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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 28

1847 - Berlin : Reimer
28 fyafte Lage an naturi, oder künstl. Vcrkehrsbahnen u. s. w. begünstigten Gegen- den; er hat sich wesentlich ausgedehnt durch die vermehrte Freiheit des Verkehrs und die Verbrüderung der Interessen, welche feil der Gründung des deutschen Zollvereins (Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, sächsische, thüringische, anhaltstche, hohenzvlierschc u. hessische Länder, Nassau, Frankfurt, Waldeck, Lippe- Detmold, Braunschwcig, Luremburg) in Deutschland 6592 □'Diltt. mit 243/4 Mill. Einw., mithin den größeren Theil von Deutschland und außerdem 1714 U>Mln. nicht-dcut>cheö Gebiet mit e. 3,864000 Menschen, im Ganzen also 8306 Q^ölln. mit mehr als 28'/2 Millionen Menschen umfaßt. — 17—19. Politische Verfassung. Die 38 souverainen Staaten Deutsch- lands bilden den deutschen Bund, der die Sicherung des gemeinsamen Va- terlandes gegen äußere und innere Feinde, — Erhaltung der Unabhängigkeit aller Bnndesglicdcr — und die Gewährleistung des Rechtszustandes zwischen Fürsten und Nnterthancn zum Zwecke hat. — Der Bundestag i» Frankfurt ist mit der Berathung und Leitung der allgemeinen Angelegenheiten beauftragt. — Allgemeine Kriegövcrfassnng, gegründet auf die jedem Staate oblie- gende Verpflichtung, ein seiner Einwohnerzahl enlsprechcndes Truppen-Corps schlagfertig zu halten, welcher durch Organisationen und Systeme verschiedener, doch ähnlicher Art nachgekommen wird (Landwehr-, Beurlaubungs-Systeme k.). Das deutsche Bundes Heer soll aus 1 Prozent d. Landesbevölkerung beste- hen, zählt jedoch bisher wenig mehr als 300000 M. — An den westlichen Grenzen die drei älteren Bundessestungen: Landau, Luremburg und Mainz, u. d. neueren: Ulm n. Rastatt, deren Herstellung noch nicht beendet ist. — Mit Ausnahme der vier sogenannten ,,freien Städte," haben alle deutschen Staaten monarchische, und zwar, mit Ausnahme Hessen-Homburgs und Oldenburgs, welche sie erwarten, ständisch-monarchische Staatsverfassungen, deren Formen, bei großer Mannigfaltigkeit, mehrentheilö viel Aehnliches haben. Die mecklen- burgischen Staaten haben gemeinsame Landstände; eben so die anhaltischen und die reußischcn. L>. Spezielle Volks- und Staats-Verhältnisse. 20. Süd-deutsche Gruppe. Einwohnerzahlen: 1. Bayern 2. Württemberg 3. Baden 4. Hohen; oll. 5. 6. Liechtenstein 1 Siegmaringen lhechingen 4,440000 M 1,725000 - 1,335000 - 45000 20000 6300 dah. auf 1 □ Sw. 3185 M. 4860 - - - 4800 - - 2650 - - 4870 - - 2500 - J65000 Im Ganzen: 7,571300 - - - 3096 *) Religion. In den drei Fürstcnthümern sind die Einw. durchaus katho- lisch; übrigens verhält sich die Zahl der Katholiken zu der der Protestanten: in *) Hier und künftig: Weise und Grad des Zusammenhangs zwischen der Be- völkerungsdichtigkeit und der natürlichen Beschaffenheit eines Landes, und was daraus abzuleiten ist; — zugleich muß die Repetition aller topischen Verhältnisse der Länder den ethnographisch-statistischen Erörterungen voran- gehen, besonders da, wo beide Abschnitte in verschiedenen Kursen oder Un- terrichtsstufen vorgetragen werden,

2. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 60

1846 - Berlin : Klemann
60 Neuere Zeit. zwischen Oestreich und Preußen ein Bund gegen Frankreich geschlossen. 1792 — 1835. Franz tl. deutscher Kaiser bis 1806. 1792 — 1797 (95). Krieg Oestreichs und Preußens g e g e n F r a n k r e i ch. Der Herzog von Braunschweig dringt mit einem schwachen Heere der Oestreicher und Preußen 1792 in die Champagne, muß nach unbedeutenden Vorthei- len (Longwh und Verdun genommen) einen verderblichen Rückzug amreten. Erbitterter Kampf am Rhein und in den Niederlanden (Dumouriez). Trotz einiger Siege der' Oestreicher und Preußen (bei Pirmasens und Kaiserslautern 1793) bleiben Ne Franzosen im Vortheil und besetzen das ganze linke Rheinuser. Preußen schließt 1795 mit Frank- reich Frieden, zu Basel. Oestreich bleibt noch zwei Jahre auf dem Kampfplatz. Bonaparte's glanzende Siege in Ita- lien 1796 und sein Vordringen in Oestreichs Erbländer (in Deutschland besiegt Erzherzog Karl die Franzosen) zwin- gen Oestreich zum Frieden zu Campo Formto, 1797. Das linke Rheinufer an Frankreich. Oestreich erhält für Belgien und die Lombardei Venedig. 1797—1840. Friedrich Wilhelm Iii., König vonpreußeu; bemüht, seinem Lande den Frieden zu erhalten, befördert die Kultur und allgemeine Sittlichkeit. 1799—1801. Krieg Oestreichs und Rußlands gegen Frankreich. Oestreich, durch Rußland unter Paul I. ver- stärkt, beginnt auf's Neue den Kampf. Suwarow erobert Oberitalien, außer Genua. Nach der Niederlage der Rus- sen bei Zürich durch Massen« ruft Paul seine Truppen zurück und Oestreich setzt den Kampf allein fort. Bona- parte's Sieg über Melas bei Marengo, 1800, 14. Juni, .sowie die Niederlage des Erzherzog's Johann bei Hohen- linden durch Moreau zwingen Oestreich zum Frieden von Luneville, 1801, wonach Frankreich im Besitz des linken Rheinusers bleibt; die Fürsten, welche dadurch verlieren, werden durch Säcularisalionen in Deutschland entschädigt.

3. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 57

1846 - Berlin : Klemann
Deutschland, 57 Eugen von Savoyen, dem kaiserlichen Feldherrn, und Marlborough bei Höchstädt (Blennheim) an der Do- nau 13. August 1704 geschlagen, und erleiden später auch in den Niederlanden (bei Oudenarde 1708, Malpla- quet 1709) große Verluste. 1705—1711. Joseph I. Kaiser; stirbt kinderlos und ihm folgt als Kaiser Lcopold's zweiter Sohn 1711 — 1740. Karl Vi., welcher bis dahin für die spanische Krone gekämpft. England und Holland, jetzt zum Frieden geneigt, schließen denselben mit Frankreich zu Utrecht 1713, welchem der Kaiser 1714 zu Rastadt beitretcn muß. Frankreich bleibt im Besitz aller Deutschland entrissenen Länder. Friedrich Wilhelm I. von Preußen (1713— 1740) gewinnt durch seine Theilnahme am Kriege Geldern und die Souveränität über Neufchatel und Vallangin, später von Schweden im Frieden zu Stockholm 1720 Vorpom- mern bis zur Peene. 1716—1718. Der Krieg gegen die Türken durch Eugen's Siege bei Peterwardein 1716 und Belgrad 1717 für Oestreich glücklich. — In dem unglücklichen Türkenkriege 1737—1739 geht Belgrad und Serbien wieder verloren. 1733. Krieg gegen Frankreich für August Iii. von Sachsen gegen Stanislaus Lescinski. August durch den Friedens- schluß 1735 König."von Polen, Stanislaus Herzog von Lo- thringen. - 1740. Nachdem Karl Vi. durch die pragmatische Sanc- tion seiner einzigen Tochter Maria Theresia den unge- rheilten Besitz seiner Staaten zu sichern gesucht, erlischt mit ihm das Haus Habsburg Oestreich. 7. Das Haus Oestreich-Lothringen. 1740—1780. Maria Theresia, vermählt mit Franz von Toscana, aus dem Hause Lothringen. 1740—1742. Erster schlesischer Krieg. Friedlich Ii. von Preußen, dem sein Vater ein geordnetes Land, einen reichen Schatz und ein geübtes Heer hinterlassen, erhebt alte

4. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 61

1846 - Berlin : Klemann
Deutschland. 61 1803. Bon aparte besetzt Hannover in Folge der Kriegs- erklärung Englands. 1805. Dritter Krieg: Oestreich, Rußland und Eng- land verbündet gegen Frankreich. Die Oestreicher werden bei Ulm geschlagen, Wien von den Franzosen be- setzt. die Russen und die Trümmer des östreichischen Heeres bei Austerlitz (Dreikaiserschlacht), 2. Decbr.,. von Napo- leon geschlagen. Im Frieden zu Prestburg verliert Oestreich Venedig, Tyrol und den Breisgau. 1806. Baiern und Würtemberg werden zu Königrei- chen, Baden und Darmstadt zu Großherzogthü- mern mit Gebietserweiterungen erhoben. Die Fürsten bil- den unter dem Protektorat Napoleons den Rheinbund. Kaiser Franz Ii., der schon 1804 als Franz I. den Titel eines Kaisers von Oestreich angenommen, legt die Kaiser- krone nieder. Ende des deutschen Reichs. 1806- 1807. Krieg Preußens gegen Frankreich. Preu- ßen, welches 1805 Anspach und Baireuth, Eleve und Neuf- chatel gegen den unsichern Besitz Hannovers abtreten mußte, entschließt sich in Verbindung mit Sachsen und in Hoff- nung auf den Beistand Rußlands zum Kampfe gegen Frank- reich und seine Verbündeten. Die Niederlagen bei Jena und Auerstädt, 14. Oct. 1806, überliefern den Franzosen das ganze Land. Im Frieden zu Tilsit, 1807, verliert Preußen alle Provinzen zwischen Elbe und Rhein, aus wel- chen nebst Hessen und Hannover das Königreich Westphalen gebildet wird. Südpreußen (Herzogthum Warschau) erhält der in den Rheinbund aufgenommene, zum König erhobene Kurfürst von Sachsen. 1809. Vierter Krieg Oestreichs gegen Frankreich. Oestreich erneut muthig den Kampf; die Niederlagen bei Tann, Abensberg, Eckmühl, Regensburg (19. —22. April) vernichten einen Theil der östreichischen Heere. Der Sieg des Erzherzog's Karl bei Aspern, 21. und 22. Mai, erweckt neue Hoffnung. Preußen zeigt lebhafte Theilnahme (Schill

5. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 63

1846 - Berlin : Klemann
Deutschland. 63 beten Paris, 31. März, und stürzen Napoleon v.om Thron. Der erste Friede zu Paris, 30. Mai, läßt Frankreich die alten Grünzen von 1792, selbst mit Er- weiterungen im Elsaß und Savoien. Der Congreß zu Wien, den 3. Nov. eröffnet, be- räth die verwickelten Angelegenheiten Deutschlands; Preu- ßen erhält das Großherzogthum Posen, die nördliche Hälfte von Sachsen und mehrere Provinzen an beiden Rheinusern, tritt dagegen Ostfriesland an Hannover ab, welches zum Königreich erhoben ist. Nach der Congreß- akte vom 9. Juni 1815 soll Deutschland ein Staa- tenbund von souverainen Fürsten und vier freien Städ- ten sein. 1815. Die Rückkehr Napoleons von Elba ruft die Fürsten auf's Neue zu den Waffen. Preußen und Engländer entscheiden durch die Schlacht bei Belle Alliance (Blücher, Wellington) 18. Juni das Schicksal Europa's. Die Verbündeten besetzen Paris, 7. Juli, und Lud- wig Xviii. besteigt zum zweitenmal den Thron. Im zweiten Frieden zu Paris, 20. Novbr., behält Frankreich die Gränzen von 1790, mithin auch den El- saß und Lothringen. 1816. Der Bundestag zu Frankfurt am Main, eine Ver- sammlung von Abgeordneten sämmtlicher deutschen Staaten, eröffnet am '5. Nov., beräth die weitere Befestigung der deutschen Angelegenheiten und die Ausführung der Wiener Cvngreßakte. Zu demselben Zweck finden Congresse statt zu Aachen'(1818), Wien, Troppau (1820), Verona (1822). Der Wunsch einer gesetzlichen, ständischen Verfassung ist in einigen deutschen Staaten in Erfüllung gegangen und geht in andern, trotz mancherlei Hemmungen, seiner Ver- wirklichung entgegen. — Seit den Freiheitskämpfen tritt in Deutschland an die Stelle der seichten Aufklärung des vori- gen Jahrhunderts wieder eine allgemeinere ächte Re- ligiosität, neben welcher mancherlei religiöse Wirren die christliche Kirche aller Confessionen bedrängen. — Der Zoll-

6. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 240

1836 - Leipzig : Schumann
240 Allgemeine Erdkunde. losophie, Geschichte und Erdkunde, die mathematischen und Natur- wissenschaften, sodann über alle Zweige der Theologie, Jurispru- denz und Medicin. Mit denselben sind überall eine Bibliothek ver- bunden, ein botanischer Garten, ein physikalisches und chemisches Kabinet, naturwissenschaftliche (mineralogische, zoologischere.) Samm- lungen, ein anatomisches Kabinet, und oft auch eine Sternwarte. 8. 1004. Unsere deutschen Universitäten haben in der Regel vier Fakultäten: der Theologie nämlich, der Jurispru- denz, der Medicin und der Philosophie, welche letztere alle Disciplinen begreift, welche nicht zu den drei ersten gehören. Mehre jedoch haben seit einiger Zeit auch eine fünfte, die derstaats- wirthschafll Die Professoren werden aus den bei manchen Uni- versitäten beträchtlichen Fonds fest besoldet, und erhalten außerdem von den ihre Vorlesungen besuchenden Studenten ein festbestimmtes Honorar. Jeder dieser Letzteren hat freie Wahl der Vorlesungen, und ist, mit Ausnahme der baierischen und österreichischen Akade- mien, im Laufe seiner Studien keinerlei Art von Prüfungen unter- worfen. Jede einzelne Fakultät hat das Recht, denen, welche ihr würdig scheinen, akademische Grade zu ertheilen. §. 1005. Deutschland hat gegenwärtig fünf und-zwanzig Uni- versitäten (nachdem in diesem Jahrhunderte mehre eingegangen und nach andern Städten verlegt oder mit andern vereinigt worden sind), die trotz mancher Mängel in ihren Einrichtungen von jeher die Träger ver wahren Wissenschaftlichkeit waren und es auch blei- den werden. Die deutschen Staaten des österreichischen Kaiserthums haben folgende Uni- versitäten: Wien (gestiftet 1365), Prag in Böhmen (1385), In n s bru ck in Tyrol (1673 und 1826 erneuert), Gra tz in Steiermark (1586 und 1826), Olmütz in Mähren (1581 und 1827).— In Preußen: Berlin (1810), Königsberg (1544), Halle (1694), Breslau (1702), Greifswal- de (1456), Bonn (1818); eine Universität für katholische Theologie und Philosophie befindet sich zu Münster in Westfalen. — In Hannover: Gdttingen (1737); in Baiern: München (1826, vormals in Lands- hut), Würzburg (1403), Erlangen (1743); in Sachsen: Leipzig (1409): für die sächsischen Herzogtümer Jena (1557); für Würtemberg: Tübin- g en (1477); für Baden: Heidelberg (1386) und Fr e y b ur g im Brcie- gau (1457); für Kurhessen: Marburg (1527); für Hessendarmstadt: Gie- ßen (1607); für Mecklenburg: Rostock (1419), und für Holstein: Kiel (1665). §. 1006. Viele Universitäten im übrigen Europa sind nach dem Plane, welcher den deutschen zum Grunde liegt, eingerichtet worden, namentlich in Norwegen, wo Christiania; in Schwe- den, wo Lund und Upsala; in Dänemark, wo Kopenhagen; in Nordniederland, wo Leyden, Utrecht und Gröningen; in Belgien, wo Löwen und Gent; sodann zwei neue Universitäten, wovon die sogenannte liberale in Brüssel, und die katholische, welche vielleicht nach Löwen verlegt werden wird, in Mecheln; in der Schweiz, wo Bern, Zürich und Basel; gewissermaßen auch Genf. In Italien finden wir im Königreiche beider Sici- lien: Neapel, Palermo und Catania; im sardinischen König- reiche: Turin, Genua, Cagliari und Sassari; im Kirchen- staate: Rom, Bologna, Urbin o und Perugia; in Toskana:

7. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 289

1836 - Leipzig : Schumann
289 Iv. Politische Geographie. sich der Staat vorbehalten hat, z. B. den Ertrag des Bergbaues und der Salinen, der Münze, der Posten, der ausschließlichen Fa- brikation gewisser Waaren, z. B. des Tabaks in Oesterreich und Frankreich; aus den Zöllen, aus den direkten und indirekten Steuern rc. §. 1185. Die Linien, welche die Umrisse eines Staates be- zeichnen und jenseit deren das Gebiet anderer Staaten oder das Meer liegt, nennt man dessen Gränzen. Sie sind entweder na- türliche, d. h. werden durch Gebirge, Flüsse, Seen oder das Meer gebildet, oder künstliche, politische, die meist auf Ver- trägen mit den Nachbarstaaten beruhen, und oft mit jenen keines- wegs zusammenfallen. Ein vom Gebiete eines Staates ringsum eingeschlossener Theil eines andern Staates heißt eine Enclave. §. 1186. Die innerhalb der Gränzen eines Staates lebende Gesammtzahl von Menschen bildet dessen Bevölkerung. Abso- lute Bevölkerung nennt man die Anzahl der Bewohner des gan- zen Staates ohne Rücksicht auf die Ausdehnung des Landes/rela- tive Bevölkerung ist die Anzahl von Menschen, welche auf eine Quadratmeile kommt. In einem Lande, das 30,000,000 absoluter Bevölkerung und 10,000 Ihm. Flächeninhalt hat, beträgt die relative Population 3000 Seelen. — Die natürliche Völkerscheide wird durch die Sprache gezogen. — §. 1187. Die Beherrscher monarchischer Staaten führen sehr verschiedene Titel, und heißen je in den verschiedenen Staaten: Kaiser, König, Kurfürst, Großherzog, Herzog, Fürst, Landgraf, Graf, Sultan, Khan, Imam und Scherst. Jeder Monarch führt einen oder mehre Titel, hat ein Wappen und in der Regel auch einen oder mehre Ritterorden, mit denen oft Einkünfte verbun- den sind, und die der Fürst nach Belieben, an wen er will, aus- theilt. Sie haben in neueren Zeiten fast alles Ansehen in der öf- fentlichen Meinung verloren, z. B. in Frankreich der Orden der Ehrenlegion. Jeder Staat hat ferner seine Nationalfarbe und, wenn er Schifffahrt treibt, auch seine Flagge. §. 1188. Jeder irgend bedeutende Staat ist, um die Verwal- tung desselben zu erleichtern, in gewisse Unterabtheilungen gesondert. Diese sind entweder politischer Art, wie die Eintheilung in Pro- vinzen, Gouvernements, Gespanschaften, Eyalets und Liwas (in der Türkei), Grafschaften (in England); mit Departements, Kan- tonen, Kreisen, Hunderden, Gemeinden; oder kirchlich, nach Erz- bisthümern, Bisthümern, Generalsuperintendenturen rc.; oder mi- litairisch, nach Werbedistrikten, Sektionen rc.; oder endlich rein geographisch, nach Festland und Inseln, nach Bergen und Flüssen rc. Europa. Dieser Erdtheil, dessen Bodenverhältnisse schon in der physika- lischen Geographie, woraus wir in dieser Hinsicht verweisen, berührt worden sind, liegt zwischen 36° 22' und 71° 11 — 12 nördlicher Breite, und von 8° 10° bis etwa 81° östlicher Länge von Ferro. Andree Geogr. 19

8. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 347

1836 - Leipzig : Schumann
Iv. Politische Geographie. Europa. 347 Die Staaten des deutschen Bundes. Dieselben liegen zwischen 54° 50' bis 45« 5' nördlicher Breite und 22° 33' bis 37° 30' östlicher Länge, und haben vom westlich- sten Punkte Luxemburgs bis nach Auschwitz in Galizien eine Aus- dehnung von 147, und von Roveredo in Südtyrol bis Rendsburg in Holstein 135 Meilen. — Gränzen. — Sie bestehen, mit Ausnahme des Kaiserthums Oesterreich und des Königreichs Preu- ßen, aus 4 Kö-nig reichen: Sachsen, Hannover, Barern und Würtemberg; 7 Großherzogthümern: Baden, Hessen-Darm- stadt, Luxemburg, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Weimar und Oldenburg; dem Kurfürste n th ume Hessen; 9 Herzogthü- mern: Holstein mit Lauenburg, Braunschweig, Nassau, Sachsen- Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Alten- burg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen; 11 Fürstenthümern: Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg- Rudolstadt, Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, Waldeck, Reuß, ältere und jüngere Linie, Schaumburg- Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg (Landgrafschaft); der sou- verainen Herrschaft Kniphausen, und den vier freien Städten: Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt am Main. Die sämmtlichen Staaten des deutschen Bundes halten 11,584 L3m. — Gebirge. — Seen. — Ströme: zum schwarzen Meere, Donau; zur Nordsee, Rhein, Ems, Weser, Elbe; zur Ostsee, Trave, Warnow, Recknitz, Oder, Rega, Persante; zum adriatischen Meere, Etsch. — Kanäle. — Produkte. — Gew erbthärigkeit ist in allen Zweigen der Industrie ausgezeichnet. Der Handel ist sowohl auf den großen Strömen und Kanälen, als zur See, aus , Triest, den Ostsee- und Nordseehäfen (Hamburg, Altona, Bremen, Emden einerseits, Lübeck, Rostock, Stralsund und Stettin andrer- seits) sehr lebhaft, und wird im Innern (Landhandel) durch gute Landstraßen, am meisten aber durch den großen deutschen Zoll- verein, der von Preußen ausging, wesentlich befördert. Außer Oesterreich mit Liechtenstein, Braunschweig, Hannover, Oldenburg, den Hansestädten, Mecklenburg und Holstein, begreift derselbe alle übrigen Staaten Deutschlands. Manche Eisenbahnen sind im Werden; Dampfböte fahren auf den größeren Strömen, auf denen die Fahrt, wenige Beschränkungen ausgenommen, frei ist. Unsere bedeutendsten Handelsstädte iin Innern sind in Preußen: Berlin und Frankfurt in Brandenburg, Breslau in Schle- sien, Köln am Rhein, Magdeburg, Erfurt und Naumburg in der Provinz Sachsen; in Oesterreich: Wien; Prag in Böh- men, Gräz in Steyermark, Botzen in Tyrol; im übrigen Deutschland: Frankfurt, Leipzig, Augsburg, Nürnberg, Braun- schweig, Offenbach, Hannover, Kassel, Mainz, München und viele andere.^ Messen. In Wissenschaft und Kunst steht unser Vater- land höher als alle übrige Länder. Universitäten. — Die gesummte Volksmenge wird auf 35,730,000 Seelen geschätzt; davon kommen 11 Mill. auf die österreichischen, 10 Mill. auf die

9. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 348

1836 - Leipzig : Schumann
348 Allgemeine Erdkunde. preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ- lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28 Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener, in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen, 300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill. sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro- vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt- lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern, mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich das Erzbisthum Salzburg und viele andere. Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei- sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie- derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri- schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie- derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch- sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut- sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran- zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht: Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa- tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester- reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun- gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes- akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein, in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen- burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme. — In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein- geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs- stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel; die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih- ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli- gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht

10. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 205

1836 - Leipzig : Schumann
205 Iii. Kultur - Geographie. §. 870. Die griechische Sprache, die sich durch Fülle, Kraft, Melodie und die Leichtigkeit, mit der sich Wörter zusammensetzen lassen, vor den meisten übrigen auszeichnet, scheint asiatischm Ur- sprungs zusein; das Neugriechische wird mit denselben staben geschrieben, hat aber eine große Anzahl neuer Wörter aufgenommen und auch in der Grammatik manche Veränderungen erfahren. 877. Die zum germanischen Stamme gehörenden Völker sprechen sämmtlich auch germanische Sprachen. Die d eutsche Sprache im Allgemeinen wird in ganz Deutschland geredet, in den russischen Ostsee-Provinzen und in Preußen, im Elsaß und einem Theile Lothringens, Ungarns, Siebenbürgens, ferner in den meisten Kantonen der Schweiz. Unser sogenanntes Hochdeutsch, das in allen diesen Landern die Sprache der gebildeteren Klassen und allgemeine Schriftsprache geworden ist, hat sich im Laufe der letzten drei Jahrhunderte gebildet, lebt jedoch im Volke weder in Meißen, und hier am allerwenigsten, noch sonst irgendwo. Es ist rein ein Produkt der Kunst und wird von wenigstens 12 bis 15 Millionen Deutschen kaum verstanden; der Landmann spricht es niemals; die Predigten, die im Hochdeutschen gehalten werden, ver- steht er nur halb oder gar nicht; in den kleineren Städten sowohl als den größeren herrscht immer im gewöhnlichen Wandel und Ver- kehr ein Dialekt, nie das Hochdeutsche vor. Durch dieses letztere ist freilich viel Verwirrung ins Leben der niedern Stände, die bis- her dadurch von den höheren gewissermaßen isolirt standen, gebracht worden, allein es ist auch nur durch dasselbe eine allgemeine deutsche Literatur möglich geworden. — Die deutschen Mundarten lassen sich in zwei große Abtheilungen sondern, in die oberländische und in die mederdeutsche. Zum Oberdeutschen gehören die Dialekte in der Schweiz, in Tyrol, in den übrigen deutschen Provinzen Oester- reichs, in Böhmen, Baiern, Schwaben, Franken, im Elsaß und der Pfalz, überhaupt am Ober- und Mittelrhein, die in den ge- sammten sächsischen Ländern, Thüringen und einem großen Theile Hessens. — Zum Niederdeutschen gehört das Sassisch-nje- de rd eutsche, oft sehr unpassend Plattdeutsche genannt; eine durch Wortfülle, Weichheit und ungemeinen Reichthum an Wurzelwörtern, von denen sicherlich kaum die Hälfte ins Hochdeutsche übergegangen sind, ausgezeichnete Sprache, die noch jetzt Volkssprache bei mehr als 10,000,000 Deutschen, die eigentliche Schwestersprache des Skan- dinavischen und Muttersprache des Holländischen und Flämi- schen ist; Dialekte desselben sind das Angelsächsische und Frie- sische. Das Sassische wird mit einigen Modifikationen gesprochen von der Mehrzahl der Bewohner in Livland, Pommern, den Mar- ken, Mecklenburg, Holstein, ganz Hannover, Braunschweig, über- haupt bis zum Harze (in dessen Süden thüringische Mundart vorwaltet), in Oldenburg, ganz Westfahlen, einem Theil von Hes- sen und am Niederrhein. Auch das jetzt korrumpirte Deutsch der Siebenbürger stammt von ihm ab. — Das Hochdeutsch oder die Schriftsprache wird am unangenehmsten in Altbaiern, Schwaben, in Meißen und im Königreiche Sachsen überhaupt pro- nuncirt, grammatisch richtig natürlich von den gebildeten Leuten
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