60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
— 124 —
lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen
Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten
verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus,
und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben
söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte.
Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806
endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-
TM Hauptwörter (50): [T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T17: [Uhr Feind Truppe General Schlacht Armee Napoleon Kampf Angriff Stellung], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T140: [Stadt Franzose Feind Festung Truppe Tag Mann Paris Belagerung Angriff], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm August August August
2. Ausbruch der Revolution.
11
Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen.
Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^
Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten.
Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten.
Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt."
Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen.
Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Graf_Mirabeau
Extrahierte Ortsnamen: Paris Versailles Paris Paris
98
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest)
Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen.
Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte.
Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein-
2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung.
2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
118
Vi. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms Ii.
stehend, umgeben von den Fürsten und Großen des Reiches, verlas der Kaiser die Eröffnungsrede, in der er erklärte, daß er die Reichsverfassung wahren, für die arbeitende Bevölkerung sorgen, an dem Bündnisse mit Österreich-Ungarn und Italien in deutscher Treue festhalten und die seit hundert Jahren bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu Rußland weiter pflegen, daß er, soviel an ihm liege, Frieden mit allen auswärtigen Staaten halten wolle.
Eröffnung des preußischen Landtages. Am 27. Juni 1888 eröffnete König Wilhelm gleichfalls in feierlicher Weise den Landtag der Preußischen Monarchie und leistete dabei den Eid auf die Verfassung des Königreiches. In der Eröffnungsrede heißt es:
„Ich gelobe, daß Ich die Verfassung des Königreiches fest und unverbrüchlich halten und in Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen regieren will, so wahr Mir Gott helfe!"
Im weitern Verlaufe seiner Rede erklärte der König, daß er die Rechte des Volkes ebenso wie die des Königs achten und wahren wolle. Dann fuhr er fort:
„Dem Vorbilde Meiner erhabenen Ahnherren folgend, werde Ich es jederzeit als eine Pflicht erachten, allen religiösen Bekenntnissen in Meinem Lande bei der freien Ausübung ihres Glaubens Meinen königlichen Schutz angedeihen zu lassen.
„In bewegter Zeit habe Ich die Pflichten Meines königlichen Amtes übernommen, aber Ich trete an die Mir nach Gottes Fügung gestellte Aufgabe mit der Zuversicht des Pflichtgefühls heran und halte Mir dabei das Wort des großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen der König des Staates erster Diener ist."
Die ersten Reisen des Kaisers. Kaiser Wilhelm ist vor allem bestrebt, die Leiden des Krieges von seinem Volke fernzuhalten. Um die Fürsten von seinen friedlichen Absichten persönlich zu überzeugen, hat er gleich nach seiner Thronbesteigung ihnen seinen Antrittsbesuch gemacht.
Zuerst fuhr er zur See nach St. Petersburg zum Kaiser von Ruß-laud. In Rußland bestand eine Partei, die Deutschland feindlich gesinnt war und durch ihre Zeitungen die Meinung verbreitete, der junge deutsche Kaiser wolle den Krieg mit Rußland. Der persönliche Besuch des Kaisers am russischen Hofe sollte dem russischen Volke zeigen, daß diese Zeitungsnachrichten Verleumdungen waren.
Dann begab er sich nach Stockholm zum Könige Oskar von Schweden. Dieser ist ein langjähriger Freund der Kaiserlichen Familie und hatte den Kaiser Friedrich noch zwei Tage vor seinem Tode in Potsdam besucht.
Von Stockholm fuhr der Kaiser nach Kopenhagen zum Könige von Dänemark. Wegen des Verlustes von Schleswig-Holstein waren die
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
TM Hauptwörter (200): [T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland], T157: [Friedrich Wilhelm Iii Kaiser König Karl groß Preußen Kurfürst Jahr]]
Extrahierte Personennamen: Wilhelms Wilhelms Wilhelm Friedrich Friedrich Wilhelm Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Italien Gottes Petersburg Deutschland Stockholm Schweden Potsdam Stockholm Kopenhagen Schleswig-Holstein
10
I. Die Französische Revolution.
hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____
2. Ausbruch der Revolution.
Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war.
‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber-
atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten.
In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
52
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde.
Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben.
Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können.
1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland.
Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte.
Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Hessen-Darm-stadt Oldenburg Mecklenburg Bremen Hamburg Deutschland
2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland.
53
Großherzog Karl August von Weimar war der erste, der seinem Lande eine ständische Verfassung gab (1816). Auch Nassau, Bayern und Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt verliehen den Bewohnern ihrer Länder mehr oder weniger Anteil an der Regierung durch landständische Verfassungen.
Die beiden Großstaaten Österreich und Preußen folgten zunächst dem Beispiele der Kleinstaaten nicht.
Für Preußen hatte Friedrich Wilhelm Iii. vor Wiederbeginn des Kampfes mit Napoleon von Wien aus am 22. Mai 1815 ein Patent1) erlassen, in dem er versprach, der preußischen Nation als Pfand feines Vertrauens in schriftlicher Urkunde eine Verfassung zu geben _ In allen Provinzen sollten Provinzialstände eingerichtet werden; diese sollten aus ihrer Mitte eine Landesvertretung nach Berlin entsenden. Zum erstenmal sollte ein Ausschuß am 1. September 1815 unter dem Vorsitze des Staatskanzlers Hardenberg in Berlin zusammentreten. Als der Tag der Eröffnung herankam, konnte der Ausschuß nicht zusammentreten, weil der zweite Pariser Friede noch nicht geschlossen war. Auch noch andre Hindernisse stellten sich in den Weg. Eine reformfeindliche Partei trat der guten Absicht des Königs entgegen. Aber Friedrich Wilhelm war ein zu gewissenhafter Fürst, um ein gegebenes Königswort nicht einzulösen. Als im Jahre 1817 der Staatsrat unter Hardenbergs Vorsitz eröffnet wurde, setzte der König auch einen Ausschuß zur Beratung der Verfassungsfrage ein. Die ungestüme Hast der Reformpartei hemmte die ruhige Entwicklung. Gleichwohl gab die preußische Regierung noch in demselben Jahre beim Bundestage die Erklärung ab, die Provinzialstände würden bald ins Leben treten, und eine Verfassung werde folgen. Als aber daraufhin besonders die Rheinländer ihren Erwartungen auf die Verfassung einen allzu lebhaften Ausdruck gaben, erließ der König 1818 eine Kabinettsorder, in der er sich vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für die Verleihung einer Verfassung selbst zu bestimmen.
So kam es, daß erst in den Jahren 1823 und 1824 die Provinzialverfassungen für die einzelnen Provinzen bekannt gemacht wurden. Hiernach wählten die adligen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer ihre Vertreter, die alle drei Jahre auf dem Provinziallandtage Gesetze für ihre Provinzen zu begutachten hatten. Wer kein Grundeigentum besaß, konnte nicht in den Provinziallandtag gewählt werden. Der Grundgedanke der Verfassung Solons war hier aufgenommen. /
Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817. Deutsche Studenten hatten in den Befreiungskriegen Schulter an Schulter mit ergrauten Männern um die Befreiung des Vaterlandes von der Fremdherrschaft gekämpft. In Frankreich hatten sie Ideen von Volksfreiheit und Volksrechten aufgenommen; aber diese Ideen waren unklar; sie gaben sich in Schlagwörtern
*) Quellenbuch S. 369.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn]]
TM Hauptwörter (200): [T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Karl_August_von_Weimar Karl August Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Napoleon Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Nassau Baden Württemberg Hessen-Darmstadt Wien Berlin Berlin Solons Frankreich
58
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Ludwig I. von Bayern, zum König von Griechenland gewählt. Er regierte streng der Verfassung gemäß, gründete die Universität Athen, unterdrückte das Räuberunwesen und förderte den Wohlstand des Landes. Trotzdem war er nicht beliebt und kehrte 1862 nach Bayern zurück. Auf Vorschlag von England, Rußland und Frankreich wurde Prinz Wilhelm von Dänemark im Jahre 1863 zum König von Griechenland gewählt, der unter dem Namen Georg I. noch regiert. Die Gemahlin seines Sohnes Konstantin ist Sophie, eine Schwester Kaiser Wilhelms Il, j Frankreich. Ludwig Xviii. war bereits 60 Jahre alt, als er durch die Siege der Verbündeten zum zweitenmal auf Frankreichs Thron berufen wurde. Persönlich wohlwollend, war er ohne Verständnis für die Forberungen der Zeit. Eine Einigung der politischen Parteien im Innern brachte er nicht znstanbe. Hier stanben Republikaner, Bonapartisten und Anhänger des neuen Königs, Royalisten, sich feinblich gegenüber. Die Bonapartisten und Republikaner würden durch strenge Maßnahmen der neuen Regierung zunächst geschreckt und niedergehalten. Der Marschall Ney wurde wegen seines Übertritts zu Napoleon noch im Dezember des Jahres 1815 erschossen; alle noch lebenden Konventsmitglieder, die sür die Hinrichtung Ludwigs Xvi. gestimmt hatten, sowie alle Offiziere und Beamten, die sich während der hundert Tage Napoleon angeschlossen hatten, wurden verbannt. Als der Sattler Lonvel den mutmaßlichen Thronerben, den Herzog von Berry, 1820 ermordete, wurden das Wahlrecht, die Preßfreiheit und die persönliche Freiheit durch eine Reihe von Gesetzen beschränkt, die einen großen Teil des Volkes erbitterten. Der König starb 1824. Ihm folgte sein Bruder Karl X.
Karl X. war schon 77 Jahre alt, als er den Thron bestieg. Ganz in den Anschauungen einer frühern Zeit aufgewachsen, konnte er sich in den neuen Verhältnissen nicht zurechtsinden. Die Emigranten wurden von ihm in die Heimat zurückberufen und bnrch 1000 Million Frcs. reich entfchäbigt. Verschiedene Gesetze und Verorbnnngen erstrebten eine Hebung des kirchlichen Sinnes als Schutzwehr gegen die Lehren der Revolution. Das nach Freiheit bürftenbe Volk war aber mit allen Maßnahmen seines Herrschers unznsrieben, und die Zahl der Anhänger des Königs nahm täglich ab.
Auch äußere Erfolge, wie die Eroberung von Algier, brachten keine Zufriebenheit.
Da veröffentlichte der „Moniteur" am 26. Juli die sogenannten Orbonnanzen. Die erste unterbrückte die Preßfreiheit; die zweite löste die neu gewählte Kammer auf, noch ehe sie zusammengetreten war; die britte gab ein neues Wahlgesetz, das die Zahl der Abgeorbneten beschränkte und die der Wähler um brei Viertel verminberte, außerbem der Kammer das Recht nahm, Gesetze in Vorschlag zu bringen oder die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zu ändern. Dem Bürger-
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T79: [Ludwig Xiv Frankreich König Ludwigs Xvi Napoleon Xviii Xv. Philipp], T61: [Wilhelm Friedrich Prinz König Luise Jahr Königin Gemahlin Prinzessin Kaiser], T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms Ludwig_I._von_Bayern Ludwig_I. Wilhelm_von_Dänemark Wilhelm Wilhelms Wilhelms Ludwig_Xviii Ludwig Napoleon Ludwigs_Xvi Ludwigs Napoleon Sattler_Lonvel Berry Karl_X Karl Karl_X Karl
Extrahierte Ortsnamen: Griechenland Athen Bayern England Frankreich Griechenland Frankreich Frankreichs Algier
2. Die Zeit.
65
die Fabrikarbeiter nicht gezwungen wären, in den Städten für schweres Geld schlechte Wohnungen zu mieten, sondern auf dem Lande und in den Vorstädten wohnen könnten; weiter eine Kranken- und Jnvaliditätsver-sicherung der Arbeiter, kostenfreie Schiedsgerichte für Bagatellsachen, Armenkolonien auf den vielen öden Flächen zur Beseitigung des Bettler- und Vagabundenwesens.*) Auch auf die Schäden im Volksschulwesen wies der rührige Harkort hin. In einer Denkschrift zeigte er, daß 12000 Lehrer ein Gehalt zwischen 10 und 100 Talern hätten, daneben etwa einige Freitische bei den Bauern und Bürgern, daß ein großer Teil der schulpflichtigen Kinder trotz des Schulzwanges überhaupt keinen Unterricht erhielt. Der Minister Eichhorn brachte diese Klagen nicht vor das Ohr des Königs. Auch von einem Weberaufstand und einer Hungersnot in Schlesien erfuhr der König zu spät. Der Garnkaufmann und der Leinenhändler erwarben fürstliche Vermögen, aber die Weber waren im tiefsten Elend. Der König war erschüttert, als er davon erfuhr; mit allen Mitteln wollte er helfen. Er hatte stets eine offne Hand zum Geben. Die Saumseligkeit seiner Beamten ist schuld an dem Hungertode vieler Hunderte. In einem konstitutionellen Staate hätten die Klagen rechtzeitig das Ohr des Königs erreicht^/
/Jdie größte Unzufriedenheit herrschte auf dem Gebiete der Staatsverwaltung. Das Volk wollte eine Verfassung nach Art der französischen.
Der König arbeitete selbst an einer Verfassung.' Die Französische Revolution hatte mit der Vergangenheit vollständig gebrochen; Friedrich Wilhelm wollte an dem geschichtlichen Werdegang anknüpfen, die bereits bewilligten Volksrechte erweitern, dabei aber auch die Rechte des Königs gewahrt wissen. Seine Stellung betrachtete er als einen Auftrag Gottes, nicht des Volkes, wie Rousseau und seine Anhänger das Königtum auffaßten. Eine aus mehreren Ministern bestehende Kommission erhielt 1845 den Auftrag, eine Verfassung auf Grund der Vorarbeiten des Königs auszuarbeiten. Die Ansichten in der Kommission gingen scharf auseinander. Als der Entwurf fertig war, berief der König 1847 die einzelnen Provinzialstände zu einem Vereinigten Landtage nach Berlin. Dem Vereinigten Landtage waren zugestanden: 1. das Recht, neue Steuern zu bewilligen und vorhandene zu erhöhen, 2. beratende Mitwirkung bei der Gesetzgebung, 3. Mitwirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, 4. das Petitionsrecht, 5. Bildung von Ausschüssen aus den Mitgliedern, die in regelmäßig wiederkehrenden Fristen einberufen werden und den Landtag vertreten sollten, 6. der Vereinigte Landtag selbst sollte berufen werden, so oft die Bedürfnisse des Staates auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung dies erforderlich machen würden.
*) Georg Kaufmann, Politische Geschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert. Berlin. S. 294.
Dah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 5
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
Extrahierte Personennamen: Eichhorn Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Rousseau Georg_Kaufmann
Extrahierte Ortsnamen: Gottes Berlin Deutschlands Berlin