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1. Deutsche Geschichte - S. 130

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. ttähö in skit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol- mungen , ; über gendes bestimmt: verhält- Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch ent- nlf,e" schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter--pommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad- ministrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der mutigen, gewaltige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichst) er- rechtlichefassung getroffen. In dem Kamps zwischen Kaisertum und Fürstentum wunsen. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland am Ende des dreißigjährigen Krieges. Zerspittte- § 140. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 5)Ä= waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem tauttf.

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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 42

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
42 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn euie achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der ge- ««5 wältige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Verfaflungs- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichsverfassung E'mung^ getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Fürstentum hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit- zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland mit Ende des dreißigjährigen Krieges. Wachsende § 47. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 8erungtte' waren für Deutschland iu jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem Deutschlands.politischen Gebiete. Es war nunmehr klar, daß die Zersplitterung Deutschlands fortschreiten und der Reichsverband sich noch mehr lösen würde. Das Reich wandelte sich allmählich in einen Staatenbund um, dessen Mitglieder, Kurfürsten, weltliche und geistliche Fürsten. Reichsstädte, nur lose miteinander verbunden waren, und dem ein politischer Mittelpunkt fehlte. Denn der kaiserliche Hof konnte nicht mehr als solcher gelten; aber der Reichstag, der nunmehr die Form eines Gesandtenkongresses annahm und ständig in Regensburg versammelt war, war viel zu schwerfällig in seinen Formen und viel zu ohnmächtig, als daß er ein Mittelpunkt des politischen Lebens hätte sein können. Damit hing die Ohnmacht des Reiches nach außen zusammen. Innerlich zwieträchtig, ohne einheitliche politische Leitung, ohne regelmäßige Geldeinkünfte, ohne ein geordnetes Heerwesen, befand sich das deutsche Reich in einer unglücklichen Lage, desto mehr, weil sich in derselben Zeit das benachbarte Frankreich zu einem einheitlich zusammengeschlossenen, von seinem König mit absoluter Machtvollkommenheit beherrschten Militärstaat entwickelte.

2. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 42

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
42 Du? Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs Y. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirmche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der ge- münzt, wältige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katho-lisch, die welche sich damals in protestantischem Besitz befunden Hütten, protestantisch bleiben sollten. skrhuiifls. Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichsverfassung "ummungen' getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Fürstentum hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland am Ende des Dreißigjährige» Krieges. Wachsende § 47. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst aus dem ^u'mandr politischen Gebiete. Es war nunmehr klar, daß die Zersplitterung Deutschlands fortschreiten und der Reichsverband sich noch mehr lösen würde. Das Reich wandelte sich allmählich in einen Staatenbund um, dessen Mitglieder, Kurfürsten, weltliche und geistliche Fürsten. Reichsstädte, nur lose miteinander verbunden waren, und dem ein politischer Mittelpunkt fehlte Denn der kaiserliche Hof konnte nicht mehr als solcher gelten; aber der Reichstag, der nunmehr die Form eines Gesandtenkongresses annahm und ständig in Regensbnrg versammelt war, war viel zu schwerfällig in seinen Formen und viel zu ohnmächtig, als daß er ein Mittelpunkt des politischen Lebens hätte sein können. Damit hing die Ohnmacht des Reiches nach außen zusammen. Innerlich zwieträchtig, ohne einheitliche politische Leitung, ohne regelmäßige Geldeinkünfte, ohne ein geordnetes Heerwesen, befand sich das deutsche Reich in einer unglücklichen Lage, desto mehr, weil sich in derselben Zeit das benachbarte Frankreich zu einem einheitlich zusammengeschlossenen, von seinem König mit absoluter Machtvollkommenheit beherrschten Militärstaat entwickelte.

3. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 41

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der westfälische Friede. 41 Bald allerdings gelang es den Schweden unter dem wilden, ausschweifenden General Banir wieder Fortschritte zu machen. Bernhard von Weimar eroberte inzwischen das obere Elsaß und die angrenzenden Gebiete, wo er sich ein Herzogtum zu gründen gedachte. Da raffte chit T°d Bern. 1639 ein plötzlicher Tod dahin; und nachdem schon er selbst, obschon Weimar, ein Mann von gut deutscher Gesinnung, sich von Frankreich Subsidien hatte zahlen lassen, trat nun sein Heer in französischen Sold und wurde von französischen Heerführern geführt. Als Befehlshaber des schwedischen Heeres folgte auf Banör der tatkräftige Torstenson, der, obwohl gichtkrank, mit unerhörter Schnell^ keit Deutschland durchzog und zweimal tief in die österreichischen Erblande duu-kn eindrang; auf diesen Wrangel und Königsmark. Zu einer endgültigen Entscheidung aber kam es nicht; indessen litt Deutschland unter den Ver heerungen der Armeen auf das furchtbarste. Die letzte Waffentat in diesem Kriege war der Überfall der Kleinseite von Prag, d. H. des 1648. auf dem linken Moldauufer liegenden Stadtteils, durch Königsmark; da erscholl die Kunde vom Friedensschluß. Der westfälische Friede. § 46. Seit dem Jahre 1645 fanden in Münster und Osnabrück Verhandlungen über den Frieden statt, die sich aber außerordentlich langsam hinschleppten; im Oktober 1648 kam es endlich, nachdem auch der Kaiser, Okt. 1648. seit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-zeichnung des Friedens. 1637 -1657. Was zunächst die Gebietsverhaltnisse anlangt, so wurde fol' mu®e^6ct gendes bestimmt: , 's,ie«-. Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch entschädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnen hatte, die Landgrasschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinterpommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halberstadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Administrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb.

4. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 41

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Westfälische Friede. 41 Bald allerdings gelang es den Schweden unter dem wilden, ausschweifenden General Ban6r wieder Fortschritte zu machen. Bernhard oon Weimar eroberte inzwischen das obere Elsaß und die angrenzenden Gebiete, wo er sich ein Herzogtum zu gründen gedachte. Da raffte ihn Tod Bern. 1639 ein plötzlicher Tod dahin; und nachdem schon er selbst, obschon Weunai." ein Mann von gut deutscher Gesinnung, sich von Frankreich Snbsidien hatte zahlen lassen, trat nun sein Heer in französischen Sold und wurde von französischen Heerführern geführt. Als Befehlshaber des schwedischen Heeres folgte auf Vanör der tatkräftige Torstenfon, der, obwohl gichtkrank, mit unerhörter Schnelligkeit Deutschland durchzog und zweimal tief in die österreichischen Erblaude Die letzten eindrang; auf diesen Wrangel und Königsmark. Zu eitler endgültigenffrte98hte' Entscheidung aber kam es nicht; indessen litt Deutschland unter den Verheerungen der Armeen auf das furchtbarste. Die letzte Waffentat in diesem Kriege war der Überfall der Kleinseite von Prag, d. h. des 1648. auf dem linken Moldanufer liegenden Stadtteils, durch Königs mark; da erscholl die Kunde vom Friedensschluß. Der Westfalische Friede. § 46. Seit dem Jahre 1645 fanden in Müuster und> Osnabrück Verhandlungen über den Frieden statt, die sich aber außerordentlich langsam hinschleppten; im Oktober 1648 kam cs endlich, nachdem auch der Kaiser, Ott. 1648. seit 1637 Ferdiuaud Ih. seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter- Ferdi-zeichnuug des Friedens. im-e. Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol- B-stim-gendes bestimmt: mu@eü?etii6er Frankreich wurde für seine Teilnahme um Kriege dadurch ent,ticr6äuluffe-schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es • O A bereits 1552 gewonnen hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; ^ U französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinterpommern. dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halberstadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magbeburg, dessen Abminislrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb.

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 156

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
156 Fünfte Periode. Von 1517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. erneuert. Immer mehr verlor der Krieg den religiösen Charakter und wurde zum reinen Eroberungskriege auswärtiger Mächte auf deutschem Boden, der in immer grauenvollerer Weise geführt wurde. Bernhard errang im Sw., der schwedische General Baner im N. Deutschlands so große Erfolge, dafs der neue Kaiser Ferdinand Iii. (1637 — 57) in große Bedrängnis kam, aus der ihn der plötzliche Tod Bernhards (1639) zunächst befreite. Aber die Erfolge Baners und seiner Nachfolger Torstenson und Wrangel und der französischen Feldherren Turenne und Condö zwangen ihn endlich in einen Frieden zu willigen, wie ihn im wesent- lichen schon Wallenstein angestrebt hatte. 5. Der Westfälische Friede (1648). Schon auf dem Regensburger Reichstage (1640), dem ersten seit 1613 berufenen, trat der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm energisch für den auf der Grundlage allgemei- ner Amnestie zu errichtenden Frieden ein. Ernstliche Verhand- lungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. In den Territorialfragen gingen Schweden und Frankreich zusammen, in den religiösen waren sie Gegner und war Frankreich mit Bayern verbündet. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vor- pommern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen, das Bistum Verden und die Reichsstandschaft; Frankreich endgültig die Bistümer Metz, Toul, Verdun (S. 131), ferner den Sundgau (mit Mühlhausen und Beifort), Breisach und das Elsafs, letzteres unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg den östlichen Teil von Hinterpommern und als Ersatz (Vertrag zu Grimnitz 1529; das pommersche Herzogshaus war 1637 ausgestorben) für das übrige Pommern die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg (1680 erworben). Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als un- abhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges

6. Deutsche Geschichte - S. 130

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. Ferdi- feit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter- naitb Iii. 1 1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunchst die Gebietsverhltnisse anlangt, so wurde fol- mutigen , , , der gendes bestimmt: S: Frankreich wurde fr seine Teilnahme am Kriege dadurch ent-niffe' schdigt, da ihm auer den Bistmern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsa abgetreten wurde; franzsische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Sddeutschland stand franzsischen Einfllen offen. An S ch w e d e n fiel Vorpommern, dazu die frheren Bistmer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem Hommerschen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschast auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-ministrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rh einpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der 2s. gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus aus der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsstieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen uter bestimmte man, da diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, pro-testantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsver-Nchefassung getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum 25. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den west-Mischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit stemden Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland am Ende des dreiigjhrigen Krieges. S 140. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Deutsch waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem lan?.

7. Geschichtliches Lesebuch - S. 176

1909 - Hamburg : Boysen
— 176 — welches damals noch nicht erledigt war. Für Brandenburg war es ein schwerer Verlust, daß es auf einen bedeutenden Teil von Pommern sogar auf die Hauptstadt Stettin verzichten mußte; auf der ändern Seite aber bildeten doch Magdeburg, Halberstadt und Minden ein sehr erwünschtes Verbindungsglied zwischen den märkischen Stammlanden und den Besitzungen Brandenburgs am Rhein. Mecklenburg wurde für die an Schweden abgetretene Stadt Wismar durch die Bistümer Schwerin und Ratzeburg entschädigt. Frankreich gegenüber hatte das Haus Habsburg die Kosten zu tragen. Zunächst wurde Frankreich die volle Landeshoheit über die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun eingeräumt, welche sich tatsächlich schon seit 1552 in seinem Besitze befanden, ohne daß dieser Besitz jedoch rechtlich anerkannt gewesen wäre. Außerdem wurde Frankreich das Elsaß eingeräumt. Es erhielt nämlich die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß, den Sundgau und die Landvogtei der zehn Reichsstädte. Freilich versprach es, die unmittelbaren Reichsglieder in ihrer Reichsfreiheit zu erhalten; allein dann hieß es weiter, daß den französischen Oberhoheitsrechten kein Abbruch geschehen dürfe. Bei so unklaren Bestimmungen war späteren Ansprüchen Frankreichs, wenn sie mit dem erforderlichen Nachdruck geltend gemacht wurden, Tor und Tür geöffnet. Endlich wurden noch zwei tatsächlich schon früher eingetretene Gebietsverluste durch den westfälischen Frieden gesetzlich anerkannt, nämlich die Selbständigkeit der Schweiz und die Selbständigkeit der vereinigten Niederlande. 2. Die religiös-kirchlichen Bestimmungen. Auf religiös - kirchlichem Gebiete entbrannte in Münster und Osnabrück ein besonders lebhafter Streit um das Restitutionsedikt und den geistlichen Vorbehalt. Im Laufe der Verhandlungen stellte es sich dann immer unzweifelhafter heraus, es sei notwendig, daß man sich ein für allemal auf einen bestimmten Termin einige, der fortan für die Verteilung der geistlichen Fürstentümer und Güter maßgebend sein solle. Während die Protestanten das Jahr 1618 als Normaljahr festgesetzt wissen wollten, brachte der Kaiser 1630 als Normaljahr in Vorschlag. Schließlich einigte man sich auf den Zeitpunkt, der zwischen 1618 und 1630 genau in der Mitte liegt, auf den 1. Januar 1624. Dieses Datum sollte für alle Zukunft entscheidend sein, d. h. alle geistlichen Güter, welche an dem genannten Tage im Besitze von Protestanten gewesen waren, sollten protestantisch, alle, welche im Besitz von Katholiken gewesen waren, katholisch auch in Zukunft bleiben. Außerdem wurde als Grundsatz festgestellt, daß alle Stände beider Bekenntnisse, des katholischen und des protestantischen, völlig gleichberechtigt sein sollten; die reformierten Stände sollten unter die protestantischen mit einbegriffen seien. Zu einer unbedingten Gleichberechtigung der katholischen und protestantischen Untertanen vermochte man sich noch nicht zu entschließen. Noch immer hatte

8. Mittlere und neuere Geschichte - S. 109

1886 - Berlin : Hofmann
§ 64. Folgen des dreißigjährigen Krieges. 109 Nationen das Land unsicher. (Ergreifende Schilderungen des damaligen Zustandes geben uns der Roman Simplieins Simplicissi-mns und die „Gesichte" Philanders von Sittenwald.) Auch das religiöse Leben war tief geschädigt: entsetzlicher Aberglaube (Hexenwesen, Sterndeuterei rc.) griff Platz. Die Wertschätzung des Heimischen hörte auf: fremde, zumal spanische und französische Sitten und Trachten fanden allenthalben Aufnahme. Die Litteratur verfiel in ungeschickte Nachahmung der Franzosen. Hier wie in der Sprache und den Sitten Unnatur und Verderbnis. Ein deutsches Natioualgesühl gab es kaum mehr; erst im folgenden Jahrhundert wurde es wieder erweckt durch die Großthaten Friedrichs Ii. Repetition. Der dreißigjährige Krieg 1 618 — 1648. § 60. Deutschland vor dem Kriege. Ferdinand I. 1556—1564 und Maximilian Ii. (1564—1576) friedliebend und duldsam; aber unter ihnen innerer Unfriede in der lutherischen Kirche. Rudolf Ii. (1576—1612), unter ihm erneuern sich die katholisch-protestantischen Zwistigkeiten. Protestantische Union 1608. Katholische Liga 1609. — Geschürt durch den clevischen Erbfolgestreit und kleinere Vorkommnisse (Donauwörth, Braunau und Klostergrab) bricht der Streit zunächst in Böhmen aus. Empörung des böhmischen Adels (Thurn) und Absetzung Ferdinands Ii. (Kaiser 1619 bis 1637) als König dieses Landes. — §§ 61—64. Der Krieg bis zur Absetzung Wallensteins. Der neue Böhmenkönig Friedrich V. von der Pfalz am weißen Berge geschlagen; Böhmen gewaltsam katholisiert. Für ihn treten zunächst norddeutsche Fürsten (Mansfeld u. a.), dann König Christian Iv. von Dänemark auf. Dieser geschlagen von Tilly und Wallenstein. Des letzteren Siegeszug an die Ostsee, Herzöge von Mecklenburg vertrieben. Nur Stralsund hält sich. Große Machtstellung des Kaisers: Restitutionsedikt 1629 gegen die Protestanten. — Wallensteins wachsender Einfluß zieht den Neid der Fürstenpartei und feine Absetzung nach sich. — Bis zum Tode Gustav Adolfs. Die Protestanten werden gerettet durch Gustav Adolf. Nachdem die Zerstörung Magdeburgs (Tilly) nicht hat verhindert werden können, schlägt er Tilly bei Breitenfeld 1631. Sein Siegeszug durch Deutschland: Thüringen, Rheinlande, Bayern (Tod Tillys). Wallenstein tritt wieder auf. Gustav Adolf besiegt ihn in der Schlacht bei Lützen 1632. Gustav Adolfs Tod in dieser Schlacht. — Wallensteins Verrat und Tod 1634 zu Eger. Fortan Schweden und Franzosen die Räuber an deutschem Lande und Wohlstände. Frredensunterhandlungeu seit 1640. 1648 Westfälischer Friede zu Osnabrück und Münster. Fremde Staaten erlangen Besitz in Deutschland. Zersplitterung des Reiches. Religionsfreiheit gewährleistet. — „Brandenburgs Aufgang". — Der Krieg hat Deutschland nach jeder Richtung in die trostloseste Lage versetzt. —

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 89

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— 89 — b) später beim Friedensschlüsse günstig abschneiden. 3. Er brachte allen Deutschen furchtbare Verluste an materiellem und ideellem Gute: a) die katholische Partei büßte dafür, daß sie ihre Wiederherstellungsgelüste bis aufs äußerste getrieben hatte, b) die protestantische Partei blutete dafür, daß ihre Fürsten in entscheidenden Augenblicken U n -fähig k eit und Unentschlossenheit gezeigt hatten. 209. Welchen Anteil hatte Richelieu am Dreißigjährigen Kriege? 1. Er nahm zunächst nur mittelbar am Kriege teil: a) er unterstützte Christian Iv. von Dänemark durch Geldbewilligungen [192], b) er machte seinen Einfluß bei Abfassung des Restitutionsediktes und bei der Absetzung Wallensteins [194] geltend, c) er förderte die Bestrebungen Gustav Adolfs durch reiche Geldmittel. 2. Er griff seit 1636 unmittelbar in den Krieg ein: a) er nahm Bernhard von Weimar in französischen Sold [205], b) er ließ ein französisches Heer unter Conde und Turenne am Kriege teilnehmen. c) Die schließlichen Folgen der religiösen und politischen Gegensätze. 210. Welche Bedeutung hatte der Westfälische Frieden für die innere Reichspolitik? 1. Er brachte der „reichsfürstlichen Liber t ä t “ den vollen Sieg [211]. 2. Er sicherte den Bestand des deutschen Protestantismus (unter Ausschluß der österreichischen Länder) [212]. 3. Er gewährte den außer deutschen Mächten maßgebenden Einfluß auf die inneren Verhältnisse Deutschlands [213], 211. Durch welche Bestimmungen sicherte der Westfälische Frieden der „reichsfürstlichen Libertät“ den vollen Sieg? 1. Die Reichsstände1 erhielten rechtliche Sicherung fast unbeschränkter Selbständigkeit : a) sie besaßen jetzt wie (seit 1356) die Kurfürsten die volle Landeshoheit,

10. Geschichte des Mittelalters - S. 165

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des dreißigjährigen Krieges. 1(10 zssisch- Anführer gestellt. Der Krieg wurde nun mit wechselndem Glück ^ geführt. Die Franzosen siegten unter Guebrictnt bei Kempen (bet Cre- Äempeil selb), würden aber unter Tnrenne bei Mergentheim besiegt. In den^E-^. letzten Jahren des Krieges verwüstete das schwedisch-französische Heer unter Mergent-Wrangel und Turenne in furchtbarer Weise Bayern, während ein schwe- 1645-bisches Heer unter Königsmark in Böhmen einfiel und die Kleinseite von Prag eroberte. § 115. Der weftfälircfie Friede 1648. a) Als Ferbinanb Ii. im bin^„ Anfang des Jahres 1637 starb, hofften viele, sein Sohn Ferbinanb, t iesi. der schon im Jahre vorher zum römischen Könige gewühlt war. werbe binj*ebl m eher geneigt sein, den Frieden zu vermitteln. Die deutschen Protestanten 1637 bis hatten sich seit dem Tode Bernharbs von Weimar ganz vom Kriege zurück- 1657. gezogen, alle Länber, die katholischen wie die protestantischen, würden von den verwilberten schwebischen und französischen Banben furchtbar ausgesogen und verwüstet, so würde die Sehnsucht nach Frieden bei allen Reichs-stänben immer größer. Auf den Wunsch der Stäube berief der Kaiser nach langen Jahren roieber einmal einen Reichstag nach Regensburg. Hier trat namentlich der junge Kurfürst von Branbenburg, Friedrich i64o. Wilhelm, energisch für den Frieden ein. Man beschloß, daß ein Frie- denskongreß in Münster und Osnabrück zusammentreten solle. Die Stänbe setzten es durch, daß nicht der Kaiser allein das Reich Schweden und Frankreich gegenüber vertreten softe, sonbern auch die Stänbe zu den Verhandlungen zugezogen würden. Seit 1643 begannen die Ge- sandten sich zu versammeln. Kaiser und Reich, sowie die katholischen Stände verhandelten mit Frankreich in Münster, die evangelischen Stände und die Schweden in Osnabrück. Nach Erledigung der Formsragen be-gannen die eigentlichen Friebensverhanblnngen 1645 und würden am 24. Okt. 24. Oktober 1648 beendet. 1648. b) Die wichtigsten Bestimmungen des Friedens. 1. Territoriale toriale Bestimmungen. Frankreich und Schweden, von deutschen mungen. Reichsständen zu Hilfe gerufen, verlangten als Entschädigung für die Kriegskosten usw. beutsche Territorien. Frankreich erhielt enbgültig die 1522 besetzten Bistümer Metz, Toul und Verbun, ferner die Lanbgrafschaft Ober- und Unterelsaß, den Sunbgau und die Landvogtei über die zehn freien Reichsstädte, mußte aber das unklare Versprechen geben, den reichsunmittelbaren Gebieten die Reichsfreiheit erhalten zu wollen. Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen, einen Teil Hinterpommerns mit Stettin, die Stadt Wismar, das Erzbistum Bremen (nicht die Stadt Bremen) und das Bistum Verden, sowie für alle diese Länder Sitz und Stimme im Reichstage.

11. Grundriß der deutschen und bayrischen Geschichte - S. 109

1878 - Würzburg : Stahel
§ 53. Ter schwedisch-französisch-deutsche Krieg. 109 dadurch bei den Evangelischen das Vertrauen zu den schwedischen Waffen widerherstellte. Doch zog sich Seiner zunächst nach dem von einer anderen kaiserlichen Armee bedrohten Pommern zurück. Als hierauf Ferdinand Ii. starb, trat ein bedeutsamer Wendepunkt ein, da sein Son Ferdinand Iii. 1637—1657 den Frieden suchte uni) 1637-1657 in der Tat auf dem Reichstag zu Regensburg 1640 die Friedensunterhandlungen einleitete. Um den Reichstag aufzuheben, vereinigte sich Bauer mit einem französischen Heere und zog gegen Regensburg; doch wurde er an seinem Vorhaben in folge eintretenden Tauwetters verhindert. Nach dem Tode Bau6r's 1641 übernahm T 0 rstens 0 n den Oberbefehl. Dieser suchte durch Angriffe auf die kaiserlichen Erblande den Frieden zu erzwingen und durchzog, obwol gichtkrank, Deutschland dreimal nacheinander mit wunderbarer Schnelligkeit. Bei seinem ersten Vordringen erfocht er den Sieg bei Schweidnitz 1642 über Franz Albert von Lauen- E bürg, streifte bis Wien und schlug dann Piccolomini, der ihm den Rückweg verlegen sollte, bei Breitenfeld 1642. Weil sich das auf Schwedens Glück neidische Dänemark mit dem Kaiser verbündet hatte, wendete sich Trostenson wider nach Norden und demütigte den König Christian Iv. 1643. Nachdem er das Heer des Gallas 1644 bei Jüterbogk fast vernichtet 1644 hatte, siegte er 1645 bei Iank0witz in Böhmen über Hatzfeld und Götz, i64& legte aber dann wegen Krankheit den Oberbefehl nieder. An seine Stelle trat Wrangel, welcher sich mit dem siegreich vordringenden Turenne vereinigte und Maximilian von Bayern 1647 zu einem Waffenstillstand nötigte. Als aber der Kurfürst 1648 wider von demselben zurücktrat, musste Bayern noch einmal alle Schrecken des Krieges empfinden. Endlich, als eben der Schwede Königsmark die Kleinseite der Stadt Prag genommen hatte, da erscholl die Botschaft vom Frieden, der am 24. Oktober 1648 zu Münster mit Frankreich und Osnabrück mit1648 Schweden geschlossen worden war. Friedensbestimmungen, a) Kirchliche Verhältnisse: Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Reformisten ausgedehnt. Der 1. Januar 1624 wurde als Norm für den Besitzstand der beiden Konfessionen festgestellt. ^ k) Politische Verhältnisse: Frankreich erhielt die Stifter Metz, Tom, Verdun, den österreichischen Teil vom Elsaß, die Reichsvogtei über ^Läßische Reichsstädte, den Sundgau, endlich rechts vom Rhein Breisach und Philippsburg. Schweden erhielt 5 Millionen Thaler und als Reichslehen: Hinterpommern zum Teil, Vorpommern mit Rügen, Wismar mit Gebiet und die Bistümer Verden und Bremen. Brandenburg erhielt den größeren Teil von Hinterpommern, die säknlarisirten Bistümer Camin, Halberstadt, Minden und^ für Vorpommern das Erzbistum Magdeburg. Bayern und Kursachsen blieben im Besitze des bereits wärend des Krieges Erworbenen. Die Republik der Niederlande und die Schweiz wurden als vom Reiche unabhängig anerkannt. Die deutschen Reichsstände erhielten das Recht der Landeshoheit und durften fortan Bündnisse unter sich und ntit fremden Mächten abschließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich,

12. Geschichte der neueren Zeit für höhere Unterrichtsanstalten und zum Selbstunterrichte Gebildeter - S. 236

1839 - Leipzig : Gebhardt & Reisland
236 Zweites Buch. ihnen zu treiben gedenken, besonders begriff Kaiser Ferdinand Ii., daß im Ganzen und Großen die Sache der katholischen Reaction eben so verloren sei wie die Möglichkeit der Ausführung seiner an- dern Entwürfe. Darum schloß er 30. Mai 1633 mit dem Kur- fürsten von Sachsen den Friedm zu Prag, in dem im Wesentlichen die katholische Reaction aufgegeben wird. Der Passauer Tractat 1635 und der Augsburger Religionsfriede werden bestätigt, die eingezoge- nen Stifter und Güter sollen in den Händen der Protestanten blei- den, dafcrn über sie nicht anders am 12. Novbr. 1627 rechtskräftig entschieden war, die Fremden mit gemeinsamen Kräften von dem Reichsboden vertrieben, alle Glieder des Reiches eingeladen werden, diesem Frieden beizutreten. Im Uebrigen kommt die Lausitz durch diesen Prager Tractat an Sachsen. Also ist die Reaction aufgegeben und die Deutschen haben sich wieder in einem Nationalinteresse zusammengesunden; die Fremden sollen ja mit gemeinschaftlichen Kräften vom Rcichsboden vertrieben 1635 werden, und Sachsen erklärt auch 6. Octbr. 1635 den Krieg an Schweden. Aber nicht so schnell als es wenigstens zum Theil will, kann Deutschland aus dem wilden Gewirre herauskommen, in welches es durch die Reaction gestürzt worden. Zuerst sind viele pro- testantische Fürsten bedenklich über Kaiser Ferdinand Ii. und sein Haus. Erst allmälig treten sie von der schwedisch-französischen Al- lianz zu der Prager, als sie die Ueberzeugung gewonnen, daß es ein Ernst sei mit dem Aufgeben der Reaction. Aber noch weit mehr als durch diesen Umstand wird der Krieg durch Frankreich und Schweden fortgesponnen. Richelieu meinte die Gelegenheit, Spa- nien-Habsburg zu demüthigen und Frankreich zu vergrößern, er- 1635 fassen zu müssen. Frankreich erklärte 6. Juni 1635 dm Krieg an Spanien und die französischen Heere drangen in den Niederlanden ein, wie zu derselben Zeit französische Fahnen zum ersten Male im Herzen Deutschlands gesehen wurden, indem sie als Bundesgenos- sen Schwedens herüberkamen über den Rhein. Der Krieg verlor je länger je mehr seinen anfänglichen religiös-kirchlichen Charakter und nahm einen politischen an. Kaiser Ferdinand Ii., sehend, wie Frankreich schlau die Verhältnisse benutze, um auf beide Linien des Hauses Spanien - Habsburg zugleich zu drängen, erklärte auch sei- 1636 nerseits den Krieg an Frankreich 18. Septbr. 1636. Nicht lange 1637 darauf 14. Febr. 1637 starb dieses einstige Haupt der katholischen Reaction, Kaiser Ferdinand Ii. Von den Ständen des Reiches, wel- che nicht mehr in dem schwedisch-französischen Bündniß waren, ward alsbald sein Sohn Kaiser Ferdinand Iii. anerkannt. Der Krieg aber tobte entsetzlich fort und Deutschland war eine Stätte des Jam-

13. Die neuere Zeit - S. 80

1882 - Leipzig : Krüger
sich im Elsaß ein neues Fürstentum zu gründen. Schon war er diesem Ziele nach Eroberung des heldenmütig verteidigten Breisach nahe: plötzlich starb er in der Blüte seiner Jahre. Da sein Gedanke, die von den Franzosen bedrohten Grenzstriche dem deutschen Wesen zu sichern, dem Kardinal Richelieu höchst Tod Bern- widerwärtig war, so entstand der Verdacht, er sei an französischem ^ ^nrb§ Üdrt Gift gestorben. Nnn verfielen Elsaß und die Freigrafschaft Weimar 1639. Burgund rettungslos dem mölschen Einflüsse. Wie im Südwesten zerbröckelte das Reich auch im Nordosten; die Schweden nahmen trotz des klaren Erbrechtes der Hohenzollern Pommern beim Aussterben der Herzöge (1637) dauernd in Besitz. Als Ferdinand Ii. im I. 1637 starb, hoffte man allgemein den ersehnten Frieden eintreten zu sehen. Sein Nachfolger Ferdinandiii. Ferdinand Iii. war auch zu größerer Nachgiebigkeit in der 1637—57. religiösen Frage geneigt; aber die Einmischung der Fremden in die deutschen Verhältnisse sowie die ungemesfenen Forderungen derselben erschwerten das Friedenswerk ungemein. Seit 1643 unterhandelte man ernstlich zu Münster (mit Frankreich) und zu Osnabrück (mit Schweden) über die Beendigung des Krieges. Westfälischer Aber erst 1648 kam der westfälische Friede wirklich zu Friede 1648. Erwerbungen §. 79. Die Fra nzosen entrissen Deutschland das der Fran- Elsaß, die Pforte zu beiden Ländern (mit Breisach und zosen Philippsburg), und erhielten Bestätigung ihres früheren Raubes, der Bistümer Metz, To ul und Verdun. Seit dieser Zeit stand ihnen Deutschland offen, und besonders gefährdet war das linke Rheinufer. Eine lange Reihe von Kriegen entspann sich um diesen von Frankreich beanspruchten Besitz, und Die Schweden erhielten fast ganz Pommern, die Bis- ©chtoefren. tümer Bremen und Verden und die Stadt Wismar. Damit beherrschten sie die Mündungen der Oder und Weser, teilweise der Elbe, also den deutschen Ost- und Nordseehandel; sie waren im N. Deutschlands der mächtigste Staat. Der Gedanke eines baltischen Reiches (rings um die Ostsee herum) war seinem Ziele näher gerückt. Auch erhielten sie Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Im Reiche selbst gingen folgende Veränderungen vor sich: das an den Kindern des Winterkönigs begangene Unrecht wurde dadurch einigermaßen gesühnt, daß sie wenigstens die

14. Die Neuzeit - S. 155

1884 - Mainz : Kirchheim
Zustände nach dem Augsburger Religionsfrieden. 15o zunächst den dreißigjährigen Krieg hervorgerufen haben, nicht religiöser, sondern politischer Natur. Die Hauptpunkte des Augsburger Religionsfriedens, die zu diesen Meinungsverschiedenheiten Veranlassung gaben, waren 1. der Grundsatz: Wessen das Land, dessen auch die Religion, 2. der geistliche Vorbehalt und 3. der Ausschluß der Calvinisten von dem gesammten Friedenswerke. (S. 87). Suchen wir uns die einzelnen Punkte klar zu machen. Wessen das Land, dessen auch die Religion, war einer der wesentlichsten Punkte in den Friedensbestirnrnnngen von Augsburg, und es könnte fast scheinen, als sei damit eine vollständige Religionsfreiheit für beide Teile ausgesprochen. Doch dem ist nicht so; denn nicht das Volk, sondern einzig und allein die Fürsten erlangten diese. Religionsfreiheit und waren somit unumschränkte Herren über den Glauben ihrer Unterthanen. Der Augsburger Friede besagte ferner:, daß, wenn ein Bischof oder andere geistliche Personen zum Luthertum übertreten, sie ihre geistlichen Würden und die damit verbundenen Einkünfte verlieren sollten. Da man sich aber hierüber nicht einigen konnte, so wurde der sogenannte geistliche Vorbehalt durch kaiserliche Erklärung festgestellt und als Reichsgesetz ausgesprochen. Also dem Kaiser stand es zu, zu bestimmen, ob bei einem Bischöfe oder Abte, wenn er zur protestantischen Lehre übertrat, feine Einkünfte und Güter ihm oder der katholischen Kirche zufallen sollten. Es konnte nicht fehlen, daß dieser Punkt — der geistliche Vorbehalt — bei den eroberungslustigen protestantischen Fürsten auf hartnäckigen Widerstand stieß. Sie hatten geglaubt, im Laufe der Zeit die sämtlichen norddeutschen Bistümer für die neue Lehre zu gewinnen und so den ganzen Norden Deutschlands protestantisch machen zu können. War dies einmal gelungen, so stand zu erwarten, daß sie ihre Fahne auch nach dem Süden Deutschlands führen und somit das ganze deutsche Reich für ihre Lehre zu gewinnen trachten würden. Lange schleppten die Unterhandlungen sich hin; endlich gaben die protestantischen Stände insofern nach, als sie die Aufnahme des geistlichen Vorbehaltes in die Friedensnrkunde unter Einsprache von ihrer Seite zuließen. Damit aber blieb diese wichtige Sache eine offene Frage, und der für ewige Zeiten geschlossene Religionsfriede war im Grunde nichts weiteres, als ein zeitweiliger Waffenstillstand. Was vorauszusehen gewesen, geschah. Gestützt auf ihren Protest, fetzten sich die protestantischen Fürsten bald über den geistlichen Vorbehalt hinweg und „reformierten" fort und fort. Bischöfe und Äbte wurden von katholischen Ka-

15. Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 48

1892 - Berlin : Simion
— 48 — herausgeben sollten, dessen letzter Herzog Bogislaw Xiv. 1637 gestorben war; aber die Schweden ließen, obwohl sie sein Erbrecht anerkannten, ihre Beute nicht fahren. Endlich einigte man sich im westfälischen Frieden 1648 dahin, daß der Kurfürst Hinterpömmern und das Bistum Kamin und statt des übrigen Pommerns die Bistümer Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg erhielt; diese längst evangelisch gewordenen Stifter wurden nunmehr in weltliche Fürstentümer verwandelt (säkularisiert). Den reformierten Reichsständen erteilte jener Friede gleiche Rechte mit den lutherischen und katholischen, allen aber gab er das Recht, unter sich und mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen und Krieg zu führen, außer gegen Kaiser und Reich. Die (1189) deutschen Lanbesherren waren seitdem vom Kaiser säst ganz unabhängig, die Zerrissenheit Deutschlands besiegelt und das Ausland übermächtig. Zumal die Franzosen, durch den Raub des Elsaß nicht gesättigt, fügten der deutschen Nation immer neuen Schimpf und Schaden zu. Das Kaiserhaus Habsburg aber, welches den dreißigjährigen Krieg verschuldet hatte, benutzte seine Stellung in Deutschland fortan nur noch dazu, auf Kosten desselben die österreichischen Staaten zu vergrößern. § 33. Von den i. I. 1648 gemachten Landerwerbungen ist die pommersche die wichtigste gewesen. Pommern besaß schon durch seine Lage zwischen der Mark Brandenburg und der See (nach welcher es von den Slawen benannt wurde: pomore „am Meer") für den Staat einen hohen Wert, hohem aber noch durch die zähe Kernkraft und ungemeine militärische Tüchtigkeit seiner Bevölkerung. Lange behaupteten die alten Pommern ihre Selbständigkeit unter einheimischen Fürsten, zuerst gegen die Polen, die ihnen nur Pommerellen abringen konnten, dann gegen die Brandenburger. Dem Christentum und Deutschtum wandten sie sich meist freiwillig zu; doch herrscht in einem kleinen Teile Hinterpommerns, bei den Kassuben, noch jetzt die alte, slawische Sprache. Im 13. Jahrhundert breitete sich der Name Pommern westlich der Oder bis zum Müritzsee und Ryckfluß aus, wo Luti-zen und Abotriten ebenfalls germanisiert waren. Dies ganze Gebiet mit den Hauptorten Stettin und Demmin beherrschte um 1270 Herzog Barnim I. Seine Söhne teilten es 1295 so, daß der ältere Bostislaw Iv. Pommern-Wolgast (das Land nördlich der Peene und Jhna), der jüngere Otto I. Pommern-

16. Die Neuzeit - S. 51

1895 - Hamburg : Meißner
— 51 — Hinterpommern Stettin mit den Odermündungen, ferner Wismar und die Stifter Bremen und Verden als weltliche Herzogtümer, und trat für diese Gebiete iu den Reichsverband ein. Zum Ausgleich erhielt Brandenburg, das seit dem Tode des letzten Herzogs 1637 rechtlicher Besitzer von Pommern war, die Stifter Halberstadt, Camin und Minden und die Anwartschaft auf Magdeburg (erledigt 1680), Mecklenburg die Stifter Schwerin und Ratzebnrg. b) Frankreich erhielt die Anerkennung des Besitzes der lothringischen Bistümer Metz, Tonl und Verdun, ferner durch die Abtretung der Stadt Breisach, der Landgrafschaft Ober- und Niederelsaß, des Sundgaus und der Landvogtei der 10 Reichsstädte den Besitz des ganzen Elsaß (außer Straßburg), aber unter Belassnng der unmittelbaren Reichsglieder in ihrer Reichsfreiheit. c) Bayern behielt die Oberpfalz mit der Kurwürde, während die Rheinpfalz mit einer neu,errichteten achten Kur-würde Friedrichs V. Sohne, Karl Ludwig, verliehen wurde. ä) Die Schweiz und die Niederlande wurden als selb ständig und unabhängig anerkannt. 2. Die religiösen Bestimmungen. In religiöser Hinsicht wurde die Gleichberechtigung beider Bekenntnisse unter Einschluß der Reformierten zugestanden. In Bezug ans die Religionsübung und den Besitz der Kirchengüter wurde als Normaljahr 1624 angenommen; danach wurden 2 Erzbistümer (Magdeburg und Bremen), 13 Bistümer und 6 Abteien protestantisch, 4 Erzbistümer (Mainz, Trier, Köln, Salzburg), 19 Bistümer und 8 Abteien katholisch, 1 Bistum (Osnabrück) abwechselnd protestantisch und katholisch. Für die Besetzung des Reichskammergerichtes und des Reichshofrates wurde der Grundsatz der Parität angenommen; der Reichstag sollte in Religionssachen nicht durch Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Vergleich entscheiden. 3. D i e V e r s a s s u n g s b e st i mm n n g e n. Die Bestimmungen der Reichsverfassung, deren „Monstrosität" Samuel Pufendorff in dem Buche „de statu imperii Germanici“ beleuchtet, führten zu gänzlicher Auflösung der Reichseinheit 4*

17. Abriss der Geschichte des Mittelalters von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 59

1878 - Leipzig : Siegismund & Volkening
§ 23. Der dreissigjährige Krieg und der Westfälische Frieden. 59 Separatfrieden zu Prag mit dem Kaiser schloss, welchem dann fast alle protestantischen Stände beitraten. Dennoch beschloss Oxenstierna endlich die Fortsetzung des Krieges, aber mit thätiger französischer Hülfe, welche ihm theils gegen die habsburgischen (spanischen) Pläne auf Universalherrschaft, theils um eigenen Vortheils willen zugesichert wurde. Iv. Schwedisch-Französischer Krieg, 1635—48. Der Charakter des Krieges wird mehr und mehr politisch, die Führung noch entsetzlicher. Der schwedische General Baner wird trotz seines Sieges 1636 bei Wittstock von Sachsen und Kaiserlichen unter Gallas zurückgedrängt und nimmt das erledigte Pommern für Schweden in Besitz, von wo aus er wieder verheerend vordringt. Am Rhein führte (nach dem vergeblichen Einfall 1636 der Kaiserlichen, Spanier und Ligisten unter Johann von Werth und Gallas in Frankreich) den Krieg Bernhard von Weimar, zwar in französischem Solde, aber mit grosser Selbständigkeit. Nach seinem plötzlichen Tode besetzten die Franzosen Breisach, und Turenne eroberte die Rheinfestungen. Auch Baner war 1641 in Halberstadt gestorben, sein Nachfolger aber, der schnelle Torstenson, hatte die Kaiserlichen auf seinem Rückzuge aus Mähren 1 642 bei Breitenfeld (Leipzig) geschlagen, Dänemark zum Frieden (bei Bröm-sebrö) genöthigt und nach dem Siege bei Jiiterbogk über Gallas und bei Jannowitz in Böhmen 1645 einen Streifzug bis Wien gemacht (Ragoczi von Siebenbürgen zweideutig). Der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hatte bereits einen Neutralitätsvertrag mit Schweden geschlossen, dies that jetzt auch Kurfürst Johann Georg von Sachsen u. A. Aber die in Regensburg eröffneten, dann in Münster von den Katholischen, darunter Frankreich und Spanien, und in Osnabrück von den Protestantischen, darunter Schweden, fortgesetzten Friedensverhandlungen rückten vor Etiquettenfragen, und weil die Franzosen und Schweden noch weit mehr als Kaiser Ferdinand Iii. (1637 — 57) auf die Chancen des Waffenglücks speculirten, nicht von der Stelle. Die Franzosen waren zweimal besiegt und zweimal unter Turenne in Schwaben Sieger gewesen, endlich schlug Torstenson’s Nachfolger, Wrangel, vereint mit Turenne, die vereinten Kaiserlichen und Bayern entscheidender, und obwohl Piccolomini sie etwas zurück drängte, hatte doch die Ueberrumpelung der Kleinseite von Prag durch den Schweden Königsmark den Fremden das Uebergewiclit gegeben, als am 24. October 1648 der (besonders durch den kaiserlichen Gesandten Trautmannsdorf) abgeschlossene Westfälische Frieden wenigsten den jammervollen Krieg und die anarchische Verwirrung beendete. Der Westphälische Frieden stellte die völlige Rechtsgleichheit beider Religionsparteien in Deutschland ausser Oesterreich fest, welche auch auf die Calvinisten ausgedehnt ward. Der

18. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 168

1902 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
168 Fünfte Periode. Yonl517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. Colloredo u. a., wurden für den Kaiser gewonnen; die übrigen suchte er durch einen Revers (vom 20. Febr.) zu beruhigen. Zu einem entscheidenden Schritte, dem offenen Anschlufs an die Schweden, fand Wallenstein nicht den Entschlufs; er wollte zwi- schen den Parteien sich behaupten. Seinen Gegnern gelang es den Kaiser von der ihm von seinem Generalissimus drohenden Gefahr zu überzeugen; Ferdinand verfügte im geheimen seine Absetzung und erklärte ihn für einen Hochverräter. Inzwischen war Wallen- stein mit den ihm treu gebliebenen Truppen nach Eger gerückt; hier wurden er und seine Yertrauten Kinsky, Ilow und Trczka am 25. Febr. 1634 ermordet (Butler, Gordon, Lefsley; Devereux). Das Kommando über das Wallensteinsche Heer erhielt des Kaisers Sohn Ferdinand und brachte den Schweden 1634 bei Nördlingen (nw. von Donauwörth) eine schwere Niederlage bei, die die protestantischen Stände Süddeutschlands den Franzosen in die Arme trieb. 1635 schlofs Sachsen, die Sache seiner Glaubens- genossen wieder verlassend, mit dem Kaiser den Frieden zu Prag, der im ganzen den Augsburger Frieden von 1555 wiederherstellte. Ihm traten bald darauf Brandenburg u. a. Stände bei. Doch für diese Länder begannen jetzt erst die furchtbarsten Kriegsleiden. b) Bis zum Westfälischen Frieden 1648. Denn jetzt trat Frankreich offen auf die Seite der Gegner Habsburgs und schlofs mit dem tapferen Bernhard von Weimar einen Vertrag, durch den dieser in französische Dienste trat; auch das Bündnis Frank- reichs mit Schweden wurde erneuert. Immer mehr verlor der Krieg den religiösen Charakter und wurde zum reinen Eroberungs- kriege auswärtiger Mächte auf deutschem Boden, der in immer grauenvollerer Weise geführt wurde. Bernhard errang im Sw., der schwedische General Banör im N. Deutschlands so große Erfolge, — während andrerseits Johann von Werth bis vor die Thore von Paris drang —, dafs der neue Kaiser Ferdinand Hl, der von 1637 — 57 regierte, in große Bedrängnis kam, aus der ihn der plötzliche Tod Bernhards (1639) zunächst befreite. Aber die Erfolge Banörs und seiner Nachfolger Torstenson und Wrangel und der französischen Feldherren Turenne und Condö zwangen ihn endlich in einen Frieden zu willigen, wie ihn im wesentlichen schon Wallenstein angestrebt hatte.

19. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 160

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
160 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519—1648. Rudolf Ii. 1576-1612. Ausdehnung des Prote-stantismus. Gegensätze innerhalb des Protestantismus. Der Katholizismus. Gegenreformation in Köln. über, auch nachdem Suleiman im Jahre 1566' vor dem von Zriny bis zum Tode verteidigten Szigeth gestorben war, das Versprechen des Tributs. Er hatte zu Lebzeiten seines Vaters eine starke Hinneigung zum Protestantismus zur Schau getragen; als Kaiser zeigte er sich wenigstens versöhnlich und duldsam. Sein Sohn Rudolf Ii., dem deutschen Leben dadurch entfremdet, daß er in Spanien erzogen war, war zwar streng katholisch, aber gewaltsamem Eingreifen abgeneigt, menschen- und thatenscheu, ein Liebhaber der Alchymie und Astrologie, ein kraftloser und untüchtiger Regent. § 147. Die Religionsparteien. So traf der um sich greifende Protestantismus anfangs auf wenig Hindernisse. Etwa neun Zehntel der Bevölkerung Deutschlands sollen damals vom alten Glauben abgefallen sein; von den Kurfürsten waren drei protestantisch, dazu viele weltliche Fürsten und die meisten Reichsstädte; und selbst in vielen katholischen Fürstentümern, zum Beispiel in den habsburgischen Landen hielten die Stände größtenteils zum neuen Glauben. Trotz des geistlichen Vorbehalts wurden eine große Menge von Bistümern und Klöstern, unter anderen sämtliche Bistümer rechts der Weser mit Ausnahme von Hildesheim, säkularisiert und von protestantischen Administratoren, meist Prinzen benachbarter Häuser, regiert. Aber diesem äußeren Wachstum entsprach nicht eine innere Kräftigung. Die Lutheraner und die in den Augsburger Religionsfrieden nicht aufgenommenen Calvinisten standen sich schroff gegenüber. Die neugegründete ernestinische Universität Jena wurde ein Hort des strengen Luthertums/Melanchthon, der 1560 starb, wurde seiner vermittelnden, versöhnlichen Richtung wegen des heimlichen Calvinismus beschuldigt; in Kursachsen wurde 1577 die streng lutherische forrnula concoj?diae aufgesetzt, die dann als allgemeines Bekenntnis der Lutheraner anerkannt wurde? Der religiöse Zwiespalt hinderte ein politisches Handinhandgehern die sächsischen Kurfürsten wahrten meist ein gutes Verhältnis zum Kaiser, während die calvinistische Pfalz an der Spitze der Opposition stand. Dem gegenüber schritt der Katholizismus zum Angriff. Voran ging die stille, aber unermüdliche Arbeit der Jesuiten; sie gründeten eine große Zahl von Niederlassungen,^urn Beispiel in Wien, Prag, München, Ingolstadt, Graz, Köln, Heiltgenstabjd Dann ging man zunächst in den geistlichen Fürstentümern daran, den Protestantismus zu verdrängen, protestantische Lehrer und Geistliche durch katholische zu ersetzen und jesuitische Schulanstalten zu errichten. (Als Kurfürst Gebhard von Köln den Versuch machte sein Erzstift zu reformieren, wurde er im Jahre 1582 entsetzt und durch spanische und bayrische Truppen vertrieben; ebenso wurde 1598 in der

20. Realienbuch - S. 93

1914 - Langensalza : Beyer
i Der Dreißigjährige Krieg. — G. Die Folgen des Dreißigjühr. Krieges. C)3 Der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz erhielt die Nheinpfalz und die achte Kurwürde. «Ls gab nun, da Bayern bestehen blieb, acht Kurfürsten. Ferner wurden die Schweiz und die vereinigten Niederlande endgültig vom Reiche getrennt. 2. Die religiösen Verhältnisse. Indem man auf den klugs- burger Neligioiisfrieden von f535 zurückging, wurde bestimmt, daß die Katholiken, Protestanten und Reformierten völlig gleiche Rechte besitzen sollten. Die Reformierten waren hiervon bisher ausgeschlossen gewesen, kille geistlichen Güter, die sich seit dem s. Januar \62^ in den bsänden der Protestanten befanden, sollten protestantisch und diejenigen, welche damals katholisch waren, katholisch bleiben. So war das Restitutionsedikt von {62ty aufgehoben. 3. Die Reichsverfassung, während die Bestimmungen über die religiösen Verhältnisse sich für die Zukunft als segensreich erwiesen, war die Neuordnung der Reichsverfassnng verderblich. In dem langen Kampfe zwischen dem Kaiser und den Fürsten trugen die letzteren den Sieg davon. Die Fürsten erhielten volle Landeshoheit; sie konnten daher über die inneren und äußeren Verhältnisse ihrer Gebiete nach Belieben bestimmen. In letzter Hinsicht bekamen sie das Recht, unter sich und mit auswärtigen Staaten Bündnisse zu schließen; nur durften diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Bus den früheren Lehnsleuten waren nun unabhängige Landesherren geworden. S. Oie folgen des Dreißigjährigen Krieges. p In bezug auf das staatliche Leben. Deutschland bestand nun aus vielen nur sehr lose miteinander verbundenen Staaten. Wohl hatte es in dem Kaiser ein Oberhaupt; aber die frühere Wacht des- selben war dahin. Das Reich war ohne einheitliche Leitung, ohne regel- mäßige Einkünfte und ohne ein starkes Heer. Daher konnte es nach außen hin nicht kraftvoll auftreten, und dies war um so ver- hängnisvoller, als gerade in jener Zeit das benachbarte Frankreich sich zu einem mächtigen Staatswesen entwickelte, während das Reich als Ganzes an Wacht und klnsehen einbüßte, gewannen die Einzelstaaten. Die meisten derselben waren aber zu klein und unbedeutend, als daß sie für das Ganze hätten etwas Ersprießliches leisten können. Deutschland hatte seine führende Stellung in Europa eingebüßt und ging seiner inneren Auflösung entgegen. 2. In bezug auf das wirtschaftliche Leben, vor dem Kriege galt unser Vaterland mit Recht als ein reiches Land: der klckerbau brachte gute Erträge, Gewerbe und Handel blühten. Nachdem Deutsch- land dreißig Jahre hindurch der Tummelplatz fremder Kricgsvölker ge- wesen war, hatte sich alles völlig geändert. Krieg, Hungersnot und ansteckende Krankheiten hatten die Einwohnerzahl stark vermindert. Von f6 Willionen waren noch ^ Willionen übriggeblieben.