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1. Geschichte des Mittelalters - S. 68

1888 - Wiesbaden : Kunze
68 Erste Periode des Mittelalters. er die Bistümer Salzburg, Freisingen, Regensburg, Passau, Würzburg, Erfurt, Büraburg bei Fritzlar, Eichstädt und richtete sein besonderes Augenmerk auf den Lebenswandel und die geistige Regsamkeit der Geistlichen. Zu dem Ende berief er Synoden, ließ heilsame Gesetze aufstellen und verbot den Geistlichen die Teilnahme an Jagden und Kriegszügen. 745 brachte er auf einer allgemeinen fränkischen Kirchenversammlung die Oberhoheit des Papstes für die gesamte fränkische Kirche zur Anerkennung. Mainz wurde zum Erzbistum erhoben und Bonifacius durch Ptpirt den Kleinen 748 zum bleibenden Wohnsitz übergeben. Von Mainz aus leitete Bonifacius die ganze Kirche Deutschlands mit Kraft und Wohlwollen, sodaß er in Wahrheit ein Wohlthäter für Deutschland geworden ist. Der Bekehrungseifer aber erfüllte selbst noch die Brust des hochbetagten Greises. Es zog ihn unwiderstehlich hin nach Fries land, gleichsam als solle er sein verdienstliches Werk in dem Lande be- schließen, wo er es begonnen hatte. Von geheimer Todesahnung erfüllt, traf er seine letzten Anordnungen. Nach einer kurzen, glücklichen Fahrt den Rhein hinab langte er mit zahlreichem Geleite an und ließ sich zu D o k k u m nieder, wo er in seinem Wirken bald guten Erfolg hatte. Als er aber am 5. Juni 755 Bekehrte zur Taufe erwartete, brach eine Schar heidnischer Friesen hervor, um den Sturz der Götzenbilder zu rächen. Ohne mit seinen Gehilfen Widerstand zu leisten, fiel er, das Evangelienbuch in der Hand haltend , unter den Axthieben dieser Heiden und starb mit 52 seiner Gefährten den Märtyrertod. Seine Leiche fand seinem Wunsche gemäß ihre Ruhestätte in dem von ihm gegründeten Kloster Fulda. Der Ausbau des Werkes, zu dem Bonifacius in Deutschland den Grund gelegt hatte, wurde von seinen Schülern unter dem Schutze der Frankenherrschaft fortgesetzt. Christliche Kultur und Sitte löschten allmählich die Spuren des Heidentums aus. Auch äußerlich gedieh die Kirche. An den Bischofssitzen entstanden prächtige Kirchen (Dome) und bischöfliche Pfalzen; Handwerker, Freie und Edle zogen hinzu, sodaß diese Orte zu prächtigen Städten aufblühten. Die zu einem Dome gehörende Geistlichkeit bildete später das Domkapitel, woraus gewöhnlich der Bischof hervorging, der entweder von dem Domkapitel gewählt oder von dem Landesherrn ernannt wurde. Mehrere Bistümer wurden zu einem Erzbistum vereinigt. Die Klöster. Wichtige Kulturstätten wurden die Klöster. In fruchtbarer Gegend angelegt, gaben sie die Anregung zur Bebauung

2. Geschichte des Mittelalters - S. 69

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 13. Die römische Kirche. Bomfacius. Die Klöster. 69 des Bodens und zur weiteren Ausbreitung des Christentums; sie nahmen sich der Armen und Kranken an, gaben dem Wanderer gastliche Herberge, widmeten sich dem Jugendunterricht, bewahrten die Reste der Litteratur des Altertums und bildeten neue Pflanzstätten für die Wissenschaften. Das Klosterwesen hatte seinen Ursprung in Ägypten, wo es sich in den ersten christlichen Jahrhunderten aus dem Streben entwickelte, fern von dem Geräusche der Welt in Bußübungen Gott zu dienen. Das Klima des Landes, sowie der von alters her dem Leben abgewandte Sinn der Ägypter begünstigten ein solches Streben, und die Christenverfolgungen seit dem Ende des 3. Jahrhunderts gaben demselben weitere Verbreitung. Die Weltflüchtigen wurden Anachoreten, Monachi (Einsiedler) genannt. Der Stifter des Mönchswesens ist der Ägypter Antonius, der von Jugend auf die Einsamkeit und die Beschäftigung mit religiösen Dingen liebte. Die Bibelworte: „Verkaufe alles, was Du hast, und gieb es den Armen", veranlaßten ihn, daß er sein väterliches Erbe unter die Armen verteilte und sich im Jahre 285 als Einsiedler in die Wüste zurückzog. Zur Zeit der großen Christen- verfolgung (311) kehrte er nach Alexandrien zurück, um die Christen zur Standhaftigkeit im Glauben zu ermutigen, dann aber suchte er die Einsamkeit von neuem auf. Bald wurde feine Hütte die Wallfahrtsstätte für solche, die Trost und Hilfe suchten, und er gelangte allmählich in den Ruf eines Heiligen. Seiner Anregung folgten andere, die sich in seiner Nähe ansiedelten. Er stellte eine Verbindung zwischen den Einsiedlern her, nahm sie unter seine Aufsicht und machte ihnen außer den Andachtsübungen auch Handarbeiten zur Pflicht, um sie vor Müßiggang zu bewahren. Im Jahre 356 starb er in dem hohen Alter von 105 Jahren. Sein Schüler Pachomius (t 348) hatte viele Einsiedler in gemeinschaftlichen Wohnungen (claustra) unter einem Vorsteher oder Vater (abbas, Abt) vereinigt und eine bestimmte Regel für das Zusammenleben eingeführt, in welcher Einsamkeit, Ehelosigkeit, Fasten, Beten und Handarbeit, sowie Gehorsam gegen die Vorsteher die Hauptforderungen bildeten. Das erste Kloster war auf der Nilinsel Tabennä und umfaßte bei seinem Tode 1300 Mitglieder in 8 Häusern. Frauen folgten dem Beispiel der Männer und gründeten Nonnenklöster. Bald gab es nicht bloß in Einöden sondern auch in volkreichen Städten Klöster. Von Ägypten verbreitete sich das Klosterwesen nach dem Abendlande. Hier artete es während der Völkerwanderung aus, erhielt aber dann durch Benedikt von Nursia in Umbrien

3. Geschichte des Mittelalters - S. 18

1888 - Wiesbaden : Kunze
18 Aus der deutschen Vorzeit. zu unterwerfen. Da Cäsar den gleichen Plan verfolgte, so forderte er (58 v. Chr.) den germanischen Heerführer zu einer Unterredung auf, erhielt aber die stolze Antwort, wenn Cäsar etwas von ihm verlange, möge er zu ihm kommen. Cäsar eilte hierauf zu Ariovist und stellte ihm vor, er habe kein Recht, Gallien an sich zu reißen und als unumschränkter Herr daselbst aufzutreten. Allein Ariovist entgegnete ruhig: „Das Recht des Kriegs beanfpruche ich ebenso, wie es die Römer thun. Ich hindere die Römer in der Ausübung ihres Rechtes nicht, darf also billigerweise verlangen, daß sie mich in dem meinigen auch nicht stören." Der Krieg war deshalb unvermeidlich. Cäsar aber erstaunte nicht wenig, als er die Furcht seiner Soldaten und Hauptleute vor den riesigen Germanen bemerkte. Rasch ries er seine Soldaten zusammen, sprach ihnen Mut ein und erinnerte sie an Roms Siege bei Aix und Vercellä. „Und wenn das ganze Heer mich im Stiche läßt, so greise ich den i^eind mit meiner Leibwache, der zehnten Legion, an und werde mit ihr siegen oder sterben", schloß er drohend. Neuer Mut beseelte die römischen Krieger. Eines Tages erfuhr Cäsar, daß die deutschen Priesterinnen dem Ariovist warnend untersagt hatten, eine Hauptschlacht vor dem Neumond zu wagen. Sofort ließ er das Lager seines Gegners bei Mülhausen im Elsaß stürmen. Die Germanen wehrten den feindlichen Andrang nach Kräften ab, als sie aber sahen, daß sie nicht stand halten konnten, ergriffen sie schleunigst die Flucht in der Meinung, die Götter zürnten ihnen wegen des begonnenen Kampfes, und eilten an den Rhein. Viele ertranken im Strome; Ariovist selbst entkam auf einem Kahne und erschien nie wieder in Gallien. Cäsar wagte es nicht, die Flüchtigen zu verfolgen und in ihren dichten, undurchdringlichen Wäldern aufzusuchen. Er eroberte von 58—50 vor Chr. ganz Gallien, schlug auch zweimal Brücken über den Rhein, der damals Gallien von Germanien schied, aber mehr um die Germanen von einem Angriffe auf Gallien abzuschrecken, als um rechtsrheinische Eroberungen zu machen. Drusus und Tiberius. Unter der Regierung des Kaisers Augustus hatten dessen Stiefsöhne Drusus und Tiberius die Länder südlich von der Donau dem römischen Reiche unterworfen. Rhein und Donau bildeten jetzt die Grenze zwischen Germanien und Rom. Da aber die Germanen häufig über den Rhein setzten, die römischen Unterthanen beunruhigten und dann mit Beute reich beladen wieder in ihre Wälder zurückkehrten, so beschloß Drusus, sie in ihrem Lande auszusuchen und zur Ruhe zu zwingen. In vier Feldzügen wandte er steh m den fahren 12—9 v. Chr. zunächst gegen die Völkerstämme, welche

4. Geschichte des Mittelalters - S. 113

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 2. Heinrich Iii. 113 Mittelmeer bis zur Eider und umfaßte drei Königreiche: Italien, Burgund und Ungarn, sieben deutsche Herzogtümer: Schwaben, Bayern, Franken, Sachsen, Ober- und Niederlothringen, Kärnten, und zwei slawische Herzogtümer: Polen und Böhmen mit Mähren. Heinrich suchte dem Fehdegeist der Zeit nach Kräften zu steuern und Friede und Recht im Reiche aufrecht zu erhalten. Als Schirmherr der Kirche strebte er eine innere Läuterung derselben an, war für eine Verbesserung der Zucht unter Geistlichen und Laien bemüht und setzte nur würdige Bischöse ein, ohne Geld oder Geschenke von ihnen anzunehmen. Er selbst war demütig und fromm und ging mit dem besten Beispiel voran. Ost ließ er sich von seinem Beichtvater blutig geißeln und setzte die Krone nie- aufs Haupt, ohne zuvor gebeichtet und Buße gethan zu haben. Er wurde in seiner Thätigkeit von dem Kloster Cluny in Burgund unterstützt, wo ein strenger, frommer Sinn unter den Mönchen herrschte. Von dort aus war 1032 der „Gott es friede" angeregt worden, und viele hundert Klöster in Burgund und Frankreich schlossen sich den Bestrebungen Clunys an. Die Bestimmungen darüber lauteten: „Von Mittwoch Abend an bis zum Sonnenausgang des folgenden Montags soll niemand dem andern etwas gewaltsam nehmen, noch einen andern wegen einer That zur Rechenschaft ziehen, noch eine Bürgschaft einfordern. Wer diesem Beschlusse zuwider handelt, soll Buße zahlen oder aus der christlichen Gemeinschaft ausgestoßen werden." Dieser Gottesfriede drang in alle Lande, selbst über das Meer nach England. 1043 berief Heinrich eine Reichs Versammlung nach Konstanz, schlichtete die vorhandenen Streitigkeiten und gebot, daß fortan Friede im Reiche walten solle. Im Jahre 1046 eilte Heinrich nach Rom, um dem in der Kirche damals herrschenden Unfug ein Ende zu machen. Seit 1033 schaltete daselbst Papst Benedikt Ix., welcher Kirchenstellen für Geld verkaufte und wegen seines sittenlosen Lebens zuletzt verjagt wurde. Allein Benedikt that seinen Nachfolger in den Bann und verkaufte die päpstliche Würde an einen edlen Priester, Gregor Vi., ohne diese Würde selbst niederzulegen. So regierten gleichzeitig drei Päpste. Darüber entstand Ausruhr und Verwirrung; keine Ordnung blieb, kein Gesetz wurde gehandhabt. Heinrich berief deshalb die Bischöfe nach Sutri, 10 Stunden nördlich von Rom, setzte die drei Päpste ab uni) ließ die alte Satzung Ottos I. erneuern, daß ohne Genehmigung des Kaisers eine Papstwahl nicht gültig sei. Daraus ernannte er zu Rom den deutschen Bischof Suidger von Bamberg als Klemens 11. Cassians Weltgeschichte. Ii. 5. Aufl. t>. Ph. Beck. 8

5. Geschichte des Mittelalters - S. 118

1888 - Wiesbaden : Kunze
118 Zweite Periode des Mittelalters. baren Hülle sich verbarg, entsprochen haben. Der Knabe brachte seine Jugendzeit in Rom mit Studien zu, trat in den Orden der Benediktiner ein und zeichnete sich später als Mönch des burgundischen Klosters-Cluny durch Gelehrsamkeit, Sittenstrenge und umfassende Bekanntschaft mit den Angelegenheiten der Kirche aus. Dann wurde er einflußreicher Ratgeber mehrerer Päpste; er kam in vertraulichen Umgang mit Gregor Vi. und begleitete Leo Ix. nach Rom. Hier wurde er Subdiakonus und blieb seitdem die Haupttriebfeder der päpstlichen Regierung. Sein frommer, ernster Sinn erfüllte ihn mit Wehmut und Entrüstung über das in der Kirche herrschende Verderben. Den Hauptgrund desselben fand er in der Abhängigkeit der Kirche von der weltlichen Macht. Darum suchte er die Kirche davon zu befreien und ein Übergewicht derselben, eine Hierarchie, über die weltlichen Obrigkeiten zu begründen. Schon 1059 setzte er unter Papst Nikolaus Ii. auf der Kirchenversammlung zu Rom den Beschluß durch, daß die Päpste, welche bis dahin unter der Einwirkung des Kaisers von der römischen Geistlichkeit, dem Adel und dem Volke gewählt worden waren, künftig von 7 Kardinalbischöfen und 28 Kardinalpriestern ernannt werden sollten und der Kaiser das Bestätigungsrecht jedesmal erst vom Papste zu empfangen habe. Dieses Kardinalkollegium, welches 1586 aus 70 Mitglieder festgesetzt wurde, versprach der Normannenherzog Robert Guiscard zu schützen, der sich von der Sache des Kaisers trennte, den Papst als Lehnsherrn anerkannte und von diesem zum Herzog von Apulien und Kalabrien erhoben wurde. Hildebrand bestieg 1073 unter dem Namen Gregor Vii. den römischen Stuhl und benutzte die Tradition der Kirche, wie die eigne Kraft dazu, die Hierarchie dauernd zu befestigen und der weltlichen Macht überzuordnen. Seine Ansichten über die Stellung, welche der Papst gegenüber dem Kaiser und der weltlichen Macht einzunehmen habe, drückte er in folgenden Sätzen aus: „Der Papst ist der Stellvertreter Christi aus Erden; als solchem kommt ihm auch die höchste Gewalt auf Erden zu. Ihm sind die Könige zum Gehorsam verpflichtet, mithin alle geistlichen und weltlichen Verhältnisse untergeordnet. Denn wie die Welt durch zwei Lichter erleuchtet wird — durch die Sonne, das größere, und den Mond, das kleinere: so wird auch die Welt nur durch zwei Gewalten gelenkt, die größere apostolische und die kleinere königliche. Und wie der Mond nur sein Sicht von der Sonne erhält, so empfangen auch alle weltlichen Regenten ihre Gewalt nur vom Papste, dem die fetntge unmittelbar

6. Geschichte des Mittelalters - S. 206

1888 - Wiesbaden : Kunze
206 Dritte Periode des Mittelalters, hochgestellt waren. Diese Achtung und Hochschätzung der Frauen beruhte darauf, daß man sie als körperlich schwache, aber geistig starke Wesen betrachtete, welche darum aus Schutz und Heilighaltung vollen Anspruch hatten. Allein diese Ehrerbietung ging nie so weit, daß die Frauen in den Vordergrund des staatlichen Lebens getreten wären; im Gegenteil das Weib war Weib, der Mann ihr Gebieter, Beschützer und Vater. Das Los der Frauen wurde durch die Einführung und Ausbreitung des Christentums allgemein ein besseres, weil das Christentum die Frauen auf eine dem Manne gleichgeordnete Stufe erhob und ihnen die gebührende geistige Freiheit erteilte. Darum sehen wir auch die Frauen allerorten für die Verbreitung der christlichen Lehre thätig. So finden wir namentlich den heiligen Bonifacius mit deutschen und englischen Frauen im Verkehr, welche dem frommen Apostel in seinem mühsamen Berufe der Heidenbekehrung beistanden. Außerdem führen die Legenden, eine große Zahl von Frauen auf, welche als Nonnen oder als Stifterinnen von Klöstern und Gönnerinnen der Kirche sich auszeichneten und eine Stelle unter den Heiligen der katholischen Kirche sich erworben haben. Die Nonnen. Wie die Mönche, so lebten auch die Nonnen in den Klöstern nach festgestellten Regeln, welche nicht verletzt werden durften. Jede eintretende Nonne mußte ein Prüfungsjahr durchmachen, nach dessen Ablauf sie das Klostergelübde der Armut, Demut und Ehelosigkeit abzulegen hatte. Das 25. Lebensjahr wurde gewöhnlich als das Jahr angenommen, wo ein Mädchen sich für den Dienst der Kirche entscheiden konnte. Jede eintretende Nonne mußte sich durch Aufheben und Wegwerfen eines Strohhalmes ganz von der Welt lossagen, den Schleier und die Ordenstracht anlegen, sowie nach den vorgeschriebenen Regeln des Klosters leben. Durch die Kreuzzüge nahm das kirchliche und klösterliche Leben neuen Ausschwung, besonders durch Bernhard von Clairvaux, welcher, wie seine Briefe zeigen, mit einer großen Zahl frommer Frauen in Verkehr stand. Darunter find Briefe an Nonnen, voll von Ermahnungen, Belobungen und Zusprachen der verschiedensten Art. Die Errichtung des Dominikaner- und Franziskanerordens veranlaßte Frauen, ähnliche Orden zu stiften. Die heilige Klara, die Tochter eines angesehenen Ritters, die Freundin und Schülerin des Franz von Assisi stiftete 1212 den Orden der K l a r i f f i n n e n. Als sie sich zur Stiftung eines Frauenordens nach seiner Regel entschlossen hatte, wurde sie von Franziskus und seinen Brüdern mit brennenden Kerzen an der Klosterpforte

7. Geschichte des Mittelalters - S. 207

1888 - Wiesbaden : Kunze
32. Die Frauen des dritten Zeitraums. 207 empfangen, darauf legte sie vor dem Altare ihre prächtigen Kleider ab, ließ sich die Locken abschneiden und nahm mit dem Schleier das grobe Franziskanerkleid an. Ihrem Beispiele folgte die eigene Mutter und Schwester. Das Leben der Nonnen hatte in den Augen der Welt etwas Würdevolles, Anziehendes und Reizendes; man betrachtete sie als gottgeweihte Jungfrauen, als Bräute Christi, und nach diesem Gesichtspunkte wurden selbst Vergehen unter ihnen behandelt und bestraft. In ihren Beschäftigungen beschränkten sich die Nonnen nicht bloß auf Gebete, fromme Betrachtungen und den Gottesdienst, sondern sie gaben sich auch mit den gewöhnlichen Haus- und Handarbeiten, mit der Kranken- und Armenpflege, mit dem Unterricht der weiblichen Jugend, mit Musik und Dichtkunst ab. 2. Die Betschwestern. Einen Mittelstand zwischen dem weltlichen und klösterlichen Leben bildeten die Betschwestern (Beguinen). Ein Priester in Lüttich hatte sein ansehnliches Vermögen dazu bestimmt, ehrbare Jungfrauen und Witwen durch eine eigentümliche Stiftung zu einem gottgefälligen Leben zu vereinigen und vor den Verführungen der Welt zu sichern. In seinem Garten vor der Stadt Lüttich erbaute er eine Kirche und um dieselbe eine Menge abgesonderter Häuschen, welche er Frauen ohne Unterschied des Standes und Vermögens einräumte. Sie waren Nonnen und versprachen Gehorsam für die Zeit ihres Aufenthaltes im Beguinenhof, wo sie einzeln oder auch zu vier beisammen, doch mit gesonderter Haushaltung wohnten. Sie behielten dabei die Verfügung über ihr Eigentum und das Recht, den Hof zu verlassen und sich zu verheiraten. Diese Beguinenhöse bildeten sich im Lause des 13. Jahrhunderts in den meisten Städten Belgiens und der Nachbarländer. Wenden wir uns einzelnen Frauen zu, welche durch ihre Weiblichkeit, Frömmigkeit und Wohlthätigkeit sich großen Ruf erworben haben, so sind besonders zwei hervorzuheben: Die heilige Elisabeth und die heilige Hedwig. 3. Elisabeth von Thüringen, die Tochter des Königs Andreas Ii. von Ungarn, war als vierjähriges Kind 1211 an den Hof des Landgrafen Hermann von Thüringen auf die Wartburg gekommen, für dessen Sohn Ludwig sie von ihrer Geburt an als Gemahlin bestimmt war. Sie war schon als Kind sehr mildthätig und wurde später ihres tapfern, frommen Gatten durchaus würdig. Die innigste, reinste Liebe beglückte das edle Paar, und Elisabeth begleitete ihren Gemahl aus allen seinen Reisen. Nächst der Armenpflege beschäftigte sie sich vorzüglich mit den Kranken und scheute sich nicht, selbst den Aussätzigen,

8. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1888 - Wiesbaden : Kunze
288 Vierte Periode des Mittelalters. hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur. Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-

9. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293 und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte. Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt

10. Geschichte des Mittelalters - S. 294

1888 - Wiesbaden : Kunze
294 Vierte Periode des Mittelalters. und nach der Zeit Morgen spräche oder Handwerk, in späteren Jahrhunderten, wo sie nur einigemal im Jahre regelmäßig gehalten wurden, das Quartal genannt. Man versammelte sich in Hand-werks her der gen, wo um festen Preis alle einheimischen und fremden Gewerbsgenossen Speise, Trank und Quartier haben konnten, oder in eigens erbauten oder eingerichteten Häusern und Stuben, welche den Namen Zunfthaus. Zunftstube oder Jnnungs-niederlagen führten. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft- oder Stubenknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Zunftlade aufbewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung und die regelmäßigen Übungen im Kriegshandwerk; sie besaßen ihre eigenen Wassen, Banner und Zeug-hä user. Jeder widmete willig seine freie Zeit, um in der Handhabung der Waffen sich zu vervollkommnen. Diese kriegerische Haltung verschaffte den Zünften sogar gleiche Rechte mit den Altbürgern. Anfangs waren die Zünfte nämlich frei von den Lasten der Bürger und hatten nichts zum städtischen Haushalte beizusteuern. Als sie aber zur Steuerpflicht angehalten worden waren und von der redlichen Verwaltung der städtischen Gelder durch die Altbürger-Geschlechter sich nicht überzeugt hielten, forderten sie nicht nur Rechnungsablage, sondern auch Anteil an der städtischen Verwaltung. Das Sträuben der Patrizier gegen diese Neuerungen machte die Zünfte in ihrem Streben nur energischer und zäher; nach langem Streite siegten sie und erkämpften sich nach und nach die Zulassung zum vollen Bürgerrecht, zum Mitgenuß des Gemeindevermögens und zur Befähigung, ein städtisches Amt zu bekleiden. So bildete sich in der Folge eine gemischte Bürgerschaft; die eine Hälfte bestand aus den vormals allein ratsfähigen Edelleuten und Rittern, den Geschlechtern und allen Altbürgern, wozu die Rentiers, Kaufleute, Wechsler, Goldschmiede, Salzleute und Tuchherren gehörten, die andern aus den zünftigen Handwerkern, welche je nach Beruf und Arbeit oft wunderlich eingeteilt waren. So umfaßte z. B. in Zürich (um 1336) die Schmiedezunft nicht nur die Schmiede, Schwertfeger, Kannengießer, Glockengießer und Spengler, fondern auch „die Bader und Scherer", die Chirurgen des Mittelalters. Die deutschen Städte errangen sich durch Fleiß und Ausdauer allmählich Ansehen und Wohlstand und wußten sich in
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