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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 22

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
Halbinseln bildet, wird das Innere des Kontinents er- schlossen und dem Meere nahe gebracht, also die Schiff- fahrt, der Handelsverkehr und die Verbindung mit fremden Nationen begünstigt. Besonders ausgezeichnet durch eine reiche Gliederung ist in erster Linie Europa, in andern Erdteilen die Ostküste von Nordamerika, Westindien, die ostasiatische Inselwelt und Japan. Grosse ungeteilte Massen, einen Stamm oline Glieder, bilden Afrika, Australien und Südamerika. § 34. Die Boden Gestaltung ist für das Handels- und Verkehrs- leben ebenfalls von höchster Wichtigkeit, da sie in sehr hervorragender Weise die Bewohnbarkeit, die Produktions- fähigkeit, die Richtung der Verkehrsstrassen und die Lage der grossen Handelsplätze bestimmt. Hochgebirge sind arm an Menschen, arm an Produktion und daher ein grosses Verkehrshindernis ; bei Hochebenen, die weit über dem Meere liegen, ist dasselbe der Fall. Günstiger ge- staltet sich die Sache bei den Mittelgebirgen, da sie neben den Bergweiden und Bergwaldern auch den Getreide- und Obstbau möglich machen und zugleich einen grösseren Reichtum nutzbarer Mineralien darbieten. Am günstigsten für Produktion, Handel und Verkehr sind die Tiefebenen. In ihnen ist Acker-, Garten- oder Plantagenwirtschaft -— günstiges Klima und günstige Bewässerung voraus- gesetzt — am besten möglich. Unterirdische Boden- schätze lassen sich hier leicht zu Tage fördern, da oft nur lockere Erdschichten zu beseitigen sind. Die Flüsse fliessen ruhig und erweisen sich, indem sie die Fluss- schiffahrt ermöglichen, als wesentliche Förderer des menschlichen Verkehrs. § 35. Die Gewässer des Festlandes sind teils fliessende, wie die Quellen, Flüsse und Ströme, teils stehende, wie die Binnenseen und Sümpfe. a) Die Quellen entspringen besonders häufig in den Gebirgen und verdanken ihren Ursprung den atmosphärischen Niederschlägen, welche in die lockere Erde eindringen, sich auf wasserdichten Gesteinsschichten ansammeln

2. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 5

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
7) Das Hypothekengeschäft (Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Immobilien [Gebäuden, Grundstücken etc.]). 8) Das Lombardgeschäft (Verleihung von Kapital gegen bewegliche Pfänder [Juwelen, Wertpapiere etc.]). Nach dem Charakter der Eigentümer der Banken unterscheidet man Staatsbanken und Privatbanken (meist Aktiengesellschaften), dj Versicherungen (Assekuranzen). Sie dienen zur Milderung der Folgen, die durch Unfälle bei der Er- zeugung, dem Transporte und der Aufbewahrung der Waren entstehen (Versicherungen für Land- und Wassertransport, Feuer- und Hagelversicherungen, Lebens- und Unfallversicherungen etc.). § 8. Die Fürsorge des Staates, soweit sie den Handel be- trifft, erstreckt sich auf mancherlei Angelegenheiten Von besonderer Wichtigkeit ist : a) die Regelung des Zollwesens. Zölle sind Abgaben, welche an den Grenzen bei der Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr der Waren erhoben werden (Einfuhrzölle, Durchfuhr- oder Transitozölle und Ausfuhrzölle). Je nach dem Zwecke ihrer Erhebung unterscheidet man : 1) Finanz- oder Steuerzölle, welche lediglich aus dem Grunde erhoben werden, um dem Staate eine Ein- nahme zu verschaffen. (So sind z. B. in Deutsch- land alle Zölle auf Kolonialwaren, Südfrüchte und fremde Weine reine Finanzzölle.). 2) Schutzzölle, welche den Zweck haben, die inländische Produktion vor der Konkurrenz des Auslandes zu schützen (z. B. hohe Einfuhrzölle auf ^ausländische Fabrikate und hohe Ausfuhrzölle auf inländische Rohstoffe). Um die Übelstände, welche bei der Verzollung un- vermeidlich sind, möglichst zu mindern, hat die Zoll- behörde verschiedene Einrichtungen getroffen. Dahin gehören ;

3. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 13

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
13 auf wenige Seemeilen den angrenzenden Uferstaaten vorbehalten. Als hauptsächliche Fanggründe für Wale gelten die Polarmeere. Der Robbenschlag geschieht namentlich an den Küsten des Nördlichen Eismeeres und bei Neufund- land. Auch der Stockfischfang ist am ergiebigsten auf den grossen Bänken von Neufundland. Die Heringsfischerei wird fast an allen Küsten der Nord- und Ostsee, nament- lich aber an der schottischen Ostküste in ausgedehnter Weise betrieben. Die Schwammfischerei ist sehr beträcht- lich an den östlichen Gestaden des Mittelmeeres, die Korallenfischerei im Mittelmeer, die Perlen- und Perlmutter- fischerei bei Ceylon, in dem Persischen Meerbusen und im Roten Meere. Der Gesamtwert der Seefischereiprodukte repräsentiert jährlich mehrere hundert Millionen. ' Allein der Wert der in der Nordsee jährlich gefangenen Fische beträgt nicht weniger als 164 Millionen Mark. Die ein- zelnen Staaten, deren Küsten an die Nordsee grenzen, sind an diesem Ertrage sehr verschieden beteiligt. England zieht jähr- lich ein Kapital von fast 85 Millionen Mark aus den Gewässern der Nordsee, Schottland etwa 28'/2 Millionen Mark, so dass sich der Anteil Grossbritanniens an dem Ertrage der Nordseefischerei auf beinahe 3a des Gesamtertrages stellt. Hinter Schottland an dritter Stelle folgt Hollaiid mit einem Ertrage von 19 Millionen Mark, dann kommt Frankreich mit einem solchen von 12 Millionen Mark. Erst an fünfter Stelle steht Deutschland, das für etwa 10 Millionen Mark Fische aus der Nordsee gewinnt. Norwegen erzielt einen Ertrag von 4, Belgien einen solchen von 3,5 und Dünemark von 1,5 Millionen Mark. — Das Gewicht der jährlich in der Nordsee gefangenen Fische stellt sich auf V\ï Millionen Centner oder 3072 Pfund auf den Hektar. / § 20. Die pflanzlichen Produkte der Meere sind gegenüber den Produkten aus dem Tierreiche nur von geringer Bedeutung. Von Belang ist nur das Seegras (eine Laich- krautart), das besonders an seichten, schlammigen Stellen der Nord- und Ostsee wächst, von Stürmen oft massen- haft ans Land geworfen wird und bei der Kissen- und Matratzenfabrikation einen wichtigen Handelsartikel bildet.

4. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 218

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
'218 a) «lie Streichwollfabrikation , welche gewalkte und rauhe Webstoffe liefert, als Tuch, Flanell, Buckskin etc. b) die Kammwollfabrikation, welche ungewalkte, glatte und ge musterte Wollstoffe liefert, als Merino, Orleans, Shawls, Möbel damast, Teppiche etc. Zimt, s. Gewürze. Zuckei', wird hauptsächlich aus dem zuckerhaltigen Safte des Zucker- rohrs und in den gemässigten Klimaten aus Zuckerrüben gewonnen. Der ausgepresste Saft wird zunächst durch eine vorläufige Reinigung und durch Eindampfen in Rohzucker verwandelt, und aus demselben wird alsdann durch das Raffinieren (Reinigen) der Konsumzucker gewonnen. Nach der Reinheit und Güte unterscheidet man Raffi- nade (feinster Zucker), Melis, Farin etc. Die dickflüssigen Rück- stände geben Sirup. Der Kandiszucker wird gewonnen, wenn man die verdickte Zuckerflüssigkeit längere Zeit in Gefässen stehen lässt, welche mit Fäden durchzogen sind, an denen er in sechsseitigen Prismen krvstallisiert. -------

5. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 3

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
3 b) nach der Richtung seines Betriebes als: 1 ) Einfuhrhandel (Import), wenn er fremde Erzeugnisse zum Verbrauch ins Inland führt. 2) Ausfuhrhandel (Export), wenn er inländische Er- zeugnisse ins Ausland ausführt. 3) Zwischenhandel, wenn er sich damit befasst, die Erzeugnisse fremder Völker aufzukaufen und sie wieder nach fremden Ländern abzusetzen (Phönizier und Karthager, die Städterepubliken Genua und Venedig, Hamburg und Bremen). c) nach dem Verhalten der handeltreibenden Völker als: 1) Aktivhandel, d. h. Handel derjenigen Völker, welche für eigene Rechnung und auf eigenen Schiffen einheimische Waren ausführen und fremde Erzeug- nisse einführen. 2) Passivhandel, d. h. Handel derjenigen Völker, welche die Ein- und Ausfuhr der Waren fremden Kauf- leuten überlassen. d) nach der Menge der in den Handel gebrachten Waren als : 1) Grosshandel (Handel en gros), wenn der Waren- umsatz in grösseren Mengen erfolgt, und die Waren an Kleinhändler abgesetzt werden. 2) Kleinhandel (Handel en détail), wenn der Waren- umsatz zwischen dem Kleinhändler und dem Kon- sumenten erfolgt. § 7. Der Warenumsatz wird erleichtert und gefördert durch : a) Messen und Märkte. Sie bezwecken eine Förderung des Zusammentreffens von Käufern und Verkäufern an bestimmten Orten und zu regelmässig wieder- kehrenden Zeiten. Man unterscheiet : 1) Wochenmärkte. Sie dienen hauptsächlich dem Um- sätze von Lebensmitteln (landwirtschaftlichen Pro- dukten). 2) Jahrmärkte (Krammärkte). Sie haben vorwiegend Erzeugnisse der Industrie zum Gegenstande des Handels. 1*

6. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 4

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
4 3) Specialmärkte, d. h. Märkte für gewisse einzelne Waren, namentlich für Landesprodukte (Produkten- märkte, Wollmärkte, Getreidemärkte etc.). 4) Messen, d. h. Märkte von längerer Dauer, auf denen vorzugsweise Engrosgeschäfte gemacht werden (Messen zu Leipzig und Nischni-Nowgorod). Börsen. So bezeichnet man sowohl den Ort, an dem sich Kaufleute, Banquiers, Reeder, Makler, Agenten, Spediteure etc. zu bestimmten Zeiten versammeln, um die mannigfachsten Geschäfte zu besprechen, ein- zuleiten und abzuschliessen, wie auch die Versamm- lungen selbst. Man unterscheidet: 1) Fondsbörsen, welche den Umsatz in Effekten, Wechseln, Geldsorten und Edelmetallen vermitteln. 2) Warenbörsen (Produktenbörsen), welche dem Um- sätze in realen Waren, Geld ausgeschlossen, dienen. Der Börsenverkehr wird geregelt durch die Börsen- ordnung, für deren Aufrechterhaltung ein von den Börsenbesuchern erwählter Börsenvorstand zu sorgen hat. Banken. Sie haben die gewerbsmässige Vermittelung des Geld- und Kreditverkehrs zur Aufgabe. Zu den wichtigsten Geschäften der Banken zählen: 1) Das Geldwechselgeschäft (Tausch und Kauf von ungemünztem Metall, sowie Umwechselung von Papiergeld). 2) Das Depositengeschäft (Aufbewahrung und Ver- waltung von Wertgegenständen). 3) Das Giro- oder Umschreibegeschäft (Besorgung von Zahlungen unter Kaufleuten, welche ein Konto [Girokonto] auf der Bank haben, durch blosses Ab- und Zuschreiben). 4) Das Kontokorrentgeschäft (Verleihung des Geldes an Kaufleute in laufender Rechnung). 5) Das Diskontgeschäft (Ankauf von inländischen Wechseln vor ihrer Verfallzeit unter Abzug von Diskont). 6) Das Effektengeschäft (Handel mit ausländischen Wechseln [Devisen] und anderen Wertpapieren).

7. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 6

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
6 1) Freihäfen, d. h. Häfen, welche ausserhalb der Zoll- grenze eines Landes liegen und in welche alle Waren aus dem Auslande frei eingehen, während sie dem Eingangszoll erst dann unterliegen, wenn sie inner- halb des Zollgebietes abgesetzt werden (Hamburg). 2) Zollfreie Niederlagen (Entrepôts), von der Zollbehörde eri ich tete Warenhäuser, in welchen die Waren so lange unverzollt lagern können, bis sie in den Konsum des eigenen Landes übergehen. 3) Zollfreie Privatlager, d. h. unter Zollkontrolle stehende Lagerhäuser grösserer Gewerbetreibenden. 4) Gezvährung eines Zollkredits an solche Handels- häuser, welche grössere Mengen zollpflichtiger Waren einführen (Weinhändler). Die Handelsbewegung, welche durch keinerlei Zölle erschwert ist, den ausländischen Kaufmann dem in- ländischen gleichstellt und zwischen ihnen die freie Konkurrenz eröffnet, bezeichnet man als Freihandel. b) Die Vertretung der Interessen des Handels im In- und Auslande. Von besonderer Wichtigkeit sind: 1) Die Handelsverträge, d. h. Verträge, die zwischen verschiedenen Staaten abgeschlossen werden, um entweder bestehende Handelsbeziehungen zu regeln, oder neue zu gründen. Sie erstrecken sich auf die Ein- und Ausfuhr, die Zölle u. a. m. 2) Die Handelskonsulate. Sie dienen zur Vertretung der Handelsinteressen und zum Schutze der im Auslande ansässigen oder dort vorübergehend sich aufhaltenden Staatsbürger. Die zu diesem Zwecke angestellten Beamten werden Konsuln genannt. 3) Die Handelskammern. Gesetzlich autorisierte, aus der Mitte des Handelsstandes gewählte Körper- schaften, welche die Vertretung der Interessen des Handelsstandes in einem gewissen Bezirk bezwecken. Untrennbar ist mit dem Handel das Verkehrswesen verbunden. Dasselbe umfasst alles, was die Menschen geschaffen haben, um Personen, Güter und Nachrichten

8. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 49

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
49 Mit dem nordwestlichen Vorsprunge, dem schön geformten Siebengebirge, tritt der Gebirgsflügel hart an den Rhein (Drachenfels). 7) Das Sauerland (= Süderland) erfüllt hauptsächlich die Provinz Westfalen. Der grosse Reichtum an Eisen- und Kohlenlager hat hier eine grossartige Industrie hervorgerufen, die sich der englischen und belgischen würdig zur Seite stellen kann. Das Gebiet ist daher der erste Industriebezirk und das am dichtesten bevölkerte Gebiet des deutschen Reiches. Besonders drängt sich in den Thälern der Ruhr und Wupper das Fabrik- leben zusammen (Essen, Witten, Elberfeld-Barmen, Iserlohn etc.). 8) Der Hunsrück (Hünen-Rücken) erhebt sich links vom Rhein zwischen der Nahe und Mosel. Er ist auf seinen Scheitelflächen rauh und unfruchtbar, aber stark be- waldet. Mit steilen Rändern, die in ihren niedrigen Thälern von Weinpflanzungen und Obstgärten überzogen sind, fällt er in die Flussthäler ab 9) Die Eifel, nördlich von der Mosel, ist eine öde, ein- förmige, rauhe Hochebene. Die vielen Kegelberge, kraterförmigen Vertiefungen und Vulkanseeen, sowie das vulkanische Gestein (Lavagestein, Bimstein, Basalt), womit die Schieferplatte durchsetzt oder überlagert ist, lassen die frühere Vulkanthätigkeit dieses Gebiets erkennen. 10) Das hohe Tenn (= Moor) schliesst sich nach N.w. unmittelbar an die Eifel an. Es ist auf weite Strecken mit_ Torfmooren und waldlosen Heideflächen bedeckt und gehört zu den unwirtlichsten Strecken deutschen Landes. B. Main -Weser -Gebirge. § 77. 1) Der Spessart (Spechtswald), halbinselartig vom Main umflossen, ist ein niedriges vielkuppiges Massengebirge, ausgezeichnet durch grosse Wälder mit prachtvollen 4

9. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 52

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
52 fallende Bergschluchten stürzen die Bergwasser mit zahlreichen Wasserfällen. In den höheren Gebirgslagen bildet die Vieh- zucht die wichtigste Erwerbsquelle. Die Viehzüchter wohnen in sennhüttenartigen Holzhäusern, den Bauden, die aber meist auch im Winter bewohnt sind und zugleich als Gasthäuser für die vielen Sommergäste dienen. Die tieferen Gehänge des Gebirges sind reich bewaldet, worauf noch weiter abwärts das Gebiet des vorwaltenden Ackerbaues folgt. Durch Er- schliessung der Steinkohlenlager bei Waldenburg hat auch die Metall- und Gewebeindustrie einen lebhaften Aufschwung genommen, so in Hirschberg, Landeshut, Schweidnitz, Langen bielau etc. Daneben tragen zahlreiche Glashütten, Holz schneidewerke, Porzellan- und Steingutfabriken zum Unter halte und zur Verdichtung der Bevölkerung bei. — Auch der Fremdenverkehr bildet sowohl im Gebirge selbst, wie in den am Nordfusse liegenden Badeorten (Warmbrunn u. a.) eine Quelle bedeutender Einnahme. 5) Der Böhmerwald ist ein waldreiches, aber besonders in seinem mittleren Teile unwirtliches und unweg- sames Gebirge. Er bildet die Völkerscheide zwischen den deutschen Bayern und den slavischen Böhmen. Der Holzreichtum des Gebirges bildet die Grundlage einer umfangreichen Holzindustrie, und der Reichtum an nutzbaren Mineralien, wie Graphit, Quarz und Porzellanerde, hat eine ausgebreitete Glas- und Stein- gutindustrie h er vorgerufen. 6) Der Bayerwald, im S.w. dem Böhmerwalde vor- gelagert, hat ein milderes Klima als der Böhmerwald und gestattet an seinen Abhängen einen ergiebigen Ackerbau. 7) Der fränkische Jura weist fruchtbare, waldreiche Querthäler auf. Sein steiler Nordabhang bildet die thai- und höhlenreiche fränkische Schweiz''. Unweit Eichstädt finden sich die berühmten Solnhofer Schiefer- platten , welche die geschätzten Lithographiesteine liefern. 8) Der schwäbische Jura bildet eine breite Kalkstein- platte, die von der Donauseite ganz allmählich an- steigend, im N. steil und schluchtenartig abfällt. Hier

10. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 106

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
, <2 ( S{fl£/J-K y? c __ <_- 106 Die eingeborene Bevölkerung, deren Zahl auf 200000 geschätzt wird, besteht aus den hellfarbigen, gelben Na ma (Hottentotten und Buschmänner) im S. und den dunkelfarbigen Bantunegern (Herero und Ovambo) im N. des Schutzgebietes. Die Buschmänner, deren Zahl auf ungefähr 3000 Köpfe veranschlagt wird, sind fast ganz in die Kalahari zurückgedrängt. Sie führen, notdürftig mit Fellen be- kleidet, ein armseliges Sammler- und Jägerleben, ihren Unterschlupf bei schlechtem Wetter bilden Laubschirmo und Felshöhlen. Die Hottentotten sind aus dem Kaplande von den Europäern vertrieben worden. Sie wohnen in Dörfern, sind fast durchweg europäisch gekleidet, gut beritten und mit Büchsen bewaffnet. Früher ein wohlhabendes Hirtenvolk, sind sie jetzt der Trunksucht ergeben und so träge, dass sie nur die bitterste Not zur Arbeit treibt. Viel lieber greifen sie zum Räuberhandwerk. Mit den Herero, auf deren Rinderheerden sie es bei ihren Räubereien besonders absehen, leben sie in beständiger Feindschaft. Die Herero sind ein wohlhabendes, nomadisch umher- ziehendes Hirtenvolk, dessen ganzes Leben in der Sorge um seine Heerden aufgeht. Alle sind eifrigst auf die Vermehrung ihres Viehstandes bedacht, der ihren Reich- tum bedingt und mit dem ein schwunghafter Handel betrieben wird. Sie wohnen in geräumigen Hütten, die sich zu Dörfern vereinigen. Die Ovambo wohnen im nördlichsten Teile des Schutz- gebietes. Sie sind sesshafte Ackerbauer und üben auch eine nicht unbedeutende gewerbliche Thätigkeit. Sie werden als (leissige, zuverlässige Menschen geschildert und haben sich als Arbeiter im Dienste der Europäer gut bewährt. Die weisse Bevölkerung hat in den letzten Jahren er- heblich zugenommen (1891 zählte sie erst 539, 1899 dagegen '2472 Köpfe). Sie besteht zum grössten Teile
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