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1. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 7

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 7 — Maingegend. Etwa 2/s der Oberfläche des Regierungsbezirks ist mit Wald bedeckt. Nassau ist eines der waldreichsten Länder Deutschlands. 6. Bewohner. Verwaltung. Einteilung. Der Regiernngsbezirk Wiesbaden hat 1213 000 Einwohners. Er ist im allgemeinen dicht bevölkert. Auf 1 qkrn kommen im Durchschnitt 216 Bewohner. Am dichtesten ist die Bevölkerung in den Talgegenden, besonders am Main, Rhein, an der Lahn, Ems und Elb. Hier liegen die meiste» großen Ortschaften. Weniger bevölkert sind die Gebirgs- gegenden. Die Bewohner des Regieruugsbezirks heißeu im allgemeinen Nassauer. Sie gehören dem fränkischen Stamme an und bilden einen kleinen Teil des deutschen Volkes. Ihre Haupterwerbszweige siud Laud- Wirtschaft, Viehzucht, Bergbau, Obst- und Weinbau, Gärtnerei, Schiff- fahrt, Fischfang, Gewerbe, Handel, Wissenschaft und Kunst. Die meisten Bewohner gehören der christlichen Religion an. 3/s derselben bekennen sich zur evangelischen, 2/ö zur katholischen Kirche. Die wenigen Juden (*/34) leben im Lande zerstreut. Für Schulbildung ist in unserem Regie- rungsbezirke gut gesorgt. Fast jedes Dörfchen hat feine Volksschule. Höhere Schulen finden sich in allen größeren Städten. Die oberste Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks ist die Regierung zu Wiesbaden. Sie besteht aus Abteilungen mit Regierungs« raten, an deren Spitze der Regiernngspräsident steht. Der Bezirk wird eingeteilt in 17 Kreise, die nach Größe und Einwohnerzahl sehr ver- schieden siud. An der Spitze des Kreises steht der Landrat; er wobnt in dem Kreishauptort. Die höchste Gerichtsbehörde ist das Oberlaudesgericht zu Frankfurt. Landgerichte sind zu Frankfurt, Wiesbaden und Limburg. Die Laudgerichtsbezirke zerfallen in Amtsgerichtsbezirke; zu letzteren ge- hört eine Anzahl Ortschaften. 7. Die Kreise mit den wichtigsten Ortschaften. Der Regierungsbezirk zählt gegen 1000 Gemeindeverbände. Diese zerfallen in Stadtgemeinden (Städte) und Landgemeinden (Flecken und Dörfer). Einzeln liegende Gebäude siud: Höfe, Mühleu, Fabriken, Hütten- werke, Gruben, Schlösser, Burgen, Klöster, Kirchen usw. Wir merken uns nur die bedeutendsten Orte. 1. Stadtkreis Wiesbaden. Derselbe liegt am Südabhang des Tamms und besteht nur aus der Stadt Wiesbaden mit ihrer großen Gemarkung. Wiesbaden, ehemals i) Nach der Volkszählung von 1910.

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1. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Kassel (Kurhessen) - S. 13

1905 - Frankfurt a. M. Leipzig : Neumann Kesselring
— 13 — Schwalmgrnnde. Fast alle Bewohner Hessens gehören der christlichen Religion an. Etwa 5/e derselben bekennen sich zur evangelischen, V« zur katholischen Kirche. Die wenigen Israeliten ^/so) leben im Lande zerstreut. Für Schulbildung ist in uuserm Bezirke gut gesorgt. Fast jedes Dörfchen hat seine Volksschule. Höhere Schulen finden sich in allen größeren Städten. Die oberste Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks ist die Regierung zu Kassel. Dieselbe besteht aus Abteilungen mit Regierungsräten, an deren Spitze der Regierungspräsident steht. Der Bezirk wird eingeteilt in 24 Kreise, die nach Größe und Einwohnerzahl sehr verschieden sind. An der Spitze des Kreises steht der Landrat; er wohnt in der Kreishaupt- stadt. Die höchste Gerichtsbehörde ist das Oberlandesgericht zu Kassel. Landgerichte sind zu Kassel, Marburg und Hanau. Die Laudgerichtsbe- zirke zerfallen in Amtsgerichtsbezirke; zu letzteren gehört eine Anzahl Ortschaften. 7. Die Kreise mit den wichtigsten Ortschaften. Der Regierungsbezirk zählt gegen 1400 Ortschaften. Diese zerfallen in Städte, Flecken, Dörfer und Weiler. Einzeln liegende Gebäude sind: Höfe, Mühlen, Schlösser, Kirchen, Klöster u. s. w. Wir merken uns nur die bedeutendsten Orte. 1. Stadtkreis Raffel. Derselbe liegt in dem schönen, fruchtbaren Talbecken der Fulda und besteht nur aus der Stadt Kassel mit ihrer großen Gemarkung. Kassel war ehemals die Hauptstadt des Kurfürstentums Hessen und ist jetzt Haupt- stadt des Regierungsbezirks Kastel und der Provinz Hessen-Nassau. Die Stadt liegt an beiden Seiten der Fulda, der größere und schönere Teil am linken Ufer. Im Jahre 1800 hatte sie über 17000 Einwohner; jetzt zählt sie deren 120000. Von letzteren sind etwa 1/i2 Katholiken. Kassel ist eine der schönsten Städte Deutschlands. Es hat große freie Plätze, breite Straßen, schöne Gebäude und Denkmäler. An dem großen viereckigen Friedrichsplatz liegt das Schloß (Residenz des Königs) und das Museum mit reichhaltigen Sammlungen und der Landesbibliothek. Kreis- rund ist der Königsplatz mit einem sechsfachen Echo (Wiederhall) in der Milte. Die schönste und belebteste Straße ist die Königsstraße. An ihr befindet sich das kgl. Hostheater. Von den Kirchen ist die bedeutendste die evangelische Martinskirche mit zwei 73 in hohen Türmen, einer großen Orgel und dem Grabe und Denkmale Philipps des Großmütigen, des bedeutendsten hessischen Fürsten. Die hiesige Bildergalerie ist berühmt. Am Fuldaufer dehnt sich ein herrlicher Park, die Karlsaue aus. Daneben liegt das große Justiz- und Regiernngsgebäude. Vou den Bildnngsanstalten erwähnen wir die zwei Gymnasien, die Akademie für bildende Künste, die Gewerbe- und Handelsschule, die Kriegsschule, das israelitische Lehrerseminar und das evangelische Lehrerinnenseminar. Kassel ist Sitz des Oberlandes-

2. Landeskunde der Provinz Hessen-Nassau - S. 57

1914 - Breslau : Hirt
D. Staatliche Einrichtungen der Provinz. I. Die Verwaltung. 1. Die Verwaltungsbehörden. Die Provinz Hessen-Nassau ist zum Zweck der Verwaltung in die beiden Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden eingeteilt. An der Spitze der Verwaltung steht der vom König von Preußen ernannte Ober- Präsident, der in Cassel seinen Sitz hat- unter ihm stehen zur Leitung der Regierungsbezirke zwei Regierungspräsidenten, der eine in Cassel, der andere in Wiesbaden. Der Regierungsbezirk Cassel zerfällt in 24, der Regierungs- bezirk Wiesbaden in 17 Kreise, die von Landräten verwaltet werden. Jeder Kreis besteht aus Stadt- und Landgemeinden, in Hessen kommen noch Guts- bezirke hinzu, an ihrer Spitze stehen Bürgermeister. Die Städte Cassel, Hanau, Wiesbaden, Frankfurt bilden besondere Stadtkreise mit Ober- bürgermeistern an der Spitze. Die Größe der Kreise schwankt beträchtlich und richtet sich in der Regel nach der Bevölkerungsdichte: je dichter die Bevölkerung, um so kleiner der Kreis, und umgekehrt. Der Stadtkreis Hanau umfaßt nur etwa 12 qkm, der Landkreis Hanau 297 qkm- er ist der kleinste, aber nach Fulda der am dichtesten bevölkerte Landkreis des Regierungsbezirks Cassel, während der Nachbarkreis Gelnhausen mit 644 qkm der größte des Regierungsbezirks Cassel und der Kreis Biedenkopf mit 677 qkm der größte Kreis der ganzen Provinz ist. Die Kreise sind in der Regel völlig willkürliche Gebilde, die selten auf natürliche Grenzen Rücksicht nehmen. 2. Selbstverwaltung und Volksvertretung. An der Spitze der Kom- munalständischen Verwaltung steht der Landesdirektor, sie verwaltet den Bau von Landstraßen, die Landeskreditkasse, Landeskrankenhäuser, Irren- anstalten, das Landarmenwesen usw. Die Kreise entsenden zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten ihre Vertreter in den Provinziallandtag (für den Regierungsbezirk Wiesbaden in den Kommunallandtag), die einzelnen Ge- meinden in den Kreistag. Der Provinziallandtag wählt zu seiner Vertretung den Provinzialausschuß, der Kreistag den Kreisausschuß. Den Bürgermeistern steht der Gemeinderat (Stadtrat) und der Gemeindeausschuß (Stadt- verordnete) zur Seite. In den Deutschen Reichstag entsendet die Provinz 14 Abgeordnete, in den Preußischen Landtag (Abgeordnetenhaus) 26. Ii. Die Rechtspflege. Die Rechtspflege wird von den Amtsgerichten, Landgerichten und Ober- landesgerichten ausgeübt. Hessen-Nassau hat zwei Oberlandesgerichte, eins in Cassel, das andere in Frankfurt. Die Oberlandesgerichtsbezirke decken sich aber nicht ^ ganz mit den Regierungsbezirken. Der Oberlandesgerichtsbezirk Cassel mit Landgerichten in Cassel, Marburg und Hanau umfaßt einerseits noch den Kreis Biedenkopf sowie die zu Waldeck gehörenden Amts- gerichte Arolsen, Korbach, Wildungen, anderseits sind von ihm die Kreise Schmalkalden und Grafschaft Schaumburg ausgeschlossen: Schmalkalden gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Jena, zum Landgericht in Meiningen, die Graf- schaft Schaumburg zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle und damit zum

3. Nr. 1 - S. 20

1897 - Breslau : Hirt
20 Geographie. Durch die Provinz fließen Fulda, Werra und Lahn. — In Hessen ist das Klima rauh und das Land, mit Ausnahme der Flußthäler, wenig, fruchtbar. Nassau dagegen ist ein fruchtbares, dichtbevölkertes Ländchen; im Rheingau ge- deihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassaus enthalten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (80), Hst., Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Bei Fritzlar liegt das Dorf Geismar, wo Bonisacius die Eiche fällte. Fulda, Bonisacius' Grab und Standbild, Sitz eines Bischofs. Hanau, Fabriken. Frankfurt a. M. (230), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deutschen Kaiser, Denkmal Karls d. Gr. Wiesbaden (60), vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Limburg, Bischofssitz, prächtiger Dom. Ems, weltberühmter Badeort. Selters (Selterwasser). Schmalkalden auf dem Thüringerwalde, Stahlwaren. * Z 38. I>re Kohenzollernschen liande, von Württemberg und Baden eingeschlossen, werden von der Rauhen Alb durchzogen und vom Neckar und der Donau durchstossen. Die Bewohner sind meist katholisch. Hier regierten sonst in den beiden Städtchen Hechingen und Sigma ringen zwei selbständige Fürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1850 traten dieselben ihr Land an Preußen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Oberpräsi- denten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzollern (850 m hoch); auf ihm steht das Stammschloß Hohenzollern. 8 39. Itückötick auf das Königreich Zureichen. Preußen ist 350000 qkm groß und hat 32 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umfaßt es 12 Provinzen. Der Größe nach folgen diese so aufeinander: Schlesien, Brandenburg, Hannover, Ostpreußen, Pommern, Po>en, Nheinprovinz. Westpreußen, Sachsen, Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Prov. Pommern, Ost- und Westpreußen, Hannover 53—63 E. auf 1 qkm), am dichtesten die Rheinprovinz (185 E. auf 1 qkm), nächstdem Westfalen (134 E. aus 1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, 'Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, welche polnisch reden. Im äußersten Osten wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa 2/3 der Bewohner bekennen sich zur ev., V-, zur römisch-katy. Kirche. l/2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz, Posen, Westfalen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in Pommern, Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg ist die Mehrzahl evangelisch. § 40. Merwaklung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu er- klären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Staats- ministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise, Stadt- und Amtsbezirke. An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze eines Kreises der Landrat, an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand. In jedem Regierungsbezirke steht unter dem Regierungspräsidenten ein Regierungs- Kollegium. Die Stadtbezirke werden von dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versamm- lung verwaltet. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten, dem Kämmerer und einer Anzahl von Ratsmännern oder Ratsherren (in größeren Städten Stadträten). Ohne Bewilligung der Stadtverordneten-Versammlung darf der Magistrat

4. Nr. 19 - S. 20

1901 - Breslau : Hirt
20 Geographie. Durch die Provinz fließen Fulda, Werra und Lahn. —In Hessen ist das Klima rauh und das Land, mit Ausnahme der Flußthäler, wenig fruchtbar. Nassau dagegen ist ein fruchtbares, dichtbevölkertes Ländchen; im Rheingau ge- deihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassaus enthalten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (100), Hst. Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Bei Fritzlar liegt das Dorf Geismar, >vo Bonifacius die Eiche fällte. Fulda, Bonifacius' Grab und Stanvbild, Sitz eines Bischofs. Hanau, Fabriken. Frankfurt a. M. (fast 300), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deulschen Kaiser, Denkmal Karls d. Gr. Wiesbaden (86), vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Limburg, Bischofssitz, prächtiger Tom. Ems, weltberühmter Badeort. Selters (Selterwasser). Schmalkalden auf dem Thüringerwalde, Stahlwaaren * ß 38. Me Kohenzocernschen ^Lande, von Württemberg und Baden eingeschlossen, werden von der Rauhen Alb durchzogen und vom Neckar und der Donau durchflossen. Die Bewohner sind meist katholisch. Hier regierten sonst tu den beiden Städtchen Hechingen und Sigmaringen zwei selbständige Fürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1850 traten dieselben ihr Land an Preußen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Oberpräsi- denten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzollern (850 m hoch); auf ihm steht das Stammschloß Hohenzollern. 8 39. Jtücköt'ick auf das Königreich Preußen. Preußen ist 350 000 qkm groß und hat 35 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umfaßt es 12 Provinzen. Der Große nach folgen diese so aufeinander: Schlesien, Brandenburg, Hannover, Oftpreußen, Pommern, Po;en, Rheinprovinz. Westpreußen. Sachsen, Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Prov. Pommern, Ost- und Westpreußen. Hannover 53—63 E. ans 1 qkm), am dichtesten die Rheinprovinz (185 E. auf 1 qkm), nächstdem Westfalen (134 E. auf 1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, lvelche polnisch reden. Im äußersten Osten wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur ev., l/n zur römisch-kath. Kirche. % Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz, Posen, Westfalen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in Pommern, Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg ist die Mehrzahl evangelisch. § 40. Verwaltung im Königreich Frentzen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu er- klären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Süaats- mini steri um, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem' Abgeordnetenhause. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise. Stadt- und Amtsbezirke. An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Negierungspräsidenr, an der Spitze eines Kreises der Landrat, an der'spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand. In jedem Regierungsbezirke steht unter dem Regierungspräsidenten ein Regierungs. Kollegium. Die Stadtbezirke werden von dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versamm- lung verwaltet. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten, dem Kämnierer und einer Anzahl von Ratsmännern oder Ratsherren (in größeren Städten Stadträlen). Ohne Bewilligung der Stadtverordneten-Versammlung darf der Magistrat

5. Kleine Geographie - S. 20

1910 - Breslau : Hirt
20 Geographie. Münster, Hauptstadt, kath. Univers., Bischofssitz. Hamm, Fabriken. Dortmund (200), Eisenindustrie. Soest, Fabriken. Paderborn, Bischofssitz. § 38. Hessen-Nassau erstreckt sich vom Rhein und Main nach N.o. bis zur Werra und umschließt Oberhessen. — Das Hessenland ist hügelig und bildet eine mit schön bewaldeten Hügelgruppen (Meißner, Habichtswald) unterbrochene Ebene. Nassau wird vom Taunus und Westerwald durchzogen. Durch die Provinz fließen Fulda, Werra und Lahn. — In Hessen ist das Klima rauh und das Land wenig fruchtbar. Nassau dagegen ist ein fruchtbares, dichtbevöl- kertes Ländchen; im Rheingau gedeihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassans enthalten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R,.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (150), Hauptstadt, Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Fulda, Bonifatius' Grab und Standbild, Sitz eines Bischofs. Hanau. Fabriken. Frankfurt a. M. (über 380), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deutschen Kaiser, Goethes Vaterstadt. Wiesbaden, vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Em s. weltberühmter Badeort. Selters (Selterswasser). Schmalkalden, auf dem Thüringer Walde, Stahlwaren. *§39. Die Hohcuzolleruschcn Laude, von Württemberg und Baden ein- geschlossen, werden vom Neckar und der Donau durchflössen. Hier regierten sonst in den beiden Städtchen Hechingen und Sigmaringen zwei selbständige Fürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1850 traten dieselben ihr Land an Prenßen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzollern (850 in hoch); auf ihm steht das Stammschloß Hohenzollern. § 40. Rückblick auf das Königreich Preußen. Preußen ist 350 000 qkm groß und hat 37 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umsaßt es 12 Provinzen. Welche sind dies? Die größten derselben sind Schlesien und Brandenburg, die kleinsten Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Provinzen Pommern, Ost. und West- Preußen; am dichtesten die Rheinprovinz und Westfalen. Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, die polnisch reden. Im äußersten O. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur ev., '/? zur römifch-kath. Kirche. l/z Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz, in Westfalen, Posen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in den übrigen Provinzen, besonders in Pommern und Schleswig-Holstein, ist die Mehrzahl evangelisch. § 41. Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz sührt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem Äbgeordnetenhause. Im Herrenhaus? haben Prinzen, Fürsten. Adlige, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise, Stadt- und Amtsbezirke. An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze eines Kreises der Landrat. an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand. In jedem Regierungsbezirke steht unter dem Regierungspräsidenten ein Regierungs- Kollegium. Die Stadtbezirke werden von dem Magistrat und der Stadtvcrordneten-Versammlung verwaltet. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten, dem Kämmerer und einer Anzahl von Ratsmännern oder Ratsherren (in größeren Städten Stadträten).

6. Nr. 24 - S. 47

1893 - Breslau : Hirt
Deutschland. 47 umgeben, auf denen Büsche und stattliche Bäume wachsen. Die Bauern wohnen nicht in Dörfern beisammen, sondern jeder hat sein Gehöft mitten aus seinem Grundstück. Die Güter werden selten zerteilt. Stirbt der Vater, so erhält der älteste Sohn das Gut. Die Bauernhäuser sind meist einstöckig, aber groß und geräumig. Wohnung für die Menschen, Stallung für das Bieh und die Tenne sind unter einem Dache, welches mit Stroh oder Schilf bedeckt ist. — R.: Münster, Minden und Arnsberg. Münster, Hst., kath. Univers., Bischofssitz. Hamm, Fabriken. Dortmund (90), Eisenindustrie. Soest, Fabriken. Paderborn, Bischofssitz. Z 38. Hessen-Nassau erstreckt sich vom Rhein und Main nach N.o. bis zur Werra und umschließt Oberhessen. — Das Hessenland ist hügelig und bildet eine mit schön bewaldeten Hügelgruppen (Meißner, Habichtswald) unter- brochene Ebene. Nassau wird vom Taunus und Westerwald durchzogen. Durch die Provinz fließen Fulda, Werra und Lahn. — In Hessen ist das Klima rauh und das Land wenig fruchtbar. Nassau dagegen ist ein frucht- bares, dichtbevölkertes Ländchen; im Rheingau gedeihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassaus ent- halten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (70), Hst., Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Fulda, Bonifacius' Grab und Standbild, Sitz eines Bischofs. Hanau, Fabriken. Frankfurt a. M. (180), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deutschen Kaiser, Denkmal Karls d. Gr. Wiesbaden, vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Ems, weltberühmter Badeort. Selters (Selterwasser). Schmalkalden, auf dem Thüringerwalde, Stahlwaren. *§ 39. Die Hohenzollernschen Lande, von Württemberg und Baden eingeschlossen, werden vom Neckar und der Donau durchflossen. Hier regierten sonst in den beiden Städtchen Hechingen und Sigmaringen zwei selbständige Fürsten ans dem Hause Hohenzolleru. 1850 traten dieselben ihr Land an Preußen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Ober- präsidenten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzolleru (850 m hoch); aus ihm steht das Stammschloß Hohenzolleru. Z 40. Rückblick auf das Königreich Preußen. Preußen ist 350000 Qkm groß und hat 30 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umfaßt es 12 Provinzen. Welche sind dies? Die größten derselben sind Schlesien und Brandenburg, die kleinsten Schleswig- Holstein und Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen; am dichtesten die Rheinprovinz und Schlesien. Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, welche polnisch reden. Im äußersten O. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur ev., y3 zur römisch-kath. Kirche. 1/2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rhemprovinz, West- falen, Posen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in Pommern, Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg ist die Mehrzahl evangelisch. „8 41. Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise, Stadt- und Amtsbezirke. . An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze eines Kreises der Landrat, an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Nmtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand.

7. Nr. 26 - S. 47

1896 - Breslau : Hirt
Deutschland. 47 umgeben, auf denen Büsche und stattliche Bäume wachsen. Die Bauern wohnen nicht in Dörfern beisammen, sondern jeder hat sein Gehöft mitten auf seinem Grundstück. Die Güter werden selten zerteilt. Stirbt der Vater, so erhalt der älteste Sohn das Gut. Die Bauernhäuser sind meist einstöckig, aber groß und geräumig. Wohnung für die Menschen, Stallung für das Vieh und die Tenne sind unter einem Dache, welches mit Stroh oder Schilf bedeckt ist. — R.: Münster, Minden und Arnsberg. Münster, Hst., kath. llnivers., Bischofssitz. Hamm, Fabriken. Dortmund (90), Eisenindustrie. Soest, Fabriken. Paderborn, Bischofssitz. § 38. Hessen-Nassau erstreckt sich vom Rhein und Main nach N.o. bis zur Werra und umschließt Oberhessen. — Das Hessenland ist hügelig und bildet eine mit schön bewaldeten Hügelgruppen (Meißner, Habichtswald) unter- brochene Ebene. Nassau wird vom Taunus und Westerwald durchzogen. Durch die Provinz fließen Fulda, Werra und Lahn. — In Hessen ist das Klima rauh und das Land wenig fruchtbar. Nassau dagegen ist ein frucht- bares, dichtbevölkertes Ländchen; im Rheingau gedeihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassaus ent- halten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (70), Hst., Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Fulda, Bonifacius' Grab und Standbild, Sitz eines Bischofs. Hanau, Fabriken. Frankfurt a. M. (180), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deutschen Kaiser, Denkmal Karls d. Gr. Wiesbaden, vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Ems, weltberühmter Badeort. Selters (Selterwasser). Schmalkalden, auf dem Thüringerwatde, Stahlwaren. *§ 39. Die Hohenzollernschen Lande, von Württemberg und Baden eingeschlossen, werden vom Neckar und der Donau durchflossen. Hier regierten sonst in den beiden Städtchen Hechingen und Sigmaringen zwei selbständige Fürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1850 traten dieselben ihr Land an Preußen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Ober- präsidenten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzollern (850 m hoch); auf ihm steht das Stammschloß Hohenzollern. 8 40. Rückblick auf das Königreich Preußen. Preußen ist 350000 allm groß und hat 30 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umfaßt es 12 Provinzen. Welche sind dies? Die größten derselben sind Schlesien und Brandenburg, die kleinsten Schleswig- Holstein und Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen; am dichtesten die Rheinprovinz und Schlesien. Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, welche polnisch reden. Im äußersten O. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur ev., V3 zur römisch-kath. Kirche. '/2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz West- falen, Posen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in Pommern, Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg ist die Mehrzahl evangelisch. „8 41- Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise, Stadt- und Amtsbezirke. An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze eines Kreises der Landrat, an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand.

8. Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten - S. 230

1861 - Berlin : Charisius
230 Europa. § 504. Königreich Preußen. Der preußische Staat liegt zwischen 49° und nahe 56° nördl. Br., 23£° und 40^° östl. Länge. Er besteht aus zwei getrennten Haupttheilen: der östliche größere Theil (über 4 des Ganzen) gehört dem germanischen Tieflande an, und liegt nördlich von den Gebirgen des Harzes, dem Erz- und Riesengebirge, welche aber selbst nur zum Theil dazu gehören. Nach der See zu erhebt sich das Land, und bildet einen Damm gegen diese, der nach Osten an Breite zunimmt (s. § 437), von den großen Strömen durchfurcht wird, und zahlreiche Seen enthält. Im Ganzen wird er von weiten, wellenförmigen Ebenen gebildet und ist reichlich be- wässert. Daher sind Ackerbau und Viehzucht hier heimisch; auch Bergbau und Küsten- handel sind durch die angrenzenden Gebirge und Meere bedingt. Anders verhält es sich mit dem kleineren westlichen Theile, den Rheinflrovinzen (etwa i, aber doppelt so stark bevölkert), zu beiden Seiten des unteren Rheinlaufes liegend, welche großentheils zum rheinischen Gebirgslande gehören, und vom Rhein durch- flossen werden. Hier herrscht im Allgemeinen Fabrikwesen und Handel, die hier reger sind, als im Osten. Etwa i von ganz Preußen ist Bergland. Der Staat ist in 8 Provinzen getheilt: 1) Preußen, die größte. 2) Posen. 3) Brandenburg. 4) Pommern. 5) Sachsen. 6) Schlesien. 7) Westfalen, die kleinste. 8) Rheinland. Dazu kommt das Fürstenthum Hohenzollern, 21.15 Oim. und das Jade-Gebiet, ^O>M. — 3, 4, 5, 6 haben etwa die Hälfte aller Bewohner. Die dichteste Bevölkerung findet sich im Norden von Köln, nämlich über 10.000 auf der Q.m.; die schwächste im Norden der Netze (Regierungsbezirk Cöslin), wo 1000 ans die Q.m. kommen. § 505. An der Spitze des Staates steht der König. Seit 1823 sind Provinzial stände eingeführt, deren Wahl vom Besitz des Grundeigenthums abhängt, und die ein gesetzmäßiges Organ der Provinzen für Beschwerden, An- träge u. s. w. sind. Zur Besorgung der Geschäfte hat der König geheime Kabinets- rät he. Im Jahre 1848 ist eine Constitution gegeben; danach werden zwei Kammern, Herrenhaus und Haus der Abgeordneten, berufen, welche im ganzen Lande gewählt werden und von denen neue Gesetze genehmigt werden müssen. Die höchste berathende Behörde ist der Staatsrath; erste eigentliche ver- waltende Behörde das Staats Ministerium. — An der Spitze der Verwaltung der Provinzen stehen die Oberpräsidenten, und die eigentliche unmittelbare Administration haben die Regierungen, deren 26 sind, und die in mehreren Abtheilungen (für das Innere, Kirchen- und Schulwesen, Steuern, Domänen und Forsten) zerfallen. Die Regierungsbezirke, welche von denselben verwaltet werden, zerfallen in Kreise, deren es 336 gibt, und diese in Stadt- und Land- communen. An der Spitze des Kreises steht ein Landrath, und diesem zur Seite stehen die Kreis stände, aus allen Gutsbesitzern, Depntirten der Städte und einigen Bauern bestehend. Jede Landcommune hat einen Schulzen mit 2 Schöppen. — Außer den Regierungen, unabhängig von ihnen, befindet sich in jeder Provinz ein Provinzialsteuerdirektor, der unter dem Finanzministe- rium steht. Das stehende Heer ist in 8 Armeekorps und das Gardekorps getheilt, jedes aus 2 Divisionen bestehend, die sich aus den ihnen angewiesenen Bezirken (den 8 Provinzen) ergänzen; nur das Garde-Armeekorps erhält Rekruten aus allen Provinzen. Die Kriegsstärke des Heeres beträgt 226.000 Mann Infanterie, 48.000 Mann Cavallerie, 23.000 Mann Artillerie, 4.000 Pioniere, 30.000 Trainsoldaten, Summa 331.000 Mann; in den Festungen 157.000 Mann, und 50.000 Mann Ersatz- truppen. Einschließlich des zweiten Aufgebots der Landwehr im Ganzen 530.000 Mann. Die Friedensstärke beträgt 129.500 Mann.

9. Deutschland, Oesterreich-Ungarn und die Schweiz (Mittel-Europa) - S. 194

1904 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
„Verwaltung". An der Spitze der Verwaltung steht der Oberpräsident in Kassel. Die Provinz wird in die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden eingeteilt. Ersterer bildete bis das Kurfürstentum Hessen, letzerer das Herzogtum Nassau, die Landgrafschaft Hessen- Hamburg und die Freie Stadt Frankfurt. Ein Regierungsbezirk ist ein Teil einer Provinz, an dessen Spitze ein Regierungspräsident steht. Der Regierungsbezirk Kassel wird in 24, der Regierungs- bezirk Wiesbaden iu 18 Kreise eingeteilt. Ein Kreis ist eiu Teil eiues Regierungsbezirkes, an dessen Spitze eiu Landrat steht. Jeder Kreis besteht aus Stadt-, Landgenreinden und Gutsbezirkeu, au deren Spitze eiu Bürgermeister, bezw. ein Gutsvorsteher steht. Die Städte Kassel, Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Hanau bildeu gefouderte Stadtkreise, au deren Spitze ein Oberbürgermeister gestellt ist. Außer den Staatsbehörden gibt es noch Volksvertretungen, (Reichstag lind Haus der Abgeordneten). Ersterer ist dnrch 14, letzteres dnrch Abgeordnete ans der heimatlichen Provinz vertreten. Die Provinz erledigt gewisse Angelegenheiten wie Wegebau, Landes- Verbesserung, Armenwesen, Irren-, Tanbstnmmen- und Blinden- anstalten ic. unter Oberaufsicht der Staatsbehörden selbständig lprovinzial-Landtag, Proviuzial-Ausschuß, Laudesdirektor). Ans deu Stadt- und Landgemeinden werden Vertreter gewählt, Kreistagsabgeordnete genannt, welche zusammen den Kreistag 4 bilden. Die Beschlüsse des Kreistages hat der Kreisausschuß aus- zuführen. Der Kreistag erledigt Angelegeuheiteu, welche den Areis betreffen. Ortskunde: Siehe Provinz Hefsen-Nassan. Anm. Landesdirektor, jetzt Landeshauptmann. Die Provinz Hessen-Nassau hat im Gegensatz zu den alten Provinzen Preußens außer dem Provinziallandtag noch einen Kommunallandtag in Wiesbaden für den Regierungsbezirk Wiesbaden und einen Kom- munallandtag in Kassel für den Regierungsbezirk Kassel. Diese ordnen Angelegenheiten, welche nur auf den betreffenden Regierungsbezirk Bezug haben. Ihre Mitglieder werden aus den Mitgliedern des Kreistages gewählt, die Mitglieder des Provinziallandtages aus den Abgeordneten des Kommunallandtages.

10. Nr. 25 - S. 47

1891 - Breslau : Hirt
Deutschland. 47 umgeben, auf deneu Büsche und stattliche Baume wachsen. Die Bauern wohnen nicht in Dörfern beisammen, sondern jeder hat sein Gehöft mitten auf seinem Grundstück. Die Güter werden selten zerteilt. Stirbt der Vater, so erhält der älteste Sohn das Gut. Die Bauernhäuser sind- meist einstöckig, aber groß und geräumig. Wohnung für die Menschen, Stallung für das Vieh und die Tenne sind unter einem Dache, welches mit Stroh oder Schilf bedeckt ist. — R.: Münster, Minden und Arnsberg. Münster, Hst., kath. Univers., Bischofssitz. Hamm, Fabriken. Dortmund (90), Eisenindustrie. Soest, Fabriken. Paderborn, Bischofssitz. § 38. Hessen-Nassau erstreckt sich vom Rhein und Main nach N.o. bis zur Werra und umschließt Oberhessen. — Das Hessenland ist hügelig und bildet eine mit schön bewaldeten Hügelgruppen (Meißner, Habichtswald) unter- brochene Ebene. Nassau wird vom Taunus und Westerwald durchzogen. Durch die Provinz stießen Fulda, Werra und Lahn. — In Hessen ist das Klima rauh und das Land wenig fruchtbar. Nassau dagegen ist ein frucht- bares, dichtbevölkertes Ländchen; im Rheingau gedeihen die herrlichsten Weine; zahlreiche Bäder locken viele Fremde herbei. Die Berge Hessen-Nassaus ent- halten Eisen, Kupfer, Braunkohlen. R.: Kassel und Wiesbaden. Kassel (70), Hst., Handel. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit seinen berühmten Wasserkünsten. Fulda, Bonifacius' Grab und Standbild, Sitz eines Bischofs. Hanau, Fabriken. Frankfurt a. M. (180), bedeutende Handelsstadt, einst Wahlstadt der deutschen Kaiser, Denkmal Karls d. Gr. Wiesbaden, vielbesuchte Heilquellen. Kaub, Blüchers Übergang 1814. Marburg, Universität. Ems, weltberühmter Badeort. Selters (Selterwasser). Schmalkalden, auf dem Thüringerwalde, Stahlwaren. *§ 39. Die Hohcnzollernschcn Lande, von Württemberg und Baden eingeschlossen, werden vom Neckar und der Donau durchflossen. Hier regierten sonst in den beiden Städtchen Hechingen und Sigmaringen zwei selbständige Fürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1850 traten dieselben ihr Land an Preußen ab. Es bildet den R. Sigmaringen und steht unter dem Ober- präsidenten der Rheinprovinz. Südlich von Hechingen liegt der Hohenzollern (850 ni hoch); auf ihm steht das Stammschloß Hohenzollern. § 40. Rückblick auf das Königreich Preußen. Preußen ist 350000 allin groß und hat 30 Mill. Einwohner. Gegenwärtig umfaßt es 12 Provinzen. Welche sind dies? Die größten derselben sind Schlesien und Brandenburg, die kleinsten Schleswig- Holstein und Hessen-Nassau. — Am dünnsten bevölkert sind die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen; am dichtesten die Rheinprovinz und Schlesien. Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slawen, welche polnisch reden. Im äußersten £>. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen, im n. Schleswig ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur ev., stz zur römisch-kath. Kirche. >/2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz, West- falen, Posen und Schlesien bilden die Katholiken die größere Hälfte; in Pommern, Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg ist die Mehrzahl evangelisch. ..8 41. Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer und hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Die oberste Behörde des Landes ist das Staats Ministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. . Preußen wird seit 1850 nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhause und dem Abgeorduetenhause. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Diese zerfallen in Regierungsbezirke, Kreise, Stadt- und Amtsbezirke. An der Spitze einer ganzen Provinz steht der Oberpräsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes der Regierungspräsident, an der Spitze eines Krerses der Landrat, an der Spitze einer Stadt der Magistrat, an der Spitze eines Amtsbezirkes der Amtsvorsteher, an der Spitze eines Dorfes der Gemeindevorstand.

11. Heimatkunde des Regierungsbezirks Wiesbaden - S. 20

1909 - Leipzig [u.a.] : B. G. Teubner (Theodor Hofmann)
— 20 - Xi. Die Verwaltung des Regierungsbezirks. 1. Verwaltungs- behörden. Der oberste Verwaltungsbeamte eines Kreises ist der königl. Land- rat. An der Spitze des ganzen Reg.-Bez. steht der königl. Regiernngs- Präsident. Die königl. Regierung hat folgende drei Abteilungen: I. Abteilung des Innern; Ii. Abteilung für Kirchen- und Schnlsachen; Iii. Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Jede dieser drei Abteilungen wird durch einen Oberregierungsrat geleitet. Der Landeshauptmann verwaltet die kommunalständischen Einrichtungen. Dazu gehören die Nassauische Landesbank mit der Sparkasse, die Brandversicherungsanstalt, die Heil- und Pflegeanstalten, die Taubstummenanstalt, der Wegebau und die Waisenpflege. 2. Rechtspflege. Zum Zwecke der Rechtspflege bestehen in unferm Reg.- Bez. zahlreiche Amtsgerichte, drei Landgerichte (zu Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Limburg) und ein Oberlandesgericht (zu Frankfurt a. M.). Bei den Amtsgerichten werdeil Schöffengerichte, die sich aus einen: Amtsrichter und zwei Schöffen zusammensetzen, bei den Landgerichten Schwurgerichte mit drei Richtern und zwölf Geschworenen gebildet. 3. Kirchen- und Schulwesen. Die evangelische Kirche steht unter der Leitung des Konsistoriums und des Generalsuperintendenten zu Wiesbaden, die katholische Kirche unter der des Bischofs zu Limburg. Für die Schul- bilduug sorgen zahlreiche Volks-, Mittel-, Real- und Oberrealschulen, Real- proaymnasien, Realgymnasien, Progymnasien und Gymnasien. Besondere Fachschulen sind die Lehrerbildungsanstalten, die Landwirtschaftsschule zu Weilburg, die Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim, die Bau- gewerkschule zu Idstein, die Bergschule zu Dillenburg, die Gewerbeschulen u. a. — Blinde werden in der Blindenanstalt zu Wiesbaden, Taubstumme in der Taubstummenanstalt zu Kamberg, Blödsinnige in den Jdiotenanstalten zu Scheuern und Idstein, Verwahrloste im Rettungshaus bei Wiesbaden erzogen. 4. Militärwesen. In militärischer Hinsicht bildet der Reg.-Bez. W. einen Teil des Bezirks vom Xviii. Armeekorps. Heimatliche Regimenter sind die Nass. Infanterie-Regimenter Nr. 87 und Nr. 88, das Hessen-Homburgische Infanterie-Regiment Nr. 166, die Nass. Feldartillerie-Regimenter Nr. 27 und 63 und das Nass. Pionier-Bataillon Nr. 21. Garnisonen befinden sich in Wiesbaden, Frankfurt a. M., Homburg und Diez. In Oranienstein ist eine Kadettenanstalt, in Weilburg eine Unteroffiziervorschule, in Biebrich eine Unteroffizierschule. Xii. Geschichtlicher Überblick. Der Reg.-Bez. Wiesbaden ist im Jahre 1866 aus folgenden Ländern und Landesteilen gebildet worden: 1. dem Herzog- tum Nassau; 2. der Landgrafschaft-Hessen-Homburg; 3. der freien Stadt Frank- furt; 4. dem großherzoglich hessischen Kreise Biedenkopf und 5. den hessischen Ortschaften Rödelheim und Niederursel, wozu im Jahre 1885 noch eine An- zahl bis dahin zum Reg.-Bez. Kassel gehöriger Gemeinden kam. Das nassauische Fürstenhaus leitet seinen Ursprung von den Grafen von Laurenburg ab. Ums Jahr 1100 erbauten die Grafen von L. die Burg Nassau und nannten sich nun Grafen von Nassau. Im Jahre 1255 teilten die Grafen Walram und Otto die von ihrem Vater, Heinrich dem Reichen, ererbten Be- fitzungen und gründeten die beiden noch jetzt bestehenden nass. Linien, die Walramische und die Ottonische. Die erstere blüht noch in der herzoglich nassau- ischen (großherzoglich luxemburgischen), die letztere in der königlich hollan- dischen Familie. Jeder der beiden Hauptstämme teilte sich wieder in viele

12. Der Regierungsbezirk Wiesbaden - S. 22

1870 - Wiesbaden : Limbarth
22 beiden nassauischen Landwehr - Regimentern Nr. 87 und 88. — Das Stabsquartier des 1. Bataillons vom 1. Regimente (87) ist Nassau mit den Stationsorten der Landwehr-Compagnien Limburg, Nassau, St. Goarshausen und Rüdes heim; das Stabsquartier des 2. Bat. vom 1. Reg. ist Wiesbaden mit den Compagnie-Stationen Wies- baden, H ö ch st und L a n g e n s ch w a I b a ch. Das 2. nassauische Land- wehr-Regiment (88) umfaßt die Bataillonsbezirke Wetzlar und Wcil- burg; ersteres mit den Compagnie-Stationen Wetzlar, Dillenbnrg und Biedenkopf; letzteres mit Weilburg und Montabaur. — Verwaltung des Regierungsbezirks. Der Regierungsbezirk wird aus einer Anzahl zusammenliegender Kreise gebildet. Die höchste verwaltende Behörde bildet die Regierung. An der Spitze derselben steht ein Präsident. Tie Regierung hat drei Ab- theilungen: I. Abtheilung des Innern, Ii. Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, Iii. Abtheilung für directe Steuern, Domänen und For- sten. Jeder Abtheilung steht ein Ober-Regierungsrath als Dirigent vor. Tie Regierung hat zu sorgen für Kirchen und Schulen, für Ord- nung und Sicherheit; für die Vertheilung der Abgaben, Verwaltung der Staatsgüter; ferner für Straßen und Wege, öffentliche Bauten, Aushebung der jungen Leute für den Soldatendienst re. In allen bür- gerlichen Angelegenheiten wendet man sich zuerst an den Bürgermeister, von diesem, wenn es nöthig sein sollte, an den Landrath des Kreises. Sollte man sich auch mit dessen Entscheidung nicht zufrieden geben kön- nen, so steht noch der Weg an die Regierung offen. Die Regierung untersteht zunächst einem Oberpräsidenten, der sei- nen Sitz in Cassel hat. In Rekursfällen ist zunächst an diesen zu wenden. — Von dem Oberpräsidenten, wendet man sich an die ver- schiedenen Ministerien und von da in den geeigneten Füllen an die höchste Person Se. Majestät des Königs. — Einteilung. Der Regierungsbezirk zerfällt in 12 Kreise: von diesen sind 10 landräthliche Kreise, d. h. solche, an deren Spitze ein Landrath steht; die andern sind die Stadtkreise Wiesbaden und Frankfurt. 1. Stadtkreis Wiesbaden. Wiesbaden (30,000 C.) am Süd- abhange des Taunus; Hauptstadt des ehemaligen Herzogthums Nassau; jetzt Sitz der Regierung, des Appellations-, Kreis- und Amtsgerichts. Gelehrten- und Realgymnasium, höhere Bürger- und Töchterschulen. Chemisches Laboratorium, Landwirthschaftliches Institut, viele Privat- lehr- und Erziehungsanstalten. Berühmter Badeort, zählt 15 heiße Quellen, darunter den Kochbrunnen mit 52" Hitze. Schon die Römer haben die warmen Quellen benutzt (die mattiakischen Quellen); Trink- halle, Kursaal und Kolonnaden mit prachtvollen Anlagen; Schloß; Museum; Sitz des ev. Bischofs. — Die Umgegend hat herrliche Punkte. Der Neroberg mit der griechischen Kapelle; (der südliche Abhang die- ses Berges liefert den bekannten Neroberger); das Nero that mit sei-

13. Die Provinz Hessen-Nassau - S. 113

1914 - Berlin [u.a.] : Spemann
— 113 — Jahre gewählt. Der Landrat beruft den Kreistag und leitet die Verhandlungen desselben. Der Kreistag hat über die Angelegen- heiten des Kreises, z. B. über die Anlegung von Landstraßen, über den Bau von Krankenhäusern usw., zu beraten und zu beschließen. Die Beschlüsse des Kreistages werden vorbereitet und ausgeführt von dem Kreis aus sch uß. Dieser besteht aus dem Landrat und sechs Mitgliedern, welche vom Kreistage auf sechs Jahre gewählt werden. Landrat, Kreisausschutz und Kreistag sind die Behörden, welche einen Kreis verwalten. Diese Verwaltung ist der Gemeinde- Verwaltung ähnlich. Zur Bestreitung der für einen Kreis not- wendigen Ausgaben haben die Kreiseingesessenen eine Kreissteuer zu zahlen. Die Provinz Hessen-Nassau besteht aus 41 Kreisen. Sie wird in die beiden Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden eingeteilt. Zum Regierungsbezirk Cassel gehören 24, zum Bezirk Wiesbaden 17 Kreise. Die Verwaltung eines Regierungsbezirks ist derjenigen eines Kreises entsprechend. Sie wird von der Königlichen Regierung geleitet. An der Spitze der Regierung steht der vom Könige ernannte Regierungspräsident. Er wird in seinem Amte von mehreren Regierungsräten und anderen Beamten unter- stützt. Der Regierungspräsident ist der Vorgesetzte der Landräte und der Oberbürgermeister in den Stadtkreisen. Wie in einem Kreise der Kreistag, so besteht in einem Regierungsbezirke als Volks- Vertretung der Kommunall and tag. Zu diesem entsenden die Kreise für je 20 000 ihrer Einwohner einen Abgeordneten. Diese Abgeordneten werden von den Kreistagen auf sechs Jahre gewählt. Neben dem Kommunallandtage besteht, dem Kreisausschuß eut- sprechend, der Landesausschuß. Eine Anzahl seiner Mitglieder wird vom Kommunallandtage gewählt; die übrigen ernennt die Regierung. Die kommunalständische Verwaltung eines Regierungs- bezirks leitet der Landesdirektor. Der oberste Verwaltnngsbeamte der ganzen Provinz ist der Oberpräsident. Er hat seinen Sitz in Cassel. Bei der Ver- waltung der Provinz wirken der Provinziallandtag und der Provinzialausschuß mit. In Zusammensetzung und Wirksam- keit entsprechen beide den betreffenden Behörden im Kreise und im Regierungsbezirke. Zum deutschen Reichstage entsendet die Provinz Hessen- Nassau 14, zum preußischen Abgeordnetenhause 26 Abgeordnete. Die Reichstagswahl findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Jeder Deutsche über 25 Jahre, der die bürgerlichen Rechte besitzt, kann dabei einen Wahlzettel mit dem Namen des Mannes, den er wählen will, abgeben. Die Abgabe der zusammengefalteten Zettel geschieht so, daß alle Wähler eines Bezirks dieselben in eine Urne legen; zum Schluß werden die Zettel von den dazu berufenen Männern geöffnet^und gezählt. Wer in einem Wahlkreise mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen bekommt, gilt als zum Abgeordneten gewählt. Hat niemand mehr Stimmen erhalten als seine Gegner zusammen, so findet eine zweite Wahl, die Stichwahl, zwischen den beiden Männern statt, welche die meisten Stimmen bekamen. In dieser Stichwahl entscheidet einfache Techter, Hessen-Nassau, 8

14. Die Provinz Hessen-Nassau - S. 107

1914 - Berlin [u.a.] : Spemann
— 107 — selben, der hier oft große Mühe macht und geringen Ertrag gibt, Viehzucht, Bergbau und Hausindustrie getrieben. Wein wird am Rhein, am Main, an der Lahn und an der Kinzig gebaut. Da Hessen-Nassau die waldreichste Provinz Preußens ist, so finden viele Lente durch die Forstwirtschaft ihren Lebensunterhalt. In bezug auf Fabriktätigkeit steht unsere Provinz hinter vielen zurück. Größere Fabriken und bedeutende Industrie findet man fast nur in den großen Orten, besonders in Cassel, Frankfurt, Hanau, Höchst, Schmalkalden, Eschwege und Fulda. Handel treiben namentlich die Orte an den wichtigen Verkehrsstraßen im Rhein-, Main- und Fuldatal. (Vergl. über die Beschäftigung der Bewohner die einzelnen Abschnitte im Ii. Teil.) Religion. Von den Einwohnern der Provinz gehören etwa 2/3 zur evangelischen, ^3 zur katholischen Kirche. Außerdem leben in Hessen-Nassau ungefähr 45 000 Israeliten. 0. Airche und Schule. Die Angelegenheiten der evangelischen Kirche werden von den Konsistorien zu Cassel, Wiesbaden und Frankfurt ge- leitet. Jeder Regierungsbezirk ist für die kirchliche Verwaltung in kleinere Bezirke eingeteilt. Diese heißen im Regierungsbezirk Cassel Diözesen und werden von den Superintendenten verwaltet. Die Diözesen gliedern sich wieder in Klassen, welchen Metro- politane vorstehen. Die Pfarrer und Metropolitane einer Diözese sind dem Superintendenten derselben unterstellt. Im Regierungs- bezirk Wiesbaden sichren die Diözesen die Bezeichnung Dekanate; ihre Vorsteher heißen Dekane. Die katholischen Geistlichen haben zu Vorgesetzten die Bi- schöfe zu Fulda und Limburg. Die religiösen Angelegenheiten der i sr a e l i t i sch e n Gemeinden werden von den V 0 r st e h e r ä m t e r n und den Rabbinaten verwaltet. Für den Unterricht ist durch Schulen aller Art aufs beste ge- sorgt. Volksschulen gibt es in fast allen Ortschaften; in ihnen ist der Unterricht unentgeltlich. 'Die Volksschulen in den Dörfern sind gewöhnlich ein- bis dreiklassig und haben meist einen oder zwei Lehrer. In den Städten haben die Volksschulen mehr Klassen und Lehrer. In großen Orten gibt es neben den Volksschulen oft noch Mittelschulen, für deren Besuch Schulgeld entrichtet werden muß. Die Volks- und Mittelschulen stehen unter der Aufsicht der Orts- schuliu?pektoren. Diese sind in den Dörfern und kleinen Städten in der Regel die Pfarrer; bei vielklaffigen Stadtschulen ist oft der Leiter einer solchen Schule zugleich Ortsschulinspektor. Den Orts- schnlinspektoren sind die Kreisschulinspektoren vorgesetzt; zu ihnen werden meistens Geistliche ernannt. Der Kreisschulinspektor

15. Die Provinz Hessen-Nassau - S. 87

1901 - Berlin [u.a.] : Spemann
— 87 — Kreisstadt; nach ihr wird der Kreis meistens benannt. Zur Unterstützung des Landrats in seinen Amtsgeschäften ist der Kreis- sekretär angestellt. Dieser kann den Landrat in vielen Sachen auf kürzere Zeit vertreten; im übrigen werden aber als Stellvertreter des Landrats aus der Zahl der Kreisangehörigen zwei Kreis- deputierte gewählt. Damit auch die Einwohner eines Kreises sich an der Verwaltung desselben beteiligen können, ist die Kreis- Versammlung oder der Kreistag eingerichtet. In den Kreis- tag werden von den Gemeinden zu ihrer Vertretung, je nach der Einwohnerzahl des Kreises, 20 oder mehr Männer aus sechs Jahre gewählt. Der Landrat beruft den Kreistag und leitet die Verhand- lungen desselben. Der Kreistag hat über die Angelegenheiten des Kreises, z. B. über die Anlegung von Landstraßen, über den Bau von Krankenhäusern u. s. w., zu beraten und zu beschließen. Die Beschlüsse des Kreistages werden vorbereitet und ausgeführt von dem Kreisausschuß. Dieser besteht aus dem Landrat und sechs Mit- gliedern, welche vom Kreistage auf fechs Jahre gewählt werden. Landrat, Kreisausschuß und Kreistag sind die Behörden, welche einen Kreis verwalten. Diese Verwaltung ist der Gemeindeverwaltung ähnlich. Zur Bestreitung der sür einen Kreis notwendigen Aus- gaben haben die Kreiseingesessenen eine Kreissteuer zu zahlen. Die Provinz Hessen-Nassau besteht aus 42 Kreisen. Sie wird in die beiden Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden eingeteilt. Zum Regierungsbezirk Cassel gehören 24, zum Bezirk Wiesbaden 18 Kreise. Die Verwaltung eines Regierungsbezirks ist derjenigen eines Kreises entsprechend. Sie wird von der Königlichen Re- gierung geleitet. An der Spitze der Regierung steht der vom Könige ernannte Regierungspräsident. Es wird in seinem Amte von mehreren Regierungsräten und anderen Beamten unter- stützt. Der Regierungspräsident ist der Vorgesetzte der Landräte und der Oberbürgermeister in den Stadtkreisen. Wie in einem Kreise der Kreistag, so besteht in einem Regierungsbezirke als Volks- Vertretung der Kommunallandtag. Zu diesem entsenden die Kreise sür je 20 000 ihrer Einwohner einen Abgeordneten. Diese Abgeordneten werden von den Kreistagen aus sechs Jahre gewählt. Neben dem Kommunallandtage besteht, dem Kreisausschuß ent- sprechend, der Landesausschuß. Eine Anzahl seiner Mitglieder wird vom Kommunallandtage gewählt; die übrigen ernennt die Regierung. Die kommunalständische Verwaltung eines Regierungs- bezirks leitet der Landesdirektor. Der oberste Verwaltungsbeamte der ganzen Provinz ist der Oberpräsident. Er hat seinen Sitz in Cassel. Bei der Ver- waltung der Provinz wirken der Provinziallandtag und der Prvinzialausschuß mit. In Zusammensetzung und Wirksamkeit entsprechen beide den betreffenden Behörden im Kreise und im Re- gierungsbezirke. Zum deutschen Reichstage entsendet die Provinz Hessen- Nassau 14, zum preußischen Abgeordnetenhause 26 Abgeordnete.

16. Theodor Schachts Schulgeographie - S. 197

1883 - Wiesbaden : Kunze
Das Deutsche Reich. 197 11) Hessen-Nassau zwischen Werra und Mittelrhein. Be- standteile: Das vormalige Herzogtum Nassau, Kurhessen und Frankfurt, sowie einige bayerische und hessendarmstädtische Gebietsteile, zusammen 16090 qkm und 11/2 Mill. Bewohner. 2 Reg.-Bezirke: Kassel, Wiesbaden. Hauptstadt der Provinz ist Kassel in Niederhessen an der Fulda, zum Teil schön gebaut, mit 58 000 E. In der Nähe das Lustschloß Wilhelmshöhe mit künstlichen Wasserfällen und dem 10 m hohen Her- kules. Aulda mit Bonifatius Monument. Kanau angenehme und gewerbreiche Stadt am Main. Marburg in Oberhesfen an der Lahn, Universität. — Getrennt vom Hauptlande: Schmalkalden am Thüringer- Wälde, bekannt durch Eisenindustrie und durch ein Bündnis Protest. Fürsten im Jahre 1530. Der Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) zwischen Rhein und Main ist das Land der besten Rheinweine und Vorzug- licher Brunnen- und Badeörter. Die Gegenden am Rhein, an der Lahn, die das Land mitten durchfließt, und in der Nähe des Feldberges gehören zu den schönsten Deutschlands. Wein- und Fruchtgelände des Rheingaues von Biberich bis Lorch, mit einer Reihe von Ortschaften. Ans der n Ab- dachung der Taunushöhen ist es minder fruchtbar, rauher jedoch auf dem Westerwalde. Wiesbaden, ehemals herzogl. Residenz mit 50000 E.; berühm- ter Kurort. Die andern wichtigsten Heilquellen sind: Homburg, ehemals landgräsl. Residenz, ö, und Soden 8 vom Feldberg; Weil- bach nahe dem Main; Schlangenbad w, und Langenschwal- bach nw von Wiesbaden; Ems, Geilnau und Fachingen im Lahnthale; Selters links der Lahn am Emsbache. An der Lahn: Nassau mit Denkmal des großen Staatsmannes Stein. — Arank» furt a. Main (mit Sachsenhausen) 137000 E.; reiche Handelsstadt, sonst Sitz des Bundestages, ehemals Krönungsort der Kaiser. Das Rathaus (der Römer) mit dem Kaisersaal, wie der einfache Dom durch Erinnerungen ans alte Reich geheiligt. Göthe war ein Frankfurter; sein und Schillers Denkmal, das der Buchdruckerkunst. Paulskirche. Wissenschaftliche und Kunstinstitute. 12) Provinz Rheinland und Hohenzollersche Lande. Rheinland ist die volkreichste und zugleich die am dichtesten bevölkerte Provinz des Königreiches (über 4 Mill. Bewohner auf 27000 qkm, 151 auf 1 qkm). 6 Reg.-

17. Heimatskunde von Hessen-Nassau und dem Fürstentum Waldeck - S. 42

1886 - Halle a. S. : Buchh. des Waisenhauses
— 42 — Das vormalige Herzogtum Nassau war in Amtsbezirke eingeteilt. Die jetzige Kreiseinteilung des Regierungsbezirks Wiesbaden wurde durch Zusammen- legung von 3 bis 4 ganzen Ämtern gebildet, wozu die Stadt Frankfurt und ihr Gebiet, Hessen-Homburg und das von Hessen-Darmstadt abgetrennte Gebiet kommen. So besteht der Regierungsbezirk aus 18 Kreisen. 1. Stadtkreis Wiesbaden» 36qkm. 50500 Ew. ^Wiesbaden liegt eiue Stunde vom Rheine in einem Thalkessel des Salzbachs, umgeben von Obst- Wäldern und Weinbergen, nördlich von bewaldeten Höhen, südlich und östlich von einer überaus fruchtbaren Ebene. Seit zwanzig Jahren hat sich die Stadt gewaltig ausgedehnt, so das; sie jetzt mit ihren prachtvollen Landhäusern, ihren großen und breiten Straßen, geziert durch palastähnliche Gebäude, einen weiten Flächenraum einnimmt, auf dem 50200 Menschen wohnen, deren Zahl im Sommer während der Kurzeit um das Doppelte steigt. Sie ist eine Weltkur- stadt und als solche eine der schönsten. Hauptgebäude sind: der Knrsaal, ein prachtvolles Säulengebäude (die Säulen sind meist von inländischem Marmor bei Vilmar gebrochen), das neue Schloß, welchem die neue evangelische Kirche gegen- über steht, das Schlößchen, worin Sammlungen verschiedener Art sind, das Theater, das Regierungsgebäude, die Kasernen, die katholische Kirche u. a. Unter den anmutigen Umgebungen ist das Dorf Sonnenberg mit Burgruine zu nennen, dann der Neroberg, auf welchem die griechische Grustkapelle der ersten Gemahlin des letzten Herzogs von Nassau steht. Über das ehemalige (vom Kaiser Adolf und seiner Gemahlin gegründete) Kloster Clarenthal gelangt man zur Platte, einem Jagdschlosse des vormaligen Herzogs von Nassau, welches eine entzückende Aussicht gewährt. — Der alte und neue Geisberg, wovon der erstere der Sitz des landwirtschaftlichen Instituts und der letztere ein Vergnügungsort ist. Was Wiesbaden den Weltruf sichert, das sind feine Thermen (warme Quellen), unter welchen der eingefaßte Kochbrunnen hinter dem Kranze, auf welchem die prächtige Hygiea-Gruppe aufgestellt ist, als Hauptquelle gilt. Das Wiesbadener Wasser wird meist zum Baden benutzt, doch wird es auch getrunken; die Bäder befinden sich meist in Privathäuseru.— Die hiesigen war- men Quellen waren schon den Römern bekannt; viele römische Altertümer sind in und um Wiesbaden gefunden. Wiesbaden ist der Sitz der Regierung, des Konsistoriums, des Landes- und Amtsgerichts. Garnison, Gymnasien, Real- schule. Blindenanstalt. 2. Landkreis Wiesbaden. 210 qkm. 36 000 Ew. * Hochheim, Stadt und Amtsgericht mit 2500 (kath.) Ew., liegt auf einem sonnigen Rebhügel, x/2 Stunde vom Main; anf 280 Are wächst der berühmte Domdechanei- Wein; Schaumweinfabrik. Weilbach, Dorf mit Schwefelquellen, wovon jährlich an 100 000 Krüge versandt werden. Mosbach-Biebrich am Rhein mit dem schönen Residenzschlosse des vorm. Herzogs von Nassau; prächtiger, 130 Morgen haltender Park; Gewächshäuser; Rheinhafen. 8600 Ew. Unteroffiziersschule; Garnison. Viele Fabriken; Glashütte. Der Rhein ist hier durch einige Inseln (das Wörth, die Jngelheimer Au) in mehrere Arme geteilt; auf der Petersau soll Ludwig der Fromme im Jahre 840 gestorben sein. 3. Kreis Höchst. 25 900 Ew. 144 qkm. ""Höchst a. d. Mündung der Nidda in den Main, 4000 (katholische) Ew., sehr gewerbsam, bedeutende Fabriken; Tanniis-Bahnhof, in welchem die Bahnen nach Soden und Limburg ab-

18. Der Regierungsbezirk Wiesbaden - S. 7

1870 - Wiesbaden : Limbarth
7 Namen der im Kreise gezogenen Bäume, Sträucher, Kräuter und Gräser. — Angabe derjenigen Pflanzen, welche zur Nahrung für Menschen und Thiere, und derjenigen, welche zu den Gewerben dienen. — Aufzählung der im Kreise gezogenen Hausthiere. — Raubthiere. — Thiere des Kreises, von welchen der Mensch die Haut, das Fleisch, die Milch benutzt: andere welche zur Arbeit gebraucht werden. — Nenne die vorherrschenden Erwerbszweige des Kreises. — Angabe derjenigen Naturerzeugnisse des Kreises , welche in demselben in Kunst- erzeugnisse verwandelt werden. — Ausgeführte und eingeführte Ptoducte. — Zahl der Kreisbewohner nach Religion und Coufessionen. — Angabe der denkwürdigen Begebenheiten des Kreises; Nenne ausgezeichnete Männer derselben und erzähle von ihren Lebensumständen! — Die Verwaltung des Kreises. Eine oder mehrere nahgelegene Städte mit den in ihrem Bereiche liegenden Landgemeinden, bilden einen Kreis, dessen Verwaltung und allgemeine Angelegenheiten der L audrath, mit den Kreisräthen leitet. Die letzteren werden, so oft es nöthig ist, zu einem Kreistage versammelt, um über Angelegenheiten des Kreises zu verhandeln und zu beschließen. Der Laudrath bildet die Mittelsperson zwischen den Gemeinden, Aem- tern und Städten des Kreises und der Regierung, so das; alle Angele- genheiten derselben durch ihn befördert werden. Er hat mitzuwirken bei Festsetzung der öffentlichen Abgaben, bei dem Militär-Ersatz-Ge- schäft rc. — Dritter Abschnitt. Der Regierungsbezirk Wiesbaden. Lage, Bestandtheile, Grenzen, Größe und Volkszahl. Der Regierungsbezirk Wiesbaden bildet den südwestlichen Theil der Provinz Hessen-Nassau, deren sämmtliche Gebietstheile durch das Gesetz vom 20.Sept. 1866 dem Königreiche Preußen, unserem nunmehrigen größe- ren Vaterlande, einverleibt wurden. —Der nördlichste Ort ist Dietenhau- sen; der südlichste Rüdesheim; der östlichste Rennertehausen; der west- lichste Lahnstein. — Geogr. Länge 25' 30' bis 26°30'. Geogr. Breite 50° bis 50°40'. - Er umfaßt das ehemalige Herzogthum ^Nassau, die Landgraf- schaft Hessen-Homburg, das Gebiet der freien Stadt Frankfurt, den vom Großherzogthum Hessen abgetretenen Kreis Hinterland, mit welchem mehrere Ortschaften des Kreises Gießen vereinigt wurden und die Aemter Rödelheim und Niederursel. — Der N.-B. Wiesbaden wird umschlossen im Norden von der Provinz Rheinpreußen, der Provinz Westfalen und dem Fürstenthum Waldeck; im Osten von dem Regierungsbezirk Kassel und der von dem-

19. Heimatskunde - S. 31

1884 - Cassel : Baier
- 31 — kohlenbergwerk, Sandsteinbrüche. Nenndorf, Schloß, Bad mit Schwefelquellen. Rodenberg, Saline und Solbad, A. Sachsen- Hagen, nördlichste Stadt der Provinz. B. Der Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Regierungsbezirk Wiesbaden besteht aus dem ehemaligen Herzogtume' Nassau, der Landgrafschaft H essen - H o mb nr g, dem Hebiet der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. und einigen von Hessen-Darmstadt abgetretenen Ortschaften. Er wird in 12kreise, und diese werden in Ämter eingeteilt. 1. Stadtkreis Wiesbaden. Wiesbaden (50000 E.), am Südab- hange des Taunus in dem Thalkessel des Salzbaches, ist eine sehr schöne Stadt und ein besuchter Badeort mit warmen Quellen, von welchen der sogenannte Kochbrunnen die berühmteste ist. Hauptgebäude sind der schöne Kursaal mit Säulen von inländischem Marmor (bei Vilmar gebrochen), das neue Schloß, das Regierungs- gebände, die evangelische und die katholische Kirche, das Schlößchen mit Sammlungen verschiedener Art. In der anmutigen Gegend liegt das Dorf Sonneberg mit feinen Burgruinen und der Neroberg mit der prachtvollen griechischen Kapelle. — Die warmen Quellen waren schon den Römern bekannt; viele Altertümer aus jener Zeit sind in Wiesbaden und seiner Umgebung vorgefunden worden. Wiesbaden ist der Sitz der Bezirks-Regierung und des Kon- stört ums und hat Garnison, ein Gymnasium, eine Realschule und eine Blindenanstalt. 2. Maintreis (Landkreis Wiesbaden). Hochheim (3 000 Einw.), A., V2 Stunde vom Main, berühmter Weinort. Weilbach, Dorf mit Schwefelquellen. Höchst a. d. Mündung der Nidda in den Main, A., Fabriken. Soden, Salzbad; Biebrich a. Rhein, schönes Schloß und großer Park des vorhinnigen Herzogs, Garnison, Unter- offiziersschnle. Rödelheim a. d. Nidda, Flecken, 1866 von Hessen- Darmstadt abgetreten. 3. Stadtkreis Frankfurt. Frankfurt a. M. (142 000 Einw.), ehemals freie Reichsstadt, belebte Handelsstadt, Knotenpunkt wichtiger Eisenbahnen.^ Die Zeil ist die schönste, die F a h r g a s s e die belebte st estraße, In der Eschenheimer Gasse steht das Palais des vorhinnigenbundestages, am Hirschgraben das Gebnrts- haus Goethes. Im Dome wurden früher die deutschen Kaiser gekrönt. Der K a i s e r s a a l i m „Römer" (Rathaus) enthält die Bildnisse der deutschen Kaiser. _ Die Paulskirch e diente 1848 als Sitzungslokal der deutschen Nationalversammlung. Schöne Standbilder und die des Gutenberg (am Roßmarkt), Goethe, Schiller u. a. Bor dem Friedberger Thore steht das Hessendenkmal, welches König Friedrich Wilhelm Ii. den tapferen He^en setzen ließ. Herrliche Park- anlagen haben der P alm engarten und der zoologische Garten (mit Aquarium). Berühmte S ammlung en sind im Senckenberg- ?chen Stift und im Städelfchen Museum :e. Großartig ist das neue Panorama der Schlacht bei Sedan. Der größte Gast- Hof ist der neue „F r anksn r ter H o f." Im Gasthofe zum „Schwan"

20. Landeskunde der Provinz Hessen-Nassau - S. 14

1907 - Breslau : Hirt
14 Landeskunde der Provinz Hessen-Nassau, Main und die Weser sind schiffbar, die größeren Flüsse auch kahn- und floßbar. Eifeubahueu sind zahlreich vorhanden. Frankfurt, Kassel, Bebra und Hanau sind Knotenpunkte, wo mehrere Eisenbahnlinien zusammen- laufen. Die Telegraphen - und Telephon drähte laufen neben den Eisen- bahnen her oder sind in Röhrenkanülen unter der Erde sortgeleitet (12). Der Lehrstaud sorgt in Schule und Kirche für die Bedürfnisse des geistigen Lebens. Überall befinden sich Volksschulen, an vielen Orten auch höhere Bürgerschulen, Realschulen, Gymnasien, Progymnasien, Realgymnasien, Mittelschulen, höhere Mädchenschulen, Kunst- schulen und in Marburg eine Hochschule (Universität). Besondere Unterrichts- und Erziehungsanstalten gibt es für Blinde, Taub- stumme, Verwahrloste und Geistesschwach e (Idioten). Die Geistlichen unterscheiden sich nach den Bekenntnissen in evangelische, katholische, jüdische. Die evangelischen Geistlichen stehen unter den Konsistorien in Kassel, Wiesbaden und Frankfurt, die katholischen unter den Bischöfen von Fulda und Limburg, die jüdischen unter Vorsteherämtern und Rabbinaten. Zum Wehrstaud gehört: das Heer, die Polizei und iu gewissem Sinne auch die Gerichte und die Verwaltungsbehörden. Standorte für das Heer (Garuisousorte) sind in unserer Provinz: Kassel (83. und 167. Infanterieregiment, 14. Husarenregiment, 11. Artillerieregiment teilweise, 11. Trainbataillon); Hofgeismar (5. Dragonerregiment); Marburg (11. Jäger- bataillon); Fritzlar (11. Artillerieregiment teilweise); Fulda (47. Artillerie- regiment); Hanau (166. Infanterieregiment, 6. Ulanenregiment); Frank- furt a. M. (81. Infanterieregiment, 13. Husarenregiment); Wiesbaden (80. Infanterieregiment teilweise, 27. Artillerieregiment); Hombnrg v. d. H. <80.Infanterieregiment teilweise); Dietz (160.Infanterieregiment teilweise). Die Heerespflichtigen der Provinz gehören zum 11. und zum 18. Armeekorps. Das Geueralkommando des 11. Armeekorps ist in Kassel, das des 18. in Franksurt a. M. In Kassel und Hersfeld fiud Kriegsschuld, auf Schloß Oranienstein bei Limburg ist eine Kadettenschule, iu Biebrich und Weilburg sind Uuteroffizierschuleu. — Besondere Polizeibehörden sind in den größeren Städten. — Die Gerichte besorgen die Rechtspflege. Es gibt Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlaudesgerichte. Landgerichte befinden sich in Kassel, Marburg, Hanau, Limburg, Wiesbaden und Frankfurt. Oberlandes- gerichte in Kassel und Frankfurt. Rinteln gehört zum Lg. Hannover und Olg. Celle, Schmalkalden zum Lg. Meiuiugen und Olg. Jena. Der oberste Verwaltungsbeamte der Provinz ist der Ob erpräsident in Kassel, an der Spitze der Regierungsbehörden in Kassel und Wies- baden stehen die Regierungspräsidenten. Der Regierungsbezirk Kassel wird iu 24, der Regierungsbezirk Wiesbaden in 18 Kreise eingeteilt, denen Landräte vorstehen. Jeder Kreis besteht aus Stadt- gemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirken, denen Bürger- meister vorstehen. Die Städte Kassel, Frankfurt, Wiesbaden und Hanau bilden besondere Stadtkreise, ihre höchsten Beamten heißen Oberbürger- meister. Neben den Staatsbehörden steht die Volksvertretung. Zum dent- scheu Reichstag schickt die Provinz 14 Abgeordnete, zum Abgeordneten- haus 26. Die Abgeordneten der Stadt- und Landkreise bilden den Kom- mnnallandtag und Provinziallandtag (13); die einzelnen Gemeinden