§. 60. Die christliche Kirche.
309
die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern ging verloren. Rom selbst wurde mehrere male erobert und ausgeplündert. (Teil Ii, §. 5).
Nomulus war Roms Gründer und erster König gewesen; ein Romulus Augustulus war der letzte weströmische Kaiser. Ihn stürzte Odoaker, ein Anführer deutscher Söldner, und bereitete dem weströmischen Reich 476 den Untergang, indem er eine germanische Herrschaft an seine Stelle setzte. Das oströmische Kaisertum erhielt sich länger; erst 1453 entrissen die vordringenden Türken dem letzten Konstantin sein Land und seine Hauptstadt.
§. 60. Die tfmftlmß üutfie.
Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert über v alle Provinzen des römischen Weltreichs verbreitet, und die Verfolgungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmählich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Kultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Predigt, zu dessen Führung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Ä l t e st e (Presbyter) bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben D iakonen (bei den Frauen Diakonissinnen) die Armen- und Krankenpflege, die jedoch auch an der Seelsorge teil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Ältesten die Leitung und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten übertragen und ihm der Titel Bischof beigelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermögens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. Zn der Folge entwickelte sich der geistliche Stand aus den Gemeindegliedern, und man unterschied in der Christenheit Klerus und Laien. Auch in dem Verhältnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegründet waren, allmählich ein Aufseherrecht über die übrigen erlangten; ihre Bischöfe erhoben sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz und übten dieses Amt durch Berufung der Bischöfe und Leitung der Versammlungen (Synoden) aus. Die angesehensten Bischöfe waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vorzüglich der zu Rom. Die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man ebenfalls zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch äußerlich durch Überein-
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Extrahierte Personennamen: Nomulus Roms_Gründer
Extrahierte Ortsnamen: Jerusalem Antiochia Alexandria Rom
68
Erste Periode des Mittelalters.
er die Bistümer Salzburg, Freisingen, Regensburg, Passau, Würzburg, Erfurt, Büraburg bei Fritzlar, Eichstädt und richtete sein besonderes Augenmerk auf den Lebenswandel und die geistige Regsamkeit der Geistlichen. Zu dem Ende berief er Synoden, ließ heilsame Gesetze aufstellen und verbot den Geistlichen die Teilnahme an Jagden und Kriegszügen. 745 brachte er auf einer allgemeinen fränkischen Kirchenversammlung die Oberhoheit des Papstes für die gesamte fränkische Kirche zur Anerkennung. Mainz wurde zum Erzbistum erhoben und Bonifacius durch Ptpirt den Kleinen 748 zum bleibenden Wohnsitz übergeben. Von Mainz aus leitete Bonifacius die ganze Kirche Deutschlands mit Kraft und Wohlwollen, sodaß er in Wahrheit ein Wohlthäter für Deutschland geworden ist. Der Bekehrungseifer aber erfüllte selbst noch die Brust des hochbetagten Greises. Es zog ihn unwiderstehlich hin nach Fries land, gleichsam als solle er sein verdienstliches Werk in dem Lande be-
schließen, wo er es begonnen hatte. Von geheimer Todesahnung erfüllt, traf er seine letzten Anordnungen. Nach einer kurzen, glücklichen Fahrt den Rhein hinab langte er mit zahlreichem Geleite an und ließ sich zu D o k k u m nieder, wo er in seinem Wirken bald guten Erfolg hatte. Als er aber am 5. Juni 755 Bekehrte zur Taufe erwartete, brach eine Schar heidnischer Friesen hervor, um den Sturz der Götzenbilder zu rächen. Ohne mit seinen Gehilfen Widerstand zu leisten, fiel er, das Evangelienbuch in der Hand haltend , unter den Axthieben dieser Heiden und starb mit 52 seiner Gefährten den Märtyrertod. Seine Leiche fand seinem Wunsche gemäß ihre Ruhestätte in dem von ihm gegründeten Kloster Fulda.
Der Ausbau des Werkes, zu dem Bonifacius in Deutschland den Grund gelegt hatte, wurde von seinen Schülern unter dem
Schutze der Frankenherrschaft fortgesetzt. Christliche Kultur und Sitte löschten allmählich die Spuren des Heidentums aus. Auch äußerlich gedieh die Kirche. An den Bischofssitzen entstanden prächtige Kirchen (Dome) und bischöfliche Pfalzen; Handwerker, Freie und Edle zogen hinzu, sodaß diese Orte zu prächtigen Städten aufblühten. Die zu einem Dome gehörende Geistlichkeit bildete später das Domkapitel, woraus gewöhnlich der Bischof hervorging, der entweder von dem Domkapitel gewählt oder von dem Landesherrn ernannt wurde. Mehrere Bistümer wurden zu einem Erzbistum vereinigt.
Die Klöster. Wichtige Kulturstätten wurden die Klöster. In
fruchtbarer Gegend angelegt, gaben sie die Anregung zur Bebauung
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Extrahierte Personennamen: Bonifacius Fries
Extrahierte Ortsnamen: Regensburg Passau Würzburg Erfurt Büraburg Fritzlar Mainz Mainz Deutschlands Deutschland Rhein Fulda Deutschland
§. 13. Die römische Kirche. Bomfacius. Die Klöster. 69
des Bodens und zur weiteren Ausbreitung des Christentums; sie nahmen sich der Armen und Kranken an, gaben dem Wanderer gastliche Herberge, widmeten sich dem Jugendunterricht, bewahrten die Reste der Litteratur des Altertums und bildeten neue Pflanzstätten für die Wissenschaften. Das Klosterwesen hatte seinen Ursprung in Ägypten, wo es sich in den ersten christlichen Jahrhunderten aus dem Streben entwickelte, fern von dem Geräusche der Welt in Bußübungen Gott zu dienen. Das Klima des Landes, sowie der von alters her dem Leben abgewandte Sinn der Ägypter begünstigten ein solches Streben, und die Christenverfolgungen seit dem Ende des 3. Jahrhunderts gaben demselben weitere Verbreitung. Die Weltflüchtigen wurden Anachoreten, Monachi (Einsiedler) genannt. Der Stifter des Mönchswesens ist der Ägypter Antonius, der von Jugend auf die Einsamkeit und die Beschäftigung mit religiösen Dingen liebte. Die Bibelworte: „Verkaufe alles, was Du hast,
und gieb es den Armen", veranlaßten ihn, daß er sein väterliches Erbe unter die Armen verteilte und sich im Jahre 285 als Einsiedler in die Wüste zurückzog. Zur Zeit der großen Christen-
verfolgung (311) kehrte er nach Alexandrien zurück, um die Christen zur Standhaftigkeit im Glauben zu ermutigen, dann aber suchte er die Einsamkeit von neuem auf. Bald wurde feine Hütte die Wallfahrtsstätte für solche, die Trost und Hilfe suchten, und er gelangte allmählich in den Ruf eines Heiligen. Seiner Anregung folgten andere, die sich in seiner Nähe ansiedelten. Er stellte eine Verbindung zwischen den Einsiedlern her, nahm sie unter seine Aufsicht und machte ihnen außer den Andachtsübungen auch Handarbeiten zur Pflicht, um sie vor Müßiggang zu bewahren. Im Jahre 356 starb er in dem hohen Alter von 105 Jahren. Sein Schüler Pachomius (t 348) hatte viele Einsiedler in gemeinschaftlichen Wohnungen (claustra) unter einem Vorsteher oder Vater (abbas, Abt) vereinigt und eine bestimmte Regel für das Zusammenleben eingeführt, in welcher Einsamkeit, Ehelosigkeit, Fasten, Beten und Handarbeit, sowie Gehorsam gegen die Vorsteher die Hauptforderungen bildeten. Das erste Kloster war auf der Nilinsel Tabennä und umfaßte bei seinem Tode 1300 Mitglieder in 8 Häusern. Frauen folgten dem Beispiel der Männer und gründeten Nonnenklöster. Bald gab es nicht bloß in Einöden sondern auch in volkreichen Städten Klöster. Von Ägypten verbreitete sich das Klosterwesen nach dem Abendlande. Hier artete es während der Völkerwanderung aus, erhielt aber dann durch Benedikt von Nursia in Umbrien
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Extrahierte Personennamen: Bomfacius Antonius Antonius Schüler_Pachomius Benedikt_von_Nursia
§. 20, 2. Heinrich Iii.
113
Mittelmeer bis zur Eider und umfaßte drei Königreiche: Italien, Burgund und Ungarn, sieben deutsche Herzogtümer: Schwaben, Bayern, Franken, Sachsen, Ober- und Niederlothringen, Kärnten, und zwei slawische Herzogtümer: Polen und Böhmen mit Mähren.
Heinrich suchte dem Fehdegeist der Zeit nach Kräften zu steuern und Friede und Recht im Reiche aufrecht zu erhalten. Als Schirmherr der Kirche strebte er eine innere Läuterung derselben an, war für eine Verbesserung der Zucht unter Geistlichen und Laien bemüht und setzte nur würdige Bischöse ein, ohne Geld oder Geschenke von ihnen anzunehmen. Er selbst war demütig und fromm und ging mit dem besten Beispiel voran. Ost ließ er sich von seinem Beichtvater blutig geißeln und setzte die Krone nie- aufs Haupt, ohne zuvor gebeichtet und Buße gethan zu haben. Er wurde in seiner Thätigkeit von dem Kloster Cluny in Burgund unterstützt, wo ein strenger, frommer Sinn unter den Mönchen herrschte. Von dort aus war 1032 der „Gott es friede" angeregt worden, und viele hundert Klöster in Burgund und Frankreich schlossen sich den Bestrebungen Clunys an. Die Bestimmungen darüber lauteten: „Von Mittwoch Abend an bis zum Sonnenausgang des folgenden Montags soll niemand dem andern etwas gewaltsam nehmen, noch einen andern wegen einer That zur Rechenschaft ziehen, noch eine Bürgschaft einfordern. Wer diesem Beschlusse zuwider handelt, soll Buße zahlen oder aus der christlichen Gemeinschaft ausgestoßen werden." Dieser Gottesfriede drang in alle Lande, selbst über das Meer nach England. 1043 berief Heinrich eine Reichs Versammlung nach Konstanz, schlichtete die vorhandenen Streitigkeiten und gebot, daß fortan Friede im Reiche walten solle.
Im Jahre 1046 eilte Heinrich nach Rom, um dem in der Kirche damals herrschenden Unfug ein Ende zu machen. Seit 1033 schaltete daselbst Papst Benedikt Ix., welcher Kirchenstellen für Geld verkaufte und wegen seines sittenlosen Lebens zuletzt verjagt wurde. Allein Benedikt that seinen Nachfolger in den Bann und verkaufte die päpstliche Würde an einen edlen Priester, Gregor Vi., ohne diese Würde selbst niederzulegen. So regierten gleichzeitig drei Päpste. Darüber entstand Ausruhr und Verwirrung; keine Ordnung blieb, kein Gesetz wurde gehandhabt. Heinrich berief deshalb die Bischöfe nach Sutri, 10 Stunden nördlich von Rom, setzte die drei Päpste ab uni) ließ die alte Satzung Ottos I. erneuern, daß ohne Genehmigung des Kaisers eine Papstwahl nicht gültig sei. Daraus ernannte er zu Rom den deutschen Bischof Suidger von Bamberg als Klemens 11.
Cassians Weltgeschichte. Ii. 5. Aufl. t>. Ph. Beck. 8
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Iii Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Benedikt Gregor_Vi Gregor Heinrich Heinrich Ottos_I. Suidger_von_Bamberg Klemens_11.
Cassians Beck
Extrahierte Ortsnamen: Italien Burgund Ungarn Schwaben Bayern Sachsen Niederlothringen Polen Burgund Burgund Frankreich England Konstanz Rom Rom Ottos Rom
118
Zweite Periode des Mittelalters.
baren Hülle sich verbarg, entsprochen haben. Der Knabe brachte seine Jugendzeit in Rom mit Studien zu, trat in den Orden der Benediktiner ein und zeichnete sich später als Mönch des burgundischen Klosters-Cluny durch Gelehrsamkeit, Sittenstrenge und umfassende Bekanntschaft mit den Angelegenheiten der Kirche aus. Dann wurde er einflußreicher Ratgeber mehrerer Päpste; er kam in vertraulichen Umgang mit Gregor Vi. und begleitete Leo Ix. nach Rom. Hier wurde er Subdiakonus und blieb seitdem die Haupttriebfeder der päpstlichen Regierung. Sein frommer, ernster Sinn erfüllte ihn mit Wehmut und Entrüstung über das in der Kirche herrschende Verderben. Den Hauptgrund desselben fand er in der Abhängigkeit der Kirche von der weltlichen Macht. Darum suchte er die Kirche davon zu befreien und ein Übergewicht derselben, eine Hierarchie, über die weltlichen Obrigkeiten zu begründen. Schon 1059 setzte er unter Papst Nikolaus Ii. auf der Kirchenversammlung zu Rom den Beschluß durch, daß die Päpste, welche bis dahin unter der Einwirkung des Kaisers von der römischen Geistlichkeit, dem Adel und dem Volke gewählt worden waren, künftig von 7 Kardinalbischöfen und 28 Kardinalpriestern ernannt werden sollten und der Kaiser das Bestätigungsrecht jedesmal erst vom Papste zu empfangen habe. Dieses Kardinalkollegium, welches 1586 aus 70 Mitglieder festgesetzt wurde, versprach der Normannenherzog Robert Guiscard zu schützen, der sich von der Sache des Kaisers trennte, den Papst als Lehnsherrn anerkannte und von diesem zum Herzog von Apulien und Kalabrien erhoben wurde.
Hildebrand bestieg 1073 unter dem Namen Gregor Vii. den römischen Stuhl und benutzte die Tradition der Kirche, wie die eigne Kraft dazu, die Hierarchie dauernd zu befestigen und der weltlichen Macht überzuordnen. Seine Ansichten über die Stellung, welche der Papst gegenüber dem Kaiser und der weltlichen Macht einzunehmen habe, drückte er in folgenden Sätzen aus: „Der Papst ist der Stellvertreter Christi aus Erden; als solchem kommt ihm auch die höchste Gewalt auf Erden zu. Ihm sind die Könige zum Gehorsam verpflichtet, mithin alle geistlichen und weltlichen Verhältnisse untergeordnet. Denn wie die Welt durch zwei Lichter erleuchtet wird — durch die Sonne, das größere, und den Mond, das kleinere: so wird auch die Welt nur durch zwei Gewalten gelenkt, die größere apostolische und die kleinere königliche. Und wie der Mond nur sein Sicht von der Sonne erhält, so empfangen auch alle weltlichen Regenten ihre Gewalt nur vom Papste, dem die fetntge unmittelbar
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Extrahierte Ortsnamen: Rom Rom Rom Apulien Kalabrien
206
Dritte Periode des Mittelalters,
hochgestellt waren. Diese Achtung und Hochschätzung der Frauen beruhte darauf, daß man sie als körperlich schwache, aber geistig starke Wesen betrachtete, welche darum aus Schutz und Heilighaltung vollen Anspruch hatten. Allein diese Ehrerbietung ging nie so weit, daß die Frauen in den Vordergrund des staatlichen Lebens getreten wären; im Gegenteil das Weib war Weib, der Mann ihr Gebieter, Beschützer und Vater.
Das Los der Frauen wurde durch die Einführung und Ausbreitung des Christentums allgemein ein besseres, weil das Christentum die Frauen auf eine dem Manne gleichgeordnete Stufe erhob und ihnen die gebührende geistige Freiheit erteilte. Darum sehen wir auch die Frauen allerorten für die Verbreitung der christlichen Lehre thätig. So finden wir namentlich den heiligen Bonifacius mit deutschen und englischen Frauen im Verkehr, welche dem frommen Apostel in seinem mühsamen Berufe der Heidenbekehrung beistanden. Außerdem führen die Legenden, eine große Zahl von Frauen auf, welche als Nonnen oder als Stifterinnen von Klöstern und Gönnerinnen der Kirche sich auszeichneten und eine Stelle unter den Heiligen der katholischen Kirche sich erworben haben.
Die Nonnen. Wie die Mönche, so lebten auch die Nonnen in den Klöstern nach festgestellten Regeln, welche nicht verletzt werden durften. Jede eintretende Nonne mußte ein Prüfungsjahr durchmachen, nach dessen Ablauf sie das Klostergelübde der Armut, Demut und Ehelosigkeit abzulegen hatte. Das 25. Lebensjahr wurde gewöhnlich als das Jahr angenommen, wo ein Mädchen sich für den Dienst der Kirche entscheiden konnte. Jede eintretende Nonne mußte sich durch Aufheben und Wegwerfen eines Strohhalmes ganz von der Welt lossagen, den Schleier und die Ordenstracht anlegen, sowie nach den vorgeschriebenen Regeln des Klosters leben. Durch die Kreuzzüge nahm das kirchliche und klösterliche Leben neuen Ausschwung, besonders durch Bernhard von Clairvaux, welcher, wie seine Briefe zeigen, mit einer großen Zahl frommer Frauen in Verkehr stand. Darunter find Briefe an Nonnen, voll von Ermahnungen, Belobungen und Zusprachen der verschiedensten Art. Die Errichtung des Dominikaner- und Franziskanerordens veranlaßte Frauen, ähnliche Orden zu stiften. Die heilige Klara, die Tochter eines angesehenen Ritters, die Freundin und Schülerin des Franz von Assisi stiftete 1212 den Orden der K l a r i f f i n n e n. Als sie sich zur Stiftung eines Frauenordens nach seiner Regel entschlossen hatte, wurde sie von Franziskus und seinen Brüdern mit brennenden Kerzen an der Klosterpforte
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Extrahierte Personennamen: Apostel Bernhard_von_Clairvaux Klara Franz_von_Assisi Franz Franziskus
32. Die Frauen des dritten Zeitraums.
207
empfangen, darauf legte sie vor dem Altare ihre prächtigen Kleider ab, ließ sich die Locken abschneiden und nahm mit dem Schleier das grobe Franziskanerkleid an. Ihrem Beispiele folgte die eigene Mutter und Schwester. Das Leben der Nonnen hatte in den Augen der Welt etwas Würdevolles, Anziehendes und Reizendes; man betrachtete sie als gottgeweihte Jungfrauen, als Bräute Christi, und nach diesem Gesichtspunkte wurden selbst Vergehen unter ihnen behandelt und bestraft. In ihren Beschäftigungen beschränkten sich die Nonnen nicht bloß auf Gebete, fromme Betrachtungen und den Gottesdienst, sondern sie gaben sich auch mit den gewöhnlichen Haus- und Handarbeiten, mit der Kranken- und Armenpflege, mit dem Unterricht der weiblichen Jugend, mit Musik und Dichtkunst ab.
2. Die Betschwestern. Einen Mittelstand zwischen dem weltlichen und klösterlichen Leben bildeten die Betschwestern (Beguinen). Ein Priester in Lüttich hatte sein ansehnliches Vermögen dazu bestimmt, ehrbare Jungfrauen und Witwen durch eine eigentümliche Stiftung zu einem gottgefälligen Leben zu vereinigen und vor den Verführungen der Welt zu sichern. In seinem Garten vor der Stadt Lüttich
erbaute er eine Kirche und um dieselbe eine Menge abgesonderter
Häuschen, welche er Frauen ohne Unterschied des Standes und Vermögens einräumte. Sie waren Nonnen und versprachen Gehorsam für die Zeit ihres Aufenthaltes im Beguinenhof, wo sie einzeln oder auch zu vier beisammen, doch mit gesonderter Haushaltung wohnten. Sie behielten dabei die Verfügung über ihr Eigentum und das Recht, den Hof zu verlassen und sich zu verheiraten. Diese Beguinenhöse bildeten sich im Lause des 13. Jahrhunderts in den meisten Städten Belgiens und der Nachbarländer.
Wenden wir uns einzelnen Frauen zu, welche durch ihre Weiblichkeit, Frömmigkeit und Wohlthätigkeit sich großen Ruf erworben
haben, so sind besonders zwei hervorzuheben: Die heilige Elisabeth
und die heilige Hedwig.
3. Elisabeth von Thüringen, die Tochter des Königs Andreas Ii. von Ungarn, war als vierjähriges Kind 1211 an den Hof des Landgrafen Hermann von Thüringen auf die Wartburg gekommen, für dessen Sohn Ludwig sie von ihrer Geburt an als Gemahlin bestimmt war. Sie war schon als Kind sehr mildthätig und wurde später ihres tapfern, frommen Gatten durchaus würdig. Die innigste, reinste Liebe beglückte das edle Paar, und Elisabeth begleitete ihren Gemahl aus allen seinen Reisen. Nächst der Armenpflege beschäftigte sie sich vorzüglich mit den Kranken und scheute sich nicht, selbst den Aussätzigen,
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Extrahierte Personennamen: Hedwig Elisabeth Andreas_Ii Hermann_von_Thüringen Ludwig Ludwig Elisabeth
Extrahierte Ortsnamen: Christi Beguinenhof Belgiens Ungarn Wartburg
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293
und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte.
Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt
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Vierte Periode des Mittelalters.
und nach der Zeit Morgen spräche oder Handwerk, in späteren Jahrhunderten, wo sie nur einigemal im Jahre regelmäßig gehalten wurden, das Quartal genannt. Man versammelte sich in Hand-werks her der gen, wo um festen Preis alle einheimischen und fremden Gewerbsgenossen Speise, Trank und Quartier haben konnten, oder in eigens erbauten oder eingerichteten Häusern und Stuben, welche den Namen Zunfthaus. Zunftstube oder Jnnungs-niederlagen führten. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft- oder Stubenknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Zunftlade aufbewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung und die regelmäßigen Übungen im Kriegshandwerk; sie besaßen ihre eigenen Wassen, Banner und Zeug-hä user. Jeder widmete willig seine freie Zeit, um in der Handhabung der Waffen sich zu vervollkommnen. Diese kriegerische Haltung verschaffte den Zünften sogar gleiche Rechte mit den Altbürgern. Anfangs waren die Zünfte nämlich frei von den Lasten der Bürger und hatten nichts zum städtischen Haushalte beizusteuern. Als sie aber zur Steuerpflicht angehalten worden waren und von der redlichen Verwaltung der städtischen Gelder durch die Altbürger-Geschlechter sich nicht überzeugt hielten, forderten sie nicht nur Rechnungsablage, sondern auch Anteil an der städtischen Verwaltung. Das Sträuben der Patrizier gegen diese Neuerungen machte die Zünfte in ihrem Streben nur energischer und zäher; nach langem Streite siegten sie und erkämpften sich nach und nach die Zulassung zum vollen Bürgerrecht, zum Mitgenuß des Gemeindevermögens und zur Befähigung, ein städtisches Amt zu bekleiden. So bildete sich in der Folge eine gemischte Bürgerschaft; die eine Hälfte bestand aus den vormals allein ratsfähigen Edelleuten und Rittern, den Geschlechtern und allen Altbürgern, wozu die Rentiers, Kaufleute, Wechsler, Goldschmiede, Salzleute und Tuchherren gehörten, die andern aus den zünftigen Handwerkern, welche je nach Beruf und Arbeit oft wunderlich eingeteilt waren. So umfaßte z. B. in Zürich (um 1336) die Schmiedezunft nicht nur die Schmiede, Schwertfeger, Kannengießer, Glockengießer und Spengler, fondern auch „die Bader und Scherer", die Chirurgen des Mittelalters.
Die deutschen Städte errangen sich durch Fleiß und Ausdauer allmählich Ansehen und Wohlstand und wußten sich in
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64
Erste Periode des Mittelalters.
§• Die römische Itrrfie. Die lusfireifung ttcs Cliristeil-fiinis in " Die Ltöster.
Während die christliche Kirche im Orient an den Islam ein Land nach dem andern verlor, fnßte sie im Abendland von zu Tag festeren Fuß und gewann immer mehr an Ausdehnung, namentlich durch die Bekehrung der Germanen, die Verdrängung des aria-nischen Glaubensbekenntnisses und die Erhebung des römischen Bischofs zum alleinigen Gebieter in Glaubenssachen.
Die ursprüngliche Verfassung der christlichen Kirche war eine sehr einfache. Die Apostel übten auf die Angelegenheiten ihrer Gemeinden noch kein entscheidendes Übergewicht aus, sondern setzten, um die Mitwirkung der Gemeinden für die Leitung der Kirche zu gewinnen, einen Rat der Ältesten oder Presbyter ein. Später traten die begabtesten unter den Presbytern an die Spitze des Presbyteriums und erhielten als Aufseher und Leiter des Ganzen bei den Griechen den Namen Epifkopen, Bischöse. Hiermit ging die Bildung eines eigenen geistlichen Standes Hand in Hand, und unter den Geistlichen selbst entstand eine Abstufung. Der Sprengel der Stadtbischöfe dehnte sich über die benachbarten Landgemeinden und Landgeistlichen aus, die Bischöfe der Provinzialhauptstädte, die Metropoliten, traten an die Spitze der anderen, geringeren Bischöse. Unter den christlichen Bischöfen ragten die Metropoliten von Rom, Antiochien, Konstantinopel und Jerusalem besonders hervor und erlangten ein überwiegendes Ansehen. Sie wurden auch Patriarchen genannt. Schon im 3. Jahrhundert übertrug der Bischof Cyprian von Karthago, welcher die Notwendigkeit einer sichtbaren Stellvertretung der christlichen Gesamtkirche aussprach, diese Auszeichnung auf den Bischof von Rom. Man erkannte demselben eine gewisse Oberhoheit zu und räumte ihm eine oberrichterliche Gewalt in den Angelegenheiten der Bischöfe ein. Daß gerade der Bischof von Rom zu dieser bevorzugten Stellung erhoben wurde, hatte er wohl dem Umstande zu danken, daß man ihn für den Nachfolger Petri hielt und daß Rom, die alte Welthauptstadt, auch für die erste Stadt der Christenheit galt. Kaiser Valentinian Iii. erklärte 445 ausdrücklich, es sei jeder Bischof verpflichtet, auf Vorladung des römischen Bischofs vor dessen Richterstuhl zu erscheinen; denn in der Kirche werde nur dann Friede bleiben, wenn ein Herrscher in kirchlichen Dingen sei. Das Ansehen des römischen Bischofs stieg so, daß er seit Beginn des 6. Jahrhunderts Papa
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Extrahierte Personennamen: Apostel Cyprian_von_Karthago Petri Valentinian_Iii
Extrahierte Ortsnamen: Glaubenssachen Rom Konstantinopel Jerusalem Rom Rom Rom