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1. Deutsche Geschichte - S. 130

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. ttähö in skit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol- mungen , ; über gendes bestimmt: verhält- Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch ent- nlf,e" schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter--pommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad- ministrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der mutigen, gewaltige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichst) er- rechtlichefassung getroffen. In dem Kamps zwischen Kaisertum und Fürstentum wunsen. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland am Ende des dreißigjährigen Krieges. Zerspittte- § 140. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 5)Ä= waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem tauttf.

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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 42

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
42 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn euie achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der ge- ««5 wältige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Verfaflungs- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichsverfassung E'mung^ getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Fürstentum hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit- zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland mit Ende des dreißigjährigen Krieges. Wachsende § 47. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 8erungtte' waren für Deutschland iu jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem Deutschlands.politischen Gebiete. Es war nunmehr klar, daß die Zersplitterung Deutschlands fortschreiten und der Reichsverband sich noch mehr lösen würde. Das Reich wandelte sich allmählich in einen Staatenbund um, dessen Mitglieder, Kurfürsten, weltliche und geistliche Fürsten. Reichsstädte, nur lose miteinander verbunden waren, und dem ein politischer Mittelpunkt fehlte. Denn der kaiserliche Hof konnte nicht mehr als solcher gelten; aber der Reichstag, der nunmehr die Form eines Gesandtenkongresses annahm und ständig in Regensburg versammelt war, war viel zu schwerfällig in seinen Formen und viel zu ohnmächtig, als daß er ein Mittelpunkt des politischen Lebens hätte sein können. Damit hing die Ohnmacht des Reiches nach außen zusammen. Innerlich zwieträchtig, ohne einheitliche politische Leitung, ohne regelmäßige Geldeinkünfte, ohne ein geordnetes Heerwesen, befand sich das deutsche Reich in einer unglücklichen Lage, desto mehr, weil sich in derselben Zeit das benachbarte Frankreich zu einem einheitlich zusammengeschlossenen, von seinem König mit absoluter Machtvollkommenheit beherrschten Militärstaat entwickelte.

2. Realienbuch für Berlin und Vororte - S. 59

1911 - Berlin [u.a.] : Velhagen & Klasing
59 Magdeburg. Kursachsen behielt die Lausitz, Bayern die Oberpfalz und die Kurwürde. Die Rheinpfalz blieb dem Sohne Friedrichs V., der als achter in die Reihe der Kurfürsten eintrat. b) In kirchlicher Hinsicht wurde festgesetzt, daß die Katholischen, Evangelischen und Reformierten gleichberechtigt sein sollten. Hinsichtlich der geistlichen Güter wurde bestimmt, daß Protestanten und Katholiken die Kirchengüter behalten sollten, die sie am 1. Januar 1624 besessen hatten. c) In staatlicher Hinsicht wurde bestimmt, daß der Kaiser ohne Zu- stimmung des Reichstages (mit 240 Stimmen) weder über Krieg und Frieden beschließen noch Gesetze erlassen oder ein Heer ausrüsten dürfe. Die etwa 360 weltlichen und geistlichen Fürsten und unmittelbaren Reichsstädte da- gegen, aus denen sich Deutschland zusammensetzte, erhielten die volle Landeshoheit und damit das Recht, nach Belieben Krieg zu führen und Bündnisse zu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Die Schweiz und die Niederlande wurden vom Reichsverbande gelöst und als selbständige europäische Staaten anerkannt. 7. Zustand Deutschlands nach dem Dreißigjährigen Rriege. 1. Vas verwüstete Cand. Durch diesen langen Krieg war Deutschland in vielen Gegenden fast zur Einöde geworden. Tausende von Dörfern lagen in Schutt und Ascheiü). Die Felder blieben unbebaut; denn es fehlte an Saat- korn und Zugvieh. Zwei Drittel der Bewohner waren durch das Schwert oder durch Hunger und Pest dahingerafft worden. Auch in den Städten sah es schlimm aus; viele Häuser waren verfallen und die Handwerker arme Leute geworden. Einst waren ihre Erzeugnisse weit ins Ausland gegangen; jetzt wurden französische, englische, holländische Waren eingeführt. Der Handel lag darnieder, und die Mündungen der großen Ströme waren in den Händen der Fremden, die dort hohe Zölle erhoben. 2. Verfall der Sitten. - Auch das geistige und sittliche Leben hatte durch den Krieg gelitten. Neben dem frommen Glauben der Neformationszeit wucherte der krasseste Aberglaube empor. An die Stelle strenger Sittlichkeit waren Roheit und Sittenlosigkeit getreten; war doch das Morden zum Handwerk geworden. In allen Schichten der Bevölkerung schwand der nationale Sinn. Dafür wurde das Fremde vergöttert, besonders alles Französische,- das man in Lebensweise, Sprache, Kleidung und Bauform der Häuser nachzuahmen suchte. 3. Verfall des veutlcben Heicbes. Durch den Westfälischen Frieden wurde die Einheit des Deutschen Reiches fast vernichtet. Die kaiserliche Macht sank zum Schatten herab, während die Macht der Einzelstaaten bedeutend wuchs. Deutschland war in viele kleine Länder zerfallen, die nur noch lose durch den Kaiser zusammengehalten wurden. Das Gefühl der Zusammen- gehörigkeit schwand immer mehr, und im Auslande sah man nur mit Hohn auf das ohnmächtige, zerrissene Deutsche Reich. In dieser Nacht leuchtete ein Hoffnungsstern: das Geschlecht der Hohenzollern, das in Brandenburg mächtig emporstrebte.

3. Grundriß der Weltgeschichte - S. 166

1885 - Nürnberg : Korn
166 § 77—78. Neuere Geschichte, 1517—1648 n. Chr. 1648 5. Westfälischer Friede. Folgen des Kriegs. Nach nsä* fünfjährigen Verhandlungen zu Osnabrück und Münster kam Mischer am, Oktober 1648 der Friede zum Abschluß. Frankreich Friede, erhielt das Elsaß mit Ausnahme von Straßburg, den Suud-gau (mit Belfort) und Breisach; Schweden bekam Vorpommern, Rügen, einen Teil von Hiuterpommeru, die Stifter Bremen und Verden; Brandenburg: den östlichen Teil von Hinterpommern, Magdeburg, Halberstadt, Minden; Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde; der Sohn Friedrichs V. bekam die Unter-Pfalz und eine achte Kurwürde. Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande wurde anerkannt. Den Lutheranern und auch den Reformierten wurde freie Religionsübung zugestanden; das Jahr 1624 (1. Januar) wurde als Normaljahr für Religionsübung und Besitz von Kirchengüteru angenommen. Sämtlichen deutschen Reichsständen wurde Landeshoheit bewilligt. Der Kaiser sollte nur mit Einwilligung des (seit 1663 in Regensburg permanent oder dauernd versammelten) Reichstages über wichtige Reichsartgelegenheiten bestimmen können. Der Reichstag aber hatte längst sein früheres Ansehen und fast alle Bedeutung verloren (s. § 71, 1). Durch die Selbständigkeit der vielen Landesherren wurde die Auflösung der Einheit Deutschlands in viele einzelne Staaten herbeigeführt. Dadurch kam Deutschland um seine einflußreiche Stellung in Europa. Im dreißigjährigen Krieg wurde auch Deutschlands Wohlstand durch Verwüstung des Landes, Seuchen und Hungersnot auf lange Zeit vernichtet. Die Bevölkerung war am Ende des Krieges von 18 auf 7 Millionen herabgefunken. Landban, Gewerbe und Handel, Wissenschaften und Künste lagert darnieder. Die Zuchtlosigkeit des Lagerlebens und das Beispiel sremder, lockerer Sitten hatte alles bessere deutsche Wesen und Leben völlig verderbt. Unglaube und Aberglaube nahm in erschreckender Weise zu. Frankreichs Sprache, Literatur und Mode herrschten nun in Deutschland, französische Prunksucht und Leichtfertigkeit wurden besonders an den vielen kleinen Höfen eifrig nachgeahmt. Durch die stehenden Heere mehrte sich die Steuerlast. Viele Städte gerieten in Verfall; anf der Landbevölkerung lastete schwerer Druck.

4. Deutsche, insbesondere brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Mittelalters bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen - S. 48

1903 - Wolfenbüttel : Zwißler
48 Das Reformationszeitalter 15171648. B. Politische Bestimmungen. 1. Bestimmungen der die Reichsverfassung. Die einzelnen Reichsstnde erhielten volle Landeshoheit (Souver-nitt) und damit das Recht, untereinander wie mit auswrtigen Mchten selbstndige Budnisse abzuschlieen, soweit diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet waren. Damit hrte die Reichseinheit tatschlich auf. 2. Bestimmungen der Gebietsangelegeuheiten. a. Fraukreich erhielt die Städte M e tz, T o u l und V e r d u n, die es bereits seit 1552 ( 8, 4) besa, frmlich zuerkannt, dazu die fter-reichische Landgrafschaft Elsa samt der L a n d v o g t e i der die zehn elsssischen Reichsstdte (unter denen jedoch Straburg nicht war). Damit waren die Franzosen bis zum Oberrhein vorgedrungen, Sd-deutsch land stand ihnen offen. b. Schweden bekam Vorpommmern mit Rgen, einen Teil von Hinterpommern mit Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die Stifter Brenten und Verden, doch ohne die Stadt Bremen, die freie Reichsstadt blieb. Zugleich trat es als Reichs-stallt) ins Reich ein. Im Besitz der Oder-, Elb- und Wesermnduug beherrschte es den ganzen Norden Deutschlands. c. Brandenburg erhielt von dem ihm rechtmig zukommenden Pommern ( 14, 1) nur Hinterpommern und als Ersatz fr das den Schweden zugesprochene Vorpommern die Bistmer H a l b e r st a d t, Minden und K a m m i n und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg nach dem Tode des derzeitigen Administrators (1680). d. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kur. e. Der Sohn Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurck und eine neu errichtete achte Kur. f. Sachsen blieb im Besitze der Lausitz. g. Holland (H 10, 1) und die Schweiz (Teil Ii, 62 b) wurden als unabhngig vom Reiche ausdrcklich anerkannt. Iv. 17. Deutschland nach dem jhrige Kriege. 1. Da Reich und die Fürsten. Durch die Bestimmungen des west-Mischen Friedens war die Einheit des Reiches vernichtet und die Zer-splitterung Deutschlands besiegelt worden. Das Reich war hinfort nur noch ein lose zusammenhngender Staatenbund ohne militrische

5. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 98

1915 - Berlin : Vahlen
98 Westfäl. Friede. Deutschland vor und nach dem großen Kriege. § 136. diese Lande blieben aber Teile des Reichs, so daß Schweden also für sie als Reichsstand in Deutschland eintrat. Auch der Gebietsstand der deutschen Fürsten erfuhr manche Veränderung: Brandenburg wurde für den ihm entzogenen Teil von Pommern mit den Stiftern Magdeburg, Halberstadt und Minden entschädigt; auch erhielt es fast ganz Hinterpommern mit dem Bistum Kammin; Sachsen behielt die Lausitz; Hessen-Kassel bekam Hersfeld und Rinteln und eine Geldsumme. Die Pfalz mit der neugeschaffenen achten Kurwürde kam an den Sohn Friedrichs V. zurück. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben, der Augsburger Religionsfriede bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. Hinsichtlich der Regelung der Besitzverhältnisse wurde das Jahr 1624 als Normaljahr, d. h. als das entscheidende Jahr, angenommen. Fünfter Zeitraum. von J648 bis auf unsere Zeit. A. Emporkommen Preußens. Sinken der hatisburgischen Macht. 1648—1740. § 136. Deutschland vor und noch dem großen Kriege. A. Bauern, Bürger, Adel. l. Die große Bewegung der Bauern (§ 95, 2) hatte die rechten Grenzen überschritten und war zu wilder Revolution ausgeartet. Die ersehnte Freiheit der Person und des Eigentums hatte sie den Bauern nicht gebracht, sondern ihre Lage eher verschlechtert. In dem dann folgenden Jahrhundert bis zum Ausbruch des dreißigjährigen Kriegs aber war der Bauernstand allmählich wieder erstarkt. Denn im allgemeinen herrschte damals doch Frieden im deutschen Lande, das Fehdewesen hatte fast ganz aufgehört, die Bauern konnten in Ruhe säen und ernten, und manche waren leidlich wohlhabend geworden. Da fam der große Krieg und damit eine Zeit der Not für die Bauern wie nie vorher. Entmenschte Soldaten und Parteigänger, Hunger und Seuche wüteten furchtbar. Als der Friebe geschlossen war, waren die Äcker unbebaut. Hab und Gut vernichtet, die Dörfer niebergebrannt. Die Menschen, die ihr Leben noch gefristet hatten, waren verwilbert, fast nicht minber die wenigen Haustiere, die man in Sumpf und Walb vor der Gier der Plünberer gerettet hatte. 2. Auch die Bürger hatten den Wanbel der Zeit schwer an sich empfunben. Dahin war die Macht, verblichen der Glanz der früheren Zeiten (§ 74). Schon die ü&nberungen der Hanbelswege und das Emporkommen der Seemächte Spanien und Portugal, Hollanb und England hatten den deutschen Handel schwer geschäbigt, und die Städte waren

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 217

1912 - Breslau : Hirt
120. 121. Der Westflische Friede. Rckblick. Deutschland nach dem Kriege. 217 Brandenburg mute sich mit Hinterpommern begngen; fr den Ver-zicht auf Vorpommern wurde es durch die Stifter Magdeburg, Minden, Halberstadt und Kammin entschdigt. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwrde ( 116), während die Rheinpfalz mit einer neugeschaffnen achten Kurwrde an den Sohn Friedrichs V. zurckfiel. Die Unabhngigkeit der Niederlande (vgl. 110) und der Schweiz ( 93) wurde anerkannt. Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen wurden, A^re trat eine Wiederherstellung des Zustandes von 1618 ein. Von der all-angelegen, gemeinen Amnestie, die erlassen wurde, nahm jedoch der Kaiser seine 6eiten-Erblande aus. Die volle Landeshoheit (Souvernitt) der Landesfrsten wurde anerkannt, ihnen auch das Recht zugestanden, zu ihrer Sicherheit Bndnisse untereinander und mit auswrtigen Mchten zu schlieen, aus-genommen gegen Kaiser und Reich. Die Notwendigkeit einer neuen Ver-faffung wurde anerkannt und die Beratung darber in Aussicht genommen. Der Augsburger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die Kirchliche Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben 5r09en' und das Jahr 1624 als Normaljahr festgesetzt, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er am 1. Januar 1624 gewesen war. Auch von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Im Westflischen Frieden kam die Entwicklung zum Abschlu, die das Bedeutung Reich während der letzten Jahrhunderte genommen hatte. Die kirchliche Trennung blieb bestehen; der Protestantismus hatte sich innerhalb der mungen. Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen worden waren, die Aner-kennung seiner Gleichberechtigung mit der rmischen Kirche erkmpft. Der alte Streit zwischen Kaisertum und stndischer Libertt war zugunsten der Fürsten entschieden worden. Diese Ergebnisse aber wurden auf Kosten des Reichsganzen erreicht. Das Reich verlor etwa 100 000 qkm und erhielt eine gnzlich zer-brckelte, wehrlose Westgrenze. Fr die kaiserlichen Erblande wurden wesent-liche Bestimmungen aufgehoben; sie gehrten also nicht mehr voll zum Reiche. Durch die Souvernitt mehrerer hundert Landesherren, die Reichsstandschaft Schwedens, die Garantie Frankreichs wurde die Herstellung einer starken, die nationale Selbstndigkeit verbrgenden Verfassung unmglich gemacht. Auch wurde das Reich vollstndig abhngig vom Auslande; das Bndnisrecht der Fürsten hatte Frankreich nur in der Absicht befrwortet, sich selbst die Hand-haben zum Eingreifen in die deutschen Angelegenheiten jederzeit zu sichern. 121. Rckblick. Deutschland nach dem Kriege. Der Verhngnis- Charakter volle Krieg, der zunchst um eine rein interne Frage der habsburgischenbes neses-Monarchie in Bhmen entbrannt war, dann aber zu einem allgemein deutschen Kampfe und schlielich zu einem europischen Weltbrande ge-worden war, hatte auch sonst seinen ursprnglichen Charakter immer mehr verndert. Hatte er sich anfangs um den Gegensatz zwischen dem Selbstndigkeitsstreben der bhmischen Stnde und der habsburgischen Gesamtmonarchie, dann um den zwischen frstlicher Libertt" und kaiserlicher Majestt" gedreht, so waren schlielich die groen europischen Gegenstze gegen die Habsburgische

7. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 147

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland am Ende des dreiigjhrigen Kneges. 147 bereits 1552 gewonnen hatte, die Landgraffchaft im Ober- und Unterelsa abgetreten wurde; ftanzsische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Sddeutschland stand franzsischen Einfllen offen. An Schweden siel Vorpommern, dazu die Stadt Wismar und die Bistmer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerfchen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Kammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, deffen Administrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kur. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Sachsen erhielt die Lausitz. Die Schweizund die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. Femer wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen mun9en-Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekennwisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Gter bestimmte man, da diejenigen, die im Jahre 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, protestantisch bleiben sollten. Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsverfafsung V^f^sunqs-getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum hatte das sttmmungen. letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westflischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit fremden; Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland nm Ende des dreiigjhrigen Krieges. 149. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Weende waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem ^jchwnd-politischen Gebiete. Zwar, da der letzte Versuch, eine starke kaiser-liche Gewalt zu begrnden, gescheitert war, mute man als ein glckliches Ergebnis ansehen; denn ein Sieg des Hauses Habsburg htte die spanische Fremdherrschaft und die Vergewaltigung der Gewiffensfreiheit bedeutet. 10*

8. Deutsche Geschichte der Neuzeit - S. 44

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
44 Deutsche Geschichte. An Schweden fiel Vorpommern mit Stettin, dazu die Stadt Wismar und die Bistmer Bremen (nicht die Stadt Bremen) und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Kammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-ministrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kur. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Sachsen erhielt die Lausitz. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. ?estw? Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der ge-mungen. wltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religmnsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen^ Gter bestimmte man, da diejenigen, die im Jahre 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, prote-stantifch bleiben sollten. rechtuchele- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsverfassung stimmungen. getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den Westflischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bnd-nisse untereinander und sogar mit fremden Mchten, auen gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland am Ende des Dreiigjhrigen Krieges. Weende 49. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Demmands. raaren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem politischen Gebiete. Zwar, da der letzte Versuch, eine starke kaiserliche Gewalt zu begrnden, gescheitert war, mute man als ein glckliches Ergebnis ansehen; denn ein Sieg des Hauses Habsburg htte die spanische Fremdherrschaft und die Vergewaltigung der Gewissens-sreiheit bedeutet. Andrerseits war es nunmehr klar, da die Zersplitterung Deutschlands fortschreiten und der Reichsverband sich noch mehr lsen wrde. Das Reich wandelte sich allmhlich in einen Staatenbund um,

9. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 35

1898 - Altenburg : Pierer
35 2. Friedrichs V. Freunde und Verteidiger. 1631/23. 3. Wallensteins Siegeszug durch Niederdeutschland. 1625/29. a) Tilly und Christian von Dnemark. bj Wallenstein und Mansfeld. c) Wallensteins Erfolge. 4. Wallensteins Fall. 1628/30. a) Wallenstein vor Stralsund. b) Wallensteins Absetzung. Assoziation: Wie konnte nur in Deutschland ein so heftiger Religions- und Brgerkrieg entbrennen? Inwiefern war dieser Krieg ein Religionskrieg? Pro-testanten kmpften gegen Katholiken wie zur Zeit des schmalkaldischen Krieges, weil die protestantische Religion unterdrckt und die katholische Religion berall wieder eingefhrt werden sollte. Dieser Religionskrieg war aber gleichzeitig auch ein Brgerkrieg, weil die einzelnen Stmme des deutschen Volkes sich einander feindlich gegenberstanden und einander bekmpften, wie einstmals Franken und Sachsen. Wie war nur ein solcher Religionskrieg mglich? Den Protestanten Bhmens, welchen der Majesttsbrief Religionsfreiheit zu-gestanden hatte, wurden trotz dieses Gesetzes ihre verbrgten Rechte streitig gemacht. Die jesuitischen Bestrebungen, die auch in Bhmen sich berall geltend machten, zeigten sich besonders in den mannigfachen Verletzungen Des Majesttsbriefes. Der Kaiser wies die Protestanten mit ihren Be-schwerden und Klagen ab, und so fanden diese nirgends Recht; sie waren thatschlich rechtlos und wurden von den Katholiken bedrckt, obgleich die letzteren doch in der Minderzahl waren. Die Ungerechtigkeit und Parteilichkeit des Kaisers, die er den bhmischen Protestanten gegenber zeigte, riefen bei denselben Erbitterung hervor, und so griffen sie, denen das Recht vorenthalten wurde, zu den Waffen, um sich mit Gewalt Recht zu verschaffen. Durch die jesuitischen Bestrebungen am Anfang des 17. Jahrhunderts werden den bhmischen Protestanten die verbrgten Rechte verkmmert, und dadurch wird der bhmische Aufstand erzeugt. Wie kam es aber, da dieser Aufstand sich der gauzdeutsch-lernt) verbreitete? Die Bhmen fallen von dem König ab, dem sie den Eid der Treue geschworen haben, whlen den Kurfrsten von der Pfalz, das Oberhaupt der protestantischen Union, zu ihrem Herrn und König und beginnen den Kampf gegen den Kaiser. Ihre Niederlage ruft andere deutsche Fürsten und Heerfhrer ins Feld, und so breitet sich der Krieg der die Grenzen des habsburgischen Gebietes aus. und in kurzer Zeit ist fast ganz Deutschland ein einziger Kriegsherd. Wann wre die weite Ausbreitung des Krieges unterblieben? a) Der Kaiser Htte die ver-brgten Rechte achten und den bedrngten Bhmen Schutz und Hilfe ge-whren sollen, b) Die Bhmen htten nicht ihren Treueid brechen und sich von ihrem Herrn lossagen drfen, vor allem htten sie nicht einen anderen König whlen sollen. Die Wahl des Oberhaupts der protestantischen Union zum Bhmeukuig und der blinde Religionseifer des Kaisers entfachen einen deutschen Brger- und Religionskrieg. 3*

10. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 146

1903 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
146 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 15191648. Anschwedenfiel Vorpommern, dazu die Stadt Wismar und die Bistmer Bremen und Verden- so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter^ Pommern, dazu als Entfchdiguug^die Bistmer Cammiu, Mindert; Halberstadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Administrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kur. Die Rh ^ inpsalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Sachsen erhielt die Lausitz. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. fstmigmf Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurck-zudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen.^Hinsichtlich der geistlichen Gter bestimmte man, da diejenigen, die im Jahre 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in pro- %-> testantifchem Besitz befunden htten, protestantisch bleiben sollten. ^chtttche^Be- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsver -fttmmungcn. fassung getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frsten-tum hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westflischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, ins-besondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit fremden Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen^ J"t-s/ -it-rn ft- t / wvt* -J Deutschland mn Ende des dreiigjhrigen Krieges. Wachende 149. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Mng^Deuta Krieges waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; lands. zunchst auf dem politischen Gebiete. Zwar, da der letzte Versuch, eine starke kaiserliche Gewalt zu begrnden, gescheitert war, mute man als ein glckliches Ergebnis ansehen; denn ein Sieg des Hauses Habsburg htte die spanische Fremdherrschaft und die Ver-Ze< gewaltigung der Gewissensfreiheit bedeutet. Andrerseits war es nun- tvv>-mehr klar, da die Zersplitterung Deutschlands fortschreiten und der ' Reichsverband sich noch mehr lsen wrde. Das Reich wandelte sich allmhlich in einen Staatenbund um, dessen Mitglieder, Kur-srsten, weltliche und geistliche Fürsten, Reichsstdte, nur lose mit-einander verbunden waren und dem ein politischer Mittelpunkt fehlte.

11. Die Neuzeit bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 23

1913 - Leipzig : Voigtländer
15. Der 30jhrige Krieg 16181648. 23 a) Religionsverhltnisse: Ss Der augsburger Religionsfriebe wurde besttigt und auf die Hefor mierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben und fr den kirchlichen Besitzstand das Jahr 1624 als entscheidend festgesetzt. b) Gebietsvernderungen: Irrung' 1. Bayern behielt die Kurrvre und die Gberpfalz. 2. Den Nachkommen Friedrichs V. wurde die Rheinpfalz und eine achte Rurstimme zugesprochen. 3. Schweden erhielt Vorpommern, Wismar, Bremen und Verden. 4. Brandenburg, das Erbansprche auf ganz Pommern hatte, erhielt Hinterpommern und, als Ersatz fr Vorpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer Halberstadt und Minden. 5. Frankreich erhielt die Besttigung des Besitzes von Metz, Toul, verdun und die sterreichischen Besitzungen im Elsa. 6. Die Schweiz und die vereinigten Niederlande wurden als unabhngig anerkannt. c) Die Reichsverfassung: R-ichs- Smtliche Fürsten und freie Städte des Deutschen Reiches er- er$Qifun9 hielten fast volle Landeshoheit? sie durften fortan unter sich und mit fremden Staaten Bndnisse schlieen- nur sollten diese Bndnisse nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. 6. Die folgen des Krieges waren fr Deutschland sehr traurig. (Es verlor fast zwei Drittel seiner Bewohner; von etwa 18 Millionen schmolz die Bevlkerung durch Krieg, Hunger und Pest auf sieben Dikerutt9 Millionen zusammen. Tausende von Ortschaften sanken in Trmmer; Zerstrung von manchen Drfern erhielt sich nur der Name in der Bezeichnung der Felbflur. Idohlangebaute Felder wurden zu lvald ober Wstenei; Verarmung Handel und Gewerbe hrten immer mehr auf. Die Verarmung des Volkes fhrte zu grauenhafter Versilberung: zahllose Bettler und Ruber machten die Straen unsicher. Bei so viel Not und Elenb verarmte brauch das geistige Leben; Deutschland) blieb lange Zeit in Kunst und toiieru"9 Wissenschaft hinter anberen Lnbern zurck. Ruch seine stattliche Macht schwanb bahin. Das kaiserliche ansehen stacm* wrbe durch die Lanbeshoheit der Fürsten aufs schwerste geschbigt; das lderfan Reich lste sich in einen lockeren Bunb von etwa 300 fast unabhngigen Staaten auf. Nicht weniger nahm Deutschland Macht nach auen hin ab: im Horben wrben den Schweden die Mnbungsgebiete der der und Weser, im Westen den Franzosen das Rheingebiet geffnet. So hrte Deutschland auf, die fhrenbe Macht Europas zu sein, und Frankreich

12. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 115

1910 - Leipzig : Voigtländer
f 82. Der 30 jhrige Krieg 16181648. 115 2. Den Nachkommen Friedrichs V. wurde die Rheinpfalz und eine achte Kur stimme zugesprochen. 3. Schweden erhielt Vorpommern, Wismar, Bremen und Verden. 4. Brandenburg, das Erbansprche auf ganz Pommern hatte, er. hielt Hinterpommern und, als Ersatz fr Vorpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer halber st adt und Minden. 5. Frankreich erhielt die Besttigung des Besitzes von Metz, teoul, verdun und die sterreichischen Besitzungen im Elsa.' 6. Die Schweiz und die vereinigten Niederlande wurden als unabhngig anerkannt. c) Die Reichsoerfoffling: neichs- Smtliche Fürsten und freie Städte des deutschen Reiches erhielten fast volle Landeshoheit- sie durften fortan unter sich und mit fremden Staaten Bndnisse schlieen - nur sollten diese Bndnisse nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein.. 6. Die Folgen des Krieges waren fr Deutschland sehr traurig. (Es verlor fast zwei Drittel seiner Bewohner; von etwa 18 Millionen nt= schmolz die Bevlkerung durch Krieg, Hunger und Pest auf sieben Millionen 0iftcrur9 zusammen. Tausende von Ortschaften sanken in Trmmer; von manchen Zerstrung Drfern erhielt sich nur der ttame in der Bezeichnung der Feldflur. tt)ohl= angebaute Felder wurden zu Wald oder Wstenei; Handel und Ge - Verarmung werbe hrten immer mehr auf. Die Verarmung des Volkes fhrte zu grauenhafter Verwilderung: zahllose Bettler und Ruber machten die Straen unsicher. Bei so viel Not und Elend verarmte auch das geistige o, Leben; Deutschland blieb lange Seit in Kunst und Wissenschaft hinter muenm9 anderen Lndern zurck. Ruch seine staatliche Macht schwand dahin. Das kaiserliche Rn- staatlicher sehen wurde durch die Landeshoheit der Fürsten aufs schwerste geschdigt; Derfa" das Reich loste sich m einen lockeren Bund von etwa 300 fast unabhngigen Staaten auf. Nicht weniger nahm Deutschlands Macht nach auen htn ab: im Norden wurden den Schweden die Mndungsgebiete der der und Weser im Westen den Franzosen das Rheingebiet geffnet. So hrte Deutschland auf, die fhrende Macht Europas zu sein, und Frankreich trat an seine Stelle. Tief sank das deutsche Nationalgefhl herab; ein abnahm- Iztt- ?l"clsj?Ur ^ Gleichgltigkeit der damals lebenden Deutschen 4l gegen die schimpflichen Bestimmungen des Westflischen Friedens die Ruf- na" nhme von Fremdwrtern in die deutsche Sprache und die Nachffung I

13. Lebensbilder aus der deutschen Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges - S. 87

1912 - Berlin : Mittler
Der Ausgang des Dreiigjhrigen Krieges. 87 den armen Menschen. Im ganzen Deutschland fand sich keine starke Hand, die fr alle den ersehnten Frieden schaffen konnte. Sachsen schlo freilich schon 1635 mit dem Kaiser einen Sonderfrieden zu Prag, und die meisten protestantischen Fürsten folgten ihm. Doch was kmmerte das die fremden Heere! Bern-hart) von Weimar, der in franzsischen Sold bergetreten war, hoffte, sich im Elsa ein Frstentum zu grnden. Aber ein frh-zeitiger Tod machte seiner Heldenlaufbahn ein schnelles Ende. Wohl drangen die Schweden noch einmal unter ihrem tatkrftigen Fhrer T o r st e n f o n bis nach Mhren vor. Auch die Fran-zofen fochten am Rhein mit wechselndem Glck, doch zuletzt er-matteten auch sie. 2. Der westflische Friede 1648. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Streitenden in Mnster und Osnabrck wurde endlich am 24. Oktober 1648 der Friede unterzeichnet. In diesem mute deutsches Land an die Auslnder abgetreten werden. Frankreich erhielt das sterreichische Elsa mit Ausnahme der Reichsstdte; Schweden bekam Vorpommern nebst Rgen, die Stifter Bremen und Verden sowie die Stadt Wismar. Der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz empfing von dem vterlichen Erbe nur die Pfalz a m R h e i n zurck; fr ihn wurde eine achte Kur-wrde neu geschaffen. Den grten Gewinn unter den deutschen Lndern hatte Brandenburg; es wurde fr das au Schweden berlagerte Vorpommern durch Hinterpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer Minden und Halberstadt entschdigt. Die Schweiz und die Niederlande schieden fr immer aus dem Verbnde des Reiches aus und wurden unabhngig. Den smt-lichen deutschen Fürsten wurde die Landeshoheit zugesprochen; sie herrschten in ihren Gebieten unbeschrnkt und durften auch Bndnisse mit auswrtigen Mchten abschlieen. Das deutsche Kaisertum bestand somit fast nur dem Namen nach. Lutheraner und Reformierte bekamen freie Religionsbung und gleiche Rechte mit den Katholiken. Die Verteilung der Kirchen-guter zwischen Protestanten und Katholiken regelte sich nach dem Besitzstande des Jahres 1624. 3. Die Folgen des Krieges. Deutschlands Wohlstand war durch den Krieg, der ein Menschenalter hindurch gedauert hatte, in jeder Beziehung vernichtet. Unser Vaterland bot damals einen erschtternden Anblick dar. Tausende von Flecken, Drfern und Qeorg-Eckert-Institut fr internationale Schulbuchforschung Braunschweig -Schulbuchbibliothek -

14. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum (Das Mittelalter), die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) bis zum Westfälischen Frieden - S. 162

1914 - München : Oldenbourg
162 Die Entwicklung der Gegenreformation in Deutschland k. und Kammin. Bayern behielt die Lberpsalz; die Rheinpfalz wurde an Karl Ludwig, den Sohn Friedrichs V., zurckgegeben. Die volle Unabhngigkeit der Schweiz und der Niederlande (Generalstaaten) vom Reiche wurde anerkannt. 2. Reichsverfassung. Bayern behielt die K u r w rd e; fr dierh e t n-Pfalz schuf man eine neue (achte). Smtliche Reichsstnde, darunter 8 Kurfrsten, 69 geistliche und 96 weltliche Fürsten sowie 61 Reichsstdte, erhielten volle Landeshoheit mit dem Rechte, Bndnisse unter sich und mit fremden Staaten zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Damit verlor Deutschland seinen Charakter als monarchischer Einheitsstaat vollstndig und verwandelte sich in einen lockeren Bund souverner Einzelstaaten. 3. Kirchliche Bestimmungen. Der Augsburger Religionsfriede wurde be-sttigt und auf die Reformierten (Kalvinisten) ausgedehnt. Fr die strittigen Konfessionsverhltnisse und Kirchengter sollte der Stand vom 1. Januar 1624 (Normaljahr) magebend sein, d. h. die Religionsbung der Untertanen und der kirchliche Besitzstand sollten so bleiben, wie sie an dem betreffenden Tage gewesen waren. Darin lag einerseits die Aufhebung des Restitutionsediktes, anderseits die Anerkennung des Geistlichen Vorbehaltes fr die Zukunft. Ein etwaiger Konfessionswechsel des Landesherrn berhrte fortan die Untertanen nicht mehr. Religise Fragen sollten auf den Reichstagen nicht durch Stimmenmehrheit erledigt werden, sondern durch gtlichen Vergleich zwischen der Gesamtheit der katholischen Reichsstnde und den vereinigten protestantischen. Frankreich und Schweden bernahmen als Garanten" die Brg-s ch a s t fr die Durchfhrung und Auftechterhaltung des Friedens, sicherten sich somit auch fr die Zukunft einen unmittelbaren Einflu auf die deutschen Angelegenheiten. ! d) Die Folgen des Krieges fr Deutschland. 1. Politische Folgen. Vor allem bewirkte der Krieg die vllige Ohnmacht Deutschlands nach auen. Wertvolle Grenzgebiete waren verloren, die Mn-dngen der deutschen Strme in fremden Hnden. Die innere Zersplitterung lie ferner in weiten Kreisen des Volkes das deutsche Nationalgefhl ersterben. Der Reichstag, der seit 1663 permanent" in Regensburg tagte, bestand nur mehr aus den Gesandten des Kaisers und der 240 Reichsstnde, hatte fr seine schwer-fllige1) Ttigkeit ein sehr beschrnktes Feld und fand fr seine Beschlsse kaum noch Beachtung. Das politische Leben der Nation spielte sich fortan in den fou-vernen E i n z e l st a a t e n ab, die jedoch nur ihre Sonderinteressen pflegten. 2. Soziale und wirtschaftliche Folgen. Beklagenswert erschien in erster Linie der augenfllige Rckgang der Bevlkerung: Deutschland zhlte vor den: Kriege etwa 1820 Millionen Bewohner, nach dem Friedensschlsse angeblich nur 78. Schon dieser Menschenverlust allein mute einen Niedergang der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels herbeifhren, weil zunchst die Arbeitskrfte fehlten. Dazu kamen die Vernichtung der Gebulichkeiten und des Viehstandes, die Verwstung des Kulturlandes (cker, Grten), die geringe Kaufkraft der Bevlkerung usw. Daraus ergab sich eine weitgehende Verarmung und Verschuldung des Bauern- und Biirgerstandes. Viele bisher 1) Der Reichstag beriet in drei gesonderten Kollegien (der Kurfrsten, der Fürsten und der Reichsstdte). Zu einem Beschlu" war Einstimmigkeit der drei Krperschaften nebst Zustimmung des Kaisers notwendig. Ii

15. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 115

1905 - Leipzig : Voigtländer
115 2. Den Nachkommen Friedrichs V. wurde die Rheinpfalz und eine achte Rurstimme zugesprochen. 3. Schweden erhielt Vorpommern, Wismar, Bremen und Verden. 4. Brandenburg, das Erbansprche auf ganz Pommern hatte, er-hielt Hinterpommern und, als Ersatz fr Vorpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer Halberstadt und Minden. 5. Frankreich erhielt die Besttigung des Besitzes von Metz, Coul, verdun und die sterreichischen Besitzungen im Elsa. 6. Die Schweiz und die vereinigten Niederlande wurden als unabhngig anerkannt. c) Die Reid|snerfaf|ung: v-?Ku!>g Smtliche Fürsten und freie Städte des deutschen Reiches erhielten fast volle Landeshoheit- sie durften fortan unter sich und mit fremden Staaten Bndnisse schlieen,- nur sollten diese Bndnisse nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. 6. Die Folgen des Krieges waren fr Deutschland sehr traurig. Es verlor fast zwei Drittel seiner Bewohner; von etwa 18 Millionen D^ng schmolz die Bevlkerung durch Krieg, Hunger und Pest auf sieben Millionen zusammen. Tausende von Ortschaften sanken in Trmmer; von manchen Zerstrung Drfern erhielt sich nur der Harne in der Bezeichnung der $eldflur. Wohl-angebaute Helder mrben zu Wald oder Wstenei; Handel und Ge- Verarmung werbe hrten immer mehr auf. Die Verarmung des Volkes fhrte zu grauenhafter Verwilderung: zahllose Bettler und Ruber machten die Straen unsicher. Bei so viel Hot und Elend verarmte auch das geistige roii^ng Leben; Deutschland blieb lange Seit in Kunst und Wissenschaft hinter 9 anderen Lndern zurck. Auch seine staatliche Macht schwand dahin. Das kaiserliche Rn= stj^Jter sehen wurde durch die Landeshoheit der Fürsten aufs schwerste geschdigt; das Reich lste sich in einen lockeren Bund von etwa 300 fast unabhngigen Staaten auf. Nicht weniger nahm Deutschlands Macht nach auen hin ab: im Norden wurden den Schweden die Mndungsgebiete der Gder und Weser, im Westen den Franzosen das Rheingebiet geffnet. So hrte Deutschland auf, die fhrende Macht (Europas zu sein, und Frankreich trat an seine Stelle. Tief sank das deutsche Nationalgefhl herab; ein deutlicher Beweis dafr ist die Gleichgltigkeit der damals lebenden Deutschen deutschen gegen die schimpflichen Bestimmungen des Westflischen Friedens, die Huf= "Jjf nhme von Fremdwrtern in die deutsche Sprache und die Nachffung 8*

16. Realienbuch - S. 93

1914 - Langensalza : Beyer
i Der Dreißigjährige Krieg. — G. Die Folgen des Dreißigjühr. Krieges. C)3 Der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz erhielt die Nheinpfalz und die achte Kurwürde. «Ls gab nun, da Bayern bestehen blieb, acht Kurfürsten. Ferner wurden die Schweiz und die vereinigten Niederlande endgültig vom Reiche getrennt. 2. Die religiösen Verhältnisse. Indem man auf den klugs- burger Neligioiisfrieden von f535 zurückging, wurde bestimmt, daß die Katholiken, Protestanten und Reformierten völlig gleiche Rechte besitzen sollten. Die Reformierten waren hiervon bisher ausgeschlossen gewesen, kille geistlichen Güter, die sich seit dem s. Januar \62^ in den bsänden der Protestanten befanden, sollten protestantisch und diejenigen, welche damals katholisch waren, katholisch bleiben. So war das Restitutionsedikt von {62ty aufgehoben. 3. Die Reichsverfassung, während die Bestimmungen über die religiösen Verhältnisse sich für die Zukunft als segensreich erwiesen, war die Neuordnung der Reichsverfassnng verderblich. In dem langen Kampfe zwischen dem Kaiser und den Fürsten trugen die letzteren den Sieg davon. Die Fürsten erhielten volle Landeshoheit; sie konnten daher über die inneren und äußeren Verhältnisse ihrer Gebiete nach Belieben bestimmen. In letzter Hinsicht bekamen sie das Recht, unter sich und mit auswärtigen Staaten Bündnisse zu schließen; nur durften diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Bus den früheren Lehnsleuten waren nun unabhängige Landesherren geworden. S. Oie folgen des Dreißigjährigen Krieges. p In bezug auf das staatliche Leben. Deutschland bestand nun aus vielen nur sehr lose miteinander verbundenen Staaten. Wohl hatte es in dem Kaiser ein Oberhaupt; aber die frühere Wacht des- selben war dahin. Das Reich war ohne einheitliche Leitung, ohne regel- mäßige Einkünfte und ohne ein starkes Heer. Daher konnte es nach außen hin nicht kraftvoll auftreten, und dies war um so ver- hängnisvoller, als gerade in jener Zeit das benachbarte Frankreich sich zu einem mächtigen Staatswesen entwickelte, während das Reich als Ganzes an Wacht und klnsehen einbüßte, gewannen die Einzelstaaten. Die meisten derselben waren aber zu klein und unbedeutend, als daß sie für das Ganze hätten etwas Ersprießliches leisten können. Deutschland hatte seine führende Stellung in Europa eingebüßt und ging seiner inneren Auflösung entgegen. 2. In bezug auf das wirtschaftliche Leben, vor dem Kriege galt unser Vaterland mit Recht als ein reiches Land: der klckerbau brachte gute Erträge, Gewerbe und Handel blühten. Nachdem Deutsch- land dreißig Jahre hindurch der Tummelplatz fremder Kricgsvölker ge- wesen war, hatte sich alles völlig geändert. Krieg, Hungersnot und ansteckende Krankheiten hatten die Einwohnerzahl stark vermindert. Von f6 Willionen waren noch ^ Willionen übriggeblieben.

17. Geschichte der neueren Zeit - S. 226

1906 - Langensalza : Gressler
226 bürg noch deutsch. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde errichtet, die Oberpfalz dagegen an den Kurfürsten von Bayern abgetreten. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängige Republiken anerkannt. In ganz Deutschland atmete man auf, als endlich die Friedensglocken in allen Orten erklangen. Glücklich waren vor allem die Landbewohner, die nun nach langer, langer Zeit wieder hoffen durften, die Früchte ihrer Arbeit selbst genießen zu können, glücklich auch die Stäbter, die früher in beständiger Angst vor Einquartierungen und Kriegskontributionen leben mußten. Nur einer stimmte nicht in den allgemeinen Jubel mit ein: der Papst. Er erließ eine Bulle, in der er sagte, daß er aus apostolischer Machtvollkommenheit diesen Frieden verdamme, vernichte und aufhebe. Kurz vorher hatte Papst Urban Vii. die berüchtigte Gründonnerstagsbulle erneuert (sie wird an jedem Gründonnerstag öffentlich verlesen), worin er alle Lutheraner, Calvinisten und Zwinglianer verfluchte, desgleichen alle ihre Beschützer und alle, welche ihm nicht Gehorsam leisteten. 27. Einstuh des Krieaes auf das deutsche Volk. Der dreißigjährige Krieg übte in verschiedener Hinsicht einen unheilvollen Einfluß auf unser Volksleben aus. Das zeigte sich zunächst im Soldatenleben. Die Heere wurden nach wie vor zur Zeit der Reformation angeworben; da aber ein viel höherer Sold bezahlt wurde als früher und sich dazu die Zahl der Mannschaften stets vermehrte, waren bald auch die reichsten Fürsten nicht mehr imstande, ihren Truppen den versprochenen Sold auszuzahlen. So kam der unglückselige Grundsatz zur Geltung, daß sich die Truppen selbst ernähren müßten. Durch hohe Kriegskontributionen suchten die Feldherren und Obersten den Sold für ihre Truppen einzutreiben, und gelang ihnen das nicht, so gestatteten sie den Soldaten zu rauben und zu plündern. Hatten zunächst die Wallensteinfchen

18. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 111

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
1. Schweden erhielt: a) Vorpommern mit Stettin, Usedom und Wollin, war also Herr der Odermndung; b) die Bistmer Bremen und Verden (aber nicht die Reichsstadt Bremen), war also auch Herr der Elb- und Wesermndung. Damit wurde der König von Schweden deutscher Reichs-frst. 2. Frankreich erhielt: a) Metz, Tonl und Verduu; b) die Landgrafschaft Elsa. 3. Brandenburg erhielt: a) Hinterpommern mit dem Bistum Kammin; b) das Erzbistum Magdeburg mit dem Bistum Halberstadt; c) das Bistum Minden. 4. Bayern erhielt: a) die Oberpfalz; b) die siebente Kurwrde. 5. Der Sohn Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz (Heidelberg) mit der neugeschaffenen achten Kurstimme. Ii. Kirchliche Bestimmungen. 1. Die Reformierten wurden den Lutheranern und Katholiken gleichgestellt. 2. Auch die Untertanen erhielten Religionsfreiheit, allerdings mit Einschrnkungen. 3. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben. Alle Parteien sollten die Kirchengter behalten, die sie Neujahr 1624 besaen. 4. Die kaiserlichen Erblande blieben von diesen Bestimmungen ausgeschlossen. Iii. Staatliche Bestimmungen. 1. Die Reichsfrsten wurden dem Kaiser gegenber vllig selbstndig: a) Sie hatten nicht nur beratende, sondern auch entscheidende Stimme, b) Sie hatten das Recht, Bndnisse mit fremden Mchten zu schlieen und Kriege zu führen. Fortan war die Kaisermacht nur noch ein Schatten. 2. Die Schweiz und die Nieder-lande wurden vom Reichsverbande gelst und als selbstndige europische Staaten anerkannt. E. Die Folgen des Dreiigjhrigen Krieges. I. Fr das staatliche Leben. 1. Deutschland war nicht mehr ein Einheitsreich, sondern ein lockerer Bund von vielen Einzelstaaten (1189 Reichsstnde, mit den Reichsrittern 1700). 2. Nicht mehr Deutschland, sondern Frankreich hatte die erste Stelle in Europa. 3. Fremde Mchte, besonders Frankreich, mischten sich fortan in die inneren Angelegenheiten Deutschlands. H. Fr das wirtschaftliche Leben. 1. Deutschland verlor der die Hlfte seiner Gesamtbevlkerung. In Wrttemberg war 1/8, in der Rheinpfalz 1j60 der Bevlkerung brig. 2. Der Wohlstand des deutschen Volkes war auf lange Zeit zerrttet. Der Ackerbau lag ganz danieder; denn den briggebliebenen Bauern fehlte es an Ackervieh und Ackergert. Dafr hatten sich in manchen Gegenden die Wlfe derartig vermehrt, da sie die Straen der Städte unsicher machten und die Bewohner von Einzelgehften belagerten. Gewerbe und Handel brauchten 150 Jahre, um auf den alten Stand zu kommen, während die Nachbarlnder Frankreich, Holland und

19. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Jahre 1648 - S. 170

1902 - Leipzig : Voigtländer
170 b. Schweden erhielt als Reichsstand Vorpommern mit Stettin nebst Rgen, die Stadt Wismar und die Bis-tmer Bremen (nicht die Stadt) und Verden. c. Brandenburg konnte seine Erbansprche aus das (1637) erledigte Herzogtum Pommern nicht durchsetzen. Es bekam nur Hinter Pommern, ferner die Anwartschaft aus das Erzstist Magdeburg (1680 erledigt) und die Bistmer Halberstadt, Minden und Kammin (in Pommern). (1. Die Rheinpsalz erhielt Friedrichs V. Sohn zurck; eine achte Kur ward fr ihn gegrndet. Bayern behielt die Kurwrde und die Oberpsalz. e. Schweiz und Holland wurden als rechtlich unabhngig an-erkannt (vgl. S. 100 und 151). Kirchliche Der Augsburger Religioussriede ward besttigt und aus mung^n Reformierten ausgedehnt. Andersglubige Untertanen beider Bekenntnisse erhielten wenigstens Hausandacht und Aus-Wanderungsfreiheit zugestanden, die sterreichischen Erblande aus-genommen. Fr den kirchlichen Besitzstand wurde als Normal-jhr" 1624 (1. Januar) angenommen, wiederum abgesehen von den Völker- sterreichischen Erblanden. Ohne Rcksicht aus den Einspruch des rechtliche Papstes erkannten die katholischen Staaten nunmehr die prote-Bedeutung ftatttifdjen als gleichberechtigt an; durch bestndige Gesandt- schasten wurden regelmige Beziehungen unterhalten. Verfassungs- Smtliche 240 Reichs stnde in Deutschland erhielten die volle mungen Landeshoheit mit dem Rechte, selbstndig Bndnisse unter sich und mit fremden Staaten einzugehen nur nicht gegen Kaiser und Reich. Zu jedem Reichstagsbeschlusse ist Einstimmigkeit der drei Kurien der Kurfrsten, Fürsten und (Stdte1) und des Kaisers er-forderlich: durch diese Bestimmung ward die Wirksamkeit des Reichstages tatschlich lahmgelegt. Religise Angelegenheiten sollten nicht durch Stimmenmehrheit, sondern durch gtlichen Ausgleich entschieden werden. Daher traten in diesem Falle die Reichsstnde in das corpus Evangelicorum und das corpus Catholicorum auseinander (Sachsen und Mainz hatten den Vorsitz). *) Es gab 8 Kurfrsten, 69 geistliche und 96 weltliche Fürsten und 61 Reichsstdte. Dazu kamen 2 Stimmen der nicht gefrsteten Prlaten und 4 der Grafen und Herren. Nicht vertreten waren die Reichsritter, deren Gebiet meist sehr winzig war.

20. Geschichte der Neuzeit - S. 44

1892 - München [u.a.] : Franz
44 Folgen des dreißigjährigen Krieges für Deutschland. 5. Bayern behielt die im Krieg erworbene Oberpsalz und die Kurwürde. 6. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. Karl Ludwig gegeben und mit einer neuen Kurwürde, der achten, ausgestattet. Sämtlichen Reichs ständen wurde volle Souveränität zuerkannt, besonders das Recht Krieg zu führen und Bündnisse unter einander und mit fremden Staaten, nur uicht gegen Kaiser und Reich, zu schließen. * Folgen des 30jährigen Krieges für Deutschland und der Religionskriege für Europa. Thatsächliche Durch den westfälischen Frieden hatte Deutschland seine Auflösung^ des politische Einheit fo gut wie verloren und sich in einen lockeren ' Staatenbund aufgelöst, für den man nur die alten Formen des Reiches noch beibehielt. Aber wie unwichtig die eigentlichen Reichsangelegenheiten erschienen, zeigt der Umstand, daß Reichstage alter Ordnung, aus denen der Kaiser mit den Fürsten nach persönlich zusammenkam, nach dem 30jährigen Krieg nicht mehr abgehalten wurden. Dafür gab es seit 1663 einen ständigen Reichstag zu Regensburg, der durch Abgesandte des Kaisers, der Fürsten und der Reichsstädte Übergewicht gebildet wurde. Da Deutschland erschöpft aus dem großen Frankreichs Kriege hervorging, gewannen die beiden Garanten des westfälischen u. Schwedens. Friedens, Frankreich und Schweden, entscheidenden Einfluß ans seine Geschicke. Zu dieser politischen Bevormundung durch das Ausland kam aber noch, daß das deutsche Volk auch an geistiger Kraft für ein Jahrhundert gebrochen iuar und deshalb in die Nachahmung des Auslands, besonders Frankreichs verfiel. ffionw^tf(|er Den Hauptvorteil aus den großen Religionskriegen, deren ■ mu*. letzter der dreißigjährige war, zog die fürstliche Gewalt. Denn an diese lehnte sich einerseits die alte Kirche an, um ihr früheres Gebiet zurückzuerobern, anderseits suchten und fanden auch die neuen Bekenntnisse vor der Gegenreformation gerade bei der Fürstengewalt Schutz. Infolge davon wurde in katholischen wie in protestantischen Ländern (mit einziger Ausnahme von England) die Monarchie unumschränkt, was sie in den deutschen Staaten schon wegen der allgemeinen Erschöpfung aller anderen Kräfte und Gewalten werden mußte. So folgt aus das Zeitalter der Gegenreformation das des fürstlichen Absolutismus, der je nach der Persönlichkeit seines Inhabers segensreich oder verderblich gewirkt hat.