Und jetzt läfjt ihn die letzte krall; er linkt, doch lein Begleiter rafft und packt den müden Grafen auf und trägt ihn mit behendem Lauf.
Die Sinne schwindeln, werden irr, das Denken wird ein dumpf Gewirr, und röchelnd finkt der arme Graf an feuchtem Ort in tiefsten Schlaf.
3.
Das Gruselhorn tönt durch den Gau vom Burgfried einer hohen frau, von steilem felsenschlosse.
Don Geroldsech herab ins Tal ertönt’s: „O sucht mir den Gemahl, nehmt wagen und nehmt Rosse!“
Die Boten laufen aus und ein, hier an die Kinzig, dort zum Rhein, und da entlang der Schütter.
Der Dater ruft: „mein Sohn, nur zu, such ohne Rast, such ohne Ruh!“
„hilf suchen!“ ruft die Mutter.
Die treue Bürgerschaft zu Lahr entsendet eine junge Schar sofort nach allen Seiten.
Zu Schüttern der gelehrte flbt setzt sich behend zu Roh und trabt, dem Schutzherrn nachzureiten!
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— 49 —
Ii, Frage: Wodurch ist dies er Badeort weltbekannt?
Baden hat seinen Weltruf erhalten:
1. Durch seine heißen, heilkräftigen Quellen.
2. Durch seine herrliche Lage im Oostal.
3. Durch seine prächtige Umgebung.
4. Durch seine gesunde, heilsame, würzhafte Luft.
5. Durch sein mildes Klima.
Iii. Frage: Wieviel Badegäste kommen hierher?
Die bedeutenden Vorzüge dieser Bäderstadt locken viele kranke
und gesunde Fremde aus der ganzen Welt herbei. Es kommen
Fürsten und Grafen, Barone und Wohlhabende aller Stände jeden
Sommer nach Baden, um Heilung ihrer Leiden und Erholung von
der Arbeit zu suchen, oder um sich dort Vergnügen zu bereiten. Auch
den weniger Bemittelten ist Gelegenheit geboten, gegen geringe
Entschädigung durch das heilsame Wasser der heißen Quellen ihre
Gesundheit wieder zu erlangen.
So kommen jedes Jahr etwa 75000—80000 Fremde nach
Baden-Baden, also etwa viermal soviel Fremde als Einwohner.
Iv. Frage: Wie ist für die Unterkunft der Bade-
gäste gesorgt?
In jeder Weise ist dafür gesorgt, den Fremden den Aufenthalt
in Baden-Baden so angenehm als möglich zu machen. Herrliche An-
lagen mit schattenreichen Spaziergängen umgeben die Stadt, und
großartige Kaufläden bieten die schönsten Gegenstände zum Verkauf aus.
Vor dem Konversationshaus spielt dreimal täglich eine sehr
gute Musikkapelle. Für Essen und Wohnung sorgen die vielen
großen Gasthäuser, (Hotels) von tieneu manche wie Paläste und
Schlösser eingerichtet sind.
Wiederholungsstagen.
Wo liegt die Stadt Baden-Baden?
Warum führt die Stadt den Namen Baden-Baden ?
Wer entdeckte die warmen, heilkräftigen Quellen zuerst?
Was gründeten die Römer an den warmen Quellen?
Wie nannten die Römer diese Stadt?
Wer gab der Stadt den Namen Baden-Baden?
Welcher Markgraf nahm den Titel „Markgraf von Baden" an?
Wodurch ist Baden-Baden so weltbekannt und berühmt geworden?
Wieviele Badegäste kommen alljährlich dorthin?
Wieviele Einwohner hat Baden-Baden?
Wie ist für die Unterkunft der Badegäste gesorgt?
Streng, Badnerland, B
b
4
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Extrahierte Ortsnamen: Oostal Baden Baden-Baden Baden-Baden Baden-Baden Baden-Baden Baden-Baden Baden-Baden Baden-Baden Badnerland B
b
— 15 —
Sohn Bernhards, der in einer Zeit großer Unordnung und ^ Rechtsunsicherheit im Reiche seinen Staat mit fester Hand zu leiten verstand. Don seinen zwei Söhnen widmete sich der eine, Bernhard, ganz dem Dienst der Kirche, die später durch die Seligsprechung seine Frömmigkeit anerkannte*). Der andere Sohn Karl übernahm die Regierung der Markgrafschast^der er jetzt inmitten der Fehden, wie sie namentlich fortgesetzt der streitlustige Nachbar Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche führte, den Frieden nicht zu erhalten vermochte. Ja er wurde sogar recht empfindlich in die Händel des bösen „Pfälzer Fritz" verwickelt, der ihn mit feinen Verbündeten 1462 im Tressen bei Seckenheim (zw.
Mannheim und Heidelberg) besiegte, gefangen nahm und eine Zeit lang aus dem Heidelberger Schloß**) festhielt. ( Die Demütigungen, die diesem Markgrasen durck . den übermütigen Pfälzer widerfuhren,chätte sein Sohn. der trefflicke Ctp st o ph, bei Gelegenheit eines Familienstreites der Wittelsbacher durch Gebietserwerbungen auf Kosten dieses Fürstenhauses wieder quitt m können, allein sein rechtlicher Sinn verbot ihm, die Hand nach sremdem Gut auszustrecken und den vom Vater dem pfälzischen Nachbarn geleisteten Eid her Bundestreue zu brechem) Man erzählt sich von dem Markgrafen, daß er alles derartige Ansinnen zurückgewiesen habe mit den Worten: „Ehr und Eyd gilt bey uns mehr denn Land und Leut!" — ein menschlich schöner Zug im Leben des Fürsten, der für die badischen Stammlande einen glücklichen Übergang vom Mittelalter in die Neuzeit herbeiführte. Ein besonderes Verdienst erwarb er
*) Bernhard der Selige ist/ neben dem hl. Konrad, dem Patron des ehemaligen Bistums Konstanz, Patron der heutigen Erzdiözese Freiburg.
**) Diese Geschichte behandelt (S. Schwab in seinem Gedicht: „Das ' Mahl zu Heidelberg."
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Extrahierte Personennamen: Bernhard Karl Karl Friedrich Friedrich Bernhard Konrad Konrad
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»
s (
— 49 —
an die zweite Kammer und kann nur dann, ftenn er von dieser angenommen worben vor die erste Kammer zur Abstimmung über Annahme ober Nichtannahme im ganzen, ohne alle Abänderung, gebracht werben.
§ 64. Kein Gesetz, das die Verfaffungsurkunde ergänzt, erläutert ober abändert, bars ohne Zustimmung einer Mehrheit von */3 der anwesenden Ständeglieder einer jeden der beiden Kammern gegeben werden.
§ 65. Zu allen andern die Freiheit der Personen oder das Eigentum der Staatsangehörigen betreffenden allgemeinen neuen Landesgesetzen oder zur Abänderung oder authentischen Erklärung der bestehenden ist die Zustimmung der absoluten Mehrheit einer jeden der beiden Kammern
erforderlich. ^ Großherzog bestätigt und promulgiert die Gesetze, erläßt die zu deren Vollzug und Handhabung erforderlichen — die aus dem Aufsichts- und Verwaltungsrecht abfließenden — und alle für die Sicherheit des Staates nötigen Verfügungen, Reglements und allgemeinen Verordnungen. Er erläßt auch solche, ihrer Natur nach zwar zur ständigen Beratung geeignete, aber durch das Staatswohl dringend gebotene Verordnungen, deren vorübergehender Zweck durch jede Verzögerung vereitelt würde.
§ 68. Jeder Landtag wird in den für diesen Fall vereinigten Kammern vom Großherzog'in Perfon oder von einem von ihm ernannten Kommissär eröffnet und geschlossen.
§ 78. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich.
Wenige Monate nach Verkündigung der Verfassung, am 8. Dezember 1818, starb Großherzog Karl, erst 32jährig. Für ihn war der Tod die Erlösung von langen, schweren Leiden. Großherzogin Stephanie überlebte ihren Gemahl bei weitem; sie starb 1860 zu Nizza und hat als letztes Glied der großherzoglichen Familie m der Schloßkirche zu Pforzheim ihre Ruhestätte gefunden.
3. Großherzog Ludwig (1818—1830).
Da Großherzog Karl keine männlichen Nachkommen hinterlassen hatte, kam sein Oheim Ludwig, der dritte Sohn Karl Friedrichs aus erster Ehe, auf den Thron. Dieser war 1763 geboren und hatte früher die höchste militärische Stelle im Lande inne. Unter feiner Regierung nahm das konstitutionelle Leben seinen Anfang; und im Landtag entfaltete sich unter Führung bedeutender Männer eine rege, auf Förderung politischer Freiheit gerichtete Tätigkeit, allerdings nicht immer im Einklang mit dem Großherzog, der, in den alten Anschauungen ausgewachsen, sich nur schwer in die neuen, durch die Verfassung geschaffenen Verhältnisse einzuleben vermochte. In dem Konflikt zwischen der Volksvertretung und der Regierung kam es sogar zu einer teilweisen Änderung der Verfassungsurkunde im Sinn einer Verminderung der Volksrechte.
Mancherlei Reformen wurden eingeführt, namentlich auf dem Gebiet des Finanzwesens, des Handels und Gewerbes, der Militärverwaltung. Ganz besonderes Verdienst erwarb sich Großherzog Ludwig durch Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse:
Dr. Brunner, Abriß der badischen Geschichte. 4
9
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Extrahierte Personennamen: Großherzog_Karl Karl Stephanie Großherzog_Ludwig_( Ludwig Karl Karl Ludwig Ludwig Karl_Friedrichs Karl Friedrichs Ludwig Ludwig Brunner
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/*
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§ 18. Jeder Landeseinwohner genießt der ungestörten Gewissensfreiheit und in Ansehung der Art seiner Gottesverehrung des gleichen Schutzes
§ 19. Die politische» Siechte der drei christlichen Religionsteile sind gleich.
§ 26. Die Landstände sind in zwei Kammern abgeteilt.
§ 27. Die erste Kammer besteht: 1) aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses; 2) aus den Häuptern der staudesherrlichen Familien;
3) aus dem Laudesbischof und einem vom Grobherzog lebenslänglich ernannten protestantischen Geistlichen mit dein Range eines Prälaten;
4) aus acht Abgeordneten des gruudherrlicheu Adels; 5) aus zwei Abgeordneten der Landesuniversitäten; 6) aus den vorn Großherzog ohne Rücksicht auf Ltand und Geburt zu Mitgliedern dieser Kammer ernannten Personen.
8 32. Die Zahl der vom Grobherzog ernannten Mitglieder der ersten Kammer darf niemals acht Personen übersteigen.
.. § 33. Die zweite Kammer besteht aus 63 Abgeordneten der Städte und Ämter nach der dieser Verfassungsurkunde angehängten Berteilungsliste.
§ 34. Diese Abgeordneten werden von erwählten Wahlmünnern erwählt.
§ 36. Alle Staatsbürger, die das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, im Wahldistrikt als Bürger angesessen sind oder ein öffentliches Amt bekleiden, sind bei der Wahl der Wahlmänner stimmfähig und wählbar.
§ 38. Die Abgeordneten der Städte und Ämter werden aus acht [jetzt vier] Jahre ernannt und so, dab die Kammer alle zwei Jahre zu einem Viertel [jetzt zur Hälfte] erneuert wird.
§ 42. Der Großherzog ruft die Stände zusammen, vertagt sie und kann sie auslösen.
8 46. Alle zwei Jahre muß eine Ständeversamiuluug stattfinden.
§ 47. Die Mitglieder beider Kammern können ihr Stimmrecht nicht anders als in Person ausüben.
§ 48. Die Ständeglieder finb berufen, über die Gegenstände ihrer Beratungen nach eigener Überzeugung abzustimmen. Sie dürfen von ihren Kommittenten keine Instruktionen annehmen.
§ 49. Kein Ständeglied kann während der Dauer der Versammlung ohne ausdrückliche Erlaubnis der Kammer, wozu es gehört, verhaftet werden, den Fall der Ergreisuug auf frifcher Tat bei begangenen peinlichen Verbrechen ausgenommen.
§ 53. Ohne Zustimmung der Stände kann keine Auflage ausgeschrieben und erhoben werden.
§ 57. Ohne Zustimmung der Stände kann kein Anlehen giltig gemacht werden.
§ 58. Es darf keine Domäne ohne Zustimmung der Stände veräußert werden. Ausgenommen find die zu Schuldentilgungen bereits beschlossenen Veräußerungen, Ablösungen von Lehen, Erbbeständen, Gülten, Zinsen, Frondiensten, Verkäufe von entbehrlichen Gebäuden, von Gütern und Gefällen, die in benachbarten Staaten gelegen sind, und alle Veräußerungen, die ans staalswirtschaftlichen Rücksichten zur Beförderung der Landeskultur oder zur Aufhebung einer nachteiligen eigenen Verwaltung geschehen. Der Erlös muß aber zu neuen Erwerbungen verwendet oder der Schuldentilgungskafse zur Verzinsung übergeben werden. Ausgenommen sind auch Tausche und Veräußerungen zurrt Zwecke der Beendiguug eines über Eigentums- oder Dienstbarkeitsverhältnisse anhängigen Rechtsstreites; ferner die Wiedervergebung heimgefallener Thron-, Ritter- und Kammerlehen während der Zeit der Regierung des Regenten, dem sie selbst heim-gefallen sind.
§ 60. Jeder die Finanzen betreffende Gesetzeseutwurs geht zuerst
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Düsseldorf
— 51 —
stellung und äußerte sich wiederholt sehr befriedigt: „Die Ausstellung macht den Eindruck, die eines großen Landes zu sein."
Doch der gewünschte Erfolg stellte sich nicht ein. Den englischen Schiffen blieben die europäischen Häfen versperrt. Der Warenabsatz nach England und seinen Kolonien war unmöglich. Selbst Frankreich setzte aus die bergischen Erzeugnisse hohe Einfuhrzölle.
Da kamen die Freiheitskriege. Auf Leipzigs blutgetränktem Schlachtfelde brach die Macht Napoleons zusammen, und die Fremdherrschaft hatte in deu bergischen Landen ihr Ende erreicht.
v
\\. Düsseldorf als Festung
Gründung der Festung. Graf Adolf V. von Berg erhob das „Dorf an der Düssel" im Jahre 1288 zur Stadt und umgab es mit Mauern und Türmen. Rings um den Ort befand sich bereits ein Graben. Diese Art von Befestigung bot bei der Unvoll-fommenheit der Waffen damaliger Zeit genügende Sicherheit.
Die Ringmauer zog sich ans dem rechten User der nördlichen Düssel von der Burg bis zur Liefergasse, dann bis zur Ritter- und Krämerstraße und fand am Rheine ihren Abschluß.
Die von der Düssel umflossene Burg (a) lag außerhalb dieser Mauer und war durch eine Brücke mit der Stadt verbunden. Die einzigen Ausgänge boten das Liebfrauentor (1) zwischen „Alte Stadt" und Ratinger Straße, die Lindentreppe (2) zum Rheine hin und ein Tor (3) zwischen der Krämerstraße und dem Schloßturm.
Erste Erweiterung der Festung. Etwa 100 Jahre später fand die erste Erweiterung der Festung durch Wilhelm I. von Berg statt. Er wurde 1380 zum Herzog erhoben und nahm fortan feinen ständigen Wohnsitz in Düsseldorf. Man nennt ihn mit Recht den zweiten Gründer Düsseldorfs. Seiner Residenz verlieh er dnrch neue Einrichtungen erhöhte Bedeutung. Den früher bei Angerort in der Nähe der Stadt Duisburg erhobenen Rheinzoll verlegte er uach Düsseldorf. Dadurch wnrde der Bau des Rhein-werftes unterhalb des Schlosses, eines Wachtturmes (später Pulver-turm) und eines Lagerhauses am Rheine in der Nähe der Ritterstraße nötig. Dort stand auch das erste Bürgerhaus (Rathaus), in dem die Schössen ihre Versammlungen und Gerichtssitzungen abhielten. Die Errichtung einer Münzstätte und eines freien Wochenmarktes, die Erweiterung des Schlosses, seine Sorge für die kirchlichen Angelegenheiten trugen zur Vergrößerung der Stadt nicht wenig bei. Der Lambertnskirche, die von dem Gründer der Stadt zur
1 Siehe dazu den Plan S. 56—57.
4*
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Düsseldorf
— 13 —
und seiner Nachbargebiete fctnben in dem Stifte Aufnahme. Im Jahre 917 fielen die Ungarn in Gerresheim ein, brannten den ganzen Ort nieder und zerstörten Kirche ttnb Kloster. Die Oiben-3* batuen flohen nach Eoln und fanben bort öchutz im Kloster der Ursnlinerinnen. Radjdent die Barbaren bnrch den deutschen König Heinrich den Finkler und seinen großen Sohn Otto endgültig aus Deutschland vertrieben waren, mürbe die Abtei Gerresheirn mieber ausgebaut. Im Jahre 1805 löste die französische Regierung das Franenstist ans und nahm Besitz von dem großen Vermögen.
Die Klostergebüube des alten Stifts sinb jetzt größtenteils ver -s ch w nnben, aber noch stcl)t zu Gerresheim alb laut tebeuber ^euge vergangener Jahrhimberte die prachtvolle Stistskirche, die jetzige }>fan = firche bec Stadt. Sie schaut als eines der meuigen und besten Bau-benkmäler des Übergangstils1 aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts mit ihrem stolzen Turme in die fruchtbaren Gebiete hinüber, ans denen ihr ehedem die Fürsten- und Grafentöchter in großer Anzahl zuströmten.
5. Die Grafen von Berg.
Entstehung der Grafschaften. Kaiser Karl der Große erhob durch ruhmvolle Kriegstaten und siegreiche Eroberungszüge das Reich der Franken zu einein großen Weltreiche. 91 ach Besiegung der heidnischen Sachsen waren alle deutschen Stämme seiner Herrschaft unter* morsen. Um die cmsgebchntcn Gebiete feines Reiches besser verwalten zu können, teilte er seine bentschen Laube in Gaue ein, die er durch Grasen verwalten ließ. Der Gaugraf übte in feinem Rainen die Gerichtsbarkeit ans und führte im Kriege den Heerbann des Gaues an.
Anfangs waren die Gaugrafen nur kaiserliche Beamte; doch wurde das Grafenamt schon bald in bestimmten Familien erblich. Als unter den schwachen Rachfolgerit Karls des Großen die Macht und das Ansehen der deutschen Könige immer mehr sanken, machten sich viele Gaugrasen zu selbständigen Herren der von ihnen verwalteten Gane. Durch kaiserliche Belehnungen wie bitrch Schenkungen, Kauf, Pfanb und Erbschaft wurden ihre Gebiete fortwährend vergrößert. So entstanden freie Grafschaften, deren Gebieter zwar dem deutschen Könige lehnspflichtig, im übrigen aber völlig unabhängig waren.
Die Grafschaft Berg. Der Bezirk, worin heute das rechtsrheinische Düffeldorf liegt, hieß der Keldagau. Er hatte feinen
1 Aus dem romanischen in den gotischen Baustil.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich Heinrich Otto Karl_der_Große Karl Karls
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Gerresheim Deutschland Sachsen Karls
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Düsseldorf
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Napoleon übertrug es als Großherzogtum Berg seinem Schwager Murat. Dieser wohnte gewöhnlich im Schlosse zu Benrath. An Sonn- und Festtagen ritt er in prunkvollem Gewände zur Stadt, um dem Gottesdienste in der Hofkirche beizuwohnen. Als tüchtiger Reüer legte er den Weg von Benrath bis Düsseldorf in einer Viertelstunde zurück, sein Gefolge weit hinter sich lassend. Unter seiner Regierung wurde eifrig an der weiteren Abtragung der Wälle und Mauern gearbeitet. Es entstanden die Breite und die Elberfelder Straße sowie die ersten Bauten an der Lindenallee, damals boule-vard Napoleon genannt.
Berg unter Napoleonischer Verwaltung. Murat regierte nur bis zuin Jahre 1808 in Berg. Auch als Herrscher dieses Landes nahm er an den Kriegszügen fernes mächtigen Schwagers teil. Nachdem er im Jahre 1808 zum Könige von Neapel ernannt worden war, übernahm zunächst Napoleon selbst die Regierung des Großherzogtums, verlieh es jedoch wenige Monate später seinem fünfjährigen Neffen, einem älteren Bruder Napoleons Iii. Dieser neue Herrscher hat sein Land nie betreten. Statt seiner regierte in Düsseldorf der Statthalter Graf Be uguot. Mehr noch als unter Murat wurden nun die Geschicke des Laudes in Wirklichkeit von Napoleon selbst geleitet. Sein Wille wurde Gesetz im Bergischen Lande. Ein frischer Zug kam in die Verwaltung. Das ganze Gebiet wurde ucich französischem Vorbilde eingeteilt und verwaltet. Unsere noch jetzt bestehende rheinische Städteordnung mit der Bürgermeister-Verfassung (ohne Magistrat) stammt aus dieser Zeit. Unter dem Namen co<le Napoleon wurde das französische Recht bei uns eingeführt, für die damalige Rechtsprechung ein großer Fortschritt. Es blieb auch hier zu Lande in Kraft bis 1900, wo das Bürgerliche Gesetzbuch die deutschen Stämme auch aus dem Gebiete der Rechtsprechung einte. Mit der Einführung des französischen Gesetzbuches war eine Umgestaltung und Vermehrung der Gerichte verbunden. Jeder bedeutendere Ort erhielt ein Amtsgericht; Städte wie Elberfeld und Essen ein Landgericht, Dusteldors aber außer den genannten Gerichten ein Cberlcindesgericht, das 1815 nach Eöln verlegt nntrde.
^ Von der Hauptstadt Spaniens aus verfügte der mächtige Franzosenkaiser 1808 die Aufhebung der Leibeigenschaft im Großherzog-tum. Im nächsten Jahre erfolgte die Abschaffung des Lehnswesens und aller Standesvorrechte im Bürger- und Bauernstande. Dies war die Befreiung des Volkes aus drückenden Verhältnissen, wie sie in Preußen Napoleons größter Gegner, der Ministerpräsident Freiherr vomstein, durchführte und dadurch fein Volk für die Freiheitskämpfe erzog.
Um den Handel zu fördern, wurde ein größerer Hafen nördlich der Kunstakademie angelegt. Zu den gewaltigen Erdarbeiten verwandte man französische Galeerensträflinge, die mit den ausgegrabenen Erdma^en den Napoleons- und den Änanasberg anschütteten.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Napoleon Napoleons Napoleon Napoleon Napoleons