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1. Deutsche Geschichte - S. 130

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648. ttähö in skit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol- mungen , ; über gendes bestimmt: verhält- Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch ent- nlf,e" schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen. An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter--pommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad- ministrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der mutigen, gewaltige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichst) er- rechtlichefassung getroffen. In dem Kamps zwischen Kaisertum und Fürstentum wunsen. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen. Deutschland am Ende des dreißigjährigen Krieges. Zerspittte- § 140. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges 5)Ä= waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem tauttf.

2. Deutsche Geschichte - S. 130

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. Ferdi- feit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter- naitb Iii. 1 1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunchst die Gebietsverhltnisse anlangt, so wurde fol- mutigen , , , der gendes bestimmt: S: Frankreich wurde fr seine Teilnahme am Kriege dadurch ent-niffe' schdigt, da ihm auer den Bistmern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsa abgetreten wurde; franzsische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Sddeutschland stand franzsischen Einfllen offen. An S ch w e d e n fiel Vorpommern, dazu die frheren Bistmer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem Hommerschen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschast auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-ministrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rh einpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der 2s. gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus aus der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsstieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen uter bestimmte man, da diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, pro-testantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsver-Nchefassung getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum 25. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den west-Mischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit stemden Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland am Ende des dreiigjhrigen Krieges. S 140. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Deutsch waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem lan?.

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 107

1886 - Berlin : Hofmann
§ 63. Der dreißigjährige Krieg. C. Wallensteins Tod. Ende des Kriegs. 107 Wallenstein hielt sich zunächst in Böhmen, ohne von hier aus den siegreichen Schweden entgegenzutreten. Er beschäftigte sich mit weitausschauenden Plänen: für sich selbst wollte er umfangreiche Teile des Reiches erwerben, durch Friedensschluß mit den Protestanten den Einfluß des bayrischen Kurfürstenhaufes, welches ihm sehr feindlich war, brechen und überhaupt eine Reform der Reichsverfassung herbeiführen. Er sing Unterhandlungen mit den Schweden an, welche die kaiserlich-bayerische Partei erfuhr. Man bezichtigte ihn, um ihn zu stürzen, des Hochverrats. Als er nun gar zu Pilsen die Offiziere feiner Armee ganz und ausschließlich sich verpflichten wollte (Revers zu Pilsen!), brachte feine Gegenpartei, welche sich im Heere besonders auf Dttaoio Piccolomini stützte, feine Absetzung durch. W allenstein, im Begriff feine Pläne in offener Auflehnung gegen den Kaiser durchzusetzen, ward (Februar) 1634 1634 zu Eger ermordet. (Gordon; Butler.) Die Kaiserlichen waren nun im Vorteil. In der Schlacht bei Nördlingen 1634 siegten sie über Bernhard oon Weimar. 1634 Dadurch kam es, daß: a) die süddeutschen Protestanten sich völlig den Franzosen anschlössen, die schon lange darauf gelauert hatten, aus den deutschen Wirren Vorteil zu schlagen; b) die norddeutschen Fürsten (zuerst Sachsen in dem Frieden zu Prag 1635) mit dem Kaiser Frieden machten. 1635 Fortan geht der Krieg in ein Gewirr oieloerschlnngener Kämpfe auf, die sich im Westen wie im Osten oollziehen. Schweden und Franzosen suchten von dem geschwächten Reichskörper die ihnen zunächst gelegenen Teile abzureißen. Das deutsche Volk litt entsetzlich unter den Grausamkeiten der völlig verrohten und zuchtlosen Söldnertruppen. Der Wunsch nach Frieden wurde in den deutschen Reichsständen allgemein. Nur war es schwer, einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen. Seit 1640 schon spielen die Friedens-uuterhandlungen. Endlich kam im Jahre 1648 der West- 1648 fälifche Frieden zu Osnabrück und Münster zustande. Die Hauptbedingungen desselben, die auf Jahrhunderte hinaus der deutschen Geschichte ihren Lauf bestimmten, find: A. Äußere Veränderungen des Reiches. 1. Die Schweiz und die Niederlande scheiden endgiltig aus dem Reichsverbaude aus.

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 159

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
m. Frankreich, England und Skandinavien im 16. Jh, 159 Hawkins führte im Verein mit Medina Sidonias Unfähigkeit die Niederlage der prahlerisch „unüberwindlich“ genannten Flotte nach neuntägigen Kämpfen im Kanal 1588 herbei. Damit begann Englands maritimer Aufschwung, wenn auch vorläufig die Kolonisation „ Yirginiens“ durch Sir Walter Raleigh mißlang, begann Handel und Gewerbe aufzublühen, begann auch die mächtige Entfaltung des englischen Geisteslebens, die in den Werken William Shakespeares und Franz Bacons von Verulam zu Tage trat. Elisabeth starb 1603 unvermählt, nachdem sie als ihren Nachfolger Jakob Vi. bezeichnet hatte. Mit ihr erlosch das Haus Tudor. 3. Skandinavien. § Iso* In Deutschland, der Schweiz, in Schottland war die Reformation eine Tat des Volkes, in England und Skandinavien eine Tat des Königtums. Die Union der drei nordischen Reiche {§ 8*2 Anm.) brach infolge des Stockholmer Blutbades 1520, wo der leidenschaftliche Christian Ii. die Häupter des ihm feindlich gesinnten schwedischen Adels ermorden ließ, endgültig auseinander. Schweden erhob sich unter der Führung des jungen Gustav Erichson Wasa, der (1523) zum König ausgerufen wurde. Im selben Jahre wurde Christian auch in Dänemark gestürzt, und sein Oheim und Nachfolger Friedrich I. führte hier die lutherische Reformation ein. In Schweden setzte Gustav L es durch, daß die Predigt der lutherischen Lehre freigegeben and die Kirchengüter eingezogen und ihm zur Verfügung gestellt wurden; mit diesen Mitteln befestigte er sein Königtum. Ihm folgte (1560) sein ältester, halb geistesgestörter Sohn Erich Xiv., nach dessen Einkerkerung sein zweiter Sohn Johann, der dem Katholizismus zuneigte. Dessen Sohn Sigismund, katholisch und zum König von Polen gewählt1, wurde nach des Vaters Tode aus Schweden verdrängt von seinem Oheim, Gustavs I. drittem Sohne Karl Ix. Auf diesen folgte sein 17jähriger Sohn Gustav Ii. Adolf (1611 — 32). Ungewöhnlich be- 1) Seit dem Aussterben des Jagiellonischen Mannsstammes (1572) war Polen Wahlreich.

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 172

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
140. 172 Fünfte Periode. Von 1517 —1643.—Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. Ms 1648. Der Westfälische Friede 1648. Schon seit dem Beginn seiner Regierung 1640 war der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden eingetreten. Ernstliche Verhandlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen und den Odermündungen, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; Frankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau und andre Teile des Elsaß, zum Teil unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg fast ganz Hinterpommern und als Ersatz für das übrige Pommern, dessen Herzogshaus 1637 ausgestorben war, mit Rücksicht auf den Vertrag von 1529 die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 erworben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte. b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Bekenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht bloß den Reichsständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Untertanen gewährleistet — außer in Österreich; seitdem schied Österreich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. So hatte sich die Reformation die europäische Anerkennung errungen.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 11

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
ü. Frankreich unter Ludwig Xiv. und seine Vorherrschaft in Europa. So begann er nach dem Tode seines Schwiegervaters Philipp Iv. gegen Spanien den sog. Devolutionskrieg, indem er -trotz dem Verzicht seiner Frau Teile der spanischen Niederlande beanspruchte, gestützt auf das in Brabant zivilrechtlich geltende ius devolutions, wonach ein Erbe ausschließlich den Kindern erster Ehe gehörte und im Augenblicke einer zweiten Vermählung des Vaters auf sie „devolvierte“ (überging), so daß der wieder verheiratete Vater nur den ^Nießbrauch auf Lebenszeit behielt; Maria Theresia war aber Philipps Iv. einziges Kind aus seiner ersten Ehe. Trotz seinen Siegen begnügte sich Ludwig im Frieden zu Aachen mit einigen flandrischen Plätzen {darunter Lille) angesichts des Dreibundes, den Holland, England und Schweden geschlossen hatten. b) Der Krieg gegen Holland 1672 — 79. Des Königs ganzer § 10. Haß wandte sich gegen Holland, die protestantische Republik mit ihrer Preßfreiheit und ihrem freien Bürgertum, deren Eroberung ein ungeheurer Zuwachs der Macht Frankreichs sein mußte. Die Verhältnisse Europas waren dem Unternehmen günstig. Es wurde Ludwig leicht, England (§ 6) und Schweden auf seine Seite zu ziehen. Auch hatte er, zum Teil dank der Tätigkeit der Gebrüder Fiirstenberg, mit zahlreichen Reichsständen, darunter mit Kurpfalz — die Tochter des Pfalzgrafen, Elisabeth Charlotte (Liselotte),1 wurde die Frau Philipps von Orleans, des Bruders Ludwigs —, mit Bayern und Kursachsen, Neutralitäts-oder Freundschaftsbündnisse geschlossen und die Minister Leopolds I. Lobkowitz und Auersperg für sich gewonnen. Holland selber war durch Partei wirren zerrissen und geschwächt; damals hatte die aristokratische Partei unter Johann de Witt die Oberhand. Der einzige Verbündete Hollands war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Der Angriff der von Conde und Turenne geführten französischen Heere gegen das durch Parteihader zerrissene Land war vernichtend. Aber durch eine Revolution wurde Wilhelm Iii. von Oranien zum Statthalter erhoben — Johann de Witt und 1) Sie blieb an dem sittenlosen französischen Hofe eine kerndeutsche Frau von sittlicher Tüchtigkeit, wie ihre Briefe bezeugen.

8. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 100

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
100 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Erster Abschnitt. Von 1789—1815. $ Melas, der die Schlacht schon gewonnen glaubte, einen glänzenden Sieg. Die Niederlage des Erzherzogs Johann bei Hohenlinden (ö. von München) durch Moreau im Dez. 1800 machte dem Kriege ein Ende. Im Frieden von Luneville^a. d. Meurthe sö. von Nancy) 1801 wurde das linke Rheinufer endgültig an Frankreich abgetreten; eine „Reichsdeputation“ sollte zu Regensburg die Entschädigung der betroffenen weltlichen Fürsten festsetzen; diese-sollte gefunden werden in Säkularisationen geistlicher Gebiete und in Mediatisationen (mediatisieren = einen unmittelbaren Reichsstand mittelbar machen, unter einen Landesherrn bringen). Da begann ein würdeloses Buhlen deutscher Fürsten um die Gunst Bonapartes, seines Ministers Talleyrand und ihrer Beamten. Dem Frieden mit dem Kaiser folgte das Konkordat mit Papst Pius Vii. (1801), das diesem den Kirchenstaat zurückgab, die katholische Religion in Frankreich wiederherstellte, aber die-Kirche der Herrschaft des Staats unterstellte; alsdann 1802 der Friede mit England zu Amiens. § 85. b) Der Reichsdeputationshauptschluß 1803. Die Reichsdeputation führte im wesentlichen die Befehle Frankreichs und Rußlands aus, die 1801 miteinander Frieden geschlossen hatten; hier regierte nach Pauls Ermordung Alexander I. 1801 — 25. Durch Säkularisationen und Mediatisationen verschwanden 112 Reichsstände, und zwar fast alle geistlichen Fürsten und alle Reichsstädte bis auf sechs: Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg, Nürnberg; diese beiden wurden bald darauf bayrisch. Den größten Gebietszuwachs erhielten Preußen und Bayern, jenes die Bistümer Hildesheim und Paderborn, den besten Teil von Münster, das mainzische Thüringen (das Eichsfeld und Erfurt), mehrere Abteien und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar; Bayern erwarb mehrere Bistümer, i). ' wie Würzburg und Bamberg, und Reichsstädte. Entsprungen der bösen Lust der Feinde und der Ländersucht deutscher Fürsten, barg doch diese Revolution, die dem alten Reiche eigentlich ein Ende machte und in den Territorialbestand der katholischen Kirche umfassender eingriff als selbst die Reformation, in ihrem Schöße, sehr gegen den Willen ihrer Urheber, die Keime einer besseren Zukunft für die Nation. i\Xwv yyvvi /vvw/jf'jt/£*

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 169

1902 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Der Dreifsigjährige Krieg 1618 — 48. 169 Der Westfälische Friede 1648. Schon auf dem Regensburger Reichstage (1640), dem ersten seit 1613 berufenen, trat der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden ein. Ernstliche Ver- handlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. In den Territorialfragen gingen Schweden und Frankreich zusammen, in den religiösen waren sie Gegner und war Frankreich mit Bayern verbündet. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpom- mern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; Frankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau, Breisach und das Elsafs, dieses unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg den östlichen Teil von Hinter- pommern und als Ersatz (mit Rücksicht auf den Vertrag zu Grim- nitz 1529; das pommersche Herzogshaus war 1637 ausgestorben) für das übrige Pommern die Bistümer Halberstadt, Minden, Kam- min und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 er- worben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Nieder- lande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte. b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Be- kenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht blofs den Reichs- ständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Unter- thanen gewährleistet — aufser in Österreich; seitdem schied Öster- reich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. §143.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 22

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
22 Sechste Periode. Von 1648—1789. — Erster Abschnitt. Von 1648 —1740. der Krone anznerkennen. Darauf trat an die Spitze des Türken- krieges Prinz Eugen von Savoyen1, Österreichs gröfster Feld- herr und Staatsmann im 18. Jh. Er siegte bei Zenta a. d. Theifs entscheidend (1697). Im Frieden von Karlowitz (bei Peter- wardein) trat 1699 die Pforte an Österreich Ungarn, Siebenbürgen und den gröfsten Teil von Slawonien und Kroatien, an Polen Teile der Ukraine und Podolien, an Venedig Morea ab. 1716 unternahm Österreich (Karl Vi.) als Bundesgenosse der von den Türken angegriffenen Republik Venedig einen neuen Türkenkrieg, der nach glänzenden Siegen Eugens bei Peter- wardein und Belgrad zum Frieden von Passarowitz (ö. von Belgrad) führte (1718), in dem Österreich das Banat, das nördl. Serbien und die Walachei bis zur Aluta erhielt. Die beiden letztgenannten Gebiete aber mufsten nach einem neuen, unglücklichen Kriege im Frieden von Belgrad wieder abgetreten werden (1739). 6. Der spanische Erbfolgekrieg und die Herstellung des Gleichgewichtes der Grofsstaaten. §19. a) Die Veranlassung. Bei der Kinderlosigkeit und Kränk- lichkeit des letzten spanischen Habsburgers, Karls Ii., hatte die Frage, wer Erbe der spanischen Monarchie werden solle, schon lange die Aufmerksamkeit beschäftigt. Ansprüche erhoben Lud- wig Xiv. für seinen jüngeren Enkel Philipp von Anjou, Leopold I. für seinen jüngeren Sohn Karl und der Kurprinz Josef Ferdinand von Bayern2. Die Seemächte England und Holland, aus politischen Gründen und aus Handelsinteressen wegen der Verbindung Spaniens mit Frankreich oder Österreich besorgt, suchten eine Teilung der spanischen Monarchie herbei- zuführen, sodafs der Haupterbe Josef Ferdinand würde. Nach- dem der Tod des jungen Kurprinzen 1699 diesen Plan vereitelt hatte, gelang es der französischen Diplomatie die Häupter der spanischen Nationalpartei und Karl Ii. für die französische Thron- 1) Er war der Sohn des Grafen von Savoyen - Soissons und der Olympia Mancini, einer Nichte Mazarins, zu der Ludwig Xiy. eine Zeitlang eine Nei- gung empfunden hatte. Da Olympia sich später mit dem Könige verfeindete und dieser ihrem Sohn den Eintritt in das französische Heer verwehrte, wandte sich Eugen nach Österreich.
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