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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 33

1855 - Heidelberg : Winter
§. 34. Politisches Leben der Griechen. 33 4. Politisches Leben der Griechen. §. 34. Was die staatlich en Einrichtungen der Griechen betrifft, so standen Anfangs die einzelnen Völkerschaften unter Königen, welche nach deni Erbrecht oder mit Gewalt den Thron erhielten. Die P r ie- st er hatten nirgends eine Herrschaft, dagegen durch die Orakel be- deutenden Einfluß. Nach der dorischen Wanderung trennte sich das Ganze in einzelne, von einander unabhängige Städtegebiete, welche zuweilen in einen Stadtebund zusammentraten. Die Königsthümer verschwanden bald, indem die Könige theils ausstarben, theils vertrieben wurden. An ihre Stelle traten in Städten mit großem Grundbesitz Arisiokratieen (Adelsherrschaften). Diesem Adel suchte sich in Handelsstaaten der Stand der Reichen gleichzustellen, der dann die Oberherrschaft bekam; dies nannte man Timokratie. Das niedere Volk bildete, wo die neuen Einwanderer das llebergewicht erhielten, eine Art Mittelstand, oder sank zur Leibeigenschaft herab. Als Sklaven hatte man nur gekaufte Nichtgriechen. In Städten mit großem Han- dels- und Gewerbstande, wo die Glieder dieses Standes bald zu Reich- thum gelangten, errangen sie sich meist einen Antheil an der Regierung, und es entstand die beschränkte Demokratie (Volksherrschaft). Aus beiden, der Aristokratie und Demokratie, gieng zuweilen die Tyrannis hervor, d. h. die unbeschränkte Herrschaft eines Einzelnen, eines sogenannten Tyrannen, worunter man sich jedoch, besonders in der älteren Zeit, nicht immer einen grausamen Despoten, sondern meist einen für das Wohl des Volkes besorgten Alleinherrn zu denken hat. Aus der Timokratie entstand häufig die Oligarchi e, die Herrschaft Weniger, welche sich durch Gewalt in der Regierung zu erhalten suchten. Oft aber überschritt auch das Volk (der Demos) die Schranken und erzwang sich allgemeine Theilnahme an der Regierung (unbeschränkte Demokratie), welche leicht in Ochlokratie (Pöbelherrschast) ausartete. Bei diesein Auseinandergehen der griechischen Stämme hatten sie doch wieder verschiedene Bande der Einigung. Zuerst die Gast- f r e u n d s ch a f t, dann die Waffen- und Bundesgenossen- schäften mehrerer Staaten unter der Oberanführung (Hegemoni e) des angesehensten; ferner die Amphiktyvnie, eine Verbindung meh- rerer Staaten zum Schutz der gemeinschaftlichen Heiligthümer und Fest- spiele. — Das allgemeinste und weiteste Band aber waren ihre hei- ligen Festspiele: die dem Zeus geweihten olympischen, welche alle vier Jahre wiederkehrten, und nach welchen ihre Zeitrechnung sich rich- tete; die dem Apollo geweihten pytbisch en zu Delphi; die dem Poseidon geweihten isthmischeu bei Korinth und die von Herakles gestifteten nemeischen bei Nemea. Leitfaden der Weltgeschichte. 3 r

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 151

1855 - Heidelberg : Winter
§. 143 b. Die englische Republik, Restauration und Revolution. 151 Krieg mit Spanien, in welchem er Jamaika und Dünkirchen er- warb. Daher war ihm das neue Parlament so günstig, daß es ihm auf seinen Antrag den Königs titel votirte. Allein da das Heer dagegen war, so begnügte er sich mit der Erweiterung der Protektoratsrechte. Seine Strenge aber, mit welcher er alle Opposition im Parlament nie- derschlug , rief mehrfache Verschwörungen und Mordanschläge gegen seine Person hervor, so daß er in seinem Handeln unsicher wurde und sich mehr und mehr nach Außen abschloß. Der Tod seiner Lieblingstochter erschütterte sein ohnehin aufgeregtes Gemüth so, daß ein Fierberanfall seinem Leben ein Ende machte. Er starb den 5. Sept. 1658 mit großer Ruhe, während ein furcht- barer Sturm über London hereinbrauste. C romwell stammte aus einer landadeligen Familie in Wales und schloß sich schon frühe den puritanischen Grundsätzen mit ganzer Seele an, denen er auch unwandelbar treu blieb, so daß man ihm den Vorwurf der Heuchelei durchaus nicht machen kann. Er betrachtete das Ehristenthum (frei- lich in der von ihm erfaßten einseitigen Form) und die bürgerliche Freiheit als die Grundlagen der Wohlfahrt des Staats, und wo er auch fehlte, ge- schah es nie aus eigennütziger unlauterer Absicht. Ohne Widerspruch wurde sein schwacher Sohn Richard zu seinem Nachfolger ernannt, aber von dem wieder zusammenbernfenen Rumpf- parlament bald darauf beseitigt. Als nun eine despotische Militär- herrschaft einzureißen drohte, rückte der schottische Statthalter Monk mit seinem königlich gesinnten Heer in London ein, ließ das Verfahren gegen den König für nichtig erklären und ein neues Parlament aus- schreiben, wodurch sich der Rumpf von selbst auslöste. Darauf setzte sich Monk mit Karl Ii., der sich in den Niederlanden aufhielt, in Verbindung, und erwirkte bei dem neuen Parlament die Zurückrufnng desselben. Karl ¡I. zog unter allgemeinem Jubel des Volks als König 1660 in London ein. Dieß nennt man die englische Restauration. Aber Karl ll. hielt keine seiner Versprechungen ganz. Er entfrem- dete sich seine Unterthanen durch seine Verheirathung mit einer Katho- likin, durch Bedrückung der Presbyterianer und durch Bevorzugung derer, die zum katholischen Glauben übertraten, so daß ihm eine starke Opposition der Whigs (oder Volkspartei) entgegenstand, welche ihm die Test- und die Habeas-Corpus-Acte abrang. Die erstere bestimmte, daß nur solche, welche der englischen Kirche angehören, zu öffentlichen Aemtern gelangen könnten, und die zweite setzte das allgemeine Recht persönlicher Freiheit fest. Von Niemand betrauert, starb Karl Ii., nachdem er noch zuvor zum katholischen Glauben übergetreten war. Ihm folgte in der Regierung 1685 Jakob Ii., sein katholischer Bruder. Dieser suchte die königliche Macht unumschränkt und die katholische Kirche zur herrschenden zu machen. Zu diesem Zweck hob er die Testacte

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 10

1855 - Heidelberg : Winter
10 §. 5. Stände und Kasten, Priesterstaaten und priesterliche Kriegcrstaaten. So führten feste Wohnplätze die Sorge für angemessene Kleidung in den verschiedenen Jahreszeiten und für schützendes Obdach herbei. Es mußten Flüsse gedämmt, Kanäle zur Bewässerung gegraben, Wälder ausgerottet, Sümpfe trocken gelegt werden. Auch führte die Beschäftigung mit dem Landbau nothwendig zur Beobachtung der Gestirne. Hauptsächlich aber traten bei festen Ansiedelungen die verschiedenen Stände mehr und mehr auseinander, und auch die vorher genügende Sitte des Familienlebens reichte zur Lenkung so zusammengesetzter Ver- bindungen nicht mehr hin. Es entstanden Gesetze, welche inan unter den Schutz der Religion stellte und sie dadurch heiligte. So trat der Priesterstand, als der Wächter der Gesetze und Bewahrer göttlicher Dinge in die erste Reihe und es bildete sich ganz natürlich die theokratische oder hierarchische Staatsform. Je «lehr aber das Volk und mit ihm auch die Priester selbst die tiefere Bedeutung ihres Gottesdienstes verloren, desto mehr suchten letztere die bürgerlichen und religiösen Kenntnisse als Geheimlehre zu bewahren, in ihrem Stand zu vererben und sich mit den andern unvermischt zu er- halten. So entstand die Priesterkaste. Zu gleicher Zeit fchloßen sich aber auch die übrigen Stände mehr und mehr gegen einander ab, und gaben so Veranlassung zur Entstehung der übrigen Kasten, von welchen gewöhnlich die Kri e g e r kast e als die zweite, die L a nd b a u er als die dritte, die Gewerbetreibenden als die vierte, und — wo sie vorhanden war — die Hirten als die letzte erscheinen. Da nun die Theilung der Arbeit unter mehreren Kasten damals der Vervollkommnung der verschiedenen Bernfsarten förderlich scheinen mochte und jedenfalls die Fortpflanzung erlangter Einsicht und Geschicklichkeit von Geschlecht auf Geschlecht sicherte, suchten die Priester die verschiedenen Kasten durch strenge Gesetze völlig zu trennen, so daß jede Vermischung als Versündigung erschien, und den Verlust der Kaste nach sich zog. Solche Staaten, in welchen diese Kasteneinrichtung bestand, nennt man Priesterstaaten, die zu den ältesten gehören, und sich bei demzend- volk, den Indern, Alt-Aegyptern und Aethio pen fanden. Manchmal aber kam es vor, daß die Priester mit der einheimischen oder eingedrnngenen Kriegerkaste die Herrschaft theilen mußten, und so p r i e st er- lich e K r i e g e r st a a t e n entstanden, wie bei den spätern A e g y p t e r n, Chaldäern, Alt-Assy r ern, Alt-M ed ern und Persern. Im Ganzen beruhte aber die Einrichtung aller dieser Staaten des Al- terthumö auf dem Stern dienst; ihre staatliche Gliederung sollte ein Abbild der himmlischen Ordnung seyn, in welcher die Gestirne sich be- wegen. Aber auch das konnte sie nicht bewahren vor dem Versinken in eine blos mechanische Ordnung, welche alles freie Leben unterdrückte, was dann wieder die Folge hatte, daß da und dort kräftige Männer aus der

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 107

1855 - Heidelberg : Winter
§. 106. England unter den angelsächsischen u. normannischen Königen. 107 aber der von Herzen fromme, gerechte und gewissenhafte Ludwig Ix., der Heilige (1226—1270), welcher Ruhe und Ordnung in seinem Lande herstellte und die Uebergriffe der Päpste beschränkte. Von seinem Krenz- zug und Tod siehe §, 102, 2. England unter den angelsächsischen und normannischen Königen. §. 106. Die sieben Königreiche der Angelsachen waren 827 von König Egbert in Ein Reich vereinigt worden, das aber von den Einfällen der Dänen viel zu leiden hatte, bis 871 Alfred der Große sie bei Ed dington besiegte und zurückdrängte, . woraus er im Geiste Karls des Großen sein Reich regierte. Nach seinem Tode (901) kehrten die Raubangriffe der Dänen wieder, und es machte sich sogar der Dänenkönig Kanut der Große im Jahr 1026 zum Alleinherrn von England. Er wurde darauf Christ, und regierte England, Dänemark und Norwegen mit Weisheit und Gerechtigkeit bis 1035. Aber nach dem Tode seiner Söhne kam England 1012 wie- der an den angelsächsischen Königsstamm, und zwar an Eduard den Bekenner. Es war dieß aber der letzte angelsächsische König: denn nach seinem Tode landete Herzog Wilhelm von der Normandie mit 60,000 Mann, gewann gegen den Grafen Harald von Wessex die Schlacht bei Hastings und gründete 1066 die N o r m a n n e n h e r r s ch a f t in England. Doch zog ihm seine grausame Härte den tiefsten Haß der überwundenen Angelsachsen zu, zumal er sogar ihre Sprache durch die französisch-normanische zu ver- drängen suchte. Nach dem Aussterben seines Mannesstamms kam der englische Thron an das Haus Anjou oder Plan tage u et, 1154 dessen erster König Heinrich Ii. wohl seine Großen im Zaum hielt und Irland eroberte, aber bei einem Versuche, die Geistlichkeit seiner Macht zu unterwerfen, eine tiefe Demüthigung erfuhr. Er mußte nämlich an dem Grabe des von einigen seiner Leute ermordeten Erzbischoffs Thomas Decket Kirchenbuße thun. Sein Sohn und Nachfolger war der tapfere, aber hochfahrende Richard Löwenherz (1189—1199), welcher den dritten Kreuzzug mitmachte, und auf dem Rückwege von Leopold von Oesterreich gefangen wurde. Nach seiner Auslösung und Heimkehr fiel er bald im Kampfe gegen einen seiner Vasallen. Sein treuloser Bruder Johann ohne Land zog sich bei allen seinen Unter- nehmungen nur Schmach zu und mußte seinen Unterthanen 1215 die Magna charta gewähren, d.h. den Freibrief, welcher die Grundlage der englischen Verfassung und Volksfreiheit wurde. Unter seinem Sohne Heinrich Ii!. (1216—1272) riß bei dessen Schwäche allgemeine Un-

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 181

1855 - Heidelberg : Winter
§. 160. Ein Blick auf die nächste Vergangenheit, Gegenwart u. Zukunft. 181 In der langen Friedensperiode zeigten Kunst und Wissenschaft steti- gen Fortschritt, Handel und Gewerbe wurden durch großartige Erfin- dungen (Dampfschiffe, Eisenbahnen rc.) mächtig gefördert, und das Licht christlich-sittlicher Aufklärung immer weiter verbreitet. Daneben aber legte die Propaganda falscher Freiheit in Staat und Kirche, von dem stets wachsenden Proletariat vorwärts getrieben, überall ihre Minen an, während da und dort die absolutistische Staats- und Kirchengewalt auch dem wohlbegründeten Freiheitsbedürfniß fast keine Rechnung trug. Da außerdem die obern und untern Schichten der Gesellschaft das Eine, was Noth thut, zu viel. außer Rechnung ließen, so sahen Tieferblickende schon lange den Sturz des erkünstelten Bau's des Völkerglücks voraus. Nur vermuthete Niemand, daß er so bald eintreten werde. • Der alte Revolutionsgeist, vom Co mmunismus und Socialis- mus genährt, brach 1848 wieder los, stürzte in Frankreich den Jnlius- thron um, und wälzte sich, einem reißenden Strome gleich, über ganz Europa hin, die Grundlagen der politischen und sittlichen Ordnung unterwühlend und zerstörend. In Frankreich wurde, allen Parteien unerwartet, eine Repu- blik gegründet, in welcher Commnnismus und Socialismus ein kopfloses Regiment führte, und ein Arbeiteraufrnhr den vierten Stand zur Herrschaft zu bringen suchte, der aber durch eine Militärdictatur nieder- geschlagen wurde. Der zum Präsidenten erwählte Louis Bonaparte ordnete die Verfassung. In Italien erhob sich Sicilien gegen Neapel, wurde aber wieder unterworfen. In Rom, wo Papst Pins Ix. liberale Institutionen ge- geben hatte, bemächtigte sich die Demokratie der Herrschaft: der Papst mußte stiehen, und wurde nur durch französische Bajonette wieder ein- gesetzt. — Im lombardisch-venetianischen Königreich wurden die öster- reichischen Besatzungen zum'abzüge genöthigt, und der König Karl Albert von Sardinien ließ sich zum Krieg gegen Oesterreich verleiten. Doch die Italiener wurden von dem greisen, aber noch jugendkräftigen Feldmarschall Radetzki bei Cu st oz za und Novara besiegt, imd auch Venedig mußte sich nach langem Kampfe unterwerfen. In Deutschland forderte man zuerst in Baden neben Preßfrei- heit, Schwurgerichten und Bürgerwehr ein „deutsches Parlament." Es folgten sydann- die Aufstände in Wien und Berlin; der Zusammen- tritt der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt a. M., die Erwählung des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser, die Ab- schaffung des Bundestags, die Erklärung der Volkssonveränetät, die

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 7

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 5. Stnde u. Kasten. Priester- und Priester!. Kriegerstaaten. 7 auf grerem Rume (auf Hoch- und in Thal-Ebenen) mit ihren Heer-den herumwandern knnen. Solche Völker haben, so lange sie patriarchalisch leben, keine eigentliche Geschichte. Diese beginnt erst, wenn ein Nomaden-stamm sich ansiedelt und sich bemhen mu, die dabei eintretenden Hinder-nisse der Natur oder die Strungen anderer feindlicher Stmme, denen er bei seinem vorigen Wanderleben hatte ausweichen knnen, jetzt im Verein und mit Hlfe seiner Nachbarn zu berwinden. So nthigt die Niederlassung zur Sorge fr ein festeres Obdach und fr eine dem Witterungswechsel angemessene Kleidung; man mu Flsse dmmen, Smpfe trocknen, Kanle graben, Felsen durchbrechen, Wlder ausrotten *c_ (2.) Mit der Entstehung fester Ansiedlungen entstand auch eine Ver-schiedenheit der Stnde, welche auf einer von selbst eintretenden Thei-lung der gemeinschaftlichen Arbeiten beruht, denen sich ein jeder je nach Ge-schick und Bedrfni zu unterziehen hat. An die Stelle der vorher fr die Jamilienordnung ausreichenden herkmmlichen Sitte traten nun zur Auf-rechthaltung der Ordnung in der also zusammengesetzten Gemeindeverbindung feste Gesehe, welche unter dem Schutz der Religion standen, aus der sie her-vorgegangen. So wurde der Priesterstand, als Bewahrer der religisen Satzungen, zugleich der Wchter der brgerlichen Gesetze. Und sowohl diese Verbindung der religisen und brgerlichen Verfassung, welche beide im hohen Alterthum unzertrennlich waren, als auch die Aufrechthaltung derselben durch den Pne-sterstand, als den Trger der Intelligenz, ergab sich ganz von selbst: die theokratische oder hierarchische Verfassung ist die geschichtlich lteste Staats-form. Je mehr das Volk und selbst sein Priesterstand die tiefere Bedeutung seines Religionsdienstes verlor, desto mehr suchten die Priester ihre Kenntni der religisen und brgerlichen Gesetze als Geheimlehre zu bewahren und auf ihre Standesnachkommen zu vererben. Das Bestreben, jene Ueberlieferung festzuhalten und sich vor Vermischung rein zu erhalten, machte den Priester-stand zur Priesterkaste. Auch andere Stnde schlssen sich gegen einander ab und bildeten besondere Kasten, von denen jede die Kenntni und Fer-tigkeiten ihres einfachen Berufes vom Vater auf den Sohn vererbte. Die niederen Kasten bestanden oft aus unterworfenen Stmmen. Der Priesterkaste folgte im Range die Kriegerkaste, die den Adel darstellte, dann die Kaste der Landbauer und die Kaste der Gewerbetreibenden. Trieb etwa ein Theil des Volks noch in nomadischer Weise die Viehzucht, so machte er die letzte und unreine Kaste der Hirten aus. Die Vermischung einer Kaste mit der andern galt als Versndigung und zog den Verlust der hheren Kastenrechte nach sich oder auch die Verstoung in eine dadurch entstehende verworfene Kaste. (3.) Staaten mit Kasteneinrichtung nennt man nach dem Namen des herrschenden Standes Priesterstaaten, die, wenn der Priesterstand die un-getheilte Herrschaft hatte, zu den ltesten Staaten gehren, wie bei den Ariern, Indern, frheren Aegyptiern und Aethiopen. Wo aber der Priesterstand seine Herrschaft mit der einheimischen oder einer eingedrungenen Kriegerkaste theilen mute, da entstanden Priester-liche Kriegerstaaten, wie bei den spteren Aegyptiern, bei den Chaldern, Alt-Assyriern, Alt-Medern und Alt-Persern. Ri ein Huptling aus der Kriegerkaste die volle Herrschaft an sich und lie er dem Priesterstande blos die Besorgung des Cultus, so entstand ein weltlich

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 201

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 162. Julirevolution. Belgien. Polen. Deutschland. Zollverein. 201 (welches selbst die Eroberung von Algier durch den Herzog von Angou-Mme nicht tilgen konnte), bis die wirtliche Verletzung der Charte (Kap. 160, 3) von Seiten Karl's und seiner Minister die Sultretmlution veranlat?, welche ly83i/ die Verbannung Karl's X. und seiner Familie und die Erhebung der Familie Orleans in der Person Louis Philipp's (18301848) aus den franzsischen Thron zur Folge hatte. Der Sto dieser neuen Revolution pflanzte sich zunchst in das Knig-reich der Niederlande fort, wo sich das katholische Belgien von dem protestantischen Holland losri, worauf die Konferenz in London in die geschehene Trennung willigte und aus Belgien ein eignes neutrales Knig-reich schuf (1831), dessen Krone Prinz Leopold von Sachsen-Coburg erhielt, der dem Staate eine freisinnige Verfassung gab. In der Runde, welche nun die Revolution weiter mochte, erhob sich Polen 1830 im Warschauer Aufstand gegen Rußland; aber er wurde durch die Schlacht bei Ostrolenka (1831) niedergeschlagen und Polen in Folge der Erstrmung Warschau's durch Paskswitsch dem russischen Reiche ein-verleibt; doch behielt es eine eigene Verwaltung. Die gleichzeitigen Aufstnde in Parma, Modena und im Kirchen-staate (1830) waren schnell unterdrckt worden. Auch in Deutschland, wo das von der Bundesacte gegebene Versprechen landstndischer Verfassung zunchst nur von Nassau (1815), Bayern, Baden (1818), Wrttemberg," (Groherzogthum) Hessen (1819) erfllt worden war, wirkte die franzsische Julirevolution nach und brachte Unruhen hervor, die in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover ver-schieden? politische Vernderungen, insbesondere die endliche Einfhrung von Constitutionen zur Folge hatten. Zuletzt gab Preußen, das den lieber* gang zu dieser neuen Verfassungsform durch zweckmige Einrichtungen erst vorbereiten wollte, wenigstens eine Provincial-Stndeverfassung, und Oesterreich erneuerte 1832 seine alten Landstnde. Aber der Grund der Unzufriedenheit der Deutschen lag tiefer. Das Hambacher Fest (1832) und das Frankfurter Attentat lieen das Verlangen des deutschen Volkes nach nationaler Einheit deutlich erkennen. Einstweilen wurde inde diese Einheit nur auf dem Handelsgebiet durch den auf Preuens Vorgang und Anregung hin zu Stande gekommenen Zollverein darge-stellt (1833). 5. Die Zeit von 1 833 bis 1859. (Umri Ii. 86.) Kap. 163. Sturz des Juliknigthums und die deutsche Revolution. (1.) Zu nachhaltigen Ruhestrungen kam es inde nicht, und das einige Zusammenwirken der smmtlichen Glieder des deutschen Bundes sowohl, Als auch smmtlicher europischen Frstenhfe schien die allgemeine Ruhe auf weit hinaus zu verbrgen. Zu dieser Ruhe trug die Politik Ludwig Philipp's das Meiste bei, indem er im Innern Frankreichs durch das System des Juste milieu

9. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 115

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 106. England unter angelschs. u. normann. Knigen. 115 und besonders Ludwig Ix. der Heilige (12261270), der frmmste, gerechteste und gewissenhafteste König Frankreichs, fuhren fort, die Knigs-macht zu strken. Der letztere verbesserte auch das Gerichtswesen und wute die Uebergriffe der Ppste und der Vasallen zu beschrnken. (Von seinem Kreuzzug und Tod K. 102, 3). Kap. 106. England unter den angelschsischen und normannischen Knigen. (1.) Die sieben (in Kap. 89, 2 erwhnten) angelschsischen Knigreiche, Kent, Sussex, Wessex, Essex, Northnmberland, Ostangeln und Mercia, wurden i. I. 827 von König Egbert in Ein Reich vereinigt, das aber von den bestndigen Einfllen der Dnen viel zu leiden hatte, bis Alfred der Groe die Dnen bei Eddington (in Wessex) besiegte und ihre 871 Besitzungen beschrnkte. Alfred war fr England, was Karl der Groe fr Deutschland war; er stellte zerstrte Städte her, verbesserte die Rechtspflege, baute eine Flotte, errichtete Kirchen und Schulen und sorgte durch Berufung auslndischer Gelehrten fr die Bildung des Volkes. Nach seinem Tode kehrten die Raubangriffe der Dnen wieder. Die Er-mordung aller Dnen an Einem Tage (den 13. Nov. 1002) half der Noth nicht ab; denn neue Dnenschaaren bten Rache, und der Dnenknig Rannt der Groe machte sich sogar zum Ob erherrn von England (1016). Nach dem Tode der beiden Shne Kanut's fiel England im Jahre 1042 wieder an den angelschsischen Knigsstamm, an Eduard Iii. den Beken-n e r, der normannische Sitten einfhrte. Da er keine Erben hinterlie, so entstand ein Thronstreit zwischen dem Grafen Harald Ii. von Wessex und dem Herzog Wilhelm von der Norm andie. Der letztere gewann nach seiner Landung in England die Schlacht bei Hastings (in Sussex) und grndete als Wilhelm I. der Eroberer die Normannenherrschaft in England. 1066 Er fhrte das Lehenswesen ein, indem er die Gter der englischen Groen an sein Gefolge vergab, zog sich aber durch grausame Hrte den tiefsten Ha der berwundenen Angelsachsen zu, zumal er ihre Sprache durch die fran-zsisch-normannische zu verdrngen suchte. Die Forderung des Papstes Gre-gor Vii., ihm den Lehenseid zu leisten, wies er standhaft zurck. (2.) Nach dem allmhlichen Aussterben seines Mannsstamms kam i. I. ml mit Heinrich Ii. das Haus Anjon oder Plantagenet auf den englischen Thron, der fortan durch den Besitz des ganzen stlichen Frankreichs (nm-lich der Normanine und Bretagne, so wie der Grafschaften Anjou, Maine und Tonraine, desgleichen der seiner Gemahlin Eleonora gehrigen Provinzen Aquitanien und Gascogne) den Knigen von Frankreich ae-fhrlich wurde. Er unterwarf I r l a n d (11681171) und zwang die Schotte n und Wallis er zum Legensetb; aber sein Versuch, den Klerus zu beschrnken, zog ihm die Demthigung eurer Kirchenbue zu (am Grabe des von seinen Leuten erschlagenen Erzbischofs Th o-mas Becket). Sein Sohn Richard Lwenherz (11891199), ein tapferer, aber hoch-fahrender, unbesonnener Fürst, berlie während seines Kreuzzugs (Kap. 102, 2) die Verwaltung des Reiches seinem Bruder Johann, der aber Versuche machte, den Thron sich selbst anzueignen. Richards Rckkehr vereitelte jedoch 8* '

10. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 16

1845 - Heidelberg : Winter
16 §.5. Die ältesten Staaten des Heidenthums. Auf die Priesterstaaten dieser Gattung folgen erst die- jenigen, in welchen der Kriegerstand (einheimisch oder ein- gedrungen) in einem seiner Häupter den Priesterstand zwang, die Herrschaft mit ihm zu theilen. Bei diesen wandelte sich die Hierarchie in eine Despotie um, mußte aber doch von der Religion den Schein göttlichen Ansehens borgen und der priesterlichen Macht noch großen Einfluß einräumen. Als solche priest erliche K r i e g e r st a a t e n des hohen Alter- thums zeichnen sich besonders aus: der ägyptische, chal- d ä i sch e, (alt-) assyrische, (alt-) m e d i sch e und (alt-) persische. Die Lebenseinrichtung dieser verschiedenen Priesterstaaten beruhte überall im Grunde auf dem Sterndienste (Sa- bäismus), und diejenigen, bei welchen derselbe am vorherr- schendsten war, wie bei dem Zendvolke, den Indern, den Athiopen, wollten in den innern und äußern Gliederungen ihres Bestandes das „Abbild himmlischer Ordnung" (d. h. einer den Gestirnen entnommenen sinnlichen Weltordnung) darstellen, weil jenes Alterthum in der unwandelbaren Stetigkeit der Sterne das Vorbild für seine menschlichen Einrichtungen sah und dieselbe daher durch jene ceremoniellen Formen nachahmen und einer willkührlichen, das Ganze in seinen Theilen leicht verrückenden Bewegung Vorbeugen wollte. Da aber diese menschliche Ordnung ein falsches Bild der wahren und ewigen Gottesordnung war, so mußte sie allmäh- lig zu einer, alles freie und gesundeleben erstickenden, bloßen mechanischen Ordnung werden, deren starres Gesetz keine wahre Liebe und keine wahre Freiheit kannte und förderte. Daher suchte am Ende wenigstens die Natur ihre Rechte geltend zu machen und in den priesterlichen Kriegerstaaten, in welchen der Sabäismus mehr zurückgedrängt und mit andern religiösen Vorstellungen vermischt erscheint, sich durch den weltlichen Despotismus zu einer andern Lebensordnung Bahn zu brechen, wiewohl alsdann auch dieser, da er auf Willkühr und Scheinheiligkeit ruhte, ungeachtet seiner größern Lebens- regung in noch weit tieferes sittliches Verderben hineinführte.
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