absicht, die man durch die Strafe zu erreichen sucht, gemäßer ■ gemacht. Auch hier verdient der Krrminalkodex des französt- '

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1. Lehrbuch der Geographie - S. 235

1852 - Hamburg [u.a.] : Schuberth
235 der Kongreß (gesetzgebende Körper) und ein auf vier Jahre erwählter Präsident (die vollziehende Gewalt). Der Kongreß besteht aus 2 Häusern dem Senat und den Repräsentanten. Der Senat besteht aus 62 Mitgliedern, von denen alle 2 Jahre £ austritt, je zwei auf einen Staat von deren Legislaturen erwählt. Präsident des Senats ist der Vicepräsident der vereinigten Staaten. Die Repräsentanten werden vom Volke jeden Staates gewählt und zwar je 1 Deputirter auf 70,680 Personen; übersteigt der Rest die Hälfte von 70,680 so wird ein Deputirter mehr erwählt; 5 Sklaven werden zu 3 Personen gerechnet. — Die Gebiete (Territories), welche durch Kauf, Cession oder Eroberung in den Besitz der vereinigten Staaten gelangen, schicken bis zu ihrer Aufnahme in den Staatenbund nur Delegates ohne Stimmrecht in das Repräsentantenhaus. Jeder einzelne Staat wählt und schickt die Deputaten zu beiden Häusern. Der Präsident wird durch so viele Wähler der einzelnen Staaten als diese Abgeordnete zum Congreß schicken, auf 4 Jahre ge- wählt. Der Sitz des Congreffes ist das Capitol zu Washington, in dem zu keinem der Staaten gehörigen Distrikt Kolumbia. — Ein Gebiet kann auf seine Erhebung zum Freistaat antragen sobald es 60,000 weiße Bewohner zählt. Hier ist kein Adel, kein persönlicher Rang, kein Unterschied zwischen Städtern und Landbewohnern; alle Gewerbe haben gleichen Rang, nur in den Seestädten bemerkt man europäische Vorurtheile; der Ackerbau ist geachtet; überall Reiz und Lust zur Thätigkeit, daher Frische des Geistes, gesunde Körper, gesichertes Auskommen; kein Bettler, selten Trunkenheit und Diebstahl. Das stehende Landheer beträgt in Friedenszelten nur 10,320 Mann, welche größtentheils nur zu Streiscompagnien gegen feindliche Indianer verwendet werden. Dennoch macht der hohe Sold die Unterhaltung des Heeres äußerst kostspielig, so daß dieselbe zu 8,300.000 Dollars veran- schlagt ist. Die Miliz oder Landwehr, die in Kriegszeiten aufgeboten wird, zählt 1,877,031 Mann. Die Marine besteht aus 82 Schiffen: 12 Linienschiffen, 14 Fregatten, 14 Dampfschiffen und andern Schiffen unter 34 Kanonen mit 8853 Al. im Frieden. Für die Flotte sind jähr- lich 11^ Mill. Dollars veranschlagt. Wenn man nun bedenkt, daß alle Handelsschiffe augenblicklich zur Verfügung gestellt, in kurzer Zeit zu Kriegsschiffen umgewandelt werden können, so wird es den vereinigten Staaten leicht, sich auf die billigste Weise in den Besitz einer achtung- gebietenden Seemacht zu setzen. Zum nordamcrikanischen Freistaat gehört die Negcrkolonie Liberia in Afrika (S. Seite 215).

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 291

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
- 291 — bührt dem hochgeseierten Benjamin Franklin, die Nagelmaschinen, welche täglich 200,000 Nägel liefern, Säge-, Hanfspinn-, Dampfpapiermaschinen, die amerikanische Mahlmühle, stammen alle von Amerika; unzählig sind die Verbesserungen, welche man in Brauereien, Gerbereien, Spinnereien ic. daselbst gemacht hat. Allen Gerätschaften und Werkzeugen der Nordameri- kaner wird allgemein das Zeugniß beigelegt, daß sie besonders praktisch sind. Hauptsitze der nordamerikanischen Industrie sind die nördlichen Staa- ten, besonders Massachusetts, Rhode-Island, Connektikut, Neu-Aork, Neu-Jersey, Delaware, Peuusylvanieu. Maryland und Ohio, und von den Städten vorzüglich Neu-Aork, Boston, Philadelphia, Balti- more, Neu-Orleans, Lowell, Pittsburg, Cincinnati, Rochester, Utica, Albany!c. Die Nordamerikaner sind aber entschieden die thätigsten und unter- nehmendsten Handelsleute der Welt. Je mehr Schwierigkeiten sich ihren Unternehmungen darbieten, desto größer ist ihr Eifer, dieselben zu über- winden. Alles ist ihnen Gegenstand der Spekulation, denn Alles will reich werden und Schätze sammeln und zwar so rasch als möglich. „Zeit ver- loren, Alles verloren" — denken sie. Die natürlichen Wasserstraßen, die zahlreichen Kanäle, Eisenbahnen (1871: 11581 geogr. Meilen), Kunst- straßen, Posteinrichtungen, Telegraphen (1871: 15890 geogr. Meilen) be- fördern den Handel ungemein. Keine Zölle hindern den Binnenhandel. Ausgeführt werden insbesondere Baumwolle, Reis, Mehl, Mais, Fleisch, Fett, Häute, Tabak, Seefische, Holz und Metalle. Die wichtigsten See- Handelsplätze sind Neu-Hork, Philadelphia, Baltimore, Neu-Or- leaus, Charleston, Providence (Neu-Jersey), Portlaud, Norfolk, Savannah, Brooklyn, Alexandria, San-Franzisko. Die gesetzgebende Gewalt ist dnrch die Konstitution dem Kon- gresse und die vollziehende Gewalt dem Präsidenten der Union übertragen. Der Kongreß besteht ans dem Senate und dem Hause der Repräsentanten. In den Senat sendet jeder von den 37 Staaten 2 Abgeordnete, welche die gesetzgebende Versammlung der einzelnen Staaten ans 6 Jahre wählt. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittel der Senatoren aus. Nur wer 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Union gewesen und ein Ein- wohner des Staates ist, in welchem er gewählt wird, kann zum Senatoren ernannt werden. Präsident des Senats ist der jedesmalige Vicepräsident der Union; er stimmt nur bei Stimmengleichheit mit. Der Senat muß jede Bill, welche im Repräsentantenhaus angenommen ist, berathen; nimmt auch er sie an, so wird dieselbe zum Gesetze erhoben, wenn der Präsident sie unterzeichnet. Geschieht das nicht, so muß eine neue Berathung in bei- den Häusern stattfinden. Sprechen sich dann in jedem 2/3 der Stimmen für das Gesetz aus, so hat dasselbe auch ohne des Präsidenten Zustimmung volle Gültigkeit. Die Repräsentanten werden alle 2 Jahre von dem Volke der einzelnen Staaten gewählt. Wählbar sind nur diejenigen, welche ein Alter von 25 Jahren erreicht haben, 7 Jahre Bürger der Union gewesen und zur Zeit der Wahl Einwohner des Staates sind, in welchem sie ge- wählt werden. Die Repräsentanten (gegenwärtig an 240) wählen sich ihren Sprecher (— Präsident) selbst. Der Präsident der Union wird auf 4 Jahre und gleichzeitig mit ihm der Vice-Prüsident, sein Stellvertreter und Er- satzmann, gewählt. Wählbar ist nur ein Bürger der Union, welcher seit 14 Jahren daselbst wohnt und 35 Jahre alt ist. Beide werden in jedem Staate von einem Wahlkörper gewühlt, welcher aus so viel Mitgliedern be-

3. Besonderer Theil - S. 913

1856 - Eßlingen : Weychardt
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Eintheilung und Wohnorte. 913 besitzt aber eine besondere gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt oder einen Senat, einen Gouverneur und ein Obergertcht. ") §. 268. Die Eintheilung und die bedeutendsten Wohnorte. I. Der Bundesdistrikt Columbia. Auf der linken Seite des Potomae, 26 M. oberhalb seiner Mündung in die Chesapeake-Bai. Zwischen Maryland und Virginia. Zeitungen und periodischen Schriften im Jahre 1850 sind 1,030 politische, 191 religiöse, 53 wissenschaftliche, 568 literarische und verschiedenen Inhalts und 83 neutrale und unabhängige. Die periodische Presse ist zwar völlig frei, wird aber durch die Tyrannei der politischen Partheien in einer schmählichen Knecht- schaft gehalten und schadet ungemein durch ihre niederträchtige Hingabe an die Lüge. ">) Verfassung und Verwaltung. — 1. Der Congreß der Vereinigten Staaten hat die gesetzgebende Gewalt. Alle Bnndesgesetze müssen von beiden Häusern des Kongresses berathen und mit Stimmenmehrheit angenommen und vom Präsidenten, dem nur ein beschränktes Veto zukommt, genehmigt werden. Der Congreß muß sich, wenn er nicht durch den Präsidenten außerordentlicher Weise berufen worden, am Sitz der Regierung zu Washington znm wenigsten einmal im Jahre, nämlich am ersten Montage des Decembers, versammeln. Die Vertagung geht nur vom Congreß aus; eine gänzliche Auflösung kann nicht stattfinden, a. Der Senat ist aus 2 Senatoren von einem jeden Staat zusammengesetzt, welche der Senat der einzelnen Staaten auf 6 Jahre wählt. Jeder Senator hat eine Stimme. Er muß 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten und zur Zeit seiner Wahl Einwohner des Staats sein, von dem er gewählt wird. Präsident des Senats ist der Vicepräsident der Ver- einigten Staaten. Die Berathungen des Senats sind gewöhnlich ernst, besonnen, ruhig und würdevoll, und seine Beschlüsse haben schon mehrmals die Union gerettet. 1). Dashaus der Repräsentanten besteht aus sgegeuwärtig 234] Abgeordneten der verschiedenen Staaten und aus Abgeordneten der organisirten Territorien, welch' letztere mitberathen, aber nicht mitstimmen dürfen. Die Repräsentanten werden auf 2 Jahre vom Volke der einzelnen Staaten nach dem von den betreffenden Staaten angeordne- ten Wahlverfahrcn gewählt. Niemand kann Repräsentant sein, der nicht das Alter von 25 Jahre erreicht hat, nicht 7 Jahre ein Bürger der Vereinigten Staaten ge- wesen und zur Zeit seiner Wahl ein Einwohner des Staats ist, für den er gewählt wird. Auf je 70,680 Personen in einem Staate kommt ein Repräsentant und ein überzähliger für jeden Staat, wenn ein Nest der Bevölkerung die Hälfte der angege- benen Zahl übersteigt, wobei 5 Sklaven als 3 Stimmen gerechnet werden. Bei den Berathungen im Hause der Repräsentanten herrscht Unordnung, Geräusch und Be- schäftigung mit allen möglichen Privatangelegenheiten, es wird nicht berathe», sondern nur. geschrieen und zuweilen gehen die Sitzungen in Prügeleien über. — 2. Der Präsident der Vereinigten Stnaten hat die vollziehende Gewalt. Er wird, wie auch der Vicepräsident, durch mittelbare Volkswahlen auf 4 Jahre ernannt, indem in jedenl Staate das Volk die Wahlmänner ernennt, deren Zahl sich aber nur so hoch belaufen darf, als die Zahl der Senatoren und Repräsentanten, welche der Staat in den Congreß sendet, zusammengenommen. Bei der Präsidentenwahl kommen die ärgsten Wahlum- triebe, Bestechungen und Versprechungen sder Präsident hat über die Besetzung von mehr als 60,000 Aemtern und Stellen zu verfügenj vor, daher kann von einer freien und unpartheiischen Präsidentenwahl nicht die Rede sein. Wer bei der Volkswabl die mei- sten Stimmen erhält, ist Präsident, wer ihm nach Stimmenzahl am nächsten kommt, ist Vicepräsident. Niemand kann Präsident oder Vicepräsident werden, der nicht ein eingeborner Bürger der Vereinigten Staaten ist, der nicht das Alter von 35 Jahren erreicht hat und nicht 14 Jahre innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig gewesen W- Der Präsident erhält einen Jahresgchalt von 25,000 Doll, und das Weiße Haus z>y Washington als Residenz, der Vicepräsident ein jährliches Salair von 5,000 Doll. Die Rechte des Präsidenten sind fast dieselben, wie die eines konstitutionellen Fürsten; ledoch hat der Congreß allein das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, auch kaun der Präsident Trattate nur mit Beistimmung von a/3 des Senats sanctio- Völter, Lehrbuch der Geographie. Ii. 58

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie für höhere Lehranstalten - S. 400

1881 - Frankfurt a.M. : Jaeger
400 Amerika. fuhr betrug 1878 einen Wert von 1773v2 Million Mark, die Aus- fuhr dagegen einen Wert von e. 2900 Mill. M.; hierzu kam an edlen Metallen eine Einfuhr von c. 97 Mill. M, eine Ausfuhr von 113 Mill. M. — Die Handelsflotte zählte Mitte der 70er Jahre 25 260 Schiffe, worunter 4478 Dampfer. — Die Eisenbahnen hatten Ende 1878 132 000 Kilom., die Telegraphenleitungen 152 400 Kilom. Länge. Die wertvollsten Exportartikel waren Baumwolle, Mehl, Fleisch, Fische, Baumwollenwaren, Gold, Silber, Felle, Potasche, Butter, Getreide, Tabak, Reis, Petroleum und Zucker. — Zahl- reiche Dampferlinien verbinden das Land mit England, Deutschland und Frankreich; drei Telegraphenkabel vermitteln den Depeschenverkehr mit Europa. Von den Eisenbahnen ist die großartigste die Pacificbahn, vom Osten nach San Francisco (1869 eröffnet). Die gesetzgebende Gewalt ist durch die Konstitution dem Kon- gresse und die vollziehende Gewalt dem Präsidenten der Union übertragen. Der Kongreß besteht aus dem Senate und dem Hause der Repräsentanten. In den Senat sendet jeder von den 39 Staaten 2 Abgeordnete, welche durch die gesetzgebende Versammlung der einzelnen Staaten ans 6 Jahre gewählt werden. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittel der Senatoren aus. Präsident des Senats ist der jedesmalige Vicepräsident der Union. Die Repräsentanten werden alle 2 Jahre von dem Volke der einzelnen Staaten gewählt. Der Präsident der Union wird auf 4 Jahre und gleichzeitig mit ihm der Vice-Präfident, sein Stellvertreter und Ersatzmann, gewählt. Wählbar ist nur ein Bürger der Union, welcher seit 14 Jahren daselbst wohnt und 35 Jahre alt ist. Der Präsident ernennt die Beamten, kommandiert Heer und Flotte, sorgt für Ausführung der Gesetze und vertritt den Staat nach außen. Zur Erhaltung des Friedens und der Verfassung besteht noch eine dritte Staatsgewalt, das Bundesgericht, mit lebenslänglichen Mitgliedern, welches vom Kongreß und Präsidenten uuab- hängig ist und über die Verfassungsmäßigkeit der gefaßten Beschlüsse und Gesetze, sowie über Streitigkeiten zwischen Ünionsstaaten :c. entscheidet. Ein stehendes Heer von 25 000 Mann dient nur dazu, die Cadres der verschie- denen Regimenter im Falle eines Krieges zu bilden; dagegen umfaßt die Miliz alle Bürger vom 18. bis 45. Lebensjahre mit Ausnahme der Lehrer, Geistlichen, Richter, Advokaten und Matrosen. Die Kriegsmarine zählt 121 Fahrzeuge, worunter 19 Panzerschiffe und kleinere Kriegsfahrzeuge, welche teils in Häfen der Union, teils in Brasilien, teils im Mittelmeere, teils im chinesischen Meere stationiert sind. In kirchlicher Beziehung herrscht in der Union die unbeschränkteste Freiheit. Die politischen Rechte sind durchaus unabhängig vom religiösen Glaubensbekenntnis, da der Staat über die unzähligen Religionsparteien das Oberaufsichtsrecht nicht in Anspruch nimmt und den Gemeinden die ge- samte Sorge sür die Kultusangelegenheiten überläßt. Im^allgemeinen ist das amerikanische Volk, trotz der unbeschränkten Religionsfreiheit, sehr religiös. Die Zahl der kirchlichen Sekten wächst mit jedem Jahre, eine der jüngsten bilden die Mormonen, seit 1850 in dem Territorium Utah angesiedelt, berüchtigt durch ihre Vielweiberei.

5. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 289

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
Alles ist ihnen Gegenstand der Spekulation, denn Alles will reich werden und Schätze sammeln und zwar so rasch als möglich. „Zeit verloren, Alles verloren" -- denken sie. Die natürlichen Wasserstraßen, die zahlreichen Kanäle, Eisenbahnen, Kunststraßen, Posteinrichtungen befördern den Handel ungemein. Keine Zölle hindern den Binnenhandel. Ausgeführt werden ins- besondere Baumwolle, Neis, Mehl, Mais, Fleisch, Fett, Häute, Tabak, See- fische, Holz und Metalle. Die wichtigsten Seehandelsplätze sind Neu-Uork, Philadelphia, Baltimore, Neu-Orleans, Charleston, Providence (Neu-Jersey), Portland, Norfolk, Savannah, Brooklyn, Alexandria, San Franzisko. Die ganze gesetzgebende Gewalt ist durch die Konstitution dem Kon- gresse, und die vollziehende Gewalt dem Präsidenten der Union übertragen. Der Kongreß besteht aus dem Senate und dem Hause der Repräsentanten. In den Senat sendet jeder von den 36 Staaten 2 Abgeordnete, welche die gesetzgebende Versammlung der einzelnen Staaten auf 6 Jahre wählt. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittel der Senatoren aus. Nur wer 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Union gewesen und ein Einwohner des Staates ist, in welchem er gewählt wird, kann zum Senatoren gemacht werden. Präsi- dent des Senats ist der jedesmalige Vice-Präsident der Union; er stimmt nur mit, wenn die Stimmen einstehen. Der Senat nmß jede Bill ohne Ausnahme, welche im Repräsentantenhaus angenommen ist, berathen; nimmt auch er sie an, so wird dieselbe zum Gesetze erhoben, wenn der Präsident sie unterzeichnet. Geschieht das nicht, so muß eine neue Berathung in bei- den Häusern stattfinden. Sprechen sich dann in jedem 2/3 der Stimmen für das Gesetz aus, so hat dasselbe auch ohne des Präsidenten Zustimmung volle Gültigkeit. Die Repräsentanten werden alle 2 Jahre von dem Volke der einzelnen Staaten gewählt. Wählbar sind nur diejenigen, welche ein Alter von 25 Jahren erreicht haben, 7 Jahre Bürger der Union gewesen und zur Zeit der Wahl Einwohner des Staates sind, in welchem sie ge- wählt werden. Nach der letzten Zählung kamen auf 70,700 Köpfe (5 Sklaven — 3 Freien) ein Repräsentant und überdies noch einer mehr, wenn der Rest der Bevölkerung mehr als die Hälfte von 70,700 Seelen beträgt. Die Repräsentanten (gegenwärtig an 240) wählen sich ihren Sprecher (— Präsident) selbst. Der Präsident der Union wird aus 4 Jahre und gleichzeitig mit ihm der Vice-Präsident, sein Stellvertreter und Ersatzmann, gewählt. Wählbar ist nur ein Bürger der Union, welcher seit 14 Jahren daselbst wohnt und 35 Jahre alt ist. Beide werden in jedem Staate von einem Wahlkörper gewählt, welcher aus so viel Mitgliedern besteht, als der betreffende Staat Mitglieder zu dem Kongreß absendet. In der ganzen Union wird diese Wahl am gleichen Tage vorgenommen; die Stimmenmehr- heit entscheidet. Der Präsident ist zugleich Oberbefehlshaber des Heeres und der Flotte; er hat zunächst die Beschlüsse des Kongresses auszuführen, die laufenden Staatsgeschäfte zu überwachen und mit Einwilligung des Kongresses Verträge und Bündnisse zu schließen, die Beamten der Union zu ernennen und dem Kongresse Botschaften zu bringen, d. h. er muß schriftlich Mit- theilungen über die innern und äußern Verhältnisse der Union machen; denn weder der Präsident, noch seine Minister haben Zutritt zum Kongreß. Das Kabinet des Präsidenten besteht aus dem Minister des Staats, der Finanzen, des Kriegs, der Marine, dem General-Staatsanwalt und dem General-Post- Cassian, Geographie. 4. Aufl. ^9

6. Asien, Australien, Afrika, Amerika - S. 477

1869 - Braunschweig : Schwetschke
Itt. Die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. 477 Senatoren und Repräsentanten sendet, und diese Wähler ernennen für jeden Staat zwei Candidaten, wovon einer ein Bürger eines anderen Staates der Union sein muß. Diese Listen werden an den Congreß gesandt, und wer die Mehrheit der Stimmen hat, wird nach ihm die größte Stimmenzahl zum Präsidenten erhalten, wird ernannt; der Vicepräsident. Alle Wähler geben in der ganzen Union ihre Stimmen an demselben Tage ab. Im Congreß ruht die ganze gesetzgebende Macht, der Präsident ist mit der vollziehenden bekleidet. Wird ein Gesetzentwurf in beiden Häu- sern genehmigt, so wird er dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt, wo- durch er Gesetzeskraft erhält. Weigert derselbe sich zu unterzeichnen, so wird der Entwurf dennoch Gesetz, sobald in beiden Häusern zwei Drittel der Stimmen ihn genehmigen. Kein Mitglied kann wegen seiner Reden oder Abstimmungen in den Versammlungen belangt werden. Die Reprä- sentanten haben allein das Recht, Staatsbeamte anzuklagen, lind der Senat, sie zu richten. Der Congreß versammelt sich wenigstens ein Mal des Jahres, im December, in der Bundesstadt Washington, wo der Präsident ein eigenes Haus bewohnt, das sogenannte weiße Haus. Der Präsident, welcher das Prädicat Excellenz erhält, hat nur 25,000 Dollars Besoldung, der Vicepräsident 5000; die Senatoren und Repräsentanten werden vom Staate durch Taggelder entschädigt. Der Präsident ist das Oberhaupt der Laud- und Seemacht und ernennt zu den wichtigsten Aemtern; er hat ferner das Recht, jedoch nur mit Zustimmung des Senats, Verträge und Bündnisse zu schließen, und leitet alle diplomatischen Verhandlungen mit dem Auslande. Ihm zur Seite steht ein aus vier Staatssecretären gebil- tes Ministerium, welches aus dem Staatssecretär (für das Auswärtige), dem Minister des Schatzes, dem des Krieges und dem der Marine besteht; dazu kommt noch der Generalpostmeister und der Generalanwalt oder Justiz- minister. Der Präsident kann wegen Untreue und Verrath angeklagt und bestraft werden. Die Justizverfassung ist im Wesentlichen die englische. Einem höchsten Gerichtshöfe und solchen Untergerichtshöfen, die der Congreß zu ernennen für gut findet, ist die richterliche Gewalt anvertraut. Unbe- schränkte Preßfreiheit geht aus solcher Verfassung nothwendig hervor. Jeder freie Bürger ist berechtigt, seine Stimme zu den Wahlen zu geben, jeder fremde Ankömmling nach Verlaus von fünf Jahren. Die Religion hat durchaus keinen Einfluß auf die bürgerlichen Rechte; wer nur erklärt, daß er an einen Gott glaubt, ist fähig, Bürger der Vereinigten Staaten zu Jeder Einwohner ist zur Vertheidigung des Vaterlandes vom 16. bis zum 45. Jahre verpflichtet, und daraus wird die eigentliche Kriegs- macht gebildet; Niemand darf von fremden Staaten einen Titel annehmen. Wer ein Ehren- oder ein besoldetes Amt bekleidet, darf ohne Bewilligung des Congresses von einem Könige, Fürsten oder fremden Staate einen Or- den, einen Titel oder irgend ein Geschenk nicht annehmen. Der Adelstitel bleibt abgeschafft. Das Wappen der Union besteht aus so vielen weißen sein. son, Monroe, Adams, Jackson, van Buren, Harrison, Tyler, Taylor, Fillmore, Pierce, Buchanan, Lincoln, Johnson. (1869) ist gegenwärtig Präsident. Nach Ablaus ihrer Präsidentschaft kehrten rechtschaffene, eivgetreue Männer zu ihren Privatbefchästigungen zurück. Polk, rant sie als

7. Für die dritte Bildungsstufe - S. 393

1855 - Hamburg : Kittler
393 kauft es, nachdem der 16. Theil zum Besten der Volks- und andern Schulen zurück- behalten worden. Ist der Anbau eines Gebiets so weit vorgerückt, daß man 60000 weiße Bewohner zahlt, so kann die Bevölkerung darauf antragen, daß ihr Gebiet zum Freistaat erhoben werde. Jeder Staat hat seine besondere Verwaltung, in welcher die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt getrennt find. Jene hat gewöhnlich der Se- nat (Oberherr) und das Assembly (Haus der Repräsentanten) mit verschiedener Zahl von Mitgliedern. An der Spitze der vollziehenden Gewalt steht ein .Gouverneur. Alle werden auf 1, 3 oder 4 Jahre erwählt; Wählbarkeit und Wahlrecht hängt von einem bestimmten Grundbesitz ab. An der Spitze aller einzelnen Staaten steht der Kongreß mit einem Präsidenten in der Bundesstadt Washington. Er besteht aus Senat, zu welchem jeder Einzelstaat zwei Mitglieder wählt, und dem Hause der Repräsentanten von 50 und 70000 Menschen (5 Sklaven werden für 2 freie ge- rechnet) wird einer gewählt. Der Präsident und Vicepräsident, welche an der Spitze der vollziehenden Gewalt stehen, werden auf vier Jahre vom Senate und den Repräsentanten gewählt und regieren mit fünf Ministern. Dadurch bilden die vereinigten Staaten einen wirklichen Bundesstaat. Zwar ordnet jeder Einzelstaat seinen Haushalt, seine Finanzen, Steuern, Schulwesen rc. und hat seine besondere Schuld, wogegen die Staatsschuld der Union gering ist, aber er darf keine be- sondere Münze schlagen, keine besondere Kriegsmacht oder Gesandten im Auslande halten, Bündnisse schließen oder Krieg führen, denn kein einzelner steht dem Aus- lande gegenüber als Staat da, sondern nur die Union Aller, und darin unterschri- tt diese sich von Deutschland und von der Schweiz, welches ungeachtet seiner Klein- heit weniger eng verbunden ist. Bei der Beurtheilung amerikanischer Zustände muß wohl unterschieden wer- den/' ob von den ältern oder jüngern, den Staaten mit oder ohne Sklaven, den Staaten mit überwiegenderprotestantisch englisch-deutscher, oder mit katholisch franzö- sischer, irländischer und andrer Bevölkerung dierede ist, wie aus das Klima und Ge- werbe. Wie überall in der Welt, so giebt es auch in Amerika Licht- und Schattenseiten. Was dem Staat und seiner Verfassung zunächst zu Statten kam, war der Umstand, daß die ersten Einwanderer größtenteils Engländer waren und England hier Ko- lonien schuf, daher wurde der englische Volkscharakter, englische Ansichten über Staat, Kirche und Bürgerthum hier vorherrschend. Es fehlt ihm freilich das aristo- kratische Element der englischen Verfassung; allein die Ansiedler in den Urwäldern gehörten tveder zu den Hähern Ständen, noch zur anglikanischen Kirche, daher wur- zelten bei ihnen die Ideen bürgerlicher und kirchlicher Gleichheit; dazu kam, daß die ersten Staaten, welche den Bund schlossen, im Nordosten lagen, wo nur dem Fkdiße und der Thätigkeit das Glück lächelt, daß die geringere und gleichartigere Bevöl- kerung die Ausstellung der Verfassung erleichterte, die, wenn sie jetzt erst geschaffen werden sollte, tausendfache Zwistigkeit hervor rufen würde: wie schon jetzt manche Wünsche der Süd-und Nordstaaten im Gegensatze stehen. — Daß bei den Wahlen wie in England arge Umtriebe obwalten, ist begreiflich, und an politischen Parteien fehlt es nicht, denn während die Whigs auf größern Einfluß der Central - Regie- rung, Schutzzölle und Controllirung des Bankwesens in den Einzelstaaten hin- wirken , arbeiten die Demokraten auf das Gegentheil und auf Souveränetät der Einzelstaaten hin, wodurch die Einheit und Kraft des Ganzen je mehr und mehr gelockert würde. — Der Süden und Südwesten des „Landes der Freiheit^, wie es die Amerikaner so gern nennen und nennen hören, hat auch noch 13 Staaten mit Skla- verei: Maryland, Virginien, Kentucky, Missuri, Nord- und Süd-Carolina, Tenessee, Florida, Alabama, Mississippi, Louisiana, Arkansas und Teras, was freilich weder von Freiheit, noch Humanität und Christlichkeit sonderlich zeigt. Schon jetzt müssen

8. Die Neuzeit - S. 144

1915 - Paderborn : Schöningh
144 Vereinigte Staaten von Nordamerika. 13. Eine wohlgeordnete Miliz, die.aus dem ganzen Volke gebildet und in den Waffen geübt ist, ist die eigentliche natürliche und sichere Verteidigung eines freien Staates. Stehende Heere sollen in Friedenszeiten vermieden werden, da sie der Freiheit gefährlich sind; und in allen Fällen soll die militärische Macht der Zivilgewalt völlig untergeordnet und von ihr geleitet werden. 15. Die freie Regierung oder die Segnungen der Freiheit können einem Volke nur erhalten werden durch feste Anhänglichkeit an Gerechtigkeit. Mäßigung, Einfachheit und Tugend und durch stete Rückkehr zu den grundlegenden Anschauungen. 16. Die Religion oder die Verpflichtung, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art ihrer Erfüllung kann nur von Vernunft und Überzeugung, nicht von Zwang und Gewalt geleitet werden,- daher haben alle Menschen das gleiche Recht, ihre Religion frei auszuüben gemäß den Vorschriften ihres Gewissens; es ist daher die gegenseitige Pflicht aller, christliche Nachsicht, Milde und Nächstenliebe zu üben. Nr. 60. Aus der Verfassung der Vereinigten Staaten. 17. September 1787. ((Englischer Text bei Altmann a. a. O. S. 45 f.) Um eine vollkommene Union zu schließen, um Gerechtigkeit und innere Ruhe zu befestigen, um für die gemeinsame Verteidigung zu sorgen, die allgemeine Wohlfahrt zu fördern und um uns und unseren Nachkommen den Segen der Freiheit zu erhalten, haben Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Nordamerika verordnet und eingeführt. Artikel I. 1. Die gesamte . . . gesetzgebende Gewalt soll einem Kongresse der Vereinigten Staaten anvertraut sein, der aus einem Senate und einem Hause der Repräsentanten bestehen soll. 2. Das Haus der Repräsentanten soll aus Mitgliedern bestehen, die alle zwei Jahre von dem Volke der Vereinigten Staaten gewählt werden . . .1 Niemand kann Volksvertreter sein, der nicht 25 Jahre alt ist, seit 7 Jahren das Bürgerrecht der Vereinigten Staaten hat und zur Zeit der Wahl nicht in dem Staate wohnt, in dem er gewählt ist . . . Das Haus der Repräsentanten soll seinen Sprecher und seine anderen Beamten wählen, und es soll allein das Recht der Anklage gegen ungetreue Staatsdiener haben. 3. In dem Senate der Vereinigten Staate sollen aus jedem Staate zwei Senatoren sitzen, die von dessen Gesetzgebender Körperschaft 1 Jetzt 386 Mitglieder.

9. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 375

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. §. 74. 375 für ihre Befestigung den Werth zu erkennen gegeben, den sie auf den Besitz dieser unscheinbaren Gruppe von Kvralleninseln legt als Militär- und Handelsstation und als Verbannungsort für Verbrecher. 2. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der östliche Küstenstrich Nordamerikas vereinigt alle Bedin- gungen einer bedeutenden Culturfähigkeit in sich: einen gemäßigten Himmelsstrich, wasserreiche Flüsse, fruchtbare Ebenen, hafenreiche Gestade und größte Annäherung an die alte Welt, die Quelle der Cultur für die ueue Welt. Die südliche Hälfte von Nordamerika verbindet eine große Fruchtbarkeit des Bodens mit reichen Schätzen an den beiden wichtigsten Mineralien (Eisen und Steinkohle) und mit einer glücklichen Vertheilung der natürlichen und künstlichen Verkehrsmittel. Dieses Zusammentreffen aller Bedingungen der Culturentwickelung unv des Nationalreichthums hat schon jetzt die Union zu dem gebildetsten, bevölkertsten und mächtigsten Staate der westlichen Hemisphäre und zu einer Handelsmacht ersten Ranges erhoben. Derselbe besitzt durch seine Weltlage einen ganz entschie- denen Vorzug vor den seefahrenden Nationen Europas, indem seine Küsten von den beiden größten Oceanen bespült werden, welche man durch eine Eisenbahn zu verbinden im Begriffe ist, um dem in riesenhaften Verhältnissen anwachsenden Produktenüberschuß auch einen Abzug nach W. zu eröffnen. Ueber die westlichen Staaten s. S. 378. Die „Union", deren Bevölkerung sich seit dem ersten Census im Jahr 1790 (3,929,328 E.) um das Achtfache vermehrt hat, besteht gegenwärtig aus 34 Staaten, 1 District und 7 Territorien, welche, wie die Schweiz, einen Bund mit einer gemeinschaftlichen Verfassung ausmachen, während jeder einzelne Staat wieder seine besondere Verfassung hat. Die Gesammtheit wird vertreten durch den „Congreß" der gewähl- ten Abgeordneten der einzelnen Staaten, welcher aus zwei Häusern, dem der Senatoren und dem der Repräsentanten, besteht, sich in Washington versammelt und für allgemeine Angelegenheiten Gesetze gibt. Die voll- ziehende Gewalt übt ein auf 4 Jahre (durch Wahlmänner) erwählter Präsident oder als dessen Stellvertreter ein Vicepräsident, zum Theil mit Zuziehung des Senates, und ihm stebt ein aus 5 Staatssekretären ge- bildetes Ministerium zur Seite. In ähnlicher Weise ist die Verfassung der einzelnen Staaten geordnet, deren besondere Verwaltung durch einen erwählten Gouverneur nach Gesetzen geschieht, welche erwählte Senatoren und Repräsentanten beschlossen haben. — Die Territorien, d. h. neue Provinzen, welche durch Eroberung, Kauf oder Abtretung in den Besitz

10. Elementar-Geographie für humanistische und realistische Lehranstalten - S. 331

1847 - Eßlingen : Dannheimer
3. Die Völker und die Staaten Amerika's. 331 4. Die geistige Kultur ist in Folge der mannigfaltigen Volkselemenre sehr verschiedenartig gestaltet. Am weitesten vorgeschritten sind die Staaten Neu-Englands. Zm Allgemeinen fehlt es an Schulen für die Bildung des Volks; doch widmet neuerdings die Regierung dem Volksschulwesen große Aufmerksamkeit: es wird keine neue Gemeinde gestiftet, ohne daß dieselbe für ihr Schulwesen mit einer Ausstattung an Land bedacht wäre. Die höhe- ren Unterrichts-Anstalten haben in Folge des vorherrschenden Handelsgeistes und der durchaus materiellen und selbstsüchtigen Tendenzen des Volks eine einseitige Richtung eingeschlagen und bis jetzt noch keinen wichtigen Einfluß auf die wissenschaftliche Bildung des Volks gewinnen können. Unter den höheren Lehranstalten zählt man 18 Universitäten, darunter die zu Neu Uork, Philadelphia, Cambridge (Mass), Providencc (Neu Zers.), New- Haoen, Norwich (Verm.), Middletown (Conn.) und Pittsburg am be- suchtesten sind. 8. 497. Die Verfassung und die Verwaltung. 1. Die Staatsform der vereinigten Staaten ist die demokratische Verfassung. Zeder Staat ist souverain; die Bewohner desselben üben ihre Souverainetät aber durch Stellvertreter aus, welche in den allgemeinen Volksversammlungen frei gewählt werden. Die Regierung der einzelnen Staaten ruht für die Gesetzgebung in einem Senate und Repräsentanten- hause (Vermont ist der einzige Staat, der keinen Senat hat), für die aus- übende Gewalt in den Händen eines Gouverneurs, für die richterliche Ge- walt in einem Obergericht. 2. Die 30 souverainen Staaten sind zu dem Bunde der vereinigten Staaten (Union) zusammengetreten und haben die Führung der gemein- samen Angelegenheiten des Bundes, z. B. diplomatischen Verkehr mit andern souverainen Staaten zu unterhalten, Krieg zu führen und Frieden zu schlie- ßen, Steuern einzuführen, wodurch andere Mitglieder des Bundes mit be- troffen werden können, einer Unions-Regierung übertragen. An der Spitze derselben steht der Präsident der vereinigten Staaten, als oberster Vollstrecker des gesetzlich ausgesprochenen Willens des nord-amerikanischen Volks. Erwirb, wie der Vice-Präsident, durch vom Volk bestimmte Wähler auf 4 Zahre gewählt. Der Wille des Volkes spricht sich aus in dem Kongreß, der aus dem Senat und dem Hause der Repräsentanten besteht. Die letzteren werden alle 2 Zahre vom Volke der einzelnen Staaten selbst, erstere aber auf 6 Zahre von der gesetzgebenden Versammlung jedes einzelnen Staates gewählt. Die vollziehende Gewalt übt der Präsident durch das Ministerium aus, das aus 4 Staatssecretären, dem General-Postmeister und dem General-Fiscal besteht. 3. Neben dem Haushalt jedes einzelnen Staates besteht der Staats- haushalt der Union. Derselbe zeigte im Z. 1844 bis 1845 eine öffent- liche Einnahme von 56 und eine Ausgabe von 46 Mill. Thalern. Die Schuldenlast belief sich am 1. Der. 1843 auf 35vr Mill. Thalern; sie ist aber seitdem in Folge des Krieges mit Mexico ungeheuer vergrößert worden. 4. Das stehendeheer beträgt etwa 10,700 Mann. Die eigentliche Landkriegsmacht ist die Volksbewaffnung odermiliz, gegen 1,711,000 Mann stark. Die Flotte besteht aus 75 Schiffen aller Größen, darunter 10 Linienschiffe, mit 2,900 Kanonen. Größere Festungen fehlen; aber zahl- reiche Forts finden sich an den Landesgrenzen und Küsten.

11. Für die Oberstufe - S. 207

1879 - Stuttgart : Hallberger
207 von den Cordilleren erfüllt, deren östliche Kette den Namen Felsengebirge führt und sich bis zu 3800 m erhebt. Zwischen diesem und dem Alleghany- gebirge liegen die weiten, unerschöpflich fruchtbaren Ebenen des Mississippi, welcher links den Illinois (Jlleneis) und Ohio (Oheio), rechts den Missouri (Missuri) aufnimmt. Gegen den Meerbusen von Mexiko, in welchen sich der Mississippi ergießt, geht die Hauptabdachung des Landes. In den atlanti- schen Ozean münden viele auf dem Alleghanygebirge entspringende, sehr wasserreiche Küstensiüsse, z. B. der Connecticut, Hudson, Delaware, Potomac. 4. Der nördliche Theil des Landes hat im allgemeinen ein Klima wie Deutschland; im Süden ist es mild wie in Italien. In sumpfigen Gegenden herrscht ungesunde Luft, und hier wüthet zuweilen das furchtbare gelbe Fieber. Man baut sowohl alle europäischen Obstarten, Getreide und den Weinstock als auch Baumwolle, Reis, Zucker und Tabak. In Kali- fornien und dem anstoßenden Hochland findet man Gold, in den Gegenden des Mississippi viel Eisen, Kupfer und Blei. Ungeheure Steinkohlenlager ziehen sich besonders durch den Staat Pennsylvanien. 5. Die Zahl der Einwohner schätzt man gegenwärtig aus 40 Mill.; darunter sind 34 Mill. Weiße und 5 Mill. Farbige d. h. Neger und Negermischlinge, welche aber seit Beendigung des großen Bürgerkriegs zur freien Bevölkerung gehören. Die übrigen Bewohner sind die (etwa noch 300 000) Indianer und die eingewanderten Chinesen. Ein Fünftel der ganzen Bevölkerung besteht aus Deutschen. Die evangelische Kirche ist die vorherrschende; doch trifft man, weil völlige Religionsfreiheit besteht, die verschiedensten christlichen Konfessionen und Sekten. 6. Die Union besteht gegenwärtig aus 37 Staaten, 11 Territorien (d. h. Gebieten, deren stimmfähige männliche Bevölkerung noch nicht so groß ist, als sie zur Wahl eines Repräsentanten sein muß) und dem Bundesdistrikt Kolumbia. Diese von einander völlig unabhängigen Staaten werden durch eine gemeinsame Verfassung und Bundesregierung zu einem Ganzen verbunden. Die gesetzgebende Gewalt übt der Kongreß, welcher aus dem Senat und dem Hause der Repräsentanten besteht. In den Senat sendet jeder Staat 2 Mitglieder; beim Haus der Repräseutanten richtet sich die Zahl der Mitglieder nach der Größe der Bevölkerung. Die vollziehende Gewalt besitzt der auf 4 Jahre gewählte Präsident. Er hat dafür zu sorgen, daß die Gesetze gehandhabt und die Beschlüsse des Kongresses vollzogen werden. 7. Die 6 nordöstlichen Staaten heißen Neu-England. Die wichtigste Stadt ist hier Boston mit 250 000 Einwohnern. Sie ist der Geburtsort ^des berühmten Benjamin Franklin. Zu den mittleren Staaten an der

12. Grundriß der Geographie - S. 461

1859 - Eßlingen : Weychardt
461 Kultur. Verfassung und Verwaltung. Eintheilung und Orte. sind die Staaten von Nenengland. Das Unterrichtswesen ist Sache der freiwilligen Thätigkeit und verschiedener Vereine, von denen die Akademien und grammatischen Schulen, die Universitäten und Colleaien gegründet sind und unterhalten werden; nur für das Volksschullvesen haben die Bundes- regierung und die Regierungen der einzelnen Staaten Einiges gethan. Die freien Farbigen und Indianer sind fast ganz, die S k l a v e n aber durchaus von allem Unterricht ausgeschlossen. §.410. Die Verfassung und die Verwaltung. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika [The United States of Ame- rica = dhe juneited steht'ß öv ämmerikäs bilden einen Bundesstaat^Unio ns, der gegenwärtig aus dem Bundesdistrikt Columbia, aus 32 Staaten und 8 Territorien sbundesgebietens besteht. Die einzelnen Staaten sind bis auf bestimmte, in der Constitution von 1787 aufgezählte und an die Bundesregierung abgetretene Rechte souverain und haben sämmtlich einen entschiedenen demokratischen Charakter. Die Leitung aller Angelegen- heiten, welche das Wohl der Gesammtheit der Staaten betreffen, ist einer Unions regier ung übertragen. Dieselbe besteht ans dem Kongreß der Vereinigten Staaten ssenat und Haus d e r R e prü- fe ntantenp als der gesetzgebenden Gewalt, aus dem auf 4 Jahre ge- wählten Präsidenten für die vollziehende Gewalt und aus einer von diesen beiden Gewalten angeordneten richterlich en G ewalt foberster Gerichtshof und U n t e r g e r i ch t es. Jeder einzelne Staat besitzt aber eine besondere gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt oder einen Senat, einen Gouverneur und ein Obergericht. Die Verfassungen der Territorien sbundesgebietes, die als Nationaleigenthum der Vereinigten Staaten angesehen werden, gehen vom Kongreß und dem Präsidenten des Bundes aus, welch' letzterer den Gouverneur des Bundes- gebietes ernennt. Die Aufnahme eines Territoriums unter die Staaten der Union geschieht durch den Kongreß, wenn dasselbe eine Einwohnerzahl von 60,000 Seelen erreicht hat. Die reguläre Bundesarmee besteht etwa aus 17,000 angeworbenen Soldaten und reicht kaum hin zur Besetzung der festen Plätze und Forts. In Kriegszeiten wird dieselbe durch außer- ordentliche Werbung vergrößert und die über 2 Millionen Mann starke Miliz aufgeboten. Die Flotte zählt 73 Schiffe mit 2,323 Kanonen. §. 411. Die Eintheilung und die Orte. I Vundesdistrikt Columbia. 2 Q.m. 58,200 Einw. Washington fnasch'ingt'nf. Hauptstadt der Union, Residenz des Präsi- denten , Sitz aller Centralbehörden und des Kongresses ans der linken Seite des Potomac. 40,000 (Stirn. Das Kapitol, das Sitzungsgebände des Kongresses. Das weiße Haus, das Hans des Präsidenten. Washington's Monument, ein bis 600' hoher Obelisk. Hafen. Schiffswerfte. Flottenstation. Ii. Die 6 Staaten von Nenengland? 1. Maine smehns. 1,648 Q.m. 653,000 Einw. August«. Hauptstadt am schiffbaren Kennebec. 9,000 Einw. Handel. — Portland. Größte Stadt des Staats am atlantischen Ocean. 21,000 Einw. Befestigter Hafen. Sehr bedeutender Seehandel. 2 Nero-Hampshire snjuhämmschirp 378 Q.m. 338,000 Einw. Cvncord. Hauptstadt zu Leiden Seiten des schiffbaren Merrimac. 9,000 Einw. — Portsmouth fpohrtß'möshp Stadt in der Nähe des atlantischen Oceans. 10,000 Einw. Befestigter Hafen. Seehandel. 3. Vermont swerrmönntp 376 Q.m, 327,000 Einw. Montpelier fmanntpilihrsi Hauptstadt am Onion. 5,000 E. Binnenhandel.

13. Die Neuzeit - S. 145

1915 - Paderborn : Schöningh
Verfassung der Vereinigten Staaten, 1787. 145 aus sechs Jahre gewählt werden; jeder Senator soll eine Stimme haben . . . Niemand kann Senator werden, der nicht 30 Jahre alt ist, seit 9 Jahren das Bürgerrecht der Vereinigten Staaten hat und bei seiner Wahl nicht in dem Staate wohnt, für den er gewählt wird. Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten soll Präsident des Senates sein, aber keine Stimme haben, es sei denn, daß unter den Senatoren Stimmengleichheit herrscht . . . Der Senat soll allein das Recht haben, jede Anklage gegen ungetreue Staatsdiener zu untersuchen . . . 4. . . . Der Kongreß soll sich wenigstens einmal in jedem Jahre versammeln. 6. Die Senatoren und Repräsentanten dürfen ... in allen Fällen, mit Ausnahme von Landesverrat, Treubruch und Landfriedensbruch, während der Sitzungsperiode der beiden Häuser nicht in Haft genommen werden . . . 7. Alle Gesetze wegen Erhebung der Abgaben sollen zuerst dem Hause der Repräsentanten zugehen; aber der Senat kann Verbesserungen vorschlagen und wie bei den anderen Gesetzen mitwirken. Jedes Gesetz, das im Hause der Repräsentanten und im Senate angenommen ist, muß dem Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgelegt werden, ehe es Gesetzeskraft erlangt. Billigt er es, so soll er es unterschreiben, andernfalls soll er es dem Hause zurückschicken, von dem es ausgegangen ist . . . Wenn nach der zweiten Beratung zwei Drittel dieses Hauses für das Gesetz stimmen, so soll es mit den Einwendungen an das andere Haus geschickt werden . . . Wird es auch hier von zwei Dritteln gebilligt, so soll es Gesetzeskraft erhalten. . . . Wenn der Präsident ein Gesetz nicht binnen zehn Tagen . . . zurücksendet, so soll es Gesetzeskraft erhalten, als wenn er es unterzeichnet hätte . . . 8. Der Kongreß hat das Recht, Gebühren, Abgaben, direkte und indirekte Steuern aufzulegen und zu erheben, Schulden zu bezahlen und für die gemeinsame Verteidigung und Wohlfahrt der Vereinigten Staaten zu sorgen; aber alle Abgaben, direkten und indirekten Steuern müssen in den gesamten Vereinigten Staaten gleichförmig sein . . . Er kann Krieg erklären . . ., Heere aufstellen und unterhalten die Miliz versammeln, die Gesetze der Union zur Ausübung bringen . . . 9. . . . Die Vereinigten Staaten sollen keine Adelstitel verleihen; auch soll derjenige, der ein besoldetes Amt. . . erhalten hat, ohne Einwilligung des Kongresses weder ein Geschenk noch eine Begünstigung, weder ein Amt noch einen Titel . . . von einem Könige, Fürsten oder einem auswärtigen Staate annehmen. üitthenftoffe, Il 10

14. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 90

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
90 Das Zeitalter Friedrichs des Großen und die Aufklärung Friede zu Versailles, in dem England die Unabhängigkeit der Vereinigten versames c^aaten anerkannte. Konföde- § 84. Verfassung der Vereinigten Staaten. 1778 nahm der rkonstitu-d Kongreß (§ 83) die Konföderationsartikel an. Durch sie entstand tion ein loser Bund, in dem aber die einzelnen Staaten ihre Selbständigkeit wahrten und dem Ausland gegenüber ihr Handels- und Zollwesen verschieden regelten. Auch fehlten feste gemeinsame Einnahmen. Da das lose Bundesverhältnis zu unerträglichen Zuständen führte, wurde der Wunsch nach einer Verstärkung der Zentralgewalt allgemein. Eine zu diesem Zweck einberufene Versammlung (Convention) brachte eine Verfassung zustande, die am 4. März 1789 in Kraft trat. Bundes- Diese Konstitution ist das erste bedeutende, noch heute gültige verhaitms g^riftliehe Gesetz, das die Regierungsreform eines Landes bestimmte. Nach ihr sind die Vereinigten Staaten ein Bundesstaat, in dem die Gewalten nach der Lehre Montesquieus geteilt sind und nach der Rousseaus die Volkssouveränität durchgeführt ist. zentral- Es wurde bestimmt, daß die Zentralgewalt nur die ihr aus- gewait (jj-ücküch durch die Verfassung zuerkannten Rechte besitzt, die übrigen den Einzelstaaten verbleiben. Auch sollte im Senat (s. u.) jeder Staat, gleichgültig wie groß er war, zwei Vertreter haben. Teilung der Die Legislative erhielt ein aus Senat und Repräsentantenhaus Gewalten bestehender Kongreß. Die Exekutive übt ein Präsident aus, der seine Minister nicht aus dem Parlament nehmen darf. Die richterliche Gewalt, soweit sie der Union zusteht, wird einem Oberbundesgericht und Bundesgerichten übertragen, deren Richter auf Lebenszeit zu ernennen sind. Das Oberbundesgericht kann Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen, für nichtig erklären, voikssouve- Endlich wurden zwei Kammern eingerichtet; die Repräsentanten ramtat wer(jen auf zwej Jahre nach dem allgemeinen Stimmrecht gewählt, die Senatoren von den Parlamenten der Einzelstaaten auf sechs Jahre; das Volk wählt durch Wahlmänner den Präsidenten auf vier Jahre; die Verfassung aller Einzelstaaten ist republikanisch. Wachstum Das Gebiet der Union wurde bald durch Erwerb benachbarter der umon gp^jg^gj. Gebiete vergrößert, zunächst durch Louisiana, das Spanien an Frankreich abtrat, und Florida. Das romanische Südeuropa. Portugal § 85. Portugal und Spanien. Portugal, seit 1640 unter den Braganzas wieder selbständig, war seit dem Spanischen Erbfolgekriege völlig von England abhängig. Erst der Minister Pombal machte Ansätze zu einer Reform des zerrütteten Staates. Nach einem Attentate auf den König setzte er die Vertreibung der Jesuiten durch (1759). Aber trotz seiner wohltätigen Für-

15. Lehrbuch der Geographie - S. 789

1867 - Münster : Theissing
789 Besondere Geographie von Amerika. besondere Verfassung besitzt. Distrikte sind Ländertheile in den Grenzen des vereinigten Staatengebietes, welche noch keine eigene Verfassung und kein für sich geordnetes Staatsleben besitzen. Sobald sich Ansiedler gefunden haben, so wird der Distrikt abgegrenzt und zum Verkauf der Ländereien geschritten; nun heißt der Distrikt ein Gebiet (territory). Zählt das Gebiet 60,000 freie Bewohner, so kann es in die Zahl der Freistaaten erhoben werben, deren es gegenwärtig siebenunddreißig gibt. Jeder dieser Staaten hat seine eigene Verfassung, die ohne bedeutende Abweichung in allen Staaten dieselbe ist. An der Spitze steht ein Gouverneur, welcher mit seinem Rath die Verwaltung besorgt; ihm zur Seite die gesetzgebende Gewalt in 2 Häusern. Die Gouverneure werden auf 1 bis 4 Jahre gewählt. Bis da- hin war das Wahlrecht in den meisten Staaten auf die Weißen beschränkt, welche im Lande geboren oder naturalisirt sind. Ein Eingewanderter erhält nach bjährigem Aufenthalte das active Wahlrecht, nach 7jährigem wird er wählbar in die Kammer der Repräsentanten, nach Ojährigem in den Senat. — An der Spitze des Bundesstaates steht der Präsident mit dem Con- greß. Der Congreß besteht aus zwei Kammern, nämlich dem Senate und der Kammer der Repräsentanten. In den Senat schickt jeder Staat ohne Rücksicht auf seine Größe zwei Senatoren, in die Repräsentantenkammer schickt jeder Staat eine Anzahl Mitglieder nach Verhältniß seiner Einwohner- zahl: auch die Territorien schicken Repräsentanten in den Congreß, doch haben dieselben kein Stimmrecht. Der Congreß versammelt sich in der Stadt Washington, wo auch der Präsident seinen Sitz hat. Er ist die gesetz- gebende Gewalt für die ganze Union, entscheidet über Streitigkeiten der einzelnen Staaten, über Anlage von Festungen, Truppen - Aushebungen, Er- richtung von Gerichtshöfen, über Krieg und Frieden rc. Der Präsident wird auf 4 Jahre gewählt. Der zu Wählende muß 55 Jahre alt und seit 14 Jahren Bürger sein. Er hat die ausübende Gewalt, beruft den General-Congreß, ernennt Gesandte, wacht über Vollziehung der Gesetze, ist Obergeneral der Armee, Befehlshaber der Flotte rc. Ihm zur Seite steht ein Vice-Präsident, welcher den Vorsitz im Senate führt und an die Stelle des Präsidenten tritt, wenn dieser innerhalb der 4 Jahre ausscheidet. Der Präsident ernennt seine Minister oder Staats-Sekretäre, welche die einzel- nen Abtheilungen der Verwaltung leiten. Kriegsmacht. Alle waffenfähigen Bewohner der Vereinigten Staaten von 18—45 Jahren sind Soldaten. Sie bilden die Landmiliz, müssen für ihre Waffen sorgen und sich nach des Präsidenten Aufforderung stellen. Der jedesmalige Gouverneur ist Anführer der Landmiliz in seiner Provinz. Daß durch eine solche Einrichtung das stehende Heer verhältnißmäßig sehr klein sein kann, leuchtet ein; es mögen auch wirklich höchstens 15—16,000 Mann bei den Regimentern sein. — Die Seemacht der Union, während des letzten Kampfes ganz neu gestaltet, ist sehr bedeutend und bestand am Ende des I. 1864 aus 671 Schiffen mit 5610 Geschützen und 510,396 Tonnen Gehalt.

16. Die außereuropäischen Erdteile - S. 78

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 78 — Logan, der höchste Gipfel Nordamerikas (5950 m). Alaska wird von dem gewaltigen, auf 3000 km schiffbaren Aukon durchströmt. D 140. Erwerbsquellen. An vielen Orten ist der Boden bau nur mit Hilfe künstlicher Bewässerung möglich. Auf dem mexikanischen Hochlande werden Mais und Weizen, weiter nördlich auch Gerste gebaut. An den Küsten der mittleren Kordilleren wird in ungeheuren Mengen Obst und Wein ge-- Wonnen. Die Waldungen liefern ausgezeichnete Nutzhölzer. Die Viehzucht erstreckt sich auf Schaf- und Rinderzucht. In den canadischen Cordilleren blüht die Jagd auf Pelztiere, an den Küsten die Fischerei. Sehr bedeutend ist der Reichtum der Cordilleren an Mineralien. Kein Land der Erde hat so- viel Gold und Silber geliefert wie Mexico; aber auch die Cordilleren der Union und Canadas sind reich an diesen Metallen. Daneben finden sich Eisen-, Kupfer-, Blei-, Zinn^ und Quecksilbererze nebst Petroleum. Die Industrie beschränkt sich auf die Herstellung von landwirtschaftlichen Produkten (z. B. Mehl, Wein, Sisalhanf) und Textilwaren und auf die Verarbeitung von Metallen. Die Ausfuhr erstreckt sich auf Edelmetalle, Blei, Kupfer und Quecksilber, Vieh und Wolle, Wein und Obst, Kolonialprodukte und Hölzer, die Einfuhr auf Webwaren, Eisenwaren, Maschinen. Deutsche Häuser sind an dem Handel Mexicos stark beteiligt. § 141. Staaten und Städte. Politisch umfaßt das cordillerische Nordamerika zwei unabhängige Republiken (Mexico und die westl. Union) und eine britische Besitzung (den Westen von Britisch-Nordamerika). Me.rico ist eine Bundesrepublik von 27 Staaten, 2 Territorien und 1 Bundes- distrikt. Dem Präsidenten steht der Kongreß (Senat und Deputierten- kammer) zur Seite. Die vereinigten Staaten von Nordamerika bildeten ursprünglich eine An- zahl englischer Kolonien, welche sich 1776 für unabhängig erklärten. Die Bundes- republik besteht gegenwärtig aus 45 Staaten, 5 Territorien und 1 Bundes- distrikt (Columbia mit der Bundeshauptstadt Washington, spr. noschingt'n). An der Spitze der Republik steht ein Präsident; die gesetzgebende Gewalt rnht in den Händen eines aus dem Senat und dem Repräsentanten- hause bestehenden Kongresses. Im Gebiete der Cordilleren liegen 9 Staaten und 3 Territorien der Union x). Britisch-Nordamerika, ursprünglich ein französisches Vicekönigreich, ge- langte feit dem Anfange des 18. Jahrhunderts allmählich in englischen Besitz. i) Die Cordilleren der vereinigten Staaten umfassen (von S. nadj N.): die Territorien Neu-Mexico und Arizona, die Staaten Californien, Nevada, Utah, Colorado, Wyoming, Idaho, Oregon, Washington, Montana und einen Teil des Territoriums Alaska.

17. Globuslehre, Allgemeine Erdkunde, Länderkunde der außereuropäischen Erdteile und die Weltmeere (mit Ausschluß des Atlantischen Ozeans) - S. 114

1905 - Halle a.S. : Schroedel, Pädag. Verl.
— 114 — von dem Mutterlande sich unabhängig machten und in einein Jahr- hundert bis an den Großen Ozean und an den Meerbusen von Mexiko sich ausgedehnt haben. Seit 1883 (durch die sog. Monroe- Doktrin) weisen sie jede europäische Einmischung ans das Staats- leben des ganzen Erdteils zurück; in neuester Zeit haben sie außer aus Euba und Puerto-Rico ihre Herrschaftsbestrebungen auch außer- halb des Festlandes, und zwar aus den Philippinen und auf den Inseln im Großen Ozean, geltend zu machen gewußt. Sie umfassen insgesamt 9,8 Mill. qkm und 86,8 Mill. Bew., in Nordamerika allein 9,4 Mill. qkm und 77,6 Mill. Bew., 8,2 auf das qkm, und bilden eine Bundes-Nepublik, die aus 45 Staaten, 1 Distrikt und 5 Territorien besteht. Die Staatsgewalt ist aus drei Körperschaften verteilt; diese sind 1. die exekutive (Präsident), 2. die gesetzgebende (Kongreß), 3. die richterliche (oberster Gerichtshof:c.). Der Präsident wird auf vier Jahre gewählt und hat seinen Sitz in Washington. Der Kongreß besteht aus dem Senat (zwei Mitglieder für jeden Staat) und dem Repräsentanten-Haus (aus dein allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen). Jeder Staat hat seine besondere Verfassung und Verwaltung. Die Territorien stehen unter der Bundesregierung; den Bundesdistrikt verwaltet der Präsident. Die Union gehört zu den ersten Produktionsländern der Erde und hat nach England und Deutschland den drittgrößten Außen- Handel; dabei ist besonders die Ausfuhr in einem großartigen Auf- schwunge begriffen. Die Hauptausfuhrgegenstände sind: Baumwolle und Baumwollengewebe, Viehzuchtprodukte, Getreide, besonders Weizen, Petroleum, Tabak, Zucker, Fleisch, Schinken, Speck, Schmalz, Edel- metalle, Kupfer, Quecksilber und Maschinen. Die Handelsflotte ist die zweitgrößte der Welt. Eisenbahnen besitzt die Union mehr als alle europäischen Staaten zusammen; vier Hauptlinien verbinden die Küste des Atlantischen mit der des Großen Ozeans. In der Stärke ihrer Kriegsflotte (bemessen nach Linienschiffen über 5000 t und Kreuzern über 800 t) steht die Union nach England, Frankreich und Rußland an 4. Stelle (Deutschland an 6. Stelle). Im Ein- und Ausfuhrhandel mit Deutschland stehen die Vereinigten Staaten an 3. Stelle. Nach Deutschland werden ein- geführt: Baumwolle (5/e des Gesamtbedarfs), Kupfer (3/4 der Ge- samteinsuhr), Blei, Tabakblätter, Fleisch, frisch und zubereitet, (^2 der gesamten Einfuhr) und andere Viehzuchtprodukte, Getreide, be- sonders Weizen und Mais, Petroleum (mehr als 7/s der Ein- suhr), Pelzwerk, Bau- und Nutzholz, Maschinen u. a. m. Der Schiffsverkehr von Hamburg und Bremen aus ist daher ein sehr reger. Ein eignes Kabel von Emden über die Azoren nach New Jork stellt die direkte Verbindung zwischen Deutschland und Amerika her.

18. Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten - S. 144

1861 - Berlin : Charisius
144 Nord-Amerika. § 386. Die Vereinigten Staaten oder die Union ist ein Bund von einer Menge selbstständiger Staaten, an deren Spitze eine Central-Verwaltung steht. Diese hat die Gesetze zu geben, sie auszuführen und das Recht zu wahren. Die gesetzgebende oder legislative Gewalt hat der sogenannte Congreß, d. h. der Senat und das Repräsentanten- oder Abgeordneten- (Deputirten-) Haus. Jeder Staat wählt aus seinen Mitbürgern 2 Senatoren auf 6 Jahre, und der Vice- Präsident der Verein. Staaten hat den Vorsitz im Senate. Das Haus der Re- präsentanten zählt 234 Mitglieder, welche alle 2 Jahre in den verschiedenen Staaten gewählt werden, für jede 93.423 Kopse Ein Repräsentant, so daß z. B. Maine 6, New-Hampshire 3, Massachusetts 11, New-Pork 33, Delaware 1 :c. sendet. Der vereinigte Congreß, also beide Häuser, deren Versammlungsort die Stadt Washington ist, hat die volle Regierungs-Gewalt, d. h. die Macht, Krieg zu erklären, Steuern auszulegen, Anleihen zu machen, den Handel mit dem Aus- lande zu ordnen, Geld zu prägen, Maaß und Gewicht zu ordnen, Patente zu er- theilen, Seeränbereien zu bestrafen, Armee und Flotte so wie das Postwesen zu erhalten, Empörungen zu unterdrücken, hat ausschließlich Recht zu sprechen in allen Orten, wo sich Befestigungen, Arsenale, Magazine, Werften:c. der Verein. Staa- ten befinden re. — Die Gewalt zur Ausführung der Gesetze hat ein auf 4 Jahre erwählter Präsident; dieser ernennt die Minister, Gesandten, Consnln, die obersten Richter rc., und muß dem Congreß von Zeit zu Zeit Nachricht über den Zustand der Union geben. Er bezieht etwa 36.000 Thlr. Gehalt. Ihm zur Seite steht ein Vice-Präsident. Die richterliche Gewalt ist völlig unabhängig; dieselbe hat ein oberster Gerichtshof und die Untergerichtshöse. — Jeder der einzelnen Staa- ten ist für sich ein selbstständiges Ganzes, hat seinen Senat und sein Repräsen- tantenhaus und wählt jährlich seinen Gouverneur, hat auch sein oberstes Gericht und seine Untergerichtshöse. Jeder Staat zerfällt in Counties oder Kreise und diese in Townships oder Stadtgemeinden. — Außer den Staaten gibt es eine An- zahl sogenannter organisirter Territorien oder Gebiete, welche als National- Eigenthum angesehen werden und die das Volk durch seine National-Regierung verwalten läßt; der Präsident ernennt die Gouverneure derselben. Diese sind Neu-Mejico, Utah, Washington, Kansas, Nebraska, und außerdem das noch un- bebaute, den Indianern eingeräumte Indianer-Gebiet. Auch die Territorien wäh- len ihren Senat und ihr Repräsentantenhaus, aber alle Gesetze derselben müßen vom Congreß genehmigt werden. Haben solche Territorien eine bestimmte Anzahl von Einwohnern erlangt (ehemals 60.000), so werden sie in die Aeihe der Staa- ten aufgenommen. § 387. Die 6 östlichen Staaten, Neu-England genannt, werden meist von Engländern bewohnt, die man Hankees (spr. Jengkis) nennt; so sprechen näm- lich die Indianer das Wort engush ans. 1) Maine (spr. Mehn), ist so groß wie Baiern und Kurhessen. Es ist der kälteste dieser Staaten, und sein hügeliger Felsboden erlaubt wenig Cultur. Das Innere ist ganz waldige Wildniß. — Portland, 28 E-, ein Hafenort, liefert Nutzholz und treibt Handel, Schiffbau und Fischerei. — Augusta, 9 E., am Kennebeck, ist Regierungssitz. 2) New-Hampshire (spr. Niu-Hempschihr), so groß wie die Provinz Sachsen, ist meist Hochland, mit reichen und fruchtbaren Thälern, besonders 4 M. von der. Küste. Das Land ist gut bewässert und sehr gesund, hat aber strenge Winter. Ein großer Theil ist mit Wald bedeckt. Die Industrie ist bedeutend. — Ports- mouth (spr. Portsmoß), fast 10 E., treibt Fischerei, Maisbau und Baumwollen- fabrikation. — Concord, 9 E., am Merrimeck, ist Hauptstadt. 3) Vermont, so groß wie die Rheinprovinz, treibt Ackerbau und Viehzucht und liefert Wolle. Es ist meist hügelig und wird vom Grünen Gebirge durch-

19. Schulgeographie für sächsische Realschulen und verwandte Lehranstalten - S. 126

1904 - Leipzig : Dürr
126 Weiter nördlich aber bedecken Nadelwald und Tundra den Boden. Diese Gebiete beherbergen noch viele Pelztiere, unter denen die Bisamratte das häufigste ist. Die wasserreichen Flüsse und die zahlreichen Seen des Wald- und Tundren- gürtels haben tvegen der langen Winter und der dünnen Besiedelung geringe Be- deutung. Dasselbe gilt von der Hudsonbai, da sie mehrere Monate hindurch mit Eis bedeckt bleibt und ihre Verbindung mit dem Atlantischen Ozean, die Hudsonstraße, nicht jeden Sommer zugänglich ist. 7. Labrador, das mit Großbritannien in gleicher Breite liegt, aber viel kälter ist (vergleiche die Isothermenkarte!) hat felsigen, im Innern mit Wald be- wachsenen Boden und rauhe Küsten; es ist daher sehr dünn bevölkert (Herrnhuter Kolonien). 8 78. Aberblick über die politischen und wirtschaftlichen Werhältnisle Wordamerikas. 1. Im dänischen Grönland ist Ackerbau nicht möglich; Seehundsspeck, See- htlndsfelle und Eiderdunen werden ausgeführt. 2. Britisch-Nordamerika (a. Canada, b. Neufundland und Labrador) 872 Mill. qkm, also größer als das australische Festland, aber nur 51/2 Mill. Einwohner, so viel wie London. Am dichtesten bevölkert sind die Gegend von Toronto, Montreal und Quebek und die Provinzen Neubraunschweig und Neuschottland. Hauptstadt: Ottawa. Britisch-Nordamerika führt große Mengen von landwirtschaftlichen Erzeug- nissen und von Holz aus. Für die atlantischen Küstenländer ist die Fischerei, besonders der Kabeljaufang, von Bedeutung. Für die Beförderung der Waren kommt außer den vortrefflichen Wasserwegen die nördliche, von dem eisfreien Halifax nach Bancouver führende pazifische Bahn in Betracht. Goldreich ist die Gegend am Klondike (Dawson). Englisch sind auch die Bermudasinseln, die Britisch-Nordamerika mit Südfrüchten versorgen. 3. Die Vereinigten Staaten oder die Union (United States), eine aus 45 Staaten, 6 Territorien (darunter die Hawaiischen Inseln) und dem Bundes- distrikt bestehende Republik. Angegliedert sind Puertorico, die Philippinen, die Marianeninsel Guam und die Samoa-Insel Tutuila; unter dem Schutze der Union steht die Republik Cuba. Sitz der Regierung: Washington. Ein auf 4 Jahre gewählter Präsident steht an der Spitze; die gesetzgebende Gewalt hat der Kongreß, der aus dem Senat, in den jeder der 45 Staaten 2 Ver- treter sendet, und dem aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Repräsentanten- haus besteht. Große (der 45 Staaten und 6 Territorien) — 91/2 Mill. qkm; Bevölkerung = 80 Mill. Die Vereinigten Staaten sind das wichtigste Ackerbaugebiet der Erde. Reiche Ernten werden erzielt im 0, im Mississippibecken und in Californien. Die Hauptgetreide sind Mais, Weizen, Hafer, Reis, und zwar werden Mais und Weizen in großen Mengen im Mississippibecken, Hafer im Nordosten und Nord- westen, Reis in Carolina gebaut. Wein und Obst liefert Californien. Tabak

20. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 1042

1874 - Mainz : Kunze
1042 Nordamerika — Vereinigte Staaten. Ansiedler sich eingefunden und der Congreß den Distrikt abgrenzen, in townships und sections theilen und zum Verkauf von Ländereien schreiten ließ, hieß er ein Gebiet oder Territorium. Und ist der Anbau des Gebiets soweit vorgerückt, daß man 60000 weiße Bewohner zählt, so kann die Bevölkerung darauf antragen, daß ihr Gebier zum Freistaate erhoben wet'de. Die Territorien und der Distrikt Washington stehen unter der Ceutralregieruug. Im Jahr 1783 hatten 13 Provinzen sich unabhängig gemacht, und da 2 derselben im Nordosten sich in 4 zertheilten, so bestand die Union aus 15 Freistaaten, deren Zahl seitdem auf 37 nebst 11 Territorien (einschließlich Aljaskas und des Jndian Territory) angewachsen ist. Jeder Staat ist in Connties oder Grafschaf« ten getheilt. Die Verfassung ist so ziemlich in allen Staaten die gleiche. Jeder hat seine eigens gewählte Regierung, aber gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt sind getrennt, und die gesetzgebende beruht auf zwei Häusern oder Kammern. Diese Häuser sind in den verschiedenen Staaten nicht von gleicher Größe. In Pennsylvanien z.b. zählt der Senat (Oberhaus) 100 Mitglieder, wovon man V« jährlich durch Wahl erneuert; dieassembly (Haus der Repräsentanten) muß alle Jahr gauz gewählt werden und kann mit dem Wachsthum der Bevölkerung bis auf 300 Mitglieder steigen. Auch die Wähl- barkeit und das Wahlrecht sind in den verschiedenen Staaten an verschiedene Be- dinguugen geknüpft. Obwohl jeder Staat seinen Haushalt (Stenern, Schulwesen :c.) selbst besorgt, so darf doch keiner eine besondre Kriegsmacht halten, keiner besondre Münze schlagen, oder gar für sich Gesandte im Ausland halten, Bündnisse schließen und Krieg führen. Das kommt nur der Uuiou zu, kein einzelner steht dem Auslande gegenüber als Staat da, sondern nur die Union aller. Denn nach der Verfassung vom 17. Sept. 1787 bildet die Union, bis dorthin ein Bund von selbständigen Staa- ten, eiuen Bundesstaat, in welchem die Angelegenheiten, die das Gesammtwohl aller Staaten betreffen, einer Unionsregiernug übertragen sind. Die Verfassung zeigt indes manche Lücken in Bezug auf die Feststellung des Verhältnisses zwischen Bundes- regiernng und Einzelstaaten; so würde z. B. eine Bestimmung, wie sie die revidirte schweizerische Bundesverfassung enthält: „Bei Streitigkeiten in oder zwischen Cantonen entscheidet die Bundesgewalt" — eine wahre Wohlthat für manche Staaten sein *)« Aber das würde als eine Verletzung der Staatensonveränetät angesehen werden. Diese Souveräuetät der Eiuzelstaaten und die Staatsdoktrin im Gegensatze gegen die Bundesgewalt hat schon viel Unheil in den Vereinigten Staaten erzeug! und hatte auch den Souderbund der südlichen Staaten und den Rebellionskrieg zur Folge. Aehnlich der Verfassung der Einzelstaaten hat die Union an ihrer Spitze einen Congreß und einen Präsidenten, der in der Bundeshauptstadt Washington residirt. Der Congreß besteht aus Senat und Haus der Repräsentanten und ver- sammelt sich jährlich einmal, und zwar zu Ansaug Dezembers, falls der Präsident der *) Im Staate Arkansas z. B. stehen sich gegenwärtig 2 Präsidenten oder Go- vernors gegenüber, jeder behauptet der ausschließlich Erwählte zu sein, jedem steht eme bewaffnete Miliz zur Seite und blutige Auftritte sind die Folge davon. In Loui- siana haben sich letztes Jahr ein Governor und eine Legislatur, welche beide mch< gewählt wurden und nicht das mindeste Anrecht haben, mit Gewalt ihre Stellung angemaßt.