60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
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Ii. Die deutsche Kaiserzeit.
919 —1250.
1. Die Zeit der Sachsenkaiser. 919 — 1024.
Heinrich I. 919 — 930.
§36. Dem Sachsenherzog Heinrich, dem, wie die spätere Sage Heinrich und
erzählt, seine Könimsm unter den grünen Waldbäumen des Harzes, am Vogelherd, mitgeteilt wurde, war ein tüchtiger und tatkräftiger, dabei ruhig erwägender, maßvoller Fürst. Seine Gemahlin Mathilde stammte aus dem Geschlechte Widukinds. Als Musterbild einer deutschen Hausfrau wird diese deutsche Königin gerühmt. Mit ernstem, frommem Sinn leitete sie das Hauswesen, hielt die Mägde zu Spinnen und Weben und anderer Hausarbeit an. lag ihren kirchlichen Pflichten ob, besuchte die Kranken und war mildtätig gegen die Armen.
Nur von den Sachsen und Franken war Heinrich gewählt worden; Neugründung
so war denn seine erste Aufgabe, seine königliche Gewalt auch im üb- bes 9tetd)e8‘
rigen Deutschland zur Geltung zu bringen und der Zerrüttung des
Reiches zu steuern. Und soviel wenigstens ist ihm gelungen, daß die übrigen Herzöge, obwohl sie sich auch ferner großer Selbständigkeit erfreuten, doch seine königliche Hoheit anerkannten.
Bedeutend mehr hat Heinrich für sein Herzogtum Sachsen erreicht, das damals gegen äußere Einfälle, z. B. die der Ungarn, wenig gesichert war! kem Reiterheer, wenige Burgen, keine Städte besaß. Bei einem neuen Einbruch der Ungarn gelang es ihm, einen ihrer Häuptlinge gefangen zri/ingarn-nehmen. Um seine Befreiung zu erlangen, schlossen die Ungarn einen Ver- *lnfwl trag, in welchem sie sich gegen Zahlung eines jährlichen Tributs verpflichteten, Sachsen zu schonen; indessen verheerten sie dafür Süddeutschland.
In der Zeit der Ruhe erbaute Heinrich eine Reihe fester Burgen, in Burgbau. welche die Bevölkerung, wenn ein Feind einfiele, sich flüchten konnte. Aus manchen dieser Burgen sind später Städte entstanden wie Goslar,
3*
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_I. Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Mathilde Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich
48
Die deutsche Kaiserzeit 919—1250.
Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten.
1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht.
Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser.
Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche
Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor.
Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns-
wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte.
Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war
die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.
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62
Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260.
mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden.
Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte.
Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf.
Deittschland im dreizehnten Jahrhundert.
Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das
tücf Clt
Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten.
Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem
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Extrahierte Personennamen: Suleiman Napoleon Philipp Karls
Vorwort.
Das vorliegende Lehrbuch ist eine Bearbeitung der beiden ersten Bände meines „Lehrbuchs der Geschichte für höhere Lehranstalten". Doch ist der Stoff hier und da vermindert, vielerlei für Mädchenschulen entbehrliche Einzelheiten sind fortgelassen, die Darstellung verwickelter politischer und strategischer Verhältnisse beschränkt, das Kulturgeschichtliche hier und da noch vermehrt, das persönliche Element durch Schilderung bedeutender Frauengestalten verstärkt worden.
Im allgemeinen hat sicherlich der geschichtliche Unterricht auf höheren Mädchenschulen dieselben Aufgaben wie auf höheren Knabenschulen: einerseits zu geschichtlichem Verständnis und geschichtlichem Sinn überhaupt den ersten Grund zu legen, andrerseits im besonderen in die Geschichte der Staaten und Nationen, vor allem unsers Staates und unsrer Nation einzuführen, ein erstes politisches Verständnis heranzubilden und zugleich das nationale Empfinden zu pflegen und zu kräftigen. Gewiß ist dabei jede Übersättigung mit Stoff zu vermeiden; es kommt darauf an, die großen Linien der Entwickelung klar hervortreten zu lassen, die Hauptsachen scharf zu charakterisieren und lebensvoll zu schildern und Nebenpfade zu vermeiden. Das Kulturgeschichtliche ferner muß zu seinem Rechte kommen; durch Vorführung geeigneter Einzelzüge aus dem Kulturleben der verschiedenen Zeitalter muß dafür gesorgt werden, daß die Schülerinnen ein Bild bekommen, daß ihre Phantasie angeregt, ihr Anschauungsbedürfnis befriedigt wird. Andrerseits ist zu bedenken, daß ein Übermaß von Stoff hier ebenso schädlich ist wie auf dem Gebiet der politischen Geschichte. Die Menge der kulturgeschichtlichen Einzelheiten darf nicht verwirrend wirken; was über Verfassung, Verwaltung, Volksleben, Sitte, geistiges Leben geboten wird, muß möglichst zu abgeschlossenen Bildern vereinigt werden; der Unterricht muß sich zu bescheiden wissen und die Gefahr des Encyklopädischen, die dieses Unterrichtsfach mehr als andere bedroht, zu vermeiden suchen.
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42
Die deutsche Kailerzeit 919 — 1260.
auf die Geistlichkeit beschränkt. Neben den mönchischen Geschichtschreibern jener Zeit ist auch eine Dichterin zu nennen, die Nonne Hrotswitha zu Gandersheim. Sie besang Kaiser Otto den Großen in einem lateinischen Heldengedicht und schrieb lateinische Dramen religiösen Inhalts. Daß hier und da auch weltliche vornehme Frauen nach höherer Bildung strebten, kann das Beispiel der Herzogin Hadwig von Schwaben beweisen, die auf dem Hohentwiel mit dem jungen St. Galler Mönch Eckehard den Vergil las.
2. Die Zeit der fränkischen (salischen) Kaiser. 1024—1125.
Koma» Ii. 1024-103».
§ 44. Mit Kaiser Heinrich Ii. war „des sächsischen Geschlechtes letzter Königswahl. Zweig" gestorben. Da versammelten sich der Adel und die Bischöfe aller deutschen Stämme mit ihren Mannen, dazu viele Freie in der Ebene des Rheins oberhalb Mainz zur Königswahl. Zwei Vettern, beide Konrad genannt, beide Urenkel Konrads des Roten, des Schwiegersohnes Ottos des Großen, und daher in weiblicher Linie mit den Ottonen verwandt, schienen der Krone am würdigsten; auf den älteren von beiden fiel die Wahl. Er war ein Herrscher von ungewöhnlicher Tatkraft, gerecht, aber stolz, von unbeugsamem Willen; er wurde einer der mächtigsten deutschen Könige. Zuerst trat er eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom zum Kaiser gekrönt.
Mächtig herrschte Konrad in Staat und Kirche. Bischöfe und Äbte ernannte er selbst und pflegte von den Ernannten eine Steuer zu erheben, ein Verfahren, das die Kirche in der Folgezeit als Simonie, d. h. als Verkauf geistlicher Ämter brandmarkte.
Erwerbung Konrad hat die deutsche Herrschaft über Burgund ausgedehnt, dessen Burgunds, letztem König Rudolf ihn zum Erben eingesetzt hatte. Damals wurde die Schweiz, die bis dahin zu Burgund gerechnet wurde, dem Reiche angeschlossen: über die Rhonelande dagegen haben die deutschen Könige nie eine tatsächliche Gewalt ausgeübt. Um Burgund entstand ein Streit zwischen Ernst von Konrad und seinem Stiefsohn Herzog Ernst von Schwaben, der als Schwaben. Adolfs nähere Ansprüche auf dieses Land zu haben behauptete. Ernst erhob sich, mußte sich aber unterwerfen und wurde als Gefangener
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Extrahierte Personennamen: Hrotswitha Otto Galler_Mönch_Eckehard Heinrich_Ii Heinrich Konrad Konrad Konrads Ottos Konrad Konrad Konrad Konrad Rudolf Rudolf Ernst_von_Konrad Ernst Konrad Ernst_von_Schwaben Ernst Adolfs Adolfs Ernst
8
Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919.
Vormundschaft des Vaters, des Bruders oder des Gatten; die Ehe wurde noch in der Form des Brautkaufs geschloffen; der Frau bürdete man die wirtschaftliche Arbeit auf. Aber als Hausherrin und Mutter ward sie dennoch hochgeachtet; Frauen übertrug man gern ein priesterliches Amt; etwas Heiliges und Ahnungsvolles schrieben die Germanen, wie der römische Geschichtschreiber Tacitus berichtet, dem Weibe zu.
glaube' § Der Götterglaube der Germanen. Ihren Göttern errichteten die Germanen keine Tempel, sondern beteten sie in uralten, heiligen Hainen an; auch machten sie von ihnen keine Bilder. Sie opferten ihnen Feldfrüchte und Tiere, besonders Rosse, aber auch Kriegsgefangene. Sie verehrten einen Gott des Himmels und des Sturmwinds, Wodan (Wuotcrn). Er ist der Allvater und Götterkönig. Einäugig, mit breitem Hut und weitem, blauem Mantel fährt er auf weißem Wolkenroß durch die Lüfte; Hunde umbellen ihn, Raben flattern um ihn her. Er ist ferner der Totengott, der im Innern der Berge über die Toten herrscht. Er hat aber auch die Schriftzeichen der Runen erfunden, denen man Zauberwirkung zuschrieb. Ihm war der Mittwoch heilig (Wodanstag, engl. Wednesday). Reste des Wodansglaubens finden sich in der Sage vom wilden Jäger, der zur Nachtzeit mit dem wilden Heer durch die Lüfte fährt.
Wodans Gattin ist Freija, die Beschützerin der Ehe und der Familie, welche die Schlüssel des Hauses an der Seite trägt; der Freitag ist ihr geweiht. Auch sie lebt in der Sage fort als Frau Holle, d. i. die Holde, welche bei Schneefall die Betten schüttelt und das fleißige Mädchen mit Gold, das faule mit Pech überschütten läßt, oder als Frau Berchta oder Bertha, die zur Zeit der geheimnisvollen Zwölfnächte (um Neujahr) in langwallendem Schleier durch die Lande zieht. Von der Erdgöttin Nerth u s erzählt uns der römische Geschichtschreiber Tacitus: sie wohnt auf einer Meeresinsel in einem heiligen Hain; zu bestimmten Zeiten fährt sie, Frieden und Freude verbreitend, auf einem Wagen, den heilige Kühe ziehen, durch die Lande. Der einarmige Ziu, nach dem der Dienstag den Namen hat, war der Gott des Krieges. Der Gewittergott ist Donar, der mit dem Hammer bewaffnet ist und auf dem rollenden, von Böcken gezogenen Donnerwagen dahinstürmt. Er galt den Germanen zunächst für den Vorkämpfer der lichten Götter, der Äsen, gegen die Riesen, wilde Naturgewalten, die mit immer erneutem Angriff die göttliche Ordnung und Sitte bedrohen; je mehr sie aber in den kommenden Jahrhunderten aus Kriegern zu einem Bauernvolke wurden, desto mehr wurde Donar, der den Regen sendet, zum Beschirmer der Fluren und des Ackerbaus.
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78
Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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80 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
Hafenstraße noch heute den Namen deutsche Brücke trägt, in London, wo sich die deutschen Kaufleute im Stahlhof zusammenfanden, ihre Speicher und Kontore hatten und sich selbst Recht sprachen. Damals lag der gesamte Großhandel von der Newa bis zur Themse und Schelde in deutschen Händen.
Niedergang Es ist begreiflich, daß sich die nordischen Völker gegen eine solche Macht er 1 ' der Hanse auflehnten und sie von sich abzuschütteln suchten. Aber erst seit
dem Ende des Mittelalters nahm die Bedeutung des Bundes ab. Damals begannen die nordischen Staaten, vor allen England, innerlich zu erstarken. Für den Bestand der Hanse war ferner der Umstand schädlich, daß eine Reihe von Städten, so z. B. Berlin-Kölln, von ihren Landesherren gezwungen wurden, aus dem Bunde auszutreteu. Dazu kam, daß ihr der starke Schutz des deutschen Königs fehlte; denn die Könige jener Zeit waren entweder zu ohnmächtig oder zu sehr mit ihren eigenen Interessen beschäftigt, als daß sie für das Gedeihen des deutschen Handels Sinn gehabt hätten. So ist es gekommen, daß die Hanse, obwohl sie noch lange fortbestand, immer machtloser wurde. Selbst der Ostseehandel kam in späteren Jahrhunderten in die Hände der Holländer und Engländer; noch viel weniger konnten die deutschen Kaufleute daran denken, sich an dem Handel nach Amerika und Indien zu beteiligen, wo andere Völker damals Kolonien gründeten und reichen Gewinn ernteten.
§ 83. Der Staat des deutschen Ritterordens. Zu einer Zeit, wo im übrigen der Ritterstand im Verfall begriffen war, hat der deutsche Ritterorden einen Staat aufgerichtet, der ein Jahrhundert hindurch fest und geschlossen, reich und mächtig dastand; es gelang ihm ein großes Gebiet an der Ostsee für das Deutschtum und das Christentum zu gewinnen, ein Gebiet, das später eins der Kernlande für die norddeutsche Großmacht Preußen werden sollte.
Eroberung Unter Kaiser Friedrich Ii. hatte der Hochmeister Hermann von Preußen^. hon einem polnischen Herzog eingeladen, die ersten Deutschritter
zum Kampfe mit den Preußen ausgesandt. Diese lagen mit ihren Gren>-nachbarn in fortwährendem Kriege; sie waren Heiden, die ihre Götter in heiligen Hainen verehrten und ihnen Bernsteinfeuer anzündeten. Nun entstanden Ordensburgen im Preußenlande. Nach etwa fünfzigjährigen Kämpfen war die Eroberung Preußens vollendet, die Urbewohner waren unterworfen und hörig gemacht. Der Sitz des Hochmeisters wurde die Blütezeit Marienburg, die heute mit ihren hohen Backsteinmauern und säulen-Ordens. getragenen Hallen wieder ausgebaut worden ist. Deutsche Städte entstanden
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Extrahierte Personennamen: B._Berlin-Kölln Friedrich_Ii Friedrich Hermann_von_Preußen^
Extrahierte Ortsnamen: London England Amerika Indien Ritterordens
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Griechenlands Hamburg Bremen Basel Nürnberg Erfurt Niederdeutschlands