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1. Ausgewählte Lesestücke aus deutschen prosaischen Musterschriften für höhere Bürgerschulen und die unteren Klassen der Gymnasien - S. VI

1810 - Berlin : Realschulbuchh.
Vi Vorrede. andere, als die gewählte Anordnung verlangen, und darüber will der Herausgeber nicht strei- ten, sondern die Stimmen der Einsichtsvollen sammeln, und darnach gern bey einer neuen Ausgabe die Anordnung verändern. Auö leicht einzust henden Gründen hat sich der Herausge- der aller erklärenden Anmerkungen enthalten, und mehr dahin gestrebt, diese durch die Art der Auswahl entbehrlich zu machen. Berlin, im Mai 1810» r F. P. Wilmsen. 7’■ - J * • -- •>*' . 1. t..:,’ ' -

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1. Teil 1 - S. 44

1897 - Hannover [u.a.] : Meyer
44 Stoffauswahl und Stoffanordnung. Linie für den Unterricht bestimmen. So war es früher, und so ist es auch im neunzehnten Jahrhundert gewesen. Von der Zeit ab, da die Geschichte eine ständige Erscheinung auf den Lehrplänen der Schulen wird, mehren sich auch die Bestrebungen nach einer zweckmäßigen Einteilung des Stoffes, weil dies für den Unterricht von höchster Bedeutung ist. Was bei diesen Bestrebungen zu Tage gefördert worden ist, läßt sich in vier Gruppen teilen: 1. Bestrebungen, die der Natur der Sache widerstreben. Dahin rechne ich: a) die Anordnung des Stoffes in regressivem Gange, b) die Anordnung in Gruppen, wie sie Dr. Fr. Haupt in seiner „Weltgeschichte nach Pestalozzis Elementargrundsätzen und von christlicher Lebensanschauung aus"*) giebt. Gegen beide Arten verhält sich die größte Mehrzahl der Lehrer ablehnend. 2. Bestrebungen, die durch beschränkte Schnlverhältnisse hervorgerufen worden sind. Dahin rechne ich: a) die Anlehnung an das Lesebuch, au die Schreib- und Diktierstunden, und b) die Anlehnung an vaterländische Gedenktage. Beide Arten werden von den Lehrern jetzt vollständig verworfen. 3. Bestrebungen, die in der Natur der Sache begründet sind. Dahin rechne ich: a) die Anordnung nach Kulturbildern, wie sie Biedermann zuerst empfahl und wie sie auch Weigand und Tecklenburg in ihrer Weise getroffen haben, b) die Anordnung nach Kulturstufen, wie sie von den Herbartianern aus ins Leben gerufen worden ist. Diese Anordnungen finden in der Lehrwelt immer mehr Anerkennung. 4. Bestrebungen, die aus besonderer Rücksicht auf Unterricht und Erziehung hervorgegangen sind. Dahin rechne ich: a) das Bestreben, sämtliche Realien zu vereinigen, wie zuerst Harnisch that, und wie _ es, wenn auch in veränderter Weise, die Herbartianer anstreben, b) die Anordnung um Einzelpersonen und c) die Anordnung in konzentrische Kreise. In untern Klassen und bei beschränkten Schulverhältnissen ist Me möglichste Bereinigung der Realien sehr zu empfehlen und sollte noch mehr gepflegt werden, als gegenwärtig geschieht; es wird dadurch einer Zersplitterung des Unterrichts wesentlich vorgebeugt^ und dem Fache, das zur Zeit der meisten Aufmerksamkeit bedarf, dieselbe auch zugewandt. Allerdings fordert diese Weise geschickte und tüchtige Lehrer, die den Stoff ganz beherrschen. Die Anordnung um Einzelpersonen, die sogenannte biographische Methode, und auch die Anordnung in konzentrische Kreise haben beide viele Anhänger und auch viele Gegner. Albert Richter sagt von der biographischen Methode: „So lange man sich mit *) Erschienen Hildburghausen 1841.

2. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 261

1915 - Lahr : Geiger
261 und Pferdemärkte; tierärztliche Untersuchung der gefährdeten Tiere; öffent- liche Bekanntmachung des Ausbruches und des Erlöschens der Seuche. 4. Unter den besonderen Vorschriften sind namentlich fol- gende wichtig: Tiere, die am Milzbrände erkrankt oder dieser Seuche verdächtig sind, dürfen nicht geschlachtet werden. Hunde und sonstige Haustiere, die der Tollwut verdächtig sind, müssen vom Besitzer sofort getötet oder bis zum polizeilichen Einschreiten in einem sicheren Behältnisse eingesperrt werden. Sobald der Rotz (Wurm) bei Tieren festgestellt ist, muß die unverzügliche Tötung derselben polizeilich angeordnet werden. Ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt, so kann das Weggeben von Milch aus dem Sperrgebiete verboten oder an die Be- dingung geknüpft werden, daß die Milch vorher abgekocht wird. Die Polizeibehörde hat die Tötung der an L u n g e n s e u ch e erkrankten Tiere anzuordnen; die Tötung verdächtiger Tiere kann sie anordnen. Ist die Pockenseuche in einer Schafherde festgestellt, so muß die Impfung der noch seuchenfreien Stücke der Herde angeordnet werden. 5. Für die auf polizeiliche Anordnung getöteten oder nach dieser Anordnung gefallenen, sowie für diejenigen Tiere, die infolge einer polizeilich angeordneten Impfung eingehen, muß eine Entschädigung gewährt werden. Entschädigung aus der Staatskasse wird insbesondere gewährt: 1. für mit Milzbrand, Rauschbrand oder Tollwut behaftete Rindvieh- stücke und Pferde, die auf polizeiliche Anordnung getötet worden oder nach der Anordnung der Tötung an der Seuche gefallen sind; 2. für mit Milzbrand oder Ranschbrand behaftete Rindviehstücke und Pferde, die an dieser Seuche gefallen sind oder auf Anordnung des Besitzers, ohne daß er die Seuche als Milzbrand oder Rauschbrand erkannte, getötet wurden. Der Anspruch auf Entschädigung fällt unter Umständen weg, so namentlich, wenn man die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder wenn man die polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln nicht befolgt, oder wenn man ein Tier kauft, von dessen krankem Zustande man Kenntnis hatte. 168. Die Versicherung der Rindviehbestände. Durch die Tierkrankheiten, die bald da, bald dort auftreten, sind schon zahllose Landwirte an dein wertvollsten Teile ihres beweglichen Besitzes schwer geschädigt worden. In unserm Lande Baden ist deshalb ein Gesetz zustande gekommen, das den Landwirten die Möglichkeit bietet, ihre Rindviehbestände gut und billig zu versichern. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes sind:

3. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 261

1901 - Lahr : Geiger
— 261 — 4. Unter den besonderen Vorschriften sind namentlich fol- gende wichtig: Tiere, die am Milzbrände erkrankt oder dieser Seuche verdächtig sind, dürfen nicht geschlachtet werden. Hunde und sonstige Haustiere, die der Tollwut verdächtig sind, müssen vom Besitzer sofort getötet oder bis zum polizeilichen Einschreiten in einem sicheren Behältnisse eingesperrt werden. Sobald der Rotz (Wurm) bei Tieren festgestellt ist, muß die un- verzügliche Tötung derselben polizeilich angeordnet werden. Ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt, so kann das Weggeben von Milch aus dem Sperrgebiete verboten oder an die Be- dingung geknüpft werden, daß die Milch vorher abgekocht wird. Die Polizeibehörde hat die Tötung der an Lungenseuche er- krankten Tiere anzuordnen; die Tötung verdächtiger Tiere kann sie an- ordnen. Ist die Pockenseuche in einer Schafherde festgestellt, so muß die Impfung der noch seuchenfreien Stücke der Herde angeordnet werden. 5. Für die auf polizeiliche Anordnung getöteten oder nach dieser Anordnung gefallenen, sowie für diejenigen Tiere, die infolge einer polizeilich angeordneten Impfung eingehen, muß eine Entschädigung gewährt werden. Entschädigung aus der Staatskasse wird insbesondere gewährt: 1. für mit Milzbrand, Rauschbrand oder Tollwut behaftete Rindvieh- stücke und Pferde, die auf polizeiliche Anordnung getötet worden oder nach der Anordnung der Tötung an der Seuche gefallen sind; 2. für mit Milzbrand oder Rauschbrand behaftete Rindviehstücke und Pferde, die an dieser Seuche gefallen sind oder auf Anordnung des Besitzers, ohne daß er die Seuche als Milzbrand oder Rauschbrand erkannte, ge- tötet wurden. Der Anspruch auf Entschädigung fällt unter Umständen weg, so namentlich, wenn man die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder wenn man die polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln nicht befolgt, oder wenn man ein Tier kauft, von dessen krankem Zustande man Kenntnis hatte. 168. Die Versicherung -er Rindviehbeftände. Durch die Tierkrankheiten, die bald da, bald dort auftreten, sind schon zahllose Landwirte an dem wertvollsten Teile ihres beweglichen Besitzes schwer geschädigt worden. In unserem Lande Baden ist deshalb ein Gesetz zustande gekommen, das den Landwirten die Möglichkeit bietet, ihre Rindviehbestände gut und billig zu versichern. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes sind:

4. Lehrstoff der mittleren und oberen Klassen - S. 68

1910 - Leipzig : Warting
68 Vierter Abschnitt. §87. Vertikale Gliederung und Bewässerung. In Asien überwiegt das Hochland. Mehr als 2/3 der Oberfläche fällt auf dieses, während die Tiefländer kaum x/s einnehmen. Die Anordnung von Hoch- und Tiefland ist genau die entgegengesetzte wie in Amerika. Während dort die Gebirge vorwiegend in meridionaler Richtung verlaufen, herrscht hier westöstlche Streichrichtuug vor. Während dort den Rändern des Kontinents zugewandte Hochländer zentrale Tiefebenen einschließen, zieht die gewaltige asiatische Hochlandmasse quer von W. nach 0. durch den ganzen Kontinent, die Tiefländer dagegen haben eine periphere Lage. Wie von Amerika durch die Anordnung, so unterscheidet sich Asien von Afrika

5. Die Weltgeschichte - S. 2

1849 - Heidelberg : Winter
2 geschichte ist Darstellung derjenigen Thatsachen, welche auf die äußern und innern Verhältnisse der Menschheit und der sie vorzüglich repräsen- tirenden Völker einen wesentlichen Einfluß gehabt haben. — Die S pe- cialgeschichte beschäftigt sich entweder mit besonderen Theilen der allgemeinen Geschichte und ist daher Geschichte eines einzelnen Volks oder Geschlechts, eines besondcrn Standes oder Individuums, einer Pro- vinz oder Stadt oder Stiftung re.; oder sie hat besondere Zweige der innern geistigen oder materiellen Verhältnisse der Völker zum Gegenstand und kann daher Geschichte der Religionen, der Wissenschaften, der Künste, des Handels, der Gewerbe, der Staatsversassungen re. seyn. Der Form oder Methode nach, durch welche die Erkenntniß der Thatsachen in ihrem Zusammenhang erleichtert wird, beruht die Geschichts- darstellung theils aus der äußern, theils auf der innern Anordnung der Begebenheiten. In Bezug auf die äußere Anordnung ist die Darstellung entweder ethnographisch, wenn sie die Reiche und Völker einzeln nach einander, jedes als ein fortlaufendes Ganzes, nach der Aufeinanderfolge in der Zeit verführt; oder synchronistisch, wenn sie von Zeitraum zu Zeitraum die Begebenheiten, welche darin gleichzeitig bei den verschiedenen neben einander bestehenden Völkern vorfielen, zusammenfaßt; — oder es ist die Darstellung eine aus der ethnographischen und synchronistischen gemischte, indem sie die Vortheile beider nach dem Bedürfnis' leichter Übersichtlichkeit und lebendiger An- schaulichkeit verbindet, die Nachtheile beider aber, nämlich das Zerspalten des allgemeinen historischen Zusammenhangs bei der bloß ethnographischen — und das unnatürliche Zerstückeln der einzelnen Volksgeschichten bei der bloß synchronistischen Behandlung, möglichst vermeidet. In Bezug aus die innere Anordnung muß die Geschichtsdarstellung nicht nur pragmatisch seyn, sondern auch auf einem Einheitsgrunde ruhen. Pragmatisch ist sie, wenn sie die historischen Erscheinungen nach ihrer Causalität d. i. in ihrem innern, durch die nähern oder entferntern Ur- sachen, so wie durch die mittelbaren oder unmittelbaren Folgen bedingten Zusammenhänge aufzustellen bemüht ist.

6. Abriß der Baierischen Geschichte - S. 328

1822 - München : Lindauer
528 räthl«'ch hielt, in der bevorstehenden Schlacht selbst zu fechten, so übergab er die Anordnung des ganzen Heeres dem Seyfried Schweppermann, einem ge- Lornen Nürnberger, auf dessen Treue, Muth, Ein- sicht und Erfahrenheit er sich gänzlich verlassen konn- te, wie man dann von diesem einsichtsvollen und klugen Feldherrn erzählt, daß, als Ludwig am Abend vor der Schlacht mit seinen Hauptleuten ausgeritten war. die Stellung des österreichischen Heeres zu be- trachten, und die Hauptleute, welche ihn begleite- ten, alles tadelten, und gering schätzten, was sie an den Feinden wahruahmen, er allein geschwiegen, die Anordnung des österreichischen Heeres mit sicht- barem Kummer betrachtet, und den Ludwig, der seine Meynung zu wissen verlangte, versichert habe, daß die Anordnungen Friedrichs, deö Schönen, so beschaffe» waren, daß der Sieg über ihn außerordentlich rühm- lich seyn würde. Man har von dieser berühmten Schlacht, welche den 28. Sept. 1z22 auf den soge- nannten Vechwiesen zwischen Ampfing und Mühldorf vorfiel, mehr, als Eine Nachricht von gleichzeitigen Schriftstellern, welche in der Hauptsache alle in ihren Erzählungen Übereinkommen. Der rechte Flügel der Oesterreicher bestand aus den ungarischen, und den an Ungarn gränzenden Völkern, an deren Spitze eine ausgewählte, zahlreiche Menge der geübtesten Pfeilschützen gestellt war. Den linken Flügel mach- ten die österreichischen und steiermärkischen Truppen ans. Bey diesen letzten, welche der Herzog Hein- rick», Friedrichs Bruder, anführte, befand sich Frie- drich selbst an der Spitze seiner Leibwache, und flößte jedem der Seinigen durch sein emschloßnes und zu- versichtliches Wesen, mit dem seine prächtige Rü- stung ganz übereinstimnrte, einen gleichen, unbesieg- ba-

7. Das erste Schuljahr - S. 39

1907 - Langensalza : H. Beyer (Beyer & Mann), Herzögl. Sächs. Hofbuchh.
Iii. Die Reform des Lehrplans. — h) Das Lesen nud Schreiben. 39 Dem Operieren mit wirklichen Dingen folgt das Darstellen durch Symbole, von denen der Punkt das vollkommenste ist. Damit schreitet der Unterricht zum Zahlbilde fort. Das Zahlbild findet mannigfache Um- gestaltung durch verschiedene figürliche Anordnung. So werden bei der Zahl 5 folgende Figuren gebildet und vom Scyüler nachgebildet: Haus Stuhl Brief Wegweiser Schließlich verdichten sich diese Bilder zu den in zwei Reihen unter Jnnehaltung der quadratischen Vierergruppe gebildeten Zahlbildern: • • •• •• O • • ••• •••• •••• • • » » • • ••• ••• •••• Zahlreiche Versuche von Graß, Unterlauf, Lay, Göbelbecker und Schneider haben ergeben, daß eine simultane Auffassung der Einheiten nur bis zur 4 möglich ist und zwar auch nur dann, wenn diese quadratisch angeordnet sind. Außerdem wird das Operieren unter dieser Anordnung wesentlich erleichtert. Wesentlich später, als jetzt gewöhnlich geschieht, wird vom Zahlbilde zur Ziffer fortgeschritten. Ob nach Vermittelung und Befestigung der Zahlvorstellung das Zu- zählen und Abziehen nach Zahlindividuen (Grubes Methode) oder nach Rechen zu üben ist, bleibt hier unerörtert, da jeder Weg manches für sich hat und zum Ziele führt. Viel wesentlicher ist das strenge Festhalten an dem Grundsätze: Nur an wirklichen Dingen können Zahlbegriffe gebildet, kann Interesse erzeugt und erfolgreich gerechnet werden. Die Ausgaben mit nackten Zahlen stelle man ans Ende. In der Veranschaulichung der Operationen halten wir uns wieder an dieselbe Anordnung, wie bei dem Fixieren der Zahlbilder. Die Aufgaben werden also zweireihig in quadrati- schen Vierergruppen dargestellt. h) Das öefctt und Schreiben. Wir wenden die Blicke nach Erledigung der Sachgebiete nunmehr dem Formgebiete, dem Lesen und Schreiben zu. x) Göbelbe cker S. 81.

8. Denkfreund - S. 410b

1847 - Giessen : Heyer
Styllehre. 410b eines Huhnes, einer Schwalbe, eines Storches, eines Hechtes, eines Frosches, eines Krebses, eines Elephanten re. 8. Beschreibung einer Pflanze (Anordnung: Gattung und Art, Standort und Boden, Theile, Blüte- und Reifezeit, Fortpflanzungsart, Nutzen oder Schaden, weitere Bemerkungen), z. B. eines Nußbaumes, eines Zwetschenbaumes, einer Eiche, einer Tanne, des Holunders, des Wacholders, der Kartoffelpflanze, des Weizens, der Rüben, der gelben Viole (des Goldlacks), des Bilsenkrautes (einer Giftpflanze) rc. 9. Beschreibung von Mineralien, z. B. des Kalksteins, Lehms (Lei- mens), Töpferthones, des Eisens, Kupfers, Bleies, Messings {S. 242) rc. 10. Beschreibung eines Werkzeuges, z. B. eines Spinnrades, eines Haspels, eines Webstuhls, einer Kelter rc. rc. 8.78. 6. Beschreibung eines Verfahrens. Z. B. Beschreibung der Leinwandbereitung als Muster für solche Aufgaben. Anordnung: I. Bereitung des Stoffes: 4) Pflanzen, woraus die Leinwand bereitet wird, 2) Gewinnung und Behandlung der Pflanze zur Bereitung, d. i. a) Saat, Pflege, Ernte, b) Bearbettung bis zum Spinnen (vgl. S. 227.). c) Spinnen, Haspeln, Spulen rc. rc. 1!. Verarbeitung des Stoffes: 1) Werkzeug, d. i. a) Webstuhl, b) Schifflein rc. rc. 2) Verfahren des Webers, d. i. a) Eintrag, Kette, b) Einschlag durch das Weben. Iii. Verschiedene Arten des Gewe- des: 1) einfach, d. i. a) roh, b) gebleicht rc. 2) gebildet, als Damast rc. Iv. Schluß: Gebrauch der Leinwand. — Dieses Ganze sollt ihr aber, in- dem ihr das Verfahren der Leinwandbereitung erzählt, nicht so durch Auf- zählung abtheilen, wie es hier gegeben ist, sondern ihr sollt in eurer Darstellung nur so den Gang zu befolgen suchen, wie er hier in der Anordnung vorgeschrieben wird. Weitere Stylaufgaben: 1) Die Ziegelbereitung. 2) Die Mehlberei- tung (vgl. S. 230.). 3) Das Gerben (vgl. S. 216 u. 217.). 4) Das We- den. 5) Die Käsebereitung (vgl. S. 221.) 6) Die Brotbereitung (vgl. S. 236) rc. 8.79. 6. Die S child erung — die durch Lebendigkeit der Ein- bildungskraft ausmalende Schönbeschreibung. Aufgaben: 1) Der Spaziergang in den Wald. 2) Das Gewitter. 3) Der Frühling. 4) Der Sommer. 5) Der Herbst. 6) Der Winter. 7) Die Feuersbrunst. 8) Die Ueberschwemmung eines Flusses. 9) Die Heuernte. 10) Die Gebirgsgegend. 11) Das Saatfeld. 12) Der Markt. 13) Das Leichenbegängniß. m. Die Abhandlung. 8* 80. Die Abhandlung enthält im Allgemeinen, was über einen Gegenstand durch Nachdenken herausgebracht worden ist. Bei der Abhandlung merkt vorzüglich: 1) das, worüber die Abhandlung geschrieben wird< Man nennt es Hauptsatz (Thema). 2) die Anordnung des Inhalts der Abhandlung unter den Haupt- satz. Man nennt sie Entwurf (Disposition). Die Bearbei- tung dieser Anordnung heißt die Ausführung. 3) den Anfang der Abhandlung, um auf den Hauptsatz vorzube- reiten. Man nennt diesen Anfang Eingang. 4) das Ende der Abhandlung, wonach sich, wenigstens vorläufig, nichts weiter über den Gegenstand erwarten läßt, man nennt es den Schluß.

9. Der erste selbständige Geschichtsunterricht auf heimatlicher Grundlage - S. 28

1904 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 28 — Gruppen „Ritterleben" und „Bauernleben" ergibt sich des Gesamtbild: Heimat und Vaterland vor 600 Jahren. So reiht sich auf natur- und sachgemäße Weise eine „Zelle geschichtlichen Lebens" an die andere. An Stelle der Biographie tritt die Monographie. Gegenüber der biographischen bezeichnen wir diese lektionsmäßige Anordnung als die monographische Gruppierung des Unterrichtsstoffes. Daß sie der Schule und der Sache am meisten entspricht,, ergibt sich aus folgenden Vorteilen: 1. Sie gestattet, nein, sie zwingt, die Heimat und deren Geschichte zu derjenigen didaktischen Grundlage im Geschichtsunterricht zu machen, die um des Schülers und um der Geschichte willen gefordert werden muß. Die biographische Gruppierung gestattet kein vollwertiges Beziehen auf die Heimat. 2. Sie gestattet uns, auf der gewonnenen Grundlage in voller epischer Breite vorzugehen. Das Epische ist das Lebenselement der Jugend. Dadurch erst gelangen wir zu einer wirklichen Anschaulichkeit im Geschichtsunterricht. Und da mit der Anschaulichkeit das Interesse an der Sache wächst, so fördert die monographische Gruppierung unmittelbar die Lösung der höchsten Aufgaben des-Geschichtsuuterrichts. 3. Die monographische Betrachtungsweise beseitigt die irrige Annahme, daß Geschichte durchaus erzählt werden müsse. Sie kann reiches Apperzeptionsmaterial benutzen und führt daher bei den Stoffen zustäudlicheu oder kulturellen Inhalts zu dem entwickelnden Lehrversahren, zum Lehrgespräch, das sich intensiver in den Dienst der Geistesbildung stellt als das bloße Erzählen. Dabei wahrt sie der Erzählung bei allen Stoffen persönlichen, Handlung bietenden Inhalts ihr volles Recht. „Je jünger der Mensch, desto mehr verlangt sein Geist die speziellste Geschichte". Für die Erfüllung dieser Forderung legt die durch unsere Geschichtsauffassung bedingte monographische Gruppierung und Betrachtungsweise des Geschichtsstoffes den Weg frei. Ist das aber der Fall, dann hat die biographische Anordnung auch für den ersten Geschichtsunterricht nicht die Bedeutung, die ihr gewöhnlich zugeschrieben wird, und es ist nur folgerichtig, wenn sie der monographischen Gruppierungsweise weicht. Der Vorwurf, das diese zu abstrakt sei und daher die Verhältnisse der Schule zu wenig berücksichtige, richtet sich nach den bisherigen Ausführungen von selbst, ja, er dürfte eher in fein Gegenteil zu verkehren sein. Und nun noch eins! Ist denn die nach den dargelegten Gesichtspunkten getroffene imterrichtliche Anordnung etwas so Fremdes und Neues? Haben wir nicht schon immer, z. B. bei der Darstellung des Lebens der altert Deutschen und beim Ritterwesen, eine ähnliche Anordnung getroffen? Niemand hat die Gruppierung

10. Die Unterklasse einer zweiklassigen Volksschule im Lichte der Arbeitsidee - S. 93

1912 - Leipzig : Wunderlich
93 Auffassung des Lautes und seines Zeichens, welche die Deutlichkeit und Festigkeit der Vorstellung bedeutend hebt, völlig aus. Beides, eine Verstandes- und gefühlsmäßige Auffassung der Laute und Buchstaben, wie sie Gansberg in seiner „Begleitschrift zu der Fibel für Stadtkinder ,Bei uns zu Haus"', in „Fibelleid und Fibelfreud", R. Voigtländers Verlag in Leipzig, und Sichler in seinem Buche „Die Normallautmethode", Leipzig, Verlag von Ernst Wunder- lich, fordern, sind Hauptrichtlinien für die Methode des L-chreib- leseunterrichts, erschöpfen aber die Erwägungen, von denen ein guter Schreibleseunterricht abhängig gemacht werden muß, keines- wegs. Bei der Anordnung des Schreiblesestoffes in der Hungerschen Fibel und der Muttersprache 1. Teil von Baron, Junghanns und Schindler ließ man sich, soweit das gleichzeitig möglich war, so- wohl von der Rücksicht auf die Lese- und Schreibschwierigkeit der Lautzeichen (Die Muttersprache, 1. Teil, Fibel, Ausgabe B, im Vorwort: „Bei Feststellung der Aufeinanderfolge der Laute war in erster Linie ihre Leseschwierigkeit und in zweiter die Schreib- schwierigkeit der Lautzeicheu maßgebend."), als auch von dem Be- streben leiten, möglichst rasch umfangreiche Buchstabenkomplexe zu erhalten. (Siehe die zusammenhanglosen Wortreihen!) Lobsien will, daß sie sich nur nach der mechanischen Leseschwierigkeit der Schriftzeichen, d. h. der verschiedenen Zeitdauer „vom Eintritt des Reizes in das periphere Ende des sensiblen Nerves bis zur psychischen Klarheit im Erkennungsakt, die mit der Beschreitung der motorischen Bahn ihren Höhepunkt erreicht hat", richte. Wenn man es auch als eine vollständige Verschiebung des Schwerpunktes bezeichnen muß, sich bei der Anordnung des ersten Lese- und Schreibstoffes allein von der Rücksicht auf die Leseschwierigkeit leiten zu lassen, so sind doch die Wissenschaftlichkeit und Exaktheit, mit denen Lobsien bei seinen tachistoskopischen Experimenten verfuhr, Grund genug, dem Ergebnisse dieser Experimente, einer völlig anderen, als der gebräuchlichen Aufeinanderfolge der Lautzeichen, die größte Beachtung zu schenken. Folgende Buchstabenreihen sollen den Unterschied zwischen der Anordnung der Lautzeichen, wie sie uns in der Hungerschen Fibel entgegentritt (Siehe die Reihenfolge der Buchstaben!), und der Lobsienschen Anordnung (Siehe die neben den Buchstaben stehenden Ziffern!) verdeutlichen.

11. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 112

1869 - Braunschweig : Schwetschke
112 A. Europa. Die im Art. 4 vorgesehene Gesetzgebung des Bundes in Post- und Telegraphenangelegenheiten erstreckt sich nicht auf diejenigen Gegenstände, deren Regelung nach den gegemvärtig in der preußischen Post- und Tele- graphenverwaltung maßgebenden Grundsätzen, der reglementarischen Fest- setzung oder administrativen Anordnung überlassen ist. Art. 49. Die Einnahmen des Post- und Telegraphenwesens sind für den ganzen Bund gemeinschaftlich. Die Ausgaben werden aus den gemein- schaftlichen Einnahmen bestritten. Die Ueberschüsse fließen in die Bundes casse. (Abschnitt Xii.) Art. 50. Dem Bundespräsidium gehört die obere Leitung der Post- und Telegraphenverwaltung an. Dasselbe hat die Pflicht und das Recht, dafür zu sorgen, daß Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Oualification der Beamten hergestellt und erhalten wird. Das Präsidium hat für den Erlaß der reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, sowie für die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen deutschen oder außerdeutschen Post- und Telegraphenverwaltungen Sorge zu tragen. Sämintliche Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung sind ver- pflichtet, den Anordnungen des Bundespräsidiums Folge zu leisten. Diese Verpflichtung ist in den Diensteid aufzunehmen. Die Anstellung der bei den Verwaltungsbehörden der Post und Tele- graphie in den verschiedenen Bezirken erforderlichen oberen Beamten (z. B. der Directoren, Räthe, Oberinspectoren), ferner die Anstellung der zur Wahrnehmung des Aussichts- u. s. w. Dienstes in den einzelnen Bezirken als Organe der erwähnten Behörden fungirenden Post- und Telegraphen- beamten (z. B. Jnspectoren, Controleure) geht für das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes von dem Präsidium aus, welchem diese Beamten den Diensteid leisten. Den einzelnen Landesregierungen wird von den in Rede stehenden Ernennungen, soweit dieselben ihre Gebiete betreffen, behufs der landesherrlichen Bestätigung und Publication rechtzeitig Mit- theilung gemacht werden. Die anderen bei den Verwaltungsbehörden der Post und Telegraphie erforderlichen Beamten, sowie alle für den localen und technischen Betrieb bestimmten, mithin bei den eigentlichen Betriebsstetten fungirenden Beamten u. s. w. werden von den betreffenden Landesregierungen angestellt. Wo eine selbstständige Landespost-, resp. Telegraphenverwaltung nicht besteht, entscheiden die Bestimmungen der besonderen Verträge. Art. 51. Zur Beseitigung der Zersplitterung des Post- und Tele- graphenwesens in den Hansestädten wird die Verwaltung und der Betrieb der verschiedenen dort befindlichen staatlichen Post- und Telegraphenanstalten nach näherer Anordnung des Bundespräsidiums, welches den Senaten Gelegenheit zur Aeußerung ihrer hierauf bezüglichen Wünsche geben >vird, vereinigt. Hinsichts der dort befindlichen deutschen Anstalten ist diese Ver- einigung sofort auszuführen. Mit den außerdeutschen Regierungen, welche in den Hansestädten noch Postrechte besitzen oder ausüben, werden die zu dem vorstehenden Zweck nöthigen Vereinbarungen gell-offen werden.

12. Bd. 4 - S. 129

1913 - München : Seyfried
129 fyalbc Aberplattung auf bei- den Seiten. — Höhe, Breite und Anordnung des Bildes individuell. — 2 + 1; 3—1; 6 Enden. Ball. Vorbild Gum- mi- oder Lederball. — Kreis wird aufgezeichnet nach Hilfsform. — Rundschnei- den schwierig, ausgedehnte Vorübung notwendig. — Farbe braun oder freie Wahl. Abteilung 1 bringt vielleicht einfachen Schmuck an, auch sder Boden kann mit einem Streifen gekennzeichnet werden. — Wechsel mit dem Kreisel. (Hier läge nahe, den Soldatenhelm aus Papier als wei- tere Aufgabe zu wählen. Doch dieser Gegenstand wird zweck- mäßiger als Falt Übung genommen. Das entspricht der Wirk- lichkeit. Jede Sache verlangt die ihr zukommende eigene Art der Darstellung. Diese zu finden und nur die eine beste Darstellung zu üben, ist Aufgabe des Geschmacks und der Erfahrung des Lehrers.) 3. Auf der Straße. Haus: Freie Arbeit. Vorbild: das Haus, in dem die Kinder wohnen. Zum Rechteckschneiden stehen Hilfsformen zur Verfügung. Türe, Kamin, Fenster sind Teile von Streifen. Anordnung frei. Farben weiß, rot, schwarz. — Zählen. Hausglockentafel: Weißer Hintergrund nach Rechteck- formen geschnitten; schwarze Kreise nach Münzen. — Zahl 9, Zahlenbild 3x 3. — Anordnung: Fingermessen. Treppe: Muster: Antritt im Schulzimmer. — Unterster Streifen handlang, die nächsten je um 2 fingerbreit kürzer. Anfänge des Messens mit dem Maßstab. 10, 8, 6, 4, 2 cm; Streifen 2 Finger oder 2 cm breit. - Farbe steingrau, braun oder gelb. Visier Winkel (Straßenbau). 2 Streifen, rot, weiß oder schwarz. Anordnung nicht nebeneinander, sondern gefügt wie bei der Herstellung. Soweit als möglich, folgen wir stets dem Handwerker, der die Gegenstände gemacht hat. Durch die stückweise Zusammen- setzung lernen die Kinder am besten die Teile eines Dinges kennen.

13. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. VII

1906 - Leipzig : Brandstetter
— Vii — in unserer Zeitperiode leben zu dürfen. Dazu ist freilich nötig, daß wir neben den eigentlich historischen Reihen mit ihren Regenten, Kriegen, Schlachten, Jahreszahlen usw. auch kulturhistorische Reihen bilden, in denen wir das Volkslebeu der verschiedenen Perioden miteinander und mit der Gegenwart vergleichen und dadurch den sozialen Fortschritt erkennen lassen. Nur was sich durch Vergleichung an den Vorstellungskreis der Gegenwart fügt, haftet leicht im Gedächtnis und bereichert Geist und Willen. Daß dies nicht in solcher Ausführlichkeit geschehen kann, wie es wohl wünschenswert und zum vollen Verständnis nötig wäre, liegt auf der Hand, aber der Schüler der Volksschule soll ja auch kein Historiker werden, er soll aus dem Wenigen, das ihm geboten werden kann, nur herausfühlen, daß es in früheren Jahrhunderten zwar anders, aber nicht besser war. Diese Kenntnis der Vergangenheit, dieser geschichtliche Sinn wird dazu beitragen, daß sich das Volk nicht immer auf die „gute, alte Zeit" beruft, von der es meist gar nichts weiß. „Denn wo dieser geschichtliche Sinn fehlt, da bricht die Leidenschaft wie ein wildgewordenes Tier durch alle Schranken, die Natur und Kultur gezogen haben. Ein wahrhaft geschichtlicher Sinn ist der beste Damm gegen alle Umsturzbestrebungen." Gerade die Unkenntnis der Zustände bevf gangener Jahrhunderte verleitet immer zur Unzufriedenheit mit den bestehenden. Darum gebührt der Kulturgeschichte ein breiter Raum in der Volksschule. Sie besitzt auch an sich Interesse genug, um nachhaltig zu wirken, da sie schon bei der Darbietung notwendig zu Vergleichen mit der Gegenwart herausfordert. Sicher ist sie viel interessanter als eine äußerliche Anhäufung von an sich toten Namen, Daten und Zahlen. Durch eine derartige Stoffauswahl, durch die Beschränkung auf die geschichtlichen Höhepunkte innerhalb der deutschen Geschichte und auf die Beleuchtung der wichtigsten Seiten des kulturellen Lebens unserer Nation wird einer Überbürdung wirksam vorgebeugt und einem Übermaß von Namen, Zahlen und Daten gesteuert. Es wird zugleich eine eingehende, vertiefende Behandlung ermöglicht, wodurch allein ein Verständnis der betreffenden Zeitepoche herbeigeführt und die erziehliche Aufgabe des Geschichtsunterrichts gelöst wird. Bei der Auswahl des Geschichtsstoffes wurde also der altbewährte Grundsatz befolgt: „Nicht vielerlei, sondern viel. B. Anordnung des Stoffes. 1. Wenn der Geschichtsunterricht seine Ausgabe gut lösen soll, so ist neben der richtigen Auswahl des Stosses auch auf die Anordnung desselben ein besonderes Gewicht zu legen. In bezug darauf stehen sich drei verschiedene Anschauungen gegenüber: einmal die Ansicht der traditionellen Pädagogik, wonach die Anordnung nach der Chronologie zu erfolgen hat; dann die der Zillerfchen Schule, wonach der chronologische Zusammenhang der geschichtlichen Begebenheiten Nebensache, der kausale, innere Zusammenhang dagegen die Hauptsache und daher bestimmend auf die Anordnung ist; und endlich die in neuerer Zeit zutage getretene Anschauung, wonach der einzuschlagende Weg in der Gegenwart beginnen und über Sedan und Königgrätz rückwärts zu den Römern und Griechen führen soll.

14. Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß - S. 75

1910 - Halle a.S. : Schroedel
— 75 — 18. September 1708 bestimmte wohl, welche Dinge dem König vorzulegen seien; sie ist genau in bezug auf Anstellungen, Gnadensachen, in bezug auf die Geschäfte der laufenden Verwaltung, höchst ungenau in bezug auf allgemeine Anordnungen; sie will eben das alles, so von Wichtigkeit ist, alles, so statum publicum betrifft, dem Könige reservieren. Als mit der Regierung Friedrich Wilhelms die Versuche begannen, fest Kompetenzen für die einzelnen Behörden zu ziehen, da wurden besonders in der Konstitution vom 25. April 1715 über die Scheidung von Justiz- und Verwaltungssachen auch über das Recht der einzelnen Behörden zu generellen Vorschriften einige Bestimmungen gegeben. Es sollen z. B. die Lehnskanzleien und Regierungen (d. H. Justizhöfe) in Kommunikation mit den Kommissariaten die Jnnungsarükel revidieren; in einer Reihe Polizeisachen sollen die Magistrate mit den Commissariis locorum und unter Direktion der Kommissariate Entwürfe machen; doch heißt es schon damals in bezug auf sie, sie sollen nur mit königl. Approbation publizieret werden; die baupolizeilichen Anordnungen sollen von den Baukollegiis in den Provinzen entworfen werden. Aber wie die Behörden, so kamen ihre Anordnungen in Konflikt und der König endete damit, daß er durch die Notifikation vom 25. März 1719 überhaupt alles, was gedruckt als allgemeine Vorschrift publiziert werde, ihm zur Genehmigung und Unterzeichnung, dem betreffenden Minister zur Kontrasignierung vorzulegen anordnete. Es war das bei der großen Arbeitskraft des Königs immerhin eine Kontrolle; es war im Geschmack des zentralisierenden monarchischen Regiments; alles, was als gedruckter Beseht erschien, sollte mit königl. Autorität auftreten. Aber zugleich war es ein Schritt zur Vermehrung der Instanzen, der Vielschreiberei. Wichtig war, daß damit die Verantwortlichkeit der Minister aus alle allgemeine Anordnungen in ihrem Departement ausgedehnt wurde. Der allgemeine Eindruck, den man von dem Inhalt der Gesetzgebung Friedrich Wilhelms I. haben muß, ist der, daß wir hier eine Reformzeit vor uns haben, die der Stein-Hardenbergischen ebenbürtig gegenübersteht. Der mittelalterliche Staat war zugrunde gegangen durch die Veräußerung und Verschleuderung der Staats-hoheitsrechte. Was die englische Entwicklung vor uns voraus hatte, war der Umstand, daß dort die wesentlichen Hoheitsrechte dauernd im Besitze der Regierung geblieben waren. Im ständischen Staate hatten.die herrschenden Klassen der Gesellschaft in die Hoheitsrechte geteilt und hatten sie schnöde für gesellschaftliche Interessen mißbraucht. Der Große Kurfürst hatte den ständischen Staat gebrochen. Friedrich Wilhelm stellte wenigstens in einem deutschen Territorium die wesentlichen Hoheitsrechte des Staates wieder her, in einer Weise, wie man es in Deutschland seit den sächsischen Kaisern nicht mehr gekannt. Man empfand es seit Jahrhunderten zum ersten Male wieder, „daß etwas wie die tribunicia potestas

15. Der erste selbständige Geschichtsunterricht auf heimatlicher Grundlage - S. VII

1904 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Theoretischer Heit. Die Vielgestaltigkeit des ersten Geschichtsunterrichts................. Vom Wesen der Geschichte............................................... Zweck und Ausgabe des ersten Geschichtsunterrichts..................... Auswahl und Anordnung des Stoffes...................................... Die unterrichtliche Behandlung ........................................ A. Die lektionsmäßige Anordnung und Gruppierung .... B. Die methodische Durcharbeitung ................................... I. Die Stufe des Anschauens................................... A. Vorbereitung...................................... B. Darbietung.......................................... 1. Die Stoffe konkreten Geschehens....................... 2. Die zustäudlichen Stoffe.............................. Ii. Die Stufe des Denkens....................................... A. Vertiefung und Vergleich.......................... B. Die abstrahierende Zusammenfassung, d. System Iii. Die Stufe des Anwendens und Übens ..... Das Schülerbuch........................................................ Ii. praktischer feit. (Die mit * bezeichneten Stücke find Gedichte.) Erstes Bild. tsitfc Vaterland vsr 600 Jahren. Einleitung (Gewinnung eines chronologischen Maßstabes und Bestimmung des Zeitraumes)............................................... . Ans dem Leben der Ritter. 1. Die Ritterburg (die Plesse als Typ einer Burg). 1. Wie es im Burghofe der Plesse aussah . - - - • • 2. Wie es in den wichtigsten Gebäuden der Plesse aussah . Die Ritterburg (Abstrahierende Zusammenfassung). . 2. Die Ritterrüstung. (Wie der Ritter Gottschalck von Plesse aussah, wenn er zum Kampfe auszog. Typische Einzelerscheinung.) 1. Von den Waffen des Ritters..............................

16. Geschichtstabellen - S. III

1885 - Holzminden : Müller
% / v\ V 1 ^ 1’ h Vo r w o r t. Bei der Zusammenstellung der vorliegenden Geschichtstabeilen, die sicli in beschränkter Weise an das vielgebrauchte Hülfsbueh von Herbst anlehnen, habe ich besonders darauf Bedacht genommen, das sachlich, dem Stoffe nach Zusammengehörende auch durch die auf sere Anordnung und Gliederung als solches zu bezeichnen und die rein chronologische Folge der Data dahinter zurücktreten zu lassen. In den bisher erschienenen Büchern ähnlicher Art ist entweder — wie in denen von Schäfer und Rethwisch — das rein chronologische Princip, Anordnung der Thatsachen nach der Zeitfolge ohne Rücksicht auf ihren Zusammenhang, angewandt, oder — wie in den Tabellen von Cauer und Gehring — der von mir befolgte Grundsatz nicht in genügendem Mafse durchgeführt. Bei der Auswahl des Stoffes ist möglichste Beschränkung mein Ziel gewesen; auch die aufgenommenen Zahlen sind nicht sämtlich dazu bestimmt dem Gedächtnis eingeprägt zu werden. Kulturhistorische Data sind bis auf die in engem Zusammenhang mit der politischen Geschichte stehenden fast ganz übergangen, besonders wegen der jetzt noch bestehenden Verschiedenheit der Ansichten über die Behandlung der Kulturgeschichte im geschichtlichen Unterricht. Nur der Sage angehörende Personen oder Ereignisse sind nicht aufgenommen. Einzelheiten über verfassungsgeschichtliche Verhältnisse, wie über die Lykur-

17. Theil 10 - S. 542

1809 - Berlin : Duncker & Humblot
542 noch einige Abgeordnete von den Ständen ein- traten. Keiner Ward aber mehr gekrankt, als dis Geistlichkeit durch die theils oben schon an-, gegebnen, und in den übrigen Provinzen einge- führten Veränderungen, nämlich durch Aufhe- bung der Klöster, durch Entwertung einer neuen Stolgebührordnung für die den Landmann will- kührlich abschatzenden Landgeistlichen, durch Ab- schaffung der Proceffionen und öffentlichen Um- gänge, durch Zulassung jeder von der Censur- commiffion gebilligten Bibel, durch Vereinfachung des Gottesdienstes *), durch Anordnung von Pre- digerkritiken u. s. w., und um so mehr, je größer die Gewalt war, die sie in diesen Provinzen über die Menschen ausübte zu ihren persön- lichen Vortheilen. Dem Volke würdigere Führer zu geben in denselben, errichtete er auch hier, wie in den andern Provinzen, ein General- seminarium, in welchem künftig aufgeklärtere, und das menschliche Beste bezielende Priester ge- bildet werden sollten. Darum verlor nun auch die alte und berühmte Universität Löwen ihre großen Gerechtsame, die um so nachtheiliger wirk- ten, da sie in den Händen herrschsöchtiger *) Daß er aber die Kirchenmusiken abschaffte, ob- gleich er selbst Musik liebte, auch verstand, und fast täglich selbst übte, zeigte auch hier, daß er bei allen seinen Anordnungen mehr begriff, als fühlte»

18. Deutsches Lesebuch für die oberen Abtheilungen ein- und mehrklassiger Elementarschulen in der Stadt und auf dem Lande - S. uncounted

1853 - Frankfurt : Trowitzsch
Wollte Jemand mit uns über die von andern Lesebüchern abweichende Anordnung des Stoffes im zweiten Theile rechten, so berufen wir uns auf die Pag. 117. in der genannten Schrift angeführten Worte, und bemerken nur, daß die gemachte Anordnung weder maßgebend sein kann, noch soll; da, von andern Gesichtspunkten aus betrachtet, sich auch wohl eine oder mehrere andere rechtfertigen lassen. Wir haben und aber für die vorliegende entschieden, weil sie die einfachste ist. Das Kind wird zuerst auf das Himmelsgewölbe in seine leuchtenden Körper geführt, macht dann Bekanntschaft mit den geheimen Kräften der Natur, mit der Erde im Allgemeinen und deren wichtigen Hervorbringungen; weiterhin folgen Beschreibungen der einzelnen Erdtheile und ihrer Bewohner u. s. w. Alle gemachten Anforderungen erreicht und befriedigt zu haben, dürfen wir und in sofern nicht schmeicheln, da die Aufgabe eben eine solche ist, die nicht auf Ein Mal, die nur nach und nach gelöst werden kann. In wie weit aber das Buch sich dem vom Herrn Goltzsch aufgestellten Ideale genähert hat, überlassen wir der Entscheidung derer, die ein Urtheil hierüber fällen können, und erbitten uns zugleich Rath und Beihülfe zur Verbesserung des Buches für folgende Zeiten. Im Mai 1853.

19. Noah bis Kyros - S. 237

1829 - Leipzig : Cnobloch
237 Des Romulus kluge Anordnungen. Romulus wählte sich alsbald hundert der Aeltesten und verständigsten Männer, mit welchen er sich über jede Anordnung, die er bezweckte, be- rathschlagte, ehe sie dem Volke zu dessen Einstim- mung bekannt gemacht wurde. Denn das Volk maßte es sich an, darüber, was sein Wohl be- traf, viel mitzusprechen. Ihre Versammlung hieß der Senat, die Männer selbst aber nannte man Senatoren, auch Patres (Väter), ihres Alters wegen oder weil sie für das Gemeinwohl wie Vä- ter sorgten, in dem einen, wie in dem andern Falle also aus Hochachtung. Es ward ihnen aber, außer der Ehre, keine weitere Belohnung. Sie lebten, wie die andern Bürger Noms von dem Ertrage ihrer Aecker. Manche Gesetze und Gebräuche Al- balonga's wurden beibehalten. Als nun das Volk gezählt wurde, fanden sich darunter 3300 streitbare Männer. Nomulus theilte ihrcmenge in dreitheile ab, und diese Thei- le hießen Tribus. Jeden Tribus aber theilte er in zehn Theile ab, und diese Theile hießen Curie». Der Anführer einer Tribus hieß Tri- bunus. Von jeder Tribus aber wählte er hun- dert Mann zu Pferde, so daß deren Pferde, 300 waren; und diese durch ihr Wohlverhal- ten und ihr Vermögen ausgezeichneten junge Leute Lienten ihm zu seiner Leibwache. Man nannte

20. Der Krieg mit der Republik - S. V

1905 - Berlin : Paetel
Hus dem Vorwort ;ur ersten Auflage. Neben der Unmittelbarkeit der Darstellung, die dieser zweite Teil mit dem ersten gemeinsam hat, hebt er sich auch durch die Anordnung des gewaltigen Stoffes von andern Gesamtschilderungen des Krieges ab. Unter Verzicht auf die streng zeitliche Anordnung der Ereignisse glaubte ich durch lokale Disposition eine größere Übersichtlichkeit zu erreichen. Gelegentliche Hinweise lassen, wie ich hoffe, dabei zur Genüge erkennen, wie örtlich getrennte, aber zeitlich oder sachlich zusammengehörige Begebenheiten einander bedingen und beeinflussen. Durch freundliches Entgegenkommen von den verschiedensten Seiten stand mir für diesen Teil eine Fülle von noch ungedrucktem Material zu Gebote, Briefe und tagebuchmäßige Aufzeichnungen. Daß ich nicht noch mehr davon brachte, als man auf den folgenden Seiten finden wird, geschah mit Rücksicht auf den Umfang des Bändchens, das ohnehin über die gesteckten Grenzen hinauswuchs. Noch sei auf die beigefügten Karten hingewiesen; sie sind im engsten Anschluß an unsern Text gezeichnet. Was auf den Spezialkarten nicht zu finden ist, das suche man auf den Übersichtskarten und umgekehrt. Endlich möchte ich die abgeschlossene Darstellung mit dem Wunsche ausgehen lassen, daß andern das Lesen