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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

17341. Teil 2, Oberstufe, Teil 2 - S. 13

1901 - Kiel : Lipsius & Tischer
I. Aus der Heimat. 13 mehrfach Beratungen; doch verliefen die ersten Verhandlungen zu Neu- münster und Rendsburg ohne Ergebnis; darum ward denn eine neue Zusammenkunft in Lübeck verabredet, wo beide Bewerber sich einstellen und ihre Ansprüche darlegen sollten. Aber diese Verabredung ist nicht gehalten worden, denn inzwischen gelang es dem Könige Christian durch Geld und gute Worte, die einflussreichsten Männer für sich zu gewinnen. So folgten die Stände des Landes der Einladung Christians nach Ripen, und hier erwählten sie einträchtig diesen hochgebornen Fürsten zum Herzoge von Schleswig und Grafen von Holstein, nicht, dass er das Land besitzen sollte als ein König, sondern nur als ein Herzog und ein Graf, nicht wegen seines Erbrechts, sondern „aus Gunst zu seiner Person.“ Daher sollte die Herrschaft nicht erblich sein, sondern es blieb den Ständen für die Zukunft das Recht vorbehalten, unter Christians Nach- kommen und Erben einen Nachfolger zu wählen. Die Lande Schles- wig und Holstein aber sollten ewig zusammen bleiben ungeteilt. Kein Krieg sollte geführt werden, ausser zum Nutzen des Landes und mit Einwilligung der Stände; die Landeskinder aber sollten nicht ver- pflichtet sein, dem Könige zum Kriegsdienst über Königsau und Elbe hinaus zu folgen, sondern sollten im Lande bleiben, es zu beschirmen. Wenn aber der Herzog einmal ins Land käme, so sollte er keine Diener- schaft und kein Hofgesinde haben von den Dänen, sondern er sollte hier deutsche Holstenkinder zum Dienste halten. In seiner Abwesenheit aber sollte er dem Herzogtum Schleswig einen Regenten bestellen, einen -deutschen Mann; in dem Lande zu Holstein einen Marschall, auch einen deutschen Mann. Alle Burgen in Schleswig und Holstein sollte er be- mannen mit Kindern des Landes und Vögte darüber setzen, treue deutsche Männer, aber keine Dänen. Bei allen Heiligen schwur der König für sich und seine Nachkommen, diese Rechte der Lande treu zu bewahren. Gleich darauf kam der König ins Land und nahm die Huldigung entgegen. Als die Schauenburger Grafen zur festgesetzten Frist in Lübeck erschienen, war alles vorüber. Sie schlossen später einen Vertrag mit dem Könige, in dem sie ihre Erbansprüche gegen eine Geldentschädigung aufgaben. Am unwilligsten waren die Lübecker über die Wahl; ihr Chro- nist tadelt die Holsten in scharfen Worten: „Also wurden die Holsten Dänen, verschmäheten ihren Erbherrn und gaben sich mit gutem Willen •ohne Schwertschlag unter den König von Dänemark, wogegen ihre Vor- fahren manches Jahr gewesen waren und es gehindert hatten mit wehr- hafter Hand. Sie führten manchen Krieg mit den Dänen, wobei ihnen -die Städte der Hansa mit grossem Volk und grossen Kosten behülflich waren. Auch war mancher Herr und Fürst und ritterliche Mann in dem Streite gefallen, weil sie den Dänen nicht Unterthan, sondern frei sein wollten. Das alles hatten die Holsten zu der Zeit vergessen und gaben sich freiwillig zu eigen; doch das machte die Gierigkeit der Holsten und

17342. (Achtes und neuntes Schuljahr) - S. I

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
■ Deutsches Lesebuch für neunklassige Mittelschulen. Auf Grund der Bestimmungen über die Neuordnung des Mittelschulwesens in Preußen vom 3. Februar 1910 herausgegeben von Heinrich Vreidenstein, Mittelschulrektor in Wiesbaden. Ausgabe für die Provinz Westpreußen. S-x Teil Iv für Klasse 2 und 1. (Achtes und neuntes Schuljahr) Lsorg-kelcsrt-lnstitul für internationale Sclu!bucs.forschung Braunschweig - Bibliothek- Frankfurt am Main, Verlag von Moritz Diesterweg. 1914. »laz Schnlbischinstitut Inventarisiert unter tsbi - Sb —

17343. (Achtes und neuntes Schuljahr) - S. 267

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
127. Der preußisch-deutsche Zollverein. Karl Biedermann. Nach dem Aufhören der Kontinentalsperre erfolgte ein massenhaftes Einströmen englischer Waren nach Deutschland. Das dadurch erzeugte Bedürfnis eines wirksamen Schuhes der nationalen Industrie veranlaßte die deutschen Fabrikanten, sich mit einem gemeinsamen Gesuch um Her- stellung eines solchen Schuhes an den Bundestag zu wenden. Dieser Schritt blieb ohne Erfolg. Inzwischen hatte die preußische Regierung für ihre Staaten ein gemäßigtes Schutzzollsystem eingeführt (1818). Dabei ergab es sich als ein großer Übelstand, daß wegen des Abstandes der westlichen von den östlichen Provinzen zwei verschiedene Zollgebiete nötig wurden, was natürlich unverhältnismäßige kosten verursachte. Die preußische Regierung bot daher alles auf, um durch eine Zolleinigung mit anderen Staaten diese Lücke auszufüllen. Es gelang ihr, die beiden Hessen dafür zu gewinnen (1828 und 1831). Gleichzeitig waren andere, ähnliche Vereine in der Bildung begriffen, ein süddeutscher zwischen Bayern, Württemberg, den beiden Hohenzollern und der „Mitteldeutsche Handelsoerein" (Sachsen, Hannover, Braunschweig usw.). Endlich trat 1834 der große „preußisch-deutsche Zollverein" ins Leben, der außer Preußen, den anhaltinischen Ländern und den beiden Hessen auch Sachsen, Bayern, Württemberg, die thüringischen Staaten in sich schloß, dem später auch Nassau, Baden, Frankfurt, Luxemburg, Braunschweig bei- traten, so daß er im Jahre 1842 ein Gebiet von 8245 Quadratmeilen mit 287s Millionen Einwohnern umfaßte. Die Zollschranken zwischen diesen Ländern fielen; alle Erzeugnisse des einen Landes (mit alleiniger Aus- nahme von Bier und Branntwein, für die eine sogenannte „Übergangs- abgabe" entrichtet werden mußte) gingen zollfrei nach allen andern Ländeni des Zollvereins. Nach außen bildeten diese verbundenen Länder ein gemeinsames Zollgebiet. Die von außen in dieses Gebiet eingehenden Waren wurden da, wo sie eingingen, versteuert und konnten dann frei im ganzen Zollverein zirkulieren. Die davon erhobenen Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereinskasse und wurden von dieser aus an die einzelnen Staaten nach der Vevölkerungszahl verteilt. Damit waren zwei ganz bedeutende wirtschaftliche Vorteile erreicht: Handelsfreiheit im Innern und eine einheitliche Handelspolitik nach außen. Der Zollverein war eine Macht und konnte mit fremden Staaten viel leichter günstige Handelsverträge abschließen, als dies ein einzelner Staat, selbst Preußen,

17344. (Achtes und neuntes Schuljahr) - S. 537

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
das Gebiet der Post von Thurn und Taxis, Baden, die Schweiz, Lombardo-Venetien (oder Piemont), Toskana und den Kirchenstaat durchlaufen, ln diesen verschiedenen Gebieten war aber das Porto (Postgebühr), das bezahlt werden mußte, je nach der Länge des Weges und nicht selten auch nach dem Gewicht des Briefes, ver- schieden. Es erforderte daher eine mühsame Arbeit, das Porto eines Briefes zu berechnen, zumal da auch die Münzen und Gewichte in den verschiedenen Staaten verschieden waren. Am Ende eines Geschäftsjahres rechneten die verschiedenen Postverwaltungen mit- einander ab. Für jeden Brief von Berlin nach Neapel z. B. hatte die preußische Post sowohl an das Haus Thurn und Taxis, als an Baden, die Schweiz, Lombardo-Venetien (oder Piemont), Toskana und den Kirchenstaat eine Vergütung zu entrichten. Die schwierige Berechnung des Portos und der Postanteile und die gesteigerten Anforderungen, welche der zunehmende Verkehr an das Postwesen stellte, machten eine engere Verbindung der Post- verwaltungen durchaus nötig. Aber mehrfache Versuche, eine engere Verbindung herbeizuführen, scheiterten, namentlich an dem Wider- stände des Hauses Thurn und Taxis. Erst die politischen Ereignisse von 1866 hatten eine gedeihliche Neuordnung der Post im Gefolge. Auf Grund einer vom Geheimen Postrat Heinrich Stephan aus- gearbeiteten Denkschrift entschloß sich die preußische Regierung damals, das fürstliche Haus Thurn und Taxis zum Verzicht auf seine Postgerechtsame zu veranlassen. Heinrich Stephan wurde nach Frankfurt am Main geschickt, um die Übernahme der alten Post zu besorgen. Er begann sein Werk damit, daß er kurz entschlossen Hand auf das Urkundenlager der alten Post legte und dasselbe durch eine Kompagnie Soldaten besetzen ließ. Die Beamten verpflichteten sich schriftlich, der neuen Gewalt zu gehorchen und ihre Dienst- geschäfte pünktlich weiterzuführen, und nach kurzer Zeit stand das ganze Postgebiet des Hauses Thurn und Taxis unter preußischer Verwaltung, nämlich die Großherzogtümer Hessen und Sachsen, die Herzogtümer Koburg-Gotha und Meiningen, die sieben Fürsten- tümer außer Waldeck und die Hansestädte Hamburg und Lübeck. Darauf mußte die Abfindungssumme festgestellt werden, die dem Hause Thurn und Taxis gezahlt werden sollte. Aber trotz der Schwierigkeiten, die bei der Berechnung ent- standen, kam sehr bald eine Einigung zustande. Vom 1. Juli 1867

17345. Schul-Lesebuch - S. 260

1863 - Berlin : Stubenrauch
260 4. In einem Schilde acht kreuzweis übereinander gelegte Lilienstäbe. Dies ist das Wappen für das Herzogthum Kleve (den nördlichen Theil des Regierungsbezirks Düsseldorf), welches im Jahre 1618 an Brandenburg kam. 5. Ein rother Löwe mit blauer Krone. Dies ist das Wap- pen für das Herzogthum Berg, welches im Jahre 1-815 an Preußen kam und zur heutigen Rheinprovinz gehört. Zur Rechten der Mittelschilde von oben nach unten sind folgende Schilde. 1. Der preußische Adler mit einem Schilde auf der Brust; auf demselben ist ein von rechts oben nach links unten fließender silberner Strom abgebildet: Dies ist das. Wappen für das aus verschiedenen Landestheilen zusammengesetzte Großherzogthum Niederrhein. 2. Ein grüner Rautenkranz auf schwarz- und goldgestreiftem Grunde. Dies ist das Wappen für das Herzogthnm Sachsen, welches 1815 an Preußen kam. 3. Ein roth- und silbergestreiftes Feld. Dies ist das Wap- pen für das Herzogthum Magdeburg, welches 1648 an Branden- burg kam und jetzt zur Provinz Sachsen gehört. 4. Ein schwarzer Löwe auf goldenem Grunde. Dies ist das Wappen für das Herzogthum Jülich, welches im Jahre 1815 an Preußen kam. 5. Ein springendes silbernes Roß auf rothem Grunde. Dies ist das Wappen für das Herzogthnm Westphalen. 94. Treue Liebe bis zum Grabe schwör’ ich dir mit Herz und Hand. Was ich bin, und was ich habe, dank’ ich dir, mein Vaterland! Nicht in Worten nur und Liedern ist mein Herz zum Dank bereit; mit der That will ich’s erwidern dir in Noth, in Kampf und Streit. In der Freude wie im Leide ruf’ ich’s Freund und Feinden zu: Ewig sind vereint wir Beide, und mein Trost, mein Glück bist du! Treue Liebe bis zum Grabe schwör’ ich dir mit Herz und Hand. Was ich bin, und was ich habe, dank’ ich dir, mein Vaterland!

17346. Teil 3b = 9. Schulj - S. 231

1912 - Halle a.S. : Schroedel
231 — Ii. Wir finden ihn dort, 1859 zum Postrat, 1865 zum Geheimen Post- rat befördert, in emsiger Arbeit und von seinen Vorgesetzten immer mehr anerkannt und geschätzt, bald auch gern zu besonders schwierigen Verhand- lungen im In- und Auslande benutzt. Das Jahr 1866 aber machte seinen Namen zum erstenmal in weiten kreisen bekannt. Viele von uns haben wahrscheinlich einmal Postwertzeichen gesam- melt und sammeln sie noch. Schon daher wird ihnen der Name „Thurn und Taris" wohlbekannt sein. Nun denn: im Jahre 1866 wurde Stephan berufen, der berühmten Thurn und Tarisschen Postverwaltung in aller Freundschaft den Garaus zu machen. Es sah damals noch recht buntscheckig im deutschen Postgebiet aus. Außer der schon seit mehr als hundert Jahren vortrefflich betriebnen preußischen Post hatten die andern größeren und mittleren deutschen Staaten eigne Postverwaltungen; in Schleswig-Holstein hatten Preußen und Öster- reich soeben erst die dänische Verwaltung abgelöst, die sogar bisher in den deutschen Hansestädten eigne Postanstalten besessen hatte, etwa wie jetzt die europäischen Kulturstaaten in halbzivilisierten Reichen, in der Türkei, in Marokko, in China. Daneben aber bestand seit dem 16. Jahr- hundert die wohllöbliche Thurn und Tarissche Post, die auf Grund alter Verträge beide Hessen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Koburg-Gotha, Sach- sen-Meiningen, das Fürstentum Hohenzollern, Reuß älterer und jüngerer Linie, Schwarzburg-Sondershausen, Lippe usw. umfaßte und mit einem Netz von über 500 Postanstalten überspannen hatte. Als nun 1866 die preußischen Truppen das Kurfürstentum Hessen und Nassau und Frankfurt a. M. besetzt hatten, war man in Berlin sofort entschlossen, die dortigen Thurn und Tarisschen Posten in preu- ßische umzuwandeln. Aber nicht allein das: der Geheime Postrat Ste- phan hatte bereits eine ausführliche Denkschrift ausgearbeitet über die Übernahme der ganzen Thurn und Tarisschen Post. So kam es, daß er unmittelbar nach der Besetzung von Frankfurt a. M., wo sich deren Hauptverwaltungssitz befand, nach dort gesandt wurde, um die Absichten der preußischen Regierung zu verwirklichen. In überraschend schneller, geschickter, tatkräftiger Weise führte er diesen Auftrag aus, und zwar — ohne Gewaltmaßregeln; er wußte die alten Herren von der Thurn und Tarisschen Verwaltung fast sofort zu überzeugen, daß sie am besten und klügsten täten, sich dem Willen Preußens zu fügen, und er lwußte nachher auch die schwierigen Verhandlungen mit dem fürstlichen Hause Thurn und Taris zu dem erfreulichen Abschluß zu bringen, daß es Preußen alle seine Rechte gegen eine einmalige Entschädigung von drei Millionen Taler abtrat. Am 1. Juli 1867 hörte die Thurn und Tarissche Post auf zu sein.
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