Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 60

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
60 Einzelgebiete, C. Deutschland als Staatengebilde. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79). Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen. Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus. Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler. Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats- wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be- steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat. Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen. Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte. Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß- Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer konstitutionellen Verfassung. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be- völkerung (sog. Matrikularbeiträge).

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 124

1911 - Erfurt : Keyser
— 124 — lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus, und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte. Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806 endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 11

1909 - Leipzig : Hirt
2. Ausbruch der Revolution. 11 Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen. Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^ Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten. Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten. Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt." Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen. Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 98

1909 - Leipzig : Hirt
98 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. 9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest) Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen. Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte. Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein- 2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung. 2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 118

1909 - Leipzig : Hirt
118 Vi. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms Ii. stehend, umgeben von den Fürsten und Großen des Reiches, verlas der Kaiser die Eröffnungsrede, in der er erklärte, daß er die Reichsverfassung wahren, für die arbeitende Bevölkerung sorgen, an dem Bündnisse mit Österreich-Ungarn und Italien in deutscher Treue festhalten und die seit hundert Jahren bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu Rußland weiter pflegen, daß er, soviel an ihm liege, Frieden mit allen auswärtigen Staaten halten wolle. Eröffnung des preußischen Landtages. Am 27. Juni 1888 eröffnete König Wilhelm gleichfalls in feierlicher Weise den Landtag der Preußischen Monarchie und leistete dabei den Eid auf die Verfassung des Königreiches. In der Eröffnungsrede heißt es: „Ich gelobe, daß Ich die Verfassung des Königreiches fest und unverbrüchlich halten und in Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen regieren will, so wahr Mir Gott helfe!" Im weitern Verlaufe seiner Rede erklärte der König, daß er die Rechte des Volkes ebenso wie die des Königs achten und wahren wolle. Dann fuhr er fort: „Dem Vorbilde Meiner erhabenen Ahnherren folgend, werde Ich es jederzeit als eine Pflicht erachten, allen religiösen Bekenntnissen in Meinem Lande bei der freien Ausübung ihres Glaubens Meinen königlichen Schutz angedeihen zu lassen. „In bewegter Zeit habe Ich die Pflichten Meines königlichen Amtes übernommen, aber Ich trete an die Mir nach Gottes Fügung gestellte Aufgabe mit der Zuversicht des Pflichtgefühls heran und halte Mir dabei das Wort des großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen der König des Staates erster Diener ist." Die ersten Reisen des Kaisers. Kaiser Wilhelm ist vor allem bestrebt, die Leiden des Krieges von seinem Volke fernzuhalten. Um die Fürsten von seinen friedlichen Absichten persönlich zu überzeugen, hat er gleich nach seiner Thronbesteigung ihnen seinen Antrittsbesuch gemacht. Zuerst fuhr er zur See nach St. Petersburg zum Kaiser von Ruß-laud. In Rußland bestand eine Partei, die Deutschland feindlich gesinnt war und durch ihre Zeitungen die Meinung verbreitete, der junge deutsche Kaiser wolle den Krieg mit Rußland. Der persönliche Besuch des Kaisers am russischen Hofe sollte dem russischen Volke zeigen, daß diese Zeitungsnachrichten Verleumdungen waren. Dann begab er sich nach Stockholm zum Könige Oskar von Schweden. Dieser ist ein langjähriger Freund der Kaiserlichen Familie und hatte den Kaiser Friedrich noch zwei Tage vor seinem Tode in Potsdam besucht. Von Stockholm fuhr der Kaiser nach Kopenhagen zum Könige von Dänemark. Wegen des Verlustes von Schleswig-Holstein waren die

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 52

1909 - Leipzig : Hirt
52 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde. Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben. Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können. 1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte. Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 53

1909 - Leipzig : Hirt
2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. 53 Großherzog Karl August von Weimar war der erste, der seinem Lande eine ständische Verfassung gab (1816). Auch Nassau, Bayern und Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt verliehen den Bewohnern ihrer Länder mehr oder weniger Anteil an der Regierung durch landständische Verfassungen. Die beiden Großstaaten Österreich und Preußen folgten zunächst dem Beispiele der Kleinstaaten nicht. Für Preußen hatte Friedrich Wilhelm Iii. vor Wiederbeginn des Kampfes mit Napoleon von Wien aus am 22. Mai 1815 ein Patent1) erlassen, in dem er versprach, der preußischen Nation als Pfand feines Vertrauens in schriftlicher Urkunde eine Verfassung zu geben _ In allen Provinzen sollten Provinzialstände eingerichtet werden; diese sollten aus ihrer Mitte eine Landesvertretung nach Berlin entsenden. Zum erstenmal sollte ein Ausschuß am 1. September 1815 unter dem Vorsitze des Staatskanzlers Hardenberg in Berlin zusammentreten. Als der Tag der Eröffnung herankam, konnte der Ausschuß nicht zusammentreten, weil der zweite Pariser Friede noch nicht geschlossen war. Auch noch andre Hindernisse stellten sich in den Weg. Eine reformfeindliche Partei trat der guten Absicht des Königs entgegen. Aber Friedrich Wilhelm war ein zu gewissenhafter Fürst, um ein gegebenes Königswort nicht einzulösen. Als im Jahre 1817 der Staatsrat unter Hardenbergs Vorsitz eröffnet wurde, setzte der König auch einen Ausschuß zur Beratung der Verfassungsfrage ein. Die ungestüme Hast der Reformpartei hemmte die ruhige Entwicklung. Gleichwohl gab die preußische Regierung noch in demselben Jahre beim Bundestage die Erklärung ab, die Provinzialstände würden bald ins Leben treten, und eine Verfassung werde folgen. Als aber daraufhin besonders die Rheinländer ihren Erwartungen auf die Verfassung einen allzu lebhaften Ausdruck gaben, erließ der König 1818 eine Kabinettsorder, in der er sich vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für die Verleihung einer Verfassung selbst zu bestimmen. So kam es, daß erst in den Jahren 1823 und 1824 die Provinzialverfassungen für die einzelnen Provinzen bekannt gemacht wurden. Hiernach wählten die adligen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer ihre Vertreter, die alle drei Jahre auf dem Provinziallandtage Gesetze für ihre Provinzen zu begutachten hatten. Wer kein Grundeigentum besaß, konnte nicht in den Provinziallandtag gewählt werden. Der Grundgedanke der Verfassung Solons war hier aufgenommen. / Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817. Deutsche Studenten hatten in den Befreiungskriegen Schulter an Schulter mit ergrauten Männern um die Befreiung des Vaterlandes von der Fremdherrschaft gekämpft. In Frankreich hatten sie Ideen von Volksfreiheit und Volksrechten aufgenommen; aber diese Ideen waren unklar; sie gaben sich in Schlagwörtern *) Quellenbuch S. 369.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 58

1909 - Leipzig : Hirt
58 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Ludwig I. von Bayern, zum König von Griechenland gewählt. Er regierte streng der Verfassung gemäß, gründete die Universität Athen, unterdrückte das Räuberunwesen und förderte den Wohlstand des Landes. Trotzdem war er nicht beliebt und kehrte 1862 nach Bayern zurück. Auf Vorschlag von England, Rußland und Frankreich wurde Prinz Wilhelm von Dänemark im Jahre 1863 zum König von Griechenland gewählt, der unter dem Namen Georg I. noch regiert. Die Gemahlin seines Sohnes Konstantin ist Sophie, eine Schwester Kaiser Wilhelms Il, j Frankreich. Ludwig Xviii. war bereits 60 Jahre alt, als er durch die Siege der Verbündeten zum zweitenmal auf Frankreichs Thron berufen wurde. Persönlich wohlwollend, war er ohne Verständnis für die Forberungen der Zeit. Eine Einigung der politischen Parteien im Innern brachte er nicht znstanbe. Hier stanben Republikaner, Bonapartisten und Anhänger des neuen Königs, Royalisten, sich feinblich gegenüber. Die Bonapartisten und Republikaner würden durch strenge Maßnahmen der neuen Regierung zunächst geschreckt und niedergehalten. Der Marschall Ney wurde wegen seines Übertritts zu Napoleon noch im Dezember des Jahres 1815 erschossen; alle noch lebenden Konventsmitglieder, die sür die Hinrichtung Ludwigs Xvi. gestimmt hatten, sowie alle Offiziere und Beamten, die sich während der hundert Tage Napoleon angeschlossen hatten, wurden verbannt. Als der Sattler Lonvel den mutmaßlichen Thronerben, den Herzog von Berry, 1820 ermordete, wurden das Wahlrecht, die Preßfreiheit und die persönliche Freiheit durch eine Reihe von Gesetzen beschränkt, die einen großen Teil des Volkes erbitterten. Der König starb 1824. Ihm folgte sein Bruder Karl X. Karl X. war schon 77 Jahre alt, als er den Thron bestieg. Ganz in den Anschauungen einer frühern Zeit aufgewachsen, konnte er sich in den neuen Verhältnissen nicht zurechtsinden. Die Emigranten wurden von ihm in die Heimat zurückberufen und bnrch 1000 Million Frcs. reich entfchäbigt. Verschiedene Gesetze und Verorbnnngen erstrebten eine Hebung des kirchlichen Sinnes als Schutzwehr gegen die Lehren der Revolution. Das nach Freiheit bürftenbe Volk war aber mit allen Maßnahmen seines Herrschers unznsrieben, und die Zahl der Anhänger des Königs nahm täglich ab. Auch äußere Erfolge, wie die Eroberung von Algier, brachten keine Zufriebenheit. Da veröffentlichte der „Moniteur" am 26. Juli die sogenannten Orbonnanzen. Die erste unterbrückte die Preßfreiheit; die zweite löste die neu gewählte Kammer auf, noch ehe sie zusammengetreten war; die britte gab ein neues Wahlgesetz, das die Zahl der Abgeorbneten beschränkte und die der Wähler um brei Viertel verminberte, außerbem der Kammer das Recht nahm, Gesetze in Vorschlag zu bringen oder die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zu ändern. Dem Bürger-

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 65

1909 - Leipzig : Hirt
2. Die Zeit. 65 die Fabrikarbeiter nicht gezwungen wären, in den Städten für schweres Geld schlechte Wohnungen zu mieten, sondern auf dem Lande und in den Vorstädten wohnen könnten; weiter eine Kranken- und Jnvaliditätsver-sicherung der Arbeiter, kostenfreie Schiedsgerichte für Bagatellsachen, Armenkolonien auf den vielen öden Flächen zur Beseitigung des Bettler- und Vagabundenwesens.*) Auch auf die Schäden im Volksschulwesen wies der rührige Harkort hin. In einer Denkschrift zeigte er, daß 12000 Lehrer ein Gehalt zwischen 10 und 100 Talern hätten, daneben etwa einige Freitische bei den Bauern und Bürgern, daß ein großer Teil der schulpflichtigen Kinder trotz des Schulzwanges überhaupt keinen Unterricht erhielt. Der Minister Eichhorn brachte diese Klagen nicht vor das Ohr des Königs. Auch von einem Weberaufstand und einer Hungersnot in Schlesien erfuhr der König zu spät. Der Garnkaufmann und der Leinenhändler erwarben fürstliche Vermögen, aber die Weber waren im tiefsten Elend. Der König war erschüttert, als er davon erfuhr; mit allen Mitteln wollte er helfen. Er hatte stets eine offne Hand zum Geben. Die Saumseligkeit seiner Beamten ist schuld an dem Hungertode vieler Hunderte. In einem konstitutionellen Staate hätten die Klagen rechtzeitig das Ohr des Königs erreicht^/ /Jdie größte Unzufriedenheit herrschte auf dem Gebiete der Staatsverwaltung. Das Volk wollte eine Verfassung nach Art der französischen. Der König arbeitete selbst an einer Verfassung.' Die Französische Revolution hatte mit der Vergangenheit vollständig gebrochen; Friedrich Wilhelm wollte an dem geschichtlichen Werdegang anknüpfen, die bereits bewilligten Volksrechte erweitern, dabei aber auch die Rechte des Königs gewahrt wissen. Seine Stellung betrachtete er als einen Auftrag Gottes, nicht des Volkes, wie Rousseau und seine Anhänger das Königtum auffaßten. Eine aus mehreren Ministern bestehende Kommission erhielt 1845 den Auftrag, eine Verfassung auf Grund der Vorarbeiten des Königs auszuarbeiten. Die Ansichten in der Kommission gingen scharf auseinander. Als der Entwurf fertig war, berief der König 1847 die einzelnen Provinzialstände zu einem Vereinigten Landtage nach Berlin. Dem Vereinigten Landtage waren zugestanden: 1. das Recht, neue Steuern zu bewilligen und vorhandene zu erhöhen, 2. beratende Mitwirkung bei der Gesetzgebung, 3. Mitwirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, 4. das Petitionsrecht, 5. Bildung von Ausschüssen aus den Mitgliedern, die in regelmäßig wiederkehrenden Fristen einberufen werden und den Landtag vertreten sollten, 6. der Vereinigte Landtag selbst sollte berufen werden, so oft die Bedürfnisse des Staates auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung dies erforderlich machen würden. *) Georg Kaufmann, Politische Geschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert. Berlin. S. 294. Dah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 5
   bis 10 von 12449 weiter»  »»
12449 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 12449 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 42
1 1821
2 1897
3 1228
4 21629
5 672
6 527
7 421
8 3990
9 314
10 11895
11 866
12 3304
13 3657
14 1259
15 576
16 320
17 167
18 2233
19 360
20 1214
21 430
22 1151
23 543
24 489
25 12449
26 14622
27 2225
28 1998
29 2481
30 114
31 3744
32 406
33 473
34 6513
35 7951
36 819
37 5559
38 1006
39 6333
40 1598
41 683
42 1954
43 146
44 282
45 10129
46 2781
47 4672
48 1045
49 804

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 56
1 1101
2 72
3 1832
4 1379
5 78
6 58
7 2455
8 11327
9 8079
10 227
11 46
12 127
13 276
14 13
15 762
16 2936
17 8438
18 290
19 527
20 1674
21 92
22 13
23 687
24 27
25 375
26 74
27 55
28 128
29 634
30 269
31 38
32 826
33 76
34 2278
35 158
36 1468
37 1462
38 2720
39 338
40 142
41 10871
42 261
43 1481
44 2085
45 3453
46 1145
47 4
48 64
49 22
50 36
51 903
52 1340
53 220
54 109
55 43
56 1479
57 120
58 555
59 1315
60 17640
61 1108
62 251
63 1210
64 439
65 77
66 791
67 538
68 5175
69 1625
70 80
71 1032
72 5271
73 1312
74 1940
75 149
76 274
77 678
78 676
79 115
80 393
81 33
82 194
83 242
84 16
85 809
86 8798
87 304
88 45
89 69
90 2180
91 95
92 8802
93 85
94 946
95 236
96 1838
97 332
98 5484
99 50

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 11
1 14
2 5
3 96
4 45
5 1087
6 5
7 6857
8 47
9 342
10 26
11 50
12 40
13 3
14 7
15 10
16 248
17 20
18 100
19 556
20 8
21 107
22 18
23 1
24 63
25 20
26 151
27 2
28 12
29 141
30 115
31 130
32 3
33 1057
34 10
35 379
36 8
37 4
38 50
39 896
40 1033
41 1
42 7
43 56
44 506
45 44
46 34
47 110
48 12
49 239
50 33
51 22
52 1082
53 31
54 2664
55 400
56 5
57 111
58 121
59 552
60 241
61 296
62 1147
63 107
64 116
65 169
66 50
67 3175
68 130
69 29
70 72
71 524
72 11
73 1620
74 44
75 141
76 122
77 243
78 318
79 468
80 2123
81 429
82 24
83 10
84 10
85 0
86 92
87 42
88 256
89 6
90 5
91 311
92 60
93 483
94 26
95 2
96 26
97 118
98 2222
99 674
100 275
101 12
102 65
103 349
104 2
105 46
106 28
107 22
108 6
109 48
110 73
111 47
112 7
113 21
114 12
115 9
116 14
117 129
118 36
119 14
120 2
121 33
122 94
123 25
124 59
125 9
126 16
127 237
128 10
129 63
130 37
131 291
132 36
133 24
134 6
135 38
136 1765
137 1
138 6
139 52
140 31
141 31
142 53
143 61
144 353
145 899
146 3
147 36
148 1607
149 6
150 366
151 855
152 93
153 97
154 54
155 144
156 58
157 442
158 117
159 99
160 16
161 58
162 15
163 8
164 8
165 355
166 213
167 9
168 8
169 57
170 35
171 68
172 83
173 352
174 1178
175 367
176 657
177 1492
178 19
179 276
180 15
181 9
182 1837
183 1499
184 27
185 13
186 38
187 39
188 131
189 9
190 1
191 302
192 10
193 18
194 579
195 2
196 37
197 132
198 74
199 287