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1. Deutsche Geschichte bis zum Jahre 1648 - S. 57

1895 - Köln : DuMont-Schauberg
— 57 — 1) Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte. 2) Die Schweden bekamen Vorpommern (linke Oderseite), die Inseln Rügen, Usedom und Wollin/ außerdem eine Anzahl deutscher Städte an der Nord- und Ostsee, so daß sie die Mündungen der wichtigsten deutschen Ströme mit Ausnahme des Rheines beherrschten. Die Mündungen des Rheines waren in den Händen der Niederländer, deren Trennung vom deutschen Reiche ebenfalls im westfälischen Frieden anerkannt wurde. Frankreich erhielt das ganze Land zwischen Vogesen und Rhein (Elsaß), mit Ausnahme von Straßburg; außerdem wurde ihm der Besitz der lothringischen Städte, welche bereits vor 100 Jahren in seine Hände gekommen waren, bestätigt. Einzelnen deutschen Fürsten wurden neue Besitzungen, meistens aus eingezogenen geistlichen Gütern, zugesprochen. 3) Die Macht des deutschen Kaisers wurde beschränkt/ er konnte nicht mehr selbständig über Krieg und Frieden oder über Bündnisse entscheiden. Den Fürsten dagegen war von nun an gestattet, unter sich und mit auswärtigen Mächten Bündnisse einzugehen, nur sollten diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Während des Krieges hatte Bayern die Kurwürde Friedrichs V. von der Pfalz erhalten/ für dessen Sohn wurde eine neue Kurwürde errichtet.

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1. Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart - S. 118

1911 - Berlin : Winckelmann
— 118 — bleiche Gesichter, in jeder Hütte Kranke und Sterbende. Ringsum aber lag eine Wüste von unbebauten Äckern und geschwärzten Dorftrümmern. 72. Der westsäliscbe Frieden. 1648. Ter letzte Zeitlauf des Krieges. Als die Schweden ihres Königs beraubt waren, verlor sich auch unter ihnen mehr und mehr die Manneszucht. Durch Sengen, Brennen und Morden wurden sie eine rechte Zuchtrute des Landes, und in den Kirchen betete man: „Aus der Schweden Not, erlös' uns, lieber Herre Gott!" Außerdem hörte man jirtgen. Der Schweb' ist gekommen, Hat alles mitgenommen, Hat die Fenster eingeschlagen, Hat's Blei herausgegraben, Hat Kugeln gegossen Und die Bauern niedergeschossen. Auch die Franzosen mischten sich in den Krieg, um die deutschen Rheinlande an sich zu reißen. Für den Glaubeu zu kämpfen, daran dachte man io eit weniger, als daran, gute Beute zu machen und große Verwüstungen anzurichten. Der Westfälische Frieden. Endlich kan: nach vielen Verhandlungen zu Osnabrück und Münster der „Westfälische Frieden" zustande. Den Luthe-rauern wurde der Augsburger Religionsfriede mit Ausdehnung auf die Reformierten bestätigt, wonach sie mit den Katholiken gleiche Rechte genießen und ihre Religion frei ausüben durften. Die Schweden erhielten Vorpommern, die Insel Rügen usw. Brandenburg bekam Hinterpommern mit Kamin, sowie die Stifter Magdeburg, Halberstadt und Minden. Den Franzosen wurde das von ihnen eroberte Elsaß mit Ausnahme der Freien Reichsstadt Straßburg, sowie der Bistümer und Herrschaften, zugestanden. Bayern behielt die Oberpfalz (an der Naab> und die Kurwürde. Tie Pfalz am Rhein mit der Hauptstadt Heidelberg bekam der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz; für diesen wurde eine achte Kurwürde neu geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande, schon längst vom Teutschen Reich geschieden, wurden als selbständige Staaten anerkannt. Die deutsche Reichsverfafsung. Beim Friedensschlüsse ward festgesetzt, daß der Kaiser über Krieg, Frieden, Gesetzgebung, Stenern, Bündnisse, Befestigungen usw. nur nach einer auf dem Reichstage erfolgten Abstimmung der Reichsstände verfügen durfte. Den Reichsfürsten aber wurden sämtliche Hoheitsrechte bestätigt, z. B. Rechtspflege, Besteuerung der Untertanen usw. Auch ward ihnen gestattet, untereinander und mit fremden Fürsten Bündnisse zu schließen, freilich nicht gegen Kaiser und Reich. Demnach war das Ansehen des Reichsoberhauptes wesentlich verringert, und das Reich bildete fortan einen Bund selbständiger Staaten. Die Friedensfeier. Als der Frieden abgeschlossen war, hielt das Volk in jeder Stadt und in jedem nicht ganz zerstörten Dorf eine Festfeier ab: denn die Friedensbotschaft machte auf die Überreste der Bevölkerung einen rührenden Eindruck. Den alten Landleuten erschien der Frieden als eine Rückkehr ihrer Jugend. Vor ihr geistiges Auge trat die weit zurückliegende

2. Elementarbuch für den Unterricht aus der Geschichte - S. 78

1890 - Nürnberg : Korn
78 § 71. Der dreißigjährige Krieg 1618—1648. § 72. Die Königin Elisabeth. wiederholt alle Schrecken des Krieges zu empfinden hatte. Endlich 1648 machte der Friede von Münster und Osnabrück 1648 dem Kriege ein Ende. 7) Friedens best immun gen. a) Kirchliche Verhältnisse: Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. Der 1. Januar 1624 sollte als Norm für den Besitzstand der beiden Konfessionen entscheiden. b) Territoriale Bestimmungen: 1) Frankreich erhielt die Stifter Metz, Tonl, Verdun, den österreichischen Teil vom Elaß und rechts vom Rhein Breisach. 2) Schweden erhielt Hinterpommern zum Teil, Vorpommern mit Rügen, Wismar mit Gebiet und die Bistümer Verden und Bremen. 3) Brandenburg erhielt den größeren Teil von Hinterpommern, die Bistümer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 4) Bayern blieb im Besitze des bereits während des Krieges Erworbenen. 5) Die Pfalz am Rhein kam an den Sohn Friedrichs V., Karl Ludwig, für den zugleich eine achte Kurwürde errichtet wurde. 6) Die Niederlande und die Schweiz wurden vom Reiche unabhängig. c) Verfassung des deutschen Reiches: Die deutschen Reichsstäude erhielten volle Landes ho heit und dursten fortan Bündnisse unter sich und mit fremden Mächten abschließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich und den westfälischen Frieden. Der Reichstag zählte 240 Stimmen, erhielt das Recht der Reichsgesetzgebung und beschloß über Bündnisse, Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen, Befestigungen. 8) Folgen des dreißigjährigen Krieges, a) Das deutsche Reich verlor durch den westfälischen Frieden an Frankreich und Schweden fast den Umfang eines Königreiches. Es war durch Befestigung der landesherrlichen Gewalten in einen lockeren Staatenbund aufgelöst und dadurch vom Auslande abhängig, das namentlich die West- und Nordgrenze bedrohete und sich fortan in Deutschlands innere Angelegenheiten einmischte. Dazu bot es unmittelbar nach dem Kriege einen traurigen Anblick dar. Zahlreiche Dörfer und Städte waren zerstört und oft ganz entvölkert, die Felder verödet. Handel und Gewerbe lagen nun vollends darnieder. Dazu waren die Mündungen der Oder, der Elbe, der Weser und des Rheins in den Händen fremder Mächte, b) Schweden war eine Großmacht geworden, c) Der Bestand der evangelischen Kirchen war nun gesichert. § 72. Die Königin Elisabeth von England. In England war auf die seit 1066 herrschende normannische Dynastie mit Heinrich Ii. das Hans Plantagenet oder Anjou gefolgt, ms Von den Söhnen Heinrichs mußte Johann 1215 eine Verfassung gewähren, die magna Charta libertatum, welche dem Volke größere Freiheiten verlieh. Auf die Kämpfe mit Frankreich (§ 66) folgten

3. Geschichte Deutschlands von der älteren Zeit bis zur Gegenwart - S. 148

1901 - Berlin : Rentel
— 148 — i'ute des Landes, und in den Kirchen betete man: „Aus der Schweden Not, erlös' uns, lieber Herre Gott!" Außerdem hörte man singen: Der Schweb' ist gekommen, Hat alles mitgenommen, Hat die Fenster eingeschlagen, Hat's Blei herausgegraben, Hat Kugeln gegossen Und die Bauern niedergeschossen. Auch die Franzosen mischten sich in den Krieg, um die deutschen Rheinlande an sich zu reißen. Für den Glauben zu kämpfen, daran dachte man weit weniger, als daran, gute Beute zu machen und große Verwüstungen anzurichten. Der westfälische Frieden. Endlich kam nach vielen Verhandlungen zu Osnabrück und Münster der „westfälische Frieden" zu stände. Den Lutheranern wurde der Augsburger Religionsfriede mit Ausdehnung auf die Reformierter: bestätigt, wonach sie mit den Katholiken gleiche Rechte genießen und ihre Religion frei ausüben dursten. Die Schweden erhielten Vorpommern, die Insel Rügen u. s. w. Brandenburg bekam Hinter-pommern mit Kamin, sowie die Stifter Magdeburg, Halberstadt und Minden. Den Franzosen wurde das von ihnen eroberte Elsaß mit Ausnahme der Stadt Straßburg zugestanden. Bayern behielt die Oberpfalz (an der Naab) und die Kurwürde. Die Pfalz am Rhein mit der Hauptstadt Heidelberg bekam der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz; für diesen wurde eine achte Kurwürde neu geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande, schon längst vom deutschen Reiche geschieden, wurden als selbständige Staaten anerkannt. Die deutsche Reichsversassung. Beim Friedensschlüsse ward festgesetzt, daß der Kaiser über Krieg, Frieden, Gesetzgebung, Steuern, Bündnisse, Befestigungen rc. nur nach einer auf dem Reichstage erfolgten Abstimmung der Reichsstände verfügen durfte. Den Reichsfürsten aber wurden sämtliche Hoheitsrechte bestätigt, z. B. Rechtspflege, Besteuerung der Unterthanen 2c. Auch ward ihnen gestattet, untereinander und mit fremden Fürsten Bündnisse zu schließen, freilich nicht gegen Kaiser und Reich. Demnach war das Ansehen des Reichsoberhauptes wesentlich verringert, und das Reich bildete fortan einen Bund selbständiger Staaten. Die Ariedensseier. Als der Frieden abgeschlossen war, hielt das Volk in jeder Stadt und in jedem nicht ganz zerstörten Dorf eine Festfeier ab; denn die Friedensbotschaft machte auf die Überreste der Bevölkerung einen rührenden Eindruck. Den alten Landleuten erschien der Frieden als eine Rückkehr ihrer Jugend. Vor ihr geistiges Auge trat die weit zurückliegende Vergangenheit, und sie sahen die reichen Ernten ihrer Kindheit wiederkehren. Im Geiste erblickten sie die dichtbevölkerten Dörfer, die lustigen Sonntage unter der großen Dorf linde und die guten Stunden, die sie mit ihren Verwandten und Jugendgenossen verlebt hatten. Die im Kriege verwilderte Jugend aber empfand das Nahen einer wunderbaren Zeit, die ihm wie ein Märchen aus fremdem Lande vorkam. Man sprach von der Zukunft, in der auf jedem Ackerstück gelbe Ähren wogen, wo im Stalle die Kühe brüllen, in jedem Koben ein rundes Schweinchen liegen sollte, wo sie selbst mit zwei Pferden und luftigem Peitschenknall auf das Feld fahren würden, wo sie nicht mehr mit Heugabeln und Flinten den Nachzüglern im Busch auflauern, nicht mehr als Flüchtlinge in unheimlicher Waldesnacht auf Gräbern der Erschlagenen sitzen würden, wo die Dächer der Häuser ohne Löcher fein sollten. Man freute sich auf die zukünftige Zeit,

4. Die Neue Zeit bis zur Französischen Revolution - S. 54

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
54 § 23. V. Der Westfälische Friede 1648. 5. die Pfalz wird an den Sohn des Winterkönigs zurückgegeben und für ihn eine neue (achte) Kurwürde begründet; 6. die Schweiz und die Republik der Vereinigten Niederlande werden als selbständig und unabhängig vom Deutschen Reiche anerkannt. C. Das Aeulsche Weich wurde auf Grund einer neuen Verfassung zu einem losen Staatenbund umgestaltet, indem jeder einzelne der 296 Staaten mit geringen Ausnahmen volle Landeshoheit oder Souveränität erhielt. Jeder Staat hatte demnach das^Recht, mit dem Auslande — nur nicht gegen Kaiser und Reich — Bündnissen schließen. Der Kaiser behielt als Reichsoberhaupt kaum einen Schein seiner früheren Macht. Die oberste Gewalt lag von jetzt an beim Reichstag, der ]ich mit feinen 240 Stimmen in die brei „Kollegien" der Kurfürsten, Fürsten und Stäb te schieb, binbenbe Beschlüsse aber- nur bei völliger Stimmeneinheit der brei Gruppen fassen konnte-Schweben und Frankreich übernahmen die Bürgschaft für die Durchführung der Friebensbeftimmungen. D. Z>ie politische Wedentnng des Westfälischen Ariedens. Durch die Friedensbestimmungen ist das Deutsche Reich ein wunber-ltdjes Staatengebilbe geworben, ein Monstrum, b. H. ein Ungeheuer, toie es ein späterer Staatsrechtslehrer treffenb nennt. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit ist seinen Fürsten und Städten abhanben gekommen ; jebei sieht nur auf feinen Nutzen. Die Fürftenmacht hat über die Kaifergewalt gesiegt, zur Freude des Auslanbs, dem nun der Weg nach Deutschland offen steht; benn Frankreich und Schweden finb als „Bürgen" des Friebens befugt, jeberzeit in die deutschen Verhältnisse einzugreifen. Schweden ist außerdem deutscher Reichsstand (bis 1806); die Mün^ bungeit dreier deutscher Flüsse, der Oder, Elbe und Weser, sind in feiner Gewalt. Frankreich hat seine natürliche Grenze, den Wasgau, überschritten und den vielbegehrten Rhein erreicht. Die Einsallspsorte gegen Süddeutschlanb steht ihm ungehindert offen. Deutschland ist im Innern zerrissen, nach außen ohnmächtig; fein Wunber, daß es fein Ansehen unter den Völkern Europas eingebüßt hat. § 24. Zustände in Volk und Land nach dem Kriege. Durch den Dreißigjährigen Krieg war über Deutschland) unsagbarer Jammer gekommen. Mehr als zwei Drittel seiner Bewohner hatte es verloren: durch Krieg und Branb, durch Hungersnot und Pest

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 204

1896 - Breslau : Hirt
204 Die Neuzeit. Ferdinand Iii. (1637—1657) kam der Friede endlich zustande. In Prag hatte der große Krieg begonnen, dort sollte er auch enden. Die Schweden hatten schon einen Teil der Stadt erobert, da gab der Kaiser nach. Ib. Friede. Schon feit etwa zehn Jahren verhandelten Abgeordnete der kriegführenden Mächte über den Frieden. Während dieser Zeit stand aber der Krieg nicht still, und bei dem Streit über leere Förmlichkeiten, bei der Ländergier der beteiligten Mächte und besonders infolge der französischen Ränke führten die Unterhandlungen zu keinem Ergebnis. Endlich einigte man sich in Osnabrück mit den Schweden, in Münster 1648 mit den Franzosen, und am 24. Oktober wurde der westfälische Friede verkündet. Die Nachricht von diesem Frieden erregte in ganz Deutschland allgemeinen Jubel. Paul Gerhardt gab demselben Ausdruck in dem Liede: „Gottlob nun ist erschollen das edle Fried- und Freudenwort." In dem westfälischen Frieden verlor Deutschland seine schönsten Grenzländer an die Fremden. Frankreich erhielt Metz, Tonl und Verdun, sowie das Oberund Unterelsaß, ausgenommen die freien Städte Straßburg u. a. Schweden beanspruchte ganz Pommern, mußte aber dem großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg (S. 216) wenigstens Hinterpommern lassen; dagegen erhielt es Vorpommern mit den Inseln Rügen, Usedom, Wollin und die Stadt Stettin und als Entschädigung für Hinterpommern Wismar und die Stifter Bremen (die Stadt Bremen ward freie Reichsstadt) und Verden, außerdem 15 Mill. Mark für die Kriegskosten. Brandenburg erhielt Hinterpommern, für Vorpommern aber Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kamin. Bayern wurde die Oberpfalz und die Kurwürde zugesprochen; der Sohn des inzwischen verstorbenen Friedrich Y. erhielt die Unterpfalz und die neu errichtete achte Kurwürde. Die Niederlande und die Schweiz wurden als selbständige Staaten anerkannt. Alle deutschen Fürsten erhielten „Landeshoheit" und wurden dadurch fast unabhängig vom Kaiser; sie durften sogar untereinander und mit fremden Fürsten Bündnisse schließen. Hinsichtlich der Religion ging man auf den Augsburger Religionsfrieden zurück; doch ward dieser, hauptsächlich infolge der Bemühungen des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, jetzt auch auf die Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt ward aufgehoben; den Protestanten wurden alle Kirchengüter, welche sie vor 1624 besessen hatten, sowie gleiche Rechte mit den Katholiken zuerkannt. c. Folgen des Krieges. Dieser Friede beschloß den furchtbarsten Krieg, den die Welt je gesehen hat. Die Fürsten hatten denselben mit Söldnern geführt; da sie aber den hohen Sold für die großen Heere nicht aufbringen konnten, kam man auf den schrecklichen Ge-

6. Abriss der Geschichte des Mittelalters von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 60

1878 - Leipzig : Siegismund & Volkening
60 § 23. Der dreissigjährige Krieg und der Westfälische Frieden. geistliche Vorbehalt wurde beseitigt; der Besitzstand vom 1. Januar 1624 für die Stifter als Norm ihrer Religionseigenschaft und als Termin für das Reformationsrecht der Bundesherren festgestellt, weshalb der Papst den Frieden nicht anerkannt hat. Politisch ward den deutschen Fürsten das Hoheitsrecht bestätigt, und damit ihre Unabhängigkeit vom Kaiser ausgesprochen, auch (auf Frankreichs Andringen) die Befugniss eingeräumt mit Fremden Bündnisse (ausser gegen Kaiser und Reich) abzu-schliessen; auch Schweden als deutsches Reichsland angenommen. Das Territorial recht wurde ebenso ungünstig für Deutschland festgestellt: die Schweiz und die Niederlande auch rechtlich als unabhängig vom Reiche (diese auch von Spanien) anerkannt; ausser-dem folgende Entschädigungen theils auf Kosten des Reiches, theils durch Säcularisation festgestellt: a) an Frankreich werden Metz, Toul und Verdun förmlich abgetreten; es erhält ausserdem die österreichischen Besitzungen und die Hoheit über die Reichsstädte im Eisass; ferner Breisach und das Besetzungsrecht in Philippsburg am Rhein. b) Schweden erhielt Vorpommern und Rügen sowie einen Theil von Hinterpommern; Wismar, die Stifter Bremen und Verden als weltliche Fürstentliümer und 5 Millionen Thaler. c) Kurbrandenburg für seine abgetretenen pommerschen Anrechte einen Theil Hinterpommerns nebst Bisthum Cammin, ferner die Bisthiimer Minden, Halberstadt und das Anrecht auf Magdeburg als weltliche Fürstenthümer. d) Mecklenburg erhielt die Stifter Schwerin und Ratzeburg. e) Kursaclisen erhielt die Bestätigung des Prager Friedens für den Besitz der Lausitzen. f) Bayern die Bestätigung der Kurwürde und des Besitzes der Oberpfalz. Dafür erhielt der Sohn Friedrichs von der Pfalz die achte Kurwiirde, die Unter- oder Rheinische Pfalz zurück und das Rückfallsrecht auf die Oberpfalz. — Hier beginnt die neuere Geschichte.

7. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht - S. 223

1899 - Breslau : Hirt
Der westfälische Friede. 223» land Eroberungen zu machen, wie auch jeder Heerführer und jeder Soldat kein anderes Interesse mehr hatte, als sich zu bereichern. So wurde aus dem Religionskriege ein Raubkrieg. Während Bernhard von Weimar mit Frankreichs Hilfe die Kaiserlichen im Elsaß bekämpfte, besiegten die Schweden das sächsisch-kaiserliche Heer bei Wittstock in Brandenburg (1636) und nahmen an diesem Lande furchtbare Rache für den Abfall seines Fürsten von der evangelischen Sache. Weil keine der beiden Parteien die andere ganz zu Boden werfen konnte, so'dauerte der schreckliche Krieg noch über zehn Jahre. Der neue Kaiser Ferdinand Iii. (1637—1657) hoffte fortwährend auf eine günstige Wendung. Erst als die schwedischen Feldherren auch in seine Erblande eindrangen und Prag schon zum Teil erobert hatten, gab er nach, und der Friede kam endlich zustande. 6) Ier westfälische Ariede. Schon seit etwa zehn Jahren verhandelten Abgeordnete der kriegführenden Mächte über den Frieden. Während dieser Zeit stand aber der Krieg nicht still, und bei dem Streit über leere Förmlichkeiten, bei der Ländergier der beteiligten Mächte und besonders infolge der französischen Ränke führten die Unterhandlungen zu keinem Ergebnis. Endlich einigte man sich in Osnabrück mit den Schweden, in Münster mit den Franzosen, und am 24. Oktober wurde der westfälische Friede verkündet. Die Nachricht von diesem Frieden erregte in ganz Deutschland allgemeinen Jubel. Paul Gerhardt gab demselben Ausdruck in dem Liede: „Gottlob, nun ist erschollen das edle Fried- und Freudenwort." Frankreich behielt Metz, Toul und Verdun und erhielt die bisher Österreich gehörige Landgrafschaft Elsaß, ausgenommen die freie Stadt Straßburg. Schweden erhielt Vorpommern mit den Inseln Rügen, Usedom, Wollin und die Stadt Stettin, ferner Wismar und die Stifter Bremen (die Stadt Bremen war freie Reichsstadt) und Verden, außerdem fünfzehn Millionen Mark für die Kriegskosten. Die Niederlande und die Schweiz wurden als selbständige Staaten anerkannt. Brandenburg, dem schon während des Krieges hätte Pommern zufallen müssen, erhielt nur Hinterpommern und Kammin; für Vorpommern aber Magdeburg, Halberstadt und Minden. Bayern wurde die Oberpfalz und die Kurwürde zugesprochen; der Sohn des inzwischen verstorbenen Friedrich V. erhielt die Unterpfalz und die neu errichtete achte Kurwürde. Alle deutschen Fürsten erhielten „Landeshoheit" und wurden dadurch fast unabhängig vom Kaiser; sie durften sogar untereinander und mit fremden Fürsten, doch nicht gegen den Kaiser, Bündnisse schließen.

8. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Töchterschulen - S. 164

1858 - Berlin : Nauck
164 Neuere Geschichte. schlugen i. I. 1648 das kaiserliche Heer bei Augsburg, und der Graf Königsmark eroberte die Kleinseite von Prag; aber Deutsch- land sehnte sich nach dem Frieden. Schon seit d. I. 1643 wurde deshalb zu Münster und Osnabrück unterhandelt, und endlich kam am 24. October 1648 der westfälische Friede zu Stande, der den dreißig- jährigen Krieg beendigte. Durch diesen Frieden wurde der Religions friede v. I 1555 auch auf die Reformirten ausgedehnt, und den Protestanten wurden ganz gleiche Rechte mit den Katholiken zugesichert. Wegen des Besitzes geistlicher Güter wurde das Jahr 1624 als Normaljahr bestimmt. Als Entschädigung erhielt Schweden 5 Millionen; außerdem er- hielt es den größten Theil von Pommern und einige andere deutsche Besitzungen; Frankreich dagegen erhielt den Elsaß mit dem Sundgau und den Festungen Breisach und Philippsburg. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängig anerkannt. Der Besitz- stand der deutschen Fürsten wurde vielfach geändert; die Pfalz erhielt die achte Kurwürde, sämmtlichen Reichslürsten aber, deren Macht durch die stehenden Heere immer mehr wuchs, wurde die Landeshoheit bestätigt und das Recht zugestanden, mit auswärtigen Staaten Bündnisse zu schließen und Krieg zu führen. Dadurch wurde die Einheit Deutschlands vernichtet, und es zerfiel in mehr als 300 kleinere und größere Staaten, die dem Einfluß fremder Völker und besonders Frankreichs Preis gegeben waren, das sich immer mehr nach dem Rhein hin ausbreitete. Dieser Einfluß zeigte sich auch in deutscher Kunst und Wissenschaft, so wie in der Sprache und den Sitten der Deutschen, die sich ganz nach den französi- schen bildeten. Französischer Luxus herrschte selbst in den Familien deutscher Bürger, und deutsche Zucht und Sitte gingen immer mehr verloren. Die alten Tugenden des deutschen Volkes waren dahin, sein Selbstgefühl untergraben, sein bedächtiger Ernst in Trägheit ausgeartet; aber Schwelgerei, Derbheit und Unbeholfenheit waren geblieben. Mit der Befestigung der fürstlichen Macht sank auch die Wichtigkeit der Städte immer tiefer, und großentheils verloren sie ihre Freiheiten. Ackerbau, Gewerbfleiß und der noch im Anfänge des 16. Jahrh. so blühende Handel (die Fugger und Welser in Augsburg) waren während des Krieges gänzlich gesunken; von der 4 Hansa waren nur noch Hamburg, Lübeck und Bremen übrig geblie- den; das ganze Land war verödet und der Hälfte seiner Bewohner beraubt, und während Deutschlands Macht gebrochen war, erhob sich Frankreich zum einflußreichsten Staate in Europa.

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 155

1878 - Mainz : Kunze
— 155 - Ii. Schweiz und Holland werden für unabhängig vom Reiche erklärt. Iii. Frankreich erhält den faktischen Besitz von Metz, Toul und Verdun rechtlich zugesichert, außerdem das österreichische Elsaß, Alt-Breisach und das Besatzungsrecht in Philippsburg. Schweden nimmt für sich Vorpommern mit Rügen, Stettin, Wismar, die Bistümer Bremen und Verden und 5 Mill. Thaler. Es besitzt seitdem die Mündungen der Oder, Elbe und Weser und kann den ganzen deutschen Handel lahm legen. Iv. Baiern behält die Qberpfalz und die Kurwürde; die Rheinpfalz mit der neugeschaffenen achten Kur wurde dem Sohne des unglücklichen Winterkönigs gegeben. Sachsen erhält die Lausitz, Hessen Hersfeld und Schaumburg, Mecklenburg Schwerin und Ratzeburg. Brandenburg wurde für den verlorenen Theil Pommerns durch Halberftadt, Minden, Cammin und Magdeburg entschädigt, Hinterpommern fiel ihm durch Erbschaft zu. V. Alle deutschen Fürsten wurden für souverän erklärt; sie durften Bündnisse schließen und Krieg führen nur eingeschränkt durch die inhaltlose Formel, „soweit es unbeschadet Kaiser und Reich geschehen könne". Der Papst erkannte den westfälischen Frieden nicht an, auch Oesterreich setzte sich über die Bestimmung, welche den Protestanten Religionsfreiheit verlieh, in seinen Erblanden hinweg. § 34. Folgen -es Krieges. Vor dem Kriege war Deutschland ein reiches Land gewesen, in dem Handel und Wandel blühte, große Städte zu Macht und Ansehen herangediehen, Wissenschaft, Kunst und Handwerk gepflegt wurden. Das alles war verschwunden; von einer Menge Ortschaften kannte man die Stätte nicht mehr, wo sie gestanden; ehedem fruchtbare Fluren waren mit Gestrüpp überwuchert oder mit Wald bewachsen. Die Bevölkerung war mindestens bis zur Hälfte zusammengeschmolzen. Und das war nicht einmal die schlimmste Folge. Das Volk hatte, durch den Anblick so vieler

10. Bilder aus der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis 1648 - S. 152

1909 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
152 Xxviii. König Gustav Adolf von Schweden. Die entsetzlichen Verheerungen ihrer Länder brachen endlich die Widerstandskraft der deutschen Fürsten, die sich für den Kaiser opferten. Zuerst machte Brandenburg seinen Frieden mit den Schweden, dann folgte Kursachsen in dem Waffenstillstand von Kötzschenbroda (1645), schließlich auch Baiern. Nachdem sie alle sich zur Neutralität in dem Kampfe zwischen Schweden und dem Kaiser Ferdinand Iii. (1637—1657) verpflichtet hatten, waren die Bollwerke gefallen, hinter denen dieser sich sicher gefühlt hatte. Schwedische Heere brachen in seine Länder ein, und durch einen Überfall kam selbst die Kleinseite von Prag in die Hände seiner Feinde. Da bequemte er sich zur Nachgiebigkeit 1648 und willigte (1648) in den Frieden, über den schon seit drei Jahren in Münster und Osnabrück unterhandelt worden war. D. Der westfälische friede. Der Friedensschluß, der nach dem furchtbaren dreißigjährigen Kriegselend allgemein mit hoher Freude begrüßt wurde, brachte dem deutschen Reiche schwere Einbuße. Die Abtrennung der Schweiz und der Niederlande, sowohl der freien, als der spanischen, wurde anerkannt, ebenso die Einverleibung der Bistümer Metz, Toul und Verdun in Frankreich. Nunmehr ward auch das Oberelsaß französisches Land, und durch die Übernahme des Schutzrechts über die elsässischen Reichsstädte erlangte der König von Frankreich die Gelegenheit zu weiterer Beraubung Deutschlands. Für die Befriedigung der ehrgeizigen Ansprüche der deutschen Fürsten standen zur Verfügung das Herzogtum Pommern, auf das Brandenburg Erbansprüche besaß, das aber in schwedischem Besitze war, und die niederdeutschen Bistümer, die nun völlig säkularisiert wurden. Die Krone Schweden erhielt die Herzogswürde von Pommern und damit den Reichsfürstenstand; ihr fiel der größte Teil von Pommern und außerdem die Bistümer Bremen und Verden zu, so daß die Mündungen der Weser, Elbe und Oder in schwedische Gewalt kamen. Den Rest von Pommern erhielt Brandenburg, das außerdem durch die Bistümer Magdeburg, Halber stadt und Minden entschädigt wurde. Johann Georg I. von Sachsen behielt die Lausitzen, Maximilian I. von Baiern (f 1652) die Kurwürde und die Oberpfalz, die ihm der böhmische Krieg eingetragen hatte; doch wurde eine achte Kurwürde für den Sohn des vertriebenen Pfalzgrafen geschaffen, dem zugleich die Rheinpfalz zurückerstattet wurde.

11. Hilfsbuch für den Unterricht in der Deutschen Geschichte - S. 187

1896 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
7. Ferdinand Ii. und Ferdinand Iii. 187 dem Bistum Gamin, die Bistümer Minden und Halberstadt sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg mit den Städten Magdeburg und Halle. Sachsen behielt die Lausitz, Bayern die Oberpfalz. Die pfälzischen Wittelsbacher bekamen nur die Rheinpfalz (Hauptstadt Heidelberg) zurück und wurden mit der neu gegründeten achten Kurwürde ausgestattet. 2. Bestimmungen über die Verfassung des Teutschen Reiches. Tie Reichsstände (Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte) erhielten in ihrem Gebiete die volle Landeshoheit (Souveränität) und das Recht, Bündnisse untereinander und mit fremden Mächten, nur nicht gegen Kaiser und Reich, zu schließen; in ihrer Gesamtheit als Reichstag sollten sie mit dem Kaiser über die Gesetzgebung, Besteuerung und auswärtige Politik des Reiches entscheiden. Zu jedem Beschlusse sollte Einstimmigkeit der drei Gruppen (Kurien) erforderlich sein. 3. Bestimmungen über die Religion. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. Für alle drei Bekenntnisse sollte in Bezug auf den Besitz der geistlichen Güter der Zustand des 1. Januar 1624 als Richtschnur dienen (Normaljahr). Auch die Unterthanen sollten bei dem Bekenntnisse verbleiben dürfen, dem sie an dem genannten Tage angehörten; wenigstens sollte ihnen Haus-audacht und das Recht der Auswanderung zustehen. Beim Reichstag sollten religiöse Angelegenheiten nicht durch Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Ausgleich entschieden werden. Iii. Folgen des Dreißigjährigen Krieges. 1. Zn staatlicher und nationaler Beziehung. Frankreich hatte sein Ziel, „die natürliche Grenze" am Rhein, zum Teil erreicht und bedrohte nun Jahrhunderte hindurch (bis 1870) die Sicherheit Süddeutschlands und der Rheinlande. Schweden setzte sich nicht nur an der Ostsee fest, wie Gustav Adolf erstrebt hatte, sondern auch an der Nordsee; es beherrschte die Mündungen der deutschen Ströme Weser, Elbe und Oder ebenso, wie Holland die Mündung des Rheins. Dadurch daß Frankreich und Schweden die Bürgschaft für die Durchführung des Westfälischen Friedens übernahmen, behielten sie Gelegenheit zu weitern Einmischungen in die deutschen Angelegenheiten. Die Bestimmungen über die Reichsverfassung besiegelten die unter den letzten Staufern begonnene Auslösung des Reiches in einen lockern Bund selbständiger und zwieträchtiger Staaten (weltliche Erbmonarchien, geistliche Wahl-sürstentürner und städtische Republiken). Das Reich war jetzt kein einheitlicher Staat mehr, sondern „eine erlauchte Republik von Fürsten mit einem gewählten Oberhaupt an der Spitze" (Worte Friedrichs des Großen). Der Kaiser hatte nur noch geringe Besugnisse, wie den Vorsitz auf dem Reichstage, die Verleihung des Adels u.dgl. Der Reichstag, der seit 1663 be-

12. Mittlere und neue Geschichte - S. 157

1877 - Leipzig : Senf
I. Zeitalter d. Reformation u. d. in ihrer Folge eingebet. Bewegungen. 157 nuar 1624 als Norm festgestellt, der Zustand in ihrem Besitz an diesem Tage sollte hergestellt werden. Frankreich erhielt die österreichischen Besitzungen im Elsaß, jedoch mit Ausnahme der darin eingeschlossenen deutschen Reichsstädte, und das Besatzungsrecht in Philippsburg (südlich von Mannheim am Rhein), auch die 1552 abgerissenen lothringischen Bisthiimer: Metz, Toul und Verdun wurden ihm förmlich abgetreten. Schweden erhielt Vorpommern mit Stettin und dm Inseln: Rügen, Usedom und Wolliu, die säcularisirteu Bisthümer Bremen und Verden und die Stadt Wismar in Meklenburg; der schwedischen Armee wurde eine bedeutende Kriegsentschädigung gezahlt. Brandenburg, wo seit 1640 der energische Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große regierte, erhielt als Ersatz für Vorpommern (ganz Pommern sollte vermöge eines frühern Vertrages nach demaussterbenseines Fürstenhauses an Brandenburg fallen) die säcularisirteu Bisthümer: Camin, Halberstadt und Minden und das Erzbisthum Magdeburg, letzteres jedoch erst nach dem Tode seines zeitigen Besitzers, eines sächsischen Prinzen, der 1680 erfolgte; natürlich erhielt es außerdem Hinterpommern. Baiern behielt die Oberpfalz und die erste weltliche Kurwürde, die Unterpfalz und die neu errichtete achte Kurwürde erhielt dagegen Karl Ludwig, Sohn des unglücklichen Friedrichs V. Hessen erhielt wegen seiner treuen Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersfeld und vier Aemter im Schaumburgfchen (mit dem Hauptort Rinteln), auch eine Kriegsentschädigung für seine Armee. Brauuschweig - Lüneburg erhielt das Recht, abwechselnd mit einem katholischen Bischof durch einen Prinzen feines Hauses das Bisthum Osnabrück zu verwalten, Meklenburg für den Verlust von Wismar die fäcularisirten Bisthümer: Schwerin und Ratzeburg. Die Schweiz (schon seit 1499 vom Reich getrennt) und die Niederlande wurden als unabhängig von Deutschland anerkannt. Die deutschen Reichsfürsten erhielten das Recht, Bündnisse mit dem Auslande zu schließen, jedoch nicht zum Nachtheil des deutschen Reichs, eine Bedingung, die bald nicht beachtet wurde. Der dreißigjährige Krieg schlug Deutschlands Kultur eine Wunde, von der es sich kaum nach fünfzig Jahren erholen konnte. Der noch zu Anfang der Reformation so kräftig sich entfaltende Patriotismus verschwand, seitdem die Ausländer in Deutschland über dessen Schicksal entschieden, er erwachte erst nach anderthalb Jahrhunderten in Folge der Befreiungskriege. Auch die deutsche Literatur, deren Aufblühen im sechszehnten Jahrhundert Erfreuliches versprach, erlitt durch die überhand nehmende Sprachmengerei einen herben Stoß. In der lnthe-

13. Die neue Zeit - S. 224

1877 - Leipzig : Brandstetter
224 ©rasen von Trautmannsdorf, der überall mit Kraft und Offenheit m Werfe ging, der Friede glücklich zu Stande. Die Hauptpunkte desselben sind folgende: Die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche und der Niederlande von Spanien wurden förmlich anerkannt. Frankreich erhielt das schöne Elsaß, soweit es österreichisch war, den Sundgau, die Festungen Breisach und Philippsburg, auch mußten mehrere Festungen am Rheine geschleift werden, so daß Frankreich nun ein offenes Thor nach Deutschland bekam. Zuerst erbielt es die Bestätigung seiner völligen Landeshoheit über die lothringischen Bistbümer. Metz, Toul und Verdun. Schweden bekam Vorpommern, die Insel Rügen, nebst der Festung Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die sekularisirten oder weltlich gemachten Bisthümer Bremen und Verden, außerdem Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage. Als Kriegskosten wurden demselben fünf Millionen Thaler zugesichert. Bis diese Summe von dem erschöpften Deutschland aufgebracht war, hielten die Schweden die Festungen besetzt. Brandenburg bekam die Stifter Minden, Halberstadt, Kamin und Magdeburg. Hessenkassel hatte im Laufe des Krieges nichts verloren, gleichwohl erhielt es für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hirschfeld nebst 600,000 Thalern, welche Münster, Paderborn, Mainz, Köln und Fulda ausbringen mußten. Mecklenburg bekam, wegen des abgetretenen Wismar, die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstentümer. Bayern erhielt die Oberpfalz nebst der Kurwurde; den übrigen Theil der Pfalz aber, die Unter - oder Rheinpfalz, erhielt der Sohn des geächteten Friedrich V. zurück, nebst der neu errichteten achten Kurfürstenstelle. Den sämmtlichen deutschen Fürsten wurde die längst geübte Landeshoheit nun auch gesetzmäßig zugesprochen, wohin auch das Recht gehörte, Bündnisse unter sich und mit auswärtigen Mächten zu schließen, insofern sie nicht dem Reiche zu Schaden wären. In Hinsicht der Religionsangelegenheiten wurden den Lutherischen und Reformirten gleiche Rechte mit den Katholiken eingeräumt und zugleich festgesetzt, daß sie alle Kirchen und Kirchengüter behalten sollten, die sie seit dem Jahre 1624 besaßen. Dieses Jahr bekam deshalb den Namen Normal- oder Bestimmungsjahr. Somit war das frühere Resti-tutionsedikt hierdurch stillschweigend von selbst aufgehoben. Der Friede mit Schweden zu Osnabrück wurde ant 8. August, mit Frankreich zu Münster ant 17. September geschlossen, beide Friedensschlüsse aber erst am 24. Oktober bekannt gemacht. Das Schmählichste für uns Deutsche war, daß die Ausländer, Schweden und Franzosen, auch noch die Gewährleistung unserer Reichsverfassung und der Friedens-

14. Die neue Zeit - S. 224

1866 - Leipzig : Brandstetter
224 mehrere Festungen am Rheine geschleift werden, so daß Frankreich nun ein offenes Thor nach Deutschland bekam. Zuerst erhielt es die Bestäti- gung seiner völligen Landeshoheit über die lothringischen Bisthümer, Metz, Toul und Verdun. Schweden bekam Vorpommern, die Insel Rügen, nebst der Festung Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die sekularisirten oder weltlich gemachten Bisthümer Bremen und Verden, außerdem Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage. Als Kriegskosten wurden dem- selben fünf Millionen Thaler zugesichert. Bis diese Summe von dem er- schöpften Deutschland aufgebracht war, hielten die Schweden die Festungen besetzt. Brandenburg bekam die Stifter Minden, Halberstadt, Kamin und Magdeburg. Hessenkassel hatte im Laufe des Krieges nichts verloren, gleichwohl erhielt es für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hirsch- feld nebst 600,000 Thalern, welche Münster, Paderborn, Mainz, Köln und Fulda aufbringen mußten. Mecklenburg bekam wegen des abgetretenen Wismar, die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstenthümer. Baiern erhielt die Oberpfalz nebst der Kurwürde; den übrigen Theil der Pfalz aber, die Unter- oder Rheinpfalz, erhielt der Sohn des geäch- teten Friedrich V. zurück, nebst der neu errichteten achten Kurfürstenstelle. Den sämmtlichen deutschen Fürsten wurde die längst geübte Landes- hoheit nun auch gesetzmäßig zugesprochen, wohin auch das Recht gehörte, Bündnisse unter sich und mit auswärtigen Mächten zu schließen, insofern sie nicht dem Reiche zu Schaden wären. In Hinsicht der Religionsangelegenheiten wurden den Lutherischen und Reformirten gleicbe Rechte mit den Katholiken eingeräumt und zugleich fest- gesetzt, daß sie alle Kirchen und Kirchengüter behalten sollten, die sie seit dem Jahre 1624 besaßen. Dieses Jahr bekam deshalb den Namen Nor- mal- oder Bestimmungsjahr. Somit war das frühere Restitutionsedikt hierdurch stillschweigend von selbst aufgehoben. Der Friede mit Schweden zu Osnabrück wurde am 8. August, mit Frankreich zu Münster am 17. September geschlossen, beide Friedens- schlüsse aber erst am 24. Oktober bekannt gemacht. Das Schmählichste für uns Deutsche war, daß die Ausländer, Schweden und Franzosen, auch noch die Gewährleistung unserer Reichsverfassung und der Friedensbe- dingungen übernahmen, und daß wir die übermüthigen Fremdlinge so lange beherbergen und ernähren mußten, bis alle Bedingungen auf das Genaueste erfüllt waren. So endete der dreißigjährige Krieg, der unglücklichste und schmach- vollste, den Deutschland je geführt hat. Unser sonst so blühendes Vater- land bot jetzt einen erschütternden Anblick dar. Tausende von Flecken, Dörfern und Städten lagen nieder in Schutt und Asche, und heimathlos irrten die unglücklichen Bewohner umher. In Böhmen und Mähren allein

15. Teil 2 - S. 137

1912 - Leipzig : Freytag
Vorpommern mit Stettin und den Inseln Usedom uudwollin; außerdem bekamen sie die Bistümer Bremen und Verden. Der schwedische König war also deutscher Reichsfürst und zugleich Herr der Oder-, Elb- und Wesermündung. Die Franzosen bekamen zu Toul, Metz und Verdun noch das Elsaß. Dem Kurfürsten von Brandenburg wurden Hinterpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistümer Kammin, Halberstadt und Minden übergeben. Bayern erhielt die Oberpfalz und die siebente Kurwürde; die Rheinpfalz mit der achten Kurwürde wurde dem Sohne Friedrichsv. zurückgegeben. Die kirchlichen Bestimmungen bezogen Abb. 50. Der Westfälische Friede. (Gemälde von G. Torborch; nach einer Photographie von Hanfstaengl in München.) sich auf folgende Punkte: das Restitutionsedikt wurde aufgehoben; die Reformierten wurden Lutheranern und Katholiken gleichgestellt; jede Partei sollte die Kirchengüter behalten, die sie seit dem Jahre 1624 besaß. In den kaiserlichen Erblanden hatten die Bestimmungen keine Gültigkeit.— Betreffs der V e r f a s s u n g des Deutschen Reiches wurde bestimmt: die Reichsfürsten erhalten vollkommene Landeshoheit und das Recht, mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen und Kriege zu führen. Dadurch wurde das Reich in einen losen Bund selbständiger Staaten aufgelöst. Ohne Zustimmung der Fürsten durfte der Kaiser keinen Krieg führen, keine Steuern einziehen und keine Gesetze erlassen. Damit war dem Oberhaupte jede selbständige Macht genommen; die Kaisermacht war fortan nur noch ein Schatten.

16. Deutsche Geschichte von der Reformation bis zu Friedrich dem Großen - S. 20

1901 - Berlin : Springer
20 c. Brandenburg, das durch Erbverträge Anspruch auf ganz Pommern hatte, erhielt Hinterpommern und als Entschädigung für Vorpommern die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Minden und Cammin. d. Bayern behielt die Oberpfalz (an der Naab) und die Kurwürde; die Unterpfalz (am Rhein) mit einer neu geschaffenen achten Kurwürde kam an den Sohn des geächteten Friedrich V. e. Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande vom deutschen Reiche wurde anerkannt. 2. Abänderungen der Reichsverfassung. a. Der Kaiser darf wichtige Regierungshandlungen nur mit Zustimmung der Reichsstände vornehmen. Infolge dieser Bestimmung blieb künftig der Reichstag in Regensburg beständig beisammen; aber die Fürsten erschienen nicht mehr selber dort, sondern ließen sich durch Gesandte vertreten. b. Alle Reichsstände erhalten die volle Landeshoheit und das Recht, unter sich und mit dem Auslande, nur nicht gegen Kaiser und Reich, Bündnisse zu schließen. e. Der Religionsfriede wird bestätigt und die Rechtsgleichheit der protestantischen und der katholischen Stände anerkannt. Der dreißigjährige Krieg, der durch diesen Frieden beendigt wurde, hatte den Wohlstand Deutschlands vernichtet. Viele Städte waren zerstört und zahllose Dörfer verbrannt; die Felder waren verödet, und Ackerbau, Gewerbfleiß und Handel lagen völlig darnieder; denn zwei Dritteile der Einwohner waren umgekommen, und die Überlebenden kämpften mit Hunger und Elend. Auch das geistige Leben Deutschlands war so schwer geschädigt, daß es erst nach einem Jahrhundert wieder aufblühte. Der Friede, der große Teile deutschen Gebietes Fremden überließ, löste die Einheit und die Wehrkraft des Reiches vollends auf und gab Deutschland dem verderblichen Einfluß, dem Hohn und der Raubgier seiner Nachbarn preis.

17. Die neuere Zeit - S. 65

1892 - München [u.a.] : Buchner
— 65 — weiterte den Augsburger Religionsfrieden, gab aber dem Ausland wichtige Grenzgebiete des deutscheu Reiches preis und vollendete die Selbständigkeit der einzelnen Reichsstände gegenüber der kaiserlichen Gewalt. a) Kirchliche Gegenstände. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und nun auch auf die Kalvinisten (oder Reformierten im engeren Sinn) ausgedehnt. Der 1. Januar 1624 sollte als Termin gelten für den Besitzstand der Konfessionen („Normaljahr")- In kirchlichen Angelegenheiten sollte der Reichstag künftighin nicht durch Mehrheit der gesamten Stände entscheiden, sondern in ein corpus Catholicorum und ein c. Evangelicorum auseinander treten. d) Besitzverhältnisse. v ^ c s 1. Frankreich erhielt'(außer der Bestätigung des Besitzes^von Metz. Tonl und Verdun) von Österreich die althabsburgische Landgrafschaft im Elsaß, sowie Breisach (rechts des Rheins), vom Reich das Besatzungsrecht in Philippsburg (rechts des Rheins), sowie die Landvogtei über 10 elsässische Städte (darunter Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau und Kaisersberg). Damit hatte Frankreich die Rheingrenze an mehreren Punkten erreicht. Die Reichsstandschaft erhielt Frankreich für diese Gebiete nicht; daraus ergaben sich vielfache Streitigkeiten und Unklarheiten in den Besitzverhältnissen des Elsasses. 2. Schweden erhielt (außer einer Kriegsentschädigung von 5 Millionen Thalern) Vorpommern nebst den vorgelagerten Inseln, einen Teil von Hinterpommern, sowie die säkularisierten Stifte Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Damit hatte Schweden die Mündungen der Oder und Weser, Deutschlands Zugänge zur Ost- und Nordsee in seinen Besitz gebracht. Der jeweilige König von Schweden wurde für diese Besitzungen deutscher Reichsstand. 3. Brandenburg, welches nach einem früheren Erbvertrag Anspruch auf das während des Krieges erledigte Pommern hatte, erhielt nur einen Teil von Hinterpommern, als Ersatz für das übrige die säkularisierten Stifte Magdeburg, Halberstadt, Miudeu und Kammin, welche das brandenbnrgische Gebiet abrunden halfen. 4. Bayern behielt eine Kurwürde und die Oberpfalz; die Rheinpfalz wurde den Nachkommen Friedrichs V. zurückgegeben und für die pfälzische Linie des Hauses Wittelsbach eine _8. Kurwürde geschaffen. Die Unabhängigkeit der Schweiz und Beriet et) er lande wurde anerkannt ; Frankreich und Schweden wurden Bürgen (Garanten) des Friedens; ersteres unterhielt eine ständige Gesandtschaft bei dem deutschen Reichstag. c) Reichs Verfassung. 1. Der Kaiser sollte über Gesetzgebung und Steuern, über Krieg, Frieden und Bündnisse, über Aushebung und Befestigung nur im Einverständnis mit dem Reichstag entscheiden. Stich, Lehrbuch der Geschichle. 5

18. Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 155

1911 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Ferdinand Ii. und Ferdinand Iii. 155 2. Die Friedensverhandlungen und das Ende des Krieges. Die Verhandlungen über den Frieden begannen bereits 1640 auf dem Reichstage zu Regensburg; sie wurden dann mit Frankreich zu Münster, mit Schweden zu Osnabrück fortgesetzt, fanden aber erst 1648 ihren Abschluß. Kaiser Ferdinand Iii. setzte den Forderungen der Protestanten und des Auslandes zähen Widerstand entgegen. Als jedoch Bayern von einem schwedisch-französischen Heere gänzlich niedergeworfen wurde und der schwedische General Königsmark auf seinem Siegeszuge durch Böhmen die Kleinseite von Prag (auf dem linken Ufer der Moldau) eroberte (1648), mußte er den Gedanken an eine Fortsetzung des Krieges aufgeben. Ii. Der Westfälische Friede. 1. Bestimmungen über die Verteilung deutschen Gebietes. Von den ausländischen Mächten erhielt a) Frankreich: die Bestätigung des Besitzes von Metz, Toul und Verdun, ferner bedeutende Stücke vom Elsaß; b) Schweden: Vorpommern1 mit Stettin, den Odermündungen und der Insel Rügen, das Erzbistum Bremen (ohne die Stadt) und das Bistum Verden (beide zwischen der unteren Weser und Elbe), außerdem Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage, c) Die Trennung der Schweiz und der nördlichen Niederlande vom Reiche wurde anerkannt. Die Besitzverhältnisse der deutschen Fürsten wurden folgendermaßen geregelt: Brandenburg bekam das fast hafenlose Hinterpommern mit dem Bistum Camin, die Bistümer Minden und Halberstadt sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg mit den Städten Magdeburg und Halle. Sachsen behielt die Lausitz, Bayern die Oberpfalz. Die pfälzischen Wittelsbacher bekamen nur die Rheinpfalz (Hauptstadt Heidelberg) zurück und wurden mit der neu gegründeten achten Kurwürde ausgestattet. 2. Bestimmungen über die Verfassung des Deutschen Reiches. Die Reichsstände (8, später 9 Kurfürsten, zahlreiche Fürsten, 50 Reichsstädte) erhielten in ihrem Gebiete die volle Landeshoheit (Souveränität) und das Recht, Bündnisse untereinander und mit fremben Mächten, nur nicht gegen Kaiser und Reich, zu schließen; in ihrer Gesamtheit als Reichstag sollten sie mit dem Kaiser über die Gesetzgebung, Besteuerung und aus- 1 Das pommersche Herzogshaus war während des Krieges ausgestorben. Ein Erbrecht stand krast alter Verträge zunächst dem Kurhause Brandenburg zu. 1648

19. Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen - S. 32

1892 - Berlin : Nicolai
32 Elsaß, Schweden Pommern gewinnen. Die Kriegführung der Schweden wurde nicht minder grausam, als die ihrer Gegner. So dauerte der unglückselige Krieg noch dreizehn Jahre. Das Glück war meist aus Seite der Schweden, die von tüchtigen Generalen aus Gustav Adolss Schule geführt wurden. Ban6r besiegte die Kaiserlichen bei Wittstock, Bernhard bei Rheinfelden. Dieser starb dann plötzlich, als er damit umging, sich am Rheine ein Fürstentum zu erobern, jener drang bis gegen Regensburg vor, um den dort versammelten Reichstag zu überfallen, was nur durch eingetretenes Tauwetter verhindert ward. Torsteuson, so gebrechlich, daß er weder reiten noch fahren konnte, überraschte durch die Schnelligkeit seiner Heereszüge. Er drang in Schlesien und in Sachsen ein, wo er bei Leipzig siegte. Dann erschien er in Böhmen und Mähren. Auch Wraugel führte beit Krieg für die Schweden glücklich fort, Königsmarck hatte bereits die Kleinseite von Prag in seine Gewalt gebracht, als 1648 endlich der Friede weiteren Unternehmungen ein Ziel setzte. (1648). 1637 Der Westfälische Friede. Ferdinand Iii., seit 1637 Nachfolger seines Vaters, wünschte den Frieden dringend. Nach langen Verhandlungen zu Münster und Osnabrück kam er endlich zustande. Folgendes wurde festgesetzt: 1. Die Lutherischen und die Reformierten erhalten Religionsfreiheit und bürgerliche Gleichheit mit den Katholiken. In Bezug auf die geistlichen Güter solle es bleiben, wie es 1624 gewesen war. 2. Den Landesfürsten wird die Landeshoheit mit dem Rechte zugesichert, mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen. Dadurch Zerfiel das deutsche Reich vollends; die kaiserliche Macht wurde schattenhaft. Besonders Frankreich, wo sich ein machtvolles Königtum herausbildete, stand Deutschland lange Zeit wehrlos gegenüber. 3. Schweden erhält Vorpommern, die Inseln Usedom und Wollin, dazu Stettin mit einem Striche rechts von der Oder, wodurch es die Mündungen dieses Stromes ganz in seine Gewalt bekam; endlich die Bistümer Bremen, Verden und die Stadt Wismar. 4. Frankreich behielt nicht nur die lothringischen Bistümer Metz, Tonl und Verduu, sondern erhielt auch den österreichischen Anteil des Elsaß, die Stadt Breisach und das Benutzungsrecht von Philippsburg. 5. Brandenburg erhielt Hinterpommern mit dem Bistnme Kamin, ferner die Bistümer Minden, Halberstadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Die Söhne des Winterkönigs behielten die Unterpfalz und erhielten eine neu errichtete Kurwürde (die 8.). Bayern behielt die Oberpfalz und Sachsen die Lausitz. Die Niederlande wie die Schweiz wurden vom Reiche losgelöst. Folgen des Krieges. Der Krieg war mit unmenschlicher Grausamkeit gesührt worden, Hab und Gut geraubt; die Äcker waren verwüstet, die Dörfer eingeäschert, Menschen zu Tode gemartert, um Geständnisse von ihnen zu erpressen, wo sie ihre Habe geborgen hätten. Aus meilenweiteu Strecken war weder Mensch noch Tier zu finden; die

20. Deutsche Geschichte - S. 130

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. ttähö in skit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol- mungen , ; über gendes bestimmt: verhält- Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch ent- nlf,e" schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter--pommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad- ministrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der mutigen, gewaltige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichst) er- rechtlichefassung getroffen. In dem Kamps zwischen Kaisertum und Fürstentum wunsen. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland am Ende des dreißigjährigen Krieges. Zerspittte- § 140. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 5)Ä= waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem tauttf.