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1. Unsere Heimat - S. VI

1911 - Frankfurt a.M. : Auffarth
Außerdem verdanken wir noch eine Anzahl Bilder dem hiesigen Architekten- und Jngenieurverein aus seinem Werk: Frankfurt a. M. 1886—1910 durch gütige Vermittlung des Herrn Ingenieur Askenasy, dem wir auch hier nochmals unsren Dank aussprechen, ebenso der Lith. Kunstanstalt Block & Schmidt, der Buchdruckerei Hauser & Co., dem Kunstsalon Herm. Knoeckel, der Süddeutschen Kunstdruckerei, Herrn Stadtrat Hin (Stadt. Elektrizitäts-Werk), Herrn Magistrats- baurat Uhlselder (Stadt. Tiefbauamt), dem Frankfurter Verkehrs- oerein und der Direktion des Zoologischen Gartens. Ebenso lebhaften Dank schulden wir allen lieben Freunden und Bekannten, die uns durch ihren sachverständigen Rat und ihre treue Hilse so manchen guten Dienst erwiesen haben. So übergeben wir das Büchlein „Unsere Heimat" der Öffentlichkeit, in der Überzeugung, daß wir darin nicht nur die Wege betreten haben, die uns der Frankfurter Schulmauu und Alt- meister der Heimatkunde, Dr. August Finger, in seinem bekannten bahnbrechenden und klassischen Werke „Anweisung zum Unterricht in der Heimatkunde", gewiesen hat, sondern daß wir auch neuen Bahnen gefolgt sind, wie sie durch den Fortschritt der Zeit bedingt, und in dem Lehrplan für die Bürgerschulen in Frankfurt a. M. bereits in so vorbildlicher Weise angedeutet sind. Wir hoffen und wünschen, daß das mit Liebe für unsere Heimat geschriebene Büchlein auch Liebe zu unserer Heimat erwecken möge! Frankfurt a. M., Ostern 1911. Die Verfasser. vi

2. Unsere Heimat - S. 81

1911 - Frankfurt a.M. : Auffarth
eine bestimmte Abgabe, ein Zoll, bezahlt. Vom Kaiser erhielt Frankfurt dann auch die Erlaubnis, Märkte oder Messen abzuhalten. Die Frankfurter Messen Maren in aller Welt berühmt. Sie finden jetzt noch zweimal jährlich statt, haben aber ihre frühere Bedeutung verloren. 3. Das alles waren wichtige Rechte, die manche andre Städte nicht hatten. Darum erhielt die anfangs kleine Stadt auch bald von allen Seiten Zuzug. Hier fanden die Leute Sicherheit hinter hohen Mauern,' hier hatten sie bessere Gelegenheit zum Erwerb, besonders als Handwerker,' hierher wandten sich auch oftmals solche Leute, die anderwärts verdrängt oder vertrieben wurden. 4. Die Bürger aber lebten nicht vom Handwerk und dem Handel allein, sondern auch von der Bewirtschaftung der Gärten und Felder, die bei Frankfurt ja besonders fruchtbar find. Das alles trug sehr zum Wohlstand der Stadt und der Bürger bei. 1. Nennt Straßennamen, die auf das Handwerk, den Handel, die Viehzucht hinweisen! 2. Wer hat schon eine Geleitsbrezel gegessen? Zeichnet und formt eine! 53. Die Anlagen. Urtfre Anlagen find eine Zierde der Stadt und die Freude jedes Frankfurter Bürgers. Sie beginnen an der Obermain- brücke und endigen in der 9!ähe der Untermainbrücke. Wie ein grüner, breiter Gürtel umschließen sie die Innenstadt. Wenn du sie gemütlich durchwanderst, brauchst du ein knappes Stündlein von dem einen bis zum audern Ende. 2. Betrachtet man die mächtigen Stännne mancher hohen Bäume, so denkt man, die Anlagen seien so alt wie die Stadt selbst. Und doch haben sie erst ein Alter von etwa hundert Jahren. Früher standen an ihrer Stelle mächtige Festungswerke. Sie sollten die Stadt gegen die Angriffe von Feinden schützen. Aber die alten Festungsmauern, Wälle und Gräben waren den verbesserten Waffen gegenüber nicht mehr dazu imstande. Man hätte sie be- Alte Linden in der Taunusanlage. - 81

3. Unsere Heimat - S. 142

1911 - Frankfurt a.M. : Auffarth
2. Die meisten Zeitungsträger haben kleine Wagen, gewöhnlich alte Kinderwagen, mitgebracht. Auch andre Lente stehen vor dein Zeitnngsgebäude und warten, bis das Abendblatt ausgegeben wird. Sie wollen sehen, ob irgend eine Stelle ausgeschrieben ist. 3. Endlich ersolgt die Ausgabe. Alles drängt sich heran, und jedes erhält eine Nummer für 5 Pfennig. Die Kinderwagen werden voll geladen und fortgefahren) einige Träger nehmen einen ganzen Pack von Zeitungen auf den Arm und eilen davon. Wie ein Bienenschwarm strömt es aus dein Gebäude. Auch ein Pferd mit einem Wagen, der ganz mit Zeitungen vollge- laden ist, kommt ans dem Eingang. In schnellem Trab geht es auf deu Hauptbahn- Hof, Ivo die Blätter mit dem nächsten Eisenbahnzug iu alle Welt hiuansgefchickt werden. Die meisten Zeitungen aber werden in Frankfurt selbst ausgetragen. Die groß- ßen und die kleinen Zeitnngs- träger hat man ebenso gern wie die Briefboten. Sie bringen ja auch Nachrichten von nah und fern. Zwei bis drei Stunden dauert das Austragen jeden Tag. Da- für werden die Träger auch bezahlt. Wie freut sich man- ches Kind, wenn es ans diese Weise den Eltern etivas ver- dienen helfen kann, oder sich etwas sparen darf! 4. Wer seine Zeituug nicht zu Hause liest, kann sie auch in der Stadt kaufen. An Plätzen, wo besonders starker Verkehr herrscht, stehen kleine Häuschen, in denen man sie erhält. Die meisten Zeitungen gibt es aus dem Hauptbahnhof. An manchen belebten Straßen sitzen Verkäuferinnen an irgend einer Ecke oder unter einem Baum auf einer Bank und verkaufen sie den Vorüber- Zeitungsfrau. 142

4. Unsere Heimat - S. 156

1911 - Frankfurt a.M. : Auffarth
elektrische Licht wird in den Elektrizitätswerken in der Speicher- straße und in Bockenheim hergestellt. 1. Zeichne eine Straßenlaterne! 2. Wozu wird das Gas in der Wohnung benutzt? 3. Warum sind Gas und Petroleum so gefährlich? 94. Bon der Verwaltung der Stadt. n der Familie sind mehrere Menschen vereint. Der Vater ist das Oberhaupt. Die Eltern sorgen für das Wohl der übrigen Familienmitglieder, die ihnen Gehorsam und Achtung (Ehrerbietung) schuldig sind. 2. Viele Familien bilden eine Gemeinde. Es gibt Land- und Stadtgemeinden. Frankfurt ist eine Stadtgemeinde. An ihrer Spitze stehen der Magistrat und die Stadtverordneten. Das Oberhaupt ist der Oberbürgermeister. 3. Wie in der Familie nicht jeder tun darf, was er will, so muß auch in der Gemeinde Ordnung herrschen. Wie Ordnung gehalten werden soll, bestimmt der Magistrat mit den Stadtoer- ordneten. Die Borschristen, die von ihnen gegeben werden, nennt man Verordnungen oder Gesetze. Wer sie nicht hält, wird bestraft. 4. Die Stadt sorgt auch für Schulen, für Wege, Straßen, Plätze, Brücken, Beleuchtung, Straßenbahn, für Wasser, für die Armen und Kranken usw. 5. In der Familie können Vater und Mutter nicht alles allein besorgen. Kinder und andre Leute müssen hier und da mit- helfen. Auch der Magistrat und der Oberbürgermeister vermögen j nicht alles allein zu tun/ sie brauchen viele Gehilfen oder Beamte. 6. Die Familie kann nicht ohne Geld fertig werden. Auch die Stadt hat Geld nötig. Das bekommt sie voll den Bürgern,' sie müssen Steuern zahlen. 7. Wie jede Familie eine Wohnung haben muß, so hat auh die Stadt sür sich Häuser/ das sind die öffentlichen Gebäude. Das wichtigste ist der Römer mit dem Rathaus. 1. Wie heißt unser Oberbürgermeister? 3. Nennt öffentliche Gebäude! Wo liegen sie? 156

5. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 65

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
65 dem einfachen Geburtsabel hat; 3) die Bürger. Diese sind persönlich frei und stehen [unter selbstgewählten Obrigkeiten und Untergerichten; nur die Polizei wirb vom Regierungsbeamten verwaltet; 4) den Bauernstanb. Noch ein sehr großer Theil der Bauern ist leibeigen; sie gehören entweber der Krone ober dem Abel. Man schätzt die Zahl der Leibeigenen auf 24 Mil- lionen. Man gebraucht die Leibeigeneit als Bedienten, Kutscher, Hand- arbeiter und Knechte. Alle Leibeigene gehören zu den Gütern, auf benen sie leben, und bürfen mit benselbcn verkauft werben. Für ihre Dienste weist ihnen der Herr ein Stück Ackerlanb an, welches sie zu ihrem Gebrauche verwenben, aber nicht als Eigenthum ansehen können. Bei gänzlicher Miß- ernte muß der Herr den Leibeigenen versorgen. Die Leibeigenen dürfen auch gegen eine gewisse Abgabe irgend ein Gewerbe treiben, um sich die zu ihrem Loskauf erforderliche Summe zu ersparen, indem es der Wille des Kaisers ist, die Leibeigenschaft eingehen zu lassen. Znm Kriegsdienste ausgehoben werden nur Bürger und Bauern, welche in der Garde 20, in anderen Re- gimentern 22 Jahre Dienstzeit haben. Nach Ablaus dieser Dienstzeit ist der verabschiedete Soldat frei von der Leibeigenschaft. Die russische Landmacht besteht aus 780,000 Mann regulärer Truppen mit 2200 Geschützen. Die irregulären Truppen sind die Kosacken vom Don, von dem asow'schen und schwarzen Meere, vom Kaukasus, vom Ural, von Orenburg, von der sibiri- schen Linie, von der chinesischen Grenze, von den sibirischen Städten, im Ganzen 130,000 Mann; endlich gibt es noch 20,000 Mann irreguläre asiatische Reiterei, aus Baschkiren, Buräten und Kirgisen zusammengesetzt. Die Seemacht, welche in der Ostsee und dem schwarzen Meere vertheilt in Station lag, wird auf 60 Linienschiffe, 58 Fregatten re. geschätzt, so daß Rußland die dritte Seemacht Europa's ist. Die ungeheure Ausdehnung des Reichs, sowie die Zersplitterung seiner Streitkräfte machen Rußland we- niger gefährlich, als sich nach seiner imposanten Macht sonst befürchten ließe. *) Der Ackerbau, welcher im mittlern und südlichen Rußland, insbesondere in den Ostseeprovinzen, in Polen und am schwarzen Meere sehr lohnend ist, steht im Allgemeinen wegen Mangel an Arbeitskräften hinter dem anderer europäischer Länder zurück. Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Mais wachsen aber in so reichlicher Fülle, daß jährlich bei nicht hohen Fruchtprei- sen wenigstens für 60 Millionen Franken Körnerfrucht ausgeführt wird. Die Hafenplätze der Ostsee und des schwarzen Meeres, Riga und Odessa, verladen das Getreide und habett das westliche Europa schon öfter vor voll- ständiger Hungersnoth bewahrt. Die gewöhnlichetr Obstsorten gedeihen in Polen, im mittleren und südlichen Rußland, wo auch Wein, Pfirsichen, Ka- stanien, Oel- und Maulbeerbäume gedeihen. Im nördlichen Theile von Rußland sind ausgedehnte Waldungetr, welche im Süden fehlen. Die Rind- vieh-, Pferde-, Schweine- und Schafzucht ist so bedeutend, daß von diesen Thieren alljährlich viele Tausende ausgeführt werden können. In den Steppen des Czaarthums Astrachati gibt es viele wilde Pferde. Für die Be- wohner der Polargegend ist das Rennthier, welches Nahrung, Kleidung und *) Nach dem Friedensschlüsse von 1856 darf Rußland keine Kriegsflotte auf dem schwarzen Meere haltete; eine bestimmte Aitzahl von Kriegsschisfen ist ihm zu- gestanden. Cassian, Geographie. 4. 2luf[. 5

6. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 287

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
287 werden von der Bundesregierung für jedes Territorium organisirt. Jedes Territorium sendet einen Abgeordneten in den Senat und einen in das Re- präsentenhaus, die zusammen einen Kongreß bilden, nach Washington. Diese Abgeordneten aber haben keine Stimme im Kongreß, sondern nur das Recht, darin zu sitzen. Die Bevölkerung der Union betrug 1790 über 3 Mill; 1850 über 22 Mill., und ist durch die sehr beträchtlichen Einwanderungen jetzt auf 32 Mill. gestiegen. Sie besteht aus Weißen, Farbigen (Neger, Mulatten) und Indianern. Die Weißen bilden über 2/3 der ganzen Bevölkerung und ge- hören den verschiedensten Nationen an; doch war die britische Nationalität von Anfang an so überwiegend, daß die englische Sprache die herrschende Geschäfts- und Schriftsprache ist. Die Zahl der Deutschen in der Union mag sich aus 5 bis 6 Mill. belaufen, und es gibt schwerlich eine größere Gemeinde, in der sich nicht Deutsche niedergelassen haben. Die Colonieen von Schweizern sollen eine gesammte Seelenzahl von 70,000 haben. Die Far- bigen bilden ungefähr den 6. Theil der Gesammtbevölkerung; aber nur ll& Mill. davon leben frei, die übrigen 3 */2 Mill. sind Sklaven. In einem Staate (Mississippi) leben mehr Sklaven als Freie. In den südlichen Staaten ist seit dem 1865 beendeten Kriege die Sklaverei auch aufgehoben. Die Zahl der Indianer vermindert sich mit jedem Jahre; man schätzt sie noch auf 300,000 Seelen. Das unstete Leben, ihre Kriege, die Pocken und der Branntwein werden die meisten Stämme rasch dem Untergange zuführen; die Cherokees am Oberlauf des Tenes-See, die Choktaws und einige Stämme der Creeks, sowie der Chippeways am westlichen User des oberm Sees in Wiskonsin haben mehr oder weniger europäische Kultur angenommen, treiben Ackerbau und Gewerbe, sind Christen geworden und fügen sich der amerika- nischen Centralregierung. Dagegen sind die Huronen und Irokesen in Neu- Uork und Michigan, ferner die Seminolen in Florida und andere Stämme noch immer umherschweifende Jäger, rohe Krieger und grausame Feinde. Ackerbau ist von Anfang an die Hauptbeschäftigung der Eingewanderten gewesen und durch die außerordentliche Fruchtbarkeit des Bodens sehr begünstigt. Der Bodenankaus erfordert wenig oder gar kein Geld, da es jedem Ein- wanderer erlaubt ist, sich auf unverkauftem Kongreßland als Squatter nieder- zulassen ; solche Ansiedler haben, wenn das bestellte Land früher oder später zum Verkaufe ausgeboten wird, das Vorkaufsrecht. Die Fruchtbarkeit des Bodens und das günstige Klima tragen zum Gedeihen der europäischen Ge- treidearten in solchem Maße bei, daß nicht nur Westindien und Südamerika, sondern auch Europa mit amerikanischem Mehle versorgt wird. Tabak wird vorzugsweise in Virginien, Kentucky, Tenessee, Nordkarolina und Maryland angebaut; die Versuche in Missouri, Illinois, Indiana und Ohio sind loh- nend ausgefallen. Die Baumwollenkultur ist in Georgien, Alabama, Mis- sissippi und Louisiana so bedeutend, daß ihre Ausfuhr beinahe zwei Drittel des Werths der gesammten Ausfuhr der Union beträgt. Zuckerrohr gedeiht in den südlichen Staaten, besonders in Louisiana, welches eine nicht unbe- deutende Menge ausführt. Neben diesen Kulturpflanzen werden viele Holzarten ausgeführt, insbesondere Cedern-, Eichen-, Mahagoniholz rc. Die Wälder der vereinigten Staaten unterscheiden sich von den europäischen insbesondere noch dadurch, daß in denselben nicht bloß eine Baumart, wie bei uns, son-

7. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 212

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
212 Die Birmanen sind, wie die Kriege mit den Engländern darthun, jetzt gut einexercirte tapfere Krieger. Die wichtigsten Städte sind Ava und Umera- pnra am Irawaddi, 100,000 E. Rangun, 40,000 E. 2. Das Königreich Siam, an Flächeninhalt und Seelenzahl dem vorigen gleich, hat seinen bessern An- bau den Chinesen zu verdanken, welche vor allen Fremden und sogar den Siamesen bedeutende Vorrechte genießen. Der König von Siam ist ein vollendeter Despot; ihm gehört ausschließlich der Handel, aller Grund und Boden und das Eigenthum der Unterthanen. Diese müssen vier Monate jährlich dem König, ohne Lohn und Kost zu erhalten, Frohndienste thun; in der andern Zeit müssen sie ihren Unterhalt erwerben. Hauptstadt ist Bangkok, 500,000 E. 3. Die malayischen Staaten auf der Halbinsel sind seit dem Falle der Hauptstadt Malacka (sie kam 1512 in die Hände der Portugiesen, dann in die der Holländer und 1824 durch Tausch in die der Engländer) nur noch dadurch berüchtigt, daß die Bewohner derselben freche und gefährliche Seeleute sind. 4. Das Königreich Anam, 9930 Q.-M. und 11 Mill. Einw., umfaßt drei Hauptprovinzen: Tonkin, Kochinchina und Kambodscha. Es ähnelt in jeder Beziehung dem kaiserlichen Nachbarstaate China, welchem es auch zinspslichtig zu sein scheint. Von allen hinterindischen Reichen zählt es die meisten Christen (über 500,000); auch ist in dem Heere und in den Festungen des Kaisers europäischer Einfluß sehr ersichtlich, denn in allen andern Dingen stehen die Anamesen selbst den Japanesen nach. Hauptstadt ist Hue, 100,000 E. Noch größer soll Saigun sein. 5. Die Besitzungen der Engländer, siehe § 86, 3. 8 86. Die 5 Staatengruppen von Vorderindien. (65,000 Q.-M. und 130 Mill. Einw.) Mit wenigen Ausnahmen gehört die ganze Halbinsel Dekan oder Vor- derindien jetzt der englischen Krone; ausgenommen sind nämlich der kleine Staat der Sikh in der Landschaft Kaschmir, das Königreich der Ghorkas, Nepal, die Besitzungen der Franzosen und Portugiesen.*) Betrachten wir zuerst die Staaten einheimischer Nationalität. 1. Der Sikh-Staat Kaschmir ist ein Ueberrest des Königreichs Lahore, welches die Engländer 1849 größten- *) Die 2 Q.-M. große Besitzung Trankebar haben die Danen 1846 an Eng- land verkauft. Sie beanspruchen noch den Besitz der Andamanen und Nikobaren, welche von Australnegern und Malayen bewohnt werden.

8. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 128

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
128 Gegen Fremde ist der Engländer zurückhaltend, und auf Reisen tritt nament- lich der weniger gebildete Engländer anmaßend und barsch auf. Nichts ist ihm gut genug, Alles tadelt er und in Allem tritt die eigene Persönlichkeit, selbst zum Nachtheil der Mitreisenden, stark hervor. Ein besonderes Wohl- gefallen haben die Engländer an den Wetten. Besonders stark zeigt sich diese Neigung bei ihren Lieblingsspielen, dem Wettrennen und den Hahnen- kämpfen. Das Boxen, der Faustkamps zur Wahrung der persönlichen Ehre, ist den Engländern eigenthümlich und geschieht nach vorgeschriebenen Regeln. Besondere Fertigkeit und Ausdauer sucht sich die Jugend im Rudern zu erwerben. Die herrschende Kirche ist die anglikanische oder bischöfliche (die engl. Hochkirche), neben welcher alle übrigen Religionen und Sekten geduldet wer- den. e/7 der Bevölkerung Irlands bekennt sich zur römisch-katholischen Kirche. Für die Volksbildung ist in England im Allgemeinen schlecht gesorgt; viele Tausende wachsen ganz ohne Unterricht auf. Im Jahre 1844 gab es in England noch über 1200 Dörfer ohne Schulen. Am besten ist der Volks- unterricht in Schottland bestellt. Dagegen sind die höheren Lehranstalten auf gutem Fuße, aber meist Privatunternehmungen ohne die Beaufsichtigung des Staats. In vielen dieser Pensionsanstalten beschränkt sich der Unterricht auf Rechnen, Schreiben und Latein; andere Anstalten haben bereits Mathe- matik und Naturwissenschaften in ihren Lehrplan aufgenommen. Nur die 4 schottischen Universitäten Edinburg, Glasgow, Aberdeen und St. Andrews sind ähnlich den deutschen eingerichtet; die in Oxford, Cambridge und Dublin bestehen nur aus einer Anzahl von Anstalten, welche neben dem Unterrichte den Studirenden auch Kost, Wohnung und Unterhalt bieten und besonderen Stiftungen ihr Fortbestehen zu danken haben. Die Verfassung Englands ist eine constitutionell-monarchische. An der Spitze des Staates steht ein König oder eine Königin, indem die königliche Würde auch in weiblicher Linie in England erblich ist. Ihm steht einzig die vollziehende Gewalt zu; die gesetzgebende theilt er mit dem Parlament, welches aus dem Ober- und Unterhaus besteht. Jenes nennt man auch das Haus der Lords, dieses das Haus der Gemeinen. Das Oberhaus bilden die Mitglieder des hohen Adels, die 23 englischen Erzbischöfe und Bischöfe und 4 aus der Gesammtzahl der irländischen Erzbischöfe und Bischöfe; die Zahl der Mitglieder des Oberhauses kann vom König zu jeder Zeit ver- größert werden, weil er die erbliche Würde eines Peers verleihen kann. Den Vorsitz im Oberhaus führt der Lord-Kanzler. Das Unterhaus ist aus der direkten Wahl der Grundbesitzer in den Grafschaften, Städten und Flecken zusammengesetzt. Es sitzen 658 Mitglieder darin. Wählen dürfen alle Bürger, welche 21 Jahre alt sind, seit 12 Monaten ein liegendes Gut und ein Einkommen von 10 Pf. Sterling haben oder eine Hausmicthe von glei- chem Werthe bezahlen. Wählbar sind die englischen Bürger, welche das 21. Jahr zurückgelegt, ein reines Einkommen von 600 Pf. Sterling aus eigenem Grundbesitz in den Grafschaften, und in den Städten re. eins von 300 Pf. haben; die Geistlichen und Sheriffs sind nicht wählbar. Vorsitzer des Unterhauses ist der Sprecher; er wird von den Mitgliedern des Unter- hauses nach der Stimmenmehrheit gewählt und vom König bestätigt. Das Parlament hat die Staatsverwaltung zu beaufsichtigen, Gesetze zu berath-

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 148

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
148 die Scheiche (Prediger), die Chatibs (Vorbeter) und die Derwische (Mönche). Der Großmufti und die Kadileskier werden oft in den Divan gerufen?) Die Regierung wird nach dem Palaste des Großveziers, welcher wie der Großmufti den Titel „Hoheit" "führt, die hohe Pforte genannt, weil sich in demselben die Ministerien des Innern und Aeußern befinden und ge- wöhnlich der Divan darin versammelt wird. Die unmittelbaren Länder des osmanischen Reichs werden von einem Mutessarif oder Generalgouverneur verwaltet, der je nach der Größe seines Fürstenthums ein Pascha von 2 oder 3 Roßschweifen*) **) ist. Er hat unum- schränkte Gewalt, weil er eigentlich nicht beaufsichtigt wird. Jede Provinz muß zur Bestreitung des Staatshaushaltes jährliche Steuern entrichten. Diese erheben aber nicht die Statthalter, sondern verpachten sie an die meist- bietenden Pächter, welche dann die Steuererhebung ausführen und argen Miß- brauch treiben. Man unterscheidet 4 Hauptklasscn der Bevölkerung: 1) die Mu- hamedaner oder Moslemins; nur sie haben Zutritt zu allen Staatsämtern; 2) die Rajah's oder Ungläubigen (Christen, Juden rc.); sie zahlen Kopfsteuer, haben keine politischen Rechte und wenig Schutz, können kein Grundeigenthum erwerben und vor Gericht nicht zeugen; die Sklaven sind entweder Christen, Juden oder Heiden. Kein Muselmann kann zum Sklaven gemacht wer- den; mit dem Uebertritt zum Islam wird jeder Sklave frei; 3) die Franken; darunter versteht man alle christlichen Fremdlinge im türkischen Reiche. Sie stehen nicht unter türkischer Botmäßigkeit, sondern unter der ihres eigenen Vaterlandes, welches seinen Gesandten in Konstantinopel oder seine Consuln in Smyrna oder einer anderen Stadt hat. Die Türken haben im Ganzen ihre asiatischen Sitten und Gebräuche beibehalten. Als Bekenner des Islam sind die Türken von geistigen An- strengungen keine Freunde, und haben daher in Kunst und Wissenschaft keiner- lei Fortschritte gemacht. Der Charakter der Türken ist im Allgemeinen gut; sie werden als redlich, treu, großmüthig, mäßig, mild und wohlthätig gegen Aermere ihres Glaubens, aber als fanatisch, grausam und zügellos gegen Rajahs geschildert. In Triest hat ein türkischer Kaufmann mehr Credit und *) Wir fügen zum Verständniß der Lektüre über türkische Staatsangelegen- heiten noch folgende Erklärungen bei: Hatti-S heriff bedeutet wörtlich Bulle des Kalifen, und ist ein vom Sultan erlassenes Gesetz. T anzimat ist die Verordnung zur Einführung des Hatti-Sheriffs von Gülhane, wonach den Türken eine Art Constitution zugesichert ist, und bildet gewissermaßen die Verfassung der Türken. Jrad e ist eine vom Sultan als politischem Souverain unterzeichnete Verordnung. Ferm an ist ein vom Sultan unterzeichnetes Dekret, das sich auf Verwaltungs- gegenstände bezieht. Berat ist ein Diplom, welches nur persönliche Angelegen- heiten betrifft. Sen ne d ist eine diplomatische Convention, zu deren Unterzeich- nung der Minister ermächtigt ist. **) Der Roßschweif ist das Zeichen der höchsten militärischen Würden in der Türkei; ein Roßschweif hängt von einem vergoldeten Halbmonde herab, der an einer oben in eine vergoldete Kugel auslaufenden Stange ausgeht. Diese Aus- zeichnung, welche nur dem Sultan, dem Großvezier und den Paschas zukommt, wird ihnen im Kriege vorgetragen und vor ihrem Zelte aufgepflanzt, und zwar erbält der Sultan 6, der Großvezier und die Paschas mit Vezier-Rang 3, die übri- gen Paschas 2 Roßschweife. Auch gibt es Paschas, denen nur die Ehre Eines Roßschweifes zukommt.

10. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 7

1913 - Frankfurt a.M. Leipzig : Neumann
— 7 — Maingegend. Etwa 2/s der Oberfläche des Regierungsbezirks ist mit Wald bedeckt. Nassau ist eines der waldreichsten Länder Deutschlands. 6. Bewohner. Verwaltung. Einteilung. Der Regiernngsbezirk Wiesbaden hat 1213 000 Einwohners. Er ist im allgemeinen dicht bevölkert. Auf 1 qkrn kommen im Durchschnitt 216 Bewohner. Am dichtesten ist die Bevölkerung in den Talgegenden, besonders am Main, Rhein, an der Lahn, Ems und Elb. Hier liegen die meiste» großen Ortschaften. Weniger bevölkert sind die Gebirgs- gegenden. Die Bewohner des Regieruugsbezirks heißeu im allgemeinen Nassauer. Sie gehören dem fränkischen Stamme an und bilden einen kleinen Teil des deutschen Volkes. Ihre Haupterwerbszweige siud Laud- Wirtschaft, Viehzucht, Bergbau, Obst- und Weinbau, Gärtnerei, Schiff- fahrt, Fischfang, Gewerbe, Handel, Wissenschaft und Kunst. Die meisten Bewohner gehören der christlichen Religion an. 3/s derselben bekennen sich zur evangelischen, 2/ö zur katholischen Kirche. Die wenigen Juden (*/34) leben im Lande zerstreut. Für Schulbildung ist in unserem Regie- rungsbezirke gut gesorgt. Fast jedes Dörfchen hat feine Volksschule. Höhere Schulen finden sich in allen größeren Städten. Die oberste Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks ist die Regierung zu Wiesbaden. Sie besteht aus Abteilungen mit Regierungs« raten, an deren Spitze der Regiernngspräsident steht. Der Bezirk wird eingeteilt in 17 Kreise, die nach Größe und Einwohnerzahl sehr ver- schieden siud. An der Spitze des Kreises steht der Landrat; er wobnt in dem Kreishauptort. Die höchste Gerichtsbehörde ist das Oberlaudesgericht zu Frankfurt. Landgerichte sind zu Frankfurt, Wiesbaden und Limburg. Die Laudgerichtsbezirke zerfallen in Amtsgerichtsbezirke; zu letzteren ge- hört eine Anzahl Ortschaften. 7. Die Kreise mit den wichtigsten Ortschaften. Der Regierungsbezirk zählt gegen 1000 Gemeindeverbände. Diese zerfallen in Stadtgemeinden (Städte) und Landgemeinden (Flecken und Dörfer). Einzeln liegende Gebäude siud: Höfe, Mühleu, Fabriken, Hütten- werke, Gruben, Schlösser, Burgen, Klöster, Kirchen usw. Wir merken uns nur die bedeutendsten Orte. 1. Stadtkreis Wiesbaden. Derselbe liegt am Südabhang des Tamms und besteht nur aus der Stadt Wiesbaden mit ihrer großen Gemarkung. Wiesbaden, ehemals i) Nach der Volkszählung von 1910.
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