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1. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 527

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
z. Kap. Regierungsform von 1740 b. 1810. Z27 er aber selbst ernennen konnte. Aber in den Unruhen 1774 wurde ihm ein immerwährender Rath zugeordnet, den der Adel wählte. Da Rußland durch denselben die Polen völlig beherrschte, so brachte dieses 17^1 eine Revolution hervor, und die Annah- me einer neuen Konstitution, nach welcher Polen ein Erbreich seyn, und der König die gesetzverwaltende Macht besitzen sollte. Allein Rußland nöthigre Polen, 179z, die vorige Konstitu- tion wieder anzunehmen. Die Gegenwehr verursachte die Auf- lösung des Staats. Dieser wurde indessen zum Theil durch den Frieden zu Tilsit mir Preußen am 9. Jul. 1807 wieder herge- stellt, indem aus Süd - und Neu-Ostpreußen, desgl. aus ei- nem Theile von Westpreußen das Herzogthum Warschau ge- stiftet, und der König von Sachsen zum Regenten desselben ernannt wurde. Dänemarks und der Pforte Konstitutionen blieben unver- 'ändert. Spaniens Verfassung erhielt durch die neue Dynastie, wel- che den 6ten Jun. 1808 zum Thron gelangte, eine große Um- wandelung. Durch die neue Konstitution vom 7. Jul. 1808 wurde nämlich dieselbe der französischen ähnlich gemacht. Dies verursachte große Bewegungen. Besonders erregte die übri- gens gewiß sehr wohlthätige neue Gerichtsverfassung mächtige Gährungen, indem sie in die Privilegien der Provinzen und Stände eingriff. Neavel hatte mit Spanien gleiches Schicksal. Durch die neue Dynastie, die am 30. März 1806 zur Negierung kam, wurde die Konstitution nach der französischen eingerichtet. Die unterdrückende Hofariftokratie und willkürliche Mini- sterialregierung in Frankreich erreichten unter Ludwig Xv. die höchste Stufe. Ludwig Xvi. war zu schwach, dasjenige ver- bessern zu können, was bisher verdorben war. Die Unzufrie- denheit der Nation kam zum Ausbruche, und brachte eine gänz- liche Revolution hervor. Durch dieselbe erhielt Frankreich hinter einander vier Konstitutionen. Die erste verwandelte es in eine eingeschränkte Monarchie. Die zweyte schuf es zu einer Demo- kratie um, und gab die gesetzgebende Gewalt in die Hände einer Kammer von Repräsentanten, und die gesetzausübende an ei- nen Wohlfahrtsausschuß von vier und zwanzig Personen. Die dritte, 1795, gab die gesetzgebende Gewalt an zwey Kam- mern, den Rath der Fünf hundert, und den Rath der Alten, und die gesehvollstreckende an ein Direktorium von fünf Per- sonen. Dieses Direktorium vermehrte seine Gewalt durch das

2. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 528

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
528 Neueste Geschichte. 3. Aeitr. 1. Abschn. Militär, am z.sept. 1797, und mißbrauchte sie darauf. Ver- mittelst einer neuen Revolution, durch den General Donaparte, am 9ten Nov. 1799, ausgeführt, erhielt Frankreich die vierte Konstitution, die am i6ten Dec. proklamirt wurde. Nach der- selben war Frankreich eine einzige Demokratie, mit Aufhebung alles Standesunterschiedes. Alle Gewalthaber in Frankreich mußten aus Bürgern genommen werden/ welche von ihren Mitbürgern eines Gemeindebezirks, durch die Stimmenmehr- heit, als die'geschicktesten zu öffentlichen Geschäften ernannt wurden. Die gesetzgebende Gewalt war zwey Senaten über- tragen; dem Tribunale, das die Gesetzentwürfe, die ihm von der Regierung vorgelegt wurden, untersuchte, und dem gesetz- gebenden Körper, der sie nach diesen Untersuchungen zu Ge- setzen machte, oder sie verwarf. Eine dritte Versammlung, der Erhaltungssenat, war ernannt, um die Handlungen, die ihm als gesetzwidrig von der Negierung oder dem Tribunate angezeigt wurden, zu bestätigen oder zu kassiren. Die Re- gierung war drep Konsuls anvertrauet, die auf zehn Jahre soll- ten erwählt werden; aber die vornehmste Gewalt war bey dem ersten Konsul, der alle Civil-, Militär- und gerichtliche Be- dienungen, außer den Kassationsrichtern, zu vergeben hatte. Bey den übrigen Regierungshandlungen hatten die andern beiden Konsuls auch eine, doch nur beratschlagende, Stimme. Die ge- setzgebende Gewalt beschloß Krieg und Frieden; die Regierung lei- tete die Unterhandlungen darüber ein und dekretirte sie. Der Regierung war ein Staatsrath zugegeben, zur Untersuchung und Entwerfung der Gesetze, und mehrere Minister besorgten die Ausführung derselben. Doch nach einer kurzen Dauer dieser Einrichtungen wurde die Monarchie durch das berühmte orga- nische Senatuskonsult vom 18. May 1804 wieder hergestellt. Vermöge desselben wurde der bisherige Oberkonsul Vonaparte unter dem Namen Napoleon der Erste zum Kaiser der Franzo- sen ernennt, und diese Würde in seiner Familie für erblich er- klärt. Um den Akt noch feyerlicher zu machen, berief man den Papst Pius Vii. nach Paris, wo er den neuen Kaiser salbte und krönte, 2. Dec. 1804. Die innern Unruhen in den vereinigten Niederlanden un- ter der oranischen und republikanischen Partey dauerten bestän- dig fort, und kamen 1747 zum Ausbruche, da Wilhelm Iv., Statthalter von Gröningen, Friesland und Geldern, aus dem Hause Nassau-Diez, mit Gewalt in den übrigen Provinzen ;um Erbstarthalter auf männliche und weibliche Nachkommen- schaft

3. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 529

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
z. Kap. Regierungsform v. 1740 b. 1810. 529 schaft ernannt wurde. Unter seinem Sohne, Wilhelm V., er- hielt die republikanische Partey mehrere Stärke; sie ergriff die Waffen gegen die Oranier, nach dem amerikanischen Kriege, und der Prinz wurde von dieser Partey seiner Würden entsetzt. Aber es entstand in ihr selbst ein Streit zwischen den Aristokra- ten und Demokraten, der dem Könige von Preußen die Wie- dereinsetzung des Erbstatthalters und eine wichtige Vermehrung seiner Rechte erleichterte, 1787. Als die Franzosen die vereinig- ten Niederlande 1794 eroberten, wurde dieser Negierungssystem über den Haufen geworfen und ein neues eingeführt. Nach demselben war der batavische Staat eine einzige Demokratie, mit Aufhebung alles Standesunterschiedes. Die höchste Ge- walt war in den Händen der Versammlung der Repräsentan- ten , die sich in zwey Kammern theillen. Die gesetzvollstreckende Gewalt war einem Direktorium von fünf Personen übertragen, das alle Civil - und Militärbeamte ernannte. Von den Direk- toren sollte alle Jahre einer abgehen und durch einen neuen er- setzt werden. Nach dem Frieden zu Luneville erhielt der Staat abermahls eine neue Konstitution, 16. Okt. 1801. Vermöge derselben wurde ein Staatsrath oder Staatsbewind errichtet, der aus 12 Mitgliedern bestand, und einen Ralhspensionnaire an der Spitze l>atte. Dieser leitete das Ganze. Die gesetz- gebende Gewalt war einem gesetzgebenden Körper von 3 5 Mit- gliedern und die Ausübung derselben in höchster Instanz einem Nationalgerichtshofe von 9 Mitgliedern übertragen. Diese Einrichtung dauerte bis 1806 d. 24. Man, an welchem Tage zwischen den Abgeordneten der Republik und dem Kaiser von Frankreich ein Traktat abgeschlossen wurde, vermöge dessen der Staat in eine Monarchie umgeschaffen, und der Drüber des Kaisers, Louis Napoleon, zum Könige von Holland ernannt wurde. Als dieser der Krone entsagte, 1810, so wurde durch ein organisirendes Senatuskonsult vom 13. Dec. 1810 das Königreich Holland dem französischen Reiche einverleibt. Der Kirchenstaat hatte ein gleiches Schicksal. Durch ökn Dekret des Kaisers Napoleon vom 17. May 1809 wurde er mit dem französischen Reiche vereinigt. Rom wurde für die zweyte Stadt desselben erklärt, und die Einkünfte des Papstes auf zwey Millionen Franken gesetzt. Auch die Negierung der helvetischen Republik erlitt eine große Veränderung. Eine vorübergehende Erscheinung war die Centralregierung zu Bern. Dey fortdauernden Unruhen wurde eine Deputation nach Paris eingeladen, 1802, mit L l

4. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 530

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
5 30 Neueste Geschichte. 3. Zeitr. 1. Abschn. deren Hülfe ein Dundesgesetz entworfen wurde, nach welchem die Schwerz folgende Verfassung erhielt. Die höchste Regie- rung iss die Tagsatzung, aus 25 Deputirten bestehend, an de- ren Spitze sich der Landamman befindet. Die Tagsatzung ist nach der Reihe, Ein Jahr jedes Mahl, zu Freyburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürch und Lausanne, und die erste Ma- gistrarsperson oes Kantons, ww die Tagsatzung sich befindet, ist zugleich Landamman. Die vereinigten nordamerikanischen Staaten machen, ver- möge einer zwischen ihnen geschlossenen Union, einen Staat aus, wobey ein jeder seine, von dem andern unabhängige, Re- gierungsform hat. Der Unterschied der Stände ist überall auf- gehoben. Die gesetzgebende Gewalt.ist in jeder Provinz der. Versammlung von Repräsentanten anvertrauet, die in den mei- sten aus zwey Häusern besteht. Die gesetzverwaltende Macht besitzt ein Statthalter, dem ein Staatsrath zugeordnet ist. In den meisten Provinzen nimmt er einen unmittelbaren An- theil an der gesetzgebenden Gewalt. Die allgemeinen Angele- genheicen der Union verwaltet» vermöge der Konstitution vom 17. Sept. 178.7, ein Kongreß, der aus Deputirten aus allen Provinzen besteht. Er ist in den Senat und in das Haus der Repräsentanten getheilt. Hier prasidirt ein Sprecher im Se- nate, der Vicepräsident der vereinigten Staaten. Die gesetz- vei waltende Macht ist einem Präsidenten der vereinigten Staa- ten übertragen, der auch eine bedingte verneinende Stimme im Kongresse hat und auf vier Jahr erwählt wird. Er ist Be- fehlshaber der Land - und Seemacht, und hat ein bedingtes Recht, die Staatsbeamten zu ernennen. Der Vicepräsident wird alle Jahr gewählt. st 3. Gesetzgebung und richterliche Gewalt. Die Konstitution jedes Landes bestimmt das Recht, Ge- setze zu geben. Die Menge der Civilgesetze ist eine Geißel für ' die Länder; in Dänemark, Preußen und Frankreich hat man dieses Nebel durch Gesetzbücher gemildert. Besonders zeichnet : sich zu seinem Vortheile der Code Napoléon aus, den schon mehrere europäische Staaten angenommen haben. Große Auf- ; merksamkeit verwendet man jetzt auf die Verbesserung der Poli- zei. Mit den Kriminalgesetzen ist im Ganzen eine glückliche Verbesserung vorgegangen; man hat sie milder, und häufig der • Absicht, die man durch die Strafe zu erreichen sucht, gemäßer ■ gemacht. Auch hier verdient der Krrminalkodex des französt- '

5. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 531

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
z.kap. Kriegswesenu. Industrie v. 174o b. 1810. 5z1 schen Reiches eine ehrenvolle Erwähnung. Der Prozeß in Ci- vilsachen ist-in Dänemark, Preußen, Frankreich und mehrem Slaaren des Rheinbundes sehr gebessert worden. 4. Kriegswesen. Alle Mächte harren seit Ludwigs Xiv. Zeiten stehende Ar- meen , aber erst Friedrichs Ii. Beyspiel lehrte sie, wie man sie stets marschfertig halten könne. Eben dieser König war der Erfinder einer neuen Taktik und Strategie, nach welcher sich alle übrige europäische Nationen mehr oder weniger bis aus die Revolution bildeten. Die Franzosen haben in den letzten Kriegen die Wirkungen dieser Taktik vereitelt, und ihre Feinde haben von neuem von ihnen gelernt. Die Artillerie ist mir un- gemeinem Fleiße studirt worden, und man hat sie durch viele neue Erfindungen vervollkommnet. Die Franzoseit übertreffen darin alle andere Nationen. Sie sind auch Meister ini Genie und in der Besestigungskunst, worin man Vaubans und Koe- horns Systeme theils erweitert, theils verbessert hat. Inder Seetakrik kommt den Engländern keine Nation gleich, aber die Franzosen sind bessere Schiffsbaumeister. In allen diesen Wis- senschasten ist vieles Vortreffliche geschrieben. $. 5. Betriebsamkeit, Kunstfleiß, Handel. Irr keiner Zeit ist die menschliche Betriebsamkeit so allge- mein verbreitet und so groß gewesen, als in unfern Zeiten. Auch ist sie ein Hauptgegenstand der Aufmerksamkeit des Staats und des Fleißes der Gelehrten und ihrer theoretischen und prak- tischen 'Arbeiten. Indessen hat sie diesen inner» Gehalt und diese, Ausdehnung nur in einigen europäischen Landern erreicht, und andere stehen dagegen zurück. Voir den asiatischen Natio- nen gleicht keine den fleißigem europäischen, selbst nicht die Chinesen; die Mittel - und Nord-Asiaten, viele arabische Stämme, und einige andere Nationen sind Nomaden. Die Bewohner der Nordküsie von Afrika treiben Ackerbau und dürf- tigen Kunsifleiß; die Völker in dem innern Afrika haben zum Theil einen Grad von Kultur. In dem spanischen Amerika und auf den Inseln gewinnt der träge Inhaber des Lairdes die Produkte durch Sklaven und handelt damit; der südliche Theil der amerikanischen Freystaaten verfährt beynahe auf gleiche Art; in dem nördlichen ist mehr europäische Industrie. Alle europäische Nationen treiben 'Ackerbau; am fleißig- sten und verständigsten die Engländer und Deutschen. Der Ll 2

6. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 532

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
532 Neueste Geschichte. 3. Zeile, i. Abschn. Gartenbau ist sehr verbessert und' durch Einführung fremder Ge- rvcmse erweitert. Der Weinbau har sich sehr ausgebreitet. Engländer, Holländer und Franzosen treiben den stärksten Fischfang in den europäischen Meeren, an den amerikanischen Küsten, im Eis- und Südmeere. Der Bergbau ist außeror- dentlich verbessert. Ein sehr wichtiger Nahrungszweig der süd- lichen Länder ist der Seidenbau. Die Viehzucht, und beson- ders die Schaafzucht, ist ein Hauptnahrungszweig, der noch vieler Verbesserungen fähig ist. England, Frankreich, Hol- land, viele deutsche Länder und ein Theil der Schweiz haben hierin einen großen Vorzug. Man wendet für die Manufak- turen jede Kraft der Natur au, und die Gelehrten und Künst- ler arbeiten für sie. Die Europäer treiben mit diesen Produkten und Manu- fakteit einen sehr bereichernden Aktiv-Handel, der nach allen.län- dern und Welttheilen gehr. Der westindische Handel bringt Gold und Silber nach Europa, der ostindische nimmt es weg. Englands Handel ist seit der Revolution zu dem größten in der Welt angewachsen, ob er schon jetzt durch die Vorkehrungen des Kaisers Napoleon von dem größten Theile des europäischen Kontinents ausgeschlossen ist. Diesen Handel unterstützen seine reichen Naturprodukte, noch mehr aber seine vortrefflichen Ma- nufakturen. An dem ost - und westindischen Handel, dem Han- del auf dem baltischen Meere und nach der Levante nehmen nur noch wenige Nationen Antheil. Der Verlust der amerikani- schen Koionieen hat dem englischen Handel den Stoß nicht ge- geben, den man fürchtete. Durch die vielen Kriege, welche die ostindische Kompagnie geführt hat, und durch die Untreue ihrer Beamten ist der Gewinn, den sie sonst hätte haben können, sehr verringert. Frankreichs Handel gehörte vor der Revolu- tion gleichfalls zu dem größten in Europa. Er litt jedes Mahl hesriger in den Kriegen mit England, als der englische, außer in dem amerikanischen Revolutionskriege. Mil einem weisem Verfahren hätte Frankreich damahls den amerikanischen Han- del an sich ziehen können. Sein Aktlvhandel war niemahls ge- nug. Sein Produktenhandel, besonders mit seinen Weinen, und sein Manufaktenhandel waren sehr gewinnvoll; der Le- vante-Handel war fast ganz in seinen Händen; sein westindi- scher glich beynahe dem englischen; es stand aber weit zurück in dem ostindischen. Seine Zettelbank, die Cäiffp cfefcompte, hatte gutes Zutrauen. Die Revolution hat dieses und seinen Handel überhaupt völlig ;u Grunde gerichtet. — Die verei-

7. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 533

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
533 z. Kap. Handel v. 1740 b. 1810. nigten Niederlande gehörten vor dem Revolutionskriege gleich- falls zu den ersten handelnden Mächten, ungeachtet ihr Han- del seit dem vorigen Jahrhunderte sehr gefallen war, besonders der ostindische, durch die Unwissenheit und den Betrug der Be- amten und durch die vielen Kriege. Unterdessen gaben ihnen ihre Fischereyen, Manufakturen, ost- und westindischen Maa- ren einen starken Aktivhandel, und ihr großer Oekonomie- und Frachthandel war äußerst einträglich. Die Revolution brachte ihn sehr herab, und seit dem Verluste aller Kolonieen, Batavia ausgenommen, ist er völlig vernichtet. Da jetzt die Nieder- lande einen Theil von Holland ausmachen, so hat der Handel mir dem französischen gleiches Schicksal. — Der spanische Han- del stieg, aber langsam. Man suchte ihm durch gute Vorkeh- rungen aufzuhelfen, unter denen die beste war, daß der ameri- kanische Handel seit 1787 nicht mehr allein auf Kadir einge- schränkt wurde. Ungeachtet er nur auf spanischen Schiffen ge- führt werden durfte, so war doch die Hälfte der Ladung aus- ländische Maare, und die andere Hälfte mußte Spanien, das selbst keiire Manufakturen hatte, für fremde Manufakte weg- geben. 1781 wurde eine ostindische Gesellschaft und 1782 die Karlsbank gestiftet. Bey den gegenwärtigen Gährungen in Spanien liegt 'der inländische Handel völlig darnieder und der auswärtige ist in den Händen der Engländer. — Portugals Handel ist von den Engländern in Beschlag genommen, welche den Portugiesen für Korn und Manufakte ihre Weine und die aus Brasilien gebrachten Reichthümer abholen und alle In- dustrie im Lande unterdrücken. Außer dem brasilischeu Handel treiben die Portugiesen einen ziemlich starken Sklavenhandel an der westlichen Küste von Afrika. — Von den italiänischen Mächten besaß Venedig einen starken Handel auf dem mittel- ländischen Meere, so wie auch Genua, wiewohl mit mindern Kräften. Da jetzt Venedig zum Königreiche Italien und Ge- nua zum franz-ösischen Kaiserthume gehört, so hat ihr Handel mit dem französischen gleiches Schicksal. — Oestreich führte einen nicht unbedeutenden Handel von Triest aus nach dem mittelländischen Meere und in die Türkey. Seitdem es Triest und seine übrigen Besitzungen am adriatischen Meere verloren hat, ist es vom Seehandel ganz ausgeschlossen, und sein Land- Handel ist unbeträchtlich, ausgenommen mit der Türkcy. — Frie- drich Ii. setzte seiner Vorfahren Ackerbau- und Fabrikensnstem mit noch größern Einsichten und wirksamern Maaßregeln fort. Das Verbot fremder Manufakte schwächte den innern Landhan-

8. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 534

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
534 Neueste Geschichte, z. Zeitr. i. tzlbschn. dcl, welches aber eine reiche Manufaktenausfuhr bald sehr ver- besserte. Der preußische Scehandel war an der Nord- und Ostsee schon anfangs nicht unbedeutend. Nachdem Danzig, die ganze preußische Küste und der Lauf der Weichsel dazu kamen, hob sich der Handel auf der Ostsee außerordentlich, sank aber den dem gegenwärtigen Kriege zwischen Frankreich und England bis beynahe auf nichts herab. In Emden wurde 1769 eine Häringsfischerey-Gesellschaft, in Berlin 1772 eine Seehand- lungs-Societät, und 1765 eine Zettelbank errichtet. — Die übrigen deutschen Staaten treiben nur Landhandel, wozu ih- nen die Messen, besonders in Leipzig, Frankfurt und Braun- schweig, Unterstützung geben. Der Handel der ehcmahligen drey Hansestädte: Hamburg, Lübeck und Bremen , war von ungemeiner Wichtigkeit; seitdem aber der Kontinent den Eng- ländern gesperrt wurde, verloren ste ungemein, und gegenwär- tig , wo sie einen Theil des französischen Neicl)es ausmachcn, haben sie mit den übrigen französischen Handelsstädten gleiches Schicksal. — Die Schiffsbaumaterialien, weiche die nordi- schen Lander produciren, geben ihnen einen Rang unter den handelnden Machten; und da die westlichen Nationen diese Materialien in größerer Menge nöthig haben, als jene Länder die Waaren, die sie ihnen dafür anbieten können, so war die Balance für die nördlichen Staaten. Ob also Rußlands Handel gleich mehr passiv als aktiv war, und die Betriebsamkeit und der Kunstfleiß der Einwohner seit Peters I. Zeiten nur erst un- ter Katharinen Li. wieder zugenommen hatten; so war doch fein Handel sehr gewinnvoll. Die stärkste Ausfuhr war auf der Ostsee; eine zweyte, auf dem schwarzen Meere, erwarb sich Katharine Ii. Jene ist seit dem Kriege mit England ganz, diese zum Theil gesperrt, da das mittelländische Meer den Rus- sen durch die Engländer verschlossen ist. Mit den asiatischen Nationen, Persien, Indien, China, Japan, den Inseln zwi- schen Asien und Amerika, und den südlichen nomadischen Völ- kern handelt Rußland durch Karavaneir. Die außerordentliche Ausdehnung des Reichs bringt einen wichtigen innern Handel hervor, der gut unterstützt wird.' Katharine Ii. hat die mei- sten sehr schädlichen Kronmonopolien aufgehoben. 1786 ist zu St. Petersburg eine Reichs - Assi'gnations - und eine Reichs- Leihbank gestiftet, die beide wenig Kredit baben. — Da Dä- nemark keine Manufakturen und keinen Ueberfluß an Natur- produkten hat, so ist die Balance gegen dasselbe. Norwegens Produkte ersetzen diesen Verlust reichlich. Dänemarks Aktiv-

9. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 535

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
535 z. Kap. Handel v. 174a b. 1810. Handel nach den europäischen Ländern und den andern Weltthei- len war stark. Dey dem gegenwärtigen Kontinentalsysteme aber, dem es beygetreten ist, verliert es außerordentlich. Die alte Bank hat ihren Kredit so ganz verloren, daß man ihre Zettel einzog. 1791 ist eine neue dänisch-norwegische Giro- und Leihbank gestiftet. Ein 1785 quer durch Holstein gezoge- ner Kanal verbindet die Nord- und Ostsee. — Schwedens Produkte halten die Handlungsbalance im Gleichgewichte. Der schwedische Aktivhandel stieg. Die Schweden schisscen zu allen europäischen Nationen und nach allen Welttheilen. Die schon 17z 1 zusammen getretene ostindische Gesellschaft erhielt erst x753 Festigkeit. 1771 wurde eine levantische und 1786 eine westindische Gesellschaft errichtet. Zn dem gegenwärtigen Kriege mit England ist sein Handel bloß auf die Ostsee eingeschränkt, und von keiner Bedeutung. — Der Handel der nordamerika- nischen Freystaaren wurde schwankend und fehlerhaft geführt, bis die Konstitution von 1787 darin Regeln festsetzte. Seit- dem ist auch der Aktivhandel vermehrt, den die Amerikaner mit allen europäischen Nationen nach Ostindien, und durch-Schleich- hande! nach Westindien treiben. Der Passivhandel ist ganz in den Händen der Engländer. Da die Amerikaner wenig Manu- fakturen haben, so ist die Balance gegen sie. — Die Länder der Pforte haben nur Passivhandel, der bis zum Angriffe auf Aegypten in den Händen der Franzosen war. Die asiatischen Provinzen treiben Karavanenhandcl, welches von allen kulti-. virten asiatischen Nationen gilt. Die Chinesen haben auch Aktivhandel auf dem indischen Meere. Mit den europäischen Nationen treiben sie zwar nur Passivhandel, aber die Balance ist ganz auf ihrer Sette. Viertes Kapitel. Geschichte der Religion. f. i. Außer-christliche Religionen. (¡Fm bedeutender Tyeil der Einwohner in Asien, Afrika und Amerika ist heidnischen Neligionssystemen zugethan. Die vor- nehmsten derselben, so wie ihre Sitze, sind an ihrem Orte an- geführt. — Die muhammedanische Religion, die in dem 00- manischen Reiche, in vielen asiatischen Ländern und auf der Küste von Afrika die herrschende ist, hat keine Veränderungen erlitten. Man hat Ursache, zu erwarten, daß der Zustand der

10. Julius August Remer's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Akademieen und Gymnasien - S. 536

1811 - Halle : Hemmerde und Schwetschke
§z6 Neueste Geschichte, z. Zeitr. i. Abschn. Juden nach und nach in allen Ländern eine große Verbesserung erhalten wird: theils, weil ein Theil von ihnen das Fehlerhafte ihrer positiven talmudischen Religion einsieht; theils, weil meh- rere Staaten angefangen haben, sie zur Theilnehmung an Bürgerrechten fähig zu machen. Die erste Anregung dazu wurde in Friedrichs Ii. Staaten gemacht, viel weiter aber ist Kaiser Napoleon gegangen, durch dessen Begünstigung sie in Frankreich volles Bürgerrecht erhalten haben. Immer wird es gleichwohl sehr schwer halten, die rohe ärmere, zugleich die größere, Klasse zum richtigen Gebrauche eines bessern Zustan- des fähig zu machen. $. 2. Christliche Religion. Durch die Missionsanstalten, sowohl in der katholischen als in den protestantischen Kirchen, ist nicht viel erhalten für die Ausbreitung des Christenthums, und noch weniger für die Bildung des Geistes und der Sitten der Heiden. Vielleicht hat die evangelische Brüdergemeinde in dieser Hinsicht noch am meisteir geleistet. Wenn gleich nicht alle Religionsverfolgungen aufyörten, so hat doch die Menschheit außerordentlich gewonnen, durch die Milderung des Sektenhasses und die Einführung einer größern Religionsduldung, wozu Friedrich der Große das Bey- spiel gab, und freylich die Staatsökonomie im Ganzen das meiste beytrug, den Geist der Zeit wirksam zu machen. Da aber Irreligion und Atheismus zu gleicher Zeit viele Proselyten machten, und man die französische Revolution mit ihren Gräu- eln für eine Wirkung dieser Gesinnungen erklärte; so kehrte man in manchen, besonders katholischen, Staaten zu dem vori- gen Lehrzwange und zur festen Anhänglichkeit an das alte Sy- stem zurück, wodurch der Kampf zwischen Licht und Finsterniß heftig erneuert wurde. ' Es waren vor der Revolution in der römischkatholischen Kirche offenbar gute Fortschritte geschehen, die die Beförderung einer imkern und äußern Verbesserung ver- sprachen. Regenten, und selbst Prälaten, boten dazu die Hand. Zwar gab die Kirche keinen einzigen von ihren Lehrsä- tzen auf; aber mehrere, und bedeutende, wurden offenbar und ungestraft angefochten, und besonders manche tadelhafte Cere- monie und thörichte Andächteley abgcstellt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehört die Aufhebung des Jesuitenordens. Sie wurden aus Portugal 1759 durch den Minister Pombal ver- bannt , wegen ihres Antheils an einer Verschwörung gegen den
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