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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. IV

1852 - Koblenz : Bädeker
Iv übrigen Völker ist nur so viel ausgenommen, als für das Verständniß der deutschen nöthig oder förderlich schien. Wie bei der Darstellung der Universalgeschichte, so war auch bei der der vaterländischen Geschichte meine Absicht, neben dem Hauptzwecke, ein der Fassungsgabe der Mittlern Bildungsstufe angepaßtes und mit sorgfältigster Berücksichti- gung der neuesten Forschungen ausgearbeitetes Lehrbuch zu liefern, noch zwei vielfach gefühlten Bedürfnissen abzuhelfen. Das erste ist die Vermeidung alles Gehässigen bei der un- vermeidlichen Berührung kirchlicher Verhältnisse. Der zweite Punkt ist die engere Verbindung der Geogra- phie mit der Geschichte, auf welche der Schüler unab- lässig hingewiesen werden muß, wenn anders er irgend eine lebendige Anschauung von den Weltbegebenheiten erhalten soll. Zu diesem Zwecke sind nicht nur drei Uebersichten von dem geographischen Zustande Deutschlands im 1., im 16. und im 19. Jhrdrt. in den Text ausgenommen, sondern auch die beiden ersten durch zwei beigegebene, dem Texte genau entsprechende Karten versinnlicht. Außerdem enthält die letz- tere (größere) Karte sämmtliche im Texte vorkommenbe und daher geschichtlich merkwürdige Orte und Laudestheile, sowohl in Deutschland als in den angrenzenden Ländern, insofern sie nicht schon aus der ersten Karte aufgesührt sind. Möchte die Absicht, den Schüler dadurch zu veranlassen und zu ge- wöhnen, die Geschichte nicht ohne fortwährende geographische Anschauung zu erlernen, durch die stete Hinweisung auf die- selbe Seitens des Lehrers, erreicht werden! Für die preußi- schen Lehranstalten wird die Beifügung einer nicht zu dürfti- gen Uebersicht der braudenburgisch-preußischen Geschichte als eine die Brauchbarkeit des Buches unter- stützende Zugabe bezeichnet werden dürfen.

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 3

1852 - Koblenz : Bädeker
Tie deutschen Volksstämme. Gefühl der Einheit doch erhalten in der Sage von einem gemein- schaftlichen Stammvater Manuus, von dessen drei Söhnen Ingo, Jsco und Jrmino die drei Hauptstämme ihren Ursprung herleiteten. Die eigentlichen Germanen. a) Die Jstävonen (oder Westländer) ans dem rechten Ufer des Mittel- und Niederrheins (von Mainz bis zur Mündung der Assel). Dazu gehörten 1) die Usipeter und Tenktheren, welche einen schmalen Strich auf dem rechten Rheinufer von der Insel der Bataver bis etwa Köln gegenüber inne hatten; 2) östlich von ihnen, zwischen Lippe und Sieg, wohnten die Sigambern; 3) die Bructerer zu beiden Seiten der Ems. b) Die Jngävonen (oder Küstenbewohner) an den Küsten der Nordsee vom Ausflusse des Rheins bis in die cimbrische Halb- insel (Jütland). 1) Die Bataver auf der Insel zwischen Waal und Rhein; 2) die Frie- sen zwischen Rhein und Ems und auf den Inseln an dieser Küste; 3) die Chauken, der ausgedehnteste Stamm der Jngävonen, in den Marschländern von der Mündung der Ems bis zur Mündung der Elbe; 4) die Saronen im O. der untern Elbe, im heutigen Holstein; 5) nördlich von diesen, in dem noch zu Germanien gerechneten rimbrischen Chersones, wohnten auch noch in der römischen Kaiserzeit Cimbern und östlich von den Saronen Reste der Teutonen. e) Die H er m io neu südlich von deu Jngävonen und östlich von deu Jstävonen. Zu diesen gehörten nur die beiden Völkerbündnisse der Cherusken (zu beiden Seiten der Mittlern Weser) und der Chatten (vom Zusammenfluß der Fulda und Werra im N. bis zur Vereinigung des Rheins und Mains im S.). B. Die suevischen Germanen. Aus dem eigentlichen Germanien zwischen Rhein, Nordsee, Elbe und Main sind schon in vorgeschichtlicher Zeit gernrauische Schaaren nach O. und S. ausgewandert und haben mit den bisherigen Ein- wohnern dieser Länder die Stämme der Sueven gebildet, welche im O. bis zur Weichsel und den Karpathen, in: S. bis zur Donau wohnten und hier an die römischen Süddonauländer greuzteit. In dem südlichen Suevien zwischen Main und Donau waren die Her- munduren und Markomannen die beiden Hauptvölker, welche letztere sich, beim Vordringen der Römer, von der obern Donau nach Böhmen zurückzogen und hier an die Quaben, den südöstlichsten Suevenstamm, grenzten. In dem 1 *

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 29

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl's Staatsverwaltung. Seine Sorge für Wissenschaft und Kunst. 29 Wiederhersteller der abendländischen Kaiserwürde das Recht der Kaiserkrönung hatte und dabei vom Kaiser den Eid der Ergebenheit empfing, dagegen aber auch kein Papst ohne Zustimmung und Bestätigung des Kaisers eingesetzt wurde. Beide Mächte sollten in Einklang handeln und sich gegenseitig unterstützen. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hat- ten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zusätze ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz ans der Ein- theilnng in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernannter Graf die gesammte Civil- und Militär-Verwaltung, wozu namentlich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Gren- zen sah sich Karl genöthigt, einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Keniltniß von dem Zustande der einzelner: Provinzen zu erhalterr und um Einheit und Ordnrirrg in die Reichsverwaltung zu bringen, schickte Karl Send grafen oder Sendboten, einen Geist- lichen rnld einen Weltlichen, in gewisse Sprengel (deren jeder meh- rere Grafschaften umfaßte), welche sich voir den einzelnen Zweigen der Verwaltung Rechenschaft geben ließen und den Zustand der Pro- vinz untersuchten. Alle wichtigen Reichsangelegenheiten wurden mit den Reichs- ständen, d. h. den Bischöfen, Aebten und dem Adel (denjenigen, welche Hof- oder Staatsämter bekleideten) auf den mit den: Mai- felde verbundenen jährlichen Reichstagen berathen. Ein eifriger Freund und Beförderer w i ssen sch aftli ch er B ild u ug um- gab Karl sich mit den vorzüglichsten Gelehrten seiner Zeit (Alcuin, Eginhard, Paul Warnefried u. s. w.), welche an seinem Hofe eine kleine Akademie bildeten. Mit diesen besprach er sich über die Ausbildung der Muttersprache, die Erzie- hung der Jugend und insbesondere der Geistlichen. Bei der Errichtung der Schulen, welche Karl mit den bischöflichen Kirchen und Klöstern verband, ließ er sich vorzüglich von dem angelsächsischen Geistlichen Alcuin leiten, der seine Schule zu Tours zu einer Musterschnle für alle übrigen des fränkischen Reiches erhob. Die Baukunst erhielt Gelegenheit zu neuen Schöpfungen, wie dem Dom zu Aachen, den Palästen (Pfalzen) zu Aachen, Ingelheim, Nymwegen. Das altfränkische Herkommen, daß beim Tode eines Königs seine Söhrre zu gleichen Theilen die Länder des Vaters erbten, schieil seit der Erneuerung des abendländischen Kaiserthums rricht mehr anwendbar. Doch wagte Karl der Große nicht eine solche durch die Um-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 30

1852 - Koblenz : Bädeker
50 Ludwig der Fromme. stände gebotene Neuerung, wozu nur er die Macht besaß. Nach Beendi- gung des Krieges gegen die Sachsen theilte er sein Reich unter seine 3 Söhne: Karl, Pipin und Ludwig; aber nur der jüngste über- lebte ihn. Diesen erklärte er daher ans einer Reichsversammlung zu Aachen (813) zu seinem Nachfolger in der königlichen und kaiser- lichen Würde; nur erhielt Pipin's Sohn Bernhard das Königreich Italien unter der Oberhoheit seines Oheims. Am 28. Januar des folgenden Jahres starb Karl zu Aachen und ward dort in der von ihm gegründeten Domkirche begraben. 3) Ludwig der Fromme 814—840. Ludwig wagte die Neuerung, welche Karl der Große vermieden hatte. Auf einem Reichstage zu Aachen führte er ein Erstgeburts- recht ein, indem er für den Fall seines Todes seinem ältesten Sohne Lothar den größten Theil des Reiches mit dem Kaisertitel zusprach und den beiden jüngern nur einzelne Landschaften anwies, sie auch in ihren Rechten so beschränkte, daß sie fast nur Statthalter des älteren Bruders waren. Er änderte aber diese Theilung, als ihm aus einer zweiten Ehe ein vierter Sohn, Karl der Kahle, geboren ward. Dessen Begünstigung erregte den Unwillen der ältern Söhne, welche Anfangs einzeln, später gemeinschaftlich Krieg gegen den Vater führten, seine Truppen zum Abfall bewogen, ihn selbst auf dem daher benannten Lügenfelde (in der Nähe von Colmar) gefangen nahmen und in ein Kloster zu Soissons brachten. Doch Lothar's Uebermuth, der den Vater zur Kirchenbuße nöthigte und ihn dann in strenger Haft hielt, veranlaßte die beiden andern Söhne, den Vater zu befreien und wieder auf den Thron zu erheben, um so den älterer: Bruder, dessen Vorrecht sie beneideter:, zu demüthigen. Nach Pipin's Tode theilte Ludwig das Reich unter seine drei übrigen Söhne. Lothar, der schon Italien hatte, erhielt die östlichen oder eckt deutschen Län- der, Karl der Kahle die westlichen oder romanischen Länder, Ludwig, der doch den Vater zweimal aus Lothars Händen gerettet hatte, nur Baiern. Deshalb erneuerte Ludwig den Krieg gegen den Vater, welcher bald darauf starb, das von ihm beherrschte Reich in der größten Verwirrung hinterlafsend. 4. Die Nachkommen Ludwig's des Frommen bis zur definitiven Theilung des Reiches. Da Lothar als Erstgeborner und Kaiser die Oberherrschaft über das gesammte Reich in Anspruch nahm, so verbände,: sich seine

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 32

1852 - Koblenz : Bädeker
52 Theilung des fränkischen Reiches im Vertrage zu Verdun. beiden Brüder gegen ihn und besiegten ihn bei dein Flecken Fonte- nay in Burgund (841). Diesen Streit benutzten die beiden von Karl den: Gr. zu einer unnatürlichen Einheit verbundenen und von gegenseitigem Nationalhasse erfüllten Völker, die Deutschen und Ro- manen, um selbstständige Staaten zu bilden. Dies geschah, jedoch in unvollkommener Weise, durch den Vertrag zu Verdun 843. Denn es erhielt a) Lothar: 1) das fränkische Italien, 2) Mittelfran- ken, d. h. ein großes Gebiet zwischen den beiden Reichen seiner Brüder im N. bis zur Nordsee, im S. bis zum Mittelmeer rei- chend, im Allgemeinen westlich begrenzt von der Schelde, Maas, Saone uitd Rhone, im Osten vom Rhein und den Alpen. Der südliche Theil dieses Länderstrichs bis zu den Quellen der Maas und Mosel wurde Burgund, der nördliche von Lothar Ii. Lothrin- gen genannt. b) Ludwig der Deutsche: 1) Ostfranken, d. h. alle deutsche Länder östlich vom Rhein, Anfangs (bis 870) mit Ausnahme Fries- kands und einiger ripuarischer Gebiete, und (mit Rücksicht auf die kirchliche Eintheilung Deutschlands durch den heiligen Bonifacius) auf den: westlichen Rheinufer die Sprengel von Mainz, Worms und Speier; 2) die slavischen Länder an der Elbe, Saale und dem Böhmer-Walde, die jedoch zu dem fränkischen Reiche in einem sehr zweifelhaften Abhängigkeitsverhältnisse standen. e) Karl der Kahle: West franken, d. h. alle fränkischen Länder, welche westlich von Lothar's Reich lagen, bis zu den Pyre- näen und jenseits derselben die sogenannte spanische Mark. So behielt Lothar zwar mit dem Kaiserthnm auch dessen kirch- lichen und politischen Mittelpunkt: Rom und Aachen, allein sein Antheil war ohne alle nationale Grundlage. Diese war hingegen in Ludwig's und Karl's Reiche vorhanden: Ludwig war König der Deutschen, Karl König der Franzosen geworden. M

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 33

1852 - Koblenz : Bädeker
Zweiter Zeitraum. Das deutsche Reich zur Zeit der Lehnsverfassung 843- 1273. 8- 8. Die letzten Karolinger 843-911. 1. Ludwig der Deutsche 843—876 hatte während seiner 33jährigen Negierung eine ununterbrochene Reihe von Kämpfen mit den beiden Völkerstämmen, welche durch Karls des Großen letzte Kriege in Berührung mit denr Abendlande gekommen waren, zu bestehen, nämlich im Osten mit den in eine ge- wisse Abhängigkeit gebrachten Slaven und im N. mit den unbe siegt gebliebenen Normannen. Die fortgesetzten Kämpfe unter den drei Karolingischen Brüdern begünstigten nicht wenig die Angriffe dieser Völker, und Ludwig suchte durch die beständig erneuerten Heer- fahrten gegen die Slaven (Mähren, Sorben, Wenden) mehr seine Grenze zu sichern, als die frühere Abhängigkeit derselben vom frän- kischen Reiche geltend zu machen. Furchtbarer noch waren die plötz- lichen und'unvorhergesehenen Angriffe der streitbaren und kühnen Normannen, aber da das ostfränkische Reich damals nur mit den Mündungslande der Elbe die Nordsee berührte, so waren sie mehr gegen die beiden andern fränkischen Reiche gerichtet. Doch (schon 845) liefen sie mit einer Flotte in die Elbe ein, zerstörten Hamburg und waren, noch ehe der Heerbann der Sachsen herbei eilte, mit reicher Beute davon gesegelt. Eine bedeutende Erweiterung seines Reiches im Westen erlangte Ludwig, indem er mit seinem Bruder Karl dem Kahlen nach Lothar's Ii. Tode Lothringen theilte *) und •0 Nach Lothars' I. Tode hatte nämlich von seinen Söhnen der älteste, Lud- wig Ii., Italien nebst der Kaiserwürde, der zweite, Lothar Ii., das nach ihm be- nannte Lothringen, der dritte, Karl, die Provence erhalten. Pütz deutsche Gesch. 5. Ausl. 3 I

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 16

1852 - Koblenz : Bädeker
16 Stiftung der angelsächsischen Reiche. Attila. gnade gefallenen römischen Statthalters Bonifacius nach der Nord- küste von Afrika unter ihrem Könige Geiserich vgl. §. 9. Seitdem Britannien von den römischen Legionen verlassen war, wurde es durch häufige Plünderungszüge der Pikten und Scoten heimgesucht; daher rief ein britischer König (Vortigern) Sachsen und Angeln zu Hülfe, welche unter Hengist und Horsa landeten 445 (?), die Pikten zwar vertrieben, aber selbst im Lande blieben, immer mehr Landsleute hinzogen und allmälig 7 angelsächsische Reiche gründeten: Kent, Sussex, Westsex, Estsex, Northumberland, Ostangeln, Mercia. Die Briten zogen sich theils nach Wales zurück, theils wailderten sie nach Arniorica (Bretagne) aus. Iii. Auflösung des Hunnenreiches. Die Hunnen, welche nach der Unterwerfung der Ostgothen noch etwa 50 Jahre im südlichen Rußland, Polen und Ungarn umher- streiften, wurden von neuem furchtbar unter ihrem Könige Attila oder Etzel, „die Gottesgeißel" (regierte mit seinem Bruder Bleda 434 bis 444, allein 444 bis 453), der allmälig seine Herrschaft über die Ostgothen an der unteren Donau, über die Gepiden in Da- cien, über die Bastarner, Heruler, Rugier und andere germanische Stämme ausdehnte. Aufgereizt durch Geiserich gegen die mit den Römern verbündeten Westgothen und lüstern nach den Ländern des weströmischen Reiches, warb er um des Kaisers Valentinian Iii. Schwester (Honoria) und verlangte als Mitgift die Hälfte des West- reiches. Abgewiesen brach, er aus seinem hölzernen Palaste an der Theiß auf, fiel mit einer halben Million streitbarer Männer in Gal- lien ein und drang verheerend bis nach Orleans cm der Loire vor, zog sich aber vor dem Anrücken des römisch-gothischen Heeres unter Aktius und dem westgothischen Könige Theodorich nach den cata- launischen Ebenen (bei Chälons sur Marne) zurück, wo er ge- geschlagen wurde und König Theodorich I. den Heldentod starb 451. Attila kehrte nach Pannonien zurück und brach im nächsten I. plötzlich in Italien ein, zerstörte Aquileja und plünderte alle Städte der Lombardei nördlich vom Po, deren Einwohner zum Theil ans die Inseln in den Lagunen des adriatischen Meeres stüchteten und den Grund zu Venedig legten. Die Römer, an ihrer Spitze Papst Leo I., baten um Frieden, den Attila gewährte. Nach seinem Tode im folgenden I. (453) löste sich sein Reich, welches sich vom Rhein und der Donau bis zur Wolga erstreckt hatte, auf, indem die bisher

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 35

1852 - Koblenz : Bädeker
Arnulf. Ludwig das Kind. 33 Paris, Herzog von Francien, welcher Paris heldenmütbig verthei- digt hatte, die Königswürde, und neben dem bereits (879) durch Boso (Graf von Vienne) gestifteten Königreich Nieder-Burg und oder Provence entstand noch ein Königreich Hoch-Burgund, in- dem der Graf Rudolf sich eine selbstständige Herrschaft am Jura (in Savoyen und der westlichen Schweiz bis zur Aar) gründete. Auch Italien, wo sich Guido von Spoleto und Berengar, Mark- graf von Friaul, um die Herrschaft stritten und beide sich zum Kö- nige ausrufen ließen, ging für die Karolinger verloren. So zerfiel also das große Reich der Karolinger in 5 Theile; doch mußten die Herrscher der neu errichteten Staaten Arnulf als ihren Oberherrn anerkennen. 3. Arnulf 887 — 899 bewies seine Tüchtigkeit zunächst im Kampfe mit den Normannen, welche wieder in Lothringen eingefallen waren und die Gegenden an der Maas plünderten, indem er gerade dem tapfersten aller nor- männischen Stämme bei Löwen (891) eine so furchtbare Niederlage beibrachte, daß sie wenigstens keine größeren Angriffe mehr versuch- ten. Schwieriger war der Krieg gegen den mährische n Fürsten Zwentibald, welcher alle slavischen Stämme im N. der mittleren Donau vom Böhmerwalde bis zu den Karpathen zu einem großen Reiche vereinigt hatte. Denn obgleich Arnulf mit einem bedeutenden Heere an der Donau nach Mähren hinabzog, während gleichzeitig die Ungarn oder Magyaren, ein finnisch-ugrischer Stamm (von dem Ural und der Wolga her) die mährische Grenze überschritten (auf Arnulf's Veranlassung?), so behauptete sich doch Zwentibald gegen die von allen Seiten andringenden Feinde, und erst nach seinem Tode zerfiel die mährische Macht, da er das Reich unter seine drei Söhne theilte und diese einander befehdeten, bis das Ganze eine Beute der Ungarn wurde. Arnulf zog auch zweimal nach Italien, er erhielt die Kaiserkrone, aber der Versuch auch die Krone Italiens zu ge- winnen mißlang. Ihm folgte sein lljähriger Sohn 4. Ludwig das Kind 900—911 unter der vormundschaftlichen Regierung des Erzbischofs Hatto von Mainz (an dessen Namen sich die Legende vom Mäusethurm bei Bin- gen knüpft) und des Markgrafen Otto von Sachsen. Die Ungarn fielen, nachdem sie das mährische Reich, Deutschlands Bollwerk ge- gen Osten, erobert hatten, wiederholt in Kärnthen, Baiern und so- ll*
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