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Ii. Frankreich als Kaiserreich.
es während des Krieges zu Napoleon gehalten hatte. Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover wurden als Königreiche anerkannt, Baden, die beiden Mecklenburg, Oldenburg, Sachsen-Weimar und Hessen-Darm-stadt zu Großherzogtümern erhoben, die Schweiz ein unabhängiger Freistaat, die Niederlande mit Belgien ein Königreich. Hannover wurde wieder mit England in Personalunion verbunden.
Napoleons Rückkehr nach Frankreich. Die französischen Truppen, die gegen Napoleon abgesandt wurden, gingen zu ihm über. Ludwig Xviii. floh. Interessant sind die Nachrichten, durch die der Moniteur universel, die amtliche Zeitung von Paris, die einzelnen Abschnitte der Rückkehr Napoleons an den betreffenden Tagen — es war im Monat März 1815 — den Franzosen bekannt machte: 1. Der Menschenfresser hat seine Höhle verlassen. 2. Der Werwolf von Korsika ist im Golf Juan gelandet. 3. Der Tiger ist in Gap angekommen. 4. Das Ungeheuer hat in Grenoble geschlafen. 5. Der Tyrann ist durch Lyon gekommen. 6. Der Gewaltherrscher ist sechzig Meilen von der Hauptstadt gesehen worden. 7. Bonaparte rückt mit großen Schritten vor, aber er wird niemals in Paris einziehen. 8. Napoleon wird morgen unter unsern Wällen sein. 9. Der Kaiser ist zu Fontainebleau angekommen. 10. Seine Königliche und Kaiserliche Majestät hat gestern abend seinen Einzug in sein Schloß der Tnilerien gehalten, inmitten seiner treuen Untertanen.
Die Entscheidung. Als Napoleon die Regierung Frankreichs wieder übernommen hatte, rüsteten Rußland, England, Österreich und Preußen. Napoleon wollte zuerst die Engländer und Preußen, die in Belgien standen, niederwerfen und sich dann gegen die übrigen wenden; das letztere blieb ihm erspart. Bei Ligny in der Nähe von Brüssel wurde Blücher-geschlagen. Daraus griff Napoleon den englischen Feldherrn Wellington zwischen Waterloo und Belle-Alliance an und hätte wieder den Sieg errungen, wenn nicht Blücher in der entscheidenden Stunde erschienen wäre und ihm den Sieg entrissen hätte. Das geschlagene französische Heer wurde bis Paris verfolgt und ihm keine Möglichkeit gelaffen, sich wieder zu sammeln und noch einmal das Waffenglück zu versuchen. Napoleon wurde nach der Insel St. Helena verbannt, wo er am 5. Mai 1821 gestorben ist. *) Die Truppen der Verbündeten rückten zum zweitenmal in Paris ein. Ludwig Xviii. wurde wieder zurückgerufen und mit ihm der zweite Pariser Friede geschlossen, durch den Frankreich auf die Grenzen und Gebiete beschränkt wurde, die es im Jahre 1790 besessen hatte. Saarbrücken und Saarlouis wurden an Preußen abgetreten. Die Kunstschätze, die die Franzosen auf ihren Siegeszügen nach Paris geführt hatten, wurden an die früheren Besitzer herausgegeben.
') Im Jahre 1840 wurde seine Leiche nach Paris gebracht und im Jnvaliden-dome beigesetzt.
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Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelmsill.
1. Die Umgestaltung Preußens.
Der Wiener Kongreß hatte von den annähernd 300 Staaten, Kleinstaaten, geistlichen Fürstentümern, Freien Reichsstädten, die das mittelalterliche Deutsche Reich aufwies, nur 39 selbständige Staatsgebiete bestehen lassen, die nun den Deutschen Bund bildeten. Diese waren das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover, letzteres in Personalunion mit England verbunden, d. h. der König von England war zugleich König von Hannover und als solcher Mitglied des Deutschen Bundes. Ferner die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg in Norddeutschland, Baden und Hessen in Süddeutschland, Sachsen-Weimar in Mitteldeutschland, Luxemburg im Westen; Luxemburg war in Personalunion mit den Niederlanden verbunden, der König der Niederlande also auch Mitglied des Deutschen Bundes sür diesen Besitz; dann das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Sachsen-Koburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Nassau, Holstein mit Lauenburg. Holstein und Lauenburg waren in Personalunion mit Dänemark verbunden, der König von Dänemark gehörte dadurch ebenfalls dem Deutschen Bunde an. Sodann die Fürstentümer Lippe-Detmold, Schaumburg - Lippe, Waldeck an der Ostgrenze Westfalens im Wesergebiet; Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Jüngerer und Älterer Linie in Mitteldeutschland, Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen in Süddeutschland am Oberlauf der Donau, Liechtenstein am Oberlauf des Rheins zwischen der Schweiz und dem österreichischen Vorarlberg liegend, ferner die Landgrafschaft Hessen-Homburg und schließlich die Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt am Main.
^Von diesen Staaten gehören dem jetzigen Deutschen Reiche nicht mehr an das Kaiserreich Österreich, das Großherzogtum Luxemburg und das Fürstentum Liechtenstein.
Durch die Kriege von 1864 und 1866 sind in preußischen Besitz übergegangen: das Königreich Hannover als Provinz Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main; diese vier Staaten bilden jetzt die preußische Provinz Hessen-Nassau; die
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48
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Diese gehören jetzt zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
Durch Aussterben der Fürstenfamilien sind Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen mit Anhalt-Dessau, Sachsen-Koburg mit Gotha, durch Tausch Sachsen-Hildburghausen mit Meiningen vereinigt worden; neu bildete sich 1826 das Herzogtum Sachsen - Altenburg, das früher mit Gotha vereinigt war. Der Fürst von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen trat 1849 das Fürstentum an den König von Preußen gegen eine Jahresrente ab, der daraus den Regierungsbezirk Sigmaringen bildete.
Der Deutsche Bund war allerdings ein loses Staatengefüge, aber er repräsentierte doch den Gedanken der Zusammengehörigkeit der deutschen Stämme. Dies kam auch darin zum Ausdruck, daß Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten durch Schiedsgericht, nicht durch Krieg zu erledigen seien. Völkerrechtlich war der Bund ein Staat, hatte besondere Bundesfestungen, wie Mainz und Luxemburg, konnte Verträge schließen und Krieg erklären, hatte einen Bundestag, der in Frankfurt zusammentrat. Freilich hatten auch die einzelnen Bundesstaaten das Recht, mit dem Auslande Kriege zu führen und Verträge zu schließen, nur nicht gegen die Interessen des Bundes.
Von den Bundesstaaten können Österreich und Preußen als Großstaaten, Bayern als Mittelstaat angesehen werden, die übrigen waren ihrem Länderumfang nach Kleinstaaten, auch die Königreiche Sachsen und Württemberg, deren Gebiete zusammen den Umfang der Provinz Brandenburg unerheblich übersteigen.
Das Königreich Preußen hatte während der Befreiungskriege die größten Opfer gebracht. Die Entscheidungen bei Leipzig und Waterloo hatte Blücher hauptsächlich herbeigeführt; der Länderzuwachs, der ihm durch den Wiener Kongreß zufiel, war wohlverdient. Von seinen frühern Gebieten waren Ostfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern abgetreten worden. Den aus den verschiedensten ehemaligen Bestandteilen neu erworbenen Besitz mit dem alten organisch zu verbinden, war die nächste Sorge der Regierung. Daher wurde zur Vereinfachung der Verwaltung der Staat in acht Provinzen eingeteilt: Brandenburg, Pommern, Preußen, Posen, .Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. Aus jeder Provinz wurde ein Armeekorps ausgehoben; die Zivilverwaltung wurde einem Oberpräsidenten übertragen, der seine Weisungen vom Ministerium erhielt; die einzelnen Provinzen zerfielen in Regierungsbezirke, die Regierungsbezirke in Kreise, die Kreise in Bürgermeistereien, diese in Gemeinden.
Die Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen hatten dem Staate einen ansehnlichen Zuwachs an katholischer Bevölkerung gebracht; daher schloß die Regierung mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche 1821
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Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde.
Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben.
Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können.
1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland.
Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte.
Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."
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7. Die Schleswig - Holsteinsche Frage.
73
staaten verhielten sich ablehnend, das Vierkönigsbündnis zustimmend. Ein Streit in Hessen hätte die beiden Parteien beinahe zum Kriege geführt.
Der Kurfürst von Hessen, im Streit mit seinen Ständen, sprach den Bundestag um Hilfe an. Diese wurde zugesagt. Preußen legte dagegen Verwahrung ein, weil Hessen zu seiner Union gehöre. Beide Parteien ließen Heere in Hessen einrücken. Preußen zog seine Truppen zurück, als Rußland sich für Österreich erklärte. Gegen Rußland und Österreich, denen das Vierkönigsbündnis Gefolgschaft geleistet hätte, wollte Friedrich Wilhelm Iv. keinen Krieg wagen. Daher verstand er sich zu dem Aertrage von Olmüt; (1850). Die einzelnen Punkte sind: 1. Preußen löst Dte Unton auf, 2. uberläßt die Herstellung der Ordnung in Hessen dem Bundestage, 3. liefert Schleswig-Holstein an Dänemark aus. (Darüber im folgenden Abschnitte.) Der Vertrag von Olmütz bedeutet den Tiefstand der preußischen Politik unter Friedrich Wilhelm Iv.
7. Die Schleswig-Kolsleinsche Frage.
Die gemeinsame Geschichte von Schleswig-Holstein beginnt mit dem Jahre 1386, wo nach dem Aussterben der Herzoglichen Familie von Schleswig Graf Gerhard Vi. von Holstein Schleswig als Lehen erhielt. Von nun an gab es ein Schleswig-Holstein. Als Gerhards Familie in männlicher Linie ausstarb, wählten die Stände von Schleswig-Holstein 1460 König Christian I. von Dänemark aus dem Hause Oldenburg zu ihrem Herzog gegen das Versprechen, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten. Kaiser Friedrich Iii. erhob die Grafschaft Holstein zum Herzogtum. Holstein hatte während des Mittelalters zum Deutschen Reiche gehört und gehörte seit dem Wiener Kongreß zum Deutschen Bunde. Dagegen war Schleswig vor der Vereinigung mit Holstein dänisches Lehen gewesen und blieb es auch in der Folgezeit. Nach ihrer Vereinigung hatten die beiden Herzogtümer ihre eigne ständische Volksvertretung und ihre eigne Erbfolgeordnung, in der nur die männliche Linie erbberechtigt war. In Dänemark dagegen war Thronfolge der weiblichen Linie zulässig. Dies führte zur Verwicklung. Im Jahre 1848 kam Friedrich Vii. zur Regierung. Er war kinderlos. Nach den bestehenden Gesetzen war bei seinem Ableben in Dänemark die Zweiglinie Sonderburg - Glücksburg, in Schleswig-Holstein die Linie Sonderburg-Augusten bürg erbberechtigt. Um die Einheit zu erhalten, erließ Friedrich Vii. im ersten Jahre seiner Regierung eine Gesamtverfassung für Dänemark und die beiden Herzogtümer. Herzogs) Friedrich
Das Wort Herzog ist hier nur Titel, nicht Bezeichnung eines regierenden Fürsten. Herzog und Fürst werden sowohl als Titel wie als Bezeichnung eines Regenten gebraucht. Der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt ist regierender Fürst, Fürst Bismarck, Fürst Bülow hatten nur den Titel. Fürst Bismarck erhielt bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst den Titel „Herzog von Lauenburg", aber keine Regierungsgewalt in Lauenburg.
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I
74 Tv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit.
von Sonderburg-Augustenburg legte dagegen beim Bundestag und bei König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen Verwahrung ein unter Hinweis auf sein Erbrecht.
Auf Verlangen des Bundestages rückten preußische Truppen unter dem Feldmarschall Wrangel in Schleswig-Holstein ein, siegten am Da ne werk und drangen bis Jütland vor. Jetzt erhoben England und Rußland Einspruch gegen die Weiterführung des Krieges. Wegen Rußlands Drohung wurde Wrangel zurückberufen und mit Dänemark ein Waffenstillstand zu Malmö geschlossen, 1848. Im folgenden Jahre erneuerten die Dänen den Krieg. Wieder rückten preußische und auch süddeutsche und hannoversche Truppen in Dänemark ein und erstürmten die Düppeler Schanzen. Da aber die schleswig-holsteinschen Truppen selbst von den Dänen besiegt wurden, traten die auswärtigen Mächte wieder für Dänemark ein, Preußen bequemte sich zum zweitenmal zu einem Waffenstillstand, dem 1850 der Friede zu Berlin folgte. Dänemark behielt Schleswig-Holstein, nur wurden für Holstein die Rechte des Deutschen Bundes gewahrt. Daß England die ganze Streitfrage leitete, geht daraus hervor, daß 1852 die Vertreter der Großmächte zu London ein Protokoll unterzeichneten, in dem sie die Erbfolge des Haufes Sonderburg-Glücksburg auch auf Schleswig-Holstein ausdehnten. Die Rechte des Hauses Augustenburg wurden preisgegeben.
8. Nachträge aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms Iv.
Landzuwachs und Landverlust. Die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 hatte auch die kleinen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen erfaßt. Durch preußische Truppen war die Ordnung wiederhergestellt worden. Die Fürsten traten die beiden Fürstentümer 1849 an Preußen ab gegen Jahresrenten und die Rechte der nachgeborenen Prinzen des Königlichen Hauses. Aus den beiden Fürstentümern wurde der Regierungsbezirk Sigmaringen gebildet und dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz unterstellt.
In dem Fürstentum Neuen bürg in der Schweiz, das König Friedrich I. von Preußen als Erbe seiner Mutter zugefallen war, erstrebte eine republikanische Partei Loslösung von Preußen und Anschluß an die Schweiz. Die Regierungspartei blieb sieglos gegen die Republikaner, und schweizerische Truppen rückten ein. Um einem Kriege auszuweichen, verzichtete Friedrich Wilhelm Iv. auf Neuenburg und erlangte als Gegenleistung die Freilassung der Gefangenen der preußischen Partei.
Begründung der preußischen Flotte. Ein Hauptverdienst Friedrich Wilhelms Iv. ist die Begründung der preußischen Flotte. Ehe die Deutsche Nationalversammlung die Gründung einer deutschen Flotte unternahm, hatte die preußische Regierung einige Schiffe zum Schutz der Küsten ausrüsten lassen. Da der Bundestag die Weiterentwicklung der
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76 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit.
Das Jahr 1848 brachte auch in Italien die Bewegung zur Herstellung eines einheitlichen Königreiches wieder in Gang. Vor allem war die österreichische Herrschaft in der Lombardei und Venedig verhaßt. Der König von Sardinien stellte sich an die Spitze der Einheitsbewegung und rückte mit einem Heere in die Lombardei ein, wurde aber von dem österreichischen Feldmarschall Radetzky bei Custozza und Novara so entscheidend geschlagen, daß er die Krone seinem Sohne Viktor Emanuel ll. abtrat. Dieser schloß Frieden mit Österreich und zahlte eine Kriegsentschädigung.
Der Kirchenstaat wurde ebenfalls in die Einheitsbestrebungen verwickelt. Die Bevölkerung Roms forderte bei Ausbruch der Feindseligkeiten zwischen Sardinien und Österreich von Papst Pius Ix. 1848 eine Kriegserklärung an Österreich. Der Papst verweigerte diese. Da brach in Rom die Revolution aus, der Papst floh in das Königreich Neapel, nach Gaeta. Napoleon, damals Präsident der Französischen Republik, schickte ein Heer nach Rom, das die italienischen Freischaren mit ihrem Anführer Garibaldi schlug, den Papst nach Rom zurückführte und zu seinem Schutz eine Besatzung dort ließ. Daß der Papst sich auf fremde Truppen stützte, machte seine weltliche Herrschaft mißliebig. Vorläufig war aber die alte Ordnung in Italien hergestellt.
Zehn Jahre später, im Jahre 1859, nahm Viktor Emanuel Ii. den Krieg gegen Österreich in Oberitalien wieder auf. Frankreich trat auf die Seite Viktor Emanuels gegen Österreich. Bei Magenta und Sol-ferino wurden die österreichischen Truppen trotz tapferster Gegenwehr geschlagen. Österreich mußte die Lombardei an Frankreich abtreten. Frankreich überließ sie Viktor Emanuel. Toskana, Modena und Parma erklärten sich durch Volksabstimmung für Anschluß an Viktor Emanuel. Frankreich erhielt für seine Hilfe Savoyen, das Stammland Viktor Emanuels, und das Gebiet von Nizza.
Nun kamen Neapel und Sizilien an die Reihe. Garibaldi, der kühne Freischarenführer, stürzte die königliche Herrschaft in Sizilien; der König floh.
Jetzt wandte sich Viktor Emanuel gegen den Kirchenstaat. Er stellte an den Papst die-Forderung, seine Truppen zu entlassen. Der Papst weigerte sich. Da rückten die Truppen des Königs in den Kirchenstaat ein und schlugen die päpstlichen Truppen bei Ca'stelsidardo. Der Kirchenstaat wurde bis auf Rom und die Römische Ebene besetzt. Rom und die Römische Ebene wurden von französischen Truppen beschützt. Dieses Gebiet und Venezien waren die einzigen Landstriche, die Viktor Emanuel noch nicht unterworfen waren. Da erklärte 1861 die italienische Volksvertretung Viktor Emanuel zum Könige von Italien.
Der Krimkrieg, 1853—56. Kaiser Nikolaus I. von Rußland beanspruchte von der türkischen Regierung das Schutzrecht über die Christen griechischen Bekenntnisses im Türkischen Reiche. Da die Forderung zurück-
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3. Der Dänische Krieg im Jahre 1864.
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1866. Als die Regierung den Erfolg auf ihrer Seite hatte, gab der Landtag die erbetene nachträgliche Zustimmung zu den Ausgaben d Konfliktsjahre.
Veranlassung. König Friedrich Vii. von Dänemark, mit dem die Großmächte 1852 das Londoner Protokoll unterzeichnet hatten, starb 1863. Thronfolger war Christian Ix. aus dem Hause Sonderburg-Glücksburg. Dieser erließ eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig. Dadurch wurde Schleswig in Verwaltung und Gesetzgebung von Holstein getrennt. Das lief den bestehenden Verträgen zuwider. Die Bevölkerung von Schleswig-Holstein wünschte Loslösung von Dänemark und einen eignen Herzog in der Person des Prinzen Friedrich von Sonderburg-Augusten bürg, des Vaters unsrer Kaiserin. Dieser wandte sich an den Deutschen Bund.
Österreich und Preußen erklärten, an dem Londoner Protokoll und an der Erbfolge der Linie Glücksburg festhalten zu wollen, wenn König Christian Ix. die neue Verfassung für Schleswig aufhöbe. Da er dies verweigerte, ließen sie je eine Heeresabteilung in Schleswig-Holstein am 1. Februar 1864 einrücken. Das österreichische Heer befehligte Feldmarschall von Gablenz, das preußische Prinz Friedrich Karl, der Sohn eines jüngern Bruders des Königs. Den Oberbefehl über beide Heere führte der preußische Feldmarschall Wrangel. Da dieser bereits 80 Jahre alt war und seinem Amte sich nicht mehr gewachsen zeigte, wurde an seiner Stelle Prinz Friedrich Karl zum Oberbefehlshaber und General Herwarth von Bittenfeld zum Führer des preußischen Heeres bestimmt.
Verlauf des Krieges. Die Heere drangen bis Schleswig vor. In Schleswig liegt das Dorf Düppel, der Insel Alsen gegenüber. Bei diesem Dorfe hatten die Dänen große Festungswälle gebaut, die man die Düppeler Schanzen nannte. Außen waren sie mit Gras bewachsen, im Innern befanden sich die Wohnungen der Soldaten. Am 18. April 1864 stürmten die Preußen die Schanzen und trieben die Dänen hinaus. Anführer bei der Erstürmung der Düppeler Schanzen war Prinz Friedrich Karl.
Die Dänen zogen sich nun nach der Insel Alsen zurück. Alsen ist durch den Alsensund von Schleswig getrennt. Die Breite des Alsensundes wechselt zwischen 400 m und 4 km. Die Preußen suchten mit Kähnen über den Alsensund zu setzen. Wenn sie auf dem Wasser waren, schossen die Dänen von der Insel aus, und die Preußen konnten sich nur schlecht verteidigen. Trotzdem gelang die Überfahrt unter Anführung Herwarths von Bittenfeld, und die Dänen wurden von der Insel vertrieben.
Friedensschluß. Als die Österreicher in die dänische Halbinsel Jütland eindrangen, baten die Dänen um Frieden. Dieser wurde zu Wien
D ah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. ß
3. Der Dänische Krieg im Jahre 1864.
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Extrahierte Ortsnamen: Dänemark Hause_Sonderburg-Glücksburg Schleswig Holstein Schleswig-Holstein Dänemark Schleswig-Holstein Schleswig Schleswig Dorf_Düppel Schleswig Wien
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V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
geschlossen. Die Dänen traten die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen ab. Österreich verkaufte seinen Anteil an Lauenburg für 2500000 dänische Reichstaler, das sind ungefähr 5645000 Mark, an Preußen; das Herzogtum Lauenburg gehörte nun ganz dem Königreich Preußen, die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein wurden von Österreich und Preußen gemeinschaftlich Verwaltet^/
4. Der Deutsche Krieg im Jahre 1866.
Veranlassung. Die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein führte zu Streitigkeiten zwischen Preußen und Österreich. Zwar hätten diese leicht beigelegt werden können. Doch es bestand seit langer Zeit ein innerer Zwiespalt zwischen den beiden Staaten, der endlich ausgetragen werden mußte. Österreich war seit Jahrhunderten der erste Staat Deutschlands gewesen, und 3y2 Jahrhunderte hindurch hatten die österreichischen Herzöge die deutsche Kaiserkrone getragen. Aber die meisten Länder Österreichs gehörten nicht zum Deutschen Reiche, z. B. Ungarn, Galizien, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, Dalmatien usw. Dagegen hatten die meisten Provinzen Preußens eine deutsche Bevölkerung. Auch war Preußen im Laufe der Zeit so mächtig geworden, daß es auf gleicher Stufe mit Österreich und nicht unter diesem stehen wollte. Wilhelm I. war nicht österreichfeindlich. Als Österreich 1859 mit Frankreich und Italien kämpfte, hatte er mobil gemacht, um Österreich zu helfen. Auch hatte er beim Bundestage die Mobilmachung des deutschen Bundesheeres beantragt, aber als Gegenleistung den Oberbefehl über die Bundestruppen gefordert. Die österreichische Regierung setzte lieber die Lombardei aufs Spiel, als daß sie auf diese Bedingung einging. Sie beantragte 1863 eine Reform des Deutschen Bundes und lud die deutschen Fürsten zu einem Fürstentage nach Frankfurt ein. Erst vierzehn Tage vor dem Eröffnungstermine gab Kaiser Franz Joseph König Wilhelm davon mündlich Kenntnis. Die Einzelheiten des österreichischen Reformplanes wurden erst in Frankfurt bekanntgegeben. König Wilhelm erschien nicht, und Bismarck erklärte, daß es der Würde seines Monarchen nicht entspreche, Vorschläge entgegenzunehmen, über die er vorher nicht gehört worden sei. Auch hierin zeigt sich, daß Preußen Gleichberechtigung mit Österreich verlangte, nicht Unterstellung. Nach dem Kriege von 1864 wollte Österreich aus Schleswig-Holstein einen selbständigen deutschen Staat machen und den Prinzen Friedrich von Sonderst burg-Augustenburg zum Herzog einsetzen. Preußen war nicht grundsätzlich Dagegen, verlangte aber,.daß Schleswig-Holstein in den Zollverein eintrete, sein Post- und Telegraphenwesen sowie sein Heer unter preußische Verwaltung stelle und den Kieler Hafen abtrete. Auf diese Bedingungen ließen sich weder der Prinz von Augustenbnrg noch Österreich ein. Darauf
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4. Der Deutsche Krieg im Jahre 1866.
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wurde zu Ga st ein 1865 ein Vertrag zwischen Preußen und Österreich geschlossen des Inhalts, daß Preußen die Verwaltung von Schleswig, Österreich die von Holstein vorläufig übernehmen solle. Hier wurde auch der oben erwähnte Kaufpreis für Lauenburg festgesetzt. König Wilhelm war über die Beilegung der Streitigkeiten so erfreut, daß er Bismarck, der die Verhandlungen geleitet hatte, den Grafentitel verlieh. Doch der Riß war nur verstopft. Österreich begünstigte in Holstein die Partei des Prinzen von Augustenbnrg trotz der Gegenvorstellungen Preußens und übertrug die endgültige Entscheidung in der Schleswig-Holsteinschen Frage dem Deutschen Bunde. Hier hoffte Österreich für feine Wünsche die Stimmenmehrheit zu erlangen; Preußen erklärte dies für eine Verletzung des Gasteiner Vertrages. Der preußische General von Manteussel, der Statthalter von Schleswig, ließ Truppen in Holstein einrücken. Darauf verließ der österreichische Statthalter Holsteins, Feldmarschall von Gablenz, mit seinen Truppen Holstein und marschierte nach Böhmen. Österreich beantragte beim Deutschen Bunde Mobilmachung gegen Preußen, und als der Antrag angenommen wurde, erklärte Preußen seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde. So kam es zur Lösung der Deutschen Frage „durch Blut und Eisen". In der Voraussicht des unvermeidlichen Krieges hatte Preußen bereits im März 1866 ein geheimes Bündnis mit Italien gegen Österreich geschlossen.
/ Verlauf des Krieges. Auf Österreichs Seite standen Bayern, Sachsen, Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Freie Reichsstadt Frankfurt und die süddeutschen Kleinstaaten; auf Preußens Seite Italien, Mecklenburg, Oldenburg und die norddeutschen Kleinstaaten. Italien, Böhmen, das Gebiet des untern und mittlern Mains, Langensalza im Regierungsbezirk Erfurt waren die Kriegsschauplätze. Das Heer der Hannoveraner siegte bei Langensalza über preußische Heeresabteilungen am 27. Juni, streckte aber die Waffen, als preußische Verstärkungen eintrafen. Der Widerstand in Norddeutschland war gebrochen. Die preußische Mainarmee unter dem Oberbefehle des Generals Vogel von Falckenftein siegte am 10. Juli bei Kissingen und am 14. Juli bei Aschaffenburg über die süddeutschen Bundesgenossen Österreichs. Die Österreicher selbst wurden in Böhmen in siegreichen Gefechten bei Münchengrätz, Gitschin, Nachod und Skalitz geworfen. Die Entscheidungsschlacht bei Königgrätz, die am 3. Juli 1866 stattfand, wurde im letzten Augenblicke durch das Eintreffen des Kronprinzen Friedrich Wilhelm gewonnen. In sieben Tagen, vom 27. Juni bis 3. Juli, war die österreichische Armee vollständig besiegt. Die preußischen Truppen rückten auf Olmütz, Wien und Preßburg vor. Auf dem italienischen Kriegsschauplätze waren die Österreicher bei Custozza und Lissa Sieger geblieben. Österreich ließ trotzdem das Gebiet von Venedig der italienischen Regierung anbieten, wenn sie vom Bündnis mit Preußen
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Bismarck Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Lissa