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1910 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Heuß-Knapp, Elly
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mädchenschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Frauenschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): Mädchen
Fünftes Kapitel.
Heer und Flotte
§ 20. Das Heer.
Heer und Flotte umfassen die Macht, die ein Staat zu seiner
Verteidigung oder zu Angriffszwecken entfalten kann. Die prak-
tische Anwendung dieser Macht geschieht nur im Kriegsfall, dem
Ausnahmezustand, in dem die Tötung von Menschen nicht nur
erlaubt, sondern geboten ist in der gewaltsamen Austragung eines
Streits zwischen Völkern oder Staaten. — Solange nicht ein
oberster Gerichtshof besteht, der seinem Urteilsspruch dem Eigen-
nutz der streitenden Mächte gegenüber Geltung verschaffen könnte,
ist ein dauernder Frieden unter den Völkern kaum denkbar. Selbst
ein solches Friedensgericht würde seine Entscheidungen schwer
durchführen können, wenn ihm nicht eine Kriegsmachl zur Ver-
fügung stände. — Immerhin sind die Härten der Kriegsführung
durch allgemein anerkannte, völkerrechtliche Verträge gemildert
worden.
Geschichtliches: Kriege hat es zu allen Zeiten gegeben.
Förmliche Kriegsheere und Flotten sind dagegen erst späteren
Ursprungs. Sie entwickeln sich mit dem festen Ausbau eines
Staatswesens. Bei den alten Germanen hatte jeder Freie Waffen-
recht und Waffenpflicht. In feierlicher Versammlung erhielt der
Jüngling mit Vollendung des 21. Lebensjahres die Waffen, die
er nie wieder ablegte. — Mit dem Erstarken des Staates trat
das Bedürfnis eines „stehenden Heeres" auf — aus dem Volks-
heer entwickelt sich daher das (Söldnerheer; das „Kriegshand-
werk" entsteht. Das geworbene Heer bedeutete zunächst kriegs-
technisch einen Fortschritt. Doch hat es den Nachteil, daß der
Heerführer beim Anwerben der „Soldaten" nicht allzu wählerisch
sein konnte. Die Truppen waren mit schlechten Elementen stark
durchsetzt; so kam es, daß der ruhige Bürger die Söldlinge
fürchtete und verachtete. Erst die große französische Revolution
schuf in diesen Verhältnissen Wandel. Sie organisierte die ge-
samten Kräfte des Volkes zu einem Volksheer. Die großen Er-
folge, die Napoleon mit diesem Volksheer errang, veranlaßten
die anderen europäischen Mächte, die „allgemeine Wehrpflicht"
einzuführen. Vor allem Preußen bildete nach der Niederlage
von 1806 unter Scharnhorsts Leitung dieses System zu großer
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